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- Kein Kabinettsbeschluss zum ApoRG am 17.07.2024! 17. Juli 2024Das Apothekenreformgesetz (ApoRG) wird heute nicht im Kabinett behandelt, obwohl der überarbeitete Entwurf vorliegt, da vier andere Gesetze von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und der Haushalt auf der Tagesordnung stehen.
- Anstieg der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner auf fast 2.900 pro Monat 16. Juli 2024Höhere Kosten für Pflegebedürftige und Forderungen nach staatlicher Unterstützung
- Hausärzte in Baden-Württemberg: Erneute Budgetierung und Honorareinbußen im ersten Quartal 2024 12. Juli 2024Hausärzte in Baden-Württemberg wurden im ersten Quartal 2024 erneut budgetiert, wobei nur 94,5 % der abgerechneten Leistungen vergütet wurden, was zu einer Vergütungslücke von 20 Mio. führte und die Notwendigkeit einer gerechteren Honorarregelung unterstreicht.
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KI-Studie: Durchbruch der KI im zahnmedizinischen Bereich? ChatGPT 4.0 besteht Approbationsprüfungen
KI-Studie: Durchbruch der KI im zahnmedizinischen Bereich? ChatGPT 4.0 besteht Approbationsprüfungen
Eine aktuelle Studie der Universität Hongkong enthüllt, dass ChatGPT 4.0 erfolgreich die zahnärztlichen Approbationsprüfungen in den USA und Großbritannien besteht, was einen bedeutenden Schritt für die Integration von KI in die zahnmedizinische Praxis darstellen könnte.
02.05.2024
Eine neue Studie zeigt, dass ChatGPT 4.0 erfolgreich zahnärztliche Approbationsprüfungen in den USA und Großbritannien besteht. Die Untersuchung der Universität Hongkong verdeutlicht das Potenzial von KI im zahnmedizinischen Bereich. ChatGPT 4.0 erreichte 80,7 % und 62,7 % richtige Antworten in den USA bzw. Großbritannien, im Vergleich zu 68,3 % und 43,3 % von ChatGPT 3.5. Studienleiter Dr. Walter Yu-Hang betont die mögliche Verbesserung der Versorgungsqualität und Kommunikation durch Chatbots. OpenAI plant die Veröffentlichung einer verbesserten Version, GPT-5.0, im Sommer.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Die Universität Hongkong führte eine Studie zur Kompetenz von großen Sprachmodellen (LLMs) basierend auf Generativer KI in der Zahnmedizin durch.
- Ziel: GenAI-Fähigkeiten bei der Beantwortung von Fragen aus zahnärztlichen Approbationsprüfungen zu untersuchen.
- 1.461 Multiple-Choice-Fragen aus den USA und Großbritannien wurden in ChatGPT-Versionen 3.5 und 4.0 eingegeben und analysiert.
- Ergebnis: ChatGPT 3.5 beantwortete 68,3 % (USA) und 43,3 % (GB) der Fragen richtig. ChatGPT 4.0 erreichte 80,7 % (USA) und 62,7 % (GB).
- Dr. Walter Yu-Hang, Studienleiter, betont das Potenzial von Chatbots zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der Kommunikation zwischen Zahnarzt und Patient. Er prognostiziert eine mögliche Veränderung der Zahnarztpraxis durch den Einsatz von KI in Bereichen wie Patientenaufklärung und -management.
- OpenAI plant die Veröffentlichung von GPT-5.0 im Sommer, eine leistungsstärkere Version.
- Die Autoren betonen die Leistungsfähigkeit von GenAI in der Zahnmedizin, erkennen aber die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen an.
- Die Studie wurde im International Dental Journal veröffentlicht: Scientific Research Report
Gesundheitspolitik unter Beschuss: Sorgen um das deutsche Gesundheitssystem
Gesundheitspolitik unter Beschuss: Sorgen um das deutsche Gesundheitssystem
Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken kritisieren einheitlich die zentralisierten Reformpläne
17.04.2024
Ein breites Spektrum von Gesundheitsexperten warnt derzeit vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik und fordert flexiblere Lösungen, um das deutsche Gesundheitssystem zu schützen.
- Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken äußern ernste Bedenken über die Gesundheitspolitik der Regierung. Sie fürchten, dass die aktuellen Gesetzentwürfe das Gesundheitssystem in ähnliche Schwierigkeiten wie das britische bringen könnten.
