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Gesundheitsausgaben 2024: Arbeitnehmer und Privathaushalte tragen den Großteil der Kosten

Gesundheitsausgaben 2024: Arbeitnehmer und Privathaushalte tragen den Großteil der Kosten

Neue Destatis-Zahlen zeigen deutliche Verschiebung der Finanzierung - Staat beteiligt sich kaum stärker, Unternehmen und Beitragszahler stemmen immer größere Lasten.

30.06.2026

Neue Destatis-Zahlen zeigen deutliche Verschiebung der Finanzierung - Staat beteiligt sich kaum stärker, Unternehmen und Beitragszahler stemmen immer größere Lasten.

Mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben stammt aus privaten Mitteln

Die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens hat sich 2024 weiter in Richtung privater und beitragsfinanzierter Mittel verschoben. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts wurden 54,3 % der laufenden Gesundheitsausgaben von Privathaushalten und Arbeitnehmern getragen. Zusammen belief sich ihr Finanzierungsanteil auf 286,8 Mrd. €. Damit wurde wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht, nachdem der private Finanzierungsanteil während der Pandemie vorübergehend gesunken war.

Gesamtausgaben steigen auf über 528 Mrd. €

Die laufenden Gesundheitsausgaben erhöhten sich 2024 gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % und erreichten insgesamt 528,5 Mrd. €.

Die Finanzierung verteilt sich dabei wie folgt:

  • 286,8 Mrd. € (54,3 %): Privathaushalte und Arbeitnehmer
  • 164,5 Mrd. € (31,1 %): Unternehmen
  • 73,9 Mrd. €: Staatliche Finanzierung

Arbeitnehmer tragen mehr als ein Viertel aller Gesundheitskosten

Ein erheblicher Teil der Gesundheitsausgaben entfällt auf die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten.

  • Arbeitnehmer finanzierten 136,5 Mrd. € über ihre Sozialversicherungsbeiträge.
  • Das entspricht 47,6 % der von Privathaushalten und Arbeitnehmern getragenen Ausgaben.
  • Bezogen auf sämtliche Gesundheitsausgaben entspricht dies 25,8 %.

Privathaushalte zahlen zusätzlich aus eigener Tasche

Neben den Sozialversicherungsbeiträgen tragen Privathaushalte zahlreiche Gesundheitskosten unmittelbar selbst.

Dazu gehören unter anderem:

  • ambulante Pflegeleistungen
  • stationäre Pflege
  • rezeptfreie Arzneimittel aus Apotheken
  • weitere Eigenleistungen im Gesundheitsbereich

Diese sogenannten sonstigen inländischen Einnahmen machten rund 21 % der gesamten Gesundheitsausgaben aus und stiegen gegenüber 2023 um 5,6 %.

Unternehmen verzeichnen stärksten Kostenanstieg

Die größte Dynamik zeigte sich 2024 bei den Unternehmen.

  • Finanzierungsbeitrag: 164,5 Mrd. €
  • Anstieg gegenüber 2023: 9,5 %
  • Absoluter Zuwachs: 14,3 Mrd. €
  • Anteil an den gesamten Gesundheitsausgaben: 31,1 %

Damit tragen Unternehmen inzwischen nahezu ein Drittel der laufenden Gesundheitskosten.

Staatliche Finanzierung bleibt nahezu unverändert

Während private Beitragszahler und Unternehmen deutlich stärker belastet wurden, stiegen die staatlichen Gesundheitsausgaben kaum.

  • Öffentliche Finanzierung: 73,9 Mrd. €
  • Wachstum gegenüber 2023: lediglich 0,1 %

Von diesen staatlichen Mitteln flossen:

  • 90,1 % in Transfers und Zuschüsse
  • darunter insbesondere:
    • Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds
    • Beihilfen öffentlicher Arbeitgeber

Diskussion über Finanzierung dürfte an Intensität gewinnen

Die aktuellen Zahlen dürften die Debatte um die Finanzierung des Gesundheitswesens weiter verschärfen. Kritiker weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer, Unternehmen und Versicherte immer größere Teile der Gesundheitskosten übernehmen müssen, während die staatliche Beteiligung nahezu stagniert.

Im Zusammenhang mit dem geplanten GKV-Spargesetz wird insbesondere kritisiert:

  • zusätzliche Sparvorgaben für Leistungserbringer
  • höhere Belastungen für Versicherte durch Zuzahlungen
  • mögliche Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung
  • Leistungskürzungen im Gesundheitswesen

Versicherungsfremde Leistungen bleiben Streitpunkt

Seit Jahren fordern Krankenkassen eine stärkere Finanzierung sogenannter versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Dazu zählt beispielsweise die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern.

