Elektronische Patientenakte: Umsetzung und Anforderungen für Leistungserbringer
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verpflichtend eingeführt.
23.07.2024
Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verpflichtend eingeführt. Im Zugzwang sind nun insbesondere medizinische Leistungserbringer wie Praxen, Kliniken und Apotheken, die die ePA inhaltlich ausstatten müssen. Bevor die ePA landesweit verfügbar ist, soll in Hamburg und Franken eine Testphase von vier Wochen stattfinden. Um den Prozess der Einführung zu erleichtern, bieten sowohl die Gematik als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zahlreiche Informationen und Hilfestellungen an.
Die wichtigsten Punkte zur Einführung der ePA:
- Ab dem 15. Januar 2025 müssen alle Praxen, Kliniken und Apotheken die ePA für alle gesetzlich Versicherten bereitstellen und befüllen können.
- Für Versicherte gilt eine Opt-out-Regelung, das heißt, diese müssen aktiv widersprechen, wenn sie die ePA nicht wollen.
- Eine vierwöchige Testphase beginnt am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Hamburg und Franken. Sofern diese komplikationslos verläuft, ist im Anschluss der bundesweite Roll-out vorgesehen.
- Anfänglich sollen lediglich aktuelle Befunde in die ePA eingegeben werden. Im weiteren Verlauf soll die automatische Integration von digitalen Dokumenten wie E-Rezepten und Medikationsplänen stattfinden.
- Die konkrete Nutzung der ePA hängt stark vom jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) ab. Praxen müssen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und mit einem entsprechenden PVS-Modul ausgestattet sein.
- Praxen, die die ePA nicht unterstützen, müssen mit Kürzungen der Vergütung rechnen. Dies gilt auch für Zahnarztpraxen. (Laut KZBV wird ansonsten die vertragszahnärztliche Vergütung um 1 % gekürzt, bis die Zahnarztpraxis die ePA unterstützt.)
Weitere Informationen:
- Die Gematik bietet auf ihrer Webseite Videos und Fallbeispiele zur ePA an. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Das Bundesgesundheitsministerium hat zusammen mit den Krankenkassen eine Informationskampagne gestartet, um die Bevölkerung umfassend über die ePA zu informieren. Hier gelangen Sie zu der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums.