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79,25 Mio. Euro für ländliche Kliniken – 128 Krankenhäuser erhalten Sicherstellungszuschlag

79,25 Mio. Euro für ländliche Kliniken - 128 Krankenhäuser erhalten Sicherstellungszuschlag

GKV, PKV und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Empfängerliste für den Sicherstellungszuschlag 2027 beschlossen. Insgesamt werden 128 bedarfsnotwendige Krankenhäuser mit 79,25 Mio. Euro unterstützt. Die DKG hält die Zahl der geförderten Standorte und die Höhe der Mittel jedoch für unzureichend.

17.07.2026

GKV, PKV und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Empfängerliste für den Sicherstellungszuschlag 2027 beschlossen. Insgesamt werden 128 bedarfsnotwendige Krankenhäuser mit 79,25 Mio. € unterstützt. Die DKG hält die Zahl der geförderten Standorte und die Höhe der Mittel jedoch für unzureichend.

Auch 2027 werden ländliche Krankenhäuser mit Sicherstellungszuschlägen unterstützt, doch nach Ansicht der DKG reichen weder die Zahl der geförderten Kliniken noch die bereitgestellten Mittel aus, um die Versorgung langfristig zu sichern.

128 Krankenhäuser erhalten Sicherstellungszuschlag

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf die Empfänger der Sicherstellungszuschläge für 2027 verständigt.

Die wichtigsten Zahlen:

  • 128 Krankenhäuser erhalten 2027 einen Sicherstellungszuschlag.
  • Insgesamt stehen 79,25 Mio. € zur Verfügung.
  • Die Mittel stammen gemeinsam von GKV und PKV.
  • Ziel ist die Sicherung der wohnortnahen stationären Grundversorgung im ländlichen Raum.

Zahl der geförderten Kliniken verändert sich

Die Anzahl der geförderten Krankenhausstandorte hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert.

Entwicklung der geförderten Krankenhäuser:

  • 2024: 136 Kliniken
  • 2025: 121 Kliniken
  • 2026: 129 Kliniken
  • 2027: 128 Kliniken

Damit sinkt die Zahl gegenüber 2026 leicht um einen Standort.

Förderung besteht seit 2019

Die Sicherstellungszuschläge werden bereits seit 2019 gezahlt und ergänzen die reguläre Krankenhausfinanzierung.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der für die Grundversorgung erforderlichen Fachabteilungen.

Fördermodell:

  • 500.000 € bei 1 oder 2 notwendigen Fachabteilungen
  • 250.000 € zusätzlich für jede weitere relevante Fachabteilung
  • maximale Förderung pro Krankenhaus: 1 Mio. €

Verteilung der Zuschläge 2027

Die Fördergelder verteilen sich auf drei Förderstufen.

2027 erhalten:

  • 88 Krankenhäuser jeweils 500.000 €
  • 19 Krankenhäuser jeweils 750.000 €
  • 21 Krankenhäuser jeweils 1 Mio. €

Damit liegt die Förderung je Standort zwischen 500.000 € und 1 Mio. €.

Welche Krankenhäuser förderfähig sind

Welche Kliniken einen Sicherstellungszuschlag erhalten, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) anhand festgelegter Kriterien fest.

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Krankenhaus der Grundversorgung
  • Fachabteilung für Innere Medizin
  • Fachabteilung für Chirurgie
  • alternativ bzw. zusätzlich Geburtshilfe oder Kinder- und Jugendmedizin
  • geringe Einwohnerdichte im Einzugsgebiet
  • dadurch bedingt niedriger Versorgungsbedarf und wirtschaftliche Nachteile

Der GKV-Spitzenverband betont ausdrücklich, dass ein Defizit in der Krankenhausbilanz keine Voraussetzung für die Förderung ist.

Bundesländer mit den meisten geförderten Kliniken

Die meisten Sicherstellungszuschläge gehen 2027 an Krankenhäuser in dünn besiedelten Bundesländern.