Nach Einschätzung der Krankenkassen könnte eine vollständige Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben durch den Bund die gesetzliche Krankenversicherung jährlich um rund 10 Mrd. € entlasten.

Wichtigste Zahlen auf einen Blick

  • Gesamte Gesundheitsausgaben 2024: 528,5 Mrd. €
  • Finanzierung durch Privathaushalte und Arbeitnehmer: 286,8 Mrd. € (54,3 %)
  • Arbeitnehmerbeiträge: 136,5 Mrd. € (25,8 % aller Gesundheitsausgaben)
  • Finanzierung durch Unternehmen: 164,5 Mrd. € (31,1 %)
  • Staatliche Finanzierung: 73,9 Mrd. €
  • Wachstum der Gesundheitsausgaben: 7,6 %
  • Unternehmensbeiträge: +9,5 %
  • Staatliche Ausgaben: +0,1 %
  • Mögliche Entlastung der GKV durch Übernahme versicherungsfremder Leistungen: rund 10 Mrd. € pro Jahr

Weitere Informationen finden Sie hier.

--> Die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens verlagert sich zunehmend auf Arbeitnehmer, Privathaushalte und Unternehmen, während der staatliche Finanzierungsanteil nahezu unverändert bleibt. Dadurch gewinnt die Diskussion über eine gerechtere Lastenverteilung und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen weiter an Bedeutung.

Liposuktion bei Lipödem: Krankenkassen übernehmen Fettabsaugung ab 1. Juli in allen Krankheitsstadien

Liposuktion bei Lipödem: Krankenkassen übernehmen Fettabsaugung ab 1. Juli in allen Krankheitsstadien

Neue EBM-Regelung erweitert den Leistungsanspruch: Nach erfolgloser konservativer Behandlung ist die Liposuktion künftig unabhängig vom Schweregrad des Lipödems Kassenleistung.

01.07.2026

Neue EBM-Regelung erweitert den Leistungsanspruch: Nach erfolgloser konservativer Behandlung ist die Liposuktion künftig unabhängig vom Schweregrad des Lipödems Kassenleistung.

EBM-Anpassung setzt G-BA-Beschluss um

Patienten mit Lipödem können ab 1. Juli 2026 eine Liposuktion unabhängig vom Krankheitsstadium zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen lassen. Grundlage dafür ist die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) durch den Bewertungsausschuss. Damit wird ein bereits zum Oktober 2025 in Kraft getretener Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt.

Während die Kostenübernahme bislang auf fortgeschrittene Krankheitsstadien beschränkt war, können Ärzte die Liposuktion künftig auch bei Lipödem Stadium I und II über den EBM abrechnen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Übernahme der Behandlungskosten ist an klare Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen sind:

  • nachgewiesenes Lipödem
  • mindestens 6 Monate konservative Behandlung
  • Durchführung beispielsweise einer:
    • Kompressionstherapie
    • Bewegungstherapie
  • keine ausreichende Besserung der Beschwerden trotz dieser Therapie

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf eine Liposuktion als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Studien belegen Vorteile der Liposuktion

Auslöser für die Erweiterung der Kassenleistung war eine Erprobungsstudie, die den Nutzen der Liposuktion untersucht hatte.

Die Ergebnisse zeigten:

  • bessere Behandlungsergebnisse als mit der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie (KPE)
  • nachhaltige Linderung der Beschwerden
  • Verbesserung der Lebensqualität

Bereits Ende 2019 waren deshalb spezielle EBM-Leistungen für Studienteilnehmer eingeführt worden. Mit der aktuellen Überarbeitung wurden diese nun angepasst und erweitert.

Neue EBM-Abrechnungsziffern ab 1. Juli

Der Bewertungsausschuss hat die Abrechnung der Eingriffe neu strukturiert.

Neu eingeführt wurde:

  • GOP 31095
    • 4.750 Punkte
    • Vergütung: 605,17 €
    • gilt für Liposuktionen an:
      • Unterschenkel
      • Unterarm
      • Oberarm
      • Ellenbogen

Weiterhin gültig ist:

  • GOP 31096
    • 6.037 Punkte
    • Vergütung: 769,14 €
    • für Eingriffe an:
      • Oberschenkel
      • Knie

Entfallen ist:

  • GOP 31097

Unverändert bestehen bleiben:

  • Zuschläge zur Vergütung
  • Kostenpauschale 40165 für Absaugkanülen

Wer darf die Eingriffe durchführen?

