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medmaxx news
- Gesundheitspolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag 13. Mai 2025Weichenstellung im Gesundheitswesen: Die Eckpunkte der großen Reform
- Koalitionsvertrag unterschrieben - Ressorts stehen fest 6. Mai 2025Rund 10 Wochen nach der Bundestagswahl steht die neue Bundesregierung: CDU, CSU und SPD haben sich auf eine Koalition geeinigt. Der Koalitionsvertrag wurde in Berlin unterzeichnet. Es ist die fünfte große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik.
- Neue Regeln für Arztbesuche: Hausarzt soll künftig erste Anlaufstelle werden 5. Mai 2025Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems mit dem Ziel, die Zahl der Arztbesuche in Deutschland deutlich zu verringern. Der Kern der neuen Strategie: Eine verbindliche Steuerung der Patienten über ein sogenanntes Primärarztsystem, bei dem der Hausarzt als erste Anlaufstelle fungieren soll.
Ältere Beiträge
E-Rechnung: Neue Anforderungen für Apotheken ab 2025
E-Rechnung: Neue Anforderungen für Apotheken ab 2025
Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung Pflicht für den Empfang und schrittweise auch für die Ausstellung zwischen Unternehmen. Apotheken sollten frühzeitig technische Voraussetzungen schaffen und sich auf neue Archivierungs- und Prozessanforderungen einstellen, um rechtliche und steuerliche Vorgaben zu erfüllen.
07.01.2025
Ab 01.01.2025 wird die E-Rechnung verpflichtend, um die Digitalisierung im Geschäftsverkehr voranzutreiben. Unternehmer müssen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen und empfangen. Während der Empfang ab diesem Datum Pflicht ist, gibt es für die Ausstellung großzügige Übergangsfristen bis Ende 2026.
- Definition: Eine E-Rechnung ist ein Datensatz, der maschinell verarbeitet werden kann. Sie basiert auf der Norm EN 16931 und wird in Formaten wie XRechnung oder ZuGFeRD (ab Version 2.0.1) ausgestellt.
- XRechnung: Vollständig maschinenlesbares XML-Format.
- ZuGFeRD: Hybrides Format mit maschinen- und menschenlesbaren Teilen; bevorzugt im Mittelstand.
- Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen:
- Gilt für alle steuerpflichtigen Umsätze zwischen inländischen Unternehmern.
- Empfänger müssen keine Zustimmung geben, aber über technische Empfangswege verfügen.
- Ausnahmen: Umsätze gemäß §4 Nr. 8-29 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise.
- Für Endverbraucher keine Pflicht, jedoch freiwillig möglich bei Zustimmung des Kunden.
- Relevanz für Apotheken:
- Pflicht beschränkt sich auf Rechnungen für Praxisbedarf, Abrechnungen mit Pflegeheimen und -diensten sowie Arztpraxen.
- Keine Pflicht für die Abgabe von Rx-, OTC-Medikamenten und Frei- oder Sichtwahl, da diese meist Endverbraucher betreffen.
- Übergangsregelungen:
- Bis Ende 2026: Weiterhin Papier- oder einfache elektronische Formate (z. B. PDF) möglich.
- Unternehmen mit Jahresumsatz <800.000 € dürfen bis Ende 2027 auf E-Rechnungen verzichten.
- Warenwirtschaftssysteme sollen in der Übergangszeit angepasst werden.
- Empfang von E-Rechnungen:
- Ab 01.01.2025 müssen Apotheken technische Voraussetzungen schaffen, z. B. ein separates E-Mail-Postfach oder elektronische Schnittstellen.
- Empfänger ohne geeignete Technik können keine alternative Rechnung fordern; der Versand durch den Aussteller erfüllt die Pflicht.
- Großhändler und Pharmaindustrie werden voraussichtlich ab 2025 umstellen. Apotheken sollten frühzeitig Abstimmungen zu Formaten und Versandwegen treffen.
- Vorsteuerabzug:
- Voraussetzungen:
- E-Rechnung mit allen steuerrechtlich vorgeschriebenen Angaben.
- Nutzung zulässiger Formate (z. B. XRechnung, ZuGFeRD).
- Fehlerhafte Rechnungen müssen korrigiert werden, Ergänzungen reichen nicht.
- Aufbewahrung und maschinelle Auswertbarkeit müssen gewährleistet sein.
