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DAV-Wirtschaftsbericht 2026: Apotheken zwischen Honorarstagnation und Kostenanstieg

DAV-Wirtschaftsbericht 2026: Apotheken zwischen Honorarstagnation und Kostenanstieg

Steigende Personalkosten, höherer Kassenabschlag und zunehmende Online-Konkurrenz setzen Apotheken weiter unter Druck. Selbst eine Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro würde die wirtschaftliche Lage laut aktuellem Bericht nur minimal entspannen.

06.05.2026

Die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken bleibt angespannt. Zwar ist politisch eine Erhöhung des Fixhonorars pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel von aktuell 8,35 € auf 9,50 € angekündigt, konkrete gesetzliche Regelungen liegen bislang jedoch nicht vor.

Parallel dazu plant die Bundesregierung im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine dauerhafte Anhebung des Kassenabschlags von 1,77 € auf 2,07 € zum Jahreswechsel.

Finanzielle Auswirkungen des höheren Kassenabschlags

  • Die Erhöhung des Abschlags führt laut Berechnungen zu einem jährlichen Nettoverlust von 166 Mio. € für Apotheken.
  • Das entspricht rund 3 % der gesamten GKV-Apothekenvergütung.
  • Die Maßnahme soll unbefristet gelten.

Dem gegenüber steht die angekündigte Fixumerhöhung:

  • Erhöhung von 8,35 € auf 9,50 €
  • Zusätzliche Einnahmenpotenziale von rund 909 Mio. € pro Jahr

Mehr Einnahmen werden fast vollständig durch Kosten aufgezehrt

Nach Berechnungen aus dem DAV-Wirtschaftsbericht würde die geplante Honorarerhöhung kaum zu einer echten wirtschaftlichen Entlastung führen.

Erwartete Mehrkosten 2026

  • Zusätzliche Personalkosten durch Mindestlohnerhöhung und Tarifsteigerungen: ca. 670 Mio. €
  • Nettoeffekt nach Abzug aller Belastungen: nur 73 Mio. € Überschuss bundesweit

Das entspricht:

  • durchschnittlich lediglich 4.400 € Mehrertrag pro Apotheke pro Jahr

Weitere wirtschaftliche Belastungsfaktoren:

  • noch keine Umsetzung der angekündigten Lockerung bei Skonti
  • zusätzliche Kosten durch dynamische Abschläge
  • höhere Zuzahlungen und Verwaltungsaufwand

Kostenentwicklung entkoppelt sich von Vergütung

Laut Bericht hat sich die Kostenstruktur der Apotheken in den vergangenen Jahren deutlich verändert.

Entwicklung seit 2013

  • Personalkosten: +88 %
  • Sachkosten: +55 %
  • GKV-Einnahmen insgesamt: +82 %
  • Bruttoinlandsprodukt: +56 %
  • Apothekenvergütung pro Rx-Packung: nur +12,3 %

Diese Entwicklung beschreibt die ABDA als strukturelles Missverhältnis zwischen steigenden Betriebskosten und nahezu stagnierenden Honoraren.

Arzneimittel werden teurer - Margen steigen nicht automatisch

Im GKV-Markt hat sich die Umsatzverteilung deutlich in Richtung hochpreisiger Arzneimittel verschoben.

Umsatzanteile nach Preisklassen

Arzneimittel über 5.000 €

  • 2011: 6,1 % Umsatzanteil
  • 2025: 16,2 %

Arzneimittel zwischen 1.500 € und 5.000 €

  • 2011: 11,5 %
  • 2025: 25,6 %

Arzneimittel unter 1 €

  • 2011: 43 %
  • 2025: 25 %

Trotz steigender Umsätze verbessert sich die Ertragslage dadurch nicht automatisch, da der Wareneinsatz massiv gestiegen ist.

Wareneinsatzentwicklung

  • aktuell über 80 % des Umsatzes
  • vor 20 Jahren: knapp über 70 %

Durchschnittsumsatz hoch - wirtschaftliche Realität differenziert

Eine Apotheke setzte 2025 im Durchschnitt rund 4 Mio. € um.

Allerdings gilt:

  • typischerer Umsatzwert laut Bericht: 3,1 Mio. €
  • hohe Einzelumsätze verzerren den Durchschnitt nach oben

Betriebsergebnisse nur leicht verbessert

Die Ertragslage vieler Betriebe bleibt kritisch.

Betriebsergebnisse 2025

  • durchschnittliches Betriebsergebnis: 168.000 €
  • Vorjahr: 162.000 €

Gleichzeitig:

  • steuerliches Betriebsergebnis: 4,2 % und weiter rückläufig

Datengrundlage:

  • Treuhand-Datenpanel mit rund 2.400 testierten Betriebsergebnissen

Viele Apotheken wirtschaftlich im Risikobereich

Besonders problematisch ist die Zahl wirtschaftlich schwacher Betriebe.

Wirtschaftliche Risikoverteilung

  • 7 % der Apotheken erzielten 2025 ein negatives Betriebsergebnis
  • weitere 25 % kamen auf weniger als 100.000 € Betriebsergebnis

Damit liegen zahlreiche Inhaber teilweise unter den Bruttolohnkosten angestellter Krankenhausapotheker im öffentlichen Dienst.

Versandhandel gewinnt weiter Marktanteile

Die Konkurrenz durch Versandapotheken wächst weiter.

OTC-Versandhandel 2025

  • Marktanteil am OTC-Umsatz: 23,6 %

Besonders dynamisch entwickelt sich das E-Rezept-Geschäft ausländischer Versender.