Spitzenreiter sind:

  • Brandenburg: 27 Krankenhäuser
  • Mecklenburg-Vorpommern: 24 Krankenhäuser
  • Bayern: 14 Krankenhäuser

Keine geförderten Standorte gibt es in:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Bremen
  • Saarland

 

Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Neu in die Förderung aufgenommen wurden:

  • Kliniken am Goldenen Steig – Krankenhaus Freyung (Bayern)
  • Helios Klinik Zerbst (Sachsen-Anhalt)

Nicht mehr gefördert werden:

  • Kreiskrankenhaus Schotten (Hessen)
  • LUP-Klinikum am Crivitzer See (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Heidekreis-Klinikum Krankenhaus Soltau (Niedersachsen)

 

GKV und PKV sehen Förderung als wichtiges Instrument

Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands stärkt die Förderung Krankenhäuser, die für die regionale Versorgung unverzichtbar sind.

Auch in dünn besiedelten Regionen müsse die stationäre Grund- und Basisversorgung dauerhaft gewährleistet bleiben.

Der PKV-Verband betont ebenfalls die Bedeutung der Zuschläge. Die Förderung unterstütze gezielt Krankenhäuser, die trotz schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen für die Versorgung einer Region unverzichtbar seien. Außerdem funktioniere das Instrument unabhängig von den geplanten Vorhaltepauschalen der Krankenhausreform.

DKG fordert deutlich mehr Unterstützung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bewertet die Einigung deutlich kritischer.

Nach Ansicht der DKG:

  • benötigen deutlich mehr als 128 Krankenhäuser finanzielle Unterstützung,
  • reichen 79,25 Mio. € nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der betroffenen Kliniken zu decken,
  • sind viele weitere Krankenhäuser im ländlichen Raum für die Versorgung unverzichtbar.

Außerdem kritisiert die DKG die Auswahlkriterien des G-BA. Insbesondere die Grenzwerte zur Einwohnerdichte seien zu streng und führten dazu, dass zahlreiche bedarfsnotwendige Krankenhäuser keine Förderung erhalten. Aus Sicht der Krankenhausgesellschaft sollten diese Kriterien überarbeitet werden, um mehr Kliniken in die Förderung einzubeziehen.

 

Gericht stoppt Honorarkürzung für Psychotherapeuten – KBV erzielt ersten Erfolg im Rechtsstreit

Gericht stoppt Honorarkürzung für Psychotherapeuten - KBV erzielt ersten Erfolg im Rechtsstreit

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die zum 1. April 2026 beschlossene Kürzung der psychotherapeutischen Vergütung per Eilbeschluss ausgesetzt. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung darf die Honorarsenkung nicht umgesetzt werden.

15.07.2026

Mit dem Eilbeschluss hat die KBV einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt: Die umstrittene Kürzung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 % ist bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorerst gestoppt.

Landessozialgericht stoppt Honorarabsenkung

Im Streit um die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen ersten juristischen Erfolg erzielt.

  • Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses per Eilbeschluss ausgesetzt.
  • Damit gilt: Die beschlossene Honorarkürzung darf vorerst nicht angewendet werden. Sie bleibt solange ausgesetzt, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren rechtskräftig entschieden hat.

 

Hintergrund der Auseinandersetzung

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März 2026 gegen die Stimmen der KBV beschlossen, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 % zu senken.

  • Die Entscheidung stieß bundesweit auf erhebliche Kritik und führte zu Protesten von Psychotherapeuten. 
  • Befürchtet wurde unter anderem, dass geringere Honorare die ohnehin angespannte Versorgung mit Therapieplätzen weiter verschlechtern könnten.

 

KBV klagte gegen die Entscheidung

Die KBV reichte gegen den Beschluss Klage ein und beantragte gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz, um die sofortige Umsetzung der Honorarkürzung zu verhindern.

  • Diesem Antrag hat das Landessozialgericht nun stattgegeben.
  • Nach Angaben des Gerichts darf die Honorarsenkung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht umgesetzt werden.

 

Gericht sieht rechtliche Zweifel

Nach Auffassung des Landessozialgerichts bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Berechnungsmethode, auf der die Honorarkürzung basiert.

  • Insbesondere äußerten die Richter Zweifel an der Methodik der vorgenommenen Vergleichsrechnung, die Grundlage für die Absenkung der Vergütung war.
  • Die KBV sieht sich dadurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

 

KBV wertet Entscheidung als wichtigen Zwischenerfolg

Die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner bewerten den Beschluss als wichtigen ersten Erfolg.

