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Start des E-Rezepts am 1. Juli: Alle Apotheken an TI angeschlossen?

Start des E-Rezepts am 1. Juli: Alle Apotheken an TI angeschlossen?

Bereits jetzt können Apotheken auf Wunsch der Patienten den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte aktualisieren und ab 01.07.2021 auch E-Rezepte verarbeiten. Ab 01.01.2022 wird das Bearbeiten von E-Rezepten für Apotheken zur Pflicht.

30.03.2021

Bereits jetzt können Apotheken auf Wunsch der Patienten den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte aktualisieren und ab 01.07.2021 auch E-Rezepte verarbeiten. Ab 01.01.2022 wird das Bearbeiten von E-Rezepten für Apotheken zur Pflicht.

 

Hier einige Aspekte zum aktuellen Stand:

  • Eine Erhebung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zeigt, dass inzwischen die Mehrheit der Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist.
  • Insgesamt sind bereits 75 % aller Apotheken mit rund 14.000 Konnektoren an das Gesundheitsnetz angebunden.
  • Die zum Anschluss benötigten Institutionskarten haben schon über 90 % aller Apotheken (rund 17.000) erhalten.
  • Demnach sollten laut Auskunft des DAV zum Startschuss des elektronischen Rezepts (E-Rezept) am 01.07.2021 bundesweit alle Apothekenbetriebsstätten ausgestattet und in der Lage sein, sämtliche elektronische Verordnungen zu bearbeiten.
  • Zum Ablauf:
    • Der Arzt stellt ein E-Rezept als QR-Code aus. Der Patient entscheidet, ob der QR-Code digital an seine E-Rezept-App übermittelt werden soll oder ob er einen Papierausdruck bevorzugt (weil er bspw. kein Smartphone besitzt).
    • Ist das E-Rezept auf dem Smartphone gespeichert, kann es elektronisch einer lokalen oder einer Online-Apotheke der Wahl übermittelt werden. Bevor der QR Code einer Apotheke verbindlich zugewiesen und das Medikament reserviert wird, kann die Apotheke die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht.
    • Einlösung des E-Rezepts: Der Patient zeigt in der Apotheke den QR-Code in Papierform oder in seiner E-Rezept-App vor. Die Apotheke scannt die Daten ein und händigt das gewünschte Medikament aus.

Umfrage apoBank: Einkommen und Arbeitsumfeld angestellter Zahnärzte

Umfrage apoBank: Einkommen und Arbeitsumfeld angestellter Zahnärzte

In einer aktuellen Befragung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank in Kooperation mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte haben über 500 angestellte Zahnärzte zu Gehalt und Arbeitsumfeld Stellung genommen.

29.03.2021

In einer aktuellen Befragung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) in Kooperation mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) haben über 500 angestellte Zahnärzte zu Gehalt und Arbeitsumfeld Stellung genommen. Das Durchschnittsalter der Umfrageteilnehmer beträgt 37 Jahre; 86 % sind in einer Praxis angestellt, 13 % in einem Z-MVZ und 1 % bei einer Behörde/Körperschaft.

  • Rund 1/5 der bundesweit 98.000 berufstätigen Zahnärzte waren nach Angaben der Bundeszahnärztekammer 2019 in der Praxis eines niedergelassenen Zahnarztes angestellt (inklusive Assistenten).
  • Diese verdienen der Umfrage zufolge nach der Assistenzzeit i. d. R. zwischen 50.000 und 82.000 €.
  • Die Höhe des Gehalts variiert u. a. in Abhängigkeit vom Vergütungsmodell sehr stark.
  • Laut der Umfrage lohne es sich, mit dem Chef über eine Umsatzbeteiligung neben dem Jahresfixum zu verhandeln. Das Zubrot aus der Umsatzbeteiligung kann bis zu 50 % des Festgehaltes ausmachen.
  • Unter den Umfrageteilnehmern erhalten 55 % ein Fixum plus Beteiligung.
    • Angestellte Fachzahnärzte ohne Umsatzbeteiligung erhalten im Schnitt ein Bruttojahresgehalt von 82.000 €,
    • mit Umsatzbeteiligung 103.000 €.
    • Angestellte Zahnärzte kommen auf durchschnittlich 60.000 € / 78.000 € pro Jahr brutto,
    • Vorbereitungsassistenten auf 34.000 € / 52.000 €.
  • Bei den Umfrageteilnehmern in Zahnarztpraxen auf dem Land kommen die angestellten Zahnärzte auf ein Bruttogehalt von 82.000 €. Im Vergleich dazu beträgt das durchschnittliche Bruttogehalt in der Großstadt nur 68.000 €. Dieser Unterschied zwischen Stadt und Land tritt laut der Befragung unabhängig vom Vergütungsmodell auf.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Corona-Impfung: Abrechnung in der Arztpraxis

Corona-Impfung: Abrechnung in der Arztpraxis

Laut KBV geht es am 07.04.2021 mit den Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen los. Hier einige Punkte zum Ablauf:

26.03.2021

Laut KBV geht es am 07.04.2021 mit den Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen los.

Hier einige Punkte zum Ablauf:

 

Bestellung

  • Aufgrund der aktuellen Impfstoff-Knappheit könnten Praxen wöchentlich zunächst nur maximal 50 Impfstoffdosen erhalten.
  • Die ersten Bestellungen müssen bis 30.03.2021, 12 Uhr, bei ortsansässigen Apotheken eingegangen sein.
  • Dieser Bestellrhythmus soll in den Folgewochen beibehalten werden: Bis Dienstag 12 Uhr ist zu bestellen, um am darauffolgenden Montagnachmittag beliefert zu werden.
  • Die Bestellung erfolgt über Muster 16 ("rosa Kassenrezept").


