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KVBW Versorgungsbericht: Diese 10 Diagnosen stellen Vertragsärzte in Baden-Württemberg am häufigsten

KVBW Versorgungsbericht: Diese 10 Diagnosen stellen Vertragsärzte in Baden-Württemberg am häufigsten

Der aktuelle Bericht "Die ambulante medizinische Versorgung 2020" der KV Baden-Württemberg zeigt, dass 2019 Rückenprobleme und Bluthochdruck die häufigsten Ursachen waren, aufgrund derer Patienten die Praxen der Niedergelassenen in Baden-Württemberg aufsuchten.

27.10.2020

Der aktuelle Bericht "Die ambulante medizinische Versorgung 2020" der KV Baden-Württemberg zeigt, dass 2019 Rückenprobleme und Bluthochdruck die häufigsten Ursachen waren, aufgrund derer Patienten die Praxen der Niedergelassenen in Baden-Württemberg aufsuchten.

  • Insgesamt 9.043.563 Mal wurde letztes Jahr in Baden-Württemberg die Diagnose „Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens"  (ICD-10-Gruppe M50 bis M54) gestellt.
  • Hier die Top 10 der Diagnosen im Überblick:

  • Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
  • Hypertonie
  • Affektionen der Augenmuskeln, Störungen der Blickbewegungen sowie Akkommodationsstörungen und Refraktionsfehler
  • Stoffwechselstörungen
  • Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen
  • Nichtentzündliche Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes
  • Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • Diabetes mellitus
  • Personen mit potenziellen Gesundheitsrisiken aufgrund der Familien- oder Eigenanamnese und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen
  • Krankheiten der Schilddrüse

 

Den aktuellen Bericht "Die ambulante medizinische Versorgung 2020" finden Sie hier als PDF zum Download.

Covid-19 Umfrage: GKV-Patienten durch Terminabsagen im Nachteil

Covid-19 Umfrage: GKV-Patienten durch Terminabsagen im Nachteil

Statista hat im Auftrag des BKK-Dachverbands im September eine repräsentative Online-Umfrage durchgeführt.

26.10.2020

Statista hat im Auftrag des BKK-Dachverbands im September eine repräsentative Online-Umfrage durchgeführt. Die Frage war: Wie haben GKV- und PKV-Versicherte die Gesundheitsversorgung zu Corona-Zeiten erlebt?

  • Zum Hintergrund: Befragt wurden via Online-Umfrage 09/2020 insgesamt 3.000 Personen (je zur Hälfte Männer und Frauen) ab 18 Jahren aus ganz Deutschland, wobei sich unter den Befragten 60 % Berufstätige und 31 % Rentner/Pensionäre befanden.
  • Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass GKV- und PKV-Patienten im Verlauf der Pandemie von Seiten niedergelassener Ärzte und Kliniken unterschiedlich behandelt worden sind.
  • Bei 19 % der Befragten wurde bis Anfang September eine fest eingeplante Gesundheitsleistung wegen Corona abgesagt.
  • 34 % davon fallen in den Bereich der Haus- und Fachärzte, 16 % werden den Krankenhäusern zugeordnet.
  • Ein Drittel der GKV-Patienten unter den Befragten gab an, ihnen sei keine Alternative (Terminverlegung) angeboten worden.
  • Folge: Nach subjektiver Einschätzung geht rund die Hälfte der so Betroffenen davon aus, dass sich das negativ auf ihren Gesundheitszustand ausgewirkt hat.
  • Von den PKV-Versicherten berichteten hingegen nur 14 % von ersatzlosen Terminstreichungen: Ihnen wurde häufiger eine Ersatzversorgung durch andere Ärzte bzw. auch durch Videosprechstunden als Alternative angeboten.

Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier

Ab 15.10.2020: Gesundheits-Apps für GKV-Patienten können verordnet werden!

Ab 15.10.2020: Gesundheits-Apps für GKV-Patienten können verordnet werden!

Ab sofort haben GKV-Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA, "Gesundheits-Apps") zulasten der Krankenkasse. Die ersten Apps auf Rezept sind bereits zugelassen und damit zur ärztlichen Verordnung bereit.

16.10.2020

Ab sofort haben GKV-Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA, "Gesundheits-Apps") zulasten der Krankenkasse. Die ersten Apps auf Rezept sind bereits zugelassen und damit zur ärztlichen Verordnung bereit.

  • Zum Hintergrund: Unter einer DiGA versteht man ein Medizinprodukt, das hauptsächlich auf digitalen Technologien aufbaut. 12/2019 ist das Digitale-Versorgung-Gesetz in Kraft getreten, das die Grundlage für deren Erstattungsfähigkeit bildet.
  • Die Verordnung erfolgt via Formular 16 ("normales rosa Arzneimittelrezept").
  • Damit ein Vertragsarzt/-psychotherapeut eine DiGA verschreiben kann, muss diese zunächst eine sog. DiGA-ID erhalten sowie eine Pharmazentralnummer (PZN).