  • Nach ihrer Einschätzung hat das Gericht die wesentlichen Argumente der KBV aufgegriffen und erhebliche rechtliche Zweifel an der Berechnung geäußert. 
  • Die KBV zeigt sich deshalb optimistisch für das nun folgende Hauptsacheverfahren.

 

Hauptverfahren steht noch aus

Mit dem aktuellen Beschluss ist der Rechtsstreit noch nicht beendet.

  • Das Landessozialgericht hat bislang ausschließlich im Eilverfahren entschieden. 
  • Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Honorarkürzung wird erst im Hauptsacheverfahren getroffen. Wann dieses abgeschlossen wird, ist derzeit noch offen.

Bis dahin bleibt die beschlossene 4,5-%-Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen außer Kraft.

 

ePA-Ausbau im Juli: Push-Nachrichten und digitaler Medikationsplan kommen

ePA-Ausbau im Juli: Push-Nachrichten und digitaler Medikationsplan kommen

Elektronische Patientenakte wird erweitert: Neue Funktionen für Benachrichtigungen und Medikationsmanagement starten

13.07.2026

Ab Juli 2026 erhält die elektronische Patientenakte schrittweise neue Funktionen. Versicherte können künftig Push-Benachrichtigungen aktivieren, zudem startet die Pilotphase des elektronischen Medikationsplans, der langfristig den bisherigen bundeseinheitlichen Medikationsplan ersetzen soll.

 

ePA wird im Juli um neue Funktionen erweitert

Die elektronische Patientenakte (ePA) erhält im Juli 2026 mehrere neue Funktionen. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu verbessern sowie das digitale Medikationsmanagement weiter auszubauen. Nach Angaben der Gematik werden die Neuerungen schrittweise eingeführt.

 

Push-Benachrichtigungen für Versicherte

Ab Juli erhalten die ePA-Apps der Krankenkassen nach und nach ein Update mit neuen Benachrichtigungsfunktionen.

Versicherte können künftig selbst festlegen, ob und worüber sie informiert werden möchten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Hochladen neuer Dokumente wie eines Entlassbriefes nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Zugriffe neuer Arztpraxen auf die elektronische Patientenakte
  • Weitere Aktivitäten innerhalb der persönlichen ePA

Der Vorteil: Nutzer müssen ihre ePA-App nicht mehr regelmäßig öffnen, sondern werden automatisch über relevante Änderungen informiert.

 

Elektronischer Medikationsplan startet ab Mitte Juli

Ein weiterer wichtiger Baustein ist der schrittweise Beginn der Pilotierung des elektronischen Medikationsplans (eMP) als Bestandteil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP).

Zunächst nehmen ausgewählte Einrichtungen aus den Modellregionen sowie weitere interessierte Einrichtungen mit entsprechender Softwareunterstützung an der Pilotphase teil. Weitere Softwarehersteller sollen im Verlauf hinzukommen.

 

eMP soll bisherigen Medikationsplan langfristig ersetzen

Langfristig soll der elektronische Medikationsplan den bisherigen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) ablösen.

Im Unterschied zur bereits verfügbaren elektronischen Medikationsliste (eML) bietet der eMP deutlich umfangreichere Informationen.

Zu den Vorteilen gehören:

  • Übersicht über die vollständige aktuelle Medikation eines Versicherten
  • Zusammenführung der Arzneimittelinformationen verschiedener behandelnder Einrichtungen
  • Zusätzliche Hinweise zur sicheren Arzneimitteltherapie
  • Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung

Damit soll das Medikationsmanagement transparenter werden und die Arzneimitteltherapiesicherheit steigen.

 

Weitere Funktionen der ePA

Mit der neuen Ausbaustufe werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen.

