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Hygienezuschlag für Haus- und Fachärzte ab 01.01.2022

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im Sommer dieses Jahres den finanziellen Ausgleich für die allgemeinen Hygienekosten in Arztpraxen auf 98 Mio. € beziffert; aktuell wurde die Verteilung dieses Mehrbedarfs für Hygieneaufwendungen festgelegt.

25.11.2021

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte im Sommer dieses Jahres den finanziellen Ausgleich für die allgemeinen Hygienekosten in Arztpraxen auf 98 Mio. € beziffert; aktuell wurde die Verteilung dieses Mehrbedarfs für Hygieneaufwendungen festgelegt. Damit sollen die gestiegenen Kosten u. a. für die Verwendung diverser Hygiene-Produkte, Hygieneberatungen oder Fortbildungen aufgefangen werden. Hintergrund ist, dass der Anstieg der Hygienekosten laut KBV bis dato weder im EBM noch im Orientierungswert ausreichend erfasst sei.

  • Der Beschluss des EBA wurde laut KBV gegen die Stimmen der Krankenkassen gefasst.
  • Nach Angaben der KBV ergibt sich aus dem Beschluss für Praxen ein Zuschlag von 2 Punkten, der ab 01.01.2022 zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt wird.
  • Damit beträgt der Aufschlag rund 22,5 Ct. pro Fall.
  • Der Zuschlag auf die allgemeinen Hygienekosten ist fachübergreifend gleich hoch; ausgenommen sind Fälle, die als reiner Videokontakt stattfinden.