Hier sind die Kernpunkte der Kritik
- Die Reformpläne des Gesundheitsministers Karl Lauterbach werden als zu zentralisiert und standardisiert empfunden.
- Es fehle an Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse, was zu Problemen bei der Umsetzung führen könnte.
- Insbesondere die geplante hausärztliche Versorgung in Krankenhäusern wird sehr kritisch gesehen, vor allem in ländlichen Gebieten.
- Die Selbstverwaltung fühlt sich bei den Reformen nicht ausreichend einbezogen, was die Effektivität der Maßnahmen beeinträchtigt.
- Viele Krankenhäuser kämpfen mit finanziellen Schwierigkeiten, was bereits zu Überlegungen führt, Standorte zu schließen oder Leistungen einzuschränken.
- Die Reformpläne des Gesundheitsministeriums werden als unzureichend analysiert angesehen, bevor sie umgesetzt werden.
- Der Kommunikationsstil des Ministers stößt ebenfalls auf Kritik, da es an regelmäßigem Austausch mit den betroffenen Parteien mangele.
- Kassenvertreter stimmen teilweise mit der Kritik überein und fordern flexiblere Lösungen, die lokale Bedürfnisse besser berücksichtigen.
- Die Probleme im Gesundheitswesen werden als hausgemacht betrachtet, vor allem aufgrund veralteter Strukturen und fehlender Reformen.
- Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die medizinische Versorgung erreichen dieses Jahr mit rund 314 Milliarden € ein Rekordniveau, was zu weiter steigenden Kassenbeiträgen führt.
Ambulante Anstellung von Ärzten erreicht Rekordzahl im Bundesarztregister 2023
Ambulante Anstellung von Ärzten erreicht Rekordzahl im Bundesarztregister 2023
Teilzeitpräferenz steigt, während Anzahl freiberuflicher Inhaber abnimmt
09.04.2024
Das Bundesarztregister 2023 verzeichnet einen historischen Anstieg der ambulanten Anstellungen von Ärzten und Psychotherapeuten, begleitet von einem Trend zur Teilzeitbeschäftigung und einem Rückgang der freiberuflichen Praxisinhaber.
- Nach neuesten Zahlen des Bundesarztregisters, veröffentlicht von der KBV, stieg die Anzahl der in Praxen und MVZ angestellten Ärzte und Psychotherapeuten Ende 2023 bundesweit um 7,0 % auf insgesamt 52.436 Personen.
- Gleichzeitig sank die Anzahl freiberuflicher Inhaber um 0,8 % auf 124.653 Personen.
- Insgesamt nahmen zum Ende des Jahres 187.441 Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil, was einem Anstieg von 1,2 % bzw. 2.143 Personen entspricht. Unter den Ärzten stieg die Anzahl um 0,7 % auf 153.726, während die Anzahl der Psychologischen Psychotherapeuten um 3,4 % auf 33.715 stieg.
- Erstmals seit 2016 stieg auch die Anzahl der Hausärzte wieder an, um 0,6 % auf 34.585 Allgemeinmediziner und um 1,6 % auf 17.847 hausärztliche Internisten.
- Jedoch geht mit dem Anstieg der Köpfe nicht zwangsläufig eine Zunahme der ambulanten Kapazitäten einher: Im Jahr 2023 entschieden sich erstmals "mehr als 60.000" Leistungserbringer für Teilzeit, was einem Plus von 235 % in einer Dekade entspricht. Die Anzahl der Anstellungen hat sich im selben Zeitraum verdoppelt.
- Unter den Leistungserbringern mit eigener Zulassung hatten zuletzt 94.311 (- 2,9 %) einen vollen Versorgungsauftrag, während 30.342 (+ 6,3 %) nur einen halben hatten.
- Bei den Angestellten hatten 18.376 (+ 6,8 %) einen Beschäftigungsumfang von mehr als 30 Wochenstunden, und 16.725 Personen (+ 7,4 %) waren zwischen zehn und 20 Wochenstunden beschäftigt.
- In Medizinischen Versorgungszentren waren zuletzt 28.578 (+ 9,0 %) Ärzte und Psychotherapeuten angestellt, während es in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften 23.858 waren, ein Plus von 4,5 %.
