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IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen wird verschärft: Das sind die neuen Vorgaben
IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen wird verschärft: Das sind die neuen Vorgaben
Mehr Schutz vor Ransomware und Datenklau: Arztpraxen müssen bis Oktober 2025 strengere IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
27.06.2025
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran - gleichzeitig nehmen Cyberangriffe auf Arztpraxen deutlich zu. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell verstärkt vor sogenannten Ransomware-Attacken.
Gefahr durch Cyberkriminalität
- Angriffe zielen darauf ab, IT-Systeme von Praxen mit Schadsoftware zu infizieren.
- Die Daten werden verschlüsselt und unzugänglich gemacht.
- Kriminelle fordern anschließend Lösegeld, um die Daten wieder freizugeben.
- Zusätzlich drohen sie, sensible Patientendaten zu veröffentlichen, falls keine Zahlung erfolgt.
Hintergrund der neuen Sicherheitsvorgaben
- Bereits seit 2021 gibt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinien für Arztpraxen.
- Diese Vorgaben sind abhängig von der Praxisgröße.
- Die KBV hat die Richtlinie jetzt überarbeitet und deutlich verschärft.
Neue Pflichten für Praxen bis Oktober 2025
- Nachweis über Maßnahmen zur Sensibilisierung des gesamten Praxisteams - insbesondere zum Umgang mit Bedrohungen wie Spam- oder Phishing-Mails.
- Praxisinhaber müssen sicherstellen, dass externe Dienstleister (z.B. IT-Support) eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben.
- Eine Vorlage dafür stellt die KBV online bereit.
- Verpflichtende regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden.
- Klare Regeln für den Austritt von Beschäftigten, insbesondere:
- Sorgfältiges Passwortmanagement.
- Rückgabe von Schlüsseln, Ausweisen und sonstigen Zugangsmedien.
Mit den neuen IT-Vorgaben will die KBV die Widerstandsfähigkeit der Praxen gegen Cyberattacken deutlich erhöhen. Wer die Vorgaben bis Oktober 2025 nicht umsetzt, riskiert empfindliche Sicherheitslücken und mögliche Bußgelder.
Weitere Informationen finden Sie hier: KBV
Kassen schlagen Alarm: Zusatzbeitrag könnte 2026 Rekordhöhe erreichen
Kassen schlagen Alarm: Zusatzbeitrag könnte 2026 Rekordhöhe erreichen
Steigende Gesundheitskosten treiben die gesetzlichen Kassen an ihre Belastungsgrenze - laut Prognose des GKV-Spitzenverbands könnte der Zusatzbeitrag 2026 erstmals auf 3 % steigen, trotz geplanter Milliardenhilfen vom Bund.
03.07.2025
Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Sollten die Gesundheitsausgaben weiter ungebremst steigen, droht zum Jahreswechsel ein Anstieg der Zusatzbeiträge auf 3 %. Das erklärte der neue Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, gegenüber der FAZ. Auch eine angekündigte Finanzspritze des Bundes könne diesen Anstieg nicht verhindern.
Entwicklung der Zusatzbeiträge:
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Januar 2025: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 % (geplant war ein Anstieg auf 2,5 %, also +0,8 Prozentpunkte).
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Bis Mai 2025: Bereits 8 Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag.
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Zum 1. Juli: Weitere 9 Krankenkassen ziehen nach.
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Trotz Bundeshilfe könnte der Zusatzbeitrag ab 2026 erstmals auf 3 % steigen.
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Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %.
Kostentreiber im System:
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Klinikkosten steigen aktuell um fast 10 %.
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Kosten für Arztpraxen wachsen um 7 %.
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Ausgaben für Medikamente steigen um mehr als 6 %.
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Trotz steigender Einnahmen durch Lohnerhöhungen reichen diese nicht aus, um die dynamisch steigenden Ausgaben zu decken.
Forderungen des GKV-Spitzenverbands:
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Die Ausgaben dürfen nicht schneller steigen als die Einnahmen.
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Für 2025 bedeutet das: maximal +5,1 % Ausgabenwachstum, entsprechend der Beitragseinnahmen.
