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Lungenkrebs-Screening startet als neue Kassenleistung für Starkraucher

Lungenkrebs-Screening startet als neue Kassenleistung für Starkraucher

Seit 1. April 2026 übernehmen die Krankenkassen die Früherkennung per Niedrigdosis-CT für aktive und ehemalige Raucher mit hohem Risiko.

07.04.2026

Seit dem 1. April 2026 gehört das Lungenkrebs-Screening per Niedrigdosis-Computertomografie des Thorax zur regulären Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Anders als beim Mammografie-Screening handelt es sich jedoch nicht um ein strukturiertes Einladungsprogramm. Anspruchsberechtigte müssen aktiv identifiziert, beraten und überwiesen werden.

Schätzungen zufolge kommen in Deutschland rund 5,5 Mio. aktive und ehemalige Starkraucher für die Untersuchung infrage.

Nutzen des Screenings wissenschaftlich belegt

Mehrere große Studien zeigen, dass das Screening die Sterblichkeit durch Lungenkrebs senken kann. 

Die Daten zeigen:

  • Bei Frauen können durch das Screening 5 von 1.000 Teilnehmern vor einem lungenkrebsbedingten Tod bewahrt werden.

  • Bei Männern sind es 6 von 1.000 Teilnehmern.

Wer Anspruch auf das Screening hat

Die neue Früherkennungsmaßnahme richtet sich an aktive und ehemalige Raucher zwischen 50 und 75 Jahren.

Voraussetzungen sind:

  • mindestens 25 Jahre Rauchdauer

  • fortgesetzter Tabakkonsum oder Rauchstopp vor weniger als 10 Jahren

  • erhöhtes Risiko für Lungenkrebs

So läuft das Verfahren ab

Die erste Einschätzung erfolgt in hausärztlichen Praxen, in der Inneren Medizin, in pneumologischen Praxen oder im Bereich der Arbeitsmedizin.

Danach erfolgt die Überweisung in eine radiologische Praxis zur Durchführung und Erstbefundung der Niedrigdosis-CT.

Bei auffälligen oder kontrollbedürftigen Befunden sind weitere Schritte vorgesehen:

  • Zweitbefundung in Zusammenarbeit mit einem Lungenkrebszentrum

  • zusätzliche Kontrolluntersuchungen bei unklaren Veränderungen

  • Abklärung in einem spezialisierten Zentrum bei konkretem Krebsverdacht

Hohe Bedeutung für Hausärzte und Pneumologen

Experten betonen, dass vor allem Hausärzte eine Schlüsselrolle spielen.

Viele Betroffene seien sich ihres erhöhten Risikos nicht bewusst. Deshalb müsse die Zielgruppe aktiv angesprochen werden.

Diskutiert wird unter anderem:

  • QR-Codes auf Zigarettenpackungen

  • gezielte Aufklärungskampagnen

  • bessere Information in Hausarztpraxen

  • stärkere Vernetzung zwischen Hausärzten, Radiologen, Pneumologen und Lungenkrebszentren

Vergütung: Diese EBM-Ziffern gelten

Mit dem Start des Screenings wurden neue Abrechnungsziffern in den EBM aufgenommen.

Wichtige GOP-Ziffern sind:

  • GOP 01871: Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebs-Früherkennung, 95,04 €

  • GOP 01872: Kontroll-CT bei auffälligem Befund, 74,66 €

  • GOP 01875: Bericht zum Rauchverhalten und Risikoprofil, 4,97 €

  • GOP 01876: Erstberatung zur Teilnahme am Screening, 11,08 € je 5 Minuten, maximal 3-mal pro Sitzung

  • GOP 01878: Veranlassung einer Zweitbefundung, 11,98 €

  • GOP 01879: Konsiliarische Zweitbefundung, 49,56 €

  • GOP 01880: Beratung bei abklärungsbedürftigem Befund, 10,45 €

  • GOP 01881: Teilnahme an Konsensuskonferenz, 13,89 €

Qualifikation: Fortbildung für teilnehmende Praxen verpflichtend!

