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Freigesprochener Chirurg klagt auf über 1 Mio. € Entschädigung
Freigesprochener Chirurg klagt auf über
1 Mio. € Entschädigung
Am 05.10.2020 wird sich das Oberlandesgericht Braunschweig mit der Frage beschäftigen, wieviel Haftentschädigung dem Chirurgen zusteht, der im Prozess um den Göttinger Transplantationsskandal angeklagt war und letzten Endes freigesprochen wurde.
05.10.2020
Am 05.10.2020 wird sich das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit der Frage beschäftigen, wieviel Haftentschädigung dem Chirurgen zusteht, der im Prozess um den Göttinger Transplantationsskandal angeklagt war und letzten Endes freigesprochen wurde.
- Zum Hintergrund:
- Der heute 53-jährige Göttinger Transplantationschirurg war am Göttinger Universitätsklinikum tätig gewesen. Als sich der Verdacht erhärtet hatte, dass es Manipulationen bei der Vergabe von Spenderorganen gegeben hatte, wurde Ende 2011 das Arbeitsverhältnis aufgehoben.
- 01/2013 kam der Arzt wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, 11 Monate später wurde der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution von 500.000 € außer Vollzug gesetzt. Er musste sich dann in einem Strafprozess wegen versuchten Totschlags in 11 Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge in 3 Fällen vor dem Landgericht Göttingen verantworten.
- Der Strafprozess endete 05/2015 nach 20 Monaten mit einem Freispruch. Die Manipulation medizinischer Daten sei zwar moralisch verwerflich, zum damaligen Zeitpunkt aber nicht strafbar gewesen, so das Urteil.
- Der Chirurg forderte eine Haftentschädigung von rund 1,2 Mio. €, womit sich in erster Instanz das Landgericht Braunschweig befasste.
- Nachdem der Freispruch im Strafprozess rechtskräftig geworden war, hatte das Land dem Arzt für die erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung von 8.500 € gewährt.
- Die verlangte Entschädigung von 1,2 Mio. € begründete der Arzt u. a. damit, dass er aufgrund der Inhaftierung eine ihm zugesagte Stelle als Chefarzt in einem Krankenhaus in Jordanien mit einem Monatsgehalt von 50.000 US-Dollar nicht hatte antreten können, was seitens des Landes Niedersachsen bestritten wurde, da keine schriftliche Vereinbarung über die angebliche Stellenzusage vorgelegt werden konnte. Trotzdem gab die Kammer der Klage weitgehend statt. Dem Gericht reichte es aus, dass ein leitender Arzt der jordanischen Klinik die Angaben bestätigen konnte.
- Die Richter der ersten Instanz hielten die Angaben des angehörten Zeugen für glaubwürdig; daher will die Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen der aktuellen Berufungsverhandlung u. a. die Beweiswürdigung überprüfen lassen.
Landarztquote Baden-Württemberg: Aussteigern droht Vertragsstrafe von 250.000 €
Landarztquote Baden-Württemberg: Aussteigern droht Vertragsstrafe von 250.000 €
Insgesamt sollen in Baden-Württemberg 75 Medizinstudienplätze geschaffen werden, die an eine Landarztquote gekoppelt sind.
02.10.2020
Insgesamt sollen in Baden-Württemberg 75 Medizinstudienplätze geschaffen werden, die an eine Landarztquote gekoppelt sind.
- Laut der entsprechenden Kabinettsvorlage droht Studierenden eine Vertragsstrafe von 250.000 €, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
- Das spezielle Zulassungsverfahren für die 75 Studienplätze beginnt erstmals zum Wintersemester 2021/22.
- Die im Rahmen der Landarztquote zum Medizinstudium zugelassenen Studenten müssen sich dem Land Baden-Württemberg gegenüber verpflichten, „unverzüglich" nach ihrem Studiumsende mit einer Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin oder in einem anderen Gebiet zu beginnen, das daraufhin zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigt.
- Außerdem muss nach der Weiterbildung mindestens 10 Jahre in einem Zulassungsbezirk gearbeitet werden, der von Unterversorgung bedroht ist oder wo diese bereits herrscht.
- Zum Hintergrund: Laut Bedarfsplanung sind in Baden-Württemberg derzeit von 103 bereits 47 Planungsbereiche zu weniger als 100 % versorgt. Die KV Baden-Württemberg geht davon aus, dass in den nächsten 5 Jahren rund 1.600 Hausärzte in Ruhestand gehen und max. 1.200 junge Ärzte nachrücken werden.
- Innerhalb von 5 Jahren könnte sich damit eine Lücke von bis zu 600 Hausärzten ergeben.
- Bis zu 8,4 % der Arztsitze könnten dann ggf. nicht mehr nachbesetzt werden.
Hausarztstellen: 3.280 Arztsitze unbesetzt!
Hausarztstellen: 3.280 Arztsitze unbesetzt!
Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann zeigt, dass der Anteil der unbesetzten Hausarztstellen 2019 im Saarland mit 12,3 % bundesweit gesehen am höchsten war.
01.10.2020
Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann zeigt, dass der Anteil der unbesetzten Hausarztstellen 2019 im Saarland mit 12,3 % bundesweit gesehen am höchsten war.