Abrechnung (gilt für GKV- und PKV-Patienten!)
  • Für die Erst- und die Zweitimpfung können mit der KV jeweils 20 € via Pseudo-GOP abgerechnet werden (BioNTech: GOP 88331; AstraZeneca: 88333; Moderna: 88332).
  • Bei Impfungen im Hausbesuch (GOP 88323) können zusätzlich zum Impfhonorar 35 € abgerechnet werden sowie für jede Impfung im Mitbesuch via GOP 88324 zusätzlich 15 €.
  • Die Impfberatung ohne anschließende Impfung (88322, auch telefonisch oder via Videosprechstunde) ist mit 10 € abzurechnen.

Finanzplanung Bundeshaushalt 2022: Keine zusätzlichen Haushaltsmittel für GKV und Pflege?

Finanzplanung Bundeshaushalt 2022: Keine zusätzlichen Haushaltsmittel für GKV und Pflege?

Die aktuelle Finanzplanung für den Bundeshaushalt des nächsten Jahres sieht bisher keine zusätzlichen Haushaltsmittel vor, um den steigenden Finanzbedarf im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und Pflege stemmen zu können, woraufhin sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands „erstaunt“ und „besorgt“ zeigte.

25.03.2021

Die aktuelle Finanzplanung für den Bundeshaushalt des nächsten Jahres sieht bisher keine zusätzlichen Haushaltsmittel vor, um den steigenden Finanzbedarf im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflege stemmen zu können, woraufhin sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands „erstaunt“ und „besorgt“ zeigte.

  • U. a. abhängig von der weiteren pandemischen Entwicklung könne demnach die Kluft zwischen Einnahmen und Ausgaben noch größer werden. Dies könnte Zusatzbeiträge von bis zu 2,5 %  im Jahr 2022 zur Folge haben.
  • Geht es nach Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), wird der Ressorthaushalt 2021 von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (rund 44 Mrd. €) um fast 2/3 auf etwa 16 Mrd. € im Jahr 2022 schrumpfen.
    • Hintergrund ist v. a. das Auslaufen der corona-bedingten Liquiditätshilfen/Rettungsschirme.

GBA-Beschluss: Corona-Sonderregeln haben weiter Gültigkeit

GBA-Beschluss: Corona-Sonderregeln haben weiter Gültigkeit

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregeln aktuell verlängert: So können bspw. Vertragsärzte die Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten bis zum 30.06.2021 weiterhin telefonisch feststellen.

19.03.2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Corona-Sonderregeln aktuell verlängert: So können bspw. Vertragsärzte die Arbeitsunfähigkeit (AU) ihrer Patienten bis zum 30.06.2021 weiterhin telefonisch feststellen.

  • Die telefonische Krankschreibung von Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, kann damit wie bisher telefonisch erfolgen: Der erstmaligen, auf bis zu 7 Kalendertage angelegten Krankschreibung kann sich einmalig eine Folge-AU für weitere 7 Tage anschließen.
  • Die Sonderregeln zu Videobehandlung, telefonischer Beratung innerhalb der ASV, die Folgeverordnungen bei Hilfs- und Heilmitteln nach telefonischer Anamnese sowie Krankentransport gelten bis zum 30.09.2021.
  • Außerdem hatte der Bewertungsausschuss die Ausnahmen zur EBM-Abrechnung während der Pandemie bis 30.06.2021 verlängert. Demnach können Videosprechstunden auch weiterhin ohne Mengenlimit erbracht werden. Zudem gelten die Zuschlagspositionen GOP 01433 und 01434 für die telefonische Beratung fort. Erhalten bleibt auch das auf 90 Ct. erhöhte Porto für den Versand von Folgerezepten oder Überweisungen gem. Pseudo-GOP 88122.

Pflegedienste in München und Augsburg: Millionenbetrug?

Pflegedienste in München und Augsburg: Millionenbetrug?

Aktuell hat die Staatsanwaltschaft München I aufgrund von millionenschweren Betrugs von Pflegediensten in München und Augsburg Anklage erhoben. Insgesamt geht es um 3 Verfahren gegen 13 Beschuldigte.

18.03.2021

Aktuell hat die Staatsanwaltschaft München I aufgrund von millionenschweren Betrugs von Pflegediensten in München und Augsburg Anklage erhoben.

  • Insgesamt geht es um 3 Verfahren gegen 13 beschuldigte Personen.
  • Den verantwortlichen Mitarbeitern von 3 Pflegediensten werde u. a. banden- und gewerbsmäßiger Betrug in einer Vielzahl von Fällen zur Last gelegt, so die Staatsanwaltschaft.
  • Darüber hinaus laufen weitere Ermittlungen gegen ca. 100 weitere Beteiligte.
  • In die Fälle seien Ärzteschäft, Angestellte und Patienten involviert gewesen.
  • So seien bspw. russischsprachige Pflegebedürftige angeworben worden. Anstelle der abgerechneten Pflegeleistungen hätten sie Unterstützung beim Einkaufen erhalten.
  • Zusätzlich sollen die Prüfungen zur Einstufung des Pflegegrads manipuliert sowie Rezepte mittels falscher Angaben zum Gesundheitszustand von Patienten erschlichen worden sein.