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Neue Aufgaben für Apotheker: Pharmazeutische Dienstleistungen in der gesetzlichen Regelversorgung

Durch die Apothekenreform (VOASG) hat die Koalition zukünftig die Aufnahme von pharmazeutischen Dienstleistungen in die gesetzliche Regelversorgung möglich gemacht.

17.02.2021

Durch die Apothekenreform (VOASG, wir berichteten) hat die Koalition die Aufnahme von pharmazeutischen Dienstleistungen in die gesetzliche Regelversorgung möglich gemacht.

  • Genaue Angaben zu den Leistungen werden im neuen Absatz 5 e § 129 SGB V jedoch nicht genannt.
  • Der Branchendachverband ABDA hat kürzlich entsprechende Inhalte in einem Grundsatzpapier umrissen.
  • Zum einen soll bei Chronikern (Einnahme von täglich mind. 5 Arzneimitteln) ein „konsolidierter Medikationsplan" erstellt werden, um Wechselwirkungen zu minimieren.
  • Außerdem sollen Apotheker den Patienten Coachings bei speziellen Arzneimitteln, wie z. B. Insulinpens, geben.
  • Apotheker könnten zudem einen Teil zur Diabetes-Vorsorge und -Früherkennung beitragen. Das individuelle Risiko eines Kunden, künftig an Typ-2-Diabetes zu erkranken, könne so schon in der Offizin ermittelt werden.
  • Der Wettbewerb mit Versandanbietern soll damit gestärkt werden.
  • Die neuen Aufgaben sollen die Apotheker künftig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Das Finanzierungsbudget beträgt 150 Mio. € p. a.
  • Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern sollen bis Ende Juli 2021 getroffen werden.
  • Für die Versicherten soll die neue Dienstleistungstätigkeit frühestens 01/2022 zur Verfügung stehen.