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- Längere Wartezeiten für Kassenpatienten: Umfrage des GKV-Spitzenverbands zeigt besorgniserregende Entwicklung 6. Februar 2025Umfrage des GKV-Spitzenverbands zeigt längere Wartezeiten auf Facharzttermine und fordert faire Behandlung aller Versicherten.
- Neuer Grouper für Krankenhausreform: 12.000 Seiten zur Zuordnung von Leistungsgruppen 5. Februar 2025Software soll stationäre Fälle in 65 Leistungsgruppen einteilen; Kliniken erhalten erste Planungssicherheit
- Zi-Trendreport: Ambulante Behandlungszahlen steigen, Videosprechstunden boomen 29. Januar 2025Mehr Patienten in Praxen, deutlicher Zuwachs bei Videosprechstunden und Früherkennungsuntersuchungen
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Zi-Trendreport: Ambulante Behandlungszahlen steigen, Videosprechstunden boomen
Zi-Trendreport: Ambulante Behandlungszahlen steigen, Videosprechstunden boomen
Mehr Patienten in Praxen, deutlicher Zuwachs bei Videosprechstunden und Früherkennungsuntersuchungen
29.01.2025
Die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland verzeichnet weiterhin steigende Fallzahlen - besonders in bestimmten Fachbereichen und bei digitalen Angeboten wie Videosprechstunden. Neue Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigen, wie sich die Behandlungszahlen im 1. Halbjahr 2024 entwickelt haben.
- Im 1. Halbjahr 2024 wurden in der ambulanten Versorgung 292,6 Mio. Behandlungsfälle gezählt - ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
- Die vertragsärztliche Versorgung verzeichnete insgesamt ein Plus von 1,9 Mio. Fällen, was einem Wachstum von 0,6 % entspricht.
- Hausärztlicher Bereich: +0,5 %, Fachärzte: +0,7 %.
Besonders starke Zuwächse in einzelnen Fachbereichen:
- Neurologie: +6,8 %.
- Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie: +6,8 %.
- Kinder- und Jugendmedizin: +2 %.
- Psychotherapie: +4,3 %.
Digitalisierung nimmt Fahrt auf:
- 1,3 Mio. Videosprechstunden im 1. Halbjahr 2024 - ein Anstieg um 24 %.
- 47,4 % hausärztlicher Bereich, 15,7 % fachärztlich, 36,8 % psychotherapeutisch.
- Telefonische Beratungen stiegen um 8,6 % auf 4,2 Mio. Kontakte.
Unterschiedliche Entwicklung bei Früherkennungsuntersuchungen:
- Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern: -4,9 % auf 2,4 Mio. Fälle.
- Hautkrebsscreening: +6,3 % auf 4,1 Mio. Fälle.
- Allgemeine Gesundheitsuntersuchung: +14,4 %.
- Früherkennungskoloskopien: +4,8 %.
Ambulante Operationen weiter auf Wachstumskurs:
- Insgesamt 2,5 Mio. ambulante Eingriffe im 1. Halbjahr 2024 - ein Anstieg um 2,4 %.
Zi-Vorstandsvorsitzender Dominik von Stillfried betonte, dass jährlich rund 600 Mio. Behandlungsfälle die Bedeutung der ambulanten Versorgung unterstreichen. Für eine stabile medizinische Versorgung der mehr als 75 Mio. gesetzlich Versicherten sei es essenziell, den Praxen ausreichende Mittel bereitzustellen, um Personal zu halten und auszubilden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wegfall des Honorardeckels: Entbudgetierung der Hausärzte beschlossen
Wegfall des Honorardeckels: Entbudgetierung der Hausärzte beschlossen
Die Ampel-Parteien haben sich in der Schlussphase der Legislaturperiode auf die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung geeinigt. Dieses zentrale Vorhaben des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) soll noch vor den Neuwahlen umgesetzt werden.
21.01.2025
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben sich in der Schlussphase der Legislaturperiode auf die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung geeinigt. Dieses zentrale Vorhaben des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) soll noch vor den Neuwahlen umgesetzt werden.
Geplante Umsetzung
- Zeitrahmen:
- Gesundheitsausschuss: 29. Januar 2025
- Verabschiedung im Bundestag: 31. Januar 2025
- Voraussetzung: Überarbeitung des GVSG durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemäß der Einigung.
Inhaltliche Änderungen des GVSG
- Entbudgetierung der Hausärzte: Abschaffung der Honorardeckel für eine stabilere und gerechtere Vergütung.
- Chronikerpauschale: Umwandlung in eine Versorgungspauschale, die quartalsweise oder halbjährlich gezahlt wird.
- „Pille danach": Aufhebung der Altersgrenze von 21 Jahren bei sexualisierter Gewalt.
