cropped-hct-steuerberater_logo_grafik_quad_1200px.png

Aktuelle Beiträge

News aus der Gesundheitsbranche; Gerichtsurteile; Steuerurteile; Studien. Vergleichsrechner; Karriererechner; Finanzplaner; Bewertungsrechner.

RSS medmaxx news

Ältere Beiträge

BMG erstellt Gleichwertigkeitsbericht: Unterschiede in der medizinischen Versorgung zwischen Stadt und Land

BMG erstellt Gleichwertigkeitsbericht: Unterschiede in der medizinischen Versorgung zwischen Stadt und Land

Gleichwertigkeitsbericht verdeutlicht Herausforderungen für die Gesundheitsversorgung

10.07.2024

Laut dem ersten Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung ist die medizinische Versorgung in städtischen Gebieten besser zugänglich als auf dem Land. Dies betrifft insbesondere die Dichte an Hausärzten und die allgemeine medizinisch-pflegerische Infrastruktur.

 

Herausgabe des Gleichwertigkeitsberichts:

  • Der Bericht „Für starke und lebenswerte Regionen in Deutschland" wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erstellt.
  • Er dokumentiert erstmalig die Entwicklung und den Stand der Lebensbedingungen in verschiedenen Regionen Deutschlands.
  • Aspekte wie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Arbeitslosenquote, Lebenserwartung und Umweltbelastungen wurden untersucht.
  • Bürger wurden zu ihren Lebensbedingungen befragt, und in acht Regionen fanden vertiefende Fokusgruppeninterviews statt.

 

Unterschiede zwischen Stadt und Land:

  • Städte haben mehr Hausärzte als ländliche Gebiete, wodurch die medizinische Versorgung dort besser erreichbar ist.
  • In ländlichen Regionen in Bayern, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gibt es Probleme bei der Nachbesetzung von Hausarztsitzen.
  • In Städten sind medizinische und pflegerische Einrichtungen grundsätzlich besser erreichbar.
  • In ländlichen Kreisen ohne städtische Zentren müssen Menschen durchschnittlich 10,1 Minuten zum nächsten Gesundheitsdienst fahren, in Großstädten sind es nur rund 5 Minuten.

 

Gesundheitsversorgung als Daseinsvorsorge:

  • Eine hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung ist entscheidend für gleichwertige Lebensverhältnisse.
  • Der Bedarf an gesundheitlicher Versorgung steigt durch die alternde Bevölkerung, was den Fachkräftemangel besonders in strukturschwachen Regionen verschärft.
  • Die Hausärzte spielen eine zentrale Rolle, da sie oft der erste Anlaufpunkt bei gesundheitlichen Beschwerden sind und Familien über Jahre begleiten.

 

Lebenserwartung und Sterblichkeit:

  • Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei Frauen bei 83,2 Jahren und bei Männern bei 78,3 Jahren.
  • Es besteht ein West-Ost-Gefälle sowie ein Süd-Nord-Gefälle in der Lebenserwartung.
  • Die höchste Lebenserwartung haben Menschen in Mittel- und Süddeutschland.

 

Umweltbelastungen und Sterblichkeit:

  • Die Feinstaubbelastung war 2022 besonders hoch in Ostdeutschland, Nordrhein-Westfalen, im Westen Niedersachsens und in Teilen Bayerns.
  • Geringere Belastungen wurden in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Schleswig-Holstein gemessen.
  • Hohe Sterblichkeitsraten gibt es im Ruhrgebiet, in Wilhelmshaven sowie in Teilen Sachsen-Anhalts und Thüringens.
  • Luftverschmutzung, Verkehrssituation und die Folgen der Corona-Pandemie werden als Ursachen genannt.

 

Geplante Verbesserungen der Gesundheitsversorgung:

  • Die Arzneimittelversorgung und Apothekendichte wurden im Bericht nicht behandelt.
  • Es wurden jedoch geplante und verabschiedete Gesetze aufgeführt, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
  • Die Digitalisierung bietet große Potenziale, z. B. durch den Ausbau telemedizinischer Leistungen.
  • Das Digital-Gesetz, das im März in Kraft trat, fördert die Integration telemedizinischer Dienste und ermöglicht u. a. assistierte Telemedizin in Apotheken.

 

Den Gleichwertigkeitsbericht erhalten Sie hier zum kostenfreien Download.

Unfallversicherung: Steigende Gebühren und neue Leistungen ab Juli – Mehr Honorar für D-Arztpraxen

Unfallversicherung: Steigende Gebühren und neue Leistungen ab Juli - Mehr Honorar für D-Arztpraxen

Die ab Juli wirksame Erhöhung der Gebühren um 4,22 % und die Einführung neuer Leistungen wie Schmerztherapie und telemedizinische Beratungen sollen die Qualität der gesetzlichen Unfallversicherung verbessern und den Versicherten eine umfassendere medizinische Versorgung bieten.

