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Insolvenz beim Rezeptabrechner AvP – mehr als 3000 Apotheken warten auf Auszahlung
Insolvenz beim Rezeptabrechner AvP – mehr als 3000 Apotheken warten auf Auszahlung
Warum das Unternehmen in die Schieflage gegangen ist, liegt derzeit noch im Ungewissen. Rund 3.500 Apotheken haben bislang ihre Kassenrezepte über AvP abgerechnet. Unklar ist derzeit, wie viele von ihnen Geld verloren haben. Schätzungen gehen von rund 300 Millionen Euro aus. Neben Apotheken nahmen auch Ärzte und Krankenhäuser die Dienstleistungen in Anspruch.
23.09.2020
- Warum das Unternehmen in die Schieflage gegangen ist, liegt derzeit noch im Ungewissen. Rund 3.500 Apotheken haben bislang ihre Kassenrezepte über AvP abgerechnet. Unklar ist derzeit, wie viele von ihnen Geld verloren haben. Schätzungen gehen von rund 300 Millionen Euro aus. Neben Apotheken nahmen auch Ärzte und Krankenhäuser die Dienstleistungen in Anspruch.
- Der zentrale Dienstleister AvP rechnet für Apotheken die Rezepte mit den Kassen ab. AvP reicht die Rezepte gebündelt bei den Kassen ein und leitet die Beträge der Krankenkassen abzüglich einer Provision an die Apotheken weiter. Die Gelder der Apotheker liegen auf so genannten Fremdkonten.
- Zunächst fielen Anfang September die Verzögerungen der Zahlungen und die Unerreichbarkeit der AvP auf, von Seiten AvP wurde dies mit Softwareproblemen entschuldigt. Dann ging es sehr schnell:
- Am 13.09. wurde ein neuer Geschäftsführer berufen, es wurde hier bereits eingeräumt, dass es „um Aufräumarbeiten bei der Bilanz" gehe
- Am 14.09. wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Sonderbeauftragte Ralf Bauer in das Unternehmen geschickt, der die Leitung der Firma übernommen hat.
- Am 15.09. wurde ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht.
- Inzwischen hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen, es wird gegen zwei Beschuldigte wegen Bankrotts gem. § 283 StGB ermittelt. Beim Bankrott handelt es sich um eine betrügerische Insolvenz, bei der Vermögensbestandteile beiseitegeschafft werden, die im Falle einer Insolvenz zur Insolvenzmasse gehören würden.
- Es wird zu klären sein, ob die ausstehenden Gelder der Apotheker der Insolvenzmasse zugerechnet werden oder nicht. Werden die Gelder der Apotheken auf dem Fremdgeldkonto bei AvP zur Insolvenzmasse gerechnet, könnten die Apotheker nach Abschluss der Insolvenz einen geringeren Betrag erhalten.
JUMPSTART – das neue Online-Studienprogramm für Ärzte und Zahnärzte vor der Niederlassung
JUMPSTART - das neue Online-Studienprogramm für Ärzte und Zahnärzte vor der Niederlassung
MedMaxx geht neue Wege! Um (nicht nur junge) Mediziner für die Niederlassung fit zu machen, wurde ein Online-Studienprogramm entwickelt.
18.09.2020
MedMaxx geht neue Wege!
- Um (nicht nur junge) Mediziner für die Niederlassung fit zu machen, wurde ein Online-Studienprogramm entwickelt, das mit 12 Wissensmodulen und 4 Fallstudien alle wichtigen Themen klar und strukturiert erklärt.
- Wir werden Sie darüber in den nächsten Wochen noch ausführlicher informieren.
- Alles Wichtige finden Sie unter www.medmaxx-campus.de.
Neue Studie: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit von Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit:
Neue Studie: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit von Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit:
Aktuell ist ein Beitrag von Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Leitung Klinikhygiene am Klinikum Passau, mit dem Titel "Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit" in "Krankenhaushygiene up2date 2020" erschienen. Dieser bewertet die Empfehlung des RKI hinsichtlich einer Maskenpflicht für Geschäfte und ÖPNV.
17.09.2020
Aktuell ist ein Beitrag von Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Leitung Klinikhygiene am Klinikum Passau, mit dem Titel "Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit" in "Krankenhaushygiene up2date 2020" erschienen. Dieser bewertet die Empfehlung des RKI hinsichtlich einer Maskenpflicht für Geschäfte und ÖPNV.