GKV-Arzneimittelausgaben für ausländische Versender

  • 2023: 415 Mio. €
  • 2024: 669 Mio. € (+61 %)
  • 2025: über 1 Mrd. € (+53 % gegenüber 2024)

Die ABDA warnt vor einer langfristigen Schwächung der Vor-Ort-Versorgung.

Leistungen der Vor-Ort-Apotheken 2025

Trotz wirtschaftlicher Belastungen bleibt das Leistungsspektrum hoch.

Kennzahlen 2025

  • 1 Mrd. Patientenkontakte
  • 10 Mio. individuelle Rezepturen
  • 900.000 pharmazeutische Dienstleistungen
  • 334.000 Notdienste
  • 330.000 Impfungen
  • 300.000 Botendienste

Zahl der Apotheken sinkt weiter

Der Strukturwandel setzt sich fort.

Entwicklung Q1/2026

  • Ende März 2026: 16.601 Apotheken

Laut Bericht:

  • niedrigster Stand seit 1977

Zwar habe sich das Apothekensterben zuletzt leicht verlangsamt, die Apothekendichte sinke jedoch im europäischen Vergleich weiter.

Kritischer Blick auf politische Reformen

Die Bilanz der aktuellen Regierungskoalition fällt aus Sicht des DAV ernüchternd aus.

Kritikpunkte:

  • kaum Umsetzung versprochener apothekenstärkender Maßnahmen
  • keine konkrete Umsetzung der Fixumerhöhung
  • geplante PTA-Vertretungsregelung wird als Risiko für Qualitätsverlust bewertet

Der Bericht warnt davor, steigende Gesundheitskosten über zusätzlichen Kostendruck auf Leistungserbringer abzufedern.

Ausblick 2026

Für 2026 werden erwartet:

  • weiter steigende Umsätze
  • höhere Wareneinsatzquoten
  • zusätzliche Umverteilungseffekte durch Apothekenschließungen

Der DAV geht davon aus, dass ein erheblicher Teil der Betriebe wirtschaftlich nicht dauerhaft tragfähig sein wird.


--> Der DAV-Wirtschaftsbericht 2026 zeigt, dass Apotheken trotz angekündigter Fixumerhöhung weiterhin unter massivem wirtschaftlichem Druck stehen: steigende Personal- und Sachkosten, ein höherer Kassenabschlag, wachsende Online-Konkurrenz und anhaltender Strukturwandel lassen selbst ein Honorarplus von 9,50 € nur wie einen kleinen Pflasterstreifen auf einer größeren Baustelle wirken.

Bayern baut Landarztförderung deutlich aus

Bayern baut Landarztförderung deutlich aus

Bis zu 150.000 Euro Förderung möglich - neue Prämien und flexiblere Regeln sollen Versorgungslücken im ländlichen Raum schließen

05.05.2026

Mit erweiterten Fördermöglichkeiten, neuen Prämien und insgesamt über 100 Mio. € Investitionen intensiviert Bayern seine Strategie gegen den Ärztemangel auf dem Land.

Neue Förderregeln im Überblick

Die Bayerische Staatsregierung hat am 21.04.2026 beschlossen, die Niederlassungsförderung für Ärzte im ländlichen Raum deutlich auszubauen und flexibler zu gestalten.

Zentrale Änderungen:

  • Kombination bisher getrennter Förderungen:
    • Landarztprämie: bis zu 60.000 €
    • Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns: bis zu 90.000 €
    • neu: parallele Inanspruchnahme möglich
    • bisher: gegenseitige Verrechnung
    • maximale Gesamtförderung: bis zu 150.000 €
  • Mehrfachförderung möglich:
    • gleiche Antragsteller können Förderung mehrfach erhalten
    • Voraussetzung:
      • Eröffnung zusätzlicher Standorte in unterversorgten Regionen

Neue Prämien für Praxisstruktur und Personal

Zur Stärkung der Versorgungsstrukturen werden zusätzliche Förderinstrumente eingeführt:

  • Mobilitätsprämie: 10.000 € (einmalig)
    • für Einsatz mobiler, speziell qualifizierter nichtärztlicher Fachkräfte
    • Verwendung u. a. für:
      • Fahrzeuge
      • telemedizinische Ausstattung
  • Team-Up-Prämie: 2.000 € (einmalig)
    • Förderung von Zusatzqualifikationen für MFA
    • Ziel:
      • Stärkung der hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgung

Hintergrund: steigender Versorgungsdruck

Die Maßnahmen reagieren auf absehbare strukturelle Probleme:

  • demografischer Wandel:
    • viele Ärzte stehen vor dem Ruhestand
  • zunehmender Versorgungsbedarf in ländlichen Regionen
  • Ziel:
    • frühzeitige Sicherstellung der ambulanten Versorgung

Bilanz der bisherigen Förderung

Die bisherigen Programme zeigen messbare Effekte:

  • seit 2012:
    • 1.500 Haus- und Fachärzte gefördert

  • Gesamtvolumen:
    • ca. 63 Mio. €

Ergänzende Maßnahmen zur Versorgungssicherung

Neben der Landarztförderung setzt Bayern auf ein breites Maßnahmenpaket:

  • Landarztquote
    • gezielte Steuerung des medizinischen Nachwuchses
  • Stipendienprogramme
    • Förderung von Medizinstudierenden im EU-Ausland
  • Kommunalförderrichtlinie (KoFÖR)
    • Unterstützung für Kommunen, z. B.:
      • Aufbau medizinischer Versorgungszentren (MVZ)
      • Entwicklung regionaler Mobilitätskonzepte

