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Synlab-Aktie: Mit Ausgabepreis von 18,- € an der Börse gestartet
Synlab-Aktie: Mit Ausgabepreis von 18,- € an der Börse gestartet
Am 30.04.2020 ist die Synlab-Aktie mit einem Ausgabepreis von 18,- € an der Börse gestartet. Ursprünglich hatte das Laborunternehmen bis zu 23,- € je Aktie einsammeln wollen. Marktexperten sehen die Papiere optimistisch.
10.05.2021
Der kürzliche Start an der Börse ist für den Labordienstleister positiv verlaufen; Marktexperten sehen die Papiere weiter optimistisch.
- Am 30.04.2020 ist die Synlab-Aktie (DE000A2TSL71) mit einem Ausgabepreis von 18,- € an der Börse gestartet. Ursprünglich hatte das Laborunternehmen Synlab bis zu 23,- € je Aktie einsammeln wollen.
- Synlab-Chef Mathieu Floreani hatte sich bereits kürzlich zuversichtlich zum weiteren Verlauf an der Börse geäußert. „Das ist nur eine Momentaufnahme", so Floreani. „Aber die Anleger haben sehr gut verstanden, welcher Wert in diesem Unternehmen steckt. Das stellen wir auch seit 20 Jahren unter Beweis."
- Zum Hintergrund: Zum Marktführer in Europa war Synlab mit der vom Finanzinvestor Cinven eingefädelten Übernahme des französischen Rivalen Labco geworden.
Corona-Bilanz der Kliniken 2020
Corona-Bilanz der Kliniken 2020
Obwohl die Fallzahlen in den Kliniken 2020 stark abgenommen haben, sind die Erlöse der Krankenhäuser sowie die Zahlungen der GKV für die stationäre Versorgung gestiegen.
07.05.2021
Obwohl die Fallzahlen in den Kliniken 2020 stark abgenommen haben, sind die Erlöse der Krankenhäuser sowie die Zahlungen der GKV für die stationäre Versorgung gestiegen.
- Eine aktuelle Analyse zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser, die die beiden Wissenschaftler Boris Augurzky und Reinhard Busse für das Gesundheitsministerium erstellt haben, zeigt, dass die ausschließlich stationären Erlöse der allgemeinen Krankenhäuser 2020 durchschnittlich um 3,7 % und die der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken durchschnittlich um 10,6 % gestiegen sind. Hierfür seien die geleisteten Ausgleichszahlungen des Bundes maßgebend gewesen.
- Zum Hintergrund: 2020 hat der Bund 10,2 Mrd. € an die Klinken gezahlt, um ausreichende Kapazitäten für die Corona-Behandlung zu gewährleisten.
- Nach einem Rückgang der Krankenhausfälle im Frühjahr 2020 um rund 30 % wurden auf Jahressicht im Bereich der allgemeinen Krankenhäuser 13 % und im Bereich der psychiatrischen Kliniken 11 % weniger Fälle als 2019 versorgt.
- Im Jahresdurchschnitt 2020 waren nur 4 % aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt.
- Trotz des Rückgangs an Fallzahlen sind die Zahlungen der GKV für alle durch die Kliniken 2020 erbrachten Leistungen um 1,7 % gestiegen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Analysen zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise
E-Rezept: Später als geplant!
E-Rezept: Später als geplant!
Laut bisheriger Planung sollte das elektronische Rezept zum 01.07.2021 bundesweit im Einsatz sein und zum 01.01.2022 verpflichtend werden. Aktuell zeichnet sich ab, dass zum 01.07.2021 nur GKV-Versicherte in Berlin und Brandenburg in den Genuss des E-Rezepts kommen können.
06.05.2021
Laut bisheriger Planung sollte das elektronische Rezept (E-Rezept) zum 01.07.2021 bundesweit im Einsatz sein und zum 01.01.2022 verpflichtend werden. Aktuell zeichnet sich ab, dass zum 01.07.2021 nur GKV-Versicherte in Berlin und Brandenburg in den Genuss des E-Rezepts kommen können.
- Konkret bestätigte die gematik kürzlich, dass das E-Rezept im 3. Quartal 2021 in „Fokusregionen" (Berlin und Brandenburg) getestet werde.
