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Ambulantisierung: Ärzte können Hybrid-DRG mit Pseudoziffern abrechnen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine vorläufige Abrechnungslösung für Vertragsärzte eingeführt, die es diesen ermöglicht, Hybrid-DRG vorerst über Quartalsabrechnungen mit Pseudoziffern abzurechnen, während Krankenkassen die technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren schaffen.

12.03.2024

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine vorläufige Abrechnungslösung für Vertragsärzte eingeführt, die es diesen ermöglicht, Hybrid-DRG vorerst über Quartalsabrechnungen mit Pseudoziffern abzurechnen, während Krankenkassen die technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren schaffen.

 

 

Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben ein Abrechnungsverfahren für Vertragsärzte vereinbart, um Hybrid-DRG abzurechnen. Dies geschieht vorerst über Quartalsabrechnungen.
  • KBV und Krankenkassen haben sich auf ein Abrechnungsverfahren für Hybrid-DRG geeinigt.
  • Ärzte können ihre Abrechnungen jederzeit einreichen, und die Krankenkassen müssen die Rechnungen innerhalb von 21 Tagen begleichen, sofern sie keine Beanstandungen haben.
  • Aufgrund fehlender Technik bei den Krankenkassen wird es bis Jahresende eine Übergangsfrist geben, während der Vertragsärzte den herkömmlichen Abrechnungsweg nutzen können.
  • Dies beinhaltet die Abrechnung aller Eingriffe nach Paragraf 115 f SGB V über Quartalsabrechnungen mit einer zusätzlichen Pseudo-Gebührenordnungsposition und Angabe der Hauptdiagnose der Patienten.

 

Fallpauschalen werden durch Grouper-Software generiert

  • Ärzte benötigen eine Grouper-Software, um festzustellen, ob ein Eingriff einer Hybrid-DRG zugewiesen werden kann.
  • Derzeit gibt es fünf definierte Leistungsbereiche für Hybrid-DRG.
  • Neben OPS-Kodes müssen auch ICD-10-Schlüssel eingegeben werden, die den Eingriff beeinflussen.
  • Der Grouper generiert daraufhin eine Fallpauschale.
  • Zertifizierte Grouper-Programme sind auf der Website des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) verfügbar.


Optionen für die Abrechnung

  • Es gibt Diskussionen darüber, ob Ärzte verpflichtet sind, Hybrid-DRG abzurechnen, wenn der Grouper dies vorschlägt.
  • Der GKV-Spitzenverband hat bereits klargestellt, dass Eingriffe nach EBM nicht bezahlt werden, wenn es eine Hybrid-DRG gibt.

 

Elektronische Abrechnung erforderlich

  • Bis Jahresende können Ärzte die Eingriffe über EBM und Pseudoziffern abrechnen.
  • Eine elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten ist erforderlich, sowohl für selbst abrechnende Ärzte als auch für externe Dienstleister.