  • Die ersten beiden DiGA haben bei der zuständigen Informationsstelle für Arzneispezialitäten - IFA GmbH die PZN 16879359 (velibra) und 16876740 (Kalmeda) bereits zugeteilt bekommen.
  • Die neuen PZN für DiGA wurden mit der Datenaktualisierung zum 15.10.2020 an die Praxen geliefert.
  • Die Vergütung muss für jede DiGA noch geprüft und festgelegt werden, wobei das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die mit der DiGA-Nutzung verbunden sind, honoriert werden müssen.
  • Trotz dieser Lücke sind DiGA ab sofort verordnungsfähig. Das anfallende Honorar kann der Versicherte auf dem Weg der Kostenerstattung bei der Kasse geltend machen. Er muss die Verordnung bei seiner Krankenkasse einreichen, die einen Code generiert, mit dem er die Anwendung im App-Store herunterladen kann.
  • „Sobald das Bundesinstitut eine neue digitale Gesundheitsanwendung in das Verzeichnis aufgenommen hat, müssen die Krankenkassen ein Jahr lang jeden beliebigen Preis zahlen, den sich der Hersteller ausgedacht hat", erläutert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
  • Diese DiGA stehen laut Branchenverband bisher in den Startlöchern.

GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021 soll um 2 Zehntelpunkte ansteigen

GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021 soll um 2 Zehntelpunkte ansteigen

Laut aktuellen Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung hat der Schätzerkreis am 13.10.2020 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 % empfohlen.

15.10.2020

Laut aktuellen Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) hat der Schätzerkreis am 13.10.2020 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 % empfohlen.

  • Die aktuelle Empfehlung bedeutet einen Anstieg um 0,2 Prozentpunkte im Vergleich zum bisherigen Stand. 
  • Zum Hintergrund: Der reguläre Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % sowie der Zusatzbeitrag werden seit 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der GKV-Spitzenverband hatte gegen die Stimme des Bundesgesundheitsministeriums und des BAS für eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,3 Punkte auf 1,4 % plädiert.
  • Weiterer Fortgang: Auf Basis dieser Schätzergebnisse wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag bis Ende 10/2020 von Gesundheitsminister Spahn endgültig festgelegt.
  • Für kommendes Jahr erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds i. H. v. 255 Mrd. €, worin der reguläre Bundeszuschuss i. H. v. 14,5 Mrd. € sowie ein ergänzender Bundeszuschuss i. H. v. 5 Mrd. € enthalten sind.

AU nach Videosprechstunde: Laut GBA-Beschluss jetzt möglich!

AU nach Videosprechstunde: Laut GBA-Beschluss jetzt möglich!

Am 07.10.2020 ist der entsprechende GBA-Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in Kraft getreten.

12.10.2020

Bereits Mitte des Jahres hatte der Gemeinsame Bundesaussschuss (GBA) die Vorgaben zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit gelockert. Am 07.10.2020 ist der entsprechende Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in Kraft getreten.

  • Demnach können Ärzte ab sofort ihren bereits bekannten Patienten auch nach einer Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen, wobei eine erstmalige Feststellung einer AU in dieser Form auf max. 7 Tage begrenzt ist.
  • Folgekrankschreibungen können nach einer Videosprechstunde nur ausgestellt werden, wenn der Arzt dem Patienten bereits zuvor nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung wegen derselben Krankheit eine AU ausgestellt hat.
  • Patienten haben keinen generellen Anspruch auf eine AU nach erfolgter Videosprechstunde, da die Entscheidungshoheit in jedem individuellen Fall auf Arztseite liegt.
  • Ärzte haben ihre Patienten bereits im Vorfeld der Videosprechstunde darüber aufzuklären, dass die Möglichkeiten der Befunderhebung zur Feststellung einer AU auf diesem Wege eingeschränkt sind.
  • Wichtig: Laut KBV ist eine Krankschreibung nur auf Basis eines Telefonates, eines Online-Chats oder eines Online-Fragebogens explizit ausgeschlossen. Für Verwirrung könnte hier evtl. gesorgt haben, dass Krankschreibungen nach einer Telefonsprechstunde während der ersten Pandemiewelle zeitweilig möglich waren.
  • Von Seiten der KBV wird derzeit gefordert, dass Praxen für die Zusendung des AU-Formulars an Patienten in Zukunft eine entsprechende Kostenpauschale abrechnen können.

Bundeshaushalt 2021: Mehr Geld fürs Gesundheitswesen

Bundeshaushalt 2021: Mehr Geld fürs Gesundheitswesen

Der Etat von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für 2021 wird knapp 24,3 Mrd. € betragen.

08.10.2020

Der Etat von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für 2021 wird knapp 24,3 Mrd. € betragen.

Die wichtigsten Details:

  • Der größte Posten sind die regelmäßig fließenden 14,5 Mrd. € Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds.
    • Aus Steuermitteln wird dieser Zuschuss 2021 um 5 Mrd. € aufgestockt, um Belastungen durch die SARS-CoV-Pandemie abzufedern.
    • Weitere 3 Mrd. € erhält der Fonds, um das sog. "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" zu finanzieren.
  • Insgesamt soll der Bundeshaushalt 2021 413,4 Mrd. € betragen, wobei mit 164 Mrd. € „Arbeit und Soziales" die größte Haushaltsposition sein wird, gefolgt vom Verteidigungsetat mit 46,8 Mrd. €.
  • Im Jahr 2020 ist der ursprüngliche Haushaltsansatz des Gesundheitsministeriums von 15,3 Mrd. €  auf 41,25 Mrd. € angewachsen.