Gesamtinvestitionen

  • staatliche Mittel zur Sicherung der ländlichen Versorgung:
    • insgesamt >100 Mio. €

Fazit

  • Bayern verstärkt gezielt finanzielle Anreize für Niederlassungen im ländlichen Raum
  • neue Flexibilität und zusätzliche Prämien sollen:
    • Niederlassung attraktiver machen
    • Versorgungsengpässe verhindern
  • langfristiger Erfolg hängt von:
    • Nachwuchsgewinnung
    • regionaler Infrastruktur
    • und nachhaltigen Versorgungsmodellen ab

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuzahlung steigt, Versandhandel lockt: DocMorris nutzt Reformpläne als Werbefläche

Zuzahlung steigt, Versandhandel lockt: DocMorris nutzt Reformpläne als Werbefläche

Während die Politik höhere Arzneimittelzuzahlungen ab 2027 plant, wirbt der Versandhändler bereits mit Sofortrabatten im Warenkorb.

24.04.2026

Geplante Mehrbelastungen von bis zu 1,9 Mrd. € jährlich durch höhere Zuzahlungen ab 2027 werden von DocMorris bereits heute als Marketinginstrument genutzt, indem ein faktischer Zuzahlungsverzicht für E-Rezepte beworben wird.

Geplante Änderungen bei Arzneimittelzuzahlungen

Im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen Versicherte künftig stärker an den Kosten beteiligt werden.

Geplante Anpassungen ab 2027:

  • Mindestzuzahlung steigt von 5 € auf 7,50 €
  • Höchstzuzahlung steigt von 10 € auf 15 €
  • zusätzliche Entlastung der Krankenkassen durch:
    • höhere Zuzahlungen
    • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
    • Einschränkung der kostenfreien Familienversicherung

Finanzwirkung:

  • erwartete Mehreinnahmen durch Zuzahlungen: ca. 1,9 Mrd. € jährlich (ab 2027)

Marketingstrategie von DocMorris

Der Versandhändler nutzt die politische Debatte unmittelbar für Werbung:

  • zentrale Aussage der Kampagne:
    • „Alle E-Rezepte zuzahlungsfrei"
  • umgesetzt durch:
    • Sofortrabatt direkt im Warenkorb
  • laut Unternehmensdarstellung:
    • Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung für E-Rezepte
  • Begründung:
    • steigende Lebenshaltungskosten (Energie, Sprit, Lebensmittel)
    • Ziel: Arzneimittel bezahlbar halten

Unternehmensangabe:

  • DocMorris überträgt die Zuzahlung vollständig als Rabatt auf den Endpreis

Rechtlicher Rahmen und Kritik der Apothekenorganisation

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisiert diese Praxis deutlich.

Zentrale rechtliche Punkte:

  • Zuzahlungsverzicht als Marketinginstrument ist für Apotheken im Rahmenvertrag grundsätzlich verboten
  • Grundlage: § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V
  • Versandhändler nutzen jedoch Auslegungsspielräume im Heilmittelwerberecht

Problem aus Sicht der Standesvertretung:

  • sogenannte Paritätische Stelle (DAV + GKV-Spitzenverband) soll Verstöße ahnden
  • bislang jedoch:
    • kaum aktive Sanktionierung

Politische Reaktion und geplante Maßnahmen

Die Bundesregierung erkennt die Problematik und plant Gegenmaßnahmen:

  • Stärkung der Paritätischen Stelle im Zuge der Apothekenreform
  • Ziel:
    • effektivere Kontrolle von Rabatt- und Zuzahlungsmodellen
  • Umsetzung jedoch noch offen hinsichtlich Wirksamkeit

Zusätzliche Rabattmodelle von DocMorris

Neben dem Zuzahlungsverzicht bietet der Versender weitere Bonusmodelle:

  • gestaffelter Rezeptbonus:
    • 2,50 € bis 20 € pro Arzneimittel
  • Zielgruppen:
    • vor allem chronisch erkrankte Patienten
    • Privatversicherte
    • Selbstzahler

Einschränkung:

  • viele chronisch Erkrankte sind bereits von Zuzahlungen befreit
  • profitieren daher nicht vom „Zuzahlungsrabatt"

Rechtliche Einordnung

  • Zuzahlungsverzicht gilt als zulässiger Barrabatt nach Heilmittelwerberecht
  • rechtliche Grauzone:
    • unterschiedliche Auslegung zwischen Versandhandel und klassischen Apotheken
  • Wettbewerbsvorteil entsteht insbesondere durch:
    • digitale E-Rezept-Strukturen
    • direkte Preisverrechnung im Checkout

Fazit

  • politische Zuzahlungserhöhungen ab 2027 (bis 15 € pro Arzneimittel) führen bereits jetzt zu aggressiven Marktreaktionen
  • Versandhändler wie DocMorris setzen frühzeitig auf Rabattmodelle
  • klassische Apotheken sehen sich durch rechtliche Einschränkungen und fehlende Sanktionen benachteiligt
  • zentrale Konfliktlinie:
    • Wettbewerbsgleichheit zwischen Vor-Ort-Apotheke und Versandhandel

Spargesetz in der Kritik: Ärzte und Kliniken warnen vor Versorgungsabbau

Spargesetz in der Kritik: Ärzte und Kliniken warnen vor Versorgungsabbau

KBV und Krankenhäuser schlagen Alarm - steigende Beiträge, aber weniger Leistungen und längere Wartezeiten erwartet

21.04.2026

Führende Vertreter von Ärzteschaft und Kliniken sehen im GKV-Spargesetz keinen Stabilisierungseffekt, sondern einen klaren Rückgang der Versorgung bei gleichzeitig steigender finanzieller Belastung der Versicherten.

