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Neu ab Januar 2021: Heilmittel-Richtlinie

Neu ab Januar 2021: Heilmittel-Richtlinie

Seit dem 1. Januar 2021 gilt nach Überarbeitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss eine neue Heilmittel-Richtlinie.

14.01.2021

Seit dem 1. Januar 2021 gilt nach Überarbeitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) eine neue Heilmittel-Richtlinie.

  • Die neuen Regelungen werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Serviceheft „PraxisWissen Heilmittel" näher erläutert.
  • Die Publikation der KBV „Die Heilmittel-Richtlinie" enthält die aktuelle Richtlinie, den entsprechenden Heilmittelkatalog, die Diagnoselisten für den langfristigen Heilmittelbedarf sowie den besonderen Verordnungsbedarf.
  • Der neue Heilmittelkatalog wird bereits auch in der App "KBV2GO!" zur Verfügung gestellt.
  • Weitere Informationen sowie die oben genannten Publikationen finden Sie hier.

E-Patientenakte ab Januar 2021

E-Patientenakte ab Januar 2021

Zum 01.01.2021 ist ein neues freiwilliges Angebot für die mehr als 73 Mio. GKV-Versicherten an den Start gegangen, um wichtige medizinische Dokumente und einiges mehr digital und gebündelt zu speichern: die elektronische Patientenakte (ePA).

07.01.2021

Zum 01.01.2021 ist ein neues freiwilliges Angebot für die mehr als 73 Mio. GKV-Versicherten an den Start gegangen, um wichtige medizinische Dokumente und einiges mehr digital und gebündelt zu speichern: die elektronische Patientenakte (ePA).

  • In der aktuellen Testphase soll die ePA kontrolliert ins Rollen kommen, da noch einige (technische) Hürden zu überwinden sind.
  • Die ePA ist generell über die Telematikinfrastruktur abrufbar sowie für die Versicherten künftig via Smartphone.
  • Die nächsten konkreten Schritte:
    • Seit 01.01.2021 haben alle GKV-Versicherten Anspruch darauf, eine ePA-App von ihrer Krankenkasse zu bekommen, um diese selbst mit Inhalten zu befüllen.
    • Unterlagen, die nicht digital vorliegen, müssen von den Versicherten per Handy eingescannt werden.
    • Einen weiteren Bereich können Ärzte mit medizinischen Daten befüllen.
    • Die Vernetzung im "Live-Betrieb" soll in Q 1/2021 mit ausgewählten Praxen in Berlin und Westfalen-Lippe starten.
    • Laut Gesetz müssen Vertragsärzte bis Mitte des Jahres 2021 in der Lage sein, die ePA mit eigenen Daten zu versehen.

KBV: PraxisBarometer „Digitalisierung 2020“

KBV: PraxisBarometer "Digitalisierung 2020"

Kürzlich ist der Studienbericht „Praxisbarometer Digitalisierung 2020" des IGES-Instituts erschienen, der im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellt wurde.

21.12.2020

Kürzlich ist der Studienbericht „Praxisbarometer Digitalisierung 2020" des IGES-Instituts erschienen, der im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellt wurde.

  • An der repräsentativen Befragung des IGES-Instituts haben sich rund 2.200 Ärzte und Psychotherapeuten beteiligt.
  • Der Auswertung zufolge zeigen sich die Vertragsärzte und -psychotherapeuten grundsätzlich aufgeschlossen für eine Digitalisierung im Gesundheitswesen, kritisieren zugleich aber eine unzureichend ausgereifte Technik mit hoher Störanfälligkeit.
  • Ärzte und Psychotherapeuten stufen vor allem den digitalen Austausch von Arztbriefen (70 % der Praxen) und Befunddaten (43 %) als besonders nützlich ein.
  • Dennoch geben nur rund 14 % der Praxen an, Arztbriefe tatsächlich auch digital zu empfangen. Bei den Befunddaten gilt das immerhin für 21 %.
  • Die höchsten Hürden sind dem Bericht zufolge der mit einer Umstellung verbundene Aufwand für die Praxen, Sicherheitslücken in EDV-Systemen sowie deren Fehleranfälligkeit.
  • Auch ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis sehen 79 % als Hemmnis, sowie die fehlende Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen (73 %).
  • Insgesamt scheinen jedoch die Vorzüge digitaler Anwendungen bei den Praxen anzukommen: Vor allem in Sachen Online-Fallbesprechungen wird der Nutzen von fast 50 % der Praxen als sehr hoch oder eher hoch eingestuft.
  • Auch für die Fernabfrage medizinischer Daten (37 %) wird der Nutzen positiv eingeschätzt.
  • Die Anzahl der Praxen, die Videosprechstunden anbieten, ist laut Praxisbarometer (nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie) 2020 um rund 40 % gestiegen.

Das PraxisBarometer "Digitalisierung 2020 - Stand und Perspektiven der Digitalisierung in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung" finden Sie hier als PDF zum kostenfreien Download.

Corona: Laut WIdO mehr tote Schlaganfallpatienten

Corona: Laut WIdO mehr tote Schlaganfallpatienten

Während des Lockdowns im Frühjahr kamen weniger Schlaganfallpatienten in die Kliniken - aus Angst vor einer Corona-Infektion.

26.11.2020

Während des Lockdowns im Frühjahr kamen weniger Schlaganfallpatienten in die Kliniken -  aus Angst vor einer Corona-Infektion.

