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GKV-Honorare: 2019 um 1,7 % auf 230.845 € je Arzt gestiegen
GKV-Honorare: 2019 um 1,7 % auf 230.845 € je Arzt gestiegen
Kürzlich hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Gesamtjahreszahlen 2019 mit dem Honorarbericht zum 4. Quartal 2019 veröffentlicht, der zeigt, dass die Kassenarzthonorare im Berichtsjahr bundesweit um 1,7 % auf 230.845 € pro Arzt angestiegen sind.
23.07.2021
Kürzlich hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Gesamtjahreszahlen 2019 mit dem Honorarbericht zum 4. Quartal 2019 veröffentlicht, der zeigt, dass die Kassenarzthonorare im Berichtsjahr bundesweit um 1,7 % auf 230.845 € pro Arzt angestiegen sind.
- Über sämtliche Fachgruppen stieg der Honorarumsatz je GKV-Behandlungsfall 2019 durchschnittlich um 2,6 % auf 70,10 €.
- Bei den Fachärzten entwickelten sich die Einnahmen aus kollektivvertraglicher GKV-Tätigkeit mit + 2,0 % (auf 229.880 €) besser als bei den Hausärzten, die sich im Schnitt um 1,4 % (auf 231.838 €) steigern konnten.
- Darüber hinaus hat der außerbudgetäre Honoraranteil im 2-stelligen Bereich zugenommen: So gab es 2019 eine Zunahme der extrabudgetären Vergütung (EGV) um 10,2 % auf 14,65 Mrd. €. Hauptgrund dafür dürfte das im 05/2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sein, das u. a. die Abrechnung von Terminservice-Fällen außer Budget möglich machte.
- Die morbiditätsbedingte Vergütung (MGV) ist 2019 mit rund 26 Mrd. € nahezu unverändert geblieben.
- Das höchste Einnahmenwachstum aus kassenärztlicher Tätigkeit konnten Fachärzte für Psychotherapie/psychosomatische Medizin und Psychiatrie mit 10,8 % (auf im Mittel 94.293 €) erzielen.
- Fachärzte für Humangenetik konnten mit 10,2 % ein Umsatzplus auf 776.121 € verbuchen.
- Onkologische Internisten schnitten mit + 6,6 % (auf 403.544 €) ebenfalls überdurchschnittlich gut ab.
- Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten hatten 1,3 % mehr als im Vorjahr - das macht im Schnitt 229.231 € je Arzt.
- Zu Rückgängen kam es u. a. bei Rheumatologen (- 1,7 % auf 281.568 €), Augenärzten (- 0,6 % auf 281.407 €) sowie Strahlentherapeuten und Orthopäden (je - 0,3 % auf 769.057 € bzw. 216.309 €).
GBA: Aufstockung der Hausarztsitze um 260 Stellen
GBA: Aufstockung der Hausarztsitze um 260 Stellen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 die Bedarfsplanung angepasst.
23.07.2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 die Bedarfsplanung angepasst.
- Durch die aktuelle Anpassung können bundesweit rund 260 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte ausgewiesen werden.
- Die zusätzlichen Hausarzt-Sitze wurden durch eine Veränderung des Morbiditätsfaktors möglich.
- Der Morbiditätsfaktor soll sicherstellen, dass sich eine veränderte Krankheitslast auch auf die regionale Bedarfsplanung auswirkt.
- In Regionen mit einer höheren Morbidität als im Bundesschnitt werden die Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt) gesenkt und damit mehr Arztsitze ausgewiesen.
- Bei der hausärztlichen Versorgung sind es statt bisher 1.671 Einwohnern je Hausarztsitz künftig 1.606.
- Da neben der Morbidität auch Daten zur Alters- und Geschlechtsstruktur in die Berechnung einfließen, sinkt das Verhältnis weiter, sodass künftig 1.344 Einwohner auf einen Hausarztsitz kommen.
- Die finalen Änderungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Triton verkauft Meine Radiologie an EQT Infrastructure
Triton verkauft Meine Radiologie an EQT Infrastructure
Der Private-Equity-Investor Triton verkauft die Radiologiekette Meine Radiologie Holding ("MRH"), ein führender Anbieter von Diagnostik und Behandlung in der Radiologie und Strahlentherapie mit Sitz in Frankfurt, an EQT Infrastructure. Über die Einzelheiten der Transaktion und den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
21.07.2021
Der Private-Equity-Investor Triton verkauft die Radiologiekette Meine Radiologie Holding ("MRH"), ein führender Anbieter von Diagnostik und Behandlung in der Radiologie und Strahlentherapie mit Sitz in Frankfurt, an EQT Infrastructure. Über die Einzelheiten der Transaktion und den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
- Dies ist aktuell nicht der einzige Radiologie-Deal der schwedischen EQT Infrastructure: Sie übernehmen außerdem die Radiologiegruppe Blikk von der DBAG, die ebenfalls einen hohen Veräußerungserlös erwartet.
