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Neue Regeln für Arztbesuche: Hausarzt soll künftig erste Anlaufstelle werden

Neue Regeln für Arztbesuche: Hausarzt soll künftig erste Anlaufstelle werden

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems mit dem Ziel, die Zahl der Arztbesuche in Deutschland deutlich zu verringern. Der Kern der neuen Strategie: Eine verbindliche Steuerung der Patienten über ein sogenanntes Primärarztsystem, bei dem der Hausarzt als erste Anlaufstelle fungieren soll.

05.05.2025

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems mit dem Ziel, die Zahl der Arztbesuche in Deutschland deutlich zu verringern. Der Kern der neuen Strategie: Eine verbindliche Steuerung der Patienten über ein sogenanntes Primärarztsystem, bei dem der Hausarzt als erste Anlaufstelle fungieren soll.


Geplante Änderungen im Überblick:

  • Hausarztpflicht: Patienten sollen künftig grundsätzlich zuerst den Hausarzt aufsuchen, der dann entscheidet, ob eine Überweisung zum Facharzt nötig ist.

  • Ausnahmen: Direktzugang bleibt möglich für Augenärzte und Gynäkologen.

  • Praxisbindung: Patienten sollen sich verpflichtend für mindestens 12 Monate an eine Hausarztpraxis binden.

  • Koordination durch Hausarzt: Dieser übernimmt sowohl die Erstversorgung als auch die Organisation weiterer Behandlungsschritte.

  • Sonderregelungen: Bei Patienten mit chronischen Erkrankungen, die kontinuierliche fachärztliche Betreuung benötigen, kann die Koordination durch den Facharzt erfolgen.


Unterstützung von der Bundesärztekammer:

  • Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne ausdrücklich.

  • Präsident Klaus Reinhardt betont die Notwendigkeit tiefgreifender Strukturreformen im Gesundheitswesen.

  • Gefordert wird ein strukturierter Zugang zu medizinischen Leistungen, klare Behandlungswege und mehr Zusammenarbeit zwischen Sektoren und Berufsgruppen.


Kritik vom Spitzenverband der Fachärzte:

  • Vorsitzender Dirk Heinrich unterstützt zwar die Entlastung der Facharztpraxen von unnötigen Besuchen, warnt aber vor "einfachen Lösungen".

  • Er sieht in einer generellen Hausarztpflicht ein Problem: Die Hausarztkapazitäten seien bereits jetzt überlastet.

  • Neben dem Direktzugang zu Augen- und Frauenärzten fordert er weitere Ausnahmen, etwa für chronisch Kranke, die regelmäßig fachärztlich behandelt werden müssen.


Hintergrund: Deutschland ist Europameister bei Arztbesuchen

  • Laut OECD-Statistik liegt Deutschland mit 9,6 Arztbesuchen pro Person und Jahr weit über dem europäischen Durchschnitt.

  • Zum Vergleich:

    • Österreich: 6,5

    • Frankreich: 5,5

    • Finnland: 4,1

    • Dänemark: 3,8

    • Portugal: 3,5

    • Schweden: 2,3

  • Der Grund: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern können gesetzlich Versicherte in Deutschland frei entscheiden, zu welchem Arzt sie wann gehen – und das beliebig oft.

  • Die geplante Reform soll diesem unkoordinierten System ein Ende setzen und zu einer effizienteren, zielgerichteten medizinischen Versorgung führen.

Kampf gegen Abrechnungsbetrug: Neue Prüfstellen und schärfere Kontrollen

Kampf gegen Abrechnungsbetrug: Neue Prüfstellen und schärfere Kontrollen

Gesetzliche Kassen und Verbände verstärken Maßnahmen gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen.

31.03.2025

Um jährliche Schäden in Milliardenhöhe durch Abrechnungsbetrug und Korruption zu bekämpfen, richten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen neue Prüfstellen ein, fordern besseren Schutz für Hinweisgeber, eine Betrugspräventionsdatenbank und eine umfassende Dunkelfeldstudie.