- Ohne ordnungsgemäße E-Rechnung ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
- Voraussetzungen:
- Archivierung:
- E-Rechnungen müssen unveränderlich und maschinell auswertbar archiviert werden.
- Hybride Formate erfordern zusätzlich die Aufbewahrung relevanter Bildteile.
- Einfache Speicherorte wie PC-Ordner oder E-Mail-Postfächer genügen nicht.
- Lösungen wie Dokumentenmanagementsysteme sollten geprüft und implementiert werden.
- Fazit:
- Die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung. Apotheken sollten bis 01.01.2025 den Empfang sicherstellen und im Verlauf der Übergangszeit technische Systeme für die Ausstellung einführen.
- Die korrekte Archivierung ist essenziell, um finanzielle Risiken durch den Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden.
- Eine enge Abstimmung mit Steuerberatern und Warenwirtschaftsanbietern wird empfohlen, um die Umstellung erfolgreich zu meistern.
GKV-Arzneimittelausgaben steigen um 9,7 %: Kostenexplosion durch teure Medikamente
GKV-Arzneimittelausgaben steigen um 9,7 %: Kostenexplosion durch teure Medikamente
Die GKV-Arzneimittelausgaben erreichten in den ersten 3 Quartalen 2024 42,4 Mrd. € (+9,7 %), getrieben vor allem durch teure patentgeschützte Medikamente, während die Verordnungen nur geringfügig stiegen.
18.12.2024
Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stiegen in den ersten 3 Quartalen 2024 auf 42,4 Mrd. € - das entspricht einem Anstieg von 9,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahlen stammen aus einer aktuellen Analyse des Marktforschungsunternehmens IQVIA.
Zahlen zur Entwicklung 2024 im Überblick
- 558,51 Mio. abgegebene Packungen: Ein Plus von 2 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
- Umsatzstärkste Arzneimittelgruppen:
- SGLT-2-Inhibitoren (Diabetesmedikamente): +33,5 % - stärkstes Wachstum in den Top 10.
- Interleukin-Inhibitoren (bei Immunerkrankungen): +14,5 % Umsatzanstieg.
- Rückläufiger Umsatz: Bei „Humaninsulin und Analoga" sank der Umsatz als einzige Gruppe um 4,5 %.
Langfristige Entwicklung der Ausgaben
Bereits Ende November zeigte das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) ähnliche Tendenzen:
- 2023 lagen die GKV-Arzneimittelausgaben bei 54 Mrd. €.
- Das entspricht einem Anstieg um 74 % gegenüber vor 10 Jahren.
- Die Anzahl der Verordnungen nahm in diesem Zeitraum nur um 13,2 % zu.
Hauptursache für die Kostensteigerung
Laut WidO liegt die große Ausgabensteigerung vor allem an der Preisentwicklung patentgeschützter Arzneimittel. Diese führen dazu, dass für die Behandlung von wenigen Patienten zunehmend mehr Geld aufgewendet werden muss.
Helmut Schröder, Geschäftsführer des WidO, fordert deshalb eine Anpassung der Regulierungen:
- Der bestehende regulatorische Rahmen müsse dringend weiterentwickelt werden, um eine bezahlbare und nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV sicherzustellen.
Die Analyse zeigt, dass die steigenden Kosten im Arzneimittelmarkt strukturelle Anpassungen notwendig machen, um die langfristige Finanzierbarkeit der Versorgung zu gewährleisten.
Krankheitsängste in Deutschland: Höchststand seit 15 Jahren
Krankheitsängste in Deutschland: Höchststand seit 15 Jahren
Eine aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit zeigt, dass die Ängste der Deutschen vor Krankheiten auf den höchsten Stand der letzten 15 Jahre gestiegen sind. Besonders auffällig sind Sorgen vor Krebs, Demenz und psychischen Erkrankungen.
16.12.2024
Eine aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit zeigt, dass die Ängste der Deutschen vor Krankheiten auf den höchsten Stand der letzten 15 Jahre gestiegen sind. Besonders auffällig sind Sorgen vor Krebs, Demenz und psychischen Erkrankungen.
Hier die wichtigsten Ergebnisse der Forsa-Befragung:
Allgemeine Trends:
- Krebs ist die größte Sorge: 73 % der Befragten haben Angst vor bösartigen Tumoren (2023: 65 %).
