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GOÄ-Reform: Ärztetag soll über den überarbeiteten Gebührenkatalog entscheiden
GOÄ-Reform: Ärztetag soll über den überarbeiteten Gebührenkatalog entscheiden
Der Entwurf zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte, der bereits zwischen Bundesärztekammer und den Kostenträgern abgestimmt wurde, steht kurz vor einem entscheidenden Schritt: Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen spricht sich klar dafür aus, dass der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig (27.-30.05.2025) den Entwurf annimmt - möglichst mit breiter Zustimmung.
19.05.2025
Der Entwurf zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der bereits zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und den Kostenträgern abgestimmt wurde, steht kurz vor einem entscheidenden Schritt: Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS-Verband) spricht sich klar dafür aus, dass der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig (27.-30.05.2025) den Entwurf annimmt - möglichst mit breiter Zustimmung.
Einschätzung des PVS-Verbands:
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Der Entwurf soll laut PVS-Verband die Honorarsituation für Ärzte verbessern und gleichzeitig für mehr Transparenz und Aktualität im Leistungskatalog sorgen.
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Vergleichsrechnungen zwischen alter und neuer GOÄ zeigen laut dem stellvertretenden PVS-Vorsitzenden Michael Klinger eine grundlegende finanzielle Besserstellung für ärztliche Leistungen.
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Die neue Bewertungssystematik kann von bisherigen Honorierungen abweichen, soll aber bei Fehlentwicklungen künftig korrigierbar sein - durch eine neu geschaffene ständige Kommission mit Vertretern von BÄK, PKV-Verband und Beihilfe.
Kritik an alten Strukturen:
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PVS-Vorsitzender Christof Mittmann warnt davor, an der aktuellen GOÄ festzuhalten - sie basiere auf einem medizinischen Stand aus den 1980er-Jahren und führe heute zu praktischen Problemen und Fehlanreizen.
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Vorschläge einzelner Fachgruppen, lediglich Punktwerte oder Steigerungssätze anzuheben, lehnt der Verband ab - dies würde die strukturellen Defizite nur verschärfen.
Weitere Stimmen zur Reform:
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Der Hausärzteverband (HÄV) unterstützt die Reformpläne ausdrücklich. Auf seiner Frühjahrstagung bewertete er die neue GOÄ als deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo. Nach dem Ärztetagsbeschluss solle die Politik die Umsetzung rasch vorantreiben.
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Dagegen äußerte sich der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) kritisch: Die neue GOÄ würde ärztliche Leistungen abwerten, Innovationen vernachlässigen und zu einer ungleichen Honorierung führen. In Kombination mit der aktuellen Laborreform sieht der Verband eine Gefährdung der medizinischen Grundversorgung.
Ausblick:
Die Entscheidung auf dem Deutschen Ärztetag wird als richtungsweisend für die Zukunft der privatärztlichen Abrechnung angesehen. Eine schnelle politische Umsetzung der GOÄneu könnte erstmals seit Jahrzehnten eine umfassende Modernisierung des Gebührenkatalogs ermöglichen.
Gesundheitspolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag
Gesundheitspolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag
Weichenstellung im Gesundheitswesen: Die Eckpunkte der großen Reform
13.05.2025
Die neue schwarz-rote Koalition hat einen umfassenden Plan zur Neugestaltung der Gesundheitspolitik vorgestellt, der zahlreiche Reformen in Bereichen wie ambulante Versorgung, Krankenhauswesen, Pflege, Digitalisierung und Finanzierung umfasst.
