Aktuelle Beiträge

News aus der Gesundheitsbranche; Gerichtsurteile; Steuerurteile; Studien. Vergleichsrechner; Karriererechner; Finanzplaner; Bewertungsrechner.

RSS medmaxx news

Ältere Beiträge

AU nach Videosprechstunde: Laut GBA-Beschluss jetzt möglich!

AU nach Videosprechstunde: Laut GBA-Beschluss jetzt möglich!

Am 07.10.2020 ist der entsprechende GBA-Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in Kraft getreten.

12.10.2020

Bereits Mitte des Jahres hatte der Gemeinsame Bundesaussschuss (GBA) die Vorgaben zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit gelockert. Am 07.10.2020 ist der entsprechende Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in Kraft getreten.

  • Demnach können Ärzte ab sofort ihren bereits bekannten Patienten auch nach einer Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen, wobei eine erstmalige Feststellung einer AU in dieser Form auf max. 7 Tage begrenzt ist.
  • Folgekrankschreibungen können nach einer Videosprechstunde nur ausgestellt werden, wenn der Arzt dem Patienten bereits zuvor nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung wegen derselben Krankheit eine AU ausgestellt hat.
  • Patienten haben keinen generellen Anspruch auf eine AU nach erfolgter Videosprechstunde, da die Entscheidungshoheit in jedem individuellen Fall auf Arztseite liegt.
  • Ärzte haben ihre Patienten bereits im Vorfeld der Videosprechstunde darüber aufzuklären, dass die Möglichkeiten der Befunderhebung zur Feststellung einer AU auf diesem Wege eingeschränkt sind.
  • Wichtig: Laut KBV ist eine Krankschreibung nur auf Basis eines Telefonates, eines Online-Chats oder eines Online-Fragebogens explizit ausgeschlossen. Für Verwirrung könnte hier evtl. gesorgt haben, dass Krankschreibungen nach einer Telefonsprechstunde während der ersten Pandemiewelle zeitweilig möglich waren.
  • Von Seiten der KBV wird derzeit gefordert, dass Praxen für die Zusendung des AU-Formulars an Patienten in Zukunft eine entsprechende Kostenpauschale abrechnen können.

Bundeshaushalt 2021: Mehr Geld fürs Gesundheitswesen

Bundeshaushalt 2021: Mehr Geld fürs Gesundheitswesen

Der Etat von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für 2021 wird knapp 24,3 Mrd. € betragen.

08.10.2020

Der Etat von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für 2021 wird knapp 24,3 Mrd. € betragen.

Die wichtigsten Details:

  • Der größte Posten sind die regelmäßig fließenden 14,5 Mrd. € Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds.
    • Aus Steuermitteln wird dieser Zuschuss 2021 um 5 Mrd. € aufgestockt, um Belastungen durch die SARS-CoV-Pandemie abzufedern.
    • Weitere 3 Mrd. € erhält der Fonds, um das sog. "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" zu finanzieren.
  • Insgesamt soll der Bundeshaushalt 2021 413,4 Mrd. € betragen, wobei mit 164 Mrd. € „Arbeit und Soziales" die größte Haushaltsposition sein wird, gefolgt vom Verteidigungsetat mit 46,8 Mrd. €.
  • Im Jahr 2020 ist der ursprüngliche Haushaltsansatz des Gesundheitsministeriums von 15,3 Mrd. €  auf 41,25 Mrd. € angewachsen.

Baden-Württemberg: Weiterbildungsförderung zeigt positive Effekte

Baden-Württemberg: Weiterbildungsförderung zeigt positive Effekte

Die gemeinsamen Bemühungen von Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, die Niederlassung für junge Mediziner attraktiver zu machen, scheinen positive Effekte nach sich zu ziehen.

07.10.2020

Die gemeinsamen Bemühungen von Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die Niederlassung für junge Mediziner attraktiver zu machen, scheinen positive Effekte nach sich zu ziehen.

  • So waren laut Informationen der Techniker Krankenkasse (TK) 2019 in Baden-Württemberg zum ersten Mal über 1.000 Ärzte in Weiterbildung bei einem niedergelassenen Vertragsarzt angestellt. Dies sind 3 x so viele wie noch vor 10 Jahren.
  • Ziel ist es, dass sie dort einen Teil ihrer Weiterbildung erfolgreich absolvieren.
  • Auch die Zahl der erworbenen Facharztanerkennungen im Fach Allgemeinmedizin ist 2019 erneut gestiegen: Bei weiterhin positivem Trend waren es letztes Jahr 249, 2018 waren es 238.
  • Zum Vergleich: Im Jahr 2016 erwarben nur 188 junge Ärzte die Anerkennung zum Facharzt für Allgemeinmedizin.
  • Eine der Neuerungen im Bereich der Weiterbildung ist bspw., dass niedergelassene Ärzte seit 07/2020 5.000 € (statt bisher 4.800 €) erhalten, wenn sie einen Weiterbildungsassistenten anstellen.

Wintersemester 2020: Start für 20 Medizinstudenten in Sachsen-Anhalt aus der Landarztquote

Wintersemester 2020: Start für 20 Medizinstudenten in Sachsen-Anhalt aus der Landarztquote

In Sachsen-Anhalt beginnt mit dem aktuellen Wintersemester die Umsetzung der Landarztquote im Medizinstudium.

06.10.2020

In Sachsen-Anhalt beginnt mit dem aktuellen Wintersemester die Umsetzung der Landarztquote im Medizinstudium. Das heißt, für die Bewerbung zum Medizinstudium zählt nicht mehr nur die Abiturnote, sondern u. a. Faktoren wie soziale Kompetenz, berufliche Erfahrung und zu 10 % auch die Abitur-Note.