- Heilmittelverfahren: Beschleunigte Bewilligung für Patienten mit schweren, komplexen Erkrankungen oder Behinderungen.
Reaktionen aus Politik und Verbänden
- Hausärzteverband: Begrüßt die Maßnahmen als wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Versorgungskrise in Ballungsgebieten und auf dem Land.
- Fachärzteverbände: Fordern die Ausweitung der Entbudgetierung auf Fachärzte, da viele Diagnosen interdisziplinär gestellt werden.
- Krankenkassen:
- Der vdek schätzt Mehrkosten von 500 Mio. € jährlich und kritisiert die Maßnahme als „Wahlgeschenk".
- Die AOK bezeichnet die Entbudgetierung als Teil einer „expansiven Ausgabenpolitik" ohne Berücksichtigung der Beitragszahler.
Finanzielle Auswirkungen
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Mehrkosten von mehreren hundert Millionen € jährlich.
- Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung: Gesamtkosten für die Entbudgetierung von Haus- und Fachärzten: 3 Mrd. €.
Kritische Stimmen und Herausforderungen
- Ersatzkassen: Forderung nach gezieltem Einsatz von Beitragsgeldern in unterversorgten ländlichen Regionen.
- Hausärzteverband: Verteidigt die Kosten als überschaubar im Vergleich zu anderen Gesundheitsausgaben, z. B. im stationären Bereich.
Politische Einordnung
- Die Einigung wird von der SPD als „starkes Zeichen" demokratischer Zusammenarbeit trotz Differenzen gewertet.
- FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sieht die Entbudgetierung als „schönen Abschluss" ihrer politischen Laufbahn.
Die Entbudgetierung wird als ein wichtiger Schritt angesehen, um Hausarztpraxen attraktiver zu machen und die Versorgung langfristig zu sichern.
Finanzierung der Pflegeversicherung: Solider Start, drohende Defizite ab 2026
Finanzierung der Pflegeversicherung: Solider Start, drohende Defizite ab 2026
Regierung rechnet für 2025 mit einem Überschuss von 0,5 Mrd. , warnt jedoch vor finanziellen Lücken in den Folgejahren und fordert langfristige Reformen.
16.01.2025
Während die Pflegeversicherung 2025 einen Überschuss von 0,5 Mrd. € erzielt, sind ab 2026 Defizite zu erwarten, die ohne strukturelle Reformen die finanzielle Stabilität gefährden könnten.
Überschuss in 2025:
- Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wird laut Bundesregierung für 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von etwa 0,5 Mrd. € rechnen können.
- Damit ist die Zahlungsfähigkeit der SPV für dieses Jahr gesichert.
Defizite in den Folgejahren:
- Ab 2026 wird nach aktuellen Finanzprojektionen mit jährlichen Defiziten gerechnet.
- Der genaue Umfang der finanziellen Lücken für 2026 und 2027 bleibt jedoch unklar.
- Es ist bereits absehbar, dass ab diesem Zeitpunkt strukturelle Reformen erforderlich sein werden, um die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten.
Langfristige Perspektive - Bericht des BMG:
- Der im Juli 2024 verabschiedete Bericht „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung - Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen" ist auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit verfügbar: BMG.
- Dieser Bericht bietet eine umfassende Analyse der finanziellen Herausforderungen der sozialen Pflegeversicherung bis zum Jahr 2060. Darin werden mögliche Reformansätze beschrieben, die auch ohne Erhöhung der Beitragssätze eine Stabilisierung der SPV ermöglichen könnten.
Hintergrund des Berichts:
- Die Bundesregierung sieht die vorgelegten Szenarien und Stellschrauben als fundierte Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur Sicherung der Pflegeversicherung.
- Zusammenfassend steht die SPV 2025 zwar finanziell solide da, jedoch sind ab 2026 Reformen unumgänglich, um die langfristige Finanzierung sicherzustellen.
Chaos um die ePA: Sicherheitsprobleme gefährden Einführung
Chaos um die ePA: Sicherheitsprobleme gefährden Einführung
Chaos Computer Club deckt massive Schwachstellen der elektronischen Patientenakte auf; Gesundheitsminister Lauterbach will Start erst bei "voller Sicherheit".
08.01.2025
Die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte wird verschoben, nachdem Sicherheitsmängel offengelegt wurden. Kritiker fordern grundlegende Verbesserungen und eine transparente Entwicklung, um Vertrauen in die digitale Infrastruktur zu schaffen.
Elektronische Patientenakte (ePA) im Fokus
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Einführung der ePA verschoben, bis Hackerangriffe „technisch unmöglich" werden. Dies folgt auf erhebliche Kritik an den Sicherheitslücken der ePA, insbesondere nach Enthüllungen des Chaos Computer Clubs (CCC).
