Aktuelle Beiträge
News aus der Gesundheitsbranche; Gerichtsurteile; Steuerurteile; Studien. Vergleichsrechner; Karriererechner; Finanzplaner; Bewertungsrechner.
Ältere Beiträge
Abrechnungsbetrug, da ihr Mann mehr verdiente: Zahnärztin rechnet nicht erbrachte Leistungen ab
Abrechnungsbetrug, da ihr Mann mehr verdiente: Zahnärztin rechnet nicht erbrachte Leistungen ab
Da ihr Umsatz stagnierte und ihr Ehemann (auch Zahnarzt) mehr verdiente, rechnete eine Zahnärztin aus Leipzig nicht erbrachte Leistungen i. H. v. 67.000 € ab.
26.04.2023
Da ihr Umsatz stagnierte und ihr Ehemann (auch Zahnarzt) mehr verdiente, rechnete eine Zahnärztin aus Leipzig nicht erbrachte Leistungen i. H. v. 67.000 € ab.
- Seit ca. 30 Jahren arbeitet das Zahnarzt-Ehepaar Dr. Heike (63) und Dr. Matthias G. (64) in Leipzig.
- Da ihr Mann mit Impantologieleistungen mehr verdiente und ihr eigener Umsatz stagnierte, entwickelte die Ehefrau zusammen einem Helfer ein System, bei Pflegebedürftigen vermeintliche Fälle zu generieren und nicht erbachte Leistungen abzurechnen. Der Betrug begann im 1. Quartal 2013 und endete zum 2. Quartal 2017. In dem Zeitraum rechnete sie sich Hunderte Male nicht erbrachte zahnärztliche Leistungen ab.
- Zum Ablauf: Da Frau Dr. G. mehrere Jahre neben ihrer Arbeit in der Praxis in einem Pflegeheim arbeitete, hatte sie Zungang zu einer Vielzahl Pflegebedürftiger. Der dortige Pflegedienstleiter brachte ihr immer zum Ende des Quartals mehrere Versichertenkarten - teilweise über 100 Stück. Die Zahnärztin trug erfundene Behandlungen ein, welche eine Praxis-Mitarbeiterin später abrechnete. Hierbei entstand ein Gesamtschaden i. H. v. 67.000 €.
- Nachdem die Machenschaften aufgeflogen waren, gab es 2017 eine Razzia im Wohnhaus des Ehepaars sowie in der Praxis.
- Frau Dr. G. wurde zu 14 Monaten und Dr. Matthias G. zu 12 Monaten Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt - je zu 2 Jahren auf Bewährung. Ihr Mann wurde verurteilt, weil er davon wusste und die Taten billigend in Kauf genommen hatte.
- Die Zahnärztin hat bereits vor Anklageerhebung den finanziellen Schaden an die KV zurückgezahlt.
- Das Verfahren gegen den Pflegedienstleiter wurde unter Zahlung von 30.000 € innerhalb 6 Monate an verschiedene Projekte und die Staatskasse vorläufig eingestellt.
Lieferengpässe: Apotheken dürfen Arzneimittel an andere Apotheken abgeben
Lieferengpässe: Apotheken dürfen Arzneimittel an andere Apotheken abgeben
Apotheken dürfen Arzneimittel sowie Rezeptur- und Defekturarzneimittel ohne Gewinnerzielungsabsicht an andere Apotheken abgeben, auch wenn diese nicht zum selben Filialverbund gehören.
14.04.2023
Kürzlich hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen klargestellt, dass § 17 Abs. 6 c Ziff. 5 Apothekenbetriebsordnung bei Lieferengpässen von dringend benötigten Medikamenten Anwendung findet.
- Demnach dürfen Apotheken Arzneimittel sowie Rezeptur- und Defekturarzneimittel ohne Gewinnerzielungsabsicht an andere Apotheken abgeben, auch wenn diese nicht zum selben Filialverbund gehören.
- Ausnahme: Betäubungsmittel und reine Wirkstoffe
- Abgaben und Wareneingänge sind mit Chargenbezeichnungen lückenlos zu dokumentieren.
2022: Apotheken erwirtschaften rund 413 Mio. € mit Coronatests!
2022: Apotheken erwirtschaften rund 413 Mio. € mit Coronatests!
Wie der "Spiegel" berichtet, haben die Apotheken (sowohl Vor-Ort- als auch Versand-Apotheken) im vergangenen Jahr in Deutschland mit dem Verkauf von Coronatests fast 413 Mio. € umgesetzt.
11.04.2023
Wie der "Spiegel" berichtet, haben die Apotheken (sowohl Vor-Ort- als auch Versand-Apotheken) im vergangenen Jahr in Deutschland mit dem Verkauf von Coronatests fast 413 Mio. € umgesetzt.
- Basis sind aktuelle Berechnungen des Analyseunternehmens IQVIA.
- Demnach wurden mehr als 38 Mio. Coronatests in den Apotheken abgegeben - v. a. Antigentests, die eine akute Infektion mit dem Erreger anzeigen.
- Ebenfalls in die Berechnung eingeflossen sind Antikörpertests, die eine bereits zurückliegende Infektion anzeigen können.
- Vorjahresvergleich: Laut IQVIA-Zahlen ging der Umsatz mit den über Apotheken verkauften Tests im Vergleich zum Jahr 2021 um 23 % zurück.
- Auch für 2023 ist damit zu rechnen, dass der Erlös mit Schnelltests, die nur auf das Coronavirus testen, weiter abnimmt.
Hybrid-DRG: Verhandlungen gescheitert – Rechtsverordnung des BMG mit Spannung erwartet
Hybrid-DRG: Verhandlungen gescheitert - Rechtsverordnung des BMG mit Spannung erwartet
Nachdem die aktuellen Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Klinikgesellschaft und GKV-Spitzenverband zur Festlegung einer sektorgleichen Vergütung gescheitert sind (Hybrid-DRG), ist nun das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, in einer Rechtsverordnung die Leistungen sowie die Hybrid-DRG festzulegen.
06.04.2023
Nachdem die aktuellen Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Klinikgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zur Festlegung einer sektorgleichen Vergütung gescheitert sind (Hybrid-DRG), ist nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ermächtigt, in einer Rechtsverordnung die Leistungen sowie die Hybrid-DRG festzulegen.
- Zum Hintergrund:
- Bis zum 31.03.2023 hatten die Verbände Zeit, eine Vereinbarung zu den Hybrid-DRG (= Leistungen, die bisher sowohl ambulant als auch stationär erbracht wurden) zu erarbeiten.
- Die Erarbeitung der Ausgestaltung der sog. speziellen sektorengleichen Vergütung war gesetzlich im neuen § 115 f im SGB V durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz festgelegt worden.
- Das BMG ist gesetzlich per Ersatzvornahme berechtigt, mit einer Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die sektorengleiche Vergütung und die entsprechenden Leistungen zu bestimmen, da es zwischen den Verbänden keine Einigung innerhalb der Frist gegeben hat.
- Bis zum 31.03.2023 hatten die Verbände Zeit, eine Vereinbarung zu den Hybrid-DRG (= Leistungen, die bisher sowohl ambulant als auch stationär erbracht wurden) zu erarbeiten.
- Warum genau innerhalb der festgelegten Frist keine Einigung erzielt werden konnte, ist bisher nicht bekannt. Bisher wurde lediglich mitgeteilt, dass fristgerecht bis zum 31. März „kein Konsens für eine vollständige Vereinbarung zur Einführung der speziellen sektorgleichen Vergütung" erzielt werden konnte.
- Höchstwahrscheinlich klafften die Vorstellungen, für welche Leistungen des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (AOP) die Hybrid-DRG zum Einsatz kommen sollen, zwischen den Parteien weit auseinander: So fordert die KBV eine große Auswahl, die Kassen hingegen nur ein enges Spektrum.
- Nicht nur bei der Auswahl der Leistungen, sondern auch hinsichtlich der konkreten Honorierung dürften die Meinungen auseinander gegangen sein: Der GKV-SV plädierte für einen "Mischpreis aus EBM und DRG", die KBV forderte indes einen pauschalen Abschlag von den Fallpauschalen.
- Hinsichtlich der Vereinbarung zu den neuen Tagesstationären Behandlungen in Krankenhäusern scheint es dagegen reibungsloser voranzugehen: So konnten bspw. bereits die Anforderungen an die Dokumentation schon fristgemäß Ende Januar vereinbart werden.
- Weiterer Fortgang:
- Bis Ende 06/2023 sollen DKG und GKV-SV die Details zur Berechnung der Entgelte und zur Prüfung der Übernachtungsnotwendigkeit regeln.
- Läuft hier weiter alles glatt, können Tagesstationäre Behandlungen rückwirkend, „d.h. mit Aufnahme ab 28.1.2023", erfolgen.
- Wann mit einer Rechtsverordnung des BMG zur sektorengleichen Vergütung gerechnet werden kann, ist noch nicht bekannt. Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden.
- Bis Ende 06/2023 sollen DKG und GKV-SV die Details zur Berechnung der Entgelte und zur Prüfung der Übernachtungsnotwendigkeit regeln.
Der lange Weg der Digitalisierung: Fehleranfälligkeit der TI sorgt für Frust in den Arztpraxen
Der lange Weg der Digitalisierung: Fehleranfälligkeit der TI sorgt für Frust in den Arztpraxen
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet nur sehr langsam auf ihrem Weg voran. So führen die elektronische Patientenakte und das E-Rezept in den Einrichtungen nach wie vor eher ein Nischendasein.
03.04.2023
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet nur sehr langsam auf ihrem Weg voran. So führen die elektronische Patientenakte und das E-Rezept in den Einrichtungen nach wie vor eher ein Nischendasein.
- Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie soll es Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen ermöglichen, auf die medizinischen Daten eines Patienten zuzugreifen, unabhängig davon, wo dieser behandelt wurde. Eine ePA kann bspw. Diagnosen, Medikamentenpläne und Arztbriefe enthalten.
