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Elektronische Patientenakte: Umsetzung und Anforderungen für Leistungserbringer

Elektronische Patientenakte: Umsetzung und Anforderungen für Leistungserbringer

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verpflichtend eingeführt.

23.07.2024

Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verpflichtend eingeführt. Im Zugzwang sind nun insbesondere medizinische Leistungserbringer wie Praxen, Kliniken und Apotheken, die die ePA inhaltlich ausstatten müssen. Bevor die ePA landesweit verfügbar ist, soll in Hamburg und Franken eine Testphase von vier Wochen stattfinden. Um den Prozess der Einführung zu erleichtern, bieten sowohl die Gematik als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zahlreiche Informationen und Hilfestellungen an.

 

Die wichtigsten Punkte zur Einführung der ePA:

  • Ab dem 15. Januar 2025 müssen alle Praxen, Kliniken und Apotheken die ePA für alle gesetzlich Versicherten bereitstellen und befüllen können. 
  • Für Versicherte gilt eine Opt-out-Regelung, das heißt, diese müssen aktiv widersprechen, wenn sie die ePA nicht wollen.
  • Eine vierwöchige Testphase beginnt am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Hamburg und Franken. Sofern diese komplikationslos verläuft, ist im Anschluss der bundesweite Roll-out vorgesehen.
  • Anfänglich sollen lediglich aktuelle Befunde in die ePA eingegeben werden. Im weiteren Verlauf soll die automatische Integration von digitalen Dokumenten wie E-Rezepten und Medikationsplänen stattfinden.
  • Die konkrete Nutzung der ePA hängt stark vom jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) ab. Praxen müssen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und mit einem entsprechenden PVS-Modul ausgestattet sein.
  • Praxen, die die ePA nicht unterstützen, müssen mit Kürzungen der Vergütung rechnen. Dies gilt auch für Zahnarztpraxen. (Laut KZBV wird ansonsten die vertragszahnärztliche Vergütung um 1 % gekürzt, bis die Zahnarztpraxis die ePA unterstützt.)

 

Weitere Informationen:

  • Die Gematik bietet auf ihrer Webseite Videos und Fallbeispiele zur ePA an. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Das Bundesgesundheitsministerium hat zusammen mit den Krankenkassen eine Informationskampagne gestartet, um die Bevölkerung umfassend über die ePA zu informieren. Hier gelangen Sie zu der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Etat des Gesundheitsministeriums sinkt leicht: Kabinett verabschiedet Haushaltsentwurf für 2025

Etat des Gesundheitsministeriums sinkt leicht: Kabinett verabschiedet Haushaltsentwurf für 2025

Der Haushaltsentwurf für 2025 sieht eine leichte Reduzierung des Budgets des Gesundheitsministeriums um 270 Mio. € vor, während weiterhin hohe Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung bestehen. Kritiker warnen vor finanziellen Risiken und nicht eingelösten Wahlversprechen.

22.07.2024

Der Haushaltsentwurf für 2025 sieht eine leichte Reduzierung des Budgets des Gesundheitsministeriums um 270 Mio. € vor, während weiterhin hohe Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung bestehen. Kritiker warnen vor finanziellen Risiken und nicht eingelösten Wahlversprechen.

  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird im Jahr 2025 etwa 270 Mio. € weniger zur Verfügung haben als 2024. Der neue Haushaltsentwurf, den das Kabinett kürzlich verabschiedet hat, sieht für 2025 etwa 16,4 Mrd. € vor, im Vergleich zu den 16,7 Mrd. € in diesem Jahr.
  • Haushaltsentwurf: Nach langem Streit in der Koalition wurde der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet. Der Haushaltsausschuss wird ihn prüfen, eine Entscheidung im Parlament ist für Ende November geplant.
  • Reduzierte Ausgaben: Die Kürzungen im Etat sind hauptsächlich auf geringere Ausgaben aufgrund der Coronapandemie zurückzuführen.
  • Pandemiebereitschaftsverträge: Für 2025 sind 150 Mio. € weniger für diese Verträge eingeplant.
  • Rund 140,5 Mio. € weniger werden benötigt, da keine Leistungen für durch COVID-19 verursachte Belastungen mehr vorgesehen sind.
  • Größte Ausgaben: Der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bleibt bei 14,5 Mrd. €, ohne Berücksichtigung der steigenden Kosten in der Pflege und der erwarteten Mehrkosten durch neue Gesetze.
  • Paula Piechotta von den Grünen betonte, dass es nur minimale Kürzungen im Gesundheitsetat gebe, aber weiterhin Verpflichtungen durch die Pandemie bestehen. Die laufenden Verfahren zu Maskenbeschaffungen könnten potenziell die größten Kosten für den Etat des Gesundheitsministeriums verursachen.
  • Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, kritisierte, dass das Ziel, die Finanzen der GKV und SPV zu stabilisieren, nicht mehr verfolgt werde. Die Bundesregierung vernachlässige ihre finanzielle Verantwortung und verteile Beitragsgelder unverantwortlich, was das Vertrauen in das Gesundheitssystem untergrabe.
  • Anne-Kathrin Klemm vom BKK Dachverband äußerte, dass der Haushalt für die GKV-Finanzen nichts Gutes verspreche und Wahlversprechen nicht eingelöst würden. Keine Dynamisierung des Bundeszuschusses an die GKV, keine bessere Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger, keine Erstattung der Pandemiekosten an die SPV und keine Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige - so die Kritik.
  • Linken-Chefin Janine Wissler kritisierte, dass der Haushalt nicht den zukünftigen Herausforderungen gerecht werde und mehr Investitionen in verschiedene Bereiche benötige.