- Erst im 4. Quartal dieses Jahres soll die „bundesweite Einführungsphase" starten können.
- Bereits im Vorfeld gab es schon Zweifel, ob die flächendeckende Einführung des E-Rezepts zum 01.07.2021 wirklich gelingen kann. Zum Stand Ende 03/2021 war außerdem ein Drittel der Apotheken noch nicht an die benötigte Telematikinfrastruktur (TI) angebunden.
- Laut gematik-Geschäftsführer, Dr. Markus Leyck Dieken, soll das E-Rezept ab 01.01.2022 „gemäß Plan" bereitstehen.
Gesetzliche Neuerungen für Ärzte ab April 2021
Gesetzliche Neuerungen für Ärzte ab April 2021
Zum aktuellen Quartalswechsel sind wieder einige Neuerungen für Ärzte in Kraft getreten. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen zum 01.04.2021:
06.04.2021
Zum aktuellen Quartalswechsel sind wieder einige Neuerungen für Ärzte in Kraft getreten.
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen zum 01.04.2021:
- Corona-Sonderregelungen
- Die bisherigen Corona-Sonderregelungen gelten aufgrund der aktuellen Infektionslage weiter.
- Ursprünglich sollten die Sonderregelungen zum 31.03.2021 auslaufen, wurden aber bereits Mitte März bis mindestens 30.06.2021 verlängert (wir berichteten).
- Die Sonderregelungen betreffen bspw. die Leistungen zur Telefonberatung nach den GOP 01434 und 01433 sowie die Portokosten für Folgerezepte, Verordnungen/Überweisungen, Videosprechstunden ohne Begrenzung, das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Telefonkontakt etc.
- Die bisherigen Corona-Sonderregelungen gelten aufgrund der aktuellen Infektionslage weiter.
- Corona-Impfung
- Zum Impfstart in den Praxen stehen ab dem 01.04.2021 2 ICD-10-Schlüsselnummern für die Impfungen in den Praxisverwaltungssystemen bereit (U11.9 für eine Impfung gegen COVID-19 und U12.9 bei unerwünschten Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Schutzimpfung).
- Für die Erst- und Zweitimpfung können mit der KV bei gesetzlich und privat Versicherten jeweils 20 € abgerechnet werden.
- Zum Impfstart in den Praxen stehen ab dem 01.04.2021 2 ICD-10-Schlüsselnummern für die Impfungen in den Praxisverwaltungssystemen bereit (U11.9 für eine Impfung gegen COVID-19 und U12.9 bei unerwünschten Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Schutzimpfung).
- Kurzarbeitergeld
- Der erleichterte Bezug von Kurzarbeitergeld ist weiterhin möglich.
- Die Antragsfrist wird bis Ende 06/2021 verlängert.
- Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind.
- Der erleichterte Bezug von Kurzarbeitergeld ist weiterhin möglich.
- Versand elektronischer Arztbriefe
- Der Versand elektronischer Arztbriefe (E-Arztbriefe) ist nur noch abrechenbar, wenn dafür ein Dienst für die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt wird.
- Hierbei geht es um die GOP 01660, 86900 und 86901, die mit 11 Cent, 28 Cent und 27 Cent vergütet werden.
- Der Versand elektronischer Arztbriefe (E-Arztbriefe) ist nur noch abrechenbar, wenn dafür ein Dienst für die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt wird.
- Schlafbezogene Atmungsstörungen
- Ab 04/2021 können 3 weitere Fachgruppen die Gebührenordnungspositionen zur Behandlung von kardiorespiratorischer Polygrafie (GOP 30900) und kardiorespiratorischer Polysomnografie (GOP 30901) abrechnen.
- Sofern sie über die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin" verfügen, können ab sofort Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die GOPs abrechnen.
- Ab 04/2021 können 3 weitere Fachgruppen die Gebührenordnungspositionen zur Behandlung von kardiorespiratorischer Polygrafie (GOP 30900) und kardiorespiratorischer Polysomnografie (GOP 30901) abrechnen.
