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Debatte um Krankenkassen-Reform: Weniger Kassen, geringere Verwaltungskosten?
Debatte um Krankenkassen-Reform: Weniger Kassen, geringere Verwaltungskosten?
Steigende Ausgaben und drohende Milliardenlücken verschärfen die Diskussion über Fusionen und Einsparpotenziale in der GKV
27.03.2026
Angesichts wachsender Finanzprobleme fordern Ärzte und Politik massive Einsparungen sowie eine deutliche Reduzierung der Krankenkassenzahl, während die Kassen selbst vor überzogenen Erwartungen warnen.
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschärft sich aktuell zunehmend und löst eine intensive Debatte über Strukturreformen und Einsparpotenziale aus.
Finanzielle Entwicklung der Krankenkassen
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2025: Überschuss von rund 3,5 Mrd. € bei 93 Krankenkassen
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Überschuss dient primär zum Auffüllen gesetzlicher Rücklagen
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Seit 2024: Ausgaben steigen deutlich schneller als Einnahmen
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Prognose:
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ab 2027 jährliche Finanzierungslücken im zweistelligen Milliardenbereich
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Einschätzung von Nina Warken: Entwicklung zunehmend kritisch
Forderungen der Hausärzte
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Massive Reduzierung der Verwaltungskosten gefordert
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Ziel: mittelfristig Halbierung der Verwaltungsausgaben
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Kritik an ineffizienten Strukturen:
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Verhältnis: 1 Hausarzt zu 2,5 Verwaltungsmitarbeitern
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Verwaltung sei zu aufgebläht
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Einsparungen sollen zuerst bei Kassen selbst erfolgen, nicht bei Versorgung
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Offenheit für strukturelle Reformen inklusive Reduzierung der Kassenanzahl
Politische Vorschläge zur Konsolidierung
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Forderung nach Fusionen und stärkerer Zusammenarbeit zwischen Kassen
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Klaus Holetschek schlägt konkret vor:
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Reduktion auf 20-30 Krankenkassen
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Ziel:
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Abbau von Doppelstrukturen (IT, Verwaltung, Organisation)
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effizientere Nutzung von Beitragsgeldern
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Unterstützung durch Sozialverbände
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Kritik am System mit über 90 Kassen
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Argumente:
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unnötige Parallelstrukturen verursachen hohe Kosten
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Einsparpotenzial in Milliardenhöhe
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Mittel sollten stärker in die Patientenversorgung fließen
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Position der Krankenkassen
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Skepsis gegenüber Einsparpotenzial durch Fusionen
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BKK Dachverband:
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spricht von „Fusionsmärchen"
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bezweifelt signifikante Kosteneffekte
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Weitere Entwicklungen
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Einsetzung einer Finanzkommission durch das Bundesgesundheitsministerium
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Ziel:
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Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze
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Erste Vorschläge sollen noch im März vorgelegt werden
Einordnung
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System steht unter erheblichem finanziellen Druck trotz aktueller Überschüsse
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Diskussion dreht sich um Effizienz, Strukturreformen und Priorisierung der Mittelverwendung
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Zentrale Frage:
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Einsparungen durch weniger Kassen vs. strukturelle Reformen im Gesamtsystem
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Psychotherapie-Honorare sinken um 4,5 % ab April
Psychotherapie-Honorare sinken um 4,5 % ab April
Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Kürzung der Vergütung - KBV kritisiert Entscheidung als massiven Nachteil für Psychotherapeuten und Patienten
13.03.2026
Ab 01.04.2026 werden psychotherapeutische Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab um 4,5 % reduziert - eine Entscheidung, die laut KBV erhebliche Folgen für die Versorgung psychisch kranker Patienten haben könnte.
Die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 01.04.2026 deutlich reduziert. Der Beschluss wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, nachdem sich die Verhandlungspartner zuvor nicht einigen konnten.
Betroffen sind nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen, die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden.
Die Entscheidung stieß auf scharfe Kritik der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Deren Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen bezeichnete die Maßnahme als „fatale Entscheidung", die letztlich vor allem Patienten mit psychischen Erkrankungen belaste.
Kürzung betrifft nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen
Die Vergütungsreduzierung betrifft den EBM-Abschnitt 35.2.1 und damit einen Großteil der psychotherapeutischen Behandlungen.
