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Digitale Gesundheit 2026: Neue Funktionen für ePA, E-Rezept und TI
Digitale Gesundheit 2026: Neue Funktionen für ePA, E-Rezept und TI
Gematik plant Ausbau der Telematikinfrastruktur mit erweiterten Anwendungen, neuen Nutzergruppen und höheren Sicherheitsstandards
08.01.2026
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll 2026 spürbar weiterentwickelt werden.
Grundlage der Planungen ist die quartalsweise aktualisierte „OneRoadmap“ der Gematik, die als verbindliche Orientierung für die Einführung neuer TI-Anwendungen dient.
Für das Jahr 2026 sind zahlreiche Erweiterungen, Pilotphasen und bundesweite Rollouts vorgesehen.
Geplante Schwerpunkte für 2026 im Überblick
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Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA):
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Erweiterung des digital gestützten Medikationsprozesses um den elektronischen Medikationsplan (eMP)
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Übersicht über aktuelle Medikation inklusive strukturierter Dosierangaben und Einnahmehinweise
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Möglichkeit zum Nachtragen weiterer Medikamente, z. B. BtM-Verordnungen und OTC-Präparate
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Einbindung der Apotheken in die aktive Nutzung der ePA
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Push-Benachrichtigungen bei neuen Zugriffen oder Änderungen über die Krankenkassen-App
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Einführung einer Volltextsuche innerhalb der ePA
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Start der Datenausleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit
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Zeitplan:
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Modellregionen: Medikationsplan und Push-Benachrichtigungen ab Ende Q1 2026
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Bundesweiter Rollout: ab Q3 2026
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Volltextsuche und Forschungsdatennutzung: Start in Modellregionen Q3 2026, bundesweit spätestens Anfang 2027
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Elektronische T-Rezepte:
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Einführung der elektronischen Ausstellung von T-Rezepten
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Start der Umsetzung im Q3 2026
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Geplanter bundesweiter Rollout Mitte Q4 2026
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Digitale Patientenrechnung (DiPaG):
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Geplanter Start Ende 2026
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Digitale Übermittlung von Rechnungen durch Leistungserbringer
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Verwaltung und Weiterleitung der Rechnungen durch Versicherte an Kostenträger
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Anwendbar für PKV sowie Zusatzversicherungen und Zusatzleistungen der GKV, z. B. Zahnreinigung oder Osteopathie
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Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur zur TI 2.0:
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Einführung des Sicherheitsmodells Zero Trust
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Umsetzung von Proof of Patient Presence (PoPP)
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Einführung des Versichertenstammdatenmanagements 2.0 (VSDM 2.0)
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Zero Trust: Jeder Zugriff wird unabhängig vom Standort geprüft
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Erste Zero-Trust-Anwendungen ab Mitte 2026 mit VSDM 2.0 und PoPP
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PoPP ersetzt schrittweise den bisherigen VSDM-Prüfnachweis, z. B. bei CardLink
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Abschluss der ersten PoPP-Umsetzungsstufe bis Mitte 2026
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Einsatz von PoPP für telemedizinische Leistungen ab Ende 2026 geplant
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Neue Nutzergruppen in der TI:
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Anbindung im Q1 2026:
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Physiotherapie
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Ergotherapie
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Podologie
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Ernährungstherapie
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Hilfsmittelerbringer
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Anbindung der Bundeswehr im Q3 2026
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Was 2026 noch nicht kommt:
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E-BtM-Rezept weiterhin verschoben, Einführung aktuell erst für 2027 vorgesehen
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Gesetzliche Unfallversicherung noch nicht flächendeckend E-Rezept-fähig
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Elektronischer Impfpass ebenfalls erst ab 2027 geplant
--> 2026 bringt wichtige technische und funktionale Fortschritte für ePA, E-Rezept und TI 2.0, während zentrale Anwendungen wie E-BtM-Rezept und elektronischer Impfpass weiterhin auf 2027 verschoben bleiben.
Wettbewerbszentrale verklagt dm wegen KI-Augenscreening in Drogeriemärktenrss_news
Wettbewerbszentrale verklagt dm wegen KI-Augenscreening in Drogeriemärkten
Telemedizinische Augenchecks in dm-Filialen sorgen für juristischen Ärger: Die Wettbewerbszentrale sieht Verstöße gegen Heilpraktikergesetz, GOÄ und Heilmittelwerberecht.
25.11.2025
In einzelnen Filialen bietet die Drogeriemarktkette dm seit Kurzem erstmals medizinische Früherkennungsleistungen an. Dafür kooperiert das Unternehmen mit verschiedenen Telemedizin- und Diagnostikanbietern. Ein Angebot sorgt nun für erheblichen Streit: Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich angekündigt, gegen dm und den technischen Partner Skleo Health zu klagen.
