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GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021 beträgt 1,3 %

GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021 beträgt 1,3 %

Mit dieser Entscheidung ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Schätzerkreises gefolgt.

04.11.2020

Aktuell hat die Bundesregierung den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2021 auf 1,3 % festgesetzt.

  • Dies sind 0,2 Prozentpunkte mehr im Vergleich zu diesem Jahr.
  • Mit dieser Entscheidung ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Schätzerkreises gefolgt.
  • Zum Hintergrund: Der nun festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist lediglich eine kalkulatorische Rechengröße. Den tatsächlichen Zusatzbeitragssatz legen die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen in den kommenden Wochen fest

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen

Das VOASG enthält neben einem sozialrechtlichen Verbot, Zugaben im Rezeptgeschäft zu gewähren, auch die Einführung eines Botendiensthonorars ab 2021 sowie einen Anspruch GKV-Versicherter auf „pharmazeutische Dienstleistungen".

02.11.2020

Am 29.10.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beschlossen.

Hier wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Für GKV-Versicherte gilt künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx), egal ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke erwerben. D. h., Versandapotheken dürfen GKV-Versicherten keine Rabatte mehr auf Rx gewähren. Damit will Spahn für fairen Wettbewerb zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken sorgen.
  • Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sollen neue "pharmazeutische Dienstleistungen" (wie z. B. intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie) vereinbaren, um die Versorgung der Patienten zu verbessern. Für diesen Zweck werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Mio. € netto zur Verfügung gestellt. Konkret ist im Gesetz inhaltlich nicht mehr bestimmt, als dass diese Dienstleistungen der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Compliance oder der Prävention dienen sollen. Daher müssen DAV und GKV-Spitzenverband einen Katalog bzgl. der genauen Dienstleistungen aufsetzen.
  • Einführung eines Botendiensthonorars: Apotheken dürfen dauerhaft bei der Abgabe von Rx an GKV-Versicherte via Botendienst einen zusätzlichen Betrag von 2,50 € zzgl. MwSt. je Lieferort und Tag zu abrechnen.
    • Zum Hintergrund: Zunächst war das Botendiensthonorar aufgrund der Corona-Krise mit 5,- € je Rx-Auslieferung bis Ende 09/2020 befristet möglich.
    • Ziel: Vor allem in Regionen mit geringer Apothekendichte soll die Versorgung (der zunehmend älter werdenden Kundschaft) mit Rx sichergestellt werden.
  • Arzneimittel-Abgabeautomaten werden unter strenger Reglementierung (nur in Apothekenräumen und nur zum Auswurf vorbestellter Präparate nach bereits erfolgter Beratung) erstmals zugelassen.
  • Auch EU-Versandapotheken, die nach Deutschland liefern, müssen produktspezifische Temperaturanforderungen einhalten und dies durch mitgeführte Temperaturkontrollen belegen können.
    • Zum Hintergrund: Diese Anforderung galt bisher nur für inländische Versandapotheken.

Weiterer Fortgang:
  • Der Bundesrat muss noch zustimmen.
  • Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Apotheken Geschäftsklima Index: Apothekeninhaber verspüren Aufwind

Apotheken Geschäftsklima Index: Apothekeninhaber verspüren Aufwind

Laut der Septemberumfrage 2020 erwarten die Apotheker eine positive Geschäftsentwicklung.

30.10.2020

Laut der Septemberumfrage 2020 erwarten die Apotheker eine positive Geschäftsentwicklung.

  • Insgesamt konnte sich der Apotheken Geschäftsklima Index, der sich aus der Einschätzung von Geschäftslage und Geschäftserwartung berechnet, weiter deutlich erholen. Mit einem Plus von 10,0 rangiert er derzeit bei 4,0 Punkten und damit (erstmals seit dem Beginn der Erhebungen im Juni 2020) im positiven Bereich.
  • Nachdem Corona auch in den Apotheken für Kundenrückgang und damit entsprechende Einbußen gesorgt hatte, zeigen sich die Apotheker laut der aktuell im Rahmen des Apothekenbarometers von aposcope durchgeführten Umfrage wieder zuversichtlich.
  • 30 % der befragten Apothekeninhaber schätzen ihre aktuelle Situation als gut ein.
  • 32 % stufen die Nachfrage nach Apothekenleistungen als negativ ein.
  • Als größtes Problem stellt sich mit 78 % nach wie vor die verstärkte Abwanderung in den Versandhandel (78 %) dar.
  • Zur künftigen Entwicklung: 43 % der Inhaber gehen für die nahe Zukunft von einer unveränderten Geschäftslage aus. 28 % erwarten sogar eine Verbesserung. Im Umkehrschluss gehen 71 % nicht davon aus, dass sich ihre Geschäftslage in den nächsten 3 Monaten verschlechtern wird.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

KVBW Versorgungsbericht: Diese 10 Diagnosen stellen Vertragsärzte in Baden-Württemberg am häufigsten

KVBW Versorgungsbericht: Diese 10 Diagnosen stellen Vertragsärzte in Baden-Württemberg am häufigsten

Der aktuelle Bericht "Die ambulante medizinische Versorgung 2020" der KV Baden-Württemberg zeigt, dass 2019 Rückenprobleme und Bluthochdruck die häufigsten Ursachen waren, aufgrund derer Patienten die Praxen der Niedergelassenen in Baden-Württemberg aufsuchten.