Grundsätzliche Kritik am Gesetz

Die Vorstandsspitzen der Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft äußern massive Bedenken gegenüber dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit.

  • zentrale Aussage:
    • Gesetz wird Versorgung nicht stabilisieren, sondern reduzieren
  • Ziel der gemeinsamen Stellungnahme:
    • Öffentlichkeit über konkrete Folgen informieren
    • politische Kommunikation als unrealistisch darstellen

Deckelung der Vergütung = Deckelung der Leistungen

Nach Einschätzung der KBV führt die geplante Begrenzung der Finanzmittel zwangsläufig zu einer Einschränkung der Versorgung:

  • ökonomisches Grundprinzip:
    • begrenztes Budget → begrenzte Leistungen
  • gleichzeitig:
    • politisch wird weiterhin ein umfangreiches Leistungsversprechen vermittelt
  • Kritik:
    • Diskrepanz zwischen Finanzierung und Versorgungszielen

Konsequenzen laut KBV:

  • Versicherte zahlen künftig mehr Beiträge
  • gleichzeitig sinkt das tatsächliche Leistungsangebot

 

Konkrete Auswirkungen auf Praxen

Die geplanten Einschnitte haben direkte betriebswirtschaftliche Folgen:

  • Praxen müssen Kosten anpassen:
    • Personalabbau möglich
    • Reduktion von Leistungen
  • Auswirkungen auf Patienten:
    • geringere Versorgungstiefe
    • weniger Behandlungskapazitäten
    • längere Wartezeiten

Bewertung:

  • Vergütungsdeckelung wird als faktische Rationierung interpretiert
  • vergleichbare Entwicklung bereits in anderen Bereichen (z. B. Psychotherapie) beobachtet

 

Kritik an versicherungsfremden Leistungen

Ein zentraler Kritikpunkt bleibt laut KBV ungelöst:

  • Beitragszahler finanzieren weiterhin Leistungen, die nicht originär zur GKV gehören
  • Beispiel:
    • Mitfinanzierung von Leistungen für ALG-II-Empfänger
  • Problem:
    • keine ausreichende steuerliche Gegenfinanzierung
  • Folge:
    • zusätzliche Belastung der Beitragszahler ohne Verbesserung der Versorgung

Situation in den Krankenhäusern

Auch die Kliniken sehen erhebliche Risiken:

  • laut DKG:
    • aktuell ca. 15 % der Krankenhäuser mit hoher Insolvenzgefahr
    • Prognose: Anstieg auf 30 % im kommenden Jahr
  • erwartete Entwicklung:
    • tatsächliche Insolvenzen unvermeidlich
  • Auswirkungen:
    • Einsparungen werden direkt an Personal weitergegeben
    • zusätzliche Belastung für Beschäftigte

Vorwurf: Politisches Vorgehen mangelhaft

Die Kritik richtet sich auch gegen das Verfahren selbst:

  • sehr kurzfristige Vorlage des Gesetzentwurfs
  • unzureichende Einbindung relevanter Akteure
  • laut DKG:
    • selbst Bundestagsabgeordnete hätten teilweise keine vollständige Kenntnis der Inhalte

Bewertung:

  • Vorgehen wird als „unseriös" und „respektlos" bezeichnet
  • fehlender Dialog mit Leistungserbringern

 

Grundsatzproblem: System nicht nachhaltig stabilisierbar

Nach Einschätzung der KBV wird das zentrale Ziel verfehlt:

  • Einsparmaßnahmen allein reichen nicht aus
  • strukturelle Probleme bleiben ungelöst
  • fehlende gemeinsame Strategie zwischen Politik und Versorgungssystem

Fazit

  • geplante Maßnahmen führen laut Ärzten und Kliniken zu:
    • weniger Versorgung
    • höheren Kosten für Versicherte
    • steigenden Belastungen für Leistungserbringer
  • gleichzeitig:
    • grundlegende Finanzierungsprobleme bleiben bestehen

Lungenkrebs-Screening startet als neue Kassenleistung für Starkraucher

Lungenkrebs-Screening startet als neue Kassenleistung für Starkraucher

Seit 1. April 2026 übernehmen die Krankenkassen die Früherkennung per Niedrigdosis-CT für aktive und ehemalige Raucher mit hohem Risiko.

07.04.2026

Seit dem 1. April 2026 gehört das Lungenkrebs-Screening per Niedrigdosis-Computertomografie des Thorax zur regulären Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Anders als beim Mammografie-Screening handelt es sich jedoch nicht um ein strukturiertes Einladungsprogramm. Anspruchsberechtigte müssen aktiv identifiziert, beraten und überwiesen werden.

Schätzungen zufolge kommen in Deutschland rund 5,5 Mio. aktive und ehemalige Starkraucher für die Untersuchung infrage.

Nutzen des Screenings wissenschaftlich belegt

Mehrere große Studien zeigen, dass das Screening die Sterblichkeit durch Lungenkrebs senken kann. 