Worum es konkret geht
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dm bietet ein KI-gestütztes Augenscreening an, das Bilder der Augen auf Hinweise zu Glaukom, diabetischer Retinopathie und altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) prüft.
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Die Untersuchung findet direkt in der Drogerie statt, buchstäblich zwischen Drogerieartikeln wie Kosmetik und Haushaltsreinigern.
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Die Auswertung erfolgt telemedizinisch durch Skleo Health.
Rechtsverstöße laut Wettbewerbszentrale
Die Marktbeobachter aus Bad Homburg sehen gleich mehrere massive Probleme:
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Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz:
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dm setzt für die Untersuchung „geschulte Mitarbeiter" ein.
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Diese seien jedoch nicht berechtigt, heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.
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Die eingesetzten Medizinprodukte würden laut Wettbewerbszentrale außerhalb ihrer Zweckbestimmung und von nicht ausreichend qualifiziertem Personal bedient.
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Ärztliche Leistung ohne GOÄ-Abrechnung:
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Kunden erhalten im Anschluss per E-Mail einen schriftlichen Bericht mit konkreten Befunden.
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Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale handelt es sich dabei um eine ärztliche Leistung, die eigentlich nach GOÄ abgerechnet werden müsste.
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dm verlangt jedoch lediglich 14,95 € pauschal für das Screening.
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Irreführende Werbung:
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Auf der dm-Webseite werden Begriffe wie „Früherkennung" oder „rechtzeitige Behandlung" verwendet.
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Laut Wettbewerbszentrale entstehe dadurch der Eindruck, das Screening liefere ein vollwertiges, zuverlässiges Diagnoseergebnis.
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Eine gesicherte Diagnostik sei aber nur durch eine persönliche augenärztliche Untersuchung möglich.
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Verstoß gegen §9 Heilmittelwerbegesetz (HMG):
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Dieser Paragraph enthält ein generelles Werbeverbot für Fernbehandlungen.
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Die Wettbewerbszentrale verweist auf ein früheres Grundsatzurteil gegen die private Krankenversicherung Ottonova.
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Damals wurde entschieden, dass Fernbehandlungen nur beworben werden dürfen, wenn ein persönlicher Arztkontakt nach fachlichen Standards nicht notwendig ist.
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Stand des Verfahrens
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Die Wettbewerbszentrale reicht Klagen bei den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe ein - jeweils getrennt gegen dm und Skleo.
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Diese Ankündigung erfolgte kürzlich über eine offizielle Mitteilung des Verbands.
Einordnung
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Der Berufsverband der Augenärzte dürfte die Klage begrüßen: Er sieht Untersuchungen in Drogerien seit Langem kritisch und warnt vor unzureichender medizinischer Qualität.
--> Die Wettbewerbszentrale geht mit mehreren Klagen gegen das KI-basierte Augenscreening in dm-Filialen vor, da sie erhebliche Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz, die GOÄ und das Werberecht sieht und die Werbung für das Angebot als irreführend bewertet.
Digitalisierung in Arztpraxen nimmt Fahrt auf: eAU, eRezept und eArztbrief fest etabliert
Digitalisierung in Arztpraxen nimmt Fahrt auf: eAU, eRezept und eArztbrief fest etabliert
Das PraxisBarometer Digitalisierung 2025 zeigt: Der Digitalisierungsgrad in der ambulanten Versorgung steigt deutlich, doch die Kommunikation zwischen Praxen und Kliniken bleibt ein Schwachpunkt.
14.11.2025
Das PraxisBarometer 2025 zeigt einen klaren Digitalisierungsschub in Arztpraxen. eAU, eRezept und eArztbrief sind weit verbreitet und werden zunehmend positiv bewertet. Schwächen bestehen vor allem beim digitalen Austausch mit Kliniken: Hier bleibt die Vernetzung lückenhaft.
Die Digitalisierung im ambulanten Bereich schreitet weiter voran. Laut dem aktuellen PraxisBarometer Digitalisierung 2025 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gehören viele digitale Anwendungen mittlerweile zum festen Bestandteil des Praxisalltags. Die repräsentative Befragung umfasste 1.700 Ärzte und Psychotherapeuten in ganz Deutschland.
Wichtige Ergebnisse der Umfrage
1. Deutlich höhere Zufriedenheit mit digitalen Anwendungen
Die Nutzung zentraler TI-Anwendungen (Telematikinfrastruktur) hat stark zugenommen - und damit auch die Zufriedenheit:
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eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung):
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Nutzung: 94 % der Befragten
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Zufriedenheit: 78 % (2022: nur ca. 50 %)
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eRezept und eArztbrief via KIM:
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ähnlich hohe Nutzungsraten
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positive Bewertungen nehmen weiter zu
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Der Grund: Seit Einführung gesetzlicher Nutzungspflichten sind diese Anwendungen im Praxisalltag fest verankert. Sie werden zunehmend als Arbeitserleichterung wahrgenommen und gelten als wichtiger Schritt zu einer effizienteren Versorgung.