Zu den betroffenen Leistungen gehören unter anderem:
- genehmigungspflichtige Psychotherapien
antragsgebundene Therapieformen
Psychotherapeutische Sprechstunden
Akutbehandlungen
- weitere reguläre psychotherapeutische Leistungen
Die Vergütung dieser Leistungen wird ab April um 4,5 % abgesenkt.
Hintergrund der Entscheidung
Die Entscheidung fiel, nachdem die Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband gescheitert waren.
Position der Krankenkassen:
- Forderung nach einer Kürzung der Honorare um 10 %
Begründung: angeblich zu hohe Einnahmen von Psychotherapeuten
Da keine Einigung erzielt wurde, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium eingeschaltet.
Dieser entschied schließlich:
- Vergütungskürzung von 4,5 %
- gleichzeitig Erhöhung bestimmter Strukturzuschläge
Strukturzuschläge steigen um 14,5 %
Neben der Honorarkürzung wurde eine Anpassung der Strukturzuschläge beschlossen.
Die Zuschläge betreffen insbesondere:
- Personalkosten in Praxen
Leistungen der EBM-Abschnitte 35.2.2 und 35.2.3
Die Änderungen im Überblick:
- Erhöhung der Zuschläge um 14,5 %
- rückwirkend gültig ab 01.01.2026
Nach Einschätzung der KBV kompensiert diese Erhöhung jedoch nur einen kleinen Teil der Einnahmenverluste.
Kritik der KBV an der Berechnung
Die KBV hält die Kürzung für fachlich nicht begründet und kritisiert insbesondere die zugrunde gelegten Berechnungsdaten.
Wesentliche Kritikpunkte:
- verwendete Datengrundlage weist methodische Mängel auf
Berechnungsverfahren wurde trotz bekannter Probleme nicht angepasst
Kostensteigerungen der letzten Jahre wurden nicht ausreichend berücksichtigt
Die Berechnung basiert auf zwei zentralen Datenquellen:
- Kostenstrukturerhebung des Statistisches Bundesamt aus dem Jahr 2023
- Abrechnungsdaten der Praxen aus dem Jahr 2024
Diese Kombination führte laut KBV zu einer verzerrten Bewertung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation.
Vergleich mit anderen Facharztgruppen
Ein zentrales Element der Verhandlungen war ein Vergleich der Einnahmen von Psychotherapeuten mit anderen Facharztgruppen.
Dabei wurden Erträge aus psychotherapeutischen Leistungen mit folgenden Fachrichtungen verglichen:
- Gynäkologie
Dermatologie
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Der GKV-Spitzenverband leitete aus diesen Vergleichen ab, dass die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen zu hoch sei.
Die KBV widerspricht dieser Interpretation und kritisiert insbesondere die Auswahl und Nutzung der Stichproben.
Orientierungswert-Steigerungen entfallen vollständig
Ein besonders kritischer Punkt aus Sicht der KBV betrifft den sogenannten Orientierungswert.
Dieser bestimmt die jährliche Anpassung der ärztlichen Vergütung.
Durch die neue Berechnungssystematik entfallen für Psychotherapeuten vollständig:
- Orientierungswert-Steigerung 2025: +3,85 %
- Orientierungswert-Steigerung 2026: +2,8 %
Damit bleiben Psychotherapeuten laut KBV von den allgemeinen Honorarsteigerungen ausgeschlossen.
Auftrag zur Überprüfung der Berechnungsmethode
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat zusätzlich beschlossen, die Berechnungsgrundlagen zu überprüfen.
Der Auftrag lautet:
- Analyse der Datengrundlage
Überprüfung der Berechnungssystematik
- Abschluss der Prüfung bis 30.09.2026
Die Ergebnisse könnten künftig zu Anpassungen der Vergütungsmechanismen führen.
Historischer Hintergrund der Vergütungsprüfung
Die regelmäßige Überprüfung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen geht auf ein Urteil des Bundessozialgericht aus dem Jahr 1999 zurück.
Seitdem erfolgt eine systematische Bewertung der Angemessenheit der Vergütung.
Diese Überprüfung umfasst:
- genehmigungspflichtige Psychotherapien
Psychotherapeutische Sprechstunden
Akutbehandlungen
- weitere Leistungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung
Die Prüfung wird mittlerweile jährlich durchgeführt.
Sorge um Auswirkungen auf die Patientenversorgung
Die KBV warnt davor, dass die Kürzungen langfristig Auswirkungen auf die Versorgung haben könnten.
