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Statistisches Bundesamt: Über 3 Mio. Deutsche nutzen smarte Gesundheitsgeräte

Statistisches Bundesamt: Über 3 Mio. Deutsche nutzen smarte Gesundheitsgeräte

Eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt, dass 3,4 Mio. Deutsche im 1. Quartal 2020 beispielsweise Blutdruck, Blutzucker oder ihr Körpergewicht digital überwacht haben. Damit nutzten rund 5 % aller Deutschen ab 10 Jahren smarte Geräte zur Prävention.

23.02.2021

Eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt, dass 3,4 Mio. Deutsche im 1. Quartal 2020 beispielsweise Blutdruck, Blutzucker oder ihr Körpergewicht digital überwacht haben. Damit nutzten rund 5 % aller Deutschen ab 10 Jahren smarte Geräte zur Prävention.

  • Der EU-Durchschnitt liegt ebenso bei 5 %. 
  • Dänemark ist innerhalb der EU Spitzenreiter (12 %) bei der Nutzung smarter Devices.

Investoren: Starke Nachfrage nach Health-Care-Immobilien

Investoren: Starke Nachfrage nach Health-Care-Immobilien

Das Beratungsunternehmen BNP Paribas Real Estate meldet hinsichtlich der bundesweiten Investments in Health-Care-Immobilien (wie z. B. Krankenhäuser, Ärztehäuser oder Pflegeheime) aktuell ein neues Rekordniveau von fast 4 Mrd. €.

18.02.2021

Das Beratungsunternehmen BNP Paribas Real Estate meldet hinsichtlich der bundesweiten Investments in Health-Care-Immobilien (wie z. B. Krankenhäuser, Ärztehäuser oder Pflegeheime) aktuell ein neues Rekordniveau von fast 4 Mrd. €.

  • Damit liegt der Wert 68 % über dem Vorjahreswert.
  • Mit 3,09 Mrd. € (+ 140 %) ging der Großteil der Transaktionen auf das Konto sog. Portfoliodeals, bei denen gleich mehrere Häuser im Verbund den Besitzer wechseln.
  • Differenziert nach Funktionalität lagen 2020 Pflegeeinrichtungen mit 2,7 Mrd. € Investmentumsatz bei den Anlegern vorn.
  • Doch auch Ärztehäuser, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren konnten beim Investmentumsatz kräftig zulegen - mit 842 Mio. € war das Volumen hier mehr als doppelt so groß wie 2019.
  • Ausländische Investoren verloren 2020 hingegen aufs Ganze gesehen an Boden: Obwohl ausländische Anleger mit über 1,65 Mrd. € so viel in deutsche Healthcare-Immobilien investiert haben wie noch nie, sei ihr Anteil im Vergleich zu den beiden Vorjahren um rund zehn Prozentpunkte auf aktuell 46 % gesunken.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Neue Aufgaben für Apotheker: Pharmazeutische Dienstleistungen in der gesetzlichen Regelversorgung

Neue Aufgaben für Apotheker: Pharmazeutische Dienstleistungen in der gesetzlichen Regelversorgung

Durch die Apothekenreform (VOASG) hat die Koalition zukünftig die Aufnahme von pharmazeutischen Dienstleistungen in die gesetzliche Regelversorgung möglich gemacht.

17.02.2021

Durch die Apothekenreform (VOASG, wir berichteten) hat die Koalition die Aufnahme von pharmazeutischen Dienstleistungen in die gesetzliche Regelversorgung möglich gemacht.

  • Genaue Angaben zu den Leistungen werden im neuen Absatz 5 e § 129 SGB V jedoch nicht genannt.
  • Der Branchendachverband ABDA hat kürzlich entsprechende Inhalte in einem Grundsatzpapier umrissen.
  • Zum einen soll bei Chronikern (Einnahme von täglich mind. 5 Arzneimitteln) ein „konsolidierter Medikationsplan" erstellt werden, um Wechselwirkungen zu minimieren.
  • Außerdem sollen Apotheker den Patienten Coachings bei speziellen Arzneimitteln, wie z. B. Insulinpens, geben.
  • Apotheker könnten zudem einen Teil zur Diabetes-Vorsorge und -Früherkennung beitragen. Das individuelle Risiko eines Kunden, künftig an Typ-2-Diabetes zu erkranken, könne so schon in der Offizin ermittelt werden.
  • Der Wettbewerb mit Versandanbietern soll damit gestärkt werden.
  • Die neuen Aufgaben sollen die Apotheker künftig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Das Finanzierungsbudget beträgt 150 Mio. € p. a.
  • Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern sollen bis Ende Juli 2021 getroffen werden.
  • Für die Versicherten soll die neue Dienstleistungstätigkeit frühestens 01/2022 zur Verfügung stehen.