08.07.2024

Ab Juli erhöhen sich die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,22 %, und es werden neue Leistungen eingeführt, darunter spezielle Schmerztherapieangebote.

 

Zum Hintergrund: Das System zur medizinischen Versorgung und Wiederherstellung von Unfallversicherten nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten ist von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getrennt. Bundesweit sind über 4.200 niedergelassene Ärzte und Klinikärzte als sogenannte Durchgangsärzte (D-Ärzte) tätig. Diese D-Ärzte müssen spezielle Anforderungen an Qualifikation und Ausstattung erfüllen. Vertragsärzte sind zwar verpflichtet, die Erstversorgung bei einem Arbeits- oder Wegeunfall zu übernehmen, müssen den Patienten jedoch anschließend an einen D-Arzt überweisen. Die D-Ärzte sind für die Einleitung und Koordination der Behandlung sowie für die spezialisierte Heilbehandlung verantwortlich, während Vertragsärzte bei leichteren Verletzungen auf Anweisung des D-Arztes die allgemeine Weiterbehandlung durchführen können. Das D-Arztverfahren bietet den teilnehmenden Medizinern eine zusätzliche Einkommensquelle.

 

Erhöhung der Gebühren:

  • Ab dem 1. Juli steigen die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,22 %.
  • Diese Erhöhung basiert auf der Veränderungsrate der Grundlohnsumme und wird jährlich bis 2027 angepasst.
  • Die Anpassung betrifft alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, die nach der UV-GOÄ abgerechnet werden.

 

Einführung neuer Leistungen:

Schmerztherapie:

  • Ab Juli können D-Ärzte auch schmerzmedizinische Leistungen erbringen.
  • Ein neues Kapitel P mit fünf neuen Gebührennummern wurde in die UV-GOÄ aufgenommen.
  • Die neuen Leistungen umfassen Erstanamnese (Nr. 6000), Folgebehandlung (Nr. 6001), Besprechung und Koordination mit anderen Therapeuten (Nr. 6002), Erstbericht (Nr. 6003) und Folgebericht (Nr. 6004).
  • Vor der Behandlung muss eine Genehmigung durch den Unfallversicherungsträger erfolgen, die für ein Jahr gültig ist.
  • Ärzte müssen sich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) registrieren lassen und die Qualitätsanforderungen erfüllen.

 

Telefonische Reha-Gespräche:

  • Neue Abrechnungsnummer 15 für telefonische Reha-Gespräche zwischen Ärzten und Unfallversicherungsträgern.
  • Vergütung beträgt 15 € pro Gespräch, maximal dreimal pro Behandlungsfall (drei Monate nach der ersten Inanspruchnahme).

 

Digitale Radiografie:

  • Der Zuschlag für digitale Radiografie (Nr. 5298) entfällt, da solche Geräte mittlerweile Standard sind.
  • Die Vergütung wurde zu 25 % in die Grundbeträge der allgemeinen und besonderen Heilbehandlung integriert.

 

Telemedizinische Beratungsleistungen:

Berufskrankheiten und Hautarztverfahren:

  • Neue Nummern 10b und 10c für telemedizinische Beratungen bei Berufskrankheiten und im Hautarztverfahren.
  • Diese Leistungen sind nicht an die Einschränkungen bestehender Nummern gebunden und erfordern keine vorherige Kostenzusage oder spezielle Dokumentation.

 

Weitere Anpassungen:

  • Die Leistungsbeschreibung für Fraktursonographie (Nr. 411 und 411a) wurde an den aktuellen medizinischen Stand angepasst.
  • Neue Abrechnungsregelungen ermöglichen die Nutzung von Videosprechstunden, um schnelle Arztkontakte bei Hautkrankheiten zu gewährleisten.


Die umfassenden Änderungen und die Einführung neuer Leistungen sollen die Effizienz und Qualität der gesundheitlichen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verbessern.

Lipödem: Liposuktion bleibt vorerst Kassenleistung – Entscheidung des G-BA ausstehend

Lipödem: Liposuktion bleibt vorerst Kassenleistung – Entscheidung des G-BA ausstehend

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant, im nächsten Jahr zu entscheiden, ob und wie die Fettabsaugung bei Lipödem in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen wird. Bis dahin wird die bisher bis Ende 2024 befristete Erlaubnis verlängert.

02.07.2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant, im nächsten Jahr zu entscheiden, ob und wie die Fettabsaugung bei Lipödem in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen wird. Bis dahin wird die bisher bis Ende 2024 befristete Erlaubnis verlängert.