- Die Anzahl der Vertragsärztinnen und -psychotherapeutinnen stieg um 2,7 % auf 96.594 Personen, während bei den Männern ein Rückgang um 0,5 % auf 90.845 Personen zu verzeichnen war.
- KBV-Chef Dr. Andreas Gassen warnte vor kontraproduktiven Impulsen aus Berlin und betonte die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Praxen zu verbessern, anstatt eine "Versorgung light" in Gesundheitskiosken anzustreben.
Den aktuellen Tabellenband finden Sie hier.
Ambulantisierung: KBV, GKV-Spitzenverband und DKG einigen sich auf erweiterten Leistungskatalog für Hybrid-DRG
Ambulantisierung: KBV, GKV-Spitzenverband und DKG einigen sich auf erweiterten Leistungskatalog für Hybrid-DRG
90 neue OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart
02.04.2024
KBV, GKV-Spitzenverband und DKG haben kurz vor Ablauf der Frist eine Vereinbarung über 90 neue OPS-Codes für Hybrid-DRG getroffen, um ambulantisierbare Operationen zu erweitern und die sektorengleiche Vergütung anzupassen.
- Vereinbarung statt Verordnung: Dreiseitige Verhandlungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und DKG über Leistungskatalog 2025 für zusätzliche Hybrid-DRG kurz vor Fristende abgeschlossen.
- Neue Leistungen sollen nun kalkuliert werden.
Die Einigung kam kurz vor der Ostersonntagsfrist: Am Mittwoch (27. März) haben sich KBV, DKG und GKV-Spitzenverband auf einen neuen Leistungskatalog für spezielle sektorengleiche Vergütungen geeinigt. Laut der Vereinbarung soll das Gesamtvolumen der ambulantisierbaren vollstationären Fälle bei etwa 200.000 liegen.
- 90 zusätzliche OPS-Codes in die Hybrid-DRG-Vereinbarung aufgenommen.
- Umfassen endoskopische Biopsien am oberen Verdauungstrakt, Feinnadelpunktionen am Pankreas, Endosonografie der Gallenwege und Leber, operative Behandlung von Analfisteln, Exzision und Destruktion von erkranktem Skrotumgewebe und einige Eingriffe bei einfachen Frakturen bei kleinen Knochen.
Die Selbstverwaltung hatte bis zum 31. März 2024 Zeit, eine Vereinbarung zu treffen, wie im Paragrafen 115 f zur speziellen sektorengleichen Vergütung festgelegt. Im Vorjahr wurde diese Frist verpasst, was zur Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Hybrid-DRG kurz vor Weihnachten führte.
- Kalkulation bis spätestens zum Jahresende: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und Institut des Bewertungsausschusses übernehmen die Kalkulation von Fallpauschalen (Hybrid-DRG) und nötige Anpassungen bei Groupierung von OPS-Codes zu Hybrid-DRG.
- Spezifische Analyse der Sachkosten soll eine sachgerechte Vergütung sicherstellen, um Kritik an bisheriger Inklusion von Sachkosten in Hybrid-DRG zu begegnen.
Die aktuelle Vereinbarung finden Sie hier.
KV Baden-Württemberg reagiert auf BSG-Urteil: Fünf Notfallpraxen geschlossen
KV Baden-Württemberg reagiert auf BSG-Urteil: Fünf Notfallpraxen geschlossen
Konsequente Maßnahme nach Gerichtsentscheidung zur Beschäftigung von Poolärzten
21.03.2024
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schließt fünf Notfallpraxen als Reaktion auf das Bundessozialgerichtsurteil, das die Beschäftigung von Poolärzten als rechtswidrig erklärt hat.
Hier die wichtisten Aspekte im Überblick
- Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat als Antwort auf das Bundessozialgerichtsurteil bezüglich Poolärzten fünf Notfallpraxen geschlossen.
- Zuvor waren bereits sieben Praxen vorläufig geschlossen worden, nun zieht die KV Baden-Württemberg in fünf Fällen endgültige Konsequenzen.
- Die Zukunft von zwei weiteren Praxen in Buchen und Schorndorf ist noch ungewiss.