Die Daten zeigen:

  • Bei Frauen können durch das Screening 5 von 1.000 Teilnehmern vor einem lungenkrebsbedingten Tod bewahrt werden.

  • Bei Männern sind es 6 von 1.000 Teilnehmern.

Wer Anspruch auf das Screening hat

Die neue Früherkennungsmaßnahme richtet sich an aktive und ehemalige Raucher zwischen 50 und 75 Jahren.

Voraussetzungen sind:

  • mindestens 25 Jahre Rauchdauer

  • fortgesetzter Tabakkonsum oder Rauchstopp vor weniger als 10 Jahren

  • erhöhtes Risiko für Lungenkrebs

So läuft das Verfahren ab

Die erste Einschätzung erfolgt in hausärztlichen Praxen, in der Inneren Medizin, in pneumologischen Praxen oder im Bereich der Arbeitsmedizin.

Danach erfolgt die Überweisung in eine radiologische Praxis zur Durchführung und Erstbefundung der Niedrigdosis-CT.

Bei auffälligen oder kontrollbedürftigen Befunden sind weitere Schritte vorgesehen:

  • Zweitbefundung in Zusammenarbeit mit einem Lungenkrebszentrum

  • zusätzliche Kontrolluntersuchungen bei unklaren Veränderungen

  • Abklärung in einem spezialisierten Zentrum bei konkretem Krebsverdacht

Hohe Bedeutung für Hausärzte und Pneumologen

Experten betonen, dass vor allem Hausärzte eine Schlüsselrolle spielen.

Viele Betroffene seien sich ihres erhöhten Risikos nicht bewusst. Deshalb müsse die Zielgruppe aktiv angesprochen werden.

Diskutiert wird unter anderem:

  • QR-Codes auf Zigarettenpackungen

  • gezielte Aufklärungskampagnen

  • bessere Information in Hausarztpraxen

  • stärkere Vernetzung zwischen Hausärzten, Radiologen, Pneumologen und Lungenkrebszentren

Vergütung: Diese EBM-Ziffern gelten

Mit dem Start des Screenings wurden neue Abrechnungsziffern in den EBM aufgenommen.

Wichtige GOP-Ziffern sind:

  • GOP 01871: Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebs-Früherkennung, 95,04 €

  • GOP 01872: Kontroll-CT bei auffälligem Befund, 74,66 €

  • GOP 01875: Bericht zum Rauchverhalten und Risikoprofil, 4,97 €

  • GOP 01876: Erstberatung zur Teilnahme am Screening, 11,08 € je 5 Minuten, maximal 3-mal pro Sitzung

  • GOP 01878: Veranlassung einer Zweitbefundung, 11,98 €

  • GOP 01879: Konsiliarische Zweitbefundung, 49,56 €

  • GOP 01880: Beratung bei abklärungsbedürftigem Befund, 10,45 €

  • GOP 01881: Teilnahme an Konsensuskonferenz, 13,89 €

Qualifikation: Fortbildung für teilnehmende Praxen verpflichtend!

Alle beteiligten Ärzte müssen eine spezielle Qualifizierung absolvieren.

Dies betrifft insbesondere:

  • Allgemeinmedizin

  • Innere Medizin

  • Pneumologie

  • Arbeitsmedizin

  • Radiologie

Für Hausärzte, Internisten und Arbeitsmediziner wurde bereits ein spezielles E-Learning-Angebot entwickelt: Lungenkrebs-Screening - LKS

--> Qualifikationsvoraussetzungen im Überblick

Für die Teilnahme an der Lungenkrebs-Früherkennung gelten je nach Fachgruppe unterschiedliche Anforderungen.

Hausärzte und Internisten

Zuweisende Ärzte aus der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin benötigen keine gesonderte Genehmigung ihrer KV.

Voraussetzungen sind:

  • Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin

  • Teilnahme an einer von der Landesärztekammer anerkannten Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung

  • alternativ Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse bereits in der Facharztweiterbildung erworben wurden

  • formlose Selbsterklärung gegenüber dem Erstbefunder über die absolvierte Fortbildung

Radiologen als Erstbefunder

Radiologen, die die erste Befundung der Niedrigdosis-CT durchführen möchten, benötigen eine Genehmigung der KV.

Voraussetzungen sind:

  • Facharzt für Radiologie

  • mindestens 200 Thorax-CT-Untersuchungen im Vorjahr

  • Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung

  • Kooperationsvereinbarung mit einem Zweitbefunder

  • Genehmigung der KV nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie

Zusätzlich gelten Mindestfallzahlen:

  • im 1. Jahr mindestens 100 LDCT-Screenings

  • ab dem 2. Jahr mindestens 200 LDCT-Screenings pro Jahr

  • bei Unterschreiten der Fallzahlen verpflichtende Nachqualifikation inklusive Fallsammlungs-Prüfung

Auch die technischen Voraussetzungen sind genau geregelt. Dazu gehören Anforderungen an:

  • Computertomographen

  • Befundarbeitsplätze

  • Untersuchungsdurchführung

  • Software zur computergestützten Befundung

Radiologen als Zweitbefunder

Für Radiologen, die die konsiliarische Zweitbefundung übernehmen, gelten noch strengere Anforderungen.

Voraussetzungen sind:

  • Facharzt für Radiologie

  • mindestens 200 Thorax-CT-Untersuchungen im Vorjahr

  • Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung

  • Tätigkeit an einer auf Lungenkrebs spezialisierten Einrichtung

  • Genehmigung der KV

Als spezialisierte Einrichtung gelten insbesondere Krankenhäuser oder Lungenkrebszentren, die die thoraxchirurgischen Mindestmengen des G-BA erfüllen.