Alle beteiligten Ärzte müssen eine spezielle Qualifizierung absolvieren.

Dies betrifft insbesondere:

  • Allgemeinmedizin

  • Innere Medizin

  • Pneumologie

  • Arbeitsmedizin

  • Radiologie

Für Hausärzte, Internisten und Arbeitsmediziner wurde bereits ein spezielles E-Learning-Angebot entwickelt: Lungenkrebs-Screening - LKS

--> Qualifikationsvoraussetzungen im Überblick

Für die Teilnahme an der Lungenkrebs-Früherkennung gelten je nach Fachgruppe unterschiedliche Anforderungen.

Hausärzte und Internisten

Zuweisende Ärzte aus der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin benötigen keine gesonderte Genehmigung ihrer KV.

Voraussetzungen sind:

  • Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin

  • Teilnahme an einer von der Landesärztekammer anerkannten Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung

  • alternativ Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse bereits in der Facharztweiterbildung erworben wurden

  • formlose Selbsterklärung gegenüber dem Erstbefunder über die absolvierte Fortbildung

Radiologen als Erstbefunder

Radiologen, die die erste Befundung der Niedrigdosis-CT durchführen möchten, benötigen eine Genehmigung der KV.

Voraussetzungen sind:

  • Facharzt für Radiologie

  • mindestens 200 Thorax-CT-Untersuchungen im Vorjahr

  • Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung

  • Kooperationsvereinbarung mit einem Zweitbefunder

  • Genehmigung der KV nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie

Zusätzlich gelten Mindestfallzahlen:

  • im 1. Jahr mindestens 100 LDCT-Screenings

  • ab dem 2. Jahr mindestens 200 LDCT-Screenings pro Jahr

  • bei Unterschreiten der Fallzahlen verpflichtende Nachqualifikation inklusive Fallsammlungs-Prüfung

Auch die technischen Voraussetzungen sind genau geregelt. Dazu gehören Anforderungen an:

  • Computertomographen

  • Befundarbeitsplätze

  • Untersuchungsdurchführung

  • Software zur computergestützten Befundung

Radiologen als Zweitbefunder

Für Radiologen, die die konsiliarische Zweitbefundung übernehmen, gelten noch strengere Anforderungen.

Voraussetzungen sind:

  • Facharzt für Radiologie

  • mindestens 200 Thorax-CT-Untersuchungen im Vorjahr

  • Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung

  • Tätigkeit an einer auf Lungenkrebs spezialisierten Einrichtung

  • Genehmigung der KV

Als spezialisierte Einrichtung gelten insbesondere Krankenhäuser oder Lungenkrebszentren, die die thoraxchirurgischen Mindestmengen des G-BA erfüllen.

Mindestfallzahlen für Zweitbefunder:

  • im 1. Jahr mindestens 200 LDCT-Screenings

  • ab dem 2. Jahr mindestens 400 LDCT-Screenings pro Jahr

  • bei zu niedrigen Fallzahlen verpflichtende Nachqualifikation inklusive Fallsammlungs-Prüfung

Auch niedergelassene Radiologen können Zweitbefunder werden, wenn sie ihre Zusammenarbeit mit einem Lungenkrebszentrum nachweisen können.

Fortbildung verpflichtend

Die Vorgaben für die verpflichtenden Fortbildungen wurden von der Bundesärztekammer festgelegt.

Zusammenfassend gilt: Je stärker Ärzte in die Befundung eingebunden sind, desto höher sind die fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen. Besonders Radiologen müssen umfangreiche Qualifikationen, Fallzahlen und Kooperationen nachweisen.

Raucherentwöhnung soll stärker forciert werden

Experten sehen das Screening auch als Chance, Raucher aktiv zum Aufhören zu motivieren.

  • Die Entwöhnungsquote bei Personen, die am Screening teilnehmen möchten, liegt bei etwa 35 %.