Für Diagnostik und Behandlung gelten bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben.

Die Liposuktion darf grundsätzlich durchgeführt werden von:

  • Fachärzten für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Fachärzten des Gebiets Chirurgie
  • Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Ärzten mit bereits vor dem 09.10.2025 bestehender Genehmigung

Zusätzlich ist erforderlich:

  • Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
  • Erfüllung der Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren

Was ist ein Lipödem?

Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die nahezu ausschließlich Frauen betrifft.

Typische Merkmale:

  • krankhafte Vermehrung oder Vergrößerung des Fettgewebes
  • vor allem an Beinen und Armen
  • Hände, Füße und häufig auch der Rumpf bleiben ausgespart
  • Beschwerden beginnen häufig:
    • in der Pubertät
    • während einer Schwangerschaft
    • in den Wechseljahren
  • hormonelle Einflüsse gelten als wahrscheinlicher Auslöser

Mit Fortschreiten der Erkrankung können auftreten:

  • zunehmende Verhärtung des Gewebes
  • starke Schmerzen
  • Druckempfindlichkeit
  • Bewegungseinschränkungen

Charakteristisch ist außerdem, dass sich die Fettgewebsveränderungen durch:

  • Diäten
  • Sport

in der Regel kaum beeinflussen lassen. Eine ursächliche medikamentöse Therapie steht bislang nicht zur Verfügung.

 

Frühe Behandlung kann langfristige Vorteile bringen

Studien weisen darauf hin, dass eine Liposuktion nicht nur Schmerzen und Beschwerden langfristig reduzieren kann, sondern auch die Lebensqualität verbessert.

Darüber hinaus kann eine frühzeitige operative Behandlung:

  • das Fortschreiten der Erkrankung bremsen
  • Folgeschäden vermeiden
  • Begleiterkrankungen vorbeugen

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Ab 01.07.2026 ist die Liposuktion bei Lipödem unabhängig vom Krankheitsstadium Kassenleistung.
  • Die Kostenübernahme gilt nun auch für Stadium I und II.
  • Voraussetzung ist eine mindestens 6-monatige erfolglose konservative Therapie.
  • Neue GOP 31095: 605,17 € für Eingriffe an Unter- und Oberarmen, Ellenbogen sowie Unterschenkeln.
  • GOP 31096 bleibt bestehen und vergütet Eingriffe an Oberschenkeln und Knien mit 769,14 €.
  • Die bisherige GOP 31097 entfällt.
  • Die Behandlung darf nur von entsprechend qualifizierten und genehmigten Fachärzten durchgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

--> Mit der EBM-Anpassung wird die Liposuktion bei Lipödem ab 1. Juli 2026 unabhängig vom Krankheitsstadium zur regulären Kassenleistung. Nach einer mindestens 6-monatigen erfolglosen konservativen Therapie können Patienten künftig auch in den frühen Stadien I und II von einer erstattungsfähigen operativen Behandlung profitieren.

GKV-Reform beschlossen: Milliarden-Sparpaket sorgt für heftige Kritik

GKV-Reform beschlossen: Milliarden-Sparpaket sorgt für heftige Kritik

Mit einem umfassenden Sparpaket will die Bundesregierung das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung eindämmen und Beiträge stabil halten. Während die Koalition von Planungssicherheit spricht, sehen Verbände massive Belastungen für Praxen, Kliniken und Versicherte.

Kabinett beschließt Reformpaket für gesetzliche Krankenversicherung

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Spargesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Das Paket umfasst Einsparungen von rund 16 Mrd. € und soll vor allem das erwartete Finanzloch der Krankenkassen schließen.

Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die Reform als „historisch" und sprach von einem wichtigen Signal für Versicherte, Unternehmen und das gesamte Gesundheitssystem.

Ziele des Pakets:

  • Stabilisierung der Zusatzbeiträge
  • Begrenzung weiterer Beitragserhöhungen
  • Planungssicherheit für Arbeitgeber und Versicherte
  • Entlastung der Krankenkassen ab 2027

Sparvolumen reduziert

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah deutlich höhere Einsparungen vor.

Entwicklung des Sparpakets:

  • Ursprünglich geplant: knapp 20 Mrd. €
  • Final beschlossen: rund 16 Mrd. €
  • Differenz: ca. 4 Mrd. € weniger Einsparungen

Damit reicht das Paket rechnerisch vor allem für eine Stabilisierung der Zusatzbeiträge im Jahr 2027, bietet aber weniger langfristigen finanziellen Puffer.