Besonders problematisch sei dies vor dem Hintergrund einer stark steigenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung.
Laut KBV:
- steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung seit Jahren kontinuierlich
ambulante Psychotherapie gehört zu den vergleichsweise kostengünstigen Versorgungsformen
Einsparungen in diesem Bereich könnten die Versorgung psychisch kranker Menschen verschlechtern
Die Entscheidung wird daher innerhalb der Ärzteschaft als erhebliches Risiko für die zukünftige ambulante Versorgung bewertet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
PKV sorgt für deutlichen Mehrumsatz in Arztpraxen Baden-Württembergs
PKV sorgt für deutlichen Mehrumsatz in Arztpraxen Baden-Württembergs
Studie zeigt: Privatversicherte bringen Praxen im Schnitt rund 84.000 € zusätzlich - besonders stark profitieren Ärzte in ländlichen Regionen.
06.03.2026
Studie zeigt: Privatversicherte bringen Praxen im Schnitt rund 84.000 € zusätzlich - besonders stark profitieren Ärzte in ländlichen Regionen.
Arztpraxen in Baden-Württemberg erzielen durch privatversicherte Patienten einen erheblichen wirtschaftlichen Zusatznutzen. Eine Auswertung des Verbands der Privaten Krankenversicherung auf Grundlage der Versorgungsdaten aus 2023 zeigt, dass niedergelassene Ärzte im Land durchschnittlich 83.975 € zusätzlichen Jahresumsatz pro Praxis durch PKV-Patienten generieren.
Insgesamt summiert sich dieser Effekt im ambulanten Bereich der KV-Region Baden-Württemberg auf rund 2,16 Mrd. € pro Jahr. Der sogenannte Mehrumsatz ergibt sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Ausgaben für privatversicherte Patienten und den theoretischen Kosten, die entstehen würden, wenn diese Patienten gesetzlich versichert wären.
Mehrere strukturelle Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung erklären diesen finanziellen Effekt:
- Bei Privatversicherten ist der Leistungsumfang pro Patient häufig größer
Die Vergütung ärztlicher Leistungen liegt meist über dem Niveau der GKV
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bestehen keine mengenbezogenen Budgetbegrenzungen bei der Behandlung von PKV-Patienten
Leistungen können in vielen Fällen individueller und umfangreicher abgerechnet werden
Die Analyse zeigt außerdem deutliche regionale Unterschiede innerhalb Baden-Württembergs. Besonders Ärzte in strukturschwächeren und ländlichen Regionen profitieren überdurchschnittlich von privatversicherten Patienten.
Beispiele aus der Studie:
- Großraum Stuttgart: durchschnittlicher PKV-Mehrumsatz von 63.575 € pro Praxis und Jahr
Main-Tauber-Kreis: etwa 96.605 € pro Praxis jährlich
Neckar-Odenwald-Kreis: sogar 116.796 € zusätzlicher Umsatz pro Praxis
Als Ursache für diese Unterschiede nennt der PKV-Verband vor allem die Altersstruktur der Bevölkerung. In ländlichen Regionen liegt das Durchschnittsalter der Versicherten höher, wodurch mehr Behandlungsanlässe entstehen. Zusätzlich wirken sich geringere Kostenstrukturen im ländlichen Raum positiv auf die wirtschaftliche Situation von Praxen aus. Dazu zählen insbesondere niedrigere Ausgaben für:
- Praxisräume und Mieten
Personal
sonstige Betriebskosten
Ein Blick auf die Gesamtfinanzierung der ambulanten Versorgung zeigt ebenfalls die besondere Rolle der privaten Krankenversicherung. Anders als im stationären Bereich ist im PKV-System die ambulante Versorgung der größte Ausgabenposten.
Die aktuellen Zahlen verdeutlichen die wirtschaftliche Bedeutung dieses Systems für Arztpraxen in Baden-Württemberg:
- 23,8 % Anteil der PKV am gesamten ambulanten Praxisumsatz
Dem gegenüber steht ein Bevölkerungsanteil der Privatversicherten von lediglich 11,7 %
Damit trägt die PKV etwa doppelt so stark zur Finanzierung der ambulanten Versorgung bei, wie es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht.