  • Damit ist sie deutlich höher als in der Allgemeinbevölkerung.

  • Fachleute empfehlen daher, die Raucherentwöhnung fest in die Beratung zum Screening einzubinden.

  • Unterstützend könnten digitale Gesundheitsanwendungen und Medikamente zur Tabakentwöhnung eingesetzt werden.

Umsetzung nur mit guter Vernetzung möglich

Für den Erfolg der neuen Früherkennungsmaßnahme sind enge Kooperationen zwischen Hausärzten, Pneumologen, Radiologen und Lungenkrebszentren entscheidend.

Außerdem werden Kooperationsverträge zwischen den Beteiligten ausdrücklich gefordert.

Zusammenfassend soll das neue Lungenkrebs-Screening dazu beitragen, Tumoren früher zu erkennen und die Sterblichkeit bei Hochrisikopatienten zu senken - entscheidend wird jedoch sein, ob es gelingt, die rund 5,5 Mio. potenziell Anspruchsberechtigten tatsächlich zu erreichen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: KBV

Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit

Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit

GKV-Kommission fordert Milliardenkürzungen bei Honoraren und Leistungen

01.04.2026

Gesamtüberblick: Welche Größenordnung haben die Vorschläge?

Die Finanzkommission Gesundheit hat kürzlich einen umfangreichen Sparkatalog für die gesetzliche Krankenversicherung vorgestellt. Ziel ist es, die Ausgaben deutlich zu senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu sichern. Insgesamt enthält der Bericht 66 einstimmig beschlossene Empfehlungen mit einem Finanzvolumen von 42 Milliarden € bis 2027 und mehr als 63 Milliarden € bis 2030. Ein Schwerpunkt liegt auf geringeren Honoraranstiegen für Ärzte und Kliniken sowie auf der Begrenzung unwirksamer oder unnötiger Leistungen.

 

Die Finanzkommission Gesundheit hat 66 konkrete Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.

  • Einsparvolumen bis 2027: rund 42 Milliarden €

  • Einsparvolumen bis 2030: mehr als 63 Milliarden €

  • Schwerpunkt: Begrenzung von Honoraranstiegen, Kürzung unwirksamer Leistungen, stärkere Eigenbeteiligung der Versicherten

  • Ziel: Finanzierungslücken schließen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden

Zu den größten Einzelposten zählen:

  • Begrenzung der Vergütungsanstiege: 5,5 Milliarden € bis 2027, 16,6 Milliarden € bis 2030

  • Kostendeckende Finanzierung der Bürgergeldempfänger: 12 Milliarden € jährlich

  • Höherer Herstellerabschlag bei Arzneimitteln: 2,3 Milliarden € bis 2027, 5,2 Milliarden € bis 2030

  • Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung bestimmter Ehepartner: bis zu 5 Milliarden €

  • Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in die DRG: 3 Milliarden € bis 2030


Ambulante Versorgung: Was betrifft niedergelassene Ärzte?

Allgemeine Honorarentwicklung

Die Kommission empfiehlt, Honoraranstiege künftig deutlich stärker zu begrenzen.

  • Vergütungssteigerungen sollen nur noch entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung oder der Grundlohnrate erfolgen

  • Von 2027 bis 2029 soll zusätzlich ein Abschlag von 1 Prozentpunkt auf die Grundlohnrate gelten

  • Einsparpotenzial: 5,5 Milliarden € bis 2027, 16,6 Milliarden € bis 2030

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Mehrere Zuschläge aus dem TSVG sollen gestrichen werden.

Betroffen wären:

  • Neupatientenzuschläge

  • Vergütungen für offene Sprechstunden

  • TSS-vermittelte Termine

  • TSS-vermittelte Akutfälle

  • Hausarztvermittlungsfälle

Begründung der Kommission:

  • Die bisherigen Zuschläge hätten den Zugang zur Versorgung nicht messbar verbessert

  • Einsparpotenzial: 1,3 Milliarden € im Jahr 2027, 1,8 Milliarden € bis 2030

Extrabudgetäre Vergütung

Auch bei Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) sollen Kürzungen erfolgen.