Hier die wichtigsten Punkte der aktuellen Bewertung im Überblick:
- Laut Prof. Kappstein könnten aus einer Maskenpflicht für viele Millionen Bürger in Deutschland täglich zig-millionenfache Kontaminationen resultieren, die zu einem wesentlichen Teil vermeidbar wären, weil die ohnehin schon häufigen Hand-Gesichts-Kontakte der Menschen durch die Maskenpflicht noch häufiger würden, Händewaschen unterwegs aber nur ausnahmsweise möglich sei.
- Kappstein weist darauf hin, dass der unsachgemäße Umgang mit der Maske und die erhöhte Tendenz, sich selbst ins Gesicht zu fassen, während man die Maske trägt, tatsächlich das Risiko einer Erregerverbreitung und damit Erregerübertragung noch erhöht. Dies widerspreche dem eigentlichen Sinn eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Die meisten Kontakte im öffentlichen Raum seien zum einen keine Face-to-Face-Kontakte. Zum anderen dauerten sie, selbst wenn sie dennoch stattfänden, meist weniger als 15 Minuten, sodass eine effektive Übertragung infektiöser Tröpfchen in diesen Situationen sehr unwahrscheinlich erscheint.
- Außerdem vermittele eine Maskenpflicht ein falsches Sicherheitsgefühl, und ein falsches Sicherheitsgefühl sei immer ein Sicherheitsrisiko.
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Abstand halten bei Gesprächen schütze vor direkten Erregerkontakten und mache das Tragen von Masken überflüssig.
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Weitere Details zur Studie finden Sie hier.
SpiFa fordert „Diskussion über leistungsgerechte Vergütung
SpiFa fordert „Diskussion über leistungsgerechte Vergütung“
60 % des ambulanten Leistungsbedarfs wird von Fachärzten abgearbeitet. Die fachärztliche Honorarentwicklung bildet dies nicht ab.
16.09.2020
60 % des ambulanten Leistungsbedarfs wird von Fachärzten abgearbeitet. Die fachärztliche Honorarentwicklung bildet dies nicht ab.
- Ausweislich der KBV-Honorarberichte habe sich im Zeitraum 2013 bis 2018 die Versorgungslast von den Hausärzten zu den Fachärzten verschoben. Die Punktezahlanforderung Fachärzte lag 2013 bei 44,8 % der ambulanten kassenärztlichen Versorgung. 2018 seien es bereits 60,46 % gewesen.
- Der Facharztanteil an der GKV-Gesamtvergütung hat um rund einen Prozentpunkt auf 61,67 % zugelegt, in absoluten Zahlen von 19,04 Milliarden Euro (2013) auf 22,94 Milliarden Euro (2018), was einem Plus von 20,5 % entspricht.
- Der Hausarzt-Anteil nahm entsprechend um über 15 Prozentpunkte auf 39,54 % ab.
- Im Berichtszeitraum hätten Hausärzte trotz rückläufiger Leistungsanforderung - von rund 153 Milliarden EBM-Punkten in 2013 auf rund 121,6 Milliarden Punkte in 2018 - absolut gesehen einen Honorarzuwachs um 14,5 % auf 14,11 Milliarden Euro.
- Arztgruppenübergreifend ist die kassenärztliche Gesamtvergütung den Zahlen zufolge im Fünfjahreszeitraum bis 2018 um 18,2 % auf zuletzt 37,26 Milliarden Euro gestiegen.
Die Budgetierung beträfe Fachärzte in weit höherem Maß als die Hausärzte, heißt es in der SpiFa Mitteilung weiter. Der SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann macht klar, dass das Geld wieder der Leistung folgen muss und fordert bei weiter steigenden Anforderungen an die Fachärzte eindringlich die Aufhebung der Budgetierung.
Großteil der Kliniken wieder im Regelbetrieb – und klamm
Großteil der Kliniken wieder im Regelbetrieb – und klamm.
Mehr als 80 % der Kliniken haben teilweise oder ganz wieder den Routinebetrieb aufgenommen. Das geht aus einer Umfrage des Verbands Leitender Krankenhausärzte (VLK) hervor.
15.09.2020
Mehr als 80 % der Kliniken haben teilweise oder ganz wieder den Routinebetrieb aufgenommen. Das geht aus einer Umfrage des Verbands Leitender Krankenhausärzte (VLK) hervor. Zur Beurteilung der Lage wurden 2406 Mitglieder des VLK befragt, die Rücklaufquote lag bei 27 %.
