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- Deloitte-Studie: Dramatische Entwicklung der GKV-Finanzen 31. Oktober 2024ie Münchner Unternehmensberatung Deloitte hat sagt eine dramatische Unterdeckung der GKV-Finanzierung voraus: Bis 2050 wird eine Unterdeckung zwischen 380 und 590 Milliarden Euro prognostiziert, die Beitragssätze zwischen 25 und 30 Prozent erfordern würden oder bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen. Die wichtigsten Inhalte:
- Einsatz von Phycisian Assistants: Modellversuch bei der KVNo 31. Oktober 2024Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) plant im nächsten Jahr ein Modellprojekt, um den Einsatz von Physician Assistants (PA) in bis zu 20 Praxen im Rheinland zu erproben.
- apoBank veröffentlicht neue Existenzgründungsanalyse 30. Oktober 2024Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Entscheidung zur Niederlassung bei Ärzten aller Fachrichtungen überwiegend durch die Übernahme einer Einzelpraxis erfolgt. In 51 Prozent der Fälle wurde eine Einzelpraxis übernommen.
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Deloitte-Studie: Dramatische Entwicklung der GKV-Finanzen
Deloitte-Studie: Dramatische Entwicklung der GKV-Finanzen
ie Münchner Unternehmensberatung Deloitte hat sagt eine dramatische Unterdeckung der GKV-Finanzierung voraus: Bis 2050 wird eine Unterdeckung zwischen 380 und 590 Milliarden Euro prognostiziert, die Beitragssätze zwischen 25 und 30 Prozent erfordern würden oder bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen. Die wichtigsten Inhalte:
31.10.2024
Die Münchner Unternehmensberatung Deloitte hat sagt eine dramatische Unterdeckung der GKV-Finanzierung voraus: Bis 2050 wird eine Unterdeckung zwischen 380 und 590 Milliarden Euro prognostiziert, die Beitragssätze zwischen 25 und 30 Prozent erfordern würden oder bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen. Die wichtigsten Inhalte:
Langfristige Unterdeckung:
- Bis 2050 droht ein Defizit von 380 bis 590 Milliarden Euro.
- Beitragssätze könnten auf 25-30 % steigen, alternativ wären bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen nötig.
Kurzfristige Belastungen:
- 2025: Defizit von 46 Milliarden Euro erwartet.
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt voraussichtlich auf 2,5 % (aktuell 1,7 %).
Hauptgründe für finanzielle Engpässe:
- Klinikreform und Förderzuschläge belasten Budgets.
- Entbudgetierung der Hausärzte und Lockerungen der Arzneimittelpreisregulierung.
- Bevölkerungsentwicklung: Eintritt der Babyboomer ins Rentenalter und Zunahme hochaltriger Menschen.
- Medizinischer Fortschritt: Kostenintensive Therapien (z. B. Zell- und Gentherapien).
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen:
- Lohnzuwächse schwächen sich ab, Einnahmen stagnieren.
- Fachkräftemangel und geopolitische Risiken beeinflussen Einnahmen negativ.
Langfristiger Trend:
- Einnahmen wachsen nur um ca. 3 % pro Jahr, Ausgaben dagegen um 4,5-5,2 % pro Jahr.
Empfehlungen von Deloitte für Reformen:
- Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen und Erweiterung beitragspflichtiger Einkünfte.
- Kosten dämpfen durch Reformdruck auf alle Akteure des Gesundheitssystems (Arbeitgeber, Versicherte, Leistungserbringer, Hersteller).
- Beitragserhöhungen und Steuerzuschüsse derzeit schwer umsetzbar, daher dringender Reformbedarf.
Einsatz von Phycisian Assistant (PAs): Modellversuch bei der KVNo
Einsatz von Phycisian Assistants (PA): Modellversuch bei der KVNo
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) plant im nächsten Jahr ein Modellprojekt, um den Einsatz von Physician Assistants (PA) in bis zu 20 Praxen im Rheinland zu erproben.
31.10.2024
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) plant im nächsten Jahr ein Modellprojekt, um den Einsatz von Physician Assistants (PA) in bis zu 20 Praxen im Rheinland zu erproben. Ziel ist es, die Unterstützung der Ärzte durch PA zur Sicherstellung der Patientenversorgung zu testen.
- Die KVNo strebt an, PA stärker in den Praxisalltag zu integrieren.
- Für das Modellprojekt sollen bis zu zehn Hausarzt- und zehn Facharztpraxen über einen Zeitraum von zwölf Monaten gewonnen werden, in denen jeweils ein PA im Praxisteam mitarbeitet.
- Im Rahmen des Modellversuchs soll auch ein Finanzierungsvorschlag für PA entwickelt werden, da das derzeitige Vergütungssystem diese Personalkosten noch nicht abbilde.
