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E-Rezept: Später als geplant!

E-Rezept: Später als geplant!

Laut bisheriger Planung sollte das elektronische Rezept zum 01.07.2021 bundesweit im Einsatz sein und zum 01.01.2022 verpflichtend werden. Aktuell zeichnet sich ab, dass zum 01.07.2021 nur GKV-Versicherte in Berlin und Brandenburg in den Genuss des E-Rezepts kommen können.

06.05.2021

Laut bisheriger Planung sollte das elektronische Rezept (E-Rezept) zum 01.07.2021 bundesweit im Einsatz sein und zum 01.01.2022 verpflichtend werden. Aktuell zeichnet sich ab, dass zum 01.07.2021 nur GKV-Versicherte in Berlin und Brandenburg in den Genuss des E-Rezepts kommen können.

  • Konkret bestätigte die gematik kürzlich, dass das E-Rezept im 3. Quartal 2021 in „Fokusregionen" (Berlin und Brandenburg) getestet werde.
  • Erst im 4. Quartal dieses Jahres soll die „bundesweite Einführungsphase" starten können.
  • Bereits im Vorfeld gab es schon Zweifel, ob die flächendeckende Einführung des E-Rezepts zum 01.07.2021 wirklich gelingen kann. Zum Stand Ende 03/2021 war außerdem ein Drittel der Apotheken noch nicht an die benötigte Telematikinfrastruktur (TI) angebunden.
  • Laut gematik-Geschäftsführer, Dr. Markus Leyck Dieken, soll das E-Rezept ab 01.01.2022 „gemäß Plan" bereitstehen.

Gesetzliche Neuerungen für Ärzte ab April 2021

Gesetzliche Neuerungen für Ärzte ab April 2021

Zum aktuellen Quartalswechsel sind wieder einige Neuerungen für Ärzte in Kraft getreten. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen zum 01.04.2021:

06.04.2021

Zum aktuellen Quartalswechsel sind wieder einige Neuerungen für Ärzte in Kraft getreten.

 

Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen zum 01.04.2021:

 

  • Corona-Sonderregelungen
    • Die bisherigen Corona-Sonderregelungen gelten aufgrund der aktuellen Infektionslage weiter.
    • Ursprünglich sollten die Sonderregelungen zum 31.03.2021 auslaufen, wurden aber bereits Mitte März bis mindestens 30.06.2021 verlängert (wir berichteten).
    • Die Sonderregelungen betreffen bspw. die Leistungen zur Telefonberatung nach den GOP 01434 und 01433 sowie die Portokosten für Folgerezepte, Verordnungen/Überweisungen, Videosprechstunden ohne Begrenzung, das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Telefonkontakt etc.

 

  • Corona-Impfung
    • Zum Impfstart in den Praxen stehen ab dem 01.04.2021 2 ICD-10-Schlüsselnummern für die Impfungen in den Praxisverwaltungssystemen bereit (U11.9 für eine Impfung gegen COVID-19 und U12.9 bei unerwünschten Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Schutzimpfung).
    • Für die Erst- und Zweitimpfung können mit der KV bei gesetzlich und privat Versicherten jeweils 20 € abgerechnet werden.

 

  • Kurzarbeitergeld
    • Der erleichterte Bezug von Kurzarbeitergeld ist weiterhin möglich.
    • Die Antragsfrist wird bis Ende 06/2021 verlängert.
    • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

  • Versand elektronischer Arztbriefe
    • Der Versand elektronischer Arztbriefe (E-Arztbriefe) ist nur noch abrechenbar, wenn dafür ein Dienst für die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt wird.
    • Hierbei geht es um die GOP 01660, 86900 und 86901, die mit 11 Cent, 28 Cent und 27 Cent vergütet werden.

  • Schlafbezogene Atmungsstörungen
    • Ab 04/2021 können 3 weitere Fachgruppen die Gebührenordnungspositionen zur Behandlung von kardiorespiratorischer Polygrafie (GOP 30900) und kardiorespiratorischer Polysomnografie (GOP 30901) abrechnen.
    • Sofern sie über die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin" verfügen, können ab sofort Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die GOPs abrechnen.