- Pflege
- Wegen Corona galten großzügigere Regelungen für pflegende Angehörige, die nun zum 01.04.2021 um zunächst 3 weitere Monate verlängert wurden.
- Um bei einem kurzfristigen Pflegefall die Betreuung eines Angehörigen zu organisieren, können Beschäftigte ihrer Arbeit damit weiterhin 20 Tage statt der üblichen 10 Arbeitstage fernbleiben.
- Auch das Pflegeunterstützungsgeld, das in dieser Zeit den Lohnausfall ausgleichen soll, kann 20 Tage lang bezogen werden.
- Wegen Corona galten großzügigere Regelungen für pflegende Angehörige, die nun zum 01.04.2021 um zunächst 3 weitere Monate verlängert wurden.
Statistisches Bundesamt: Zahl der Psychotherapeuten steigt
Statistisches Bundesamt: Zahl der Psychotherapeuten steigt
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen, dass das Interesse an einer Tätigkeit als Psychotherapeut in den letzten Jahren gestiegen ist: Von 2015 bis 2019 ist die Zahl der Psychotherapeuten in Deutschland um 19 % gewachsen.
01.04.2021
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen, dass das Interesse an einer Tätigkeit als Psychotherapeut in den letzten Jahren gestiegen ist: Von 2015 bis 2019 ist die Zahl der Psychotherapeuten in Deutschland um 19 % gewachsen.
- 2019 waren bundesweit rund 48.000 Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten tätig. 3/4 der Therapeuten waren weiblich.
- Im Wintersemester 2019/2020 waren 91.000 Psychologiestudenten an den Universitäten eingeschrieben, dies sind 28 % mehr als vor 5 Jahren.
- Seit 2015 ist die Anzahl der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten pro Jahr um 2.000 gestiegen.
- 35.000 Therapeuten waren 2019 in Praxen tätig.
- 18.000 waren in Teilzeit tätig, darunter waren rund 12.000 Frauen.
Start des E-Rezepts am 1. Juli: Alle Apotheken an TI angeschlossen?
Start des E-Rezepts am 1. Juli: Alle Apotheken an TI angeschlossen?
Bereits jetzt können Apotheken auf Wunsch der Patienten den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte aktualisieren und ab 01.07.2021 auch E-Rezepte verarbeiten. Ab 01.01.2022 wird das Bearbeiten von E-Rezepten für Apotheken zur Pflicht.
30.03.2021
Bereits jetzt können Apotheken auf Wunsch der Patienten den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte aktualisieren und ab 01.07.2021 auch E-Rezepte verarbeiten. Ab 01.01.2022 wird das Bearbeiten von E-Rezepten für Apotheken zur Pflicht.
Hier einige Aspekte zum aktuellen Stand:
- Eine Erhebung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zeigt, dass inzwischen die Mehrheit der Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist.
- Insgesamt sind bereits 75 % aller Apotheken mit rund 14.000 Konnektoren an das Gesundheitsnetz angebunden.
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Die zum Anschluss benötigten Institutionskarten haben schon über 90 % aller Apotheken (rund 17.000) erhalten.
-
Demnach sollten laut Auskunft des DAV zum Startschuss des elektronischen Rezepts (E-Rezept) am 01.07.2021 bundesweit alle Apothekenbetriebsstätten ausgestattet und in der Lage sein, sämtliche elektronische Verordnungen zu bearbeiten.
- Zum Ablauf:
- Der Arzt stellt ein E-Rezept als QR-Code aus. Der Patient entscheidet, ob der QR-Code digital an seine E-Rezept-App übermittelt werden soll oder ob er einen Papierausdruck bevorzugt (weil er bspw. kein Smartphone besitzt).
- Ist das E-Rezept auf dem Smartphone gespeichert, kann es elektronisch einer lokalen oder einer Online-Apotheke der Wahl übermittelt werden. Bevor der QR Code einer Apotheke verbindlich zugewiesen und das Medikament reserviert wird, kann die Apotheke die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht.
- Einlösung des E-Rezepts: Der Patient zeigt in der Apotheke den QR-Code in Papierform oder in seiner E-Rezept-App vor. Die Apotheke scannt die Daten ein und händigt das gewünschte Medikament aus.