- Unter niedergelassenen Ärzten bestehen jedoch Vorbehalte gegenüber dem Einsatz von PA, insbesondere in Bezug auf Haftungsfragen und Delegationsmöglichkeiten.
- Bisher arbeiten Physician Assistants hauptsächlich im stationären Bereich. Mit dem Modellprojekt möchte die KVNo diese Berufsgruppe auch für den ambulanten Sektor gewinnen. Das Projekt wird von der KVNo und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung evaluiert.
- Eine Befragung der KVNo im Frühjahr 2024 ergab, dass 58 Praxen bereits PA beschäftigen.
- Größere Praxen mit über zwei Ärzten, eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen und die Beschäftigung weiterqualifizierter Medizinischer Fachangestellter (MFA) seien förderlich für den Einsatz von PA.
apoBank veröffentlicht neue Existenzgründungsanalyse
apoBank veröffentlicht neue Existenzgründungsanalyse
Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Entscheidung zur Niederlassung bei Ärzten aller Fachrichtungen überwiegend durch die Übernahme einer Einzelpraxis erfolgt. In 51 Prozent der Fälle wurde eine Einzelpraxis übernommen.
30.10.2024
Nach eigenen Angaben hat die apoBank Daten aus 3.325 durch sie in den Jahren 2022 und 2023 begleiteten Existenzgründungen zusammen mit dem Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) ausgewertet, davon 940 hausärztliche und 2.385 fachärztliche. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Entscheidung zur Niederlassung bei Ärzten aller Fachrichtungen überwiegend durch die Übernahme einer Einzelpraxis erfolgt. In 51 Prozent der Fälle wurde eine Einzelpraxis übernommen.
Die weiteren Ergebnisse:
- Investionsvolumina: Die Investitionssummen seien insgesamt nur moderat gestiegen.
- Verteilung: Rund 60 Prozent entscheiden sich für eine Einzelpraxis, während 40 Prozent Kooperationen bevorzugen.
- Berufsausübungsgemeinschaften (BAG): 22 Prozent der Gründer traten in eine BAG ein, oft durch Übernahme eines bestehenden Anteils. Die Preise für diese Eintritte liegen meist höher als für Einzelpraxen.
- Hausarztpraxen: Eine hausärztliche Praxisübernahme kostete durchschnittlich 110.100 Euro, wobei zusätzliche 78.100 Euro für Ausstattung und Modernisierung investiert wurden, was Gesamtinvestitionen von etwa 188.200 Euro ergab. Neugründungen fänden nur in ca. 10 Prozent der Fälle statt und liegen im Schnitt bei 205.800 Euro.
- Gynäkologie und Innere Medizin: Die Übernahme einer Einzelpraxis in der Gynäkologie lag bei 171.500 Euro und in der Inneren Medizin bei 189.200 Euro. Ein BAG-Beitritt war teurer, mit Preisen bis zu 323.800 Euro.
- Psychiatrie und Psychotherapie: Niedrigere Investitionen (62.000 Euro) für Einzelpraxen durch geringere Medizintechnik-Bedürfnisse. Ein BAG-Beitritt war hier jedoch mit 121.200 Euro deutlich teurer.
- Orthopädie: Die Investitionen für die Übernahme einer orthopädischen Einzelpraxis betrugen im Durchschnitt über eine halbe Million Euro (505.300 Euro inkl. Modernisierung). BAG-Übernahmen waren hier mit 472.900 Euro etwas günstiger.
- Teilzeitoptionen: Besonders Psychotherapeuten und Psychiater wählen oft Teilzulassungen (75 Prozent), während nur acht Prozent der Hausärzte diese Möglichkeit nutzen.
- Preisentwicklung: Die Preise für Teilzulassungen sind kaum proportional niedriger. Beispielsweise kostete eine Teilzulassung für Hausärzte in BAG durchschnittlich 107.000 Euro, rund 80 Prozent des Preises einer vollen Zulassung.
Die Pressemitteilung finden Sie hier
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Rechtslage zur Vorkasse: Wann dürfen Ärzte Vorauszahlungen verlangen?
Rechtslage zur Vorkasse: Wann dürfen Ärzte Vorauszahlungen verlangen?
Ärzte, die Patienten bei Privatleistungen schon vor der Behandlung zur Zahlung auffordern, begeben sich möglicherweise auf rechtlich unsicheres Terrain - dieses Vorgehen ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
09.10.2024
Ärzte, die Patienten bei Privatleistungen schon vor der Behandlung zur Zahlung auffordern, begeben sich möglicherweise auf rechtlich unsicheres Terrain - dieses Vorgehen ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
- Dürfen Ärzte von gesetzlich versicherten Patienten Vorkasse verlangen, wenn diese als Selbstzahler behandelt werden wollen? Diese Frage sorgt aktuell in Niedersachsen für Diskussionen. Medienberichten zufolge wurde eine 67-jährige Patientin aus Hannover in einer Kardiologie-Praxis abgewiesen, weil sie die Kosten für eine geplante Behandlung nicht im Voraus in bar begleichen konnte.