Ambulante Versorgung
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Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems mit freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte
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Fachinternisten können in Einzelfällen als steuernde Primärärzte fungieren
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Primärärzte oder die Nummer 116 117 legen medizinischen Bedarf und Zeitkorridor für Facharzttermine fest
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Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) müssen Facharzttermine garantieren; bei Nichterfüllung Zugang zum Krankenhaus
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Jahrespauschalen und Flexibilisierung des Quartalsbezugs im Honorarsystem zur Vermeidung unnötiger Arztkontakte
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Bagatellgrenze von 300 € bei Regressprüfungen, auch auf andere Leistungserbringer übertragbar
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Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs zur sektorenübergreifenden Versorgung
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Reform der Notfall- und Rettungsdienste geplant
Krankenhauswesen
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Krankenhausreform wird mit Nachbesserungen bis Sommer 2025 fortgeführt
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Start mit 61 Leistungsgruppen, Anpassungen bei Bedarf
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Anrechenbarkeit der Vollzeitstelle bei 38,5 Wochenstunden
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Einführung einer angemessenen Personalbemessung
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Neudefinition von Fachkrankenhäusern zur Bestandssicherung
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Neue Vorhaltefinanzierung ab 2028 in zwei Schritten
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Sofort-Transformationskosten werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert
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Berücksichtigung der Universitätsmedizin beim Transformationsfonds
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Investitionen in energetische Sanierungen und Digitalisierung
Gesundheitsberufe
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PJ-Vergütung soll mindestens dem BAföG-Satz entsprechen
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Einführung einer einheitlichen und gerechten Fehlzeitenregelung
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Verbesserung der Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte
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Reform der Berufsgesetze für Ergo-, Physio-, und Logopädieberufe; gesetzliche Regelung für Osteopathie
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Prüfung der weiteren ÖGD-Förderung nach 2026
Finanzierung
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Alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt
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Keine GKV-Finanzierung für versicherungsfremde Leistungen oder Bürgergeld-Gesundheitskosten
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Kein Ausgleich von 6 Mrd. € an Pflegekassen für Corona-Tests
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Kommission zur Bewertung der Vorhaben bis Frühjahr 2027
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Ziel: Finanzstabilisierung durch strukturelle Anpassungen
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Erwartung steigender Beitragseinnahmen durch höhere Beschäftigung
Pflege
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Ministerielle Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des Pflegeleistungsumfangs
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Aufgaben: Leistungskonzentration, Akutsituationsangebote, Begrenzung des Eigenanteils
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Verabschiedung von Pflegekompetenzgesetz, Pflegeassistenzausbildung, Advanced Practice Nurse
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Eigenständige Heilkundeausübung und kompetenzorientierter Personaleinsatz sollen ermöglicht werden
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Pflege erhält festen Sitz mit Stimmrecht im G-BA
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Reform der Leiharbeit mit Springerpools zur Entlastung
Apotheken
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Packungsfixum wird von 8,35 € auf 9,50 € erhöht, in unterversorgten Regionen bis zu 11 €
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Vergütung soll zwischen Verbänden und Ministerium verhandelt werden
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Stärkere Integration von Prävention in das Berufsbild der Apotheker
Digitalisierung und Bürokratieabbau
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Bürokratieentlastungsgesetz geplant
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Praxischeck für alle Gesetze
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KI-gestützte Dokumentationshilfen
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Einführung der ePA, Ausbau von Videosprechstunden, Telemonitoring, Telepharmazie
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Standardisierter digitaler Datenaustausch bis 2027
Weitere Themen
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Aufarbeitung der Corona-Pandemie durch Enquetekommission
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Unterstützung für ME/CFS, Long/Post COVID, PostVAC