Finanzierung Bürgergeld: Einstieg in Steuerfinanzierung

Ein zentraler Streitpunkt war die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern.

Neue Regelung

  • Zusätzliche Bundesmittel 2027: 250 Mio. €
  • Erster Schritt zu stärkerer Steuerfinanzierung

Gleichzeitig erfolgt jedoch eine Kürzung des regulären Bundeszuschusses.

Bundeszuschuss GKV:

  • Kürzung um 2 Mrd. € jährlich

Kritiker sehen darin eine Gegenfinanzierung, die den Entlastungseffekt deutlich schmälert.

Zuckerabgabe kommt ab 2028

Teil der Einigung ist außerdem eine neue Abgabe auf stark zuckergesüßte Getränke.

Geplant:

  • Einführung ab 2028

Betroffen:

  • stark gezuckerte Softdrinks
  • Limonaden
  • Cola-Getränke

Die Maßnahme gilt als politischer Erfolg der SPD innerhalb der Koalition.

 

Größter Belastungsblock trifft Leistungserbringer und Hersteller

Der größte Teil der Einsparungen entfällt auf Praxen, Krankenhäuser und Pharmaunternehmen.

 

Gesamte Belastung:

  • 11,3 Mrd. € Einsparungen durch Leistungserbringer und Hersteller

Maßnahmen bei Ärzten und ambulanter Versorgung

Begrenzung von Vergütungssteigerungen

Die sogenannte Grundlohnrate wird künftig zur verbindlichen Obergrenze.

Gilt für:

  • alle vertragsärztlichen Fachgruppen
  • ambulante Versorgungsformen

Vergütungssteigerungen dürfen damit nur noch im Rahmen der allgemeinen Lohnentwicklung erfolgen.

Wegfall extrabudgetärer Vergütungen

Zusatzvergütungen werden teilweise gestrichen oder in bestehende Budgets zurückgeführt.

Betroffen:

  • offene Sprechstunden
  • kurzfristig vermittelte Facharzttermine
  • Vermittlungsfälle

Die bisher extrabudgetären Zahlungen nach dem TSVG werden wieder innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet.

Folgen laut Verbänden:

  • geringere Wirtschaftlichkeit zusätzlicher Behandlungsangebote
  • weniger finanzielle Anreize für kurzfristige Termine

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die Sondervergütung für Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte entfällt.

Gestrichen wird:

  • extrabudgetäre Zusatzvergütung für ePA-Befüllung

Maßnahmen bei Krankenhäusern

Auch Kliniken müssen Einsparungen leisten.

 

Tarifsteigerungen werden begrenzt

Tarifsteigerungen oberhalb definierter Obergrenzen werden künftig nur noch teilweise refinanziert.

Neue Regel:

  • Übersteigende Kostensteigerungen nur noch zu 50 % vergütungserhöhend anrechenbar

Dies betrifft auch:

  • individuell verhandeltes Pflegebudget

Pharmaindustrie stärker beteiligt

Auch Arzneimittelhersteller werden zusätzlich belastet.

Neue Regeln

  • Herstellerabschlag bleibt bei 7 %
  • zusätzlich dynamische Komponente

Grundlage der Dynamik:

  • Verhältnis von Arzneimittelausgaben zur Entwicklung beitragspflichtiger Einnahmen

Rabattverträge bei patentgeschützten Arzneimitteln

Krankenkassen dürfen künftig stärker auf patentgeschützte Medikamente als Referenzprodukte setzen.

Folge:

  • Ärzte sollen bevorzugt rabattierte Präparate verordnen

Massive Kritik von Ärzteverbänden

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Die KBV kritisiert die Reform deutlich.

Befürchtete Folgen:

  • Rückkehr unter Budgetdeckel
  • finanzielle Verschlechterung für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte
  • Anpassung des Leistungsangebots an schlechtere Rahmenbedingungen

Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa)

Auch Fachärzte warnen vor Folgen für die Versorgung.

Kritikpunkte:

  • Verlust wirtschaftlicher Grundlage für Zusatzangebote
  • weniger offene Sprechstunden
  • weniger kurzfristige Termine

Mögliche Konsequenz

  • Reduktion der Mindestsprechstundenzeiten von 25 auf 20 Wochenstunden

Erwartete Auswirkungen:

  • weniger verfügbare Arzttermine
  • längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte

 

Kritik der Krankenkassen

Auch die Krankenkassen sehen den Entwurf kritisch.