2. Schwachstelle: Digitale Kommunikation mit Krankenhäusern
Während Praxen intern immer digitaler arbeiten, bleibt der Datenaustausch mit Kliniken problematisch:
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Nur 12 % der Praxen kommunizieren überwiegend digital mit Krankenhäusern.
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Meist werden Fax und Briefpost weiterhin parallel genutzt - ein erheblicher Zeit- und Personalaufwand.
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85 % der Befragten sehen großen Nutzen in einem digitalen Austausch von Entlassbriefen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
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Tatsächlich erhalten aber nur 15 % der Praxen diese Dokumente elektronisch.
Diese Diskrepanz zeigt: Trotz vorhandener Technik fehlt es an durchgehenden Schnittstellen und einer verbindlichen Vernetzung.
Ausblick
Die Digitalisierung ist im Praxisalltag angekommen, aber nicht vollständig umgesetzt.
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Online-Angebote: Knapp 1/3 der Praxen bietet inzwischen Online-Termine oder digitale Rezeptbestellungen an.
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Videosprechstunden: Rund 40 % der Ärzte haben sie im Repertoire.
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Technische Probleme: Die Störanfälligkeit der Telematikinfrastruktur (TI) bleibt hoch und wurde im Vergleich zu den Vorjahren kaum besser bewertet.
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Verwaltungsaufwand: Viele Ärzte empfinden die Pflege der elektronischen Patientenakte (ePA) als aufwendig - was die Akzeptanz bremst.
Trotzdem gilt: Wenn die technischen Rahmenbedingungen stimmen, kann die Digitalisierung spürbare Entlastung für Praxen bringen und echten Mehrwert für Patienten schaffen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Apothekenzahl fällt auf historischen Tiefstand – 355 Schließungen in nur 9 Monaten
Apothekenzahl fällt auf historischen Tiefstand - 355 Schließungen in nur 9 Monaten
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist auf den niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren gesunken. Die ABDA warnt vor weiteren Schließungen und kritisiert die fehlende Honoraranpassung.
07.11.2025
Die Apothekenlandschaft in Deutschland schrumpft weiter. Laut aktuellen Zahlen der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - ist die Zahl der Apotheken im dritten Quartal 2025 auf 16.732 Betriebe gesunken. Damit liegt sie so niedrig wie seit 1977 nicht mehr.
Im Vergleich zum Jahresende 2024 (17.041 Apotheken) bedeutet das einen Rückgang um 309 Betriebe. Besonders deutlich zeigt sich der Trend bei den Schließungen:
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355 Apotheken wurden in den ersten 9 Monaten 2025 geschlossen.
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Nur 46 Neueröffnungen standen diesen gegenüber.
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Im 3. Quartal 2025 allein gingen 71 Apotheken vom Netz.
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Erfahrungsgemäß steigen die Schließungszahlen im 4. Quartal nochmals an.
Die ABDA stützt ihre Erhebung auf Daten der Landesapothekerkammern. Sie sieht in der aktuellen Entwicklung ein alarmierendes Signal für die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln.
Warnung vor weiterer Verschärfung der Lage
- ABDA-Präsident Thomas Preis betont die Folgen für Patienten, da mit jeder geschlossenen Apotheke der Weg zum Medikament länger werde. Ohne wohnortnahe Apotheke verschlechtere sich die Gesundheitsversorgung deutlich, so Preis.
- Als Hauptursache nennt Preis die seit über 10 Jahren stagnierenden Apothekenhonorare. Trotz Inflation, Lohnsteigerungen und steigender Betriebskosten habe die Politik keine Anpassung vorgenommen.
Kritik an der geplanten Apothekenreform
- Laut Preis droht die Lage sich weiter zuzuspitzen.
- Auch der Fachkräftemangel verschärft sich: Die wirtschaftlich angespannte Situation erschwert es zunehmend, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.
Forderung nach Umsetzung der Koalitionszusagen
Preis fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag zugesagte Honorarerhöhung endlich umzusetzen.
--> Mit nur noch 16.732 Apotheken erreicht Deutschland 2025 den niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren - 355 Schließungen in neun Monaten zeigen, dass ohne politische Gegenmaßnahmen die wohnortnahe Arzneimittelversorgung ernsthaft gefährdet ist.