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Förderung der Gesundheitsforschung (z. B. personalisierte Medizin, Onkologie, Infektionen, Frauengesundheit)
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Bundesinitiative für ungewollt kinderlose Paare
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Prüfung kostenloser ärztlich verordneter Verhütungsmittel für Frauen bis 24 Jahre
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Suizidpräventionsgesetz wird unterstützt
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Förderung der Organspendebereitschaft
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Attraktivität Deutschlands für internationale Wissenschaftler steigern
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Stiftung für unabhängige Wissenschaftskommunikation geplant
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Umsetzung eines Gesetzes zu investorenbetriebenen MVZ zur Erhöhung der Transparenz
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Sicherstellung der Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen
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Sozialversicherungsfreiheit für Ärzte im Bereitschaftsdienst
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Schutz Jugendlicher vor synthetischen Drogen
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Weiterentwicklung des AMNOG zur Eindämmung von Preissteigerungen
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Rückverlagerung pharmazeutischer Produktion nach Deutschland und Europa
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Harmonisierung von Regeln für klinische Studien auf EU-Ebene
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Gesetzlicher Rahmen für Gesundheitsversorgung im Krisenfall (Zivilschutz, Verteidigung)
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Umsetzung des Masterplans Medizinstudium mit Bund-Länder-Abstimmung
BGH verhandelt über Bonuszahlungen für rezeptpflichtige Medikamente bei EU-Versandapotheken
BGH verhandelt über Bonuszahlungen für rezeptpflichtige Medikamente bei EU-Versandapotheken
Klage gegen niederländischen Anbieter - Streit um Preisbindung und EU-Recht - Entscheidung des Gerichts steht noch aus
08.05.2025
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich aktuell mit einem Fall, der den Arzneimittelversandhandel grundlegend betreffen könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ausländische Versandapotheken ihren deutschen Kunden Bonusprämien für verschreibungspflichtige Medikamente gewähren dürfen – trotz der in Deutschland geltenden Preisbindung.
Konkret verhandelte der erste Zivilsenat über eine Klage des Bayerischen Apothekerverbands gegen eine niederländische Versandapotheke. Die Beklagte hatte Folgendes angeboten:
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3 € Bonus pro rezeptpflichtigem Medikament,
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maximal 9 € Bonus pro Rezept,
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zusätzliche Prämien bei Teilnahme an einem Arzneimittelcheck per Formular oder Telefon.
Der Apothekerverband sieht in diesen Boni einen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht und insbesondere gegen die gesetzlich festgelegte Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Zum Hintergrund:
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Rezeptfreie Arzneimittel unterliegen in Deutschland keiner Preisbindung – Apotheken können die Preise selbst bestimmen.
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Rezeptpflichtige Medikamente müssen hingegen nach gesetzlich festgelegten Preisen verkauft werden.
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Ziel dieser Regelung ist laut Apothekerverbänden der Schutz der Patienten vor Preisunterschieden sowie der Erhalt einer flächendeckenden Apothekenstruktur.
Seit Jahren ist jedoch strittig, ob diese Preisbindung auch auf Apotheken im EU-Ausland angewendet werden kann. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr innerhalb der EU.
Der bisherige Verlauf der Klage:
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Die Vorinstanzen, darunter das Oberlandesgericht München, hatten der Klage des Apothekerverbands stattgegeben.
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Das OLG argumentierte, dass die Preisbindung nicht gegen EU-Recht verstoße. Der Gesetzgeber habe nachvollziehbar davon ausgehen dürfen, dass sie die Arzneimittelversorgung in Deutschland sichere.
In der mündlichen Verhandlung am BGH wurde allerdings deutlich, dass das oberste Zivilgericht die Lage möglicherweise anders bewerten könnte. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch wies auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hin:
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Eine Einschränkung des freien Warenverkehrs sei nur zulässig, wenn es konkrete, empirisch belegbare Gefahren für die Versorgungssicherheit gäbe.
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Die Klägerseite müsse beweisen, dass die Regelung notwendig sei, um die Arzneimittelversorgung im Inland zu gewährleisten – etwa, weil ohne Preisbindung Apotheken in strukturschwachen Regionen schließen könnten.
Der Rechtsanwalt des beklagten Unternehmens verwies darauf, dass solche harten Beweise bislang fehlten. Der Vertreter des Apothekerverbands warnte hingegen vor zu spätem Handeln: „Wenn eine Apotheke einmal schließt, macht sie nicht wieder auf.“
Ein Urteil wurde noch nicht verkündet – ein Termin für die Entscheidung ist derzeit offen.
