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Hybrid-DRG 2026: Erweiterter Leistungskatalog und neue Vergütungsstruktur für ambulante Operationen

Hybrid-DRG 2026: Erweiterter Leistungskatalog und neue Vergütungsstruktur für ambulante Operationen

Für das Jahr 2026 stehen die zentralen Eckpunkte der sektorengleichen Vergütung ambulanter Operationen fest. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.11.2025 beschlossen, welche Eingriffe künftig über Hybrid-DRG abgerechnet werden können und in welcher Höhe die Fallpauschalen angesetzt sind.

27.01.2026

Für das Jahr 2026 stehen die zentralen Eckpunkte der sektorengleichen Vergütung ambulanter Operationen fest. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.11.2025 beschlossen, welche Eingriffe künftig über Hybrid-DRG abgerechnet werden können und in welcher Höhe die Fallpauschalen angesetzt sind.


Umfang und neue Hybrid-DRG 2026

  • Insgesamt 69 Hybrid-DRG für Vertrags- und Klinikärzte

  • Neu aufgenommene Hybrid-DRG für:

    • Appendektomie

    • Cholezystektomie

    • Minimalinvasive Eingriffe an Koronararterien

    • Minimalinvasive Eingriffe an peripheren Gefäßen

    • Frakturosteosynthesen im Bereich der Knochenchirurgie

Ziel: Mehr ambulante statt stationäre Eingriffe

  • Nach intensiven Verhandlungen mit:

    • GKV-Spitzenverband

    • Deutscher Krankenhausgesellschaft

  • Weiterentwicklung der Hybrid-DRG beschlossen

  • Ziel:

    • Verlagerung zusätzlicher bislang stationärer Eingriffe in den ambulanten Bereich

    • Berücksichtigung von Leistungen, bei denen Patienten bislang bis zu 2 Tage stationär aufgenommen wurden

  • KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen betont:

    • Fortschritt bei der Ambulantisierung

    • Kritik an fehlender Transparenz der Datengrundlagen und der Anbindung an das stationäre Vergütungssystem

    • Forderung nach höherer Transparenz bei den Verhandlungen zu den Hybrid-DRG 2027


Deutlich erweiterter Leistungskatalog

  • Anzahl der OPS-Codes:

    • 2025: 583

    • 2026: 904

  • Erweiterung bestehender Hybrid-DRG um zusätzliche OPS-Kodes, unter anderem bei:

    • Hernienoperationen

    • Arthroskopischen Eingriffen

    • Arthrodesen

  • Hintergrund:

    • Ausweitung des Leistungskatalogs

    • Integration der Hybrid-DRG in die Finanzierungssystematik des stationären Bereichs

  • Leistungen für:

    • Kinder

    • Menschen mit Behinderungen
      wurden aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus den Hybrid-DRG herausgenommen

  • Rechtsgrundlage: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 05.12.2024


Vergütungssystematik 2026

  • Berechnungsgrundlagen der Hybrid-DRG umfassen unter anderem:

    • Veränderungswert der Krankenhausvergütung

  • Gesetzlich geplante Umstellung dieser Vergütungsparameter:

    • Bewertungsausschuss beschließt 2 Vergütungsvarianten

      • Nach aktueller Rechtslage

      • Nach möglicher zukünftiger Rechtslage

  • Mit Zustimmung des Bundesrates am 19.12.2025 zum Gesetz:

    • Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP)

  • Vergütungshöhen der Hybrid-DRG 2026 damit endgültig festgelegt


Keine Zusatzentgelte vorgesehen

  • Zusatzentgelte analog zum stationären DRG-System:

    • Nicht vorgesehen

    • Nicht separat abrechnungsfähig

  • Gilt einheitlich für:

    • Krankenhäuser

    • Vertragsärzte


Neue Differenzierung nach Schweregraden

  • Ab 2026:

    • Feinere Unterteilung der Hybrid-DRG nach Schweregraden

    • Gilt auch für bereits bestehende Hybrid-DRG

  • Ziel:

    • Präzisere Abbildung unterschiedlicher Kostenstrukturen

  • Unverändert:

    • Sachkosten weiterhin vollständig in den Fallpauschalen enthalten

    • Keine separate Abrechnung von Sachkosten möglich


Regelungen und Serviceangebote der KBV

  • Neue Regelungen ersetzen:

    • Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung 2025

    • Gültig bis 31.12.2025

  • Beschlussfassung durch den ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss:

    • Aufgrund fehlender Einigung zwischen KBV, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband


--> Mit den Hybrid-DRG 2026 wird der Leistungskatalog deutlich ausgeweitet, die Vergütung stärker differenziert und die Ambulantisierung bislang stationärer Eingriffe weiter vorangetrieben, auch wenn Transparenz und Sachkostenregelung weiterhin Kritikpunkte bleiben.

Den Hybrid-DRG-Leistungskatalog 2026 finden Sie hier.

Verbindliche Patientensteuerung soll Wege verkürzen und Versorgung ordnen

Verbindliche Patientensteuerung soll Wege verkürzen und Versorgung ordnen

KBV unterstützt Reformpläne des Gesundheitsministeriums, warnt aber vor falschen Anreizen und Zusatzbelastungen

19.01.2026

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht in einer verpflichtenden Patientensteuerung ein geeignetes Instrument, um unnötige Arztkontakte zu vermeiden, betont jedoch, dass dadurch keine relevanten Kosteneinsparungen zu erwarten sind und zusätzliche Aufgaben fair finanziert werden müssen.

 

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bewertet die Einführung einer verbindlichen Patientensteuerung grundsätzlich positiv. Nach Einschätzung der KBV können klare Steuerungsmechanismen dazu beitragen, unnötige Arztwege und Mehrfachkontakte im Gesundheitssystem zu reduzieren. Gleichzeitig sei es folgerichtig, Patienten, die sich bewusst nicht an Steuerungsvorgaben halten – insbesondere im ärztlichen Bereitschaftsdienst – finanziell an den entstehenden Kosten zu beteiligen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte Mitte kürzlich ihre Reformpläne für das Jahr 2026 vorgestellt. Demnach soll im Sommer ein Referentenentwurf zur Primärversorgung vorgelegt werden. Kernpunkt ist eine stärkere Rolle der hausärztlichen Versorgung als erste Anlaufstelle. Der direkte Gang zu Fachärzten soll künftig eingeschränkt werden. Stattdessen soll der Hausarzt den weiteren Behandlungsweg koordinieren und bei Bedarf den Zugang zu Fachärzten eröffnen. Für diese soll es eine Termingarantie geben, abhängig von der medizinischen Dringlichkeit. Parallel ist ein Ausbau der telefonischen und digitalen Angebote rund um die Rufnummer 116117 vorgesehen. Auch eine Gebühr für Patienten, die weiterhin ohne Steuerung direkt Fachärzte aufsuchen, wird nicht ausgeschlossen. Die Umsetzung ist für den Zeitraum ab 2028 vorgesehen.

Die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner bewerten insbesondere den geplanten Ausbau der 116117-Angebote als sinnvollen Schritt. Gleichzeitig machen sie deutlich, dass diese zusätzlichen Leistungen nicht erneut ausschließlich aus den Honoraren der Vertragsärzte finanziert werden dürfen.

Wesentliche Positionen der KBV im Überblick:

  • Verbindliche Patientensteuerung kann unnötige Arztkontakte reduzieren

  • Finanzielle Beteiligung von Patienten bei Missachtung der Steuerung wird befürwortet

  • Ausbau der 116117 ist sinnvoll, darf aber nicht zulasten der niedergelassenen Ärzte gehen

  • Patientensteuerung ist keine Maßnahme zur Kostendämpfung

  • Einsparungen sind nicht zu erwarten, da Koordination und zusätzliche Facharztkontakte vollständig vergütet werden müssen

Der KBV-Vorstand stellt ausdrücklich klar, dass mit einer Patientensteuerung keine nennenswerten finanziellen Einsparungen verbunden sind. Der erhöhte Koordinierungsaufwand sowie die daraus resultierende fachärztliche Versorgung müssten vollständig honoriert werden. Eine Steuerung diene primär der besseren Organisation, nicht der Kostenreduktion.