- Auf das Saarland folgen mit den anteilig meisten freien Arztsitzen:
- Sachsen-Anhalt (10,4 %)
- Rheinland-Pfalz (9,5 %)
- Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen (je 8,9 %)
- Sachsen (8,4 %)
- In absoluten Zahlen blieben 2019 insgesamt 3.280 Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte frei, bei Fachärzten waren es 1.933.
- Bundesweit liegt die Quote unbesetzter Hausarztstellen bei 5,9 %, im Osten sind es 6,4 %.
- Am besten besetzt (geringste Besetzungslücken) sind:
- Bayern und Westfalen-Lippe (je 4,5 %)
- Thüringen (3,5 %)
- Schleswig-Holstein (2,6 %)
- Nordrhein (2,2 %)
- In Berlin sind mit einem Anteil von 0,7 % unbesetzter Sitze fast alle offenen Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte ausgeschöpft, Hamburg ist sogar vollständig gem. Bedarfsplanung besetzt.
apoBank: Gewinnausschüttung für 2019 frühestens Mitte 2021
apoBank: Gewinnausschüttung für 2019 frühestens Mitte 2021
Die Genossen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank werden die Gewinnausschüttung für 2019 frühestens zur Mitte kommenden Jahres erwarten können. Somit wird die genossenschaftliche Bank 2020 keine Dividende zahlen.
28.09.2020
Die Genossen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) werden die Gewinnausschüttung für 2019 frühestens zur Mitte kommenden Jahres erwarten können. Somit wird die genossenschaftliche Bank 2020 keine Dividende zahlen.
- Begründung: Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), der die apoBank direkt untersteht, habe mitgeteilt, an ihrer Politik noch bis mindestens 01.01.2021 festzuhalten, den Banken Gewinnausschüttungen zu untersagen.
- Hintergrund ist der Wunsch der EZB nach Konsolidierung der Eigenmittel auf Grund der Corona-Krise.
- Auf die Beteiligung der Genossen am Unternehmenserfolg des Jahres 2019 verzichten will die apoBank nicht: Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat nun vor, die Entscheidung über die Dividende 2019 auf die nächste ordentliche Vertreterversammlung (04/2021) zu verschieben.
- Diesen Vorschlag wiederum soll die Vertreterversammlung entsprechend bis 21.10.2020 in schriftlicher Form absegnen.
Erweiterter Bewertungsausschuss legt Orientierungswert für 2021 fest
Erweiterter Bewertungsausschuss legt Orientierungswert für 2021 fest
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat den Orientierungswert für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,25 % auf 11,1244 Cent (aktuell: 10,9871 Cent) angehoben. Die Gesamtvergütung wächst damit um knapp 500 Millionen Euro.
24.09.2020
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat den Orientierungswert für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,25 % auf 11,1244 Cent (aktuell: 10,9871 Cent) angehoben. Die Gesamtvergütung wächst damit um knapp 500 Mio. €.
- Vorangegangen war ein Scheitern der Honorarverhandlungen zwischen den Kassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
- Ein Grund für das Scheitern war die Forderung der Kassen nach einer Nullrunde.
- Auf den Vorschlag der KBV, den Orientierungswert aufgrund der außergewöhnlichen Leistungen der niedergelassenen Ärzte während der Corona-Hochphase um 3 % anzupassen, gingen die Kassen damals gar nicht ein.
- Nach dem Scheitern der Verhandlungen wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen, der nun gegen die Stimmen der KBV entschieden hat.
Hat die Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP steuerliche Folgen für betroffene Apotheker?
Hat die Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP steuerliche Folgen für betroffene Apotheker?
Neben der Überbrückung der fehlenden Auszahlungen und der Suche nach einem neuen Abrechnungsdienstleister könnte die Umsatzsteuer zu einem weiteren Problem werden. Nach Ansicht von einigen Experten wird die Umsatzsteuer auch auf die noch nicht ausgezahlten Abrechnungen fällig.
23.09.2020
- Neben der Überbrückung der fehlenden Auszahlungen und der Suche nach einem neuen Abrechnungsdienstleister könnte die Umsatzsteuer zu einem weiteren Problem werden. Nach Ansicht von einigen Experten wird die Umsatzsteuer auch auf die noch nicht ausgezahlten Abrechnungen fällig.
- Durch die Zahlung der Leistungsträger an die AvP mit schuldbefreiender Wirkung bei einer wirksamen Abtretung könne der Leistungsaustausch vollzogen sein. Aus diesem Grund sei die Umsatzsteuer aus den Lieferungen an die Finanzverwaltung abzuführen.
- Dies sei aber derzeit noch nicht möglich, da seitens der AvP noch keinerlei Abrechnung erstellt worden sei. Apotheken können ihre Abrechnung nicht diversifizieren, weil das System der Krankenkassen dies nicht zulässt.
- Empfohlen wird der Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung beantragen.
- Die Rezepte erneut abzurechnen, ist nach Ansicht von Experten wenig erfolgversprechend. § 25 Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes sieht eine schuldbefreiende Wirkung der Zahlung an das von der Apotheke benannte Rechenzentrum ausdrücklich vor.
- Weiterhin ist die Frage noch offen, ob es sich bei dem Fremdgeldkonto um ein insolvenzrechtlich beachtliches Treuhandkonto handelt oder ob lediglich eine interne Zweckbestimmung bestand.