 

AOK-Bundesverband

Die Reform sei weniger ein Beitragsstabilisierungsgesetz als vielmehr ein Instrument zur Haushaltssanierung.

Kritik:

  • Kürzung der Steuerzuschüsse um 2 Mrd. € jährlich
  • nur symbolische 250 Mio. € mehr für Bürgergeldversorgung

Bewertung:

  • fehlende Konsistenz
  • keine nachhaltige Finanzierungsstrategie

Politische Bewertung

Die Bundesregierung bewertet die Einigung trotz Kritik als Beweis politischer Handlungsfähigkeit.

Aussagen aus der Koalition:

  • kompromissfähig
  • entscheidungsfähig
  • sozial ausgewogener nach Nachbesserungen

Die SPD betont, dass durch Änderungen Belastungen für Beschäftigte und Versicherte bis 2030 um 16,4 Mrd. € reduziert worden seien.

Zeitplan

  • Kabinettsbeschluss: 29.04.2026
  • Parlamentarische Beratungen folgen
  • Verabschiedung vor Sommerpause geplant
  • Inkrafttreten: 2027


--> Das neue 16-Mrd.-€-Sparpaket soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig stabilisieren, verlagert jedoch erhebliche Lasten auf Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie und teilweise Versicherte. Während die Bundesregierung von einem historischen Reformschritt spricht, warnen Verbände vor spürbaren Verschlechterungen in der medizinischen Versorgung.

DAV-Wirtschaftsbericht 2026: Apotheken zwischen Honorarstagnation und Kostenanstieg

DAV-Wirtschaftsbericht 2026: Apotheken zwischen Honorarstagnation und Kostenanstieg

Steigende Personalkosten, höherer Kassenabschlag und zunehmende Online-Konkurrenz setzen Apotheken weiter unter Druck. Selbst eine Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro würde die wirtschaftliche Lage laut aktuellem Bericht nur minimal entspannen.

06.05.2026

Die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken bleibt angespannt. Zwar ist politisch eine Erhöhung des Fixhonorars pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel von aktuell 8,35 € auf 9,50 € angekündigt, konkrete gesetzliche Regelungen liegen bislang jedoch nicht vor.

Parallel dazu plant die Bundesregierung im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine dauerhafte Anhebung des Kassenabschlags von 1,77 € auf 2,07 € zum Jahreswechsel.

Finanzielle Auswirkungen des höheren Kassenabschlags

  • Die Erhöhung des Abschlags führt laut Berechnungen zu einem jährlichen Nettoverlust von 166 Mio. € für Apotheken.
  • Das entspricht rund 3 % der gesamten GKV-Apothekenvergütung.
  • Die Maßnahme soll unbefristet gelten.

Dem gegenüber steht die angekündigte Fixumerhöhung:

  • Erhöhung von 8,35 € auf 9,50 €
  • Zusätzliche Einnahmenpotenziale von rund 909 Mio. € pro Jahr

Mehr Einnahmen werden fast vollständig durch Kosten aufgezehrt

Nach Berechnungen aus dem DAV-Wirtschaftsbericht würde die geplante Honorarerhöhung kaum zu einer echten wirtschaftlichen Entlastung führen.

Erwartete Mehrkosten 2026

  • Zusätzliche Personalkosten durch Mindestlohnerhöhung und Tarifsteigerungen: ca. 670 Mio. €
  • Nettoeffekt nach Abzug aller Belastungen: nur 73 Mio. € Überschuss bundesweit

Das entspricht:

  • durchschnittlich lediglich 4.400 € Mehrertrag pro Apotheke pro Jahr

Weitere wirtschaftliche Belastungsfaktoren:

  • noch keine Umsetzung der angekündigten Lockerung bei Skonti
  • zusätzliche Kosten durch dynamische Abschläge
  • höhere Zuzahlungen und Verwaltungsaufwand

Kostenentwicklung entkoppelt sich von Vergütung

Laut Bericht hat sich die Kostenstruktur der Apotheken in den vergangenen Jahren deutlich verändert.

Entwicklung seit 2013

  • Personalkosten: +88 %
  • Sachkosten: +55 %
  • GKV-Einnahmen insgesamt: +82 %
  • Bruttoinlandsprodukt: +56 %
  • Apothekenvergütung pro Rx-Packung: nur +12,3 %

Diese Entwicklung beschreibt die ABDA als strukturelles Missverhältnis zwischen steigenden Betriebskosten und nahezu stagnierenden Honoraren.

