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Junge Ärzte fühlen sich zunehmend überlastet

Junge Ärzte fühlen sich zunehmend überlastet

Eine Umfrage des Arbeitskreises junge Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund kommt zu dem Ergebnis, dass sich junge Mediziner im Krankenhausalltag zunehmend psychisch und physisch überlastet fühlen.

21.09.2022

Eine Umfrage des Arbeitskreises junge Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund kommt zu dem Ergebnis, dass sich junge Mediziner im Krankenhausalltag zunehmend psychisch und physisch überlastet fühlen.

  • Ca. 90 % der Umfrageteilnehmer gaben an, deutlich mehr zu arbeiten als es ihrem Stellenanteil entspricht.
  • Ungefähr 40 % der Befragten können sich nicht auf die Dienstplanung verlassen.
  • Bei ca. 13 % sei auch die Urlaubsplanung unzuverlässig.
  • 66 % gaben an, dass ihre Abteilung dauerhaft am Limit arbeitet.
  • Bei fast allen Teilnehmern (95 %) gäbe es keine Klinikkonzepte, die Dienstausfälle auffangen könnten.
  • Ca. 73 % der Befragten gab an, dass ihnen die Freude an der Arbeit verloren geht.
  • "Jeder zweite plant eine Reduzierung des Stellenanteils, um wieder auf ein gesundes Arbeitspensum zu kommen - das würde unser Gesundheitssystem völlig überlasten", so Moritz Völker, Vorsitzender des Arbeitskreises junger Ärztinnen und Ärzte.
  • Die Befragten fordern laut Hartmannbund ausreichend Personal, geregelte Arbeitszeiten, strengere Arbeitszeitkontrollen, verlässliche Dienstplanung, Delegation nicht-ärztlicher Tätigkeiten und kluge Digitalisierung.
  • Zum Hintergrund: Es nahmen insgesamt 850 Assistenzärzte an der Befragung teil (davon 70 % Frauen).
  • Die Umfrage können Sie hier einsehen. 

Orientierungswert für ärztliches Honorar steigt um 2%

Orientierungswert für ärztliches Honorar steigt um 2%

Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 14.09.2022 – gegen die Stimmen der Ärzteschaft – eine Steigerung des Orientierungswertes für Leistungen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für 2023 um 2%. Damit liegt der Orientierungswert ab 2023 bei ca. 11,4915 Cent (derzeit 11,2662 Cent).

15.09.2022

Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 14.09.2022 - gegen die Stimmen der Ärzteschaft - eine Steigerung des Orientierungswertes für Leistungen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für 2023 um 2%. Damit liegt der Orientierungswert ab 2023 bei ca. 11,4915 Cent (derzeit 11,2662 Cent).

  • Die Erhöhung entspricht einem zusätzlichen Honorar von 780 Millionen Euro. Die vertragsärztlichen Gesamtvergütung wird damit im nächsten Jahr voraussichtlich auf ca. 14,4 Milliarden € anwachsen, so der Spitzenverband der Krankenkassen. Jeder niedergelassene Arzt/Ärztin erhält dadurch ca. 11.000 Euro zusätzliches Honorar in 2023.
  • Die Krankenkassen argumentierten vor der Entscheidung, dass durch Impfungen und Zuschläge im Jahr 2021 je Praxisinhaber ein durchschnittliches Honorar von ca. 17.200 Euro erwirtschaftet wurde wäre. Die wirtschaftliche Situation der Ärzteschaft sei damit besser denn je.
  • Der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Robert Schneider bezeichnete das Ergebnis als „Schlag ins Gesicht der Versorgerpraxen". Die aktuelle Inflation, Preissteigerungen bei Personal und Energie würden nicht adäquat abgebildet.
  • Auch die KBV kritisierte das Ergebnis als nicht kostendeckend.
  • Der Erweiterte Bundesausschuss setzt sich aus jeweils drei Vertretern der KBV, des GKV-Spitzenverbands sowie drei unparteiische Mitglieder zusammen.

Pflegenotstand: Lauterbach will Personaluntergrenzen selber bestimmen können

Pflegenotstand: Lauterbach will Personaluntergrenzen selber bestimmen können

Gesundheitsminister Lauterbach will die Personaluntergrenze für Pflegekräfte in Krankenhäusern selber bestimmen.

14.09.2022

Dies geht aus einem Entwurf eines Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes hervor.
Von Seiten der Regierung ist vorgesehen, verbindliche Pflegeschlüssel einzuführen. Da dies erst in 4 bis 5 Jahren der Fall sein wird, soll bis dahin Bundesgesundheitsminister Lauterbach ermächtigt werden, auf Basis des vorhandenen Personalbemessungsinstruments PPR 2.0 Vorgaben zu Personaluntergrenzen zu erlassen.
Mit dem ab 2023 geplanten Instrument zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) sollen Patienten zukünftig in Leistungsstufen der Grund- und Spezialpflege eingeteilt werden. Für jede Stufe soll in Minuten festgelegt werden, wie lange für die Pflege gebraucht wird. Der ermittelte Pflegepersonalbedarf kann so mit dem tatsächlich eingesetzten Personal abgeglichen werden

Kritik an der Aufhebung der Neupatientenregelung hält an

Kritik an der Aufhebung der Neupatientenregelung hält an

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erhält wegen der geplanten Aufhebung der Neupatientenregelung im Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz weiter Gegenwind aus der Ärzteschaft und von den Kassenärztlichen Vereinigungen.