- Demenz folgt mit 55 % der Befragten, die diese Erkrankung fürchten (2023: 45 %).
- Schlaganfälle sind für 52 % eine große Sorge, ein Anstieg um 11 % im Vergleich zum Vorjahr.
Psychische Erkrankungen im Fokus:
- Junge Menschen (14-29 Jahre) sorgen sich stärker um ihre psychische Gesundheit als andere Altersgruppen.
- Über 50 % der jungen Befragten haben Angst vor Depression oder Burnout - ein Plus von 9 % im Vergleich zu 2023.
- Ursachen: Erfolgsdruck, soziale Medien und die ständige Präsenz von Krisen und Kriegen erhöhen den Stresspegel.
- Trotz dieser Ängste bleiben psychische Erkrankungen häufig ein Tabuthema.
Weitere Krankheitsängste:
- Unfälle mit schweren Verletzungen: 50 % der Befragten.
- Herzinfarkt und schwere Augenerkrankungen: Jeweils 42 %.
- Corona hat stark an Bedeutung verloren: Nur 10 % sehen darin eine Hauptsorge (2020: 37 %).
Maßnahmen und Appelle:
- DAK-Vorstand Andreas Storm fordert eine stärkere Unterstützung der psychischen Gesundheit.
- Besonders wichtig: Der Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote in Schulen, Universitäten und am Arbeitsplatz.
Hintergrund der Umfrage:
- Seit 2010 führt die DAK-Gesundheit die repräsentative Umfrage „Angst vor Krankheiten" regelmäßig durch.
- Die aktuelle Erhebung fand vom 1. bis 5. November 2024 statt. Befragt wurden 1.000 Personen ab 14 Jahren bundesweit.
Diese Ergebnisse verdeutlichen, wie sich die Krankheitsängste in Deutschland verändern - von Corona hin zu chronischen Erkrankungen und psychischen Belastungen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025
Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025
Arztpraxen müssen sich darauf vorbereiten, ab Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und archivieren zu können. Spätestens ab 2027 sind größere Praxen auch verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu versenden.
13.12.2024
Zum 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine grundlegende Änderung im Rechnungswesen in Kraft: Die E-Rechnung wird für alle Unternehmen, einschließlich Arztpraxen, verpflichtend. Diese Neuerung wurde durch das Wachstumschancengesetz eingeführt und hat weitreichende Auswirkungen auf den geschäftlichen Zahlungsverkehr und die internen Prozesse in Unternehmen.
Was ist eine E-Rechnung?
- Eine E-Rechnung ist nicht zu verwechseln mit einer PDF-Datei, die per E-Mail verschickt wird. Sie wird vielmehr in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, das den automatisierten Austausch und die Verarbeitung von Rechnungsdaten ermöglicht.
- Im Unterschied zu herkömmlichen Rechnungen sind E-Rechnungen nicht unmittelbar lesbar, sondern basieren auf einem XML-Datensatz, der der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
- Für die Übertragung kommen speziell entwickelte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD (Version 2.0.1 oder höher) zum Einsatz:
- XRechnung ist ein vollständig maschinenlesbares XML-Format, das ursprünglich für den öffentlichen Sektor entwickelt wurde und eine automatische Datenverarbeitung ermöglicht.
- ZUGFeRD kombiniert ein maschinenlesbares XML-Datenelement mit einer PDF-Version der Rechnung. Dadurch kann die Rechnung sowohl automatisiert verarbeitet als auch manuell gelesen werden. Diese Dualität ist besonders praktisch, da es keine Unterscheidung zwischen „elektronisch verpflichteten" und „nicht verpflichteten" Geschäftspartnern erfordert.
Zeitplan für die Umstellung
- Der Gesetzgeber hat eine stufenweise Einführung vorgesehen:
- Ab 1. Januar 2025: Unternehmen in Deutschland müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Dies gilt ausnahmslos, auch für Kleinunternehmen und Anbieter von ausschließlich umsatzsteuerfreien Leistungen.
- Bis Ende 2026: Unternehmen dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versenden.
- Bis Ende 2027: Kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 800.000 € dürfen Papier- und PDF-Rechnungen an Kunden senden, wenn diese einverstanden sind.
- Ab 1. Januar 2028: Die E-Rechnungspflicht umfasst dann auch den Versand für alle Unternehmen; die EU plant, diese Regelung EU-weit einzuführen.
Wer ist von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?
- Es gibt bestimmte Ausnahmen, darunter:
- Rechnungen an Empfänger im Ausland
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (brutto)
- Fahrausweise
- Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 8-29 UStG, wie z. B. medizinische Heilbehandlungen
- Im Gesundheitswesen betrifft die Pflicht also keine Leistungen mit therapeutischem Zweck (z. B. ärztliche Behandlungen), jedoch umsatzsteuerpflichtige Leistungen wie kosmetische Behandlungen oder den Verkauf von Kontaktlinsen.
Auswirkungen auf Arztpraxen und kleine Unternehmen
- Arztpraxen sind nicht verpflichtet, E-Rechnungen an Patienten auszustellen. Diese erhalten weiterhin herkömmliche Rechnungen.
- Im geschäftlichen Bereich jedoch, wie etwa beim Einkauf von medizinischen Produkten oder Dienstleistungen, müssen Arztpraxen ab Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen von Lieferanten zu empfangen und zu archivieren.
- Praxen mit einem Jahresumsatz über 800.000 € werden ab 2027 auch zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtet.
Maßnahmen zur Vorbereitung auf die E-Rechnung
- Für eine reibungslose Einführung der E-Rechnungspflicht müssen Unternehmen, einschließlich Arztpraxen, ihre internen Abläufe anpassen:
1. Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse: Die Umstellung erfordert oft eine Überarbeitung der Praxissoftware. Es gilt zu prüfen, ob die bestehende Software E-Rechnungen verarbeiten kann oder ob ein neues System notwendig ist.
2. Installation eines Visualisierungsprogramms: Da E-Rechnungen in maschinenlesbarer Form vorliegen, wird ein spezielles Programm benötigt, um die Rechnungen lesbar zu machen.
3. E-Mail-Adresse für Rechnungsempfang: Es wird empfohlen, eine spezielle E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Rechnungen einzurichten.
4. Revisionssicheres digitales Belegarchiv: Die ordnungsgemäße Archivierung von E-Rechnungen erfordert ein revisionssicheres digitales Archiv, das den „Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form" (GoBD) des Bundesministeriums für Finanzen entspricht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre im Originalformat.
Datenschutz und Dokumentation
- Mit der Digitalisierung von Rechnungsprozessen geht eine erhöhte Verantwortung in Bezug auf Datenschutz einher.
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle digitalen Systeme den Datenschutzrichtlinien entsprechen.
- Zudem ist eine lückenlose Dokumentation der neuen Prozesse erforderlich, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
- Dazu gehört auch die Schulung des Teams, damit alle Mitarbeiter über die neuen Anforderungen und Abläufe informiert sind.
Kommunikation mit Geschäftspartnern
- Unternehmen sollten ihre Geschäftspartner rechtzeitig über die Umstellung informieren. Eine spezielle E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang kann z. B. auf Briefbögen, Formularen und in E-Mail-Signaturen bekannt gemacht werden. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über die neuen Abläufe informiert sind.
GKV-Finanzen 2024: Steigende Ausgaben und Milliarden-Defizit
GKV-Finanzen 2024: Steigende Ausgaben und Milliarden-Defizit
Die 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben in den ersten 9 Monaten des Jahres 2024 ein Defizit von 3,7 Mrd. Euro verzeichnet. Ein detaillierter Blick auf die finanzielle Situation zeigt folgende Ergebnisse:
10.12.2024
Die 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben in den ersten 9 Monaten des Jahres 2024 ein Defizit von 3,7 Mrd. € verzeichnet.
Ein detaillierter Blick auf die finanzielle Situation zeigt aktuell folgende Ergebnisse:
Finanzreserven und Zusatzbeiträge
- Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende des 3. Quartals 4,7 Mrd. €, was 0,17 Monatsausgaben entspricht.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve liegt bei 0,2 Monatsausgaben.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen stieg von 1,70 % zu Jahresbeginn auf 1,83 % im November 2024.
- 34 Krankenkassen erhöhten ihren Zusatzbeitragssatz im Laufe des Jahres.