- Ziel ist es, beide Unternehmen zu einer noch größeren Radiologiekette zu verschmelzen.
- Hintergrund: Triton hatte Meine Radiologie 2019 von Tempus Capital übernommen. Unter der Eigentümerschaft von Triton ist die MRH schnell gewachsen und konnte sich von 9 auf 37 Praxen vergrößern. Zu den Entwicklungen unter Triton gehörte u. a. die Implementierung einer sicheren digitalen Übertragung von MRT-Bildern direkt vom Radiologen zum Orthopäden oder Allgemeinmediziner, um die Effizienz zu steigern.
- Meine Radiologie Holding (ehemals Deutsche Radiologie Holding) wurde 2017 gegründet. Meine Radiologie Holding mit Sitz in Frankfurt am Main begleitet radiologische, nuklearmedizinische und strahlentherapeutische Praxen als finanzstarker Investor und professioneller Managementpartner auf dem Weg der Nachfolgeplanung. Die MRH kann als ein führender Akteur im deutschen Radiologie-Markt bezeichnet werden. Weitere Informationen: www.meine-radiologie.com
- Triton: Seit der Gründung im Jahr 1997 hat Triton 10 Fonds aufgelegt und sich auf Unternehmen in den Sektoren Industrie & Technologie, Dienstleistungen, Konsumgüter und Gesundheitswesen fokussiert. Die Triton Fonds investieren in mittelständische Unternehmen mit Sitz in Europa. Aktuell befinden sich 48 Unternehmen mit einem Umsatz von insgesamt ca. 17,5 Mrd. € und rund 100.000 Mitarbeitern im Portfolio Tritons. Weitere Informationen: www.triton-partners.de
eAU: Verpflichtend zum 01.10.2021, Praxen aber noch nicht bereit
eAU: Verpflichtend zum 01.10.2021, Praxen aber noch nicht bereit
Zum 01.10.2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Vertragsärzte verpflichtend, doch die meisten Praxen sind noch gar nicht vorbereitet.
20.07.2021
Zum 01.10.2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Vertragsärzte verpflichtend, doch die meisten Praxen sind noch gar nicht vorbereitet.
- Die IT-Verantwortlichen mehrerer Kassenärztlicher Vereinigungen warnen derzeit vor einem „drohenden Desaster" beim Start der eAU und wenden sich mit einem "Brandbrief" an die KBV.
- Hinter dem aktuellen Warnbrief steht die ITA-Runde (Informationstechnik in der Arztpraxis), zu der die entsprechenden Abteilungen der KVen Baden-Württemberg, Bayerns, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe gehören.
- Das Problem bei der eAU ist, dass sie für alle GKV-Versicherten ohne Übergangsfrist angewandt werden muss und die Mehrzahl der Praxen hierfür technisch aber noch nicht bereit ist.
- Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am eAU-Verfahren sind laut KBV:
- Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI), idealerweise mit einem Konnektor der die Komfortsignatur unterstützt
- Anschluss an einen KIM-Dienst (Kommunikation im Gesundheitswesen)
- elektronischer Arztausweis (eHBA) mindestens in der Generation 2.0
- Update der Praxis-EDV für die eAU
- In allen Anforderungspunkten sehen die Autoren des Schreibens derzeit noch starke Defizite.
Update E-Patientenakte
Update E-Patientenakte
Wo/wie bekomme ich die ePA und wie funktioniert sie? Sind Patienten verpflichtet eine ePA zu beantragen?
15.07.2021
Bereits zum 01.01.2021 ist ein neues freiwilliges Angebot für die mehr als 73 Mio. GKV-Versicherten an den Start gegangen, um wichtige medizinische Dokumente und einiges mehr digital und gebündelt zu speichern: die elektronische Patientenakte (ePA).
Wo/wie bekomme ich die ePA und wie funktioniert sie?
- Seit 01.01.2021 haben alle GKV-Versicherten Anspruch darauf, eine ePA-App von ihrer Krankenkasse zu bekommen, um diese selbst mit Inhalten zu befüllen.
- Nach Antragstellung wird von den jeweiligen Krankenkassen die entsprechende Anwendungssoftware für die ePA zur Verfügung gestellt. Dazu zählt auch ein Leitfaden zur Einrichtung sowie Hilfestellungen für das ebenfalls nötige Identifikationsverfahren.
- Die App kann auf dem Smartphone oder Tablet installiert werden.