Kritisch äußert sich die KBV zu Überlegungen des Ministeriums, ärztliche Aufgaben stärker auf nichtärztliches Personal zu übertragen. Zwar seien nichtärztliche Berufsgruppen bereits heute unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung, eine Ausweitung von Kompetenzen dürfe jedoch nicht zu einer Verschiebung von Verantwortlichkeiten, zur Schwächung ärztlicher Kernaufgaben oder zu zusätzlichen Schnittstellen führen. Solche Entwicklungen würden den Steuerungsgedanken unterlaufen und könnten die Patientensicherheit gefährden. Teamarbeit sei sinnvoll, die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten ohne entsprechende medizinische Ausbildung lehnt die KBV jedoch ab.

Der Vorstand verweist zudem auf ein eigenes Steuerungskonzept, das bereits im Frühjahr des Vorjahres von der KBV-Vertreterversammlung beschlossen wurde, und signalisiert Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium.

Neben der Primärversorgung plant die Bundesgesundheitsministerin für das laufende Jahr insgesamt 7 Gesetzesvorhaben. Dazu zählen unter anderem:

  • eine Notfallreform

  • ein Digitalgesetz

  • ein Hilfsmittelgesetz

  • ein Gesundheitssicherstellungsgesetz für Krisensituationen

Damit steht das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren vor umfassenden strukturellen Veränderungen, bei denen die Patientensteuerung eine zentrale Rolle einnehmen soll.

Digitale Gesundheit 2026: Neue Funktionen für ePA, E-Rezept und TI

Digitale Gesundheit 2026: Neue Funktionen für ePA, E-Rezept und TI

Gematik plant Ausbau der Telematikinfrastruktur mit erweiterten Anwendungen, neuen Nutzergruppen und höheren Sicherheitsstandards

08.01.2026

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll 2026 spürbar weiterentwickelt werden.

Grundlage der Planungen ist die quartalsweise aktualisierte „OneRoadmap“ der Gematik, die als verbindliche Orientierung für die Einführung neuer TI-Anwendungen dient.

Für das Jahr 2026 sind zahlreiche Erweiterungen, Pilotphasen und bundesweite Rollouts vorgesehen.

 

Geplante Schwerpunkte für 2026 im Überblick

  • Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA):

    • Erweiterung des digital gestützten Medikationsprozesses um den elektronischen Medikationsplan (eMP)

    • Übersicht über aktuelle Medikation inklusive strukturierter Dosierangaben und Einnahmehinweise

    • Möglichkeit zum Nachtragen weiterer Medikamente, z. B. BtM-Verordnungen und OTC-Präparate

    • Einbindung der Apotheken in die aktive Nutzung der ePA

    • Push-Benachrichtigungen bei neuen Zugriffen oder Änderungen über die Krankenkassen-App

    • Einführung einer Volltextsuche innerhalb der ePA

    • Start der Datenausleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit

    • Zeitplan:

      • Modellregionen: Medikationsplan und Push-Benachrichtigungen ab Ende Q1 2026

      • Bundesweiter Rollout: ab Q3 2026

      • Volltextsuche und Forschungsdatennutzung: Start in Modellregionen Q3 2026, bundesweit spätestens Anfang 2027

  • Elektronische T-Rezepte:

    • Einführung der elektronischen Ausstellung von T-Rezepten

    • Start der Umsetzung im Q3 2026

    • Geplanter bundesweiter Rollout Mitte Q4 2026

  • Digitale Patientenrechnung (DiPaG):

    • Geplanter Start Ende 2026

    • Digitale Übermittlung von Rechnungen durch Leistungserbringer

    • Verwaltung und Weiterleitung der Rechnungen durch Versicherte an Kostenträger

    • Anwendbar für PKV sowie Zusatzversicherungen und Zusatzleistungen der GKV, z. B. Zahnreinigung oder Osteopathie

  • Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur zur TI 2.0:

    • Einführung des Sicherheitsmodells Zero Trust

    • Umsetzung von Proof of Patient Presence (PoPP)

    • Einführung des Versichertenstammdatenmanagements 2.0 (VSDM 2.0)

    • Zero Trust: Jeder Zugriff wird unabhängig vom Standort geprüft

    • Erste Zero-Trust-Anwendungen ab Mitte 2026 mit VSDM 2.0 und PoPP

    • PoPP ersetzt schrittweise den bisherigen VSDM-Prüfnachweis, z. B. bei CardLink

    • Abschluss der ersten PoPP-Umsetzungsstufe bis Mitte 2026

    • Einsatz von PoPP für telemedizinische Leistungen ab Ende 2026 geplant

  • Neue Nutzergruppen in der TI:

    • Anbindung im Q1 2026:

      • Physiotherapie

      • Ergotherapie

      • Podologie

      • Ernährungstherapie

      • Hilfsmittelerbringer

    • Anbindung der Bundeswehr im Q3 2026

 

Was 2026 noch nicht kommt:

  • E-BtM-Rezept weiterhin verschoben, Einführung aktuell erst für 2027 vorgesehen

  • Gesetzliche Unfallversicherung noch nicht flächendeckend E-Rezept-fähig

  • Elektronischer Impfpass ebenfalls erst ab 2027 geplant

 

--> 2026 bringt wichtige technische und funktionale Fortschritte für ePA, E-Rezept und TI 2.0, während zentrale Anwendungen wie E-BtM-Rezept und elektronischer Impfpass weiterhin auf 2027 verschoben bleiben.

Wettbewerbszentrale verklagt dm wegen KI-Augenscreening in Drogeriemärktenrss_news

Wettbewerbszentrale verklagt dm wegen KI-Augenscreening in Drogeriemärkten

Telemedizinische Augenchecks in dm-Filialen sorgen für juristischen Ärger: Die Wettbewerbszentrale sieht Verstöße gegen Heilpraktikergesetz, GOÄ und Heilmittelwerberecht.

25.11.2025

In einzelnen Filialen bietet die Drogeriemarktkette dm seit Kurzem erstmals medizinische Früherkennungsleistungen an. Dafür kooperiert das Unternehmen mit verschiedenen Telemedizin- und Diagnostikanbietern. Ein Angebot sorgt nun für erheblichen Streit: Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich angekündigt, gegen dm und den technischen Partner Skleo Health zu klagen.


Worum es konkret geht

  • dm bietet ein KI-gestütztes Augenscreening an, das Bilder der Augen auf Hinweise zu Glaukom, diabetischer Retinopathie und altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) prüft.

  • Die Untersuchung findet direkt in der Drogerie statt, buchstäblich zwischen Drogerieartikeln wie Kosmetik und Haushaltsreinigern.

  • Die Auswertung erfolgt telemedizinisch durch Skleo Health.


Rechtsverstöße laut Wettbewerbszentrale

Die Marktbeobachter aus Bad Homburg sehen gleich mehrere massive Probleme:

  • Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz:

    • dm setzt für die Untersuchung „geschulte Mitarbeiter" ein.

    • Diese seien jedoch nicht berechtigt, heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.

    • Die eingesetzten Medizinprodukte würden laut Wettbewerbszentrale außerhalb ihrer Zweckbestimmung und von nicht ausreichend qualifiziertem Personal bedient.

  • Ärztliche Leistung ohne GOÄ-Abrechnung:

    • Kunden erhalten im Anschluss per E-Mail einen schriftlichen Bericht mit konkreten Befunden.

    • Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale handelt es sich dabei um eine ärztliche Leistung, die eigentlich nach GOÄ abgerechnet werden müsste.

    • dm verlangt jedoch lediglich 14,95 € pauschal für das Screening.