Kommentar: Warum der Streit um Arzneimittel-Boni mehr ist als nur ein juristisches Detail
Was auf den ersten Blick wie ein Spezialfall zwischen einem Apothekerverband und einer niederländischen Versandapotheke wirkt, ist in Wahrheit ein Paradebeispiel für den grundsätzlichen Konflikt zwischen nationaler Gesundheitsversorgung und europäischem Binnenmarkt. Es geht um mehr als nur 3 € Prämie pro Medikament – es geht um die Frage, ob gesetzlich verankerte Preisregeln im Zeitalter grenzenlosen Online-Handels überhaupt noch Bestand haben können.
Die Argumente beider Seiten haben Gewicht:
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Die Apothekenvertreter mahnen zurecht: Eine flächendeckende Versorgung kann nur gewährleistet werden, wenn alle Apotheken unter fairen Bedingungen wirtschaften. Wer in strukturschwachen Regionen eine Apotheke betreibt, tut das nicht selten am wirtschaftlichen Limit. Fallen die Preisbindungen, könnten große Versandhändler den Wettbewerb durch Rabattschlachten verzerren – mit gravierenden Folgen für den ländlichen Raum.
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Andererseits verlangt das EU-Recht nach Wettbewerb und Marktöffnung. Wer ohne klar nachweisbare Bedrohung Ausnahmen fordert, muss sich dem Vorwurf stellen, reine Marktabschottung zu betreiben. Genau das moniert der BGH: Für Einschränkungen der Warenverkehrsfreiheit braucht es messbare Fakten – keine bloßen Befürchtungen.
Der Fall zeigt damit eine zentrale Herausforderung der heutigen Gesundheitspolitik: Wie schafft man es, den lokalen Gesundheitsdienstleister zu schützen, ohne dabei europäische Grundfreiheiten auszuhebeln? Und wie viel Schutz braucht der Patient – oder will er einfach den besten Preis?
Solange diese Fragen nicht geklärt sind, wird jede Gerichtsentscheidung in diesem Feld mehr sein als nur ein Urteil – sie ist ein Signal für die Richtung, in die sich die Versorgung in Deutschland bewegt.
Koalitionsvertrag unterschrieben – Ressorts stehen fest
Koalitionsvertrag unterschrieben - Ressorts stehen fest
Rund 10 Wochen nach der Bundestagswahl steht die neue Bundesregierung: CDU, CSU und SPD haben sich auf eine Koalition geeinigt. Der Koalitionsvertrag wurde in Berlin unterzeichnet. Es ist die fünfte große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik.
06.05.2025
Rund 10 Wochen nach der Bundestagswahl steht die neue Bundesregierung: CDU, CSU und SPD haben sich auf eine Koalition geeinigt. Der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ wurde in Berlin unterzeichnet. Es ist die fünfte große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik.
Zentrale Punkte des Koalitionsvertrags (144 Seiten):
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9 Seiten widmen sich Gesundheit und Pflege.
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Geplant sind strukturelle Reformen im Gesundheitswesen.
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Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen stabilisiert werden.
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Patienten sollen schneller Arzttermine erhalten.
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Viele Details sind noch offen und sollen in Kommissionen geklärt werden.
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Sämtliche Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Besetzung der Schlüsselressorts:
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Kanzler: Friedrich Merz (CDU) wird heute im Bundestag gewählt.
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Finanzminister & Vizekanzler: Lars Klingbeil (SPD), bislang SPD-Chef, künftig zweite Machtfigur der Regierung. Ohne seine Zustimmung dürfte kein größeres Projekt umgesetzt werden.
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Gesundheitsministerin: Nina Warken (CDU), Bundestagsabgeordnete, übernimmt das Bundesgesundheitsministerium. Die offizielle Übergabe vom bisherigen Amtsinhaber Karl Lauterbach (SPD) erfolgt ebenfalls heute.
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Arbeits- und Sozialministerin: Bärbel Bas (SPD), ehemalige Bundestagspräsidentin, übernimmt dieses Ressort. Sie wird auch Berührungspunkte mit Gesundheitsthemen wie Fachkräftemangel oder Arbeitszeitregelungen haben.