BMG-Gutachten: Pandemie verschlechtert Erlössituation der Kliniken um 8,8 Mrd. €

BMG-Gutachten: Pandemie verschlechtert Erlössituation der Kliniken um 8,8 Mrd. €

Um die Erlössitutation zu verbessern, erhielten die Krankenhäuser 9 Mrd. € als Kompensationszahlungen, so ein aktuelles Gutachten für das BMG.

16.02.2021

Um die Erlössitutation zu verbessern, erhielten die Krankenhäuser 9 Mrd. € als Kompensationszahlungen, so ein aktuelles Gutachten für das BMG.

  • Die Studie der Professoren Boris Augurzky und Reinhard Busse vom RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen und der TU Berlin im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums trägt den Titel "Analysen zur Erlössituation und zum Leistungsgeschehen von Krankenhäusern in der Corona-Krise".
  • Die Untersuchung zeigt, dass der Bund mit der Zahlung von Freihaltepauschalen (9 Mrd. €) die COVID-19-bedingten Erlösausfälle der Krankenhäuser weitgehend kompensiert hat, so dass die Kliniken 2020 insgesamt von einem Einnahmenwachstum im unteren einstelligen Bereich ausgehen können.
  • Zum Hintergrund: Die Freihaltepauschalen sollten vorsorglich für COVID-19-Patienten reservierte, aber nicht belegte Betten sowie Pandemie-bedingte Unterauslastungen ausgleichen. Bis 12.07.2020 erhielten Kliniken für jedes nicht belegte Bett pro Tag einen Ausgleich von 560 €, danach bis zum 30.09.2020 gestaffelte Beträge zwischen 360 und 760 €.

Das Gutachten "Analysen zur Erlössituation und zum Leistungsgeschehen von Krankenhäusern in der Corona-Krise" finden Sie hier als PDF zum Download.

Veränderung der vertragsärztlichen Leistungsinanspruchnahme während der COVID-Krise: Neuer Zi-Trendreport

Veränderung der vertragsärztlichen Leistungsinanspruchnahme während der COVID-Krise: Neuer Zi-Trendreport

Das Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland zur vertragsärztlichen Versorgung zeigt in seinem aktuellen Trendreport „Veränderung der vertragsärztlichen Leistungsinanspruchnahme während der COVID-Krise", dass es keinen Nachholeffekt nach den Einbrüchen in Q II/2020 gegeben hat, sondern sogar eher wieder sinkende Fallzahlen in Q III/2020.

15.02.2021

Das Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) zur vertragsärztlichen Versorgung zeigt in seinem aktuellen Trendreport „Veränderung der vertragsärztlichen Leistungsinanspruchnahme während der COVID-Krise", dass es keinen Nachholeffekt nach den Einbrüchen in Q II/2020 gegeben hat, sondern sogar eher wieder sinkende Fallzahlen in Q III/2020.

