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Strahlentherapie: Abwertung der Leistungen zum 01.10.2021

Strahlentherapie: Abwertung der Leistungen zum 01.10.2021

Laut eines aktuellen Ankündigungsbeschlusses des Bewertungsausschusses müssen Strahlentherapeuten damit rechnen, dass ihre Leistungen voraussichtlich zum Quartal IV/2021 teilweise abgewertet werden.

16.08.2021

Laut eines aktuellen Ankündigungsbeschlusses des Bewertungsausschusses (BA) müssen Strahlentherapeuten damit rechnen, dass ihre Leistungen voraussichtlich zum Quartal IV/2021 teilweise abgewertet werden.

  • Zum Hintergrund:
    • Es sei laut KBV ein starker Anstieg des Leistungsbedarfs im Vergleich zu Q I/2020 zu beobachten, „der sich nicht mit einer entsprechenden Entwicklung der Morbidität erklären lässt".
    • Die Leistungen des 25. Kapitels waren ab 01.01.2021 befristet für 2 Jahre in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt worden.
    • Die EBM-Reform von 04/2020, die noch ohne Strahlentherapeuten-EBM beschlossen wurde, war ebenfalls punktsummenneutral erfolgt. Die Überführung der Leistungen der Strahlentherapeuten in die MGV hat bei einer Leistungsausweitung der Fachgruppe zur Folge, dass ggf. ein höherer Anteil der MGV-Leistungen aller Vertragsärzte nicht mehr bezahlt wird.
  • Nach der aktuellen Beschlussbegründung lägen dem BA Hinweise vor, „dass die im Rahmen der Beratungen getroffenen Annahmen zur punktsummen- und ausgabenneutralen Umsetzung der Neufassung zum Teil nicht eingetreten sind".
  • Aus diesem Grund werde der BA die Regelungen überprüfen und Änderungen mit Wirkung zum 01.10.2021 beschließen.
  • Ziel sei es, Bewertungen der Leistungen des Kapitels 25 abzusenken.
  • Laut KBV würden entsprechende Details voraussichtlich 09/2021 beschlossen.
  • Weiterer Fortgang: Die dann beschlossenen Regelungen sollen bis 30.06.2022 vom Institut des BA überprüft werden, was ggf. zu weiterem Anpassungsbedarf mit Wirkung zum 01.07.2022 führen könnte.

Weitere Informationen finden Sie hier.

GKV-Finanzen: BKK24 meldet finanziellen Engpass

GKV-Finanzen: BKK24 meldet finanziellen Engpass

Kürzlich gab die Betriebskrankenkasse BKK24 aus dem niedersächsischen Obernkirchen bekannt, beim Bundesamt für soziale Sicherung „einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt" zu haben.

09.08.2021

Kürzlich gab die Betriebskrankenkasse BKK24 aus dem niedersächsischen Obernkirchen bekannt, beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) „einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt" zu haben.

  • Die Betriebskrankenkasse betonte, dass es sich nicht um einen Insolvenzantrag handele. Nähere Angaben zur drohenden Zahlungsunfähigkeit wurden bisher nicht gemacht.
  • Zum Hintergrund: SGB V verpflichtet in § 160 Krankenkassen, denen die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung droht, zu sofortiger Anzeige des Problems bei der für sie zuständigen Aufsicht.
  • Die BKK24 hat ca. 135.000 Versicherte und beschäftigt 285 Mitarbeiter.
  • Laut eigenen Angaben sei die Kasse „strukturell gesund". Es gehe vielmehr um einen Einmaleffekt, der sich im Rahmen der aktuellen Jahresprognose 2021 gezeigt hatte. Daher handele es sich um eine präventive Anzeige einer womöglichen Zahlungsunfähigkeit.
  • Auslöser für die finanzielle Schieflage der BKK24 könnte der vergleichsweise niedrige Zusatzbeitrag von 1,0 % sein. Es wurde bereits angekündigt, für einen begrenzten Zeitraum möglicherweise höhere Beiträge zu verlangen.
  • Weiterer Fortgang: Das BSA prüft alle eingereichten Unterlagen, woraufhin die Aufsichtsbehörde über einen Insolvenzantrag entscheiden muss.