 

Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  • Jährliche Schäden in Millionenhöhe: Abrechnungsbetrug und Korruption verursachen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung massive finanzielle Verluste.
  • Gründung von Prüfstellen: Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände sowie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) schaffen „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen".
  • Rechtsgrundlage: Die Maßnahmen basieren auf § 197a SGB V und § 47a SGB XI.
  • Aufgaben der Prüfstellen:
    • Untersuchung von Unregelmäßigkeiten und rechtswidriger Nutzung von Finanzmitteln.
    • Annahme von Hinweisen von Privatpersonen und Institutionen.
    • Zusammenarbeit mit Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), Strafverfolgungsbehörden und Heilberufskammern.
  • Tätigkeitsberichte: Alle 2 Jahre erfolgt ein Bericht über die Ergebnisse der Prüfstellen, der dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt wird.

 

Forderungen des GKV-SV

  • Besserer Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower")
    • Das Hinweisgeberschutzgesetz soll ausgeweitet werden, da über 90 % der Meldungen keine Vermögensstraftat oder Ordnungswidrigkeit betreffen, sondern sozialrechtliche Verstöße.
    • Erhebliche Fehlverhaltensfälle sollten erfasst werden, wenn ihre Aufdeckung dem öffentlichen Interesse dient.
  • Betrugspräventionsdatenbank
    • Notwendig zur Verhinderung von organisiertem Abrechnungsbetrug.
    • Klare gesetzliche Regelung erforderlich, damit personenbezogene Daten zur Bekämpfung von Betrug in Datenbanken erfasst werden dürfen.
    • Typische Betrugsmethoden laut BKA:
      • Wiederholte Neugründung und Schließung von Pflegediensten mit denselben Patienten und Mitarbeitern.
      • Vernetzung von Pflegediensten zwecks Austausch von Personal und Patienten.
      • Einsatz gefälschter Fortbildungszertifikate für unqualifiziertes Personal.
  • Kriminologische Dunkelfeldstudie
    • Internationale Studien schätzen, dass 5-10 % der Gesundheitsausgaben durch Abrechnungsbetrug verloren gehen.
    • In Deutschland entspräche das einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe.
    • Die Bundesregierung sollte eine detaillierte Studie in Auftrag geben, um diese Dunkelziffer zu ermitteln.

 

Durch diese Maßnahmen soll Fehlverhalten systematisch aufgedeckt und künftig wirksamer verhindert werden.

Gesundheitspolitik im Wandel: Union und SPD präsentieren Reformpläne

Gesundheitspolitik im Wandel: Union und SPD präsentieren Reformpläne

Die aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben zu weitreichenden Plänen für Reformen im Gesundheitswesen geführt. Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen umfassen:​

26.03.2025

Die aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben zu weitreichenden Plänen für Reformen im Gesundheitswesen geführt.

 

Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen umfassen:​

 

Einführung eines Primärarztsystems

  • Die neue Bundesregierung plant, ein verbindliches Primärarztsystem einzuführen. Dies bedeutet, dass Patienten in der Regel zunächst einen Hausarzt konsultieren müssen, bevor sie einen Facharzt aufsuchen können.
  • Ausnahmen gelten für:
    • Augenärzte
    • Gynäkologen
  • Durch diese Maßnahme soll eine bessere Steuerung der Patientenströme erreicht und die Überlastung von Facharztpraxen verringert werden. Kritiker befürchten jedoch eine längere Wartezeit auf fachärztliche Behandlungen, während Befürworter eine effizientere Versorgung durch gezieltere Überweisungen sehen.
  • 📌 Ziel:
    • Vermeidung unnötiger Facharztbesuche
    • Entlastung von Facharztpraxen
    • Verbesserung der Versorgungssteuerung

 

 

Anpassung des Honorarsystems

  • Ein weiteres zentrales Vorhaben betrifft die Vergütung von Ärzten. Bisher erfolgt die Abrechnung über ein quartalsbezogenes Punktesystem, das insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzten Budgets führt.
  • Geplante Änderungen:
    • Einführung einer Jahrespauschale für bestimmte Patientengruppen
    • Flexibilisierung des Quartalsbezugs, um mehr Neupatienten aufnehmen zu können
    • Verhinderung von unnötigen, wirtschaftlich motivierten Arztbesuchen
  • Dieses Modell soll verhindern, dass Ärzte aufgrund des Budgets Patienten ablehnen oder Quartalsbesuche „künstlich" verteilen, um ihr Einkommen zu optimieren.
  • 📌 Ziel:
    • Gerechtere Verteilung ärztlicher Honorare
    • Bessere Terminvergabe für Neupatienten
    • Reduktion unnötiger Arztbesuche