  • Irreführende Werbung:

    • Auf der dm-Webseite werden Begriffe wie „Früherkennung" oder „rechtzeitige Behandlung" verwendet.

    • Laut Wettbewerbszentrale entstehe dadurch der Eindruck, das Screening liefere ein vollwertiges, zuverlässiges Diagnoseergebnis.

    • Eine gesicherte Diagnostik sei aber nur durch eine persönliche augenärztliche Untersuchung möglich.

  • Verstoß gegen §9 Heilmittelwerbegesetz (HMG):

    • Dieser Paragraph enthält ein generelles Werbeverbot für Fernbehandlungen.

    • Die Wettbewerbszentrale verweist auf ein früheres Grundsatzurteil gegen die private Krankenversicherung Ottonova.

    • Damals wurde entschieden, dass Fernbehandlungen nur beworben werden dürfen, wenn ein persönlicher Arztkontakt nach fachlichen Standards nicht notwendig ist.


Stand des Verfahrens

  • Die Wettbewerbszentrale reicht Klagen bei den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe ein - jeweils getrennt gegen dm und Skleo.

  • Diese Ankündigung erfolgte kürzlich über eine offizielle Mitteilung des Verbands.


Einordnung

  • Der Berufsverband der Augenärzte dürfte die Klage begrüßen: Er sieht Untersuchungen in Drogerien seit Langem kritisch und warnt vor unzureichender medizinischer Qualität.

 

--> Die Wettbewerbszentrale geht mit mehreren Klagen gegen das KI-basierte Augenscreening in dm-Filialen vor, da sie erhebliche Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz, die GOÄ und das Werberecht sieht und die Werbung für das Angebot als irreführend bewertet.

Digitalisierung in Arztpraxen nimmt Fahrt auf: eAU, eRezept und eArztbrief fest etabliert

Digitalisierung in Arztpraxen nimmt Fahrt auf: eAU, eRezept und eArztbrief fest etabliert

Das PraxisBarometer Digitalisierung 2025 zeigt: Der Digitalisierungsgrad in der ambulanten Versorgung steigt deutlich, doch die Kommunikation zwischen Praxen und Kliniken bleibt ein Schwachpunkt.

14.11.2025

Das PraxisBarometer 2025 zeigt einen klaren Digitalisierungsschub in Arztpraxen. eAU, eRezept und eArztbrief sind weit verbreitet und werden zunehmend positiv bewertet. Schwächen bestehen vor allem beim digitalen Austausch mit Kliniken: Hier bleibt die Vernetzung lückenhaft.

 

Die Digitalisierung im ambulanten Bereich schreitet weiter voran. Laut dem aktuellen PraxisBarometer Digitalisierung 2025 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gehören viele digitale Anwendungen mittlerweile zum festen Bestandteil des Praxisalltags. Die repräsentative Befragung umfasste 1.700 Ärzte und Psychotherapeuten in ganz Deutschland.


Wichtige Ergebnisse der Umfrage


1. Deutlich höhere Zufriedenheit mit digitalen Anwendungen

Die Nutzung zentraler TI-Anwendungen (Telematikinfrastruktur) hat stark zugenommen - und damit auch die Zufriedenheit:

  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung):

    • Nutzung: 94 % der Befragten

    • Zufriedenheit: 78 % (2022: nur ca. 50 %)

  • eRezept und eArztbrief via KIM:

    • ähnlich hohe Nutzungsraten

    • positive Bewertungen nehmen weiter zu

Der Grund: Seit Einführung gesetzlicher Nutzungspflichten sind diese Anwendungen im Praxisalltag fest verankert. Sie werden zunehmend als Arbeitserleichterung wahrgenommen und gelten als wichtiger Schritt zu einer effizienteren Versorgung.


2. Schwachstelle: Digitale Kommunikation mit Krankenhäusern

Während Praxen intern immer digitaler arbeiten, bleibt der Datenaustausch mit Kliniken problematisch:

  • Nur 12 % der Praxen kommunizieren überwiegend digital mit Krankenhäusern.