Zi-Umfrage: Jede 2. Arztpraxis sucht Personal!

Zi-Umfrage: Jede 2. Arztpraxis sucht Personal!

Eine aktuelle Sonderbefragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigt, dass 50,2 % aller Praxen 2019 und 2020 auf der Suche nach Personal waren.

04.08.2021

Eine aktuelle Sonderbefragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Rahmen des Zi-Praxis-Panels unter rund 5.300 Praxen zeigt, dass 50,2 % aller Praxen 2019 und 2020 auf der Suche nach Personal waren. Hauptsächlich wurde dabei nach qualifizierten Medizinischen Fachangestellten (MFA) gesucht.

  • Dabei gaben 46 % der Praxen an, dass sich gar keine Bewerber auf ihre Stellenausschreibung meldeten.
  • Darüber hinaus gaben 52 % an, dass die Bewerber, die sich meldeten, nicht ausreichend qualifiziert seien.
  • 94 % sind der Ansicht, dass die Verfügbarkeit von qualifizierten MFA auf dem Arbeitsmarkt schlecht oder sehr schlecht sei. 
  • Über 2/3 der Praxen sehen auch in den kommenden Jahren große Probleme, geeignetes Personal zu finden.
  • Über 50 % der Vertragsarztpraxen bilden selbst nicht-ärztliches Fachpersonal aus. 
  • Der Personalmangel wirkt sich entsprechend auf die Versorgungssituation in den Praxen aus: So mussten bereits 15 % der Praxen zumindest zeitweise ihr Leistungsangebot einschränken. 
  • Um qualifiziertes Personal zu halten, bieten rund 75 % der Befragten ihren Angestellten Sonderzahlungen oder andere Zulagen.
  • Über 50 % der Praxischefs zahlen Gehälter in Anlehnung an einen Tarifvertrag, 31 % zahlen über Tarif.
  • Rund jede 2. Praxis bietet darüber hinaus auch Sachleistungen, wie z. B. die private Nutzung eines Praxis-PKW an.
  • Aktuell nutzten auch mehr als 2/3 der Praxen die steuerfreie Corona-Sonderzahlung: Durchschnittlich wurden 856 € je nicht-ärztlichem Mitarbeiter pro Praxis ausgezahlt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Umfrage zeigt: Elektronische Patientenakte nur wenig genutzt

Umfrage zeigt: Elektronische Patientenakte nur wenig genutzt

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) als Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens erhalten die Versicherten einen schnellen Zugriff auf ihre medizinischen Daten, Diagnosen und bald auch ihren Impfpass.

30.07.2021

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) als Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens erhalten die Versicherten einen schnellen Zugriff auf ihre medizinischen Daten, Diagnosen und bald auch ihren Impfpass. Laut einer repräsentativen Umfrage zum Thema Digital Health im Auftrag des Industrieverbandes Bitkom würden 66 % der Bürger die elektronische Patientenakte künftig gern nutzen - wirklich im Gebrauch haben sie allerdings erst 0,2 %.

  • Zum Hintergrund: Seit 01.01.2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePa anbieten.
  • 21 % der Befragten haben kein Interesse, eine ePA zu nutzen.
  • 10 % haben sich mit dem Thema noch nicht befasst.
  • Unter den Interessierten sehen 74 % als Vorteil der ePA hauptsächlich, dass andere Ärzte auf Diagnosen, Befunde oder Arztbriefe zum aktuellen Stand Zugriff haben können.
  • 71 % wollen auf diesem Wege selbst alle Infos über die eigene Krankengeschichte unkompliziert im Blick haben.
  • 64 % finden vorteilhaft, dass Doppeluntersuchungen durch die digitale Dokumentation vermieden werden.
  • 56 % zweifeln an der Datensicherheit der ePA.
  • 71 % fordern generell einen schnelleren Ausbau digitaler Angebote in der Medizin.
  • 70 % der Befragten sind der Meinung, Deutschland hänge bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems hinter anderen Ländern zurück.
  • Die Umfrage befasste sich auch mit dem digitalen Impfzertifikat: 42 % der Smartphone-Nutzer haben diesen Nachweis bereits auf dem eigenen Smartphone abgespeichert. 
  • Ein weiterer Fokus lag auf der Videosprechstunde: So haben 22 % der 50- bis 64-Jährigen schon einmal einen digitalen Arztbesuch absolviert.