27.10.2020

Der aktuelle Bericht "Die ambulante medizinische Versorgung 2020" der KV Baden-Württemberg zeigt, dass 2019 Rückenprobleme und Bluthochdruck die häufigsten Ursachen waren, aufgrund derer Patienten die Praxen der Niedergelassenen in Baden-Württemberg aufsuchten.

  • Insgesamt 9.043.563 Mal wurde letztes Jahr in Baden-Württemberg die Diagnose „Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens"  (ICD-10-Gruppe M50 bis M54) gestellt.
  • Hier die Top 10 der Diagnosen im Überblick:

  • Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
  • Hypertonie
  • Affektionen der Augenmuskeln, Störungen der Blickbewegungen sowie Akkommodationsstörungen und Refraktionsfehler
  • Stoffwechselstörungen
  • Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen
  • Nichtentzündliche Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes
  • Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • Diabetes mellitus
  • Personen mit potenziellen Gesundheitsrisiken aufgrund der Familien- oder Eigenanamnese und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen
  • Krankheiten der Schilddrüse

 

Den aktuellen Bericht "Die ambulante medizinische Versorgung 2020" finden Sie hier als PDF zum Download.

Covid-19 Umfrage: GKV-Patienten durch Terminabsagen im Nachteil

Covid-19 Umfrage: GKV-Patienten durch Terminabsagen im Nachteil

Statista hat im Auftrag des BKK-Dachverbands im September eine repräsentative Online-Umfrage durchgeführt.

26.10.2020

Statista hat im Auftrag des BKK-Dachverbands im September eine repräsentative Online-Umfrage durchgeführt. Die Frage war: Wie haben GKV- und PKV-Versicherte die Gesundheitsversorgung zu Corona-Zeiten erlebt?

  • Zum Hintergrund: Befragt wurden via Online-Umfrage 09/2020 insgesamt 3.000 Personen (je zur Hälfte Männer und Frauen) ab 18 Jahren aus ganz Deutschland, wobei sich unter den Befragten 60 % Berufstätige und 31 % Rentner/Pensionäre befanden.
  • Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass GKV- und PKV-Patienten im Verlauf der Pandemie von Seiten niedergelassener Ärzte und Kliniken unterschiedlich behandelt worden sind.
  • Bei 19 % der Befragten wurde bis Anfang September eine fest eingeplante Gesundheitsleistung wegen Corona abgesagt.
  • 34 % davon fallen in den Bereich der Haus- und Fachärzte, 16 % werden den Krankenhäusern zugeordnet.
  • Ein Drittel der GKV-Patienten unter den Befragten gab an, ihnen sei keine Alternative (Terminverlegung) angeboten worden.
  • Folge: Nach subjektiver Einschätzung geht rund die Hälfte der so Betroffenen davon aus, dass sich das negativ auf ihren Gesundheitszustand ausgewirkt hat.
  • Von den PKV-Versicherten berichteten hingegen nur 14 % von ersatzlosen Terminstreichungen: Ihnen wurde häufiger eine Ersatzversorgung durch andere Ärzte bzw. auch durch Videosprechstunden als Alternative angeboten.

Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier

Ab 15.10.2020: Gesundheits-Apps für GKV-Patienten können verordnet werden!

Ab 15.10.2020: Gesundheits-Apps für GKV-Patienten können verordnet werden!

Ab sofort haben GKV-Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA, "Gesundheits-Apps") zulasten der Krankenkasse. Die ersten Apps auf Rezept sind bereits zugelassen und damit zur ärztlichen Verordnung bereit.

16.10.2020

Ab sofort haben GKV-Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA, "Gesundheits-Apps") zulasten der Krankenkasse. Die ersten Apps auf Rezept sind bereits zugelassen und damit zur ärztlichen Verordnung bereit.

  • Zum Hintergrund: Unter einer DiGA versteht man ein Medizinprodukt, das hauptsächlich auf digitalen Technologien aufbaut. 12/2019 ist das Digitale-Versorgung-Gesetz in Kraft getreten, das die Grundlage für deren Erstattungsfähigkeit bildet.
  • Die Verordnung erfolgt via Formular 16 ("normales rosa Arzneimittelrezept").
  • Damit ein Vertragsarzt/-psychotherapeut eine DiGA verschreiben kann, muss diese zunächst eine sog. DiGA-ID erhalten sowie eine Pharmazentralnummer (PZN).

  • Die ersten beiden DiGA haben bei der zuständigen Informationsstelle für Arzneispezialitäten - IFA GmbH die PZN 16879359 (velibra) und 16876740 (Kalmeda) bereits zugeteilt bekommen.
  • Die neuen PZN für DiGA wurden mit der Datenaktualisierung zum 15.10.2020 an die Praxen geliefert.
  • Die Vergütung muss für jede DiGA noch geprüft und festgelegt werden, wobei das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die mit der DiGA-Nutzung verbunden sind, honoriert werden müssen.
  • Trotz dieser Lücke sind DiGA ab sofort verordnungsfähig. Das anfallende Honorar kann der Versicherte auf dem Weg der Kostenerstattung bei der Kasse geltend machen. Er muss die Verordnung bei seiner Krankenkasse einreichen, die einen Code generiert, mit dem er die Anwendung im App-Store herunterladen kann.
  • „Sobald das Bundesinstitut eine neue digitale Gesundheitsanwendung in das Verzeichnis aufgenommen hat, müssen die Krankenkassen ein Jahr lang jeden beliebigen Preis zahlen, den sich der Hersteller ausgedacht hat", erläutert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
  • Diese DiGA stehen laut Branchenverband bisher in den Startlöchern.