 

 

Facharztvergütung und Budgetierung

  • Entbudgetierung der Facharztvergütung in unterversorgten Gebieten, um Anreize für Ärzte zu schaffen, sich dort niederzulassen.
  • Regionale Steuerung der Vergütung:
    • In Regionen mit drohender oder bestehender Unterversorgung sollen Zuschläge gezahlt werden.
    • In überversorgten Gebieten können Abschläge vorgesehen sein, um eine ausgewogenere Verteilung der Ärzte zu fördern.
    • Fachärzte sollen durch diese Maßnahmen eine angemessenere Vergütung erhalten, insbesondere in Regionen mit erhöhtem Versorgungsbedarf.
  • 📌 Ziel: 
    • Stärkung der fachärztlichen Versorgung, insbesondere in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten.

 

 

Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Regulierung von Investoren

  • Die neue unionsgeführte Bundesregierung plant ein iMVZ-Regulierungsgesetz, um Investoren aus dem Markt der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu drängen.
  • Das Vorhaben wurde bereits in der vorherigen Legislaturperiode vorbereitet, jedoch ist unklar, inwieweit auf bestehende Konzepte zurückgegriffen wird.
  • Reaktion der Betreiber:
    • Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) signalisiert Gesprächsbereitschaft für eine offene, evidenzbasierte Diskussion.
    • BBMV-Vorsitzende Sibylle Stauch-Eckmann fordert mehr Transparenz bei Eigentumsverhältnissen und eine Stärkung der ärztlichen Leitung.
    • Sie plädiert für Reformen, die die Versorgungsteilnahme von MVZ sichern, ohne den notwendigen Investitionsfluss in den Gesundheitssektor zu gefährden.
  • Herausforderung: Ärztemangel
    • Über 30 % der niedergelassenen Ärzte sind über 60 Jahre alt, viele Praxen finden keinen Nachfolger.
    • Eine Reform der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für MVZ sollte keine einseitige Benachteiligung bestimmter Träger bewirken.
  • Rolle von MVZ mit Kapitalbeteiligung
    • Neben MVZ in ärztlicher Eigentümerschaft leisten auch MVZ mit Kapitalgesellschaften einen wichtigen Beitrag:
      • Bereitstellung dringend benötigter Investitionen in moderne Infrastruktur
      • Förderung der Digitalisierung
      • Entlastung von Ärzten bei administrativen Aufgaben

👉 Die geplante Regulierung von Investoren in MVZ sorgt für Diskussionen. Während die Politik Marktregulierungen anstrebt, betonen Betreiber die Vorteile von Investitionen durch Kapitalgesellschaften. Die Reform muss Lösungen für den Ärztemangel bieten, ohne die Versorgung zu gefährden.


 

Sektorenübergreifende Versorgung

  • Weiterentwicklung der Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups)
  • 📌 Ziel: 
    • Effizientere Patientenversorgung durch eine bessere Verzahnung der Vergütungssysteme zwischen ambulanter und stationärer Behandlung.
    • Hybrid-DRGs sollen sektorenübergreifend eine einheitliche Vergütung für bestimmte Behandlungen ermöglichen.
    • Fokus auf eine verbesserte Patientensteuerung, um Doppeluntersuchungen und ineffiziente Behandlungsabläufe zu vermeiden.

 

 

Reform der Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

  • Die Regierung plant eine umfassende Neuregelung der Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
  • Wichtige Maßnahmen:
    • Sozialversicherungsfreiheit für Bereitschaftsärzte: Innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung soll gesetzlich geregelt werden, dass Ärzte, die im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst tätig sind, sozialversicherungsfrei gestellt werden.
    • Neuordnung der Notfallversorgung: Ein integriertes Konzept soll die Zusammenarbeit zwischen ambulanten Notfalldiensten, Rettungsdiensten und Krankenhäusern verbessern.
    • Gesetzesreform für den Rettungsdienst: Eine klare Aufgabenverteilung und neue Finanzierungsmodelle sind vorgesehen, um eine effiziente und schnelle Notfallversorgung sicherzustellen.
  • 📌 Ziel:
    • Entlastung von Notaufnahmen
    • Effizientere Nutzung von Rettungsressourcen
    • Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Notfall- und Bereitschaftsärzte

 

 

Stärkung der Apotheken

  • Die Apotheken sollen eine größere Rolle im Gesundheitswesen übernehmen. Die Bundesregierung plant, sie als erste Anlaufstelle für die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln.
  • Geplante Maßnahmen:
    • Wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten
    • Einführung neuer Präventionsleistungen in Apotheken (z. B. Gesundheitschecks, Beratung zu Impfungen)
    • Stärkung der pharmazeutischen Dienstleistungen, damit Apotheken stärker in die Versorgung chronisch Kranker eingebunden werden
    • Damit soll dem zunehmenden Apothekensterben entgegengewirkt und die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln langfristig gesichert werden.
  • 📌 Ziel:
    • Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
    • Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen
    • Verbesserung der Patientenversorgung durch niedrigschwellige Angebote

 


Die geplanten Reformen im Gesundheitswesen sind tiefgreifend und könnten die Versorgung in Deutschland nachhaltig verändern. Es bleibt abzuwarten, welche der Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden und wie sie sich in der Praxis auswirken.

Pflegeversicherung mit Milliarden-Defizit: Finanzlage bleibt angespannt

Pflegeversicherung mit Milliarden-Defizit: Finanzlage bleibt angespannt

Finanzielle Schieflage verschärft sich: Liquiditätsreserve schmilzt, Kassen fordern Unterstützung vom Bund

20.03.2025

Die soziale Pflegeversicherung steckt in einer finanziellen Krise - mit einem Defizit von 1,54 Mrd. € im Jahr 2024 und einer weiter sinkenden Liquiditätsreserve droht ohne staatliche Hilfe eine ernsthafte Versorgungslücke.

 

Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  • Die soziale Pflegeversicherung verzeichnete 2024 ein Defizit von 1,54 Mrd. €.
  • Für 2025 wird ein weiteres Minus von etwa 500 Mio. € erwartet, so der GKV-Spitzenverband.
  • Die Liquiditätsreserve des Pflege-Ausgleichsfonds sank von 1,8 Mrd. € Anfang 2024 auf rund 1 Mrd. € Ende des Jahres.
  • Laut GKV-Spitzenverband droht mehreren Pflegekassen im Jahresverlauf ein Liquiditätsengpass.
  • Die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) hat bereits Finanzhilfe beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt.
  • Trotz der angespannten Lage seien Leistungen für Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen aktuell nicht gefährdet.
  • Der GKV-Spitzenverband fordert vom Bund eine Rückzahlung von Corona-bedingten Ausgaben sowie eine dauerhafte Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
  • Ohne zusätzliche Finanzmittel könnte der Pflege-Ausgleichsfonds in wenigen Monaten erschöpft sein, was weitere Notmaßnahmen erforderlich machen würde.

Apotheken in Not: Fünf dringende Maßnahmen für die Rettung der Apotheken

Apotheken in Not: Fünf dringende Maßnahmen für die Rettung der Apotheken

Freie Apothekerschaft fordert schnelles Handeln von der neuen Regierung

17.03.2025

Am 13. März starteten die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Im Vorfeld hat die Freie Apothekerschaft (FA) bereits ihre Forderungen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung und zur wirtschaftlichen Stärkung der Apotheken vorgelegt. Die Organisation sieht akuten Handlungsbedarf, da Apotheken zunehmend mit steigenden Betriebskosten, wachsender Bürokratie und unzureichenden Vergütungen kämpfen.

  • Laut der ersten Vorsitzenden der Freien Apothekerschaft, Daniela Hänel, ist die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken bedrohlich. 
  • 2024 mussten rund 500 Apotheken dauerhaft schließen. 
  • Um diesem anhaltenden Apothekensterben entgegenzuwirken, fordert die FA ein sofortiges Maßnahmenpaket zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung.

 

Die 5 Kernforderungen der Freien Apothekerschaft:

 

1. Soforthilfe: Pro rezeptpflichtiger Packung soll eine pauschale Unterstützung von 1,20 € eingeführt werden, um den steigenden Betriebskosten entgegenzuwirken und die Arbeitsplätze in Apotheken zu sichern. Diese Maßnahme solle so lange gelten, bis eine angemessene Anpassung des Apothekenhonorars (Fixum) an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erfolgt. Die FA verweist auf ihre laufende Honorar-Klage, mit der eine grundlegende Anpassung gefordert wird.