Arzneimittel werden teurer - Margen steigen nicht automatisch

Im GKV-Markt hat sich die Umsatzverteilung deutlich in Richtung hochpreisiger Arzneimittel verschoben.

Umsatzanteile nach Preisklassen

Arzneimittel über 5.000 €

  • 2011: 6,1 % Umsatzanteil
  • 2025: 16,2 %

Arzneimittel zwischen 1.500 € und 5.000 €

  • 2011: 11,5 %
  • 2025: 25,6 %

Arzneimittel unter 1 €

  • 2011: 43 %
  • 2025: 25 %

Trotz steigender Umsätze verbessert sich die Ertragslage dadurch nicht automatisch, da der Wareneinsatz massiv gestiegen ist.

Wareneinsatzentwicklung

  • aktuell über 80 % des Umsatzes
  • vor 20 Jahren: knapp über 70 %

Durchschnittsumsatz hoch - wirtschaftliche Realität differenziert

Eine Apotheke setzte 2025 im Durchschnitt rund 4 Mio. € um.

Allerdings gilt:

  • typischerer Umsatzwert laut Bericht: 3,1 Mio. €
  • hohe Einzelumsätze verzerren den Durchschnitt nach oben

Betriebsergebnisse nur leicht verbessert

Die Ertragslage vieler Betriebe bleibt kritisch.

Betriebsergebnisse 2025

  • durchschnittliches Betriebsergebnis: 168.000 €
  • Vorjahr: 162.000 €

Gleichzeitig:

  • steuerliches Betriebsergebnis: 4,2 % und weiter rückläufig

Datengrundlage:

  • Treuhand-Datenpanel mit rund 2.400 testierten Betriebsergebnissen

Viele Apotheken wirtschaftlich im Risikobereich

Besonders problematisch ist die Zahl wirtschaftlich schwacher Betriebe.

Wirtschaftliche Risikoverteilung

  • 7 % der Apotheken erzielten 2025 ein negatives Betriebsergebnis
  • weitere 25 % kamen auf weniger als 100.000 € Betriebsergebnis

Damit liegen zahlreiche Inhaber teilweise unter den Bruttolohnkosten angestellter Krankenhausapotheker im öffentlichen Dienst.

Versandhandel gewinnt weiter Marktanteile

Die Konkurrenz durch Versandapotheken wächst weiter.

OTC-Versandhandel 2025

  • Marktanteil am OTC-Umsatz: 23,6 %

Besonders dynamisch entwickelt sich das E-Rezept-Geschäft ausländischer Versender.

GKV-Arzneimittelausgaben für ausländische Versender

  • 2023: 415 Mio. €
  • 2024: 669 Mio. € (+61 %)
  • 2025: über 1 Mrd. € (+53 % gegenüber 2024)

Die ABDA warnt vor einer langfristigen Schwächung der Vor-Ort-Versorgung.

Leistungen der Vor-Ort-Apotheken 2025

Trotz wirtschaftlicher Belastungen bleibt das Leistungsspektrum hoch.

Kennzahlen 2025

  • 1 Mrd. Patientenkontakte
  • 10 Mio. individuelle Rezepturen
  • 900.000 pharmazeutische Dienstleistungen
  • 334.000 Notdienste
  • 330.000 Impfungen
  • 300.000 Botendienste

Zahl der Apotheken sinkt weiter

Der Strukturwandel setzt sich fort.

Entwicklung Q1/2026

  • Ende März 2026: 16.601 Apotheken

Laut Bericht:

  • niedrigster Stand seit 1977

Zwar habe sich das Apothekensterben zuletzt leicht verlangsamt, die Apothekendichte sinke jedoch im europäischen Vergleich weiter.

Kritischer Blick auf politische Reformen

Die Bilanz der aktuellen Regierungskoalition fällt aus Sicht des DAV ernüchternd aus.

Kritikpunkte:

  • kaum Umsetzung versprochener apothekenstärkender Maßnahmen
  • keine konkrete Umsetzung der Fixumerhöhung
  • geplante PTA-Vertretungsregelung wird als Risiko für Qualitätsverlust bewertet

Der Bericht warnt davor, steigende Gesundheitskosten über zusätzlichen Kostendruck auf Leistungserbringer abzufedern.