- Das E-Rezept ist ein weiterer Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Statt eines Papierrezepts wird dem Patienten eine elektronische Version des Rezepts ausgehändigt. Dieser kann das E-Rezept dann bei der Apotheke vor Ort oder online einreichen, um seine verordneten Medikamente zu erhalten.
- Die Einführung der ePA und des E-Rezepts soll die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen verbessern und die Versorgung der Patienten erleichtern. Auch die Arzneimittelsicherheit soll durch das E-Rezept verbessert werden, da so mögliche Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten besser erkannt werden können. Allerdings gibt es auch Bedenken bezüglich des Datenschutzes, da sensitive medizinische Daten gespeichert und übermittelt werden.
- Nun hat das IGES Institut im Auftrag der KBV im Rahmen des PraxisBarometers Digitalisierung 2022 rund 2.500 Praxen - hinsichtlich der Kommunikationswege mit Patienten sowie mit anderen Ärzten und Einrichtungen im Gesundheitswesen - online befragt.
Hier die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
- Digitale Dokumentation und Kommunikation nehmen in Summe weiter zu.
- Im eArztbrief wird der größte potenzielle Nutzen gesehen.
- Videosprechstunden sind weiter auf dem Vormarsch und werden v. a. von Psychotherapeuten angeboten.
- So gaben 2021 noch 14 % der Psychotherapeuten an, die Videosprechstunde als besonders geeignete Form der Kontaktaufnahme zu sehen.
- 2022 waren es bereits 22 %.
- 57 % der Befragten sind der Meinung, dass sich die Videosprechstunde besonders gut für die Besprechung von Untersuchungsergebnissen eignet.
- 2021 stimmten 12 % „voll und ganz zu", dass die Verständigung mit den Patienten via Videosprechstunde problemlos funktioniert, 2022 waren es bereits 18 %.
- So gaben 2021 noch 14 % der Psychotherapeuten an, die Videosprechstunde als besonders geeignete Form der Kontaktaufnahme zu sehen.
-
Die Einführung digitaler Innovationen muss den Praxisalltag erleichtern und darf nicht zu einem Mehraufwand führen.
-
Eingeführte Anwendungen müssen zeit- und ressourcensparend sein.
-
Als Hemmnisse der Digitalisierung sehen die Befragten die fehlende Nutzerfreundlichkeit, die Fehleranfälligkeit der TI und ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis.
-
Mehr als 2/3 der Teilnehmer berichten von wöchentlichen und teilweise sogar täglichen Problemen im Zusammenhang mit der TI.
-
3 von 10 Ärzten beklagen sogar tägliche TI-Fehler.
Das PraxisBarometer 2022 finden Sie hier als PDF.
LG Berlin: Haftstrafe für Späti-Betreiber nach Falschabrechnung von Corona-Tests i. H. v. 9,7 Mio. €
LG Berlin: Haftstrafe für Späti-Betreiber nach Falschabrechnung von Corona-Tests i. H. v. 9,7 Mio. €
Ein Spätkauf-Betreiber aus Wedding hat während der Corona-Pandemie gegenüber der KV Berlin 9,7 Mio. € zu Unrecht abgerechnet. Als "Betreiber von Corona-Testzentren" ist er nun wegen Betrugs zu insgesamt 8 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden.
28.03.2023
Ein Spätkauf-Betreiber aus Wedding hat während der Corona-Pandemie gegenüber der KV Berlin 9,7 Mio. € zu Unrecht abgerechnet. Als "Betreiber von Corona-Testzentren" ist er nun wegen Betrugs zu insgesamt 8 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden.
- Laut Gericht sei es dem 47-Jährigen nur darum gegangen, „so viel Geld wie möglich zu kassieren".
- Konkret sollen die Machenschaften über 18 Testzentren gelaufen sein. Der 47-Jährige habe dabei Tests abgerechnet, die gar nicht oder nicht in dem Umfang durchgeführt worden seien, so das Gericht.
- Über 6,6 Mio. € soll der Mann laut Anklage bereits in die Türkei weitergeleitet haben.
- Der Beschuldigte wurde des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen. In die gegen den 47-Jährigen verhängte Strafe wurde eine frühere Verurteilung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu 3 Jahren und 8 Monaten Haft einbezogen.
- Gegen seine mitangeklagte Schwester erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von 1 Jahr und 9 Monaten Haft auf Bewährung.
- Das Gericht ordnete die Einziehung des erlangten Geldes an.
- Zum Hintergrund: Die Abrechnung von Corona-Testzentren hing von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art des Tests, der Testkapazität und den Vereinbarungen mit den zuständigen Gesundheitsbehörden. In der Regel konnten die Betreiber von Testzentren die Kosten für die Testdurchführung und das Personal abrechnen. Die Abrechnung erfolgte regelmäßig über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder andere zuständige Stellen, je nach Land und Region. Es gab in der Vergangenheit bereits viele Berichte über Fälle von Betrug und Falschabrechnungen im Zusammenhang mit Corona-Testzentren.