- Da sie als Kassenpatientin keinen zeitnahen Termin bekam, meldete sie sich als Selbstzahlerin an. In der Praxis wurde ihr mitgeteilt, dass sie schneller behandelt werden könne, jedoch eine Vorauszahlung von 500 Euro nötig sei. Da sie am Tag des Termins das Geld nicht passend dabei hatte und stattdessen mit Karte zahlen wollte, musste sie die Praxis wieder verlassen.
- Zum Hintergrund: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt fest, dass Ärzte grundsätzlich in Vorleistung gehen. Nach Paragraf 12 GOÄ wird die Zahlung erst bei vollständiger Rechnungsstellung fällig. Die Rechnung muss das Datum der Leistung, die Nummer und Bezeichnung der berechneten Leistung sowie den jeweiligen Betrag und Steigerungssatz enthalten.
- Die Hamburger Medizinrechtlerin Katja Paps von nexus.rechtsanwälte hält Vorauszahlungen von Selbstzahlern, die gesetzlich versichert sind, in den meisten Fällen für unzulässig. „Unsere Position ist hier klar. Die GOÄ sieht keine Regelung für Vorauszahlungen vor. Die Abrechnung der Leistungen muss einen individuellen Bezug zur erbrachten Behandlung haben, was bedeutet, dass die Behandlung vor der Rechnungsstellung erfolgt sein muss." Zum Vergleich verweist sie auf die Gebührenordnungen für Rechtsanwälte und Steuerberater, wo das Recht auf Vorkasse ausdrücklich geregelt ist. „Dass die GOÄ keine solche Regelung enthält, lässt den Schluss zu, dass Vorkasse nicht erlaubt ist", so Paps.
- Eine Ausnahme könnte jedoch gelten, wenn ein Arzt berechtigte Zweifel daran hat, dass der Patient später seine Rechnung bezahlen kann oder will.
- Für Notfälle gilt dies jedoch nicht, da Ärzte verpflichtet sind, Patienten in akuten Fällen zu behandeln.
- Ein weiterer Hinweis zur Vorkasse findet sich im Bundesmantelvertrag: Nach Paragraf 18 Absatz 2 darf ein Arzt nur dann eine Vergütung fordern, wenn der Versicherte ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies schriftlich bestätigt.
- Schutz vor säumigen Patienten:
- Haben Ärzte berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft eines Patienten, dürfen Privatärzte, im Gegensatz zu Vertragsärzten, eine Behandlung ablehnen.
- Ein effektives Forderungsmanagement ist wichtig, viele Praxen lagern dies an externe Dienstleister aus, um das Vertrauensverhältnis zu Patienten zu wahren. Die Auslagerung erleichtert den Verwaltungsaufwand und verbessert oft die Liquidität.
- Falls ein Patient nicht zahlt, folgen meist mehrere Mahnungen, bevor ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen wird.
- Widerspricht der Patient, ist der nächste Schritt die gerichtliche Klage, um die Forderung durchzusetzen.
- Manche Patienten geben gegenüber der Krankenkasse an, nicht ausreichend über die Zahlungsbedingungen aufgeklärt worden zu sein. Diesen Ärger scheuen viele Ärzte. Ein entsprechendes Aufklärungsformular schützt jedoch nicht immer vor Auseinandersetzungen.
- Katja Paps betont, dass ein Verbot von Vorauszahlungen nicht bedeutet, dass eine direkte Zahlung nach der Behandlung unzulässig ist. Direkt nach der Behandlung kann eine Zahlung verlangt werden.
- Vorauszahlungen sind in Fällen zulässig, in denen der Praxis durch die Behandlung Fremdkosten entstehen, etwa Materialkosten. „Zum Beispiel, wenn der Arzt etwas speziell für einen Patienten bestellt", erklärt Paps.
- Dies ist häufig in der ästhetischen Medizin der Fall, wo beispielsweise Operationsräume gebucht oder Anästhesisten angefordert werden. In solchen Fällen ist es üblich, eine Vorauszahlung für die entstehenden Fremdkosten zu verlangen.
- Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen konnte keine Erklärung geben, warum der Kardiologe aus Hannover eine Vorauszahlung verlangte. Ein Sprecher vermutete, dass die Zahlungsmoral von Privatpatienten derzeit nicht besonders gut sei.
- Stefan Tilgner, Geschäftsführer des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), widerspricht: In der Privatmedizin gibt es seiner Erfahrung nach keine Anzeichen für eine schlechte Zahlungsmoral. Die Zahlungseingänge seien stabil. „Im ambulanten Bereich liegt der Zahlungseingang aktuell bei 22 Tagen", so Tilgner. Der Median im Jahr 2024 liegt bei 22,9 Tagen.