Mindestfallzahlen für Zweitbefunder:

  • im 1. Jahr mindestens 200 LDCT-Screenings

  • ab dem 2. Jahr mindestens 400 LDCT-Screenings pro Jahr

  • bei zu niedrigen Fallzahlen verpflichtende Nachqualifikation inklusive Fallsammlungs-Prüfung

Auch niedergelassene Radiologen können Zweitbefunder werden, wenn sie ihre Zusammenarbeit mit einem Lungenkrebszentrum nachweisen können.

Fortbildung verpflichtend

Die Vorgaben für die verpflichtenden Fortbildungen wurden von der Bundesärztekammer festgelegt.

Zusammenfassend gilt: Je stärker Ärzte in die Befundung eingebunden sind, desto höher sind die fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen. Besonders Radiologen müssen umfangreiche Qualifikationen, Fallzahlen und Kooperationen nachweisen.

Raucherentwöhnung soll stärker forciert werden

Experten sehen das Screening auch als Chance, Raucher aktiv zum Aufhören zu motivieren.

  • Die Entwöhnungsquote bei Personen, die am Screening teilnehmen möchten, liegt bei etwa 35 %.

  • Damit ist sie deutlich höher als in der Allgemeinbevölkerung.

  • Fachleute empfehlen daher, die Raucherentwöhnung fest in die Beratung zum Screening einzubinden.

  • Unterstützend könnten digitale Gesundheitsanwendungen und Medikamente zur Tabakentwöhnung eingesetzt werden.

Umsetzung nur mit guter Vernetzung möglich

Für den Erfolg der neuen Früherkennungsmaßnahme sind enge Kooperationen zwischen Hausärzten, Pneumologen, Radiologen und Lungenkrebszentren entscheidend.

Außerdem werden Kooperationsverträge zwischen den Beteiligten ausdrücklich gefordert.

Zusammenfassend soll das neue Lungenkrebs-Screening dazu beitragen, Tumoren früher zu erkennen und die Sterblichkeit bei Hochrisikopatienten zu senken - entscheidend wird jedoch sein, ob es gelingt, die rund 5,5 Mio. potenziell Anspruchsberechtigten tatsächlich zu erreichen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: KBV

Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit

Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit

GKV-Kommission fordert Milliardenkürzungen bei Honoraren und Leistungen

01.04.2026

Gesamtüberblick: Welche Größenordnung haben die Vorschläge?

Die Finanzkommission Gesundheit hat kürzlich einen umfangreichen Sparkatalog für die gesetzliche Krankenversicherung vorgestellt. Ziel ist es, die Ausgaben deutlich zu senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu sichern. Insgesamt enthält der Bericht 66 einstimmig beschlossene Empfehlungen mit einem Finanzvolumen von 42 Milliarden € bis 2027 und mehr als 63 Milliarden € bis 2030. Ein Schwerpunkt liegt auf geringeren Honoraranstiegen für Ärzte und Kliniken sowie auf der Begrenzung unwirksamer oder unnötiger Leistungen.

 

Die Finanzkommission Gesundheit hat 66 konkrete Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.

  • Einsparvolumen bis 2027: rund 42 Milliarden €

  • Einsparvolumen bis 2030: mehr als 63 Milliarden €

  • Schwerpunkt: Begrenzung von Honoraranstiegen, Kürzung unwirksamer Leistungen, stärkere Eigenbeteiligung der Versicherten

  • Ziel: Finanzierungslücken schließen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden

Zu den größten Einzelposten zählen:

  • Begrenzung der Vergütungsanstiege: 5,5 Milliarden € bis 2027, 16,6 Milliarden € bis 2030

  • Kostendeckende Finanzierung der Bürgergeldempfänger: 12 Milliarden € jährlich

  • Höherer Herstellerabschlag bei Arzneimitteln: 2,3 Milliarden € bis 2027, 5,2 Milliarden € bis 2030

  • Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung bestimmter Ehepartner: bis zu 5 Milliarden €

  • Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in die DRG: 3 Milliarden € bis 2030


Ambulante Versorgung: Was betrifft niedergelassene Ärzte?

Allgemeine Honorarentwicklung

Die Kommission empfiehlt, Honoraranstiege künftig deutlich stärker zu begrenzen.

  • Vergütungssteigerungen sollen nur noch entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung oder der Grundlohnrate erfolgen

  • Von 2027 bis 2029 soll zusätzlich ein Abschlag von 1 Prozentpunkt auf die Grundlohnrate gelten

  • Einsparpotenzial: 5,5 Milliarden € bis 2027, 16,6 Milliarden € bis 2030

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Mehrere Zuschläge aus dem TSVG sollen gestrichen werden.

Betroffen wären:

  • Neupatientenzuschläge

  • Vergütungen für offene Sprechstunden

  • TSS-vermittelte Termine

  • TSS-vermittelte Akutfälle

  • Hausarztvermittlungsfälle

Begründung der Kommission:

  • Die bisherigen Zuschläge hätten den Zugang zur Versorgung nicht messbar verbessert

  • Einsparpotenzial: 1,3 Milliarden € im Jahr 2027, 1,8 Milliarden € bis 2030

Extrabudgetäre Vergütung

Auch bei Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) sollen Kürzungen erfolgen.

