Landarztquote Baden-Württemberg: Aussteigern droht Vertragsstrafe von 250.000 €
Insgesamt sollen in Baden-Württemberg 75 Medizinstudienplätze geschaffen werden, die an eine Landarztquote gekoppelt sind.
02.10.2020
Insgesamt sollen in Baden-Württemberg 75 Medizinstudienplätze geschaffen werden, die an eine Landarztquote gekoppelt sind.
- Laut der entsprechenden Kabinettsvorlage droht Studierenden eine Vertragsstrafe von 250.000 €, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
- Das spezielle Zulassungsverfahren für die 75 Studienplätze beginnt erstmals zum Wintersemester 2021/22.
- Die im Rahmen der Landarztquote zum Medizinstudium zugelassenen Studenten müssen sich dem Land Baden-Württemberg gegenüber verpflichten, „unverzüglich" nach ihrem Studiumsende mit einer Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin oder in einem anderen Gebiet zu beginnen, das daraufhin zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigt.
- Außerdem muss nach der Weiterbildung mindestens 10 Jahre in einem Zulassungsbezirk gearbeitet werden, der von Unterversorgung bedroht ist oder wo diese bereits herrscht.
- Zum Hintergrund: Laut Bedarfsplanung sind in Baden-Württemberg derzeit von 103 bereits 47 Planungsbereiche zu weniger als 100 % versorgt. Die KV Baden-Württemberg geht davon aus, dass in den nächsten 5 Jahren rund 1.600 Hausärzte in Ruhestand gehen und max. 1.200 junge Ärzte nachrücken werden.
- Innerhalb von 5 Jahren könnte sich damit eine Lücke von bis zu 600 Hausärzten ergeben.
- Bis zu 8,4 % der Arztsitze könnten dann ggf. nicht mehr nachbesetzt werden.