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Ambulantisierung: KBV, GKV-Spitzenverband und DKG einigen sich auf erweiterten Leistungskatalog für Hybrid-DRG

90 neue OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

02.04.2024

KBV, GKV-Spitzenverband und DKG haben kurz vor Ablauf der Frist eine Vereinbarung über 90 neue OPS-Codes für Hybrid-DRG getroffen, um ambulantisierbare Operationen zu erweitern und die sektorengleiche Vergütung anzupassen.

  • Vereinbarung statt Verordnung: Dreiseitige Verhandlungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und DKG über Leistungskatalog 2025 für zusätzliche Hybrid-DRG kurz vor Fristende abgeschlossen.
  • Neue Leistungen sollen nun kalkuliert werden.

Die Einigung kam kurz vor der Ostersonntagsfrist: Am Mittwoch (27. März) haben sich KBV, DKG und GKV-Spitzenverband auf einen neuen Leistungskatalog für spezielle sektorengleiche Vergütungen geeinigt. Laut der Vereinbarung soll das Gesamtvolumen der ambulantisierbaren vollstationären Fälle bei etwa 200.000 liegen.

  • 90 zusätzliche OPS-Codes in die Hybrid-DRG-Vereinbarung aufgenommen.
  • Umfassen endoskopische Biopsien am oberen Verdauungstrakt, Feinnadelpunktionen am Pankreas, Endosonografie der Gallenwege und Leber, operative Behandlung von Analfisteln, Exzision und Destruktion von erkranktem Skrotumgewebe und einige Eingriffe bei einfachen Frakturen bei kleinen Knochen.

Die Selbstverwaltung hatte bis zum 31. März 2024 Zeit, eine Vereinbarung zu treffen, wie im Paragrafen 115 f zur speziellen sektorengleichen Vergütung festgelegt. Im Vorjahr wurde diese Frist verpasst, was zur Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Hybrid-DRG kurz vor Weihnachten führte.

  • Kalkulation bis spätestens zum Jahresende: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und Institut des Bewertungsausschusses übernehmen die Kalkulation von Fallpauschalen (Hybrid-DRG) und nötige Anpassungen bei Groupierung von OPS-Codes zu Hybrid-DRG.
  • Spezifische Analyse der Sachkosten soll eine sachgerechte Vergütung sicherstellen, um Kritik an bisheriger Inklusion von Sachkosten in Hybrid-DRG zu begegnen.

 

Die aktuelle Vereinbarung finden Sie hier.