Neu sind unter anderem:

  • Nachträge zu OTC-Arzneimitteln in der elektronischen Medikationsliste
  • Dokumentation von Betäubungsmitteln in der eML
  • Erweiterte digitale Unterstützung des gesamten Medikationsprozesses

 

Zweifel am Zeitplan

Ob der Starttermin eingehalten werden kann, wird unterschiedlich bewertet.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußert Zweifel daran, dass der elektronische Medikationsplan bereits im Juli flächendeckend eingeführt werden kann. Nach Einschätzung der KBV sollen erste Softwaremodule voraussichtlich erst Ende August verfügbar sein. Zudem würden zunächst nur wenige Hersteller teilnehmen, die zusammen lediglich rund 25 % der Marktabdeckung erreichen.

Die Gematik hält dagegen am bisherigen Zeitplan fest und erklärt, dass die Pilotierung weiterhin ab Mitte Juli beginnen soll.

 

Ziel des Ausbaus

Mit den neuen Funktionen verfolgt die Gematik mehrere Ziele:

  • schnellere Information der Versicherten über Änderungen in ihrer ePA
  • bessere digitale Kommunikation zwischen Patienten und Leistungserbringern
  • umfassenderes Medikationsmanagement
  • höhere Arzneimitteltherapiesicherheit
  • schrittweise Digitalisierung der sektorenübergreifenden Versorgung

Die Einführung erfolgt zunächst im Rahmen einer Pilotphase und soll anschließend schrittweise auf weitere Einrichtungen und Softwareanbieter ausgeweitet werden.

 

--> Mit dem Ausbau der ePA sollen Transparenz, Kommunikation und Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden – auch wenn es weiterhin Zweifel am vorgesehenen Zeitplan gibt.

Gesundheitsausgaben 2024: Arbeitnehmer und Privathaushalte tragen den Großteil der Kosten

Gesundheitsausgaben 2024: Arbeitnehmer und Privathaushalte tragen den Großteil der Kosten

Neue Destatis-Zahlen zeigen deutliche Verschiebung der Finanzierung - Staat beteiligt sich kaum stärker, Unternehmen und Beitragszahler stemmen immer größere Lasten.

30.06.2026

Neue Destatis-Zahlen zeigen deutliche Verschiebung der Finanzierung - Staat beteiligt sich kaum stärker, Unternehmen und Beitragszahler stemmen immer größere Lasten.

Mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben stammt aus privaten Mitteln

Die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens hat sich 2024 weiter in Richtung privater und beitragsfinanzierter Mittel verschoben. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts wurden 54,3 % der laufenden Gesundheitsausgaben von Privathaushalten und Arbeitnehmern getragen. Zusammen belief sich ihr Finanzierungsanteil auf 286,8 Mrd. €. Damit wurde wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht, nachdem der private Finanzierungsanteil während der Pandemie vorübergehend gesunken war.

Gesamtausgaben steigen auf über 528 Mrd. €

Die laufenden Gesundheitsausgaben erhöhten sich 2024 gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % und erreichten insgesamt 528,5 Mrd. €.

Die Finanzierung verteilt sich dabei wie folgt:

  • 286,8 Mrd. € (54,3 %): Privathaushalte und Arbeitnehmer
  • 164,5 Mrd. € (31,1 %): Unternehmen
  • 73,9 Mrd. €: Staatliche Finanzierung

Arbeitnehmer tragen mehr als ein Viertel aller Gesundheitskosten

Ein erheblicher Teil der Gesundheitsausgaben entfällt auf die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten.

  • Arbeitnehmer finanzierten 136,5 Mrd. € über ihre Sozialversicherungsbeiträge.
  • Das entspricht 47,6 % der von Privathaushalten und Arbeitnehmern getragenen Ausgaben.
  • Bezogen auf sämtliche Gesundheitsausgaben entspricht dies 25,8 %.

Privathaushalte zahlen zusätzlich aus eigener Tasche

Neben den Sozialversicherungsbeiträgen tragen Privathaushalte zahlreiche Gesundheitskosten unmittelbar selbst.

Dazu gehören unter anderem:

  • ambulante Pflegeleistungen
  • stationäre Pflege
  • rezeptfreie Arzneimittel aus Apotheken
  • weitere Eigenleistungen im Gesundheitsbereich

Diese sogenannten sonstigen inländischen Einnahmen machten rund 21 % der gesamten Gesundheitsausgaben aus und stiegen gegenüber 2023 um 5,6 %.