  • Pflege
    • Wegen Corona galten großzügigere Regelungen für pflegende Angehörige, die nun zum 01.04.2021 um zunächst 3 weitere Monate verlängert wurden.
    • Um bei einem kurzfristigen Pflegefall die Betreuung eines Angehörigen zu organisieren, können Beschäftigte ihrer Arbeit damit weiterhin 20 Tage statt der üblichen 10 Arbeitstage fernbleiben.
    • Auch das Pflegeunterstützungsgeld, das in dieser Zeit den Lohnausfall ausgleichen soll, kann 20 Tage lang bezogen werden.

Statistisches Bundesamt: Zahl der Psychotherapeuten steigt

Statistisches Bundesamt: Zahl der Psychotherapeuten steigt

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen, dass das Interesse an einer Tätigkeit als Psychotherapeut in den letzten Jahren gestiegen ist: Von 2015 bis 2019 ist die Zahl der Psychotherapeuten in Deutschland um 19 % gewachsen.

01.04.2021

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen, dass das Interesse an einer Tätigkeit als Psychotherapeut in den letzten Jahren gestiegen ist: Von 2015 bis 2019 ist die Zahl der Psychotherapeuten in Deutschland um 19 % gewachsen. 

  • 2019 waren bundesweit rund 48.000 Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten tätig. 3/4 der Therapeuten waren weiblich.
  • Im Wintersemester 2019/2020 waren 91.000 Psychologiestudenten an den Universitäten eingeschrieben, dies sind 28 % mehr als vor 5 Jahren.
  • Seit 2015 ist die Anzahl der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten pro Jahr um 2.000 gestiegen.
  • 35.000 Therapeuten waren 2019 in Praxen tätig.
  • 18.000 waren in Teilzeit tätig, darunter waren rund 12.000 Frauen.

Start des E-Rezepts am 1. Juli: Alle Apotheken an TI angeschlossen?

Start des E-Rezepts am 1. Juli: Alle Apotheken an TI angeschlossen?

Bereits jetzt können Apotheken auf Wunsch der Patienten den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte aktualisieren und ab 01.07.2021 auch E-Rezepte verarbeiten. Ab 01.01.2022 wird das Bearbeiten von E-Rezepten für Apotheken zur Pflicht.

30.03.2021

Bereits jetzt können Apotheken auf Wunsch der Patienten den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte aktualisieren und ab 01.07.2021 auch E-Rezepte verarbeiten. Ab 01.01.2022 wird das Bearbeiten von E-Rezepten für Apotheken zur Pflicht.

 

Hier einige Aspekte zum aktuellen Stand:

  • Eine Erhebung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zeigt, dass inzwischen die Mehrheit der Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist.
  • Insgesamt sind bereits 75 % aller Apotheken mit rund 14.000 Konnektoren an das Gesundheitsnetz angebunden.
  • Die zum Anschluss benötigten Institutionskarten haben schon über 90 % aller Apotheken (rund 17.000) erhalten.
  • Demnach sollten laut Auskunft des DAV zum Startschuss des elektronischen Rezepts (E-Rezept) am 01.07.2021 bundesweit alle Apothekenbetriebsstätten ausgestattet und in der Lage sein, sämtliche elektronische Verordnungen zu bearbeiten.
  • Zum Ablauf:
    • Der Arzt stellt ein E-Rezept als QR-Code aus. Der Patient entscheidet, ob der QR-Code digital an seine E-Rezept-App übermittelt werden soll oder ob er einen Papierausdruck bevorzugt (weil er bspw. kein Smartphone besitzt).
    • Ist das E-Rezept auf dem Smartphone gespeichert, kann es elektronisch einer lokalen oder einer Online-Apotheke der Wahl übermittelt werden. Bevor der QR Code einer Apotheke verbindlich zugewiesen und das Medikament reserviert wird, kann die Apotheke die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht.
    • Einlösung des E-Rezepts: Der Patient zeigt in der Apotheke den QR-Code in Papierform oder in seiner E-Rezept-App vor. Die Apotheke scannt die Daten ein und händigt das gewünschte Medikament aus.