Bisheriger Zeitplan und Opt-Out-Verfahren
- Ursprünglich sollte die ePA ab dem 15. Januar 2025 automatisch für alle Versicherten in Deutschland eingerichtet werden.
- Ab dem 15. Februar wäre die Akte aktiv nutzbar gewesen.
- Im Opt-Out-Verfahren müssten Versicherte aktiv widersprechen, um keine ePA zu erhalten.
- Bis Oktober 2024 hatten jedoch nur 1 % der Versicherten bei großen Krankenkassen wie AOK, Techniker, Barmer und DAK Einspruch eingelegt (dpa-Daten).
Sicherheitsbedenken und Schwachstellen
- Der CCC und 13 weitere Organisationen, darunter der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), warnten vor der Einführung der ePA in der aktuellen Form.
- Auf dem 38. Computer Communication Congress demonstrierte der CCC, wie einfach der Zugriff auf fremde Patientenakten möglich ist.
- Gebraucht gekaufte Kartenterminals ermöglichten Angriffe auf die Telematikinfrastruktur, über die bis zu 1.500 Akten pro Praxis einsehbar waren.
- CCC-Experte Martin Tschirsich erklärte: „Wir hatten alles, um auf bis zu 70 Mio. Akten zuzugreifen."
Reaktionen und Maßnahmen
- Das Bundesgesundheitsministerium wies darauf hin, dass die Sicherheitslücken ältere ePA-Versionen betreffen und vor der Einführung für alle behoben werden sollen.
- Modellregionen in Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sollen wie geplant am 15. Januar starten.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) arbeiten gemeinsam mit der zuständigen Gematik GmbH an zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
Niedrige Nutzerzahlen bisher
- Seit 2021 konnten gesetzlich Versicherte die ePA beantragen.
- Bis Anfang 2024 nutzte weniger als 1 % der 74 Mio. gesetzlich Versicherten die Akte.
Probleme in der Kommunikation
- Der VZBV kritisierte unzureichende und intransparente Aufklärung der Versicherten durch Krankenkassen.
- Informationsschreiben von 14 Kassen wurden als lückenhaft in Bezug auf Risiken, Funktionsweise und Sicherheit bewertet.
Forderungen der Kritiker
- Der CCC fordert ein sofortiges Ende der Experimente mit der ePA an „lebenden Bürgern".
- Die ePA müsse so gestaltet sein, dass sie den individuellen Sicherheitsbedarf der Nutzer berücksichtigt.
- Der Entwicklungsprozess sollte Vertrauen schaffen, um eine langfristig vertrauenswürdige Infrastruktur aufzubauen.
Zukunft der ePA
Trotz der Kritik betont Lauterbach, dass an der Verbesserung der Sicherheitsstandards bereits gearbeitet werde. Ob der geplante Starttermin Mitte Februar eingehalten wird, bleibt ungewiss.
E-Rechnung: Neue Anforderungen für Apotheken ab 2025
E-Rechnung: Neue Anforderungen für Apotheken ab 2025
Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung Pflicht für den Empfang und schrittweise auch für die Ausstellung zwischen Unternehmen. Apotheken sollten frühzeitig technische Voraussetzungen schaffen und sich auf neue Archivierungs- und Prozessanforderungen einstellen, um rechtliche und steuerliche Vorgaben zu erfüllen.
07.01.2025
Ab 01.01.2025 wird die E-Rechnung verpflichtend, um die Digitalisierung im Geschäftsverkehr voranzutreiben. Unternehmer müssen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen und empfangen. Während der Empfang ab diesem Datum Pflicht ist, gibt es für die Ausstellung großzügige Übergangsfristen bis Ende 2026.
- Definition: Eine E-Rechnung ist ein Datensatz, der maschinell verarbeitet werden kann. Sie basiert auf der Norm EN 16931 und wird in Formaten wie XRechnung oder ZuGFeRD (ab Version 2.0.1) ausgestellt.
- XRechnung: Vollständig maschinenlesbares XML-Format.
- ZuGFeRD: Hybrides Format mit maschinen- und menschenlesbaren Teilen; bevorzugt im Mittelstand.
- Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen:
- Gilt für alle steuerpflichtigen Umsätze zwischen inländischen Unternehmern.
- Empfänger müssen keine Zustimmung geben, aber über technische Empfangswege verfügen.
- Ausnahmen: Umsätze gemäß §4 Nr. 8-29 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise.
- Für Endverbraucher keine Pflicht, jedoch freiwillig möglich bei Zustimmung des Kunden.
- Relevanz für Apotheken:
- Pflicht beschränkt sich auf Rechnungen für Praxisbedarf, Abrechnungen mit Pflegeheimen und -diensten sowie Arztpraxen.
- Keine Pflicht für die Abgabe von Rx-, OTC-Medikamenten und Frei- oder Sichtwahl, da diese meist Endverbraucher betreffen.
- Übergangsregelungen:
- Bis Ende 2026: Weiterhin Papier- oder einfache elektronische Formate (z. B. PDF) möglich.
- Unternehmen mit Jahresumsatz <800.000 € dürfen bis Ende 2027 auf E-Rechnungen verzichten.
- Warenwirtschaftssysteme sollen in der Übergangszeit angepasst werden.
- Empfang von E-Rechnungen:
- Ab 01.01.2025 müssen Apotheken technische Voraussetzungen schaffen, z. B. ein separates E-Mail-Postfach oder elektronische Schnittstellen.
- Empfänger ohne geeignete Technik können keine alternative Rechnung fordern; der Versand durch den Aussteller erfüllt die Pflicht.
- Großhändler und Pharmaindustrie werden voraussichtlich ab 2025 umstellen. Apotheken sollten frühzeitig Abstimmungen zu Formaten und Versandwegen treffen.
- Vorsteuerabzug:
- Voraussetzungen:
- E-Rechnung mit allen steuerrechtlich vorgeschriebenen Angaben.
- Nutzung zulässiger Formate (z. B. XRechnung, ZuGFeRD).
- Fehlerhafte Rechnungen müssen korrigiert werden, Ergänzungen reichen nicht.
- Aufbewahrung und maschinelle Auswertbarkeit müssen gewährleistet sein.
- Ohne ordnungsgemäße E-Rechnung ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
- Voraussetzungen:
- Archivierung:
- E-Rechnungen müssen unveränderlich und maschinell auswertbar archiviert werden.
- Hybride Formate erfordern zusätzlich die Aufbewahrung relevanter Bildteile.
- Einfache Speicherorte wie PC-Ordner oder E-Mail-Postfächer genügen nicht.
- Lösungen wie Dokumentenmanagementsysteme sollten geprüft und implementiert werden.
- Fazit:
- Die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung. Apotheken sollten bis 01.01.2025 den Empfang sicherstellen und im Verlauf der Übergangszeit technische Systeme für die Ausstellung einführen.
- Die korrekte Archivierung ist essenziell, um finanzielle Risiken durch den Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden.
- Eine enge Abstimmung mit Steuerberatern und Warenwirtschaftsanbietern wird empfohlen, um die Umstellung erfolgreich zu meistern.
GKV-Arzneimittelausgaben steigen um 9,7 %: Kostenexplosion durch teure Medikamente
GKV-Arzneimittelausgaben steigen um 9,7 %: Kostenexplosion durch teure Medikamente
Die GKV-Arzneimittelausgaben erreichten in den ersten 3 Quartalen 2024 42,4 Mrd. € (+9,7 %), getrieben vor allem durch teure patentgeschützte Medikamente, während die Verordnungen nur geringfügig stiegen.
18.12.2024
Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stiegen in den ersten 3 Quartalen 2024 auf 42,4 Mrd. € - das entspricht einem Anstieg von 9,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahlen stammen aus einer aktuellen Analyse des Marktforschungsunternehmens IQVIA.
Zahlen zur Entwicklung 2024 im Überblick
- 558,51 Mio. abgegebene Packungen: Ein Plus von 2 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
- Umsatzstärkste Arzneimittelgruppen:
- SGLT-2-Inhibitoren (Diabetesmedikamente): +33,5 % - stärkstes Wachstum in den Top 10.
- Interleukin-Inhibitoren (bei Immunerkrankungen): +14,5 % Umsatzanstieg.
- Rückläufiger Umsatz: Bei „Humaninsulin und Analoga" sank der Umsatz als einzige Gruppe um 4,5 %.
Langfristige Entwicklung der Ausgaben
Bereits Ende November zeigte das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) ähnliche Tendenzen:
- 2023 lagen die GKV-Arzneimittelausgaben bei 54 Mrd. €.
- Das entspricht einem Anstieg um 74 % gegenüber vor 10 Jahren.
- Die Anzahl der Verordnungen nahm in diesem Zeitraum nur um 13,2 % zu.
Hauptursache für die Kostensteigerung
Laut WidO liegt die große Ausgabensteigerung vor allem an der Preisentwicklung patentgeschützter Arzneimittel. Diese führen dazu, dass für die Behandlung von wenigen Patienten zunehmend mehr Geld aufgewendet werden muss.
Helmut Schröder, Geschäftsführer des WidO, fordert deshalb eine Anpassung der Regulierungen:
- Der bestehende regulatorische Rahmen müsse dringend weiterentwickelt werden, um eine bezahlbare und nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV sicherzustellen.
Die Analyse zeigt, dass die steigenden Kosten im Arzneimittelmarkt strukturelle Anpassungen notwendig machen, um die langfristige Finanzierbarkeit der Versorgung zu gewährleisten.