 

Verlängerung der aktuellen Regelung:

  • Der G-BA wird die befristete Genehmigung zur Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem in Stadium III verlängern, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
  • Dr. Monika Lelgemann, Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung, betont, dass diese Regelung nicht vor der endgültigen Entscheidung endet, um Unsicherheiten bei Patienten und Ärzten zu vermeiden.

 

Hintergrund der Regelung:

  • Seit September 2019 ist die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III als Kassenleistung befristet bis Ende 2024 genehmigt.
  • Bereits seit 2017 diskutiert der G-BA über die Nutzenbewertung der Methode und setzte eine eigene Erprobungsstudie an, um fundierte Daten zu sammeln.

 

Beauftragte Studie:

  • Die Studie „LIPLEG - Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III" wird vom Zentrum für Klinische Studien (ZKS) der Universität zu Köln und der Hautklinik des Klinikums Darmstadt durchgeführt.
  • Ziel der Studie ist es, die Vorteile und Nachteile der Fettabsaugung im Vergleich zu alternativen Behandlungen wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie zu untersuchen.

 

Ergebnisse und zukünftige Entscheidungen:

  • Erste Ergebnisse der 12-monatigen Nachbeobachtungsphase sollen im Dezember dieses Jahres vorliegen.
  • Auf Basis dieser Daten wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion als reguläre Leistung der GKV anerkannt wird und für welche Stadien des Lipödems dies zutreffen soll.
  • Die endgültigen Beratungen und Entscheidungen sollen im kommenden Jahr abgeschlossen werden.
  • Die fortlaufende Evaluierung durch den G-BA zeigt die Unsicherheit und das Bedürfnis nach weiteren verlässlichen Daten zur Liposuktion bei Lipödem. Es bleibt abzuwarten, ob die Methode als dauerhafte Kassenleistung anerkannt wird.

Kinderärztemangel in Baden-Württemberg: Regionale Unterschiede

Kinderärztemangel in Baden-Württemberg: Regionale Unterschiede

Laut einer Auswertung des Sozialministeriums sei die ambulante Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin in den meisten Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gesichert, allerdings gebe es in Bezug auf unbesetzte Arztsitze erhebliche regionale Unterschiede.

06.06.2024

Laut einer Auswertung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration sei die ambulante Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin in den meisten Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gesichert, in Bezug auf unbesetzte Arztsitze bestehen allerdings erhebliche regionale Unterschiede. So seien derzeit etwa 30 Stellen für Kinderärzte unbesetzt, wobei einige Kreise besonders stark betroffen sind. In geringerem Umfang zeigen sich auch in der Frauenheilkunde Engpässe. Um diese Lücken zu schließen, hat das Sozialministerium finanzielle Mittel zur Förderung zusätzlicher Weiterbildungsstellen bereitgestellt. Grund für die Erhebung war eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag.

 

Hier die maßgeblichen Aspekte auf einen Blick:

  • Statistische Angaben zeigen eine Zunahme der Kinder- und Jugendärzte von 876 im Jahr 2014 auf 1.035 im Jahr 2023. Die Zahl der Fachärzte für Frauenheilkunde ist im gleichen Zeitraum von 1.363 auf 1.448 gestiegen.
  • Die Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendmedizin ist somit in der Mehrheit der Regionen gesichert, jedoch zeigen sich erhebliche regionale Engpässe.
  • Derzeit sind 30 Arztsitze in der Kinder- und Jugendmedizin unbesetzt. Regionale Hotspots sind besonders gravierend im Kreis Biberach mit 5,0 vakanten Sitzen, in der Stadt Pforzheim mit 3,5 vakanten Sitzen, im Landkreis Böblingen mit 3,0 vakanten Sitzen, im Landkreis Calw mit 2,5 vakanten Sitzen und im Landkreis Rottweil mit 2,0 vakanten Sitzen.
  • In der Frauenheilkunde sind von den landesweit 7 unbesetzten Sitzen allein 4,5 im Kreis Waldshut vakant.
  • Das Land Baden-Württemberg stellt bis zu 648.000 Euro Weiterbildungsförderung für Kinder- und Jugendärzte in der ambulanten Versorgung zur Verfügung. Die Finanzierung ermöglicht bis zu zehn zusätzliche Vollzeitstellen von Januar 2024 bis Ende 2025.
  • Der rechtliche Rahmen sieht derzeit noch ein begrenztes Kontingent an Weiterbildungsstellen vor, zukünftige Gesetzesänderungen sollen hier mehr Flexibilität schaffen.

