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Finanzplanung Bundeshaushalt 2022: Keine zusätzlichen Haushaltsmittel für GKV und Pflege?

Finanzplanung Bundeshaushalt 2022: Keine zusätzlichen Haushaltsmittel für GKV und Pflege?

Die aktuelle Finanzplanung für den Bundeshaushalt des nächsten Jahres sieht bisher keine zusätzlichen Haushaltsmittel vor, um den steigenden Finanzbedarf im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und Pflege stemmen zu können, woraufhin sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands „erstaunt“ und „besorgt“ zeigte.

25.03.2021

Die aktuelle Finanzplanung für den Bundeshaushalt des nächsten Jahres sieht bisher keine zusätzlichen Haushaltsmittel vor, um den steigenden Finanzbedarf im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflege stemmen zu können, woraufhin sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands „erstaunt“ und „besorgt“ zeigte.

  • U. a. abhängig von der weiteren pandemischen Entwicklung könne demnach die Kluft zwischen Einnahmen und Ausgaben noch größer werden. Dies könnte Zusatzbeiträge von bis zu 2,5 %  im Jahr 2022 zur Folge haben.
  • Geht es nach Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), wird der Ressorthaushalt 2021 von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (rund 44 Mrd. €) um fast 2/3 auf etwa 16 Mrd. € im Jahr 2022 schrumpfen.
    • Hintergrund ist v. a. das Auslaufen der corona-bedingten Liquiditätshilfen/Rettungsschirme.

GBA-Beschluss: Corona-Sonderregeln haben weiter Gültigkeit

GBA-Beschluss: Corona-Sonderregeln haben weiter Gültigkeit

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregeln aktuell verlängert: So können bspw. Vertragsärzte die Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten bis zum 30.06.2021 weiterhin telefonisch feststellen.

19.03.2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Corona-Sonderregeln aktuell verlängert: So können bspw. Vertragsärzte die Arbeitsunfähigkeit (AU) ihrer Patienten bis zum 30.06.2021 weiterhin telefonisch feststellen.

  • Die telefonische Krankschreibung von Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, kann damit wie bisher telefonisch erfolgen: Der erstmaligen, auf bis zu 7 Kalendertage angelegten Krankschreibung kann sich einmalig eine Folge-AU für weitere 7 Tage anschließen.
  • Die Sonderregeln zu Videobehandlung, telefonischer Beratung innerhalb der ASV, die Folgeverordnungen bei Hilfs- und Heilmitteln nach telefonischer Anamnese sowie Krankentransport gelten bis zum 30.09.2021.
  • Außerdem hatte der Bewertungsausschuss die Ausnahmen zur EBM-Abrechnung während der Pandemie bis 30.06.2021 verlängert. Demnach können Videosprechstunden auch weiterhin ohne Mengenlimit erbracht werden. Zudem gelten die Zuschlagspositionen GOP 01433 und 01434 für die telefonische Beratung fort. Erhalten bleibt auch das auf 90 Ct. erhöhte Porto für den Versand von Folgerezepten oder Überweisungen gem. Pseudo-GOP 88122.

Pflegedienste in München und Augsburg: Millionenbetrug?

Pflegedienste in München und Augsburg: Millionenbetrug?

Aktuell hat die Staatsanwaltschaft München I aufgrund von millionenschweren Betrugs von Pflegediensten in München und Augsburg Anklage erhoben. Insgesamt geht es um 3 Verfahren gegen 13 Beschuldigte.

18.03.2021

Aktuell hat die Staatsanwaltschaft München I aufgrund von millionenschweren Betrugs von Pflegediensten in München und Augsburg Anklage erhoben.

  • Insgesamt geht es um 3 Verfahren gegen 13 beschuldigte Personen.
  • Den verantwortlichen Mitarbeitern von 3 Pflegediensten werde u. a. banden- und gewerbsmäßiger Betrug in einer Vielzahl von Fällen zur Last gelegt, so die Staatsanwaltschaft.
  • Darüber hinaus laufen weitere Ermittlungen gegen ca. 100 weitere Beteiligte.
  • In die Fälle seien Ärzteschäft, Angestellte und Patienten involviert gewesen.
  • So seien bspw. russischsprachige Pflegebedürftige angeworben worden. Anstelle der abgerechneten Pflegeleistungen hätten sie Unterstützung beim Einkaufen erhalten.
  • Zusätzlich sollen die Prüfungen zur Einstufung des Pflegegrads manipuliert sowie Rezepte mittels falscher Angaben zum Gesundheitszustand von Patienten erschlichen worden sein.

Privathonorare 2020: PVS-Auswertung zeigt Gewinner und Verlierer

Privathonorare 2020: PVS-Auswertung zeigt Gewinner und Verlierer

Eine aktuelle Auswertung von Daten aller Privatärztlichen Verrechnungsstellen von 20.000 Praxen aus 2019 und 2020 zeigt, dass trotz der pandemiebedingten Lockdowns im Frühjahr und im Spätherbst/Winter 2020 die Honorareinnahmen der niedergelassenen Ärzte aus privatmedizinischer Leistung um insgesamt rund 1 % gestiegen sind.