Digitale Corona-Impfzertifikate: Bis auf Weiteres keine Ausstellung in Apotheken wegen Sicherheitslücke

Digitale Corona-Impfzertifikate: Bis auf Weiteres keine Ausstellung in Apotheken wegen Sicherheitslücke

Aufgrund einer Sicherheitslücke am Server des Apothekerverbands können Apotheken momentan keine Corona-Impfzertifikate ausstellen.

26.07.2021

Aufgrund einer Sicherheitslücke am Server des Apothekerverbands können Apotheken momentan keine Corona-Impfzertifikate ausstellen. 

  • Ab wann das Ausstellen eines digitalen Corona-Impfzertifikats für Geimpfte wieder möglich sein wird, ist derzeit noch unklar, so eine Mitteilung des Deutschen Apothekerverbands (DAV).
  • Zum Hintergrund: Dem „Handelsblatt" war es gelungen, mit gefälschten Dokumenten auf dem DAV-Server einen Gastzugang für einen nicht existierenden Apothekeninhaber auf der Branchenplattform mein-apothekenportal.de zu erzeugen, mit dem dann Impfzertifikate online ausgestellt worden seien. 
  • Der DAV hatte die Ausstellung in Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium daraufhin gestoppt. Außerdem werden alle angemeldeten Betriebsstätten einer Überprüfung unterzogen.

GKV-Honorare: 2019 um 1,7 % auf 230.845 € je Arzt gestiegen

GKV-Honorare: 2019 um 1,7 % auf 230.845 € je Arzt gestiegen

Kürzlich hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Gesamtjahreszahlen 2019 mit dem Honorarbericht zum 4. Quartal 2019 veröffentlicht, der zeigt, dass die Kassenarzthonorare im Berichtsjahr bundesweit um 1,7 % auf 230.845 € pro Arzt angestiegen sind.

23.07.2021

Kürzlich hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Gesamtjahreszahlen 2019 mit dem Honorarbericht zum 4. Quartal 2019 veröffentlicht, der zeigt, dass die Kassenarzthonorare im Berichtsjahr bundesweit um 1,7 % auf 230.845 € pro Arzt angestiegen sind.

  • Über sämtliche Fachgruppen stieg der Honorarumsatz je GKV-Behandlungsfall 2019 durchschnittlich um 2,6 % auf 70,10 €. 
  • Bei den Fachärzten entwickelten sich die Einnahmen aus kollektivvertraglicher GKV-Tätigkeit mit + 2,0 % (auf 229.880 €) besser als bei den Hausärzten, die sich im Schnitt um 1,4 % (auf 231.838 €) steigern konnten. 
  • Darüber hinaus hat der außerbudgetäre Honoraranteil im 2-stelligen Bereich zugenommen: So gab es 2019 eine Zunahme der extrabudgetären Vergütung (EGV) um 10,2 % auf 14,65 Mrd. €. Hauptgrund dafür dürfte das im 05/2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sein, das u. a. die Abrechnung von Terminservice-Fällen außer Budget möglich machte.
  • Die morbiditätsbedingte Vergütung (MGV) ist 2019 mit rund 26 Mrd. € nahezu unverändert geblieben.
  • Das höchste Einnahmenwachstum aus kassenärztlicher Tätigkeit konnten Fachärzte für Psychotherapie/psychosomatische Medizin und Psychiatrie mit 10,8 % (auf im Mittel 94.293 €) erzielen.
  • Fachärzte für Humangenetik konnten mit 10,2 % ein Umsatzplus auf 776.121 € verbuchen.
  • Onkologische Internisten schnitten mit + 6,6 % (auf 403.544 €) ebenfalls überdurchschnittlich gut ab.
  • Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten hatten 1,3 % mehr als im Vorjahr - das macht im Schnitt 229.231 € je Arzt.
  • Zu Rückgängen kam es u. a. bei Rheumatologen (- 1,7 % auf 281.568 €), Augenärzten (- 0,6 % auf 281.407 €) sowie Strahlentherapeuten und Orthopäden (je - 0,3 % auf 769.057 € bzw. 216.309 €).