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GKV-Chef Blatt kritisiert das Prinzip Hoffnung auf Wirtschaftswachstum als „mehr als gewagt".
Finanzlücke für 2026:
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Der Bund plant:
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Jahreszuschuss von 14,5 Mrd. €.
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Zwei neue Darlehen.
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Aufschub der Rückzahlung eines alten Darlehens.
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Laut Gesundheitsministerium reicht das nicht, um Beitragssteigerungen vollständig zu verhindern.
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Blatt nennt die Maßnahmen „politische Augenwischerei".
Debatte um Beitragsbemessungsgrenze:
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CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken lehnt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab.
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Grund: Eine Anhebung würde auch Facharbeiter treffen - diese müssten mehrere Hundert Euro mehr pro Jahr zahlen.
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Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 € pro Monat - bis zu diesem Einkommen werden Beiträge abgeführt, Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Die GKV steht massiv unter Druck. Trotz finanzieller Unterstützung durch den Bund sind steigende Zusatzbeiträge kaum vermeidbar, wenn die Kostenentwicklung nicht gebremst wird. Kliniken, Praxen und Arzneimittel bleiben zentrale Kostentreiber.
1. Quartal 2025: GKV-Heilmittelausgaben steigen um 7,7 %
1. Quartal 2025: GKV-Heilmittelausgaben steigen um 7,7 %
Die Ausgaben der GKV für Heilmittel sind im 1. Quartal 2025 um 7,7 % gestiegen und machen inzwischen 4,3 % der Gesamtleistungsausgaben aus; der langfristige Trend zeigt trotz kurzfristiger Schwankungen weiterhin moderates Wachstum.
30.06.2025
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verzeichnen auch zu Beginn des Jahres 2025 einen spürbaren Anstieg ihrer Ausgaben. U. a. die Kosten für Heilmittel bleiben auf Wachstumskurs, wenn auch etwas moderater als die Gesamtausgaben.
Entwicklung der Ausgaben im Überblick
- Gesamte Leistungsausgaben der GKV stiegen im 1. Quartal 2025 um 7,9 %.
- Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2024 lag der Anstieg bei 8,1 %.
- Die Ausgaben für Heilmittel erhöhten sich um 7,7 % - damit etwas schwächer als die Gesamtausgaben.
- Im Gesamtjahr 2024 war der Anstieg bei Heilmitteln noch deutlich höher und lag bei 10,4 %.
Langfristige Entwicklung
- Es ist das erste Mal seit Jahren, dass die Heilmittelausgaben langsamer wachsen als die Gesamtleistungsausgaben.
- Zuletzt war dieser Effekt nur 2020 im pandemiebedingten Ausnahmejahr sowie in den Jahren 2012 und 2013 zu beobachten.
- Seitdem wurden Vergütungen immer wieder angepasst, um die Versorgung durch Heilmittelerbringer abzusichern.
Heilmittelanteil an den Gesamtausgaben
- Heilmittel machen aktuell 4,3 % der gesamten GKV-Leistungsausgaben aus.
- Vor 10 Jahren (bis einschließlich 2014) lag dieser Anteil noch unter 3 %.
- Der Anstieg ist über die Jahre moderat, aber kontinuierlich erfolgt.
Hintergrund und Besonderheiten
- Quartalszahlen sind nur bedingt aussagekräftig für den Gesamtjahrestrend, da viele Abrechnungen zeitverzögert erfolgen.
- Preis- und Vergütungsanpassungen wirken oft erst später, teilweise sogar rückwirkend.
- Auch saisonale Effekte beeinflussen die Zahlen:
- Im 1. Quartal werden erfahrungsgemäß mehr Heilmittelrezepte ausgestellt.
- Im 4. Quartal sinkt die Zahl der Verordnungen regelmäßig deutlich.
Definition: Heilmittel und Heilmittelausgaben
- Heilmittel sind medizinische Leistungen, die von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden und der Behandlung von Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen dienen. Sie sollen dazu beitragen, Beschwerden zu lindern, Heilung zu fördern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.
