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Medizinstudienplätze reichen nicht: Deutschland steuert auf Ärztemangel zu
Medizinstudienplätze reichen nicht: Deutschland steuert auf Ärztemangel zu
Eine Analyse des Centrums für Hochschulentwicklung zeigt gravierende Unterschiede zwischen den Bundesländern und warnt: Ohne massive Ausweitung der Studienkapazitäten droht eine strukturelle Unterversorgung.
10.10.2025
Die Untersuchung des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) verdeutlicht das Ausmaß des Ärztemangels in Deutschland - und zeigt: Das Angebot an Medizinstudienplätzen reicht bei weitem nicht aus, um den künftigen Bedarf zu decken. Trotz steigender Bewerberzahlen stagniert die Zahl der Studienplätze nahezu, während regionale Unterschiede die Versorgungslage zusätzlich verschärfen.
Zentrale Ergebnisse der CHE-Analyse
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Zu wenige Studienplätze:
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Zum Wintersemester 2024/25 konnten rund 10.000 Erstsemester ein Medizinstudium aufnehmen.
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Etwa 20.000 Bewerber gingen leer aus - doppelt so viele, wie tatsächlich zugelassen wurden.
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Vor rund 10 Jahren lag die Zahl der Plätze bei etwa 9.000 - ein Zuwachs von nur ca. 1.000 Plätzen in fast einem Jahrzehnt.
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Große Unterschiede zwischen den Bundesländern:
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Nordrhein-Westfalen bildet mit 2.334 Erstsemestern die meisten angehenden Mediziner aus - das entspricht 13 Studienplätzen pro 100.000 Einwohner.
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Saarland (29 Plätze je 100.000 Einwohner) und Mecklenburg-Vorpommern (26 Plätze) liegen deutlich vorn.
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Länder wie Baden-Württemberg und Thüringen liegen im Mittelfeld.
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Brandenburg und Bremen bieten bislang gar keine staatlichen Medizinstudiengänge an.
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Erst im Wintersemester 2026/27 soll in Brandenburg die Medizinische Universität Lausitz ihren Betrieb aufnehmen.
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Hohe Kosten als Hemmnis:
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Medizinische Fakultäten gehören zu den teuersten Hochschulbereichen.
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Laut Statistischem Bundesamt liegen die jährlichen Kosten pro Studierendem bei ca. 25.000 € im Bereich Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften.
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Diese hohen Ausgaben bremsen laut CHE das Engagement vieler Länder beim Ausbau neuer Fakultäten.
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Der „Klebeeffekt" - medizinischer Nachwuchs bleibt häufig vor Ort
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Laut CHE-Studie profitieren Regionen mit eigener medizinischer Fakultät langfristig von einer höheren Arztdichte.
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Absolventen neigen dazu, sich in der Nähe ihres Studienorts niederzulassen - ein Effekt, der vor allem Hamburg, Berlin, Köln/Bonn, München, Heidelberg, Freiburg und Lübeck zugutekommt.
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Studienautor Cort-Denis Hachmeister betont, dass die Ansiedlung von Fakultäten ein entscheidender Hebel für die regionale Versorgung sei.
Fachkräftemangel bleibt bestehen
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Trotz punktueller Neugründungen und privater Hochschulangebote reicht die aktuelle Kapazität nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken.
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Private Universitäten bieten jährlich rund 1.500 Studienplätze an.
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Etwa 9.100 Studierende aus Deutschland weichen für das Medizinstudium ins Ausland aus - der Rückfluss in den deutschen Arbeitsmarkt ist jedoch ungewiss.
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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt, dass die wohnortnahe Gesundheitsversorgung in vielen Regionen zunehmend gefährdet ist.
Forderungen und Lösungsansätze
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Deutliche Ausweitung der Studienkapazitäten an staatlichen Universitäten.
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Bundesweit abgestimmte Strategie zur Ärzteausbildung, um regionale Lücken zu schließen.