- 77,6 % der beteiligten Ärzte haben Patienten mit einer Corona-Infektion behandelt, davon 86,1 % auf der Intensivstation.
- 54,7 % der Häuser waren in die ambulante Versorgung oder Diagnostik von Corona-Patienten involviert - etwa über Fieberambulanzen, gemeinsam mit den Gesundheitsämtern, den Niederlassungen und vielen anderen.
- Die Vorgaben des Robert Koch-Instituts zu Hygienemaßnahmen bewerten 88,4 % der Teilnehmer als ausreichend.
- Die Lage bei den Schutzmaterialien hat sich entspannt, 15,8 % gaben an, noch relevante Mängel bei der Versorgung mit Schutzausrüstung zu haben.
- 60,5 % der Mediziner gaben an, einen erhöhten Druck auf ihre medizinischen Entscheidungen zu erleben.
- 56,6 % der antwortenden VLK-Mitglieder bewerten die finanzielle Situation ihrer Klinik als kritisch, 37,3 % halten sie für ausgeglichen, 6,1 % schätzen sie als positiv ein. Die Freihaltepauschalen halten 59,2 % für nicht ausreichend.
- Der VLK fordert eine Fortsetzung des Schutzschirms für die Krankenhäuser über den 30.09.2020 hinaus, laut dem VLK Präsident Dr. Michael Weber wäre eine Möglichkeit der Unterstützung ein vorgezogener Mindererlösausgleich zu den Einnahmen aus dem Jahr 2019.
Änderung Assistentenrichtlinie KZV Bayern: Beschäftigung zahnärztlicher Vorbereitungsassistenten im MVZ
Änderung Assistentenrichtlinie KZV Bayern: Beschäftigung zahnärztlicher Vorbereitungsassistenten im MVZ
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat ihre Assistentenrichtlinie mit Wirkung zum 02.08.2020 geändert. Bisher konnte die Vorbereitungszeit nach dieser Assistentenrichtlinie nur bei einem zugelassenen Vertragszahnarzt, bei einem im MVZ zugelassenen Vertragszahnarzt abgeleistet werden.
14.09.2020
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat ihre Assistentenrichtlinie mit Wirkung zum 02.08.2020 geändert. Bisher konnte die Vorbereitungszeit nach dieser Assistentenrichtlinie nur bei einem zugelassenen Vertragszahnarzt, bei einem im MVZ zugelassenen Vertragszahnarzt abgeleistet werden.
- Vorangegangen war ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.2.2020, Az. B 6 KA 1/19 R. Das Bundessozialgericht hatte festgestellt, dass die Anzahl von beschäftigten Vorbereitungsassistenten davon abhänge, wie viele Versorgungsaufträge ein MVZ erfülle. Ein MVZ dürfe für jeden vollen Versorgungsauftrag, den es zugeteilt bekommen hat, einen Assistenten in Vollzeit beschäftigen. Es komme auch nicht darauf an, ob der zahnärztliche Leiter des MVZ angestellter Zahnarzt oder Vertragszahnarzt sei oder ob das MVZ seine Versorgungsaufträge im Übrigen durch Vertragszahnärzte oder durch angestellte Zahnärzte erfülle.
- Bereits in einem anderen Fall hatte das Sozialgericht München entschieden, dass die Assistentenrichtlinie der KZV Bayern mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei. Auch angestellte Zahnärzte seien mit der Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen vertraut.
- Unter Punkt 2.3 der Assistentenrichtlinie wird nunmehr geregelt:„Die in § 3 Abs. 3 Satz 1 1. HS ZÄ-ZV geforderte Vorbereitungszeit kann bei einem zugelassenen Vertragszahnarzt, bei einem MVZ oder einem zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung ermächtigten Zahnarzt abgeleistet werden. Jeder Vorbereitungsassistent wird einem einen Versorgungsauftrag ausfüllenden Zahnarzt (Ausbilder) zugeordnet."
- Auch andere Assistentenrichtlinien sehen vor, dass in einem MVZ, in dem kein Vertragszahnarzt tätig ist, auch kein Vorbereitungsassistent genehmigt wird. Es ist zu erwarten, dass auch diese Richtlinien geändert werden.