- Zunächst können nur die Patienten selbst Informationen (wie z. B. zu verordneten Medikamenten, zu Arztbesuchen, Behandlung, Krankenhausaufenthalten oder Impfungen) in die Akte eintragen.
- Unterlagen, die nicht digital vorliegen, müssen von den Versicherten per Handy eingescannt, hochgeladen und aktiv freigeschaltet werden.
- Die ePA wird im ersten Schritt noch nicht alle angedachten Funktionen enthalten.
- Generell ist die ePA über die Telematikinfrastruktur abrufbar sowie für die Versicherten via Smartphone.
- Zum 01.07.2021 ist der ePA-Anschluss bundesweit für alle Praxen verpflichtend geworden, so dass die Ärzte in einem weiteren Bereich der ePA diese mit medizinischen Daten befüllen können.
- Ab 2022 sollen noch weitere Inhalte hinzukommen. Z. B. können dann das Zahnbonusheft, das Untersuchungsheft für Kinder und der Impfpass in der ePA gespeichert werden.
- Die ePA enthält 2 Speicherbereiche: von Versicherten selbst eingestellte Dokumente (z. B. ein Gesundheits- oder Schmerztagebuch) und Dokumente von Leistungserbringern, etwa Arztbriefe oder Blutbilder.
- Die persönlichen Gesundheitsdaten kann der Versicherte selbst hochladen.
- Für das Hochladen der medizinischen Daten sind die behandelnden Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten in der Praxis oder im Krankenhaus zuständig. Diese übertragen auf Wunsch des Versicherten die medizinischen Unterlagen in seine ePA.
Sind Patienten verpflichtet eine ePA zu beantragen?
- Nein. Seit 01.01.2021 kann jeder GKV-Versicherte eine ePA bei seiner Krankenkasse erhalten, die Nutzung ist jedoch freiwillig.
Lange Wartelisten in der Psychotherapie: DiGA entlasten Verordner
Lange Wartelisten in der Psychotherapie: DiGA entlasten Verordner
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können innerhalb der Psychotherapie die bisherige klassische Therapie ergänzen und die Psychotherapeuten entlasten.
13.07.2021
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können innerhalb der Psychotherapie die bisherige klassische Therapie ergänzen und die Psychotherapeuten entlasten. Bestimmte digitale Angebote eignen sich auch, um Patienten, die auf einen Therapieplatz warten, schon einmal eine Hilfe an die Hand zu geben. Hintergrund sind oft lange Wartelisten in Deutschland auf einen Psychotherapieplatz.
- Inzwischen können DiGA unkompliziert aus den meisten Praxis-IT-Programmen heraus auf Rezept verordnet werden - doch noch ist diese Möglichkeit vielen Verordnern unbekannt.
- Im Rahmen der Online-Veranstaltung "E-Mental Health in Deutschland" stellte Privatdozentin Dr. Rita Bauer von der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Dresden fest, dass DiGA dazu beitragen können, dass die Lücke zwischen Versorgungsbedarf und den begrenzten Kapazitäten kleiner wird.
- Verschiedene Metaanalysen zeigen inzwischen bei einem breiten Spektrum an psychiatrischen Indikationen eine gute Evidenz, dass der digitale psychotherapeutische Kontakt nicht schlechter sei als der Face-to-Face-Kontakt.
- Ebenso konnte mittlerweile gezeigt werden, dass vor allem depressive Symptome, soziale Ängste und Stresserleben sehr gut auf E-Mental-Health-Anwendungen ansprechen, wobei therapeutenunterstützte Programme Vorteile gegenüber reinen Selbsthilfeprogrammen hatten.
- Wichtig ist: Patienten müssen bei der App-Verordnung darüber aufgeklärt werden, sich bei suizidalen Krisen an einen Arzt zu wenden, der dann ggf. einen Facharzt oder Krisendienst involviert.
- Ein wichtiger Aspekt ist außerdem die Qualität der einzelnen DiGA: So wies Bauer darauf hin, dass es gerade hinsichtlich Qualität, Datensicherheit und Evidenzbasierung große Unterschiede zwischen den diversen psychiatrischen digitalen Anwendungen gebe.
- Der Qualitätssicherung dienen das DiGA-Verzeichnis und die DiGA-Zulassung des BfArM. Um in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Entwickler beweisen, dass ihre App die Versorgung verbessert.
- Apps, die schließlich im DiGA-Verzeichnis gelistet sind, können uneingeschränkt zulasten der GKV verschrieben werden - was viele Ärzte und Therapeuten aber noch nicht mitbekommen haben.
- So sagten unter den Teilnehmern der Veranstaltung 45 %, dass ihnen der DiGA-Verordnungsweg völlig neu sei.