Zi-Praxis-Panel: Leichte Stimmungsaufhellung in Praxen – Bürokratie bleibt größter Frustfaktor
Zi-Praxis-Panel: Leichte Stimmungsaufhellung in Praxen - Bürokratie bleibt größter Frustfaktor
Das aktuelle Zi-Praxis-Panel 2025 hat die Stimmung unter niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im ersten Halbjahr analysiert - mit leicht positiver Tendenz.
29.10.2025
Aktuelle Daten des Zi-Praxis-Panels zeigen: 42 Prozent der Vertragsärzte und Psychotherapeuten bewerten ihre berufliche Situation als gut - doch Zeitdruck und Bürokratie belasten weiter den Alltag.
Das aktuelle Zi-Praxis-Panel 2025 hat die Stimmung unter niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im ersten Halbjahr analysiert - mit leicht positiver Tendenz, aber anhaltenden strukturellen Problemen.
Wichtige Ergebnisse:
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42 % der befragten Ärzte und Psychotherapeuten bewerten ihre berufliche Situation als gut oder sehr gut. Im Vorjahr lag der Anteil noch bei 38 %.
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58 % beurteilen die wirtschaftliche Lage ihrer Praxis als gut oder sehr gut - ein Zuwachs um 3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.
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65 % aller Praxisinhaber zeigen sich insgesamt zufrieden mit ihrer beruflichen Situation.
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Rund 25 % der Befragten sind dagegen unzufrieden.
Herausforderungen im Praxisalltag:
Trotz der leichten Verbesserung bleiben die zentralen Belastungsfaktoren unverändert:
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Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie
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Zunehmende Arbeitsverdichtung in allen Versorgungsbereichen
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Hoher Verwaltungsaufwand: 80 % der Ärzte und Psychotherapeuten äußern Unzufriedenheit mit dem Zeitaufwand für Bürokratie.
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Stresslevel: Mehr als die Hälfte der Befragten kritisiert die hohe psychische und organisatorische Belastung im Praxisalltag.
Ausblick:
Die aktuelle Entwicklung zeigt zwar eine vorsichtige Stabilisierung der Stimmung, aber die strukturellen Probleme im System bleiben bestehen. Damit die Niederlassung für jüngere Mediziner langfristig attraktiv bleibt, sind politische Reformen ebenso erforderlich wie interne Verbesserungen in den Praxen - etwa durch moderne Mitarbeiterführung, digitale Entlastung und wirtschaftlichere Prozessgestaltung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Zi - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Schätzerkreis: Zusatzbeitrag 2026 bleibt stabil bei 2,9 Prozent
Schätzerkreis: Zusatzbeitrag 2026 bleibt stabil bei 2,9 Prozent
Trotz steigender Ausgaben bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 mit 2,9 % auf dem Niveau des laufenden Jahres.
16.10.2025
Der GKV-Schätzerkreis erwartet für 2026 Einnahmen von 312,3 Mrd. €, stabile Zusatzbeiträge von 2,9 % und Ausgaben bis zu 369,5 Mrd. € – ein Zeichen für kurzfristige Stabilität trotz struktureller Finanzrisiken.
Der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtete Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat seine Finanzprognose für das Jahr 2026 veröffentlicht. Das Ergebnis zeigt: Trotz zunehmender Kosten bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stabil bei 2,9 %.
Zentrale Eckdaten der Prognose
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Einnahmen des Gesundheitsfonds 2026: 312,3 Mrd. €
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darin enthalten:
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regulärer Bundeszuschuss: 14,5 Mrd. €
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ergänzender Bundeszuschuss zur Refinanzierung der „Sofort-Transformationskosten" der Krankenhäuser: 2,5 Mrd. €
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Bundesdarlehen: 2,3 Mrd. €
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Zuführung aus der Liquiditätsreserve: 826 Mio. € (gemäß Haushaltsbegleitgesetz 2025)
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abzüglich: Anteil der landwirtschaftlichen Krankenkasse
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Ausgabenprognose 2026: uneinheitlich bewertet
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BMG und BAS: 369 Mrd. €
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GKV-Spitzenverband: 369,5 Mrd. €
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Zusatzbeitragssatz bleibt konstant
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Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll laut Schätzerkreis 2,9 % betragen.
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Damit liegt er auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2025.
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Im Vorjahr hatte der Schätzerkreis allerdings nur 2,5 % prognostiziert - tatsächlich fiel der Beitrag höher aus.
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Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % des Bruttolohns erhoben.
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Die endgültige Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2026 erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis spätestens 1. November 2025.
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Das Ministerium berücksichtigt dabei auch neu verfügbare Daten, die nach der Sitzung des Schätzerkreises bekannt werden.
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Die individuelle Beitragshöhe kann je nach Krankenkasse jedoch abweichen.