 

Die Anfrage der CDU-Fraktion sowie die entsprechende Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration finden Sie hier

Analyse des BARMER-Zahnreports 2024

Analyse des BARMER-Zahnreports 2024

Der BARMER-Zahnreport 2024 untersucht die Häufigkeit und regionale Verteilung kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

05.06.2024

Der BARMER-Zahnreport 2024 untersucht die Häufigkeit und regionale Verteilung kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Dabei fallen deutliche Geschlechterunterschiede und regionale Abweichungen auf, die auf eine potenzielle Übertherapie hinweisen.

 

Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  • Der Report basiert auf einer Analyse der Abrechnungsdaten von mehr als 53.000 gesetzlich versicherten Achtjährigen über einen Zeitraum von zehn Jahren, was belastbare Angaben zur Inanspruchnahme kieferorthopädischer Behandlungen ermöglicht.
  • Die Behandlungsraten variieren regional stark, beispielsweise wurden in Bremen 46 % der Kinder und Jugendlichen behandelt, in Bayern hingegen 60%.
  • In Bayern und Baden-Württemberg wurden bei Mädchen Behandlungsraten von 65 %, beziehungsweise 63 % festgestellt, was auf eine mögliche Übertherapie hindeutet.
  • Etwa 60 % der Mädchen und 50 % der Jungen erhielten kieferorthopädische Behandlungen. Mögliche Ursachen seien Schönheitsideale, Gruppendruck und elterliche Fürsorge.
  • Der Zugang zur kieferorthopädischen Versorgung sei insgesamt zufriedenstellend, jedoch regional unterschiedlich. In ostdeutschen Flächenländern werde beispielsweise ein höherer Anteil der Behandlungen von Praxen ohne kieferorthopädischen Schwerpunkt durchgeführt.

 

Fazit:

  • Frühzeitige kieferorthopädische Behandlungen können langfristige gesundheitliche Probleme (z. B. Karies, Zahnfleischerkrankungen und Kieferfunktionsstörungen) und spätere, kostenintensive Eingriffe verhindern.
  • Die BARMER fordert mehr Aufklärungsarbeit über die Notwendigkeit und den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen. Darüber hinaus wird deutlich, dass versorgungspolitische Maßnahmen ergriffen werden sollten, um eine flächendeckende Versorgung durch spezialisierte Fachärzte sicherzustellen. Hier bestehe ein erheblicher Bedarf an weiteren Untersuchungen zur Bewertung der Behandlungsnotwendigkeit und regionalen Versorgung.
  • Zusammenfassend legt der Bericht nahe, dass insbesondere bei Mädchen und in bestimmten Regionen die Inanspruchnahme kieferorthopädischer Behandlungen kritisch hinterfragt werden.

 

Weitere Details können Sie direkt im BARMER-Zahnreport 2024 nachlesen.

Lebenserwartung in Deutschland: Ursachen und Entwicklung im europäischen Vergleich

Lebenserwartung in Deutschland: Ursachen und Entwicklung im europäischen Vergleich

Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung und des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung zeigt, dass Deutschland im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern bei der Lebenserwartung zurückfällt.

04.06.2024

Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung und des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung zeigt, dass Deutschland im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern bei der Lebenserwartung zurückfällt. Während im Jahr 2000 der Rückstand Deutschlands zur durchschnittlichen Lebenserwartung in Westeuropa noch 0,7 Jahre betrug, hat sich dieser Abstand bis 2022 auf 1,7 Jahre vergrößert. Besonders auffällig ist die erhöhte Sterblichkeit bei der Bevölkerung über 65 Jahren, insbesondere bei Frauen ab 75 Jahren.

 

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Der Abstand der Lebenserwartung Deutschlands zu Westeuropa wuchs von 0,7 Jahren im Jahr 2000 auf 1,7 Jahre im Jahr 2022.
  • Seit den 2000er Jahren hat sich die Sterblichkeitslücke zwischen Deutschland und Westeuropa kontinuierlich vergrößert.
  • Ostdeutschland konnte den Rückstand zu Westdeutschland und Westeuropa zunächst verringern, insbesondere durch Investitionen in die Gesundheitsversorgung.
  • Frauen in Ostdeutschland haben bei der Lebenserwartung zu Westdeutschland aufgeschlossen, während Männer weiterhin einen Rückstand von einem Jahr haben.
  • Die Sterblichkeit der über 65-Jährigen in Deutschland ist höher als im westeuropäischen Durchschnitt, besonders bei Frauen ab 75 Jahren und Männern zwischen 55 und 74 Jahren.
  • Es besteht insbesondere Bedarf in der Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie in den Bereichen Tabak-/Alkoholprävention und gesunde Ernährung.
  • Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit gezielter Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und der Reduzierung der Sterblichkeit, um den Rückstand gegenüber den anderen westeuropäischen Ländern zu verringern.

Hier geht es zur Studie.