  • Der Trendreport basiert auf den vorläufigen Abrechnungsdaten von 15 KVen, wobei auch Daten vor der Abrechnungsprüfung durch die KVen herangezogen wurden. Der tabellarische Report nimmt die Quartale I bis III 2020 unter die Lupe.
  • Laut Zi seien viele Patienten noch nicht wieder in die ambulante Versorgung zurückgekehrt. Neben Früherkennungsleistungen betrifft dies auch die onkologische Versorgung und Disease-Management-Programme.
  • Bsp. Hausärzte: Hausärzte konnten in den Monaten Juli, August und September 2020 eine im Vorjahresvergleich leicht sinkende Inanspruchnahme bei Behandlungsfällen mit Abrechnung der Versichertenpauschale verzeichnen. Nach einem Plus im Juni von 9,6 % gab es im Juli gleich wieder ein Fallzahl-Minus von 3,5 %, im August von 2,7 % und im September ein minimales Plus von 0,3 % im Vorjahresvergleich. Im April und Mai waren die Zahlen noch um 21 bzw. 13,5 % eingebrochen.
  • Auch die Gesamtfallzahl liegt über alle Fachgruppen hinweg geringfügig unter Vorjahresniveau.
  • Wenig Bewegung gibt es nicht nur im hausärztlichen sondern auch im pädiatrischen, im fachärztlichen und im psychotherapeutischen Bereich (Ausnahme: Abnahme um 6,5 % bei den Psychotherapeuten im August 2020).
  • Größere Zuwächse verzeichnen nur wenige Fachgruppen, bspw. Nervenärzte, die insgesamt mehr als 20 % über den Vorjahreswerten liegen.
  • COVID-19-Erkrankungen: Von Anfang Februar bis Ende September hatte es insgesamt 9,4 Mio. Behandlungsanlässe wegen des klinischen Verdachts oder des Nachweises einer SARS-CoV-2-Infektion gegeben. In Q III 2020 stieg trotz gesunkener Inzidenzen die Anzahl der abgerechneten Leistungen nach der Corona-Position 88240 auf gut 5 Mio. Diese wird für jeden Behandlungstag angesetzt, an dem ein Patient wegen des Verdachts oder wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion behandelt wurde.
  • Videosprechstunden: Im Zeitraum vom 4. März bis zum 30. September 2020 wurden laut Zi insgesamt fast 1,7 Mio. Videosprechstunden (GOP 01450) abgerechnet. Im Vorjahreszeitraum hatte diese Zahl noch bei wenigen tausend gelegen.

Den Trendreport des Zi „Veränderung der vertragsärztlichen Leistungsinanspruchnahme während der COVID-Krise" finden Sie hier als PDF zum Download.

Online-Sprechstunde: Fusion von Jameda mit Patientus

Online-Sprechstunde: Fusion von Jameda mit Patientus

Kürzlich hat das Arztvergleichsportal Jameda das Startup Patientus übernommen. Wie hoch der Übernahmepreis war, ist bislang nicht bekannt. Patientus bietet eine Software an, mit der Ärzte und Patienten per Webcam miteinander kommunizieren können. Damit baut Jameda sein Angebot im Bereich Videosprechstunde aus.

11.02.2021

Kürzlich hat das Arztvergleichsportal Jameda das Startup Patientus übernommen. Wie hoch der Übernahmepreis war, ist bislang nicht bekannt. Patientus bietet eine Software an, mit der Ärzte und Patienten per Webcam miteinander kommunizieren können. Damit baut Jameda sein Angebot im Bereich Videosprechstunde aus.

  • Jameda ging 2007 an den Start und ist eine 100%-ige Tochter der Burda Digital GmbH. Inzwischen nutzen laut eigenen Angaben mehr als 5,5 Mio. Menschen pro Monat Jameda auf der Suche nach einem passenden Arzt. 
  • Patientus (Firmengründung 2012) listet auf seiner Webseite interessierten Patienten registrierte Ärzte auf, die Online-Sprechstunden anbieten. Außerdem können Patienten dort ihre Befunde und weitere medizinische Unterlagen hochladen.
  • Ärzte entrichten an Patientus eine Pauschale von mindestens 29 € monatlich zur Nutzung dieser Online-Services. Für Patienten ist die Nutzung der Plattform kostenlos, allerdings tragen sie das Beratungshonorar, das die Ärzte selbst festlegen.
  • NEU: Ab 01.07.2021 gilt eine neue Regelung, nach der Videosprechstunden in die vertragsärztliche Regelversorgung einfließen. Ärzte können ihre Online-Konsultationen somit über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
  • Weiterer Fortgang: Im Laufe des Jahres soll der Online-Sprechstunden-Service von Patientus sukzessive auf jameda.de umgesetzt werden.