17.03.2021

Eine aktuelle Auswertung von Daten aller Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) von 20.000 Praxen aus 2019 und 2020 zeigt, dass trotz der pandemiebedingten Lockdowns im Frühjahr und im Spätherbst/Winter 2020 die Honorareinnahmen der niedergelassenen Ärzte aus privatmedizinischer Leistung um insgesamt rund 1 % gestiegen sind. Dabei reicht die Spanne von einem Zuwachs um 9,4 % für ambulant tätige Chirurgen bis zu einem Minus von rund 8 % bei HNO-Ärzten.

 

Übersicht Entwicklung der Privatumsätze von 2019 auf 2020:

  • HNO: - 7,97 %
  • Radiologie: - 6,04 %
  • Neurologie/Psychiatrie: - 2,73 %
  • Kinderheilkunde: - 2,4 %
  • Dermatologie: + 1,5 %
  • Urologie: + 1,6%
  • Innere Medizin: + 1,8 %
  • Orthopädie: + 2,2 %
  • Gynäkologie: + 2,3 %
  • Allgemeinmedizin: + 2,7 %
  • Ambulante Chirurgie: + 9,4 %

 

Erläuterungen:

  • Zu den Gewinnern unter den Fachgruppen zählen bei den Privatumsätzen u. a. Allgemeinmediziner, Orthopäden, Gynäkologen sowie Fachärzte für Innere Medizin.
  • Verlierer waren u. a. die HNO-Ärzte, Radiologen, Neurologen und Psychiater, sowie Pädiater.
  • 04/2020 (1. Lockdown) hatten die PVS von deutlich zweistelligen Rückgängen bei den privaten Honorarumsätzen berichtet: Zu diesem Zeitpunkt hatten die HNO-Ärzte mit - 44 % das stärkste Minus zu verzeichnen gehabt. Auch Allgemeinmediziner und Internisten mussten damals ein Minus von 36,9 % hinnehmen. Ab 06/2020 kamen die Patienten wieder vermehrt in die Praxen zurück.
  • In einigen Fachgruppen kam es im zweiten Halbjahr 2020 zu "Nachholeffekten".
  • Das stark überdurchschnittliche Plus von 9,4 % bei den ambulanten Chirurgen ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass elektive Eingriffe bei Privatpatienten aus den Krankenhäusern in die Praxen verlagert wurden.

Finanzreserven der Krankenkassen sinken

Finanzreserven der Krankenkassen sinken

Die GKV weist 2020 ein Defizit von 2,65 Mrd. € aus (zum Vergleich 2019: 1,5 Mrd. €), der Gesundheitsfonds schloss das Jahr mit einem Minus von 3,49 Mrd. € ab (2019: + 550 Mio. €).

12.03.2021

Die GKV weist 2020 ein Defizit von 2,65 Mrd. € aus (zum Vergleich 2019: 1,5 Mrd. €), der Gesundheitsfonds schloss das Jahr mit einem Minus von 3,49 Mrd. € ab (2019: + 550 Mio. €). Zum Stichtag 15.01.2021 ist die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds auf 5,9 Mrd. € geschrumpft.

  • Diese aktuelle GKV-Bilanz hat das Bundesgesundheitsministerium kürzlich veröffentlicht.
  • Die Finanzreserven der Kassen sanken 2020 von 19,8 auf 16,7 Mrd. €.
  • Die GKV-Ausgaben sind 2020 um rund 10,7 Mrd. auf 262,6 Mrd. € angestiegen:
    • Leistungsausgaben nahmen 2020 um 4,0 % zu.
    • Verwaltungskosten stiegen um 4,8 % zu.
  • Die Beitragseinnahmen stiegen nur um 1,9 %.
  • Ohne den ergänzenden Steuerzuschuss von 3,5 Mrd. € wäre die GKV in ein Rekorddefizit von fast 6,2 Mrd. € gerutscht.
  • Niedergelassene Ärzte: Die Ausgaben für Arzt-Honorare stiegen laut Einschätzungen der Krankenkassen 2020 mit 7,3 % überproportional auf rund 48,5 Mrd. €.

Neue Studie: Existenzgründungsanalyse für Ärzte 2018/19

Neue Studie: Existenzgründungsanalyse für Ärzte 2018/19

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung haben ihre Analyse zu den Existenzgründungen bei Ärzten 2018/2019 veröffentlicht.

11.03.2021

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) haben ihre Analyse zu den Existenzgründungen bei Ärzten 2018/2019 veröffentlicht.

  • Laut der Analyse haben sich die hausärztlichen Existenzgründer seit 2010 in ländlichen Gebieten fast verdoppelt. So stieg der Anteil von 2010 bis 2019 von 6 % auf 10 %. Hierbei zählen Ortschaften von bis zu 5.000 Einwohnern zu einem ländlichen Gebiet. Jedoch bleibt der Anteil der Praxisgründungen auf dem Land immer noch auf sehr niedrigem Niveau.
  • 102.700 € zahlten Existenzgründer 2018/2019 als Übernahmepreis (ideeller und materieller Wert) einer hausärztlichen Praxis im Durchschnitt.
  • Zusätzlich investierten die Praxisübernehmer 57.000 € für medizinisch-technische Geräte, Einrichtung, EDV sowie Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen.
  • Demnach belief sich die Investitionssumme bei Übernahme einer Hausarztpraxis durchschnittlich auf 159.000 €.

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Studien.