14.09.2022

Mit Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes in 2019 wurde die Neupatientenregelung zusammen mit einer erhöhten Sprechstundenzeit eingeführt. Die Regelungen sollten als Anreiz für Praxen dienen, mehr Termine anzubieten und mehr Menschen zu behandeln. Ärzte erhalten die Behandlung neuer Patienten extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Als neu gelten Patienten, die weder im aktuellen noch in den acht vorangegangenen Quartalen in der jeweiligen Praxis waren.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor längeren Wartezeiten auf Termine.

Aktuelles Unterstützungspaket der Ampel-Koalition

Aktuelles Unterstützungspaket der Ampel-Koalition

Mit dem 3. Entlastungspaket in Höhe von über 65 Mrd. € sollen die Bundesbürger angesichts steigender Preise unterstützt werden. Aktuell wurden die Ergebnisse der Verhandlungen im Koalitionsausschuss bekannt. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

05.09.2022

Mit dem 3. Entlastungspaket in Höhe von über 65 Mrd. € sollen die Bundesbürger angesichts steigender Preise unterstützt werden. Aktuell wurden die Ergebnisse der Verhandlungen im Koalitionsausschuss bekannt.

 

Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

 

  • Bundesweites Nahverkehrsticket
    • Als Nachfolger des 9-€-Tickets soll ein neues bundesweit gültiges Nahverkehrsticket geschaffen werden - innerhalb einer Preisspanne zwischen 49 - 69 € pro Monat.

 

  • Energiepauschale für Rentner und Studierende
    • Rentner erhalten zum 01.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 €.
    • Studierende und Auszubildende erhalten einmalig 200 €.

  • Strompreis
    • Für einen definierten Strom-Basisverbrauch soll ein vergünstigter Preis gelten.
    • Für einen zusätzlichen Verbrauch darüber hinaus wäre der Preis nicht begrenzt.

  • Regelsätze für Bedürftige 
    • Die Regelsätze sollen mit der geplanten Einführung des Bürgergelds Anfang 2023 für Bedürftige auf rund 500 € erhöht werden.
    • Zum Vergleich: Heute erhalten Alleinstehende in der Grundsicherung 449 € monatlich.

  • Kindergeld
    • Anfang 2023 soll das Kindergeld um 18 € monatlich für das erste und zweite Kind steigen - so der ursprüngliche Plan. Nach Kritik steuerte die Ampel-Koalition nun auch noch für das dritte Kind nach. Demnach gibt es für das erste, zweite und dritte Kind ab Januar 2023 je 237 € monatlich.

  • Doppelbesteuerung der Renten
    • Steuerzahler können ab dem 01.01.2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen, womit eine Doppelbesteuerung der Rente vermieden werden soll.

  • Kalte Progression
    • Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression"), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst - sobald im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen.

  • Unterstützung bei höheren Gehaltszahlungen
    • Zahlen Unternehmen ihren Beschäftigten mehr Lohn, so soll von dem Plus auch beim Arbeitnehmer am Ende etwas ankommen. Daher ist der Bund bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Betriebe an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 € von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien und hierdurch zu einer weiteren Entlastung beizutragen.

Gesundheitspersonal: Leichter Anstieg der Beschäftigten 2020

Gesundheitspersonal: Leichter Anstieg der Beschäftigten 2020

Laut aktuellen Angaben der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2020 in Deutschland 5.837.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen.

02.09.2022

Laut aktuellen Angaben der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2020 in Deutschland 5.837.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen.

  • Mit 1.230.200 arbeiten die meisten davon in Nordrhein-Westfalen.
  • In Hessen ist 2020 die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um 1,4 % gestiegen im Vergleich zum Vorjahr. Dabei wurde mit einer insgesamten Anzahl von 455.400 Menschen sogar ein Höchststand erreicht. Die Mehrheit der Angestellten im Gesundheitswesen waren in Hessen Frauen mit 71,8 %.
  • In Bayern waren 2020 rund 940.000 Menschen im Gesundheitswesen tätig - ca. 1,6 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Beschäftigten ist jedoch vor der Corona-Pandemie stärker gestiegen. Von 2015 - 2019 hatte das jahresdurchschnittliche Wachstum bei 2,2 % gelegen. Der Frauenanteil im bayerischen Gesundheitswesen betrug 2020 75,8 %.
  • Weitere Informationen und Details zu den einzelnen Bundesländern etc. finden Sie hier.