Defizite nach Kassenart
- Ersatzkassen: 1,3 Mrd. €
- Ortskrankenkassen: 1 Mrd. €
- Betriebskrankenkassen: 859 Mio. €
- Innungskrankenkassen: 409 Mio. €
- Knappschaft: 52 Mio. €
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (keine Teilnahme am Risikostrukturausgleich): 8 Mio. €
Gesundheitsfonds und Liquiditätsreserve
- Der Gesundheitsfonds verfügte am 15. Januar 2024 über eine Liquiditätsreserve von 9,4 Mrd. €.
- Im Zeitraum Januar bis September 2024 verzeichnete der Gesundheitsfonds ein Defizit von 7,7 Mrd. €.
- Grund: Saisonale Schwankungen bei Einnahmen (z. B. höhere Beitragseinnahmen im 4. Quartal durch Weihnachtsgeld).
- Zusätzlicher Einfluss: Ausschüttung von 3,1 Mrd. € aus der Liquiditätsreserve zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze.
- Die Beitragseinnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,6 %, hauptsächlich bedingt durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen.
Ausgabenentwicklung
- Gesamtanstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten: +7,5 % im Vergleich zum Vorjahr.
- Leistungsausgaben: +7,8 % (stärkerer Anstieg als in den Vorjahren).
- Verwaltungskosten: +1,0 %.
- In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben im Zeitraum um 16,7 Mrd. €.
Ausblick
- Vorläufige Finanzergebnisse für 2024 werden Ende Februar 2025 erwartet.
- Endgültige Finanzergebnisse folgen Mitte Juni 2025.
KBV fordert Neustart: Gesundheitspolitik soll auf den Prüfstand
KBV fordert Neustart: Gesundheitspolitik soll auf den Prüfstand
Die KBV fordert einen grundlegenden Neuanfang in der Gesundheitspolitik, um zentrale Probleme des Gesundheitssystems zu lösen. Im Fokus stehen die Stärkung der Selbstverwaltung, der Ausbau ambulanter Strukturen, eine moderne Digitalisierung sowie eine faire Vergütung medizinischer Leistungen.
09.12.2024
Die KBV fordert einen grundlegenden Neuanfang in der Gesundheitspolitik, um zentrale Probleme des Gesundheitssystems zu lösen. Im Fokus stehen die Stärkung der Selbstverwaltung, der Ausbau ambulanter Strukturen, eine moderne Digitalisierung sowie eine faire Vergütung medizinischer Leistungen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bei ihrer Vertreterversammlung in Berlin sechs Kernforderungen an die kommende Bundesregierung formuliert. Diese Forderungen wurden einstimmig angenommen und zielen auf einen grundlegenden Wandel in der Gesundheitspolitik ab. Die bisherigen Maßnahmen der Ampelkoalition bewertet die KBV als unzureichend.
Im Folgenden die wesentlichen Punkte im Überblick:
Pakt für Selbstverwaltung:
- Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip.
- Gesetzgeberische und politische Eingriffe in die Selbstverwaltung sollen vermieden werden.
Analyse der GKV-Finanzen:
- Umfassende Untersuchung der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Legislaturperiode.
- Forderung nach Abbau sachfremder Ausgaben und Streichung versicherungsfremder Leistungen.
Förderung ambulanter Strukturen:
- Bekenntnis zum Prinzip „ambulant vor stationär".
- Unterstützung freiberuflich-selbstständiger Strukturen.
- Förderung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sowie Umsetzung der Reform der Approbationsordnung.
Digitalisierung und KI:
- Ausbau einer patientenzentrierten, nutzbringenden digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens.
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbesserung der Versorgung.
Bürokratieabbau:
- Einführung eines Bürokratieentlastungsgesetzes für die ambulante Versorgung.
- Verschlankung administrativer Prozesse.
- Entwicklung eines einheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens, um Patienten effizient in die passende Versorgungsebene zu lenken.
Entbudgetierung der Vergütung:
- Vollständige Vergütung aller ausreichenden, zweckmäßigen und notwendigen medizinischen Leistungen.
- Einführung dieser Maßnahme innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung.
KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen kritisierte, dass bisherige Gesetze der Ampelregierung wesentliche Probleme im Gesundheitswesen nicht gelöst hätten. Zu den wenigen Maßnahmen zählen laut KBV die Krankenhausreform, die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Teillegalisierung von Cannabis. Insgesamt fordert die KBV eine „verlässliche" Gesundheitspolitik ohne Misstrauenskultur gegenüber ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten. Ein Neustart sei dringend notwendig, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen.