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Ampel-Koalition will Einführung der Geschlechterparität in KBV und KV-Vorständen

Ampel-Koalition will Einführung der Geschlechterparität in KBV und KV-Vorständen

09.11.2022

Da nur 17 % der Toppositionen im Gesundheitswesen von Frauen bekleidet werden, liegt ein Gesetzesantrag der Koalition vor, die K(B)V-Vorstände geschlechterparitätisch zu besetzen. Die Ampel-Koalition will die KBV, KZBV sowie regionale KVen verpflichten, ihre Vorstände paritätisch zu besetzen. Vorstände müssen daher ab der kommenden Amtsperiode mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt werden. 

 

Die Kooperation von 11 Initiativen und Verbänden "Frauen im Gesundheitswesen" hatte bereits im März 2022 die paritätische Besetzung von Führungspositionen in den kommenden 5 Jahren gefordert. 

 

Die neue gesetzliche Vorgabe soll für die im Jahr 2023 beginnende neue Amtsperiode der Vorstände von KBV und KVen sowie den zahnärztlichen Schwesterkörperschaften gelten. 

EBM: Wie können Videosprechstunden abgerechnet werden?

EBM: Wie können Videosprechstunden abgerechnet werden?

Videosprechstunden sind weiter auf dem Vormarsch: Bei GKV-Patienten kann die Arztpraxis bei Durchführung der telemedizinischen Sprechstunden folgendermaßen abrechnen:

24.10.2022

Videosprechstunden sind weiter auf dem Vormarsch: Bei GKV-Patienten kann die Arztpraxis bei Durchführung dieser telemedinischen Sprechstunden folgendermaßen abrechnen:

  • Grund- oder Versichertenpauschale 
  • Plus folgende Zuschläge bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen:
    • für die fachärztliche Grundversorgung (PFG-Zuschläge),
    • Zusatzpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040 / 04040),
    • Zuschläge für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche PraxisassistentInnen (GOP 03060 / 03061),
    • Zuschlag für die Behandlung durch konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225).
  • Um die technischen Kosten des Videodienstes zu kompensieren, können Praxen den Zuschlag 01450 (2022: 4,51 €) neben der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale berechnen. Hierzu muss die GOP bei allen Videosprechstunden/-fallkonferenzen angegeben werden.

GKV-Zusatzbeitrag 2023: Anstieg wie geplant um 0,3 %

GKV-Zusatzbeitrag 2023: Anstieg wie geplant um 0,3 %

Ursprünglich angekündigt war ebendieser Wert, nur zwischenzeitlich war die Rede gewesen, dass der Zusatzbeitrag doch nur um 0,2 Punkte ansteigen könnte.

21.10.2022

Nun sollen die GKV-Zusatzbeiträge im kommenden Jahr doch um 0,3 Prozentpunkte ansteigen:

  • Der Gesundheitsausschuss hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung inzwischen abgesegnet.
  • Ursprünglich angekündigt war ebendieser Wert, nur zwischenzeitlich war die Rede gewesen, dass der Zusatzbeitrag doch nur um 0,2 Punkte ansteigen könnte.
  • Zum Hintergrund: Das erwartete Defizit der Krankenkassen mit rund 17 Mrd. € ist größer als bisher angenommen. 

200-Milliarden-Abwehrschirm soll auch Krankenhäuser subventionieren

200-Milliarden-Abwehrschirm soll auch Krankenhäuser subventionieren

Gesundheitsminister Lauterbach sagt den Kliniken nun Zuschüsse aus dem Abwehrschirm der Regierung ("Doppelwumms-Geld") zu.

13.10.2022

Gesundheitsminister Lauterbach sagt den Kliniken nun Zuschüsse aus dem Abwehrschirm der Regierung ("Doppelwumms-Geld") zu.

  • Der sog. "Doppel-Wumms" der Bundesregierung soll nun also auch dazu beitragen, die Krankenhäuser vor drohenden Insolvenzen zu bewahren. Die Kostenblöcke Gas, Strom und Inflation würden für die Krankenhäuser abgefedert, so Lauterbachs Ankündigung.
  • Die Krankenhäuser seien, so Lauterbach, mit steigenden Energiekosten sowie hoher Inflation konfrontiert, was von den aktuellen Landesbasisfallwerten nicht aufgefangen werden könne.
  • Daher sollen jetzt die Länder aus dem 200-Millarden-Paket der Bundesregierung in die Lage versetzt werden, die die Energiekosten der Krankenhäuser zu subventionieren. 
  • Laut Oppostition seien Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen durch die Preisentwicklungen in ihrer Existenz bedroht. 
  • Die Grundlagen dafür, abzuschätzen, wie groß der Bedarf in den Krankenhäusern sei, sei erst am vergangenen Wochenende von einer Expertenkommission geschaffen worden, so Lauterbach. 