- Zum Hintergrund: Die Schließung der Notfallpraxen ist eine direkte Reaktion auf das Gerichtsurteil bezüglich Poolärzten. Demnach müssen Poolärzte im Notdienst der KVen zwingend sozialversichert sein. Poolärzte (haben keine Kassenzulassung) sind nun im Notdienst der KV Baden-Württemberg nicht mehr zulässig. Sie machen etwa 40 % der Dienste in den Notfallpraxen aus, weshalb die Einschränkung des Angebots unvermeidlich war.
Betroffene Notfallpraxen
- Bad Säckingen (Landkreis Waldshut)
- Waghäusel-Kirrlach (Landkreis Karlsruhe-Land)
- Möckmühl (Landkreis Heilbronn)
- Künzelsau (Hohenlohekreis)
- Geislingen (Landkreis Göppingen)
Neuausrichtung des Bereitschaftsdienstes steht noch aus
- Das BSG-Urteil erfordert eine Neuausrichtung des Bereitschaftsdienstes, jedoch liegt bisher kein konkretes Konzept vor.
- Die Hauptpriorität liegt auf der Stabilisierung der Regelversorgung, da mehr als 900 Hausarztsitze im Land unbesetzt sind.
- Trotz der Schließungen betont die KV Baden-Württemberg, dass die Bevölkerungsversorgung weiterhin gewährleistet ist.
- Bis zur Eröffnung neuer Haus- und Facharztpraxen wird der Bereitschaftsdienst durch einen Fahrdienst für medizinisch notwendige Hausbesuche unterstützt.
Ambulantisierung: Ärzte können Hybrid-DRG mit Pseudoziffern abrechnen
Ambulantisierung: Ärzte können Hybrid-DRG mit Pseudoziffern abrechnen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine vorläufige Abrechnungslösung für Vertragsärzte eingeführt, die es diesen ermöglicht, Hybrid-DRG vorerst über Quartalsabrechnungen mit Pseudoziffern abzurechnen, während Krankenkassen die technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren schaffen.
12.03.2024
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine vorläufige Abrechnungslösung für Vertragsärzte eingeführt, die es diesen ermöglicht, Hybrid-DRG vorerst über Quartalsabrechnungen mit Pseudoziffern abzurechnen, während Krankenkassen die technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren schaffen.
Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben ein Abrechnungsverfahren für Vertragsärzte vereinbart, um Hybrid-DRG abzurechnen. Dies geschieht vorerst über Quartalsabrechnungen.
- KBV und Krankenkassen haben sich auf ein Abrechnungsverfahren für Hybrid-DRG geeinigt.
- Ärzte können ihre Abrechnungen jederzeit einreichen, und die Krankenkassen müssen die Rechnungen innerhalb von 21 Tagen begleichen, sofern sie keine Beanstandungen haben.
- Aufgrund fehlender Technik bei den Krankenkassen wird es bis Jahresende eine Übergangsfrist geben, während der Vertragsärzte den herkömmlichen Abrechnungsweg nutzen können.
- Dies beinhaltet die Abrechnung aller Eingriffe nach Paragraf 115 f SGB V über Quartalsabrechnungen mit einer zusätzlichen Pseudo-Gebührenordnungsposition und Angabe der Hauptdiagnose der Patienten.
Fallpauschalen werden durch Grouper-Software generiert
- Ärzte benötigen eine Grouper-Software, um festzustellen, ob ein Eingriff einer Hybrid-DRG zugewiesen werden kann.
- Derzeit gibt es fünf definierte Leistungsbereiche für Hybrid-DRG.
- Neben OPS-Kodes müssen auch ICD-10-Schlüssel eingegeben werden, die den Eingriff beeinflussen.
- Der Grouper generiert daraufhin eine Fallpauschale.
- Zertifizierte Grouper-Programme sind auf der Website des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) verfügbar.
Optionen für die Abrechnung
- Es gibt Diskussionen darüber, ob Ärzte verpflichtet sind, Hybrid-DRG abzurechnen, wenn der Grouper dies vorschlägt.
- Der GKV-Spitzenverband hat bereits klargestellt, dass Eingriffe nach EBM nicht bezahlt werden, wenn es eine Hybrid-DRG gibt.
Elektronische Abrechnung erforderlich
- Bis Jahresende können Ärzte die Eingriffe über EBM und Pseudoziffern abrechnen.
- Eine elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten ist erforderlich, sowohl für selbst abrechnende Ärzte als auch für externe Dienstleister.