 

Gesamtetat der Bundesregierung 2025

  • Volumen: Der Etat beträgt 480,6 Mrd. €, etwa 8 Mrd. € weniger als 2024.
  • Investitionen: Mit 78 Mrd. € ein Rekordniveau, während neue Kredite von 43,8 Mrd. € geplant sind, was ebenfalls leicht unter dem Vorjahresniveau liegt. SPD und Grüne überlegten, höhere Kredite aufzunehmen, aber die FDP setzte sich durch. Für das laufende Jahr plant das Kabinett einen Nachtragshaushalt mit 11,3 Mrd. € zusätzlichen Schulden.
  • Ziel: Unterstützung von Ökostromförderung und Bürgergeld sowie Ausgleich niedrigerer Steuereinnahmen. Gleichzeitig soll die Wirtschaft angekurbelt, Sozialleistungen erhalten und die internationale Sicherheitslage berücksichtigt werden.
  • Familienunterstützung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag für berufstätige Eltern mit niedrigen Löhnen. 
  • Steuerliche Entlastungen von etwa 23 Mrd. € durch Anhebung von Freibeträgen und steuerfreie Mehrarbeit sind geplant.

Hohe Nachfrage bei Landarztquote: 390 Bewerbungen für 75 Studienplätze

Hohe Nachfrage bei Landarztquote: 390 Bewerbungen für 75 Studienplätze

Interesse an hausärztlicher Versorgung in ländlichen Gebieten bleibt stabil: Für die Landarztquote in Baden-Württemberg haben sich in diesem Jahr 390 Personen auf 75 Medizinstudienplätze beworben, wobei 43 % der erfolgreichen Bewerber bereits eine gesundheitliche Ausbildung abgeschlossen hatten.

18.07.2024

Das Interesse an hausärztlicher Versorgung in ländlichen Gebieten bleibt stabil: Für die Landarztquote in Baden-Württemberg haben sich in diesem Jahr 390 Personen auf 75 Medizinstudienplätze beworben, wobei 43 % der erfolgreichen Bewerber bereits eine gesundheitliche Ausbildung abgeschlossen hatten.

  • Für den vierten Durchgang der Landarztquote in Baden-Württemberg wurden 75 Medizinstudienplätze vergeben, wobei es 390 Bewerbungen gab, etwas weniger als im Vorjahr (423 Bewerber). 
  • Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) zeigte sich erfreut über das erneute Interesse und betonte die Wichtigkeit dieses Engagements für die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen.
  • In diesem Jahr hatten 43 % der erfolgreichen Bewerber bereits eine Ausbildung in einem gesundheitsnahen Beruf abgeschlossen, im Vergleich zu etwas mehr als einem Drittel im Vorjahr. 
  • Zudem stieg der Anteil der erfolgreichen Bewerber, die den TMS-Test (Studieneignungstest) absolvierten, von 63 % im Jahr 2023 auf fast 80 %. 
  • Bewerbungen für den nächsten Durchgang sind ab dem 1. März 2025 online möglich.

Kein Kabinettsbeschluss zum ApoRG am 17.07.2024!

Kein Kabinettsbeschluss zum ApoRG am 17.07.2024!

Das Apothekenreformgesetz (ApoRG) wird heute nicht im Kabinett behandelt, obwohl der überarbeitete Entwurf vorliegt, da vier andere Gesetze von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und der Haushalt auf der Tagesordnung stehen.

17.07.2024

Heute (17.07.2024) wird das Apothekenreformgesetz (ApoRG) nicht im Kabinett beschlossen, obwohl der überarbeitete Entwurf des Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreformgesetzes vorliegt.

  • Stattdessen stehen vier andere Gesetze von Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf der Tagesordnung: das Gesetz zur Notfallreform, das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz, das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit und eine Anpassung des Transplantationsgesetzes zur Lebendorganspende. 
  • Die Regierung wird auch über den aktuellen Haushalt und ein Haushaltsstabilisierungsgesetz für 2025 sprechen. 
  • Eine Pressekonferenz mit Lauterbach ist für 12:30 Uhr geplant. 
  • Das ApoRG könnte in den kommenden Wochen besprochen werden.

Anstieg der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner auf fast 2.900 € pro Monat

Anstieg der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner auf fast 2.900 € pro Monat

Höhere Kosten für Pflegebedürftige und Forderungen nach staatlicher Unterstützung

16.07.2024

Die Eigenanteile für Pflegeheimbewohner sind 2024 weiter gestiegen, was eine monatliche Belastung von fast 2.900 € bedeutet und den Ruf nach staatlichen Maßnahmen zur Kostenentlastung lauter werden lässt.

 

Anstieg der Eigenanteile:

  • Im 1. Jahr der Heimpflege: 2.871 € monatlich (Anstieg um 211 € im Vergleich zum Vorjahr)
  • Im 2. Jahr: 2.620 € (Anstieg um 233 €)
  • Im 3. Jahr: 2.284 € (Anstieg um knapp 170 €)
  • Ab dem 4. Jahr: 1.865 € (Anstieg um 91 €)
  • Höchster Eigenanteil in Nordrhein-Westfalen: 3.200 € pro Monat
  • Niedrigster Eigenanteil in Sachsen-Anhalt: 2.373 € pro Monat

 

Zusammensetzung der Eigenanteile:

  • Unterkunft und Verpflegung: 955 € monatlich
  • Investitionskosten: 490 € monatlich
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), für Pflegepersonal: 1.678 € monatlich

 

Zuschüsse der Pflegekassen:

  • Jahr: 15 %
  • Jahr: 30 %
  • Jahr: 50 %
  • Ab dem 4. Jahr: 75 %
  • Zuschüsse wurden Anfang 2024 um 5 % erhöht, im 1. Jahr um 10 %

 

Forderungen des Ersatzkassenverbands (vdek):

  • Übernahme der Investitionskosten durch die Länder, was Bewohner um 490 € monatlich entlasten würde
  • Finanzierung der Pflegeausbildungskosten durch den Staat, was eine zusätzliche Entlastung von 112 € monatlich bringen könnte

 

Positionen von Politikern:

  • Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach: Bundesmittel sollen versicherungsfremde Leistungen und Ausbildungskosten abdecken
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: Plant ein Gesamtkonzept zur Pflegeversicherung nach der Sommerpause
  • FDP-Pflegesprecher Jens Teutrine: Fordert mehr Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung, lehnt Pflegevollversicherung ab

 

Die Kosten für Pflegeheimbewohner steigen weiter an, was den Druck auf Bund und Länder erhöht, Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen zu ergreifen.

Hausärzte in Baden-Württemberg: Erneute Budgetierung und Honorareinbußen im ersten Quartal 2024

Hausärzte in Baden-Württemberg: Erneute Budgetierung und Honorareinbußen im ersten Quartal 2024

Hausärzte in Baden-Württemberg wurden im ersten Quartal 2024 erneut budgetiert, wobei nur 94,5 % der abgerechneten Leistungen vergütet wurden, was zu einer Vergütungslücke von 20 Mio. € führte und die Notwendigkeit einer gerechteren Honorarregelung unterstreicht.

12.07.2024

Hausärzte in Baden-Württemberg wurden im ersten Quartal 2024 erneut budgetiert, wobei nur 94,5 % der abgerechneten Leistungen vergütet wurden, was zu einer Vergütungslücke von 20 Mio. € führte und die Notwendigkeit einer gerechteren Honorarregelung unterstreicht.

  • Im ersten Quartal 2024 wurden Hausärzten in Baden-Württemberg nur 94,5 % der über die KV abgerechneten Leistungen vergütet.
  • Die Vergütungslücke beträgt damit etwa 20 Mio. €.
  • Die Auszahlungsquote für Labordienstleistungen lag bei 89 %, und bei freien Leistungen außerhalb von RLV und QZV wurden 400.000 € nicht vergütet.
  • Bei Leistungen oberhalb des RLV wurden nur etwa 16 % der Leistungen vergütet.
  • Insgesamt erhielten die Hausärzte im ersten Quartal 353 Mio. € von der KVBW, was einem Rückgang von 5,8 Mio. € oder 1,6 % im Vergleich zum Vorjahresquartal entspricht.
  • Berücksichtigt man die Hausarztzentrierte Versorgung, ergibt sich ein Honorarplus von 1,6 %, das jedoch immer noch unter der Vorjahresinflation von 5,9 % liegt.
  • Fachärzte verzeichneten im gleichen Zeitraum ein Honorarplus von 5,3 %, hatten jedoch zuvor nach dem Wegfall der Neupatientenregelung Einbußen hinzunehmen.
  • Die Auszahlungsquoten sind bei Hausärzten (94,5 %) und Fachärzten (94,6 %) nahezu gleich.
  • Susanne Lilie, Geschäftsführerin der KV Baden-Württemberg, warnte vor zu großen Hoffnungen auf eine Entbudgetierung durch das Gesundheitsversorgungsstärkungs-Gesetz (GVSG). Die Entbudgetierung gelte nur für Hausbesuche und Leistungen des EBM-Kapitels 3, nicht jedoch für die Psychosomatik.
  • Lilie forderte eine Honorarregelung wie bei den Kinderärzten, die das Bundesgesundheitsministerium hätte übernehmen können.