  • Einführung gesetzlicher Begrenzungen für den Ausgabenanstieg

  • Orientierung am Grundsatz der Beitragsstabilität

  • Einsparpotenzial: 600 Millionen € im Jahr 2027, 2,1 Milliarden € bis 2030


Psychotherapeuten und Psychiatrie

Die Psychotherapie gehört zu den besonders betroffenen Bereichen.

Rückführung in die MGV

  • Psychotherapeutische Leistungen sollen wieder stärker in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung integriert werden

  • Einsparpotenzial: 90 Millionen € im Jahr 2027, 480 Millionen € bis 2030

Wegfall von Zuschlägen

  • Die 15-%-Zuschläge auf Kurzzeittherapien sollen entfallen

  • Einsparpotenzial: 95 Millionen € im Jahr 2027, rund 100 Millionen € bis 2030

Konsiliarbericht

  • Der Konsiliarbericht vor psychotherapeutischer Behandlung soll bei ärztlich überwiesenen Patienten und nach Klinikaufenthalten entfallen

  • Einsparpotenzial: 100.000 € bis 180.000 € jährlich


Kinder- und Jugendärzte

Auch die Kinder- und Jugendmedizin soll angepasst werden.

  • Die derzeitige Entbudgetierung soll neu berechnet werden

  • Saisonale und dynamische Effekte sollen künftig stärker berücksichtigt werden

  • Hintergrund sind aus Sicht der Kommission unangemessene Ausgleichszahlungen

  • Einsparpotenzial: 150 Millionen € im Jahr 2027, 180 Millionen € bis 2030


Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin

Für technische Facharztgruppen wie Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin empfiehlt die Kommission eine Absenkung des technischen Leistungsanteils (TL) im EBM um 20 % bis 30 %.

Begründet wird dies damit, dass die derzeitige Vergütung die tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr realistisch abbilde:

  • Geräte würden oft deutlich länger genutzt als in den Abschreibungstabellen vorgesehen.

  • Technischer Fortschritt, KI-gestützte Befundung, kürzere Untersuchungszeiten und automatisierte Abläufe führten zu einer höheren Produktivität.

  • Größere Praxiseinheiten und MVZ erreichten höhere Geräteauslastungen als ursprünglich kalkuliert.

  • Dadurch würden technische Leistungen heute teilweise höher vergütet als es die tatsächlichen Kosten rechtfertigten.

Die Kommission schätzt die Vergütung dieser Fachgruppen im ambulanten Bereich auf rund 3,4 Mrd. € jährlich.

  • Bei einer Kürzung des technischen Leistungsanteils um 30 % könnten jährlich rund 225 Mio. € eingespart werden.

  • Bei einer Kürzung um 20 % läge die Einsparung bei rund 150 Mio. € jährlich.

  • Für 2027 kalkuliert die Kommission aufgrund der schrittweisen Umsetzung mit Einsparungen von rund 95 Mio. €.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität erwartet die Kommission nicht. Langfristig könnte die geringere Vergütung jedoch zu weniger Investitionen in moderne Geräte und damit zu einem Modernisierungsstau führen.

Zudem weist der Bericht darauf hin, dass Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten mit durchschnittlichen Reinerträgen von rund 475.000 € je Praxisinhaber deutlich über dem Durchschnitt anderer Facharztgruppen liegen, der bei etwa 220.000 € liegt.


Augenärzte, HNO, Gynäkologen und Orthopäden

Besonders betroffen von den geplanten Kürzungen wären auch Augenärzte, HNO-Ärzte, Gynäkologen und Orthopäden. Die Kommission empfiehlt die vollständige Streichung der Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG).

Diese Zuschläge wurden 2013 eingeführt, um konservativ tätige Facharztgruppen gegenüber operativ tätigen Ärzten finanziell zu stärken. 2015 wurden die Zuschläge nochmals um 26,7 % erhöht.

Die Kommission kritisiert jedoch, dass die PFG-Zuschläge keine konkrete Leistung vergüten und kaum eine nachweisbare Lenkungswirkung entfalten. Ihr Anteil an der Gesamtvergütung sei gering und liege meist unter 2 % der Honorare, in der HNO maximal unter 7 %.

Die geplante Streichung könnte ab 2027 rund 800 Mio. € einsparen, bis 2030 würde das Volumen auf rund 850 Mio. € steigen.

Besonders betroffen wären:

  • Gynäkologie: rund 118 Mio. €

  • Orthopädie: rund 110 Mio. €

  • Augenheilkunde: rund 87 Mio. €

  • HNO: rund 85 Mio. €

Die Kommission erwartet nur geringe Auswirkungen auf die Versorgung, da die Zuschläge nicht an konkrete Leistungen gebunden sind. Hauptfolge wäre eine Reduktion der Praxiserträge in diesen Fachgruppen.


Dermatologie und Hautkrebsscreening

Die Kommission sieht Reformbedarf beim Hautkrebsscreening.

  • Bisher haben alle Versicherten ab 35 Jahren alle 2 Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening

  • Künftig soll es nur noch für definierte Risikogruppen angeboten werden

  • Deutschland gilt derzeit als einziges Land mit einem allgemeinen Ganzkörper-Screening für symptomfreie Personen

  • Einsparpotenzial: 240 Millionen € jährlich

  • Freiwerdende Arztkapazitäten: 600 bis 900 Vollzeitstellen

Besonders betroffen wären dadurch die Fachgruppen:

  • Dermatologen

  • Hausärzte


Zweitmeinungsverfahren und Operationen

Die Kommission möchte Zweitmeinungsverfahren deutlich ausbauen.