 

2. Wiedereinführung des Skontos: Durch eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) soll das Rabattverbot auf rezeptpflichtige Medikamente aufgehoben werden. Dadurch sollen Apotheken wirtschaftlich entlastet werden.

 

3. Stopp von Null-Retaxationen durch Krankenkassen, wenn Apotheken ordnungsgemäß ihre Patienten versorgt/beliefert haben. Die bisherige Regelung, nach der Krankenversicherungen Vergütungen vollständig zurückfordern können, stelle eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Eine Anpassung der Regelungen in § 129 Abs. 1 Satz 4 d) SGB V sei notwendig.

 

4. Hürden abbauen: Reduzierung der Bürokratie durch den Abbau überflüssiger Genehmigungsverfahren und Vorschriften, z. B. für Tierarzneimittel, die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen. Zudem fordert die FA eine Erhöhung von Servicepauschalen und eine verbesserte Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen.

 

5. Apotheken als zentrale Bezugsquelle für wichtige Arzneimittel sichern: Der Exklusivvertrieb für verschreibungspflichtige Medikamente und Cannabis solle Vor-Ort-Apotheken vorbehalten bleiben. Zugleich müsse der Versandhandel für rezeptpflichtige Arzneimittel wie bereits für Tierarzneimittel untersagt werden. 

 

Die Freie Apothekerschaft richtet mit diesen Forderungen einen eindringlichen Appell an die neue Bundesregierung, zeitnah zu handeln und Maßnahmen gegen das Apothekensterben auf den Weg zu bringen.

Lauterbachs Regierungskommission aufgelöst: Neue Finanzierungsmodelle und Planungsstrukturen für Krankenhäuser gefordert

Lauterbachs Regierungskommission aufgelöst: Neue Finanzierungsmodelle und Planungsstrukturen für Krankenhäuser gefordert

Die Kommission, die wesentliche Vorarbeiten für die Krankenhausreform geleistet hat, beendet mit den Stellungnahmen 13 und 14 offiziell ihre Tätigkeit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lobt die Arbeit des Gremiums als vorbildliches Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik. Kritiker aus der Krankenhausbranche standen der Kommission jedoch häufig skeptisch gegenüber.

11.03.2025

Die „Regierungskommission für eine moderne Krankenhausversorgung" stellt ihre Arbeit ein und legt zwei abschließende Stellungnahmen vor. Darin fordert sie eine langfristige Finanzierung der stationären Versorgung durch Bund und Länder sowie eine stärkere Integration der ambulanten und stationären Planung. 

  • Die Kommission, die wesentliche Vorarbeiten für die Krankenhausreform geleistet hat, beendet mit den Stellungnahmen 13 und 14 offiziell ihre Tätigkeit.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lobt die Arbeit des Gremiums als vorbildliches Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik.
  • Kritiker aus der Krankenhausbranche standen der Kommission jedoch häufig skeptisch gegenüber.

 

Investitionsfinanzierung und Anreize für Länder:

  • Die Kommission sieht eine Finanzierungslücke bei den Investitionskosten für Krankenhäuser.
  • Derzeit übernehmen die Länder nur etwa 50 % der notwendigen Investitionen, um den Bestand der Kliniken zu sichern.
  • Eine empfohlene Investitionsquote von 7-9 % der Krankenhauserlöse sei notwendig.
  • Vorgeschlagenes Anreizsystem:
    • Länder sollen bis zu 5 % der Krankenhauserlöse übernehmen.
    • Bestandsinvestitionen sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden.

 

Diskussion um monistische Finanzierung:

  • Die Kommission zeigt sich offen für eine monistische Finanzierung der Krankenhausversorgung.
  • Eine vollständige Umstellung auf eine Finanzierung ausschließlich über Krankenkassen wäre jedoch nur umsetzbar, wenn:
    • die Kassen an anderer Stelle finanziell entlastet werden.
    • sie Mitsprache bei der Krankenhausplanung erhalten.

 

Ambulant-stationäre Planung und Primärarztsystem:

  • Die 14. Stellungnahme fordert eine stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Planung.
  • Vorschlag: Einrichtung gemeinsamer regionaler Planungsgremien.
  • Ein Primärarztsystem könnte die Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bevölkerung stärken.


Mit der Auflösung der Kommission endet eine entscheidende Phase der Krankenhausreform. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen langfristig eine stabile Finanzierung sichern und eine bessere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf die Empfehlungen reagiert.