- Rund 90 Prozent der Selbstzahler begleichen ihre Rechnungen, bevor eine Mahnung notwendig wird.
- In weniger als einem Prozent der Fälle wird ein Anwalt wegen säumiger Zahlungen eingeschaltet.
Apothekenreform: Möglicherweise im November im Kabinett?
Apothekenreform: Möglicherweise im November im Kabinett?
Kommt sie oder kommt sie nicht? Diese Frage stellt sich in Bezug auf die Apothekenreform immer wieder. Der aktuelle Stand: Vielleicht wird sich das Bundeskabinett im November damit beschäftigen.
07.10.2024
Kommt sie oder kommt sie nicht? Diese Frage stellt sich in Bezug auf die Apothekenreform immer wieder. Der aktuelle Stand: Vielleicht wird sich das Bundeskabinett im November damit beschäftigen.
- Das Apothekenreformgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) steckt weiterhin fest. Bei jeder neuen Zeitplanung des Kabinetts fragt man sich: Wird das Vorhaben auf die Tagesordnung des Bundeskabinetts kommen? Die Planung steht jedoch stets unter Vorbehalt („Termine können sich jederzeit verschieben"), und manche Vorhaben werden bewusst offen gelassen. Diese gelten dann als "mögliche Themen" für eine Sitzung.
- Laut dem neuesten Planungsstand vom 4. Oktober 2024 gibt es weiterhin Anzeichen für eine Verzögerung. Während zuvor Termine im Oktober „in Betracht" gezogen wurden - das nächste Treffen des Bundeskabinetts ist für den 16. Oktober geplant -, wird nun der 6. oder 13. November als möglicher Termin genannt.
- Eventuell kann Lauterbach am kommenden Mittwoch in seinem digitalen Grußwort zum Deutschen Apothekertag den aktuellen Stand des Vorhabens darlegen. Gibt es überhaupt klärende Gespräche mit dem FDP-geführten Forschungsministerium, das gegen den Gesetzentwurf ein Veto eingelegt hat? Steht er vor so viel Widerstand, dass er das Vorhaben lieber auf Eis legt? Oder sind für den Minister seine anderen Projekte wie die Krankenhausreform und die bevorstehende Einführung der elektronischen Patientenakte momentan wichtiger? Vielleicht gibt es nächste Woche neue Informationen...
Livestreams am Arbeitsplatz: Pfleger nach Vorfall entlassen
Livestreams am Arbeitsplatz: Pfleger nach Vorfall entlassen
Pflegekraft streamte während der Nachtschicht live auf TikTok und vernachlässigte Bewohner - Ermittlungen wegen Datenschutz- und Strafrechtsverstößen eingeleitet.
07.10.2024
Ein Pflegemitarbeiter in Nürnberg wurde entlassen, weil er während seiner Nachtschichten mehrfach Videos auf TikTok live gestreamt haben soll. Dabei hat er die Namen von Bewohnern genannt und sich über sie lustig gemacht. Zudem soll er die Versorgung der Pflegebedürftigen vernachlässigt haben, um mehr Zeit zum Streamen zu haben. Das Bayrische Rote Kreuz (BRK) bestätigte den Vorfall und erklärte, dass eine strafrechtliche und datenschutzrechtliche Prüfung eingeleitet wurde. Angehörige und Bewohner seien ebenfalls informiert worden.
Details zum Vorfall:
- Der Pfleger arbeitete in einer Einrichtung des BRK in Nürnberg.
- Während der Nachtschichten streamte er mehrfach live auf TikTok.
- Er nannte dabei die Namen von Bewohnern und machte sich über sie lustig.
- Seine Pflichten in der Versorgung der Bewohner vernachlässigte er zugunsten der Livestreams.
Konsequenzen und Prüfungen:
- Der Vorfall wird sowohl strafrechtlich als auch datenschutzrechtlich untersucht.
- Das BRK hat den Sachverhalt öffentlich bestätigt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
- Angehörige und die betroffenen Bewohner wurden über den Vorfall informiert.
Aufdeckung und Reaktionen:
- Der Vorfall wurde durch den YouTuber Kevin Hartwig, einen Intensivpfleger aus Essen, aufgedeckt.
- Hartwig wies darauf hin, dass solche Vorfälle keine Einzelfälle sind.
- Er fordert verstärkte Schulungen zum Thema Datenschutz in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, um solche Verstöße in Zukunft zu verhindern.
Der Fall zeigt, dass unerlaubtes Streamen in Pflegeeinrichtungen nicht nur datenschutzrechtliche Probleme aufwirft, sondern auch schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben kann.