  • Einführung gesetzlicher Begrenzungen für den Ausgabenanstieg

  • Orientierung am Grundsatz der Beitragsstabilität

  • Einsparpotenzial: 600 Millionen € im Jahr 2027, 2,1 Milliarden € bis 2030


Psychotherapeuten und Psychiatrie

Die Psychotherapie gehört zu den besonders betroffenen Bereichen.

Rückführung in die MGV

  • Psychotherapeutische Leistungen sollen wieder stärker in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung integriert werden

  • Einsparpotenzial: 90 Millionen € im Jahr 2027, 480 Millionen € bis 2030

Wegfall von Zuschlägen

  • Die 15-%-Zuschläge auf Kurzzeittherapien sollen entfallen

  • Einsparpotenzial: 95 Millionen € im Jahr 2027, rund 100 Millionen € bis 2030

Konsiliarbericht

  • Der Konsiliarbericht vor psychotherapeutischer Behandlung soll bei ärztlich überwiesenen Patienten und nach Klinikaufenthalten entfallen

  • Einsparpotenzial: 100.000 € bis 180.000 € jährlich


Kinder- und Jugendärzte

Auch die Kinder- und Jugendmedizin soll angepasst werden.

  • Die derzeitige Entbudgetierung soll neu berechnet werden

  • Saisonale und dynamische Effekte sollen künftig stärker berücksichtigt werden

  • Hintergrund sind aus Sicht der Kommission unangemessene Ausgleichszahlungen

  • Einsparpotenzial: 150 Millionen € im Jahr 2027, 180 Millionen € bis 2030


Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin

Für technische Facharztgruppen wie Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin empfiehlt die Kommission eine Absenkung des technischen Leistungsanteils (TL) im EBM um 20 % bis 30 %.

Begründet wird dies damit, dass die derzeitige Vergütung die tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr realistisch abbilde:

  • Geräte würden oft deutlich länger genutzt als in den Abschreibungstabellen vorgesehen.

  • Technischer Fortschritt, KI-gestützte Befundung, kürzere Untersuchungszeiten und automatisierte Abläufe führten zu einer höheren Produktivität.

  • Größere Praxiseinheiten und MVZ erreichten höhere Geräteauslastungen als ursprünglich kalkuliert.

  • Dadurch würden technische Leistungen heute teilweise höher vergütet als es die tatsächlichen Kosten rechtfertigten.

Die Kommission schätzt die Vergütung dieser Fachgruppen im ambulanten Bereich auf rund 3,4 Mrd. € jährlich.

  • Bei einer Kürzung des technischen Leistungsanteils um 30 % könnten jährlich rund 225 Mio. € eingespart werden.

  • Bei einer Kürzung um 20 % läge die Einsparung bei rund 150 Mio. € jährlich.

  • Für 2027 kalkuliert die Kommission aufgrund der schrittweisen Umsetzung mit Einsparungen von rund 95 Mio. €.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität erwartet die Kommission nicht. Langfristig könnte die geringere Vergütung jedoch zu weniger Investitionen in moderne Geräte und damit zu einem Modernisierungsstau führen.

Zudem weist der Bericht darauf hin, dass Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten mit durchschnittlichen Reinerträgen von rund 475.000 € je Praxisinhaber deutlich über dem Durchschnitt anderer Facharztgruppen liegen, der bei etwa 220.000 € liegt.


Augenärzte, HNO, Gynäkologen und Orthopäden

Besonders betroffen von den geplanten Kürzungen wären auch Augenärzte, HNO-Ärzte, Gynäkologen und Orthopäden. Die Kommission empfiehlt die vollständige Streichung der Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG).