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Förderprogramme und Landarztstipendien sollen gestärkt werden, um Nachwuchs gezielt in unterversorgte Regionen zu lenken.
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Langfristig müsse die Ausbildung flächendeckend und planbar gestaltet werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
--> Trotz steigender Nachfrage stagniert die Zahl der Medizinstudienplätze bei rund 10.000 pro Jahr - viel zu wenig, um den Ärztemangel zu stoppen. Ohne koordinierte Ausbaupläne, gezielte Förderung und mehr Studienkapazitäten droht Deutschland eine dauerhafte Unterversorgung.
Krankenhäuser in der Krise: 4 Mrd. Euro Sofortprogramm soll Klinikpleiten verhindern
Krankenhäuser in der Krise: 4 Mrd. Euro Sofortprogramm soll Klinikpleiten verhindern
Neue Finanzspritze soll Kliniken kurzfristig entlasten Refinanzierung über Bundeszuschüsse, Kritik an Pauschalzuschlag bleibt
10.10.2025
Mit den „Sofort-Transformationskosten" in Höhe von 4 Mrd. € will der Bund die Kliniken kurzfristig vor dem finanziellen Kollaps bewahren, doch Kritiker sehen in der Maßnahme nur eine teure Zwischenlösung ohne nachhaltige Strukturwirkung.
Hintergrund und Maßnahme
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Der Bundestag hat im Rahmen des Haushalts 2025 und des Haushaltsbegleitgesetzes ein Hilfspaket in Höhe von 4 Mrd. € beschlossen.
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Ziel ist es, die finanzielle Lage der deutschen Krankenhäuser kurzfristig zu stabilisieren.
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Die Auszahlung erfolgt über einen Rechnungszuschlag von 3,25 % auf alle voll- und teilstationären Behandlungen gesetzlich versicherter Patienten.
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Starttermin: 1. November 2025.
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Laufzeit: bis 31. Oktober 2026.
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Der Zuschlag gilt ausschließlich als Soforthilfe und wird nicht in die Erlösausgleiche der Kliniken eingerechnet.
Finanzierung der Maßnahme
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Die Refinanzierung erfolgt vollständig über zusätzliche Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds.
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Geplant ist eine gestaffelte Bereitstellung:
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1,5 Mrd. € bis Ende Oktober 2025,
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2,5 Mrd. € bis Ende Januar 2026.
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Reaktionen und Einschätzungen
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Die DKG begrüßt die Finanzhilfe ausdrücklich.
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Hintergrund: Seit Beginn des Ukrainekriegs sind die Betriebskosten stark gestiegen, vor allem durch Inflation und Energiepreise.
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Laut DKG beträgt das aktuelle Finanzdefizit der Kliniken rund 15 Mrd. €.
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Viele Häuser seien existenzgefährdet.
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Ohne Soforthilfe wäre laut DKG ein „kalter Strukturwandel" zu erwarten gewesen - also Schließungen zahlreicher Kliniken, unabhängig von deren Bedarfsrelevanz im Rahmen der Krankenhausreform.
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Gleichzeitig fordert die DKG eine dauerhafte strukturelle Lösung:
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Abbau von Bürokratie und Überregulierung,
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Neues, nachhaltiges Finanzierungssystem für den Krankenhaussektor.
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Kritik von Krankenkassen und Opposition
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Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und Vertreter der Opposition sehen den Pauschalzuschlag kritisch.
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Hauptkritikpunkte:
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Der Zuschlag belohnt Kliniken mit hohen Fallzahlen, was Fehlanreize schaffen könne.
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Durch das „Gießkannenprinzip" profitieren auch Häuser ohne ausreichende Qualität oder ohne medizinische Notwendigkeit.
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Statt kurzfristiger Hilfen seien gezielte Strukturreformen erforderlich.
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Kontext
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Der Bundestag verabschiedete im Haushalt 2025 insgesamt 502,55 Mrd. € Ausgaben.
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Die Soforthilfe gilt als Übergangsmaßnahme, bis die geplante Krankenhausreform in Kraft tritt.
Neue IT-Sicherheits-Verpflichtungen für Praxen ab 1. Oktober 2025
Neue IT-Sicherheits-Verpflichtungen für Praxen ab 1. Oktober 2025
Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie wurde überarbeitet. Die neue Fassung tritt am 01.10.2025 in Kraft und ist dann für alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen verpflichtend umzusetzen.
30.09.2025
Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie wurde überarbeitet. Die neue Fassung tritt am 01.10.2025 in Kraft und ist dann für alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen verpflichtend umzusetzen.
Kernpunkte der neuen Anforderungen:
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Verbindliche Schulungen für alle Praxismitarbeiter zu IT-Sicherheit.
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Aktualisierte Mindestanforderungen an Firewalls, Virenschutz und Netzwerksicherheit.
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Regelmäßige Sicherheitsaudits / Protokollierungen von Zugriffen.
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Verpflichtung für externe IT-Dienstleister, die neuen Vorgaben schriftlich zu bestätigen (Vertrag/Verpflichtungserklärung).
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Passwort- und Zugangsregelungen müssen strenger umgesetzt werden (z. B. Rollen- und Rechtekonzepte).
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Sicherheitskonzept und Notfallplan müssen schriftlich vorliegen und jährlich geprüft werden.
Diese Pflichten gelten praxisgrößenabhängig gestaffelt, d. h. Einzelpraxen haben weniger Anforderungen als große MVZ, aber alle müssen mindestens die Basispflichten erfüllen.
Vergleich der wichtigsten alten vs. neuen Anforderungen im Überblick:
Bereich | Bereits bisher gefordert | Neu / zusätzlich ab 1. Oktober 2025 (oder spätestens dann umzusetzen) |
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Mitarbeiter / Schulung / Sensibilisierung
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Mitarbeitende sollen mit IT-Sicherheit vertraut sein (z. B. Schulung nach Möglichkeit)
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Jetzt verpflichtende regelmäßige Schulungen zur Informationssicherheit / Sensibilisierung des Personals
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Technische Mindestmaßnahmen
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Firewall, Virenschutz, Updates, Backups, Netzwerksicherheit etc.
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Diese bestehen weiter, aber Anforderungen werden konkretisiert (z. B. strengere Vorgaben zur Absicherung von Telematikinfrastruktur-Komponenten, Umgang mit mobilen Endgeräten)
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Externe Dienstleister
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Dienstleister mussten gewisse Sicherheitsaspekte beachten
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Pflicht, dass externe IT-Dienstleister, die an der Praxis-IT wirken, verbindlich die Vorgaben einhalten (Verpflichtungserklärung, vertragliche Regelung)
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Praxisorganisation / Dokumentation
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Konzepte zur Pflege, Zutrittsregelung, Protokollierung etc.
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Dokumentiertes Sicherheitskonzept, Notfallplan, klare Verantwortlichkeiten intern
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Praxisgröße / gestaffelte Anforderungen
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Je nach Größe der Praxis waren Abstufungen (klein, mittel, groß) bereits vorgesehen
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Ausweitung und Konkretisierung der gestaffelten Anforderungen. Kleine Praxen haben geringere Mindestpflichten, mittlere und große Praxen müssen zusätzliche Anlagen übernehmen
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Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI)
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TI-Komponenten mussten sicher betrieben werden
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Anforderungen an TI-Komponenten präziser gefasst: Updates zeitnah, sichere Administrationsdaten, verschlüsselte Kommunikation etc.
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Die KBV stellt dafür ein aktualisiertes Praxishandbuch und Checklisten zur Verfügung; damit kann jede Praxis prüfen, ob sie alle Punkte erfüllt.
Elektronische Patientenakte ab 1. Oktober 2025: Viele Praxen, Apotheken und Kliniken noch nicht startklar
Elektronische Patientenakte ab 1. Oktober 2025: Viele Praxen, Apotheken und Kliniken noch nicht startklar
Nur 80 % der Arztpraxen, zwei Drittel der Apotheken und nur wenige Kliniken sind für die Pflichtanwendung der ePA vorbereitet.
24.09.2025
Ab dem 1. Oktober 2025 müssen alle Praxen, Kliniken und Apotheken Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) einstellen. Diese digitale Akte steht rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten zur Verfügung und speichert Befunde, Laborwerte und Medikationen. Trotz des nahenden Termins sind viele Einrichtungen technisch noch nicht vollständig vorbereitet.
Praxisstatus:
- Etwa 80 % der Arztpraxen verfügen über Praxisverwaltungssysteme mit integriertem ePA-Modul.
- Rund 20 % der Praxen können die ePA aktuell noch nicht nutzen, was von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als kritisch bewertet wird.
- Einige Softwarehersteller liefern ihre Module erst im vierten Quartal 2025 nach, von anderen gibt es keine Rückmeldungen.
- Praxen ohne ePA-Modul drohen ab 2026 Sanktionen bis hin zum kompletten Abrechnungsausschluss.
Nutzung und Erfahrungen:
- 58.000 von 98.500 Arztpraxen in Deutschland verwenden bereits die ePA.
- Viele Praxen halten weiterhin Faxgeräte vor, um den Informationsaustausch mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten.
- Der größte Nutzen der ePA liegt laut Praxen bei der digitalen Übermittlung von Entlassbriefen.
Apotheken:
- Etwa 2/3 der knapp 17.000 Apotheken in Deutschland sind nach Schätzung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) bereit für die ePA.
- Bei rund einem Drittel fehlt noch der Nachweis der Einbindung in das Apothekenverwaltungssystem.
- Der Zugriff auf die Akte ist auf drei Tage begrenzt, was Rückfragen bei Rezepten erschwert.
- Parallel laufen mehrere Gematik-Projekte (E-Rezept, TI-Messenger), die den Entwicklungsaufwand erhöhen.
Kliniken und Zahnärzte:
- Viele Krankenhäuser sind zum Stichtag nicht in der Lage, die ePA vollständig zu nutzen. Ihre Informationssysteme sind komplexer und Module oft noch nicht ausgereift.
- Zahnärzte sind Vorreiter: Softwarehersteller haben die ePA-Module zertifiziert und flächendeckend ausgerollt, Konnektoren und technische Voraussetzungen sind vorhanden.
--> Trotz der Pflicht zur ePA-Nutzung ab 1. Oktober 2025 sind Praxen, Apotheken und Kliniken unterschiedlich vorbereitet - Zahnarztpraxen liegen vorn, während Krankenhäuser und ein Teil der Praxen noch Nachholbedarf haben.
GKV-Finanzen unter Druck: Warkens Expertenteam will bis Frühjahr Reformpläne vorlegen
GKV-Finanzen unter Druck: Warkens Expertenteam will bis Frühjahr Reformpläne vorlegen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) präsentiert 10-köpfige Kommission für eine umfassende Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
18.09.2025
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat eine 10-köpfige Expertenkommission eingesetzt, die bis Frühjahr 2026 erste Vorschläge und bis Ende 2026 umfassende Strukturreformen für die finanziell angeschlagene gesetzliche Krankenversicherung vorlegen soll, um Beitragserhöhungen zu stoppen und das System langfristig zu stabilisieren.
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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland steht vor massiven finanziellen Problemen.
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Beitragssätze für Versicherte steigen kontinuierlich - auch für Anfang 2026 wird erneut ein Anstieg erwartet.
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Ziel: Belastung der Beitragszahler stoppen und finanzielle Stabilität herstellen.
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte aktuell in Berlin eine 10-köpfige Expertengruppe an, die Reformvorschläge erarbeiten soll.
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Auftrag:
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Bis Frühjahr 2026 ein erstes Maßnahmenpaket für kurzfristig wirksame Schritte vorlegen.
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Bis Ende 2026 Konzepte für strukturelle, langfristige Anpassungen präsentieren.
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Arbeit ohne direkte politische Einflussnahme.
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Einbindung von Leistungserbringern über Fach- und Expertengespräche.
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Zusammensetzung der Kommission (Professoren bzw. Fachleute):
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Dagmar Felix - Öffentliches Recht, Schwerpunkt Sozialrecht, Universität Hamburg.
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Ferdinand Gerlach - Allgemeinmedizin, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, Goethe-Universität Frankfurt am Main.
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Wolfgang Greiner - Gesundheitsökonomie und -management, Universität Bielefeld.
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Michael Laxy - Public Health und Prävention, Technische Universität München.
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Jonas Schreyögg - Management im Gesundheitswesen, Universität Hamburg.
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Leonie Sundmacher - Gesundheitsökonomie, School of Medicine & Health, Technische Universität München.
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Gregor Thüsing - Arbeitsrecht, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und soziale Sicherheit, Universität Bonn.
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Verena Vogt - Quantitative Versorgungsforschung, Universitätsklinikum Jena.
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Eva Winkler - Onkologin und translationale Medizinethik, Universität Heidelberg.
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Amelie Wuppermann - Volkswirtschaftslehre, Finanzwissenschaft, Universität Bayreuth.
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Warken erklärte vor Journalisten:
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„Die GKV steht vor historischen Herausforderungen."
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Beitragssteigerungen sollen gestoppt werden - „diesen Kreislauf wollen wir durchbrechen."
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„Alle Einnahmen und Ausgaben kommen auf den Prüfstand."
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Keine Einzelmaßnahmen vorab - es soll ein Gesamtpaket geschnürt werden.
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Vorgehensweise:
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Zweistufiges Verfahren: erster Bericht mit kurzfristigen Reformideen im Frühjahr 2026, strukturelle Reformkonzepte bis Ende 2026.
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Politisch unabhängige Arbeit der Kommission.
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Beteiligung von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen, um Praxisnähe sicherzustellen.
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Honorar für Ärzte und Psychotherapeuten steigt 2026 um 2,8 Prozent
Honorar für Ärzte und Psychotherapeuten steigt 2026 um 2,8 Prozent
KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Orientierungswert 2026 von 12,7404 Cent - rund 52 Mrd. für niedergelassene Praxen geplant
17.09.2025
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Der Orientierungswert zur Berechnung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen wird 2026 um 2,8 % steigen.
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Neuer Wert: 12,7404 Cent pro Punkt; bisheriger Wert: 12,3934 Cent.
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Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband begannen am 4. September und endeten am Mittwochmittag mit einem Konsens.
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Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, bezeichnete das Ergebnis als „Kompromiss unter schwierigen Rahmenbedingungen" und betonte die Verantwortung beider Seiten.
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Einigung signalisiere an die Politik, dass die Selbstverwaltung der Ärzte und Psychotherapeuten trotz herausfordernder Bedingungen handlungsfähig sei.
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Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, nannte den Honoraranstieg „angemessen und fair" und betonte, dass er die angespannte Finanzlage der Krankenkassen sowie die Kosten der Praxen berücksichtige.
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Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten können im kommenden Jahr voraussichtlich mit rund 52 Mrd. € Honorar rechnen.
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Tarifabschlüsse für Medizinische Fachangestellte werden seit der Festlegung des Orientierungswerts 2025 regelmäßig bei Honorarverhandlungen berücksichtigt, um Praxen in der angespannten Personalsituation zu entlasten.
-> Die Einigung auf einen Anstieg des Orientierungswerts um 2,8 % sorgt dafür, dass Praxen 2026 mit rund 52 Mrd. € Honoraren rechnen können, während gleichzeitig die aktuelle Finanzlage der Krankenkassen berücksichtigt wird.