Umfrage apoBank: Einkommen und Arbeitsumfeld angestellter Zahnärzte

Umfrage apoBank: Einkommen und Arbeitsumfeld angestellter Zahnärzte

In einer aktuellen Befragung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank in Kooperation mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte haben über 500 angestellte Zahnärzte zu Gehalt und Arbeitsumfeld Stellung genommen.

29.03.2021

In einer aktuellen Befragung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) in Kooperation mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) haben über 500 angestellte Zahnärzte zu Gehalt und Arbeitsumfeld Stellung genommen. Das Durchschnittsalter der Umfrageteilnehmer beträgt 37 Jahre; 86 % sind in einer Praxis angestellt, 13 % in einem Z-MVZ und 1 % bei einer Behörde/Körperschaft.

  • Rund 1/5 der bundesweit 98.000 berufstätigen Zahnärzte waren nach Angaben der Bundeszahnärztekammer 2019 in der Praxis eines niedergelassenen Zahnarztes angestellt (inklusive Assistenten).
  • Diese verdienen der Umfrage zufolge nach der Assistenzzeit i. d. R. zwischen 50.000 und 82.000 €.
  • Die Höhe des Gehalts variiert u. a. in Abhängigkeit vom Vergütungsmodell sehr stark.
  • Laut der Umfrage lohne es sich, mit dem Chef über eine Umsatzbeteiligung neben dem Jahresfixum zu verhandeln. Das Zubrot aus der Umsatzbeteiligung kann bis zu 50 % des Festgehaltes ausmachen.
  • Unter den Umfrageteilnehmern erhalten 55 % ein Fixum plus Beteiligung.
    • Angestellte Fachzahnärzte ohne Umsatzbeteiligung erhalten im Schnitt ein Bruttojahresgehalt von 82.000 €,
    • mit Umsatzbeteiligung 103.000 €.
    • Angestellte Zahnärzte kommen auf durchschnittlich 60.000 € / 78.000 € pro Jahr brutto,
    • Vorbereitungsassistenten auf 34.000 € / 52.000 €.
  • Bei den Umfrageteilnehmern in Zahnarztpraxen auf dem Land kommen die angestellten Zahnärzte auf ein Bruttogehalt von 82.000 €. Im Vergleich dazu beträgt das durchschnittliche Bruttogehalt in der Großstadt nur 68.000 €. Dieser Unterschied zwischen Stadt und Land tritt laut der Befragung unabhängig vom Vergütungsmodell auf.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Corona-Impfung: Abrechnung in der Arztpraxis

Corona-Impfung: Abrechnung in der Arztpraxis

Laut KBV geht es am 07.04.2021 mit den Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen los. Hier einige Punkte zum Ablauf:

26.03.2021

Laut KBV geht es am 07.04.2021 mit den Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen los.

Hier einige Punkte zum Ablauf:

 

Bestellung

  • Aufgrund der aktuellen Impfstoff-Knappheit könnten Praxen wöchentlich zunächst nur maximal 50 Impfstoffdosen erhalten.
  • Die ersten Bestellungen müssen bis 30.03.2021, 12 Uhr, bei ortsansässigen Apotheken eingegangen sein.
  • Dieser Bestellrhythmus soll in den Folgewochen beibehalten werden: Bis Dienstag 12 Uhr ist zu bestellen, um am darauffolgenden Montagnachmittag beliefert zu werden.
  • Die Bestellung erfolgt über Muster 16 ("rosa Kassenrezept").


Abrechnung (gilt für GKV- und PKV-Patienten!)
  • Für die Erst- und die Zweitimpfung können mit der KV jeweils 20 € via Pseudo-GOP abgerechnet werden (BioNTech: GOP 88331; AstraZeneca: 88333; Moderna: 88332).
  • Bei Impfungen im Hausbesuch (GOP 88323) können zusätzlich zum Impfhonorar 35 € abgerechnet werden sowie für jede Impfung im Mitbesuch via GOP 88324 zusätzlich 15 €.
  • Die Impfberatung ohne anschließende Impfung (88322, auch telefonisch oder via Videosprechstunde) ist mit 10 € abzurechnen.