Unternehmen verzeichnen stärksten Kostenanstieg

Die größte Dynamik zeigte sich 2024 bei den Unternehmen.

  • Finanzierungsbeitrag: 164,5 Mrd. €
  • Anstieg gegenüber 2023: 9,5 %
  • Absoluter Zuwachs: 14,3 Mrd. €
  • Anteil an den gesamten Gesundheitsausgaben: 31,1 %

Damit tragen Unternehmen inzwischen nahezu ein Drittel der laufenden Gesundheitskosten.

Staatliche Finanzierung bleibt nahezu unverändert

Während private Beitragszahler und Unternehmen deutlich stärker belastet wurden, stiegen die staatlichen Gesundheitsausgaben kaum.

  • Öffentliche Finanzierung: 73,9 Mrd. €
  • Wachstum gegenüber 2023: lediglich 0,1 %

Von diesen staatlichen Mitteln flossen:

  • 90,1 % in Transfers und Zuschüsse
  • darunter insbesondere:
    • Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds
    • Beihilfen öffentlicher Arbeitgeber

Diskussion über Finanzierung dürfte an Intensität gewinnen

Die aktuellen Zahlen dürften die Debatte um die Finanzierung des Gesundheitswesens weiter verschärfen. Kritiker weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer, Unternehmen und Versicherte immer größere Teile der Gesundheitskosten übernehmen müssen, während die staatliche Beteiligung nahezu stagniert.

Im Zusammenhang mit dem geplanten GKV-Spargesetz wird insbesondere kritisiert:

  • zusätzliche Sparvorgaben für Leistungserbringer
  • höhere Belastungen für Versicherte durch Zuzahlungen
  • mögliche Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung
  • Leistungskürzungen im Gesundheitswesen

Versicherungsfremde Leistungen bleiben Streitpunkt

Seit Jahren fordern Krankenkassen eine stärkere Finanzierung sogenannter versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Dazu zählt beispielsweise die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern.

Nach Einschätzung der Krankenkassen könnte eine vollständige Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben durch den Bund die gesetzliche Krankenversicherung jährlich um rund 10 Mrd. € entlasten.

Wichtigste Zahlen auf einen Blick

  • Gesamte Gesundheitsausgaben 2024: 528,5 Mrd. €
  • Finanzierung durch Privathaushalte und Arbeitnehmer: 286,8 Mrd. € (54,3 %)
  • Arbeitnehmerbeiträge: 136,5 Mrd. € (25,8 % aller Gesundheitsausgaben)
  • Finanzierung durch Unternehmen: 164,5 Mrd. € (31,1 %)
  • Staatliche Finanzierung: 73,9 Mrd. €
  • Wachstum der Gesundheitsausgaben: 7,6 %
  • Unternehmensbeiträge: +9,5 %
  • Staatliche Ausgaben: +0,1 %
  • Mögliche Entlastung der GKV durch Übernahme versicherungsfremder Leistungen: rund 10 Mrd. € pro Jahr

Weitere Informationen finden Sie hier.

--> Die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens verlagert sich zunehmend auf Arbeitnehmer, Privathaushalte und Unternehmen, während der staatliche Finanzierungsanteil nahezu unverändert bleibt. Dadurch gewinnt die Diskussion über eine gerechtere Lastenverteilung und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen weiter an Bedeutung.

Liposuktion bei Lipödem: Krankenkassen übernehmen Fettabsaugung ab 1. Juli in allen Krankheitsstadien

Liposuktion bei Lipödem: Krankenkassen übernehmen Fettabsaugung ab 1. Juli in allen Krankheitsstadien

Neue EBM-Regelung erweitert den Leistungsanspruch: Nach erfolgloser konservativer Behandlung ist die Liposuktion künftig unabhängig vom Schweregrad des Lipödems Kassenleistung.

01.07.2026

Neue EBM-Regelung erweitert den Leistungsanspruch: Nach erfolgloser konservativer Behandlung ist die Liposuktion künftig unabhängig vom Schweregrad des Lipödems Kassenleistung.

EBM-Anpassung setzt G-BA-Beschluss um

Patienten mit Lipödem können ab 1. Juli 2026 eine Liposuktion unabhängig vom Krankheitsstadium zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen lassen. Grundlage dafür ist die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) durch den Bewertungsausschuss. Damit wird ein bereits zum Oktober 2025 in Kraft getretener Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt.