  • Meist werden Fax und Briefpost weiterhin parallel genutzt - ein erheblicher Zeit- und Personalaufwand.

  • 85 % der Befragten sehen großen Nutzen in einem digitalen Austausch von Entlassbriefen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

  • Tatsächlich erhalten aber nur 15 % der Praxen diese Dokumente elektronisch.

Diese Diskrepanz zeigt: Trotz vorhandener Technik fehlt es an durchgehenden Schnittstellen und einer verbindlichen Vernetzung.


Ausblick

Die Digitalisierung ist im Praxisalltag angekommen, aber nicht vollständig umgesetzt.

  • Online-Angebote: Knapp 1/3 der Praxen bietet inzwischen Online-Termine oder digitale Rezeptbestellungen an.

  • Videosprechstunden: Rund 40 % der Ärzte haben sie im Repertoire.

  • Technische Probleme: Die Störanfälligkeit der Telematikinfrastruktur (TI) bleibt hoch und wurde im Vergleich zu den Vorjahren kaum besser bewertet.

  • Verwaltungsaufwand: Viele Ärzte empfinden die Pflege der elektronischen Patientenakte (ePA) als aufwendig - was die Akzeptanz bremst.

 

Trotzdem gilt: Wenn die technischen Rahmenbedingungen stimmen, kann die Digitalisierung spürbare Entlastung für Praxen bringen und echten Mehrwert für Patienten schaffen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier

Apothekenzahl fällt auf historischen Tiefstand – 355 Schließungen in nur 9 Monaten

Apothekenzahl fällt auf historischen Tiefstand - 355 Schließungen in nur 9 Monaten

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist auf den niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren gesunken. Die ABDA warnt vor weiteren Schließungen und kritisiert die fehlende Honoraranpassung.

07.11.2025

Die Apothekenlandschaft in Deutschland schrumpft weiter. Laut aktuellen Zahlen der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - ist die Zahl der Apotheken im dritten Quartal 2025 auf 16.732 Betriebe gesunken. Damit liegt sie so niedrig wie seit 1977 nicht mehr.

 

Im Vergleich zum Jahresende 2024 (17.041 Apotheken) bedeutet das einen Rückgang um 309 Betriebe. Besonders deutlich zeigt sich der Trend bei den Schließungen:

  • 355 Apotheken wurden in den ersten 9 Monaten 2025 geschlossen.

  • Nur 46 Neueröffnungen standen diesen gegenüber.

  • Im 3. Quartal 2025 allein gingen 71 Apotheken vom Netz.

  • Erfahrungsgemäß steigen die Schließungszahlen im 4. Quartal nochmals an.

 

Die ABDA stützt ihre Erhebung auf Daten der Landesapothekerkammern. Sie sieht in der aktuellen Entwicklung ein alarmierendes Signal für die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln.


Warnung vor weiterer Verschärfung der Lage

  • ABDA-Präsident Thomas Preis betont die Folgen für Patienten, da mit jeder geschlossenen Apotheke der Weg zum Medikament länger werde. Ohne wohnortnahe Apotheke verschlechtere sich die Gesundheitsversorgung deutlich, so Preis.
  • Als Hauptursache nennt Preis die seit über 10 Jahren stagnierenden Apothekenhonorare. Trotz Inflation, Lohnsteigerungen und steigender Betriebskosten habe die Politik keine Anpassung vorgenommen.


Kritik an der geplanten Apothekenreform

  • Laut Preis droht die Lage sich weiter zuzuspitzen.
  • Auch der Fachkräftemangel verschärft sich: Die wirtschaftlich angespannte Situation erschwert es zunehmend, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.


Forderung nach Umsetzung der Koalitionszusagen
Preis fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag zugesagte Honorarerhöhung endlich umzusetzen.


--> Mit nur noch 16.732 Apotheken erreicht Deutschland 2025 den niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren - 355 Schließungen in neun Monaten zeigen, dass ohne politische Gegenmaßnahmen die wohnortnahe Arzneimittelversorgung ernsthaft gefährdet ist.