Aus Sicht des PKV-Verbands entstehen daraus mehrere Effekte für das Gesundheitssystem:
- zusätzliche wirtschaftliche Stabilität für niedergelassene Ärzte
stärkere Anreize für Praxisgründungen und Niederlassungen
bessere Investitionsmöglichkeiten für Praxen
Unterstützung der medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum
Die privaten Krankenversicherungen leisten damit einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung der ambulanten Versorgung und tragen dazu bei, die flächendeckende medizinische Infrastruktur langfristig zu sichern.
--> Privatversicherte Patienten sorgen in Baden-Württemberg für durchschnittlich 83.975 € zusätzlichen Jahresumsatz pro Arztpraxis und tragen mit 23,8 % Anteil am ambulanten Gesamtumsatz wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität der ambulanten Versorgung bei.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Apothekenreform auf der Zielgeraden: Anhörungstermin im Bundestag steht fest
Apothekenreform auf der Zielgeraden: Anhörungstermin im Bundestag steht fest
Öffentliche Anhörung am 04.03.2026 - ApoVWG soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden
19.02.2026
Mit Anhörung, parlamentarischen Beratungen und geplanten Kompetenzänderungen rückt die Apothekenreform näher - während zentrale Honoraranpassungen weiterhin außerhalb des Gesetzes geregelt werden sollen.
Die Reform der Apothekenversorgung nimmt konkrete Form an. Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll die wirtschaftliche Situation der Vor-Ort-Apotheken stabilisiert und deren Rolle im Gesundheitssystem ausgebaut werden. Nach Kabinettsbeschluss und erster parlamentarischer Beratung ist nun der nächste Schritt terminiert.
Zeitplan und politischer Prozess:
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Kabinettsbeschluss zum ApoVWG: Mitte 12/2025
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Erste Lesung im Bundestag: 26.02.2026
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Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss: 04.03.2026
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Beteiligte: Sachverständige und Experten mit Stellungnahmen zum Gesetzentwurf
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Ziel: Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch vor der Sommerpause 2026
Ausgangslage und Reformdruck:
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wirtschaftliche Situation vieler Vor-Ort-Apotheken angespannt
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politischer Handlungsdruck zur Stabilisierung der Versorgung
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Erwartung der Branche: strukturelle Reformen und langfristige Sicherung der Offizin
Inhalte und Zielsetzung des ApoVWG:
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Stärkung der Rolle der Apotheken im Versorgungssystem
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geplante Erweiterung von Kompetenzen in der pharmazeutischen Versorgung
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Anpassung von Aufgabenprofilen mit Blick auf zukünftige Versorgungsanforderungen
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Fokus auf strukturelle Weiterentwicklung statt unmittelbarer finanzieller Maßnahmen im Gesetz
Honorarfrage weiterhin ausgelagert:
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Erhöhung des Apothekenhonorars nicht Bestandteil des ApoVWG
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Umsetzung stattdessen über separate Verordnung geplant
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politische Zusage zur Honoraranpassung bleibt bestehen, aber nicht Teil des Gesetzestextes
Bedeutung für den weiteren Verlauf:
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Anhörung gilt als zentraler Schritt im parlamentarischen Verfahren
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Positionen von Verbänden, Experten und Fachpolitik fließen in weitere Beratungen ein
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Abschluss vor Sommer 2026 angestrebt, um Planungssicherheit für Apotheken zu schaffen
--> Das ApoVWG markiert damit einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung der Apothekenversorgung: strukturelle Reformen sollen die Zukunftsfähigkeit der Offizin sichern, während finanzielle Fragen parallel geregelt werden sollen.
Hausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg: Erfolgsmodell mit wachsender Reichweite
Hausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg: Erfolgsmodell mit wachsender Reichweite
Mehr als 2 Mio. Versicherte, rund 9.000 beteiligte Ärzte und nachweislich bessere Ergebnisse gegenüber der Regelversorgung
16.02.2026
Die hausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg zeigt seit Jahren bessere Qualität, geringere Kosten und hohe Beteiligung - und entwickelt sich zunehmend zu einem tragenden Pfeiler der ambulanten Versorgung.
Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in Baden-Württemberg gilt auch 2025 als leistungsfähiger Bestandteil der ambulanten Medizin und übertrifft weiterhin die klassische Regelversorgung. Grundlage sind aktuelle Evaluationen des Universitätsklinikums Heidelberg und der Goethe-Universität Frankfurt, die das Modell seit Jahren begleiten. Die Versorgung ist populations- und patientenorientiert aufgebaut, stärkt die koordinierende Rolle des Hausarztes und soll Über-, Unter- sowie Fehlversorgung reduzieren.
