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Ab 15.10.2020: Gesundheits-Apps für GKV-Patienten können verordnet werden!

Ab 15.10.2020: Gesundheits-Apps für GKV-Patienten können verordnet werden!

Ab sofort haben GKV-Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA, "Gesundheits-Apps") zulasten der Krankenkasse. Die ersten Apps auf Rezept sind bereits zugelassen und damit zur ärztlichen Verordnung bereit.

16.10.2020

Ab sofort haben GKV-Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA, "Gesundheits-Apps") zulasten der Krankenkasse. Die ersten Apps auf Rezept sind bereits zugelassen und damit zur ärztlichen Verordnung bereit.

  • Zum Hintergrund: Unter einer DiGA versteht man ein Medizinprodukt, das hauptsächlich auf digitalen Technologien aufbaut. 12/2019 ist das Digitale-Versorgung-Gesetz in Kraft getreten, das die Grundlage für deren Erstattungsfähigkeit bildet.
  • Die Verordnung erfolgt via Formular 16 ("normales rosa Arzneimittelrezept").
  • Damit ein Vertragsarzt/-psychotherapeut eine DiGA verschreiben kann, muss diese zunächst eine sog. DiGA-ID erhalten sowie eine Pharmazentralnummer (PZN).

  • Die ersten beiden DiGA haben bei der zuständigen Informationsstelle für Arzneispezialitäten - IFA GmbH die PZN 16879359 (velibra) und 16876740 (Kalmeda) bereits zugeteilt bekommen.
  • Die neuen PZN für DiGA wurden mit der Datenaktualisierung zum 15.10.2020 an die Praxen geliefert.
  • Die Vergütung muss für jede DiGA noch geprüft und festgelegt werden, wobei das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die mit der DiGA-Nutzung verbunden sind, honoriert werden müssen.
  • Trotz dieser Lücke sind DiGA ab sofort verordnungsfähig. Das anfallende Honorar kann der Versicherte auf dem Weg der Kostenerstattung bei der Kasse geltend machen. Er muss die Verordnung bei seiner Krankenkasse einreichen, die einen Code generiert, mit dem er die Anwendung im App-Store herunterladen kann.
  • „Sobald das Bundesinstitut eine neue digitale Gesundheitsanwendung in das Verzeichnis aufgenommen hat, müssen die Krankenkassen ein Jahr lang jeden beliebigen Preis zahlen, den sich der Hersteller ausgedacht hat", erläutert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
  • Diese DiGA stehen laut Branchenverband bisher in den Startlöchern.

GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021 soll um 2 Zehntelpunkte ansteigen

GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021 soll um 2 Zehntelpunkte ansteigen

Laut aktuellen Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung hat der Schätzerkreis am 13.10.2020 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 % empfohlen.

15.10.2020

Laut aktuellen Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) hat der Schätzerkreis am 13.10.2020 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 % empfohlen.

  • Die aktuelle Empfehlung bedeutet einen Anstieg um 0,2 Prozentpunkte im Vergleich zum bisherigen Stand. 
  • Zum Hintergrund: Der reguläre Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % sowie der Zusatzbeitrag werden seit 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der GKV-Spitzenverband hatte gegen die Stimme des Bundesgesundheitsministeriums und des BAS für eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,3 Punkte auf 1,4 % plädiert.
  • Weiterer Fortgang: Auf Basis dieser Schätzergebnisse wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag bis Ende 10/2020 von Gesundheitsminister Spahn endgültig festgelegt.
  • Für kommendes Jahr erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds i. H. v. 255 Mrd. €, worin der reguläre Bundeszuschuss i. H. v. 14,5 Mrd. € sowie ein ergänzender Bundeszuschuss i. H. v. 5 Mrd. € enthalten sind.

AU nach Videosprechstunde: Laut GBA-Beschluss jetzt möglich!

AU nach Videosprechstunde: Laut GBA-Beschluss jetzt möglich!

Am 07.10.2020 ist der entsprechende GBA-Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in Kraft getreten.

12.10.2020

Bereits Mitte des Jahres hatte der Gemeinsame Bundesaussschuss (GBA) die Vorgaben zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit gelockert. Am 07.10.2020 ist der entsprechende Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in Kraft getreten.

  • Demnach können Ärzte ab sofort ihren bereits bekannten Patienten auch nach einer Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen, wobei eine erstmalige Feststellung einer AU in dieser Form auf max. 7 Tage begrenzt ist.
  • Folgekrankschreibungen können nach einer Videosprechstunde nur ausgestellt werden, wenn der Arzt dem Patienten bereits zuvor nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung wegen derselben Krankheit eine AU ausgestellt hat.
  • Patienten haben keinen generellen Anspruch auf eine AU nach erfolgter Videosprechstunde, da die Entscheidungshoheit in jedem individuellen Fall auf Arztseite liegt.
  • Ärzte haben ihre Patienten bereits im Vorfeld der Videosprechstunde darüber aufzuklären, dass die Möglichkeiten der Befunderhebung zur Feststellung einer AU auf diesem Wege eingeschränkt sind.
  • Wichtig: Laut KBV ist eine Krankschreibung nur auf Basis eines Telefonates, eines Online-Chats oder eines Online-Fragebogens explizit ausgeschlossen. Für Verwirrung könnte hier evtl. gesorgt haben, dass Krankschreibungen nach einer Telefonsprechstunde während der ersten Pandemiewelle zeitweilig möglich waren.
  • Von Seiten der KBV wird derzeit gefordert, dass Praxen für die Zusendung des AU-Formulars an Patienten in Zukunft eine entsprechende Kostenpauschale abrechnen können.

Bundeshaushalt 2021: Mehr Geld fürs Gesundheitswesen

Bundeshaushalt 2021: Mehr Geld fürs Gesundheitswesen

Der Etat von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für 2021 wird knapp 24,3 Mrd. € betragen.

08.10.2020

Der Etat von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für 2021 wird knapp 24,3 Mrd. € betragen.

Die wichtigsten Details:

  • Der größte Posten sind die regelmäßig fließenden 14,5 Mrd. € Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds.
    • Aus Steuermitteln wird dieser Zuschuss 2021 um 5 Mrd. € aufgestockt, um Belastungen durch die SARS-CoV-Pandemie abzufedern.
    • Weitere 3 Mrd. € erhält der Fonds, um das sog. "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" zu finanzieren.
  • Insgesamt soll der Bundeshaushalt 2021 413,4 Mrd. € betragen, wobei mit 164 Mrd. € „Arbeit und Soziales" die größte Haushaltsposition sein wird, gefolgt vom Verteidigungsetat mit 46,8 Mrd. €.
  • Im Jahr 2020 ist der ursprüngliche Haushaltsansatz des Gesundheitsministeriums von 15,3 Mrd. €  auf 41,25 Mrd. € angewachsen.

Baden-Württemberg: Weiterbildungsförderung zeigt positive Effekte

Baden-Württemberg: Weiterbildungsförderung zeigt positive Effekte

Die gemeinsamen Bemühungen von Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, die Niederlassung für junge Mediziner attraktiver zu machen, scheinen positive Effekte nach sich zu ziehen.

07.10.2020

Die gemeinsamen Bemühungen von Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die Niederlassung für junge Mediziner attraktiver zu machen, scheinen positive Effekte nach sich zu ziehen.

  • So waren laut Informationen der Techniker Krankenkasse (TK) 2019 in Baden-Württemberg zum ersten Mal über 1.000 Ärzte in Weiterbildung bei einem niedergelassenen Vertragsarzt angestellt. Dies sind 3 x so viele wie noch vor 10 Jahren.
  • Ziel ist es, dass sie dort einen Teil ihrer Weiterbildung erfolgreich absolvieren.
  • Auch die Zahl der erworbenen Facharztanerkennungen im Fach Allgemeinmedizin ist 2019 erneut gestiegen: Bei weiterhin positivem Trend waren es letztes Jahr 249, 2018 waren es 238.
  • Zum Vergleich: Im Jahr 2016 erwarben nur 188 junge Ärzte die Anerkennung zum Facharzt für Allgemeinmedizin.
  • Eine der Neuerungen im Bereich der Weiterbildung ist bspw., dass niedergelassene Ärzte seit 07/2020 5.000 € (statt bisher 4.800 €) erhalten, wenn sie einen Weiterbildungsassistenten anstellen.

Wintersemester 2020: Start für 20 Medizinstudenten in Sachsen-Anhalt aus der Landarztquote

Wintersemester 2020: Start für 20 Medizinstudenten in Sachsen-Anhalt aus der Landarztquote

In Sachsen-Anhalt beginnt mit dem aktuellen Wintersemester die Umsetzung der Landarztquote im Medizinstudium.

06.10.2020

In Sachsen-Anhalt beginnt mit dem aktuellen Wintersemester die Umsetzung der Landarztquote im Medizinstudium. Das heißt, für die Bewerbung zum Medizinstudium zählt nicht mehr nur die Abiturnote, sondern u. a. Faktoren wie soziale Kompetenz, berufliche Erfahrung und zu 10 % auch die Abitur-Note.

  • Laut Landtagsbeschluss müssen sich die Bewerber verpflichten, nach Studium und Weiterbildung 10 Jahre in einer unterversorgten Region des Landes hausärztlich tätig zu sein.
  • 272 Frauen und Männer hatten sich auf die ersten 20 zur Verfügung stehenden Studienplätze beworben.
  • Rund die Hälfte der Bewerbungen stammt aus Sachsen-Anhalt, die anderen aus dem übrigen Bundesgebiet. Eine Bewerbung kam aus Österreich.
  • Den Zuschlag erhielten gemäß Auswahlverfahren 13 Frauen und 7 Männer.
  • Bereits heute sind in ganz Sachsen-Anhalt 278 Hausarztstellen unbesetzt; bis 2032 könnten weitere 260 Stellen dazu kommen.