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Justiz- und Verbraucherschutzministerin: Stefanie Hubig (SPD), zuvor Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz, war bereits 2014 Staatssekretärin im Justizministerium.
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Bildung und Familie: Karin Prien (CDU), seit 2017 Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, übernimmt das neue Ressort.
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Forschung, Technologie und Raumfahrt: Dorothee Bär (CSU), Bundestagsmitglied seit 2002, wird das neue Ministerium leiten.
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Digitalministerium: Karsten Wildberger (parteilos), ehemaliger Vorstandschef von Ceconomy und Media-Saturn, wird Digitalminister. Er bringt umfangreiche Erfahrung aus der Wirtschaft mit, aber keine aus der Politik. Struktur und Standort des neuen Hauses sind noch ungeklärt.
Gesundheitspolitische Schnittstellen:
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Arbeits-, Justiz-, Bildungs- und Familienressort werden künftig stärker mit Gesundheitsfragen verknüpft.
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Besonders relevant sind Fragen wie Pflegeausbildung, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf oder der Umgang mit Gewalt gegen medizinisches Personal.
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Noch offen ist, wie künftig Hochschulmedizin und medizinische Forschung zwischen Bildungs- und Forschungsministerium aufgeteilt werden – hier droht zusätzliche Komplexität.
Finanzielle Rahmenbedingungen:
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Viele Vorhaben, insbesondere in der Sozialpolitik, hängen von der finanziellen Lage ab.
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Die Debatte um die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln ist weiterhin ungelöst – Kassen und Gesundheitsakteure fordern dies seit Jahren.
Neue Regeln für Arztbesuche: Hausarzt soll künftig erste Anlaufstelle werden
Neue Regeln für Arztbesuche: Hausarzt soll künftig erste Anlaufstelle werden
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems mit dem Ziel, die Zahl der Arztbesuche in Deutschland deutlich zu verringern. Der Kern der neuen Strategie: Eine verbindliche Steuerung der Patienten über ein sogenanntes Primärarztsystem, bei dem der Hausarzt als erste Anlaufstelle fungieren soll.
05.05.2025
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems mit dem Ziel, die Zahl der Arztbesuche in Deutschland deutlich zu verringern. Der Kern der neuen Strategie: Eine verbindliche Steuerung der Patienten über ein sogenanntes Primärarztsystem, bei dem der Hausarzt als erste Anlaufstelle fungieren soll.
Geplante Änderungen im Überblick:
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Hausarztpflicht: Patienten sollen künftig grundsätzlich zuerst den Hausarzt aufsuchen, der dann entscheidet, ob eine Überweisung zum Facharzt nötig ist.
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Ausnahmen: Direktzugang bleibt möglich für Augenärzte und Gynäkologen.
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Praxisbindung: Patienten sollen sich verpflichtend für mindestens 12 Monate an eine Hausarztpraxis binden.
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Koordination durch Hausarzt: Dieser übernimmt sowohl die Erstversorgung als auch die Organisation weiterer Behandlungsschritte.
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Sonderregelungen: Bei Patienten mit chronischen Erkrankungen, die kontinuierliche fachärztliche Betreuung benötigen, kann die Koordination durch den Facharzt erfolgen.
Unterstützung von der Bundesärztekammer:
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Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne ausdrücklich.
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Präsident Klaus Reinhardt betont die Notwendigkeit tiefgreifender Strukturreformen im Gesundheitswesen.
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Gefordert wird ein strukturierter Zugang zu medizinischen Leistungen, klare Behandlungswege und mehr Zusammenarbeit zwischen Sektoren und Berufsgruppen.
Kritik vom Spitzenverband der Fachärzte:
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Vorsitzender Dirk Heinrich unterstützt zwar die Entlastung der Facharztpraxen von unnötigen Besuchen, warnt aber vor "einfachen Lösungen".