Zentrale Kennzahlen und Entwicklungen:
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Einführung der HZV: seit 2008 in Baden-Württemberg, rechtliche Basis § 73b SGB V
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Wissenschaftliche Begleitung: kontinuierlich durch Universitätsklinikum Heidelberg und Goethe-Universität Frankfurt
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Teilnahme: über 2 Mio. AOK-Versicherte in Baden-Württemberg (Q1/2025)
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Facharzt-Programm: mehr als 1 Mio. Teilnehmer zusätzlich (Q4/2025)
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Beteiligte Leistungserbringer: rund 9.000 Ärzte und Psychotherapeuten
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Bundesweite Dimension: etwa 10 Mio. Teilnehmer an HZV-Strukturen insgesamt
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Baden-Württemberg gesamt: rund 3,3 Mio. Versicherte kassenübergreifend in der HZV
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Hausärzte im Land: ca. 5.900 HZV-Teilnehmer
Strukturelle Entwicklung und Ausbau:
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erster HZV-Vertrag: 2008 zwischen AOK Baden-Württemberg und ärztlichen Partnerorganisationen
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Weiterentwicklung: seit 2010 Facharzt-Programm nach § 140a SGB V
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aktuelle Abdeckung: 13 Fachrichtungen integriert
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zeitliche Erweiterung der Fachrichtungen:
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Kardiologie: Start
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Gastroenterologie: 2011
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Psychotherapie: 2012
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Neurologie & Psychiatrie: 2013
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Orthopädie & Chirurgie: 2014
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Urologie: 2017
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Diabetologie: 2017
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Rheumatologie: 2018
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Kinder- und Jugendpsychiatrie: 2019
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Nephrologie: 2020
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Pneumologie: 2021
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Versorgungsqualität und Effekte:
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nachweislich bessere Ergebnisse als in der Regelversorgung
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Kombination aus HZV + Facharzt-Programm zeigt bessere Resultate als HZV allein
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Vorteile besonders für chronisch Erkrankte und multimorbide Patienten
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geringere Kosten bei gleichzeitig höherer Versorgungsqualität
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stärkere Koordination medizinischer Leistungen durch Hausarztsteuerung
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weniger unnötige Facharztkontakte
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weniger vermeidbare Krankenhausaufnahmen
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geringere Arzneimittelkosten
Leistungsfähigkeit in Krisenzeiten:
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stabile Versorgung auch während COVID-19
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kontinuierliche Betreuung und koordinierte Facharztkontakte
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höhere Influenza-Impfquote im Vergleich zur Regelversorgung
Teamorientierte Versorgung als Qualitätsfaktor:
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stärkere Einbindung von Praxisteams
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HZV-Praxen mit VERAH (Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis) erzielen messbar bessere Ergebnisse
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Effekte durch VERAH-Einsatz:
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bessere Koordination
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weniger unstrukturierte Facharztbesuche
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weniger Krankenhauseinweisungen
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niedrigere Arzneimittelausgaben
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neue Vertragsregelung: gezielte Förderung und Vergütung der VERAH-Weiterqualifikation für medizinische Fachangestellte
GOÄ-Novelle noch 2026 geplant: Gesundheitsministerin kündigt Umsetzung an
GOÄ-Novelle noch 2026 geplant: Gesundheitsministerin kündigt Umsetzung an
Mit der zugesagten GOÄ-Reform 2026, stärkeren Schutzregelungen für Ärzte und weitreichenden Strukturprojekten in GKV, Pflege und Primärversorgung stellt die Bundesregierung zentrale Weichen für eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems.
03.02.2026
Beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft in Berlin hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Umsetzung der Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) noch im laufenden Jahr zugesagt. Die Reform sei aus ihrer Sicht zwingend erforderlich, entsprechende Gespräche liefen bereits, und im Bundesgesundheitsministerium sei ein strukturierter Arbeitsprozess auf Fachebene gestartet worden. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich zuvor optimistisch zur Realisierung geäußert.