- Zu den Heilmitteln gehören vor allem:
- Physiotherapie (z. B. Krankengymnastik, manuelle Therapie)
- Ergotherapie (Förderung der Selbstständigkeit bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen)
- Logopädie (Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen)
- Podologische Therapie (medizinische Fußpflege bei bestimmten Erkrankungen wie Diabetes)
- Heilmittelausgaben sind alle Kosten, die den gesetzlichen Krankenkassen für diese Heilmittelbehandlungen entstehen. Sie umfassen insbesondere:
- Vergütung der Therapeuten für die erbrachten Leistungen
- Sachkosten, die im Rahmen der Heilmitteltherapie anfallen
- Diese Ausgaben gehören zu den sogenannten ambulanten Versorgungskosten der GKV und sind neben Arzneimitteln, Krankenhauskosten und ärztlichen Leistungen ein relevanter Bestandteil der Gesundheitsausgaben.
-->Heilmittel sind nicht-medikamentöse, therapeutische Leistungen, die ärztlich verordnet werden und von der GKV bezahlt werden. Die Heilmittelausgaben spiegeln die Gesamtkosten dieser Therapien für die gesetzlichen Krankenkassen wider.
Trotz eines leichten Rückgangs der Dynamik bleibt der Kostenanstieg bei Heilmitteln hoch. Der langfristige Trend zeigt, dass der Anteil der Heilmittelausgaben an den Gesamtausgaben der GKV stetig wächst - allerdings auf vergleichsweise niedrigem Niveau.
Weitere Informationen finden Sie hier: BMG
Achtung Betrugswelle: Gefälschte apoBank-Briefe im Umlauf – Praxen gezielt betroffen
Die KBV warnt vor einer aktuellen groß angelegten Betrugswelle gegen Arzt- und Psychotherapiepraxen.
Betrüger versenden täuschend echte Briefe im Namen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Ziel ist es, an PINs, Passwörter und TANs der Bankkunden zu gelangen.
Ärztestatistik 2024: Nachwuchs reicht nicht für stabile Versorgung
Ärztestatistik 2024: Nachwuchs reicht nicht für stabile Versorgung
Trotz eines leichten Wachstums bei der Zahl der Ärzte bleibt die Entwicklung der ärztlichen Versorgung hinter dem Bedarf zurück. Besonders der demografische Wandel und die Ruhestandswelle verschärfen die Lage.
20.06.2025
Trotz eines leichten Wachstums bei der Zahl der Ärzte bleibt die Entwicklung der ärztlichen Versorgung hinter dem Bedarf zurück. Besonders der demografische Wandel und die Ruhestandswelle verschärfen die Lage.
Zahlen zur Gesamtentwicklung:
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Die Gesamtzahl der in Deutschland gemeldeten Ärzte stieg 2024 um 2,1 % auf rund 581.000.
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Davon waren etwa 437.000 tatsächlich berufstätig - ein Zuwachs von 2,0 % im Vergleich zum Vorjahr.
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Das Niveau von +2,5 % Wachstum aus dem Jahr 2019 wurde nicht wieder erreicht. Auch ein Nachholeffekt nach den pandemiebedingten Schwächejahren bleibt aus.
Entwicklung nach Tätigkeitsformen:
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Die Zahl der niedergelassenen Ärzte sank 2024 um 1,5 % auf 106.623. Seit 2019 entspricht das einem Rückgang von 8,3 %.
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Die Zahl der angestellten Ärzte im ambulanten Bereich wuchs um 7,1 % auf 64.341 - das sind +47,6 % im 5-Jahresvergleich.
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Insgesamt waren zum Jahresende 2024 170.964 Ärzte ambulant tätig, ein Anstieg von +1,6 % gegenüber 2023 (+6,9 % seit 2019).
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Bei Behörden und Körperschaften wuchs die Arztzahl um 1,7 %, insgesamt um +17,5 % seit 2019 - vor allem durch Neueinstellungen in Gesundheitsämtern.
Altersstruktur und Ruhestand:
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23 % der berufstätigen Ärzte sind älter als 60 Jahre, mehr als 9 % sogar älter als 65 - diese bleiben teils über das Rentenalter hinaus im Dienst.
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Besonders viele Ärzte über 65 arbeiten in:
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Psychosomatischer Medizin & Psychotherapie: 40 %
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Allgemeinmedizin: 20 %
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In den kommenden Jahren werden etwa 10.000 Ärzte pro Jahrgang aus der Altersgruppe 60-65 in Rente gehen.