Während die Kostenübernahme bislang auf fortgeschrittene Krankheitsstadien beschränkt war, können Ärzte die Liposuktion künftig auch bei Lipödem Stadium I und II über den EBM abrechnen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Übernahme der Behandlungskosten ist an klare Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen sind:

  • nachgewiesenes Lipödem
  • mindestens 6 Monate konservative Behandlung
  • Durchführung beispielsweise einer:
    • Kompressionstherapie
    • Bewegungstherapie
  • keine ausreichende Besserung der Beschwerden trotz dieser Therapie

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf eine Liposuktion als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Studien belegen Vorteile der Liposuktion

Auslöser für die Erweiterung der Kassenleistung war eine Erprobungsstudie, die den Nutzen der Liposuktion untersucht hatte.

Die Ergebnisse zeigten:

  • bessere Behandlungsergebnisse als mit der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie (KPE)
  • nachhaltige Linderung der Beschwerden
  • Verbesserung der Lebensqualität

Bereits Ende 2019 waren deshalb spezielle EBM-Leistungen für Studienteilnehmer eingeführt worden. Mit der aktuellen Überarbeitung wurden diese nun angepasst und erweitert.

Neue EBM-Abrechnungsziffern ab 1. Juli

Der Bewertungsausschuss hat die Abrechnung der Eingriffe neu strukturiert.

Neu eingeführt wurde:

  • GOP 31095
    • 4.750 Punkte
    • Vergütung: 605,17 €
    • gilt für Liposuktionen an:
      • Unterschenkel
      • Unterarm
      • Oberarm
      • Ellenbogen

Weiterhin gültig ist:

  • GOP 31096
    • 6.037 Punkte
    • Vergütung: 769,14 €
    • für Eingriffe an:
      • Oberschenkel
      • Knie

Entfallen ist:

  • GOP 31097

Unverändert bestehen bleiben:

  • Zuschläge zur Vergütung
  • Kostenpauschale 40165 für Absaugkanülen

Wer darf die Eingriffe durchführen?

Für Diagnostik und Behandlung gelten bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben.

Die Liposuktion darf grundsätzlich durchgeführt werden von:

  • Fachärzten für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Fachärzten des Gebiets Chirurgie
  • Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Ärzten mit bereits vor dem 09.10.2025 bestehender Genehmigung

Zusätzlich ist erforderlich:

  • Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
  • Erfüllung der Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren

Was ist ein Lipödem?

Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die nahezu ausschließlich Frauen betrifft.

Typische Merkmale:

  • krankhafte Vermehrung oder Vergrößerung des Fettgewebes
  • vor allem an Beinen und Armen
  • Hände, Füße und häufig auch der Rumpf bleiben ausgespart
  • Beschwerden beginnen häufig:
    • in der Pubertät
    • während einer Schwangerschaft
    • in den Wechseljahren
  • hormonelle Einflüsse gelten als wahrscheinlicher Auslöser

Mit Fortschreiten der Erkrankung können auftreten:

  • zunehmende Verhärtung des Gewebes
  • starke Schmerzen
  • Druckempfindlichkeit
  • Bewegungseinschränkungen

Charakteristisch ist außerdem, dass sich die Fettgewebsveränderungen durch:

  • Diäten
  • Sport

in der Regel kaum beeinflussen lassen. Eine ursächliche medikamentöse Therapie steht bislang nicht zur Verfügung.

 

Frühe Behandlung kann langfristige Vorteile bringen

Studien weisen darauf hin, dass eine Liposuktion nicht nur Schmerzen und Beschwerden langfristig reduzieren kann, sondern auch die Lebensqualität verbessert.