  • Laut Landtagsbeschluss müssen sich die Bewerber verpflichten, nach Studium und Weiterbildung 10 Jahre in einer unterversorgten Region des Landes hausärztlich tätig zu sein.
  • 272 Frauen und Männer hatten sich auf die ersten 20 zur Verfügung stehenden Studienplätze beworben.
  • Rund die Hälfte der Bewerbungen stammt aus Sachsen-Anhalt, die anderen aus dem übrigen Bundesgebiet. Eine Bewerbung kam aus Österreich.
  • Den Zuschlag erhielten gemäß Auswahlverfahren 13 Frauen und 7 Männer.
  • Bereits heute sind in ganz Sachsen-Anhalt 278 Hausarztstellen unbesetzt; bis 2032 könnten weitere 260 Stellen dazu kommen.

Freigesprochener Chirurg klagt auf über 1 Mio. € Entschädigung

Freigesprochener Chirurg klagt auf über
1 Mio. € Entschädigung

Am 05.10.2020 wird sich das Oberlandesgericht Braunschweig mit der Frage beschäftigen, wieviel Haftentschädigung dem Chirurgen zusteht, der im Prozess um den Göttinger Transplantationsskandal angeklagt war und letzten Endes freigesprochen wurde.

05.10.2020

Am 05.10.2020 wird sich das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit der Frage beschäftigen, wieviel Haftentschädigung dem Chirurgen zusteht, der im Prozess um den Göttinger Transplantationsskandal angeklagt war und letzten Endes freigesprochen wurde.

  • Zum Hintergrund: 
    • Der heute 53-jährige Göttinger Transplantationschirurg war am Göttinger Universitätsklinikum tätig gewesen. Als sich der Verdacht erhärtet hatte, dass es Manipulationen bei der Vergabe von Spenderorganen gegeben hatte, wurde Ende 2011 das Arbeitsverhältnis aufgehoben. 
    • 01/2013 kam der Arzt wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, 11 Monate später wurde der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution von 500.000 € außer Vollzug gesetzt. Er musste sich dann in einem Strafprozess wegen versuchten Totschlags in 11 Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge in 3 Fällen vor dem Landgericht Göttingen verantworten.
    • Der Strafprozess endete 05/2015 nach 20 Monaten mit einem Freispruch. Die Manipulation medizinischer Daten sei zwar moralisch verwerflich, zum damaligen Zeitpunkt aber nicht strafbar gewesen, so das Urteil.
  • Der Chirurg forderte eine Haftentschädigung von rund 1,2 Mio. €, womit sich in erster Instanz das Landgericht Braunschweig befasste.
  • Nachdem der Freispruch im Strafprozess rechtskräftig geworden war, hatte das Land dem Arzt für die erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung von 8.500 € gewährt.
  • Die verlangte Entschädigung von 1,2 Mio. € begründete der Arzt u. a. damit, dass er aufgrund der Inhaftierung eine ihm zugesagte Stelle als Chefarzt in einem Krankenhaus in Jordanien mit einem Monatsgehalt von 50.000 US-Dollar nicht hatte antreten können, was seitens des Landes Niedersachsen bestritten wurde, da keine schriftliche Vereinbarung über die angebliche Stellenzusage vorgelegt werden konnte. Trotzdem gab die Kammer der Klage weitgehend statt. Dem Gericht reichte es aus, dass ein leitender Arzt der jordanischen Klinik die Angaben bestätigen konnte.
  • Die Richter der ersten Instanz hielten die Angaben des angehörten Zeugen für glaubwürdig; daher will die Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen der aktuellen Berufungsverhandlung u. a. die Beweiswürdigung überprüfen lassen.

Landarztquote Baden-Württemberg: Aussteigern droht Vertragsstrafe von 250.000 €

Landarztquote Baden-Württemberg: Aussteigern droht Vertragsstrafe von 250.000 €

Insgesamt sollen in Baden-Württemberg 75 Medizinstudienplätze geschaffen werden, die an eine Landarztquote gekoppelt sind.

02.10.2020

Insgesamt sollen in Baden-Württemberg 75 Medizinstudienplätze geschaffen werden, die an eine Landarztquote gekoppelt sind.

  • Laut der entsprechenden Kabinettsvorlage droht Studierenden eine Vertragsstrafe von 250.000 €, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
  • Das spezielle Zulassungsverfahren für die 75 Studienplätze beginnt erstmals zum Wintersemester 2021/22.
  • Die im Rahmen der Landarztquote zum Medizinstudium zugelassenen Studenten müssen sich dem Land Baden-Württemberg gegenüber verpflichten, „unverzüglich" nach ihrem Studiumsende mit einer Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin oder in einem anderen Gebiet zu beginnen, das daraufhin zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigt.
  • Außerdem muss nach der Weiterbildung mindestens 10 Jahre in einem Zulassungsbezirk gearbeitet werden, der von Unterversorgung bedroht ist oder wo diese bereits herrscht.
  • Zum Hintergrund: Laut Bedarfsplanung sind in Baden-Württemberg derzeit von 103 bereits 47 Planungsbereiche zu weniger als 100 % versorgt. Die KV Baden-Württemberg geht davon aus, dass in den nächsten 5 Jahren rund 1.600 Hausärzte in Ruhestand gehen und max. 1.200 junge Ärzte nachrücken werden.
  • Innerhalb von 5 Jahren könnte sich damit eine Lücke von bis zu 600 Hausärzten ergeben.
  • Bis zu 8,4 % der Arztsitze könnten dann ggf. nicht mehr nachbesetzt werden.