AOK Bayern: Forderung einer schnellen Stabilisierung der GKV-Finanzen

AOK Bayern: Forderung einer schnellen Stabilisierung der GKV-Finanzen

Mit den Neuregelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes will Bundesgesundheitsminister Lauterbach das für 2023 erwartete Kassendefizit in Höhe von 17 Mrd. € ausgleichen. Der Verwaltungsrat der AOK Bayern sieht eine drohende Destabilisierung des Gesundheitssystems, sofern das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz so umgesetzt wird, wie aktuell geplant.

10.10.2022

Mit den Neuregelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes will Bundesgesundheitsminister Lauterbach das für 2023 erwartete Kassendefizit in Höhe von 17 Mrd. € ausgleichen.

  • Der bayerische Minister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek (CSU), kritisiert das Vorhaben und sprach kürzlich von einem „Versorgungsdestabilisierungsgesetz", das zudem mehr die Handschrift des Justiz- und Finanzministers trage als die des zuständigen Gesundheitsministers. 
  • Holetschek warnt vor einem "Kassen-Crash". Bspw. sei der um 2 Mrd. € höhere Zuschuss des Bundes für den Gesundheitsfonds zu gering. Zudem würden die Krankenkassen weiter abgeschöpft, was unter derm Strich kontraproduktiv sei. Die Streichung der extrabudgetären Vergütung der Ärzte für Neupatienten laufe auf eine Leistungskürzung hinaus, weil die Wartezeiten in manchen Facharztgruppen bereits heute ohnehin schon problematisch seien. 
  • Auch der Verwaltungsrat der AOK Bayern sieht eine drohende Destabilisierung des Gesundheitssystems, sofern das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz so umgesetzt wird, wie aktuell geplant.
  • Das Gremium hat daher kürzlich eine Resolution verabschiedet mit der Forderung, die GKV-Finanzen schnell und nachhaltig zu stabilisieren, da andernfalls die Versorgungssicherheit der Patienten gefährdet sein könnte.
  • Zur Lösung schlägt der Verwaltungsrat bspw. vor, den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel auf 7 % abzusenken, wodurch ca. 5,3 Mrd. € p. a. zusätzlich für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen könnten.
  • Darüber hinaus sollte der Bund die vollen Kosten für die Versorgung von „Arbeitslosengeld II"-Beziehern (ALG II) aus Steuermitteln bezahlen.  Durch die Übernahme würde das prognostizierte Defizit der GKV von mindestens 17 Mrd. € deutlich verringert werden.

GKV und Apotheker: Einigung zur Grippeimpfung in Apotheken

GKV und Apotheker: Einigung zur Grippeimpfung in Apotheken

Kürzlich konnten sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband nach vielen Verhandlungen bzgl. der Details zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken einigen.

06.10.2022

Kürzlich konnten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nach vielen Verhandlungen bzgl. der Details zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken einigen.

  • Grippeschutzimpfungen sollen ab diesem Herbst erstmalig als Regelleistung bundesweit in den Vor-Ort-Apotheken durchgeführt werden. Da die Coronavirus-Impfverordnung noch bis Ende 12/2022 gilt, können die Apotheker dann auch kombiniert gegen COVID impfen.
  • Der entsprechende Vertragstext zur Grippeschutzimpfung muss noch angepasst und von beiden Seiten unterzeichnet werden.
  • Erst danach sollen weitere Details bekannt gegeben werden.
  • Zum Hintergrund: Dass die Apotheken regelhaft gegen Influenza impfen, wurde mit dem Pflegebonusgesetz Ende 06/2022 beschlossen. Laut Paragraf 132e SGB V hätten DAV und GKV-Spitzenverband wesentliche Vertragsinhalte - Vergütung für Impfung und deren Dokumentation, Abrechnungsverfahren - bereits bis Ende August festlegen sollen.