  • Der kürzlich veröffentlichte „Qualitätsmonitor 2020" des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass in Deutschlands Krankenhäusern von Mitte März bis Anfang April sehr viel weniger Herzinfarktpatienten (- 28 %) und Schlaganfallpatienten (- 15 %) behandelt wurden als im Vorjahreszeitraum.
  • Laut Analyse stieg die Sterblichkeitsrate (relativer Anteil der Todesfälle) der Schlaganfallpatienten an.
  • Obwohl weniger Patienten ins Krankenhaus gekommen sind, stieg auch die absolute Zahl der verstorbenen AOK-Patienten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
  • Außerdem: 13 % der Patienten mit Hirninfarkt oder Hirnblutung sind der Analyse zufolge während des Lockdowns im Frühjahr in einer Klinik ohne Stroke Unit versorgt worden.
  • Bzgl. Herzinfarkt: In der Lockdownphase wurden 7 % aller Herzinfarktpatienten in Kliniken ohne Herzkatheterlabor behandelt, was für die Versorgung von akuten Herzinfarkten eigentlich der Standard sein sollte.
  • Zum Hintergrund: Der Qualitätsmonitor 2020 wird von Gesundheitsstadt Berlin e. V., der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) herausgegeben.

Weitere Informationen zum Qualitätsmonitor 2020 finden Sie hier.

KBV: PraxisBarometer „Digitalisierung 2020“

KBV: PraxisBarometer "Digitalisierung 2020"

Aktuell ist der Studienbericht „Praxisbarometer Digitalisierung 2020" des IGES-Instituts erschienen, der im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellt wurde.

23.11.2020

Aktuell ist der Studienbericht „Praxisbarometer Digitalisierung 2020" des IGES-Instituts erschienen, der im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellt wurde.

  • An der repräsentativen Befragung des IGES-Instituts haben sich rund 2.200 Ärzte und Psychotherapeuten beteiligt.
  • Der Auswertung zufolge zeigen sich die Vertragsärzte und -psychotherapeuten grundsätzlich aufgeschlossen für eine Digitalisierung im Gesundheitswesen, kritisieren zugleich aber eine unzureichend ausgereifte Technik mit hoher Störanfälligkeit.
  • Ärzte und Psychotherapeuten stufen vor allem den digitalen Austausch von Arztbriefen (70 % der Praxen) und Befunddaten (43 %) als besonders nützlich ein.
  • Dennoch geben nur rund 14 % der Praxen an, Arztbriefe tatsächlich auch digital zu empfangen. Bei den Befunddaten gilt das immerhin für 21 %.
  • Die höchsten Hürden sind dem Bericht zufolge der mit einer Umstellung verbundene Aufwand für die Praxen, Sicherheitslücken in EDV-Systemen sowie deren Fehleranfälligkeit.
  • Auch ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis sehen 79 % als Hemmnis, sowie die fehlende Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen (73 %).
  • Insgesamt scheinen jedoch die Vorzüge digitaler Anwendungen bei den Praxen anzukommen: Vor allem in Sachen Online-Fallbesprechungen wird der Nutzen von fast 50 % der Praxen als sehr hoch oder eher hoch eingestuft.
  • Auch für die Fernabfrage medizinischer Daten (37 %) wird der Nutzen positiv eingeschätzt.
  • Die Anzahl der Praxen, die Videosprechstunden anbieten, ist laut Praxisbarometer (nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie) 2020 um rund 40 % gestiegen.

Das PraxisBarometer "Digitalisierung 2020 - Stand und Perspektiven der Digitalisierung in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung" finden Sie hier als PDF zum kostenfreien Download.

KZBV/IGES-Institut: Gutachten „Investorenbetriebene MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung“

KZBV/IGES-Institut: Gutachten "Investorenbetriebene MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung"

Wie haben sich zahnärztliche Investoren-MVZ entwickelt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das aktuelle Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

19.11.2020

Wie haben sich zahnärztliche Investoren-MVZ entwickelt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das aktuelle Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

  • Trotz der Regulierungsversuche des Gesetzgebers nimmt die Bedeutung von Investoren-MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu: In Q IV/2015 gab es bundesweit 11 zahnärztliche MVZ in Investoren-Trägerschaft (meist Private-Equity-Gesellschaften). Zum Vergleich: In Q I/2020 waren es bereits 207. Dies entspricht bundesweit ca. 20 % aller Z-MVZ.
  • Zum Hintergrund:
    • 2015 machte das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erstmals fachgruppengleiche MVZ und damit rein zahnärztliche MVZ (sog. Z-MVZ) möglich.
    • 2019 wurde mit dem Terminservicegesetz (TSVG) versucht, die Anbietervielfalt in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu erhalten: Seit 05/2019 darf ein Krankenhaus mit den von ihm gegründeten MVZ nur noch bis zu einer bestimmten Obergrenze Anteile an der Versorgung übernehmen. Der genaue Wert schwankt in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbezirks.
  • Bei den Investor getragenen Z-MVZ handelt es sich in aller Regel nicht um Praxisneugründungen, sondern um den Aufkauf bereits bestehender Zahnarztpraxen.
  • Im Vergleich zur klassischen zahnärztlichen Einzelpraxis oder BAG sind bei Investoren-MVZ im Schnitt mehr Zahnarztstellen in den Praxisstandorten angesiedelt sind, die überwiegend von angestellten Zahnärzten besetzt sind.
  • Viele dieser MVZ treten im Zusammenschluss als Ketten auf.
  • Zur regionalen Verteilung: 30 % aller von Investoren getragenen MVZ sind in großstädtischen Planungsbezirken zu finden.

Das Gutachten "Investorenbetriebene MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung" finden Sie hier als PDF zum kostenfreien Download.