Verpflichtende Zweitmeinungen

Bereits heute gibt es freiwillige Zweitmeinungsverfahren bei:

  • Gebärmutterentfernungen

  • Wirbelsäulenoperationen

  • Knie- und Hüftendoprothesen

  • Eingriffen an der Halsschlagader

  • Operationen an Aortenaneurysmen

Künftig sollen verpflichtende Zweitmeinungen schrittweise eingeführt werden.

  • Start ab Juli 2027 bei Knieoperationen

  • Danach Erweiterung um 1 bis 2 weitere Eingriffe pro Jahr

  • Erwartete Reduktion der Knie-OPs: rund 20 %

Mögliche Folgen für betroffene Fachgruppen:

  • Orthopäden

  • Unfallchirurgen

  • Wirbelsäulenchirurgen

  • Gefäßchirurgen

  • Gynäkologen


Elektronische Patientenakte (ePA)

Für Arztpraxen soll die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte nicht mehr gesondert vergütet werden.

  • Wegfall der Vergütung für die Erstbefüllung

  • Einsparpotenzial: rund 600 Millionen € jährlich ab 2027

  • Begründung: Die Nutzung verursache je nach Praxissoftware kaum zusätzlichen Aufwand


Stationäre Versorgung und Krankenhäuser

Auch Krankenhäuser müssten erhebliche Einschnitte hinnehmen.

Tarifrefinanzierung

  • Die vollständige Tarifrefinanzierung soll abgeschafft werden

  • Einsparpotenzial: 500 Millionen € im Jahr 2027, 1,1 Milliarden € bis 2030

Pflegepersonalkosten

  • Pflegepersonalkosten sollen wieder in die DRG-Fallpauschalen integriert werden

  • Seit 2020 seien die Ausgaben um 67 % gestiegen

  • Einsparpotenzial: 620 Millionen € im Jahr 2027, 3 Milliarden € bis 2030

Pflegeentlastende Maßnahmen

  • Die pauschale Zusatzvergütung für pflegeentlastende Maßnahmen soll entfallen

  • Einsparpotenzial: 720 Millionen € im Jahr 2027, jährlich 840 Millionen € ab 2028

Prüfquotensystem

  • Das quartalsbezogene Prüfquotensystem soll abgeschafft werden

  • Einsparpotenzial: 1,3 Milliarden € im Jahr 2027, anschließend rund 940 Millionen € jährlich

Wiederaufnahmen

  • Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen sollen künftig pauschal zusammengeführt werden

  • Einsparpotenzial: 2,4 Milliarden € im Jahr 2027


Arzneimittelversorgung und Pharmaindustrie

Die Kommission sieht vor allem bei Arzneimitteln hohe Einsparpotenziale.

Herstellerabschläge

  • Der Herstellerabschlag für patentgeschützte Medikamente soll von 7 % auf 14 % steigen

  • Einsparpotenzial: 2,27 Milliarden € im ersten Jahr

  • Patentgeschützte Arzneimittel gelten mit durchschnittlich 8 % jährlichem Ausgabenanstieg als wichtiger Kostentreiber

Selektivverträge

  • Krankenkassen sollen Selektivverträge für therapeutisch vergleichbare Medikamente abschließen können

  • Einsparpotenzial: 200 Millionen € bis 600 Millionen € jährlich zwischen 2028 und 2030

Orphan Drugs

  • Sonderregelungen für Medikamente gegen seltene Erkrankungen sollen eingeschränkt werden

  • Einsparpotenzial: bis zu 45 Millionen € jährlich

Cannabisblüten

  • Medizinische Cannabisblüten sollen nicht mehr erstattungsfähig sein

  • Cannabisextrakte und Fertigarzneimittel sollen weiter bezahlt werden

  • Einsparpotenzial: 130 Millionen € jährlich


Leistungen, die komplett entfallen könnten

Die Kommission empfiehlt die Streichung mehrerer Leistungen ohne ausreichenden Nutzennachweis.

  • Homöopathie: Einsparpotenzial 40 Millionen € jährlich

  • Organspendeberatung: Einsparpotenzial 60 Millionen € jährlich

  • Hautkrebsscreening für symptomfreie Personen außerhalb definierter Risikogruppen

  • Vergütung für die Erstbefüllung der ePA

  • Kurzzeittherapie-Zuschläge in der Psychotherapie


Was Versicherte direkt spüren würden

Versicherte müssten sich auf höhere Eigenbeteiligungen einstellen.

  • Erhöhung der Zuzahlungen um 50 %

  • Mindestzuzahlung für Arzneimittel: von 5 € auf 7,50 €

  • Höchstzuzahlung: von 10 € auf 15 €

  • Mehreinnahmen: rund 1,9 Milliarden € jährlich

Außerdem könnten folgende Änderungen direkt spürbar werden:

  • Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung bestimmter Ehepartner

  • Höhere Steuern auf Tabak, Spirituosen und Softdrinks

  • Eingeschränkter Zugang zu bestimmten Vorsorgeleistungen

  • Eingeschränkter Zugang zu bestimmten Vorsorgeleistungen

  • Mehr verpflichtende Zweitmeinungsverfahren vor Operationen


    --> Die Vorschläge der Finanzkommission würden nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens betreffen. Besonders betroffen wären niedergelassene Fachärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie. Gleichzeitig müssten sich Versicherte auf höhere Eigenbeteiligungen und mögliche Einschränkungen bei bestimmten Leistungen einstellen.

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