Darüber hinaus kann eine frühzeitige operative Behandlung:

  • das Fortschreiten der Erkrankung bremsen
  • Folgeschäden vermeiden
  • Begleiterkrankungen vorbeugen

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Ab 01.07.2026 ist die Liposuktion bei Lipödem unabhängig vom Krankheitsstadium Kassenleistung.
  • Die Kostenübernahme gilt nun auch für Stadium I und II.
  • Voraussetzung ist eine mindestens 6-monatige erfolglose konservative Therapie.
  • Neue GOP 31095: 605,17 € für Eingriffe an Unter- und Oberarmen, Ellenbogen sowie Unterschenkeln.
  • GOP 31096 bleibt bestehen und vergütet Eingriffe an Oberschenkeln und Knien mit 769,14 €.
  • Die bisherige GOP 31097 entfällt.
  • Die Behandlung darf nur von entsprechend qualifizierten und genehmigten Fachärzten durchgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

--> Mit der EBM-Anpassung wird die Liposuktion bei Lipödem ab 1. Juli 2026 unabhängig vom Krankheitsstadium zur regulären Kassenleistung. Nach einer mindestens 6-monatigen erfolglosen konservativen Therapie können Patienten künftig auch in den frühen Stadien I und II von einer erstattungsfähigen operativen Behandlung profitieren.

GKV-Reform beschlossen: Milliarden-Sparpaket sorgt für heftige Kritik

GKV-Reform beschlossen: Milliarden-Sparpaket sorgt für heftige Kritik

Mit einem umfassenden Sparpaket will die Bundesregierung das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung eindämmen und Beiträge stabil halten. Während die Koalition von Planungssicherheit spricht, sehen Verbände massive Belastungen für Praxen, Kliniken und Versicherte.

Kabinett beschließt Reformpaket für gesetzliche Krankenversicherung

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Spargesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Das Paket umfasst Einsparungen von rund 16 Mrd. € und soll vor allem das erwartete Finanzloch der Krankenkassen schließen.

Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die Reform als „historisch" und sprach von einem wichtigen Signal für Versicherte, Unternehmen und das gesamte Gesundheitssystem.

Ziele des Pakets:

  • Stabilisierung der Zusatzbeiträge
  • Begrenzung weiterer Beitragserhöhungen
  • Planungssicherheit für Arbeitgeber und Versicherte
  • Entlastung der Krankenkassen ab 2027

Sparvolumen reduziert

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah deutlich höhere Einsparungen vor.

Entwicklung des Sparpakets:

  • Ursprünglich geplant: knapp 20 Mrd. €
  • Final beschlossen: rund 16 Mrd. €
  • Differenz: ca. 4 Mrd. € weniger Einsparungen

Damit reicht das Paket rechnerisch vor allem für eine Stabilisierung der Zusatzbeiträge im Jahr 2027, bietet aber weniger langfristigen finanziellen Puffer.

Finanzierung Bürgergeld: Einstieg in Steuerfinanzierung

Ein zentraler Streitpunkt war die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern.

Neue Regelung

  • Zusätzliche Bundesmittel 2027: 250 Mio. €
  • Erster Schritt zu stärkerer Steuerfinanzierung

Gleichzeitig erfolgt jedoch eine Kürzung des regulären Bundeszuschusses.

Bundeszuschuss GKV:

  • Kürzung um 2 Mrd. € jährlich

Kritiker sehen darin eine Gegenfinanzierung, die den Entlastungseffekt deutlich schmälert.

Zuckerabgabe kommt ab 2028

Teil der Einigung ist außerdem eine neue Abgabe auf stark zuckergesüßte Getränke.

Geplant:

  • Einführung ab 2028

Betroffen:

  • stark gezuckerte Softdrinks
  • Limonaden
  • Cola-Getränke

Die Maßnahme gilt als politischer Erfolg der SPD innerhalb der Koalition.

 

Größter Belastungsblock trifft Leistungserbringer und Hersteller

Der größte Teil der Einsparungen entfällt auf Praxen, Krankenhäuser und Pharmaunternehmen.

 

Gesamte Belastung:

  • 11,3 Mrd. € Einsparungen durch Leistungserbringer und Hersteller

Maßnahmen bei Ärzten und ambulanter Versorgung

Begrenzung von Vergütungssteigerungen

Die sogenannte Grundlohnrate wird künftig zur verbindlichen Obergrenze.

Gilt für:

  • alle vertragsärztlichen Fachgruppen
  • ambulante Versorgungsformen

Vergütungssteigerungen dürfen damit nur noch im Rahmen der allgemeinen Lohnentwicklung erfolgen.