Ausblick 2026

Für 2026 werden erwartet:

  • weiter steigende Umsätze
  • höhere Wareneinsatzquoten
  • zusätzliche Umverteilungseffekte durch Apothekenschließungen

Der DAV geht davon aus, dass ein erheblicher Teil der Betriebe wirtschaftlich nicht dauerhaft tragfähig sein wird.


--> Der DAV-Wirtschaftsbericht 2026 zeigt, dass Apotheken trotz angekündigter Fixumerhöhung weiterhin unter massivem wirtschaftlichem Druck stehen: steigende Personal- und Sachkosten, ein höherer Kassenabschlag, wachsende Online-Konkurrenz und anhaltender Strukturwandel lassen selbst ein Honorarplus von 9,50 € nur wie einen kleinen Pflasterstreifen auf einer größeren Baustelle wirken.

Bayern baut Landarztförderung deutlich aus

Bayern baut Landarztförderung deutlich aus

Bis zu 150.000 Euro Förderung möglich - neue Prämien und flexiblere Regeln sollen Versorgungslücken im ländlichen Raum schließen

05.05.2026

Mit erweiterten Fördermöglichkeiten, neuen Prämien und insgesamt über 100 Mio. € Investitionen intensiviert Bayern seine Strategie gegen den Ärztemangel auf dem Land.

Neue Förderregeln im Überblick

Die Bayerische Staatsregierung hat am 21.04.2026 beschlossen, die Niederlassungsförderung für Ärzte im ländlichen Raum deutlich auszubauen und flexibler zu gestalten.

Zentrale Änderungen:

  • Kombination bisher getrennter Förderungen:
    • Landarztprämie: bis zu 60.000 €
    • Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns: bis zu 90.000 €
    • neu: parallele Inanspruchnahme möglich
    • bisher: gegenseitige Verrechnung
    • maximale Gesamtförderung: bis zu 150.000 €
  • Mehrfachförderung möglich:
    • gleiche Antragsteller können Förderung mehrfach erhalten
    • Voraussetzung:
      • Eröffnung zusätzlicher Standorte in unterversorgten Regionen

Neue Prämien für Praxisstruktur und Personal

Zur Stärkung der Versorgungsstrukturen werden zusätzliche Förderinstrumente eingeführt:

  • Mobilitätsprämie: 10.000 € (einmalig)
    • für Einsatz mobiler, speziell qualifizierter nichtärztlicher Fachkräfte
    • Verwendung u. a. für:
      • Fahrzeuge
      • telemedizinische Ausstattung
  • Team-Up-Prämie: 2.000 € (einmalig)
    • Förderung von Zusatzqualifikationen für MFA
    • Ziel:
      • Stärkung der hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgung

Hintergrund: steigender Versorgungsdruck

Die Maßnahmen reagieren auf absehbare strukturelle Probleme:

  • demografischer Wandel:
    • viele Ärzte stehen vor dem Ruhestand
  • zunehmender Versorgungsbedarf in ländlichen Regionen
  • Ziel:
    • frühzeitige Sicherstellung der ambulanten Versorgung

Bilanz der bisherigen Förderung

Die bisherigen Programme zeigen messbare Effekte:

  • seit 2012:
    • 1.500 Haus- und Fachärzte gefördert

  • Gesamtvolumen:
    • ca. 63 Mio. €

Ergänzende Maßnahmen zur Versorgungssicherung

Neben der Landarztförderung setzt Bayern auf ein breites Maßnahmenpaket:

  • Landarztquote
    • gezielte Steuerung des medizinischen Nachwuchses
  • Stipendienprogramme
    • Förderung von Medizinstudierenden im EU-Ausland
  • Kommunalförderrichtlinie (KoFÖR)
    • Unterstützung für Kommunen, z. B.:
      • Aufbau medizinischer Versorgungszentren (MVZ)
      • Entwicklung regionaler Mobilitätskonzepte

Gesamtinvestitionen

  • staatliche Mittel zur Sicherung der ländlichen Versorgung:
    • insgesamt >100 Mio. €

Fazit

  • Bayern verstärkt gezielt finanzielle Anreize für Niederlassungen im ländlichen Raum
  • neue Flexibilität und zusätzliche Prämien sollen:
    • Niederlassung attraktiver machen
    • Versorgungsengpässe verhindern
  • langfristiger Erfolg hängt von:
    • Nachwuchsgewinnung
    • regionaler Infrastruktur
    • und nachhaltigen Versorgungsmodellen ab

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuzahlung steigt, Versandhandel lockt: DocMorris nutzt Reformpläne als Werbefläche

Zuzahlung steigt, Versandhandel lockt: DocMorris nutzt Reformpläne als Werbefläche

Während die Politik höhere Arzneimittelzuzahlungen ab 2027 plant, wirbt der Versandhändler bereits mit Sofortrabatten im Warenkorb.

24.04.2026

Geplante Mehrbelastungen von bis zu 1,9 Mrd. € jährlich durch höhere Zuzahlungen ab 2027 werden von DocMorris bereits heute als Marketinginstrument genutzt, indem ein faktischer Zuzahlungsverzicht für E-Rezepte beworben wird.

Geplante Änderungen bei Arzneimittelzuzahlungen

Im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen Versicherte künftig stärker an den Kosten beteiligt werden.

Geplante Anpassungen ab 2027:

  • Mindestzuzahlung steigt von 5 € auf 7,50 €
  • Höchstzuzahlung steigt von 10 € auf 15 €
  • zusätzliche Entlastung der Krankenkassen durch:
    • höhere Zuzahlungen
    • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
    • Einschränkung der kostenfreien Familienversicherung

Finanzwirkung:

  • erwartete Mehreinnahmen durch Zuzahlungen: ca. 1,9 Mrd. € jährlich (ab 2027)

Marketingstrategie von DocMorris

Der Versandhändler nutzt die politische Debatte unmittelbar für Werbung:

  • zentrale Aussage der Kampagne:
    • „Alle E-Rezepte zuzahlungsfrei"
  • umgesetzt durch:
    • Sofortrabatt direkt im Warenkorb
  • laut Unternehmensdarstellung:
    • Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung für E-Rezepte
  • Begründung:
    • steigende Lebenshaltungskosten (Energie, Sprit, Lebensmittel)
    • Ziel: Arzneimittel bezahlbar halten

Unternehmensangabe:

  • DocMorris überträgt die Zuzahlung vollständig als Rabatt auf den Endpreis

Rechtlicher Rahmen und Kritik der Apothekenorganisation

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisiert diese Praxis deutlich.

Zentrale rechtliche Punkte:

  • Zuzahlungsverzicht als Marketinginstrument ist für Apotheken im Rahmenvertrag grundsätzlich verboten
  • Grundlage: § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V
  • Versandhändler nutzen jedoch Auslegungsspielräume im Heilmittelwerberecht

Problem aus Sicht der Standesvertretung:

  • sogenannte Paritätische Stelle (DAV + GKV-Spitzenverband) soll Verstöße ahnden
  • bislang jedoch:
    • kaum aktive Sanktionierung

Politische Reaktion und geplante Maßnahmen

Die Bundesregierung erkennt die Problematik und plant Gegenmaßnahmen:

  • Stärkung der Paritätischen Stelle im Zuge der Apothekenreform
  • Ziel:
    • effektivere Kontrolle von Rabatt- und Zuzahlungsmodellen
  • Umsetzung jedoch noch offen hinsichtlich Wirksamkeit

Zusätzliche Rabattmodelle von DocMorris

Neben dem Zuzahlungsverzicht bietet der Versender weitere Bonusmodelle:

  • gestaffelter Rezeptbonus:
    • 2,50 € bis 20 € pro Arzneimittel
  • Zielgruppen:
    • vor allem chronisch erkrankte Patienten
    • Privatversicherte
    • Selbstzahler

Einschränkung:

  • viele chronisch Erkrankte sind bereits von Zuzahlungen befreit
  • profitieren daher nicht vom „Zuzahlungsrabatt"

Rechtliche Einordnung

  • Zuzahlungsverzicht gilt als zulässiger Barrabatt nach Heilmittelwerberecht
  • rechtliche Grauzone:
    • unterschiedliche Auslegung zwischen Versandhandel und klassischen Apotheken
  • Wettbewerbsvorteil entsteht insbesondere durch:
    • digitale E-Rezept-Strukturen
    • direkte Preisverrechnung im Checkout

Fazit

  • politische Zuzahlungserhöhungen ab 2027 (bis 15 € pro Arzneimittel) führen bereits jetzt zu aggressiven Marktreaktionen
  • Versandhändler wie DocMorris setzen frühzeitig auf Rabattmodelle
  • klassische Apotheken sehen sich durch rechtliche Einschränkungen und fehlende Sanktionen benachteiligt
  • zentrale Konfliktlinie:
    • Wettbewerbsgleichheit zwischen Vor-Ort-Apotheke und Versandhandel