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Dagegen umfasst die Altersgruppe 35-39 jährlich nur etwa 12.200 Ärzte - stark gestützt durch Zuwanderung.
Rolle der internationalen Fachkräfte:
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2024 wurden 5.383 neue ausländische Ärzte erstmalig registriert.
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Ohne Zuwanderung würde die Ärzteschaft jährlich um ca. 2.000 Personen schrumpfen.
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Die Zahl der berufstätigen Ärzte ohne deutschen Pass erreichte 2024 ein Allzeithoch von 68.102 (+6,8 % zu 2023).
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Mehr als 15 % der Ärzte haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.
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Haupt-Herkunftsländer:
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Syrien: 7.042
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Rumänien: 4.682
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Türkei: 3.169
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Russland: 3.110
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Österreich: 3.036
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Griechenland: 2.991
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Abwanderung nimmt zu:
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2.197 Ärzte verließen Deutschland im Jahr 2024, davon 1.279 Deutsche.
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Zielländer:
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Schweiz: 675
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Österreich: 331
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Sonstige EU-Staaten: 550
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Ausbildung und Facharztentwicklung:
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2024 wurden 15.378 Facharztanerkennungen erteilt - ein Zuwachs von +3,4 % zum Vorjahr (+11,6 % seit 2019).
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Besonders deutlich stieg die Zahl der neuen Fachärzte für Allgemeinmedizin: 2.140 Anerkennungen, +5,4 % gegenüber 2023 (+26,3 % seit 2019).
--> Das moderate Wachstum der Ärzteschaft kann den bevorstehenden Ruhestand vieler erfahrener Mediziner nicht ausgleichen. Ohne qualifizierte Zuwanderung wäre der Personalmangel deutlich gravierender. Zugleich nimmt die Abwanderung deutscher Ärzte ins Ausland zu - bei stabil bleibender Ausbildungskapazität.
PKV-Standardtarif: Beiträge steigen ab Juli 2025 um 25 Prozent
PKV-Standardtarif: Beiträge steigen ab Juli 2025 um 25 Prozent
Zum 1. Juli 2025 erwartet viele privat Krankenversicherte im Standardtarif eine kräftige Beitragsanhebung.
13.06.2025
Zum 1. Juli 2025 erwartet viele privat Krankenversicherte im Standardtarif eine kräftige Beitragsanhebung. Laut Süddeutscher Zeitung steigen die monatlichen Prämien von derzeit 400 € auf etwa 500 €, was einem Plus von 25 % entspricht.
Hintergrund und Details:
- Der Standardtarif wurde 1994 eingeführt und ist bei allen privaten Krankenversicherern einheitlich geregelt.
- Ziel ist der Schutz älterer Versicherter vor finanzieller Überforderung.
- Beitragserhöhungen sind jedoch erlaubt - zuletzt erfolgte im Vorjahr eine Erhöhung um 9,3 %.
Zugang zum Standardtarif ist streng geregelt:
- Mindestalter: 65 Jahre, alternativ 55 Jahre bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € jährlich (2025).
- Versicherte müssen:
- seit mindestens 10 Jahren privat vollversichert sein,
- ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben.
Alternative für Nicht-Berechtigte:
- Wer die Bedingungen nicht erfüllt, kann nur in den Basistarif wechseln.
- Dieser ist meist teurer als der Standardtarif - und auch dort steigen die Beiträge ebenfalls zum 1. Juli 2025.
Bereits zum Jahresbeginn 2025 gab es spürbare Erhöhungen:
- Zum 1. Januar stiegen die Beiträge für rund 2/3 der Privatversicherten.
- Gleichzeitig erhöhten fast alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge.
- Im Durchschnitt verteuerten sich die PKV-Beiträge um 12 % zu Jahresbeginn.
Privatversicherte im Standardtarif müssen sich auf einen massiven Beitragsanstieg im Sommer 2025 einstellen. Wer keinen Zugang zu diesem Tarif hat, zahlt im Basistarif meist noch mehr - bei ebenfalls steigender Belastung.