Wegfall extrabudgetärer Vergütungen

Zusatzvergütungen werden teilweise gestrichen oder in bestehende Budgets zurückgeführt.

Betroffen:

  • offene Sprechstunden
  • kurzfristig vermittelte Facharzttermine
  • Vermittlungsfälle

Die bisher extrabudgetären Zahlungen nach dem TSVG werden wieder innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet.

Folgen laut Verbänden:

  • geringere Wirtschaftlichkeit zusätzlicher Behandlungsangebote
  • weniger finanzielle Anreize für kurzfristige Termine

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die Sondervergütung für Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte entfällt.

Gestrichen wird:

  • extrabudgetäre Zusatzvergütung für ePA-Befüllung

Maßnahmen bei Krankenhäusern

Auch Kliniken müssen Einsparungen leisten.

 

Tarifsteigerungen werden begrenzt

Tarifsteigerungen oberhalb definierter Obergrenzen werden künftig nur noch teilweise refinanziert.

Neue Regel:

  • Übersteigende Kostensteigerungen nur noch zu 50 % vergütungserhöhend anrechenbar

Dies betrifft auch:

  • individuell verhandeltes Pflegebudget

Pharmaindustrie stärker beteiligt

Auch Arzneimittelhersteller werden zusätzlich belastet.

Neue Regeln

  • Herstellerabschlag bleibt bei 7 %
  • zusätzlich dynamische Komponente

Grundlage der Dynamik:

  • Verhältnis von Arzneimittelausgaben zur Entwicklung beitragspflichtiger Einnahmen

Rabattverträge bei patentgeschützten Arzneimitteln

Krankenkassen dürfen künftig stärker auf patentgeschützte Medikamente als Referenzprodukte setzen.

Folge:

  • Ärzte sollen bevorzugt rabattierte Präparate verordnen

Massive Kritik von Ärzteverbänden

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Die KBV kritisiert die Reform deutlich.

Befürchtete Folgen:

  • Rückkehr unter Budgetdeckel
  • finanzielle Verschlechterung für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte
  • Anpassung des Leistungsangebots an schlechtere Rahmenbedingungen

Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa)

Auch Fachärzte warnen vor Folgen für die Versorgung.

Kritikpunkte:

  • Verlust wirtschaftlicher Grundlage für Zusatzangebote
  • weniger offene Sprechstunden
  • weniger kurzfristige Termine

Mögliche Konsequenz

  • Reduktion der Mindestsprechstundenzeiten von 25 auf 20 Wochenstunden

Erwartete Auswirkungen:

  • weniger verfügbare Arzttermine
  • längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte

 

Kritik der Krankenkassen

Auch die Krankenkassen sehen den Entwurf kritisch.

 

AOK-Bundesverband

Die Reform sei weniger ein Beitragsstabilisierungsgesetz als vielmehr ein Instrument zur Haushaltssanierung.

Kritik:

  • Kürzung der Steuerzuschüsse um 2 Mrd. € jährlich
  • nur symbolische 250 Mio. € mehr für Bürgergeldversorgung

Bewertung:

  • fehlende Konsistenz
  • keine nachhaltige Finanzierungsstrategie

Politische Bewertung

Die Bundesregierung bewertet die Einigung trotz Kritik als Beweis politischer Handlungsfähigkeit.

Aussagen aus der Koalition:

  • kompromissfähig
  • entscheidungsfähig
  • sozial ausgewogener nach Nachbesserungen

Die SPD betont, dass durch Änderungen Belastungen für Beschäftigte und Versicherte bis 2030 um 16,4 Mrd. € reduziert worden seien.

Zeitplan

  • Kabinettsbeschluss: 29.04.2026
  • Parlamentarische Beratungen folgen
  • Verabschiedung vor Sommerpause geplant
  • Inkrafttreten: 2027


--> Das neue 16-Mrd.-€-Sparpaket soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig stabilisieren, verlagert jedoch erhebliche Lasten auf Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie und teilweise Versicherte. Während die Bundesregierung von einem historischen Reformschritt spricht, warnen Verbände vor spürbaren Verschlechterungen in der medizinischen Versorgung.