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Er sieht in einer generellen Hausarztpflicht ein Problem: Die Hausarztkapazitäten seien bereits jetzt überlastet.
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Neben dem Direktzugang zu Augen- und Frauenärzten fordert er weitere Ausnahmen, etwa für chronisch Kranke, die regelmäßig fachärztlich behandelt werden müssen.
Hintergrund: Deutschland ist Europameister bei Arztbesuchen
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Laut OECD-Statistik liegt Deutschland mit 9,6 Arztbesuchen pro Person und Jahr weit über dem europäischen Durchschnitt.
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Zum Vergleich:
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Österreich: 6,5
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Frankreich: 5,5
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Finnland: 4,1
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Dänemark: 3,8
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Portugal: 3,5
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Schweden: 2,3
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Der Grund: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern können gesetzlich Versicherte in Deutschland frei entscheiden, zu welchem Arzt sie wann gehen – und das beliebig oft.
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Die geplante Reform soll diesem unkoordinierten System ein Ende setzen und zu einer effizienteren, zielgerichteten medizinischen Versorgung führen.
Kampf gegen Abrechnungsbetrug: Neue Prüfstellen und schärfere Kontrollen
Kampf gegen Abrechnungsbetrug: Neue Prüfstellen und schärfere Kontrollen
Gesetzliche Kassen und Verbände verstärken Maßnahmen gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
31.03.2025
Um jährliche Schäden in Milliardenhöhe durch Abrechnungsbetrug und Korruption zu bekämpfen, richten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen neue Prüfstellen ein, fordern besseren Schutz für Hinweisgeber, eine Betrugspräventionsdatenbank und eine umfassende Dunkelfeldstudie.
Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:
- Jährliche Schäden in Millionenhöhe: Abrechnungsbetrug und Korruption verursachen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung massive finanzielle Verluste.
- Gründung von Prüfstellen: Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände sowie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) schaffen „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen".
- Rechtsgrundlage: Die Maßnahmen basieren auf § 197a SGB V und § 47a SGB XI.
- Aufgaben der Prüfstellen:
- Untersuchung von Unregelmäßigkeiten und rechtswidriger Nutzung von Finanzmitteln.
- Annahme von Hinweisen von Privatpersonen und Institutionen.
- Zusammenarbeit mit Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), Strafverfolgungsbehörden und Heilberufskammern.
- Tätigkeitsberichte: Alle 2 Jahre erfolgt ein Bericht über die Ergebnisse der Prüfstellen, der dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt wird.
Forderungen des GKV-SV
- Besserer Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower")
- Das Hinweisgeberschutzgesetz soll ausgeweitet werden, da über 90 % der Meldungen keine Vermögensstraftat oder Ordnungswidrigkeit betreffen, sondern sozialrechtliche Verstöße.
- Erhebliche Fehlverhaltensfälle sollten erfasst werden, wenn ihre Aufdeckung dem öffentlichen Interesse dient.
- Betrugspräventionsdatenbank
- Notwendig zur Verhinderung von organisiertem Abrechnungsbetrug.
- Klare gesetzliche Regelung erforderlich, damit personenbezogene Daten zur Bekämpfung von Betrug in Datenbanken erfasst werden dürfen.
- Typische Betrugsmethoden laut BKA:
- Wiederholte Neugründung und Schließung von Pflegediensten mit denselben Patienten und Mitarbeitern.
- Vernetzung von Pflegediensten zwecks Austausch von Personal und Patienten.
- Einsatz gefälschter Fortbildungszertifikate für unqualifiziertes Personal.
- Kriminologische Dunkelfeldstudie
- Internationale Studien schätzen, dass 5-10 % der Gesundheitsausgaben durch Abrechnungsbetrug verloren gehen.
- In Deutschland entspräche das einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe.
- Die Bundesregierung sollte eine detaillierte Studie in Auftrag geben, um diese Dunkelziffer zu ermitteln.
Durch diese Maßnahmen soll Fehlverhalten systematisch aufgedeckt und künftig wirksamer verhindert werden.