Zentrale Aussagen und Themen der Veranstaltung:
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GOÄ-Reform
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Umsetzung der Novellierung noch 2026 zugesagt
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Reformbedarf unstrittig, fachliche Arbeiten im BMG bereits angelaufen
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Enge Abstimmung mit ärztlichen Organisationen angekündigt
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Zusammenhang Beamtenbesoldung - Beihilfe - GOÄ
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Beamtenbesoldung
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Berlin reformiert die Beamtenbesoldung ab 01.01.2026
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Neue Besoldungstabellen bereits veröffentlicht
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Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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Feststellung: bisherige Besoldung war nicht amtsangemessen
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Ziel der Reform:
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Anhebung der Besoldung auf mindestens 80 % des Median-Einkommens
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1. Beihilfe ist einkommensabhängig relevant
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Beamte erhalten:
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Beihilfe vom Dienstherrn (meist 50-70 % der Krankheitskosten)
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Private Restkostenversicherung
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Die Beihilfe erstattet ärztliche Leistungen auf Basis der GOÄ
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Je höher die Besoldung, desto höher:
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die absolute Belastbarkeit
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die politische Erwartung an eine „angemessene" Eigenvorsorge
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2. Höhere Besoldung = höhere Beihilfeausgaben des Staates
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Steigende Besoldung führt zu:
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höheren beihilfefähigen Erstattungen
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höheren absoluten Staatsausgaben bei steigenden GOÄ-Honoraren
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Der Staat ist damit:
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Arbeitgeber
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Beihilfeträger
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Mitfinanzierer der GOÄ-Vergütung
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--> Der Staat zahlt also indirekt selbst einen großen Teil der GOÄ-Rechnung
Die Reform der Beamtenbesoldung verstärkt den Druck auf die GOÄ, da die Beihilfe als Teil der verfassungsrechtlich geforderten Gesamtalimentation direkt auf der Gebührenordnung für Ärzte basiert und steigende Besoldungen zugleich steigende staatliche Beihilfeausgaben nach sich ziehen.
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Schutz vor Gewalt
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Zunehmende Übergriffe auf Ärzte als inakzeptabel bezeichnet
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Geplanter Ausbau des strafrechtlichen Schutzes auch für ärztliches Personal in Praxen
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Unterstützung des Referentenentwurfs aus dem Bundesjustizministerium
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Gesundheitspolitische Gesamtlage
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Hoher Reformdruck ohne „Ruhephasen"
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Zielkonflikt zwischen flächendeckender Versorgung und finanzieller Tragfähigkeit
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Breite Reformdebatte ausdrücklich gewünscht
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Gesetzliche Krankenversicherung und Pflege
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Wiederherstellung des Gleichgewichts von Einnahmen und Ausgaben in der GKV
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Pflegereform zur Sicherung einer dauerhaft finanzierbaren Versorgung
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Leitlinien: mehr Digitalisierung, gezieltere Patientensteuerung, bessere Nutzung vorhandener Kompetenzen
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Primärversorgung
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Geplantes Primärversorgungssystem zur besseren Koordination von Behandlungswegen
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Fachdialog startet noch im laufenden Monat
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Ärzteschaft ausdrücklich zur Mitwirkung eingeladen
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Gesundheitssicherheit
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Vorbereitung des Systems auf Krisen wie Naturkatastrophen, Stromausfälle und geopolitische Szenarien
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Auch Versorgung von Verwundeten im Kriegsfall berücksichtigt
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Gesundheitssicherstellungsgesetz noch 2026 angekündigt
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Apothekenreform
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Appell an die Ärzteschaft, Reformpläne nicht reflexhaft abzulehnen
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Geplante Leistungen wie Impfangebote oder eng begrenzte Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept seien kein Angriff auf ärztliche Zuständigkeiten
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Position der KBV
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Kritik an einer Vermischung medizinischer und pharmazeutischer Kompetenzen
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Warnung vor Illusionen einer dauerhaft stabilen GKV-Finanzierung ohne Anpassung des Leistungskatalogs angesichts des demografischen Wandels
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Unterstützung eines Primärarztsystems zur effizienteren Ressourcensteuerung
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Skepsis gegenüber dem Begriff „Primärversorgungsmodell" statt klarer ärztlicher Steuerung
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Forderung nach verbindlichen Leitplanken für bessere Patientensteuerung
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--> Mit der zugesagten GOÄ-Reform 2026, stärkeren Schutzregelungen für Ärzte und weitreichenden Strukturprojekten in GKV, Pflege und Primärversorgung stellt die Bundesregierung zentrale Weichen für eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems.
Die aktuelle Fassung zum GOÄ-Entwurf finden Sie hier.