Diese Zuschläge wurden 2013 eingeführt, um konservativ tätige Facharztgruppen gegenüber operativ tätigen Ärzten finanziell zu stärken. 2015 wurden die Zuschläge nochmals um 26,7 % erhöht.

Die Kommission kritisiert jedoch, dass die PFG-Zuschläge keine konkrete Leistung vergüten und kaum eine nachweisbare Lenkungswirkung entfalten. Ihr Anteil an der Gesamtvergütung sei gering und liege meist unter 2 % der Honorare, in der HNO maximal unter 7 %.

Die geplante Streichung könnte ab 2027 rund 800 Mio. € einsparen, bis 2030 würde das Volumen auf rund 850 Mio. € steigen.

Besonders betroffen wären:

  • Gynäkologie: rund 118 Mio. €

  • Orthopädie: rund 110 Mio. €

  • Augenheilkunde: rund 87 Mio. €

  • HNO: rund 85 Mio. €

Die Kommission erwartet nur geringe Auswirkungen auf die Versorgung, da die Zuschläge nicht an konkrete Leistungen gebunden sind. Hauptfolge wäre eine Reduktion der Praxiserträge in diesen Fachgruppen.


Dermatologie und Hautkrebsscreening

Die Kommission sieht Reformbedarf beim Hautkrebsscreening.

  • Bisher haben alle Versicherten ab 35 Jahren alle 2 Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening

  • Künftig soll es nur noch für definierte Risikogruppen angeboten werden

  • Deutschland gilt derzeit als einziges Land mit einem allgemeinen Ganzkörper-Screening für symptomfreie Personen

  • Einsparpotenzial: 240 Millionen € jährlich

  • Freiwerdende Arztkapazitäten: 600 bis 900 Vollzeitstellen

Besonders betroffen wären dadurch die Fachgruppen:

  • Dermatologen

  • Hausärzte


Zweitmeinungsverfahren und Operationen

Die Kommission möchte Zweitmeinungsverfahren deutlich ausbauen.

Verpflichtende Zweitmeinungen

Bereits heute gibt es freiwillige Zweitmeinungsverfahren bei:

  • Gebärmutterentfernungen

  • Wirbelsäulenoperationen

  • Knie- und Hüftendoprothesen

  • Eingriffen an der Halsschlagader

  • Operationen an Aortenaneurysmen

Künftig sollen verpflichtende Zweitmeinungen schrittweise eingeführt werden.

  • Start ab Juli 2027 bei Knieoperationen

  • Danach Erweiterung um 1 bis 2 weitere Eingriffe pro Jahr

  • Erwartete Reduktion der Knie-OPs: rund 20 %

Mögliche Folgen für betroffene Fachgruppen:

  • Orthopäden

  • Unfallchirurgen

  • Wirbelsäulenchirurgen

  • Gefäßchirurgen

  • Gynäkologen


Elektronische Patientenakte (ePA)

Für Arztpraxen soll die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte nicht mehr gesondert vergütet werden.

  • Wegfall der Vergütung für die Erstbefüllung

  • Einsparpotenzial: rund 600 Millionen € jährlich ab 2027

  • Begründung: Die Nutzung verursache je nach Praxissoftware kaum zusätzlichen Aufwand


Stationäre Versorgung und Krankenhäuser

Auch Krankenhäuser müssten erhebliche Einschnitte hinnehmen.

Tarifrefinanzierung

  • Die vollständige Tarifrefinanzierung soll abgeschafft werden

  • Einsparpotenzial: 500 Millionen € im Jahr 2027, 1,1 Milliarden € bis 2030

Pflegepersonalkosten

  • Pflegepersonalkosten sollen wieder in die DRG-Fallpauschalen integriert werden

  • Seit 2020 seien die Ausgaben um 67 % gestiegen

  • Einsparpotenzial: 620 Millionen € im Jahr 2027, 3 Milliarden € bis 2030

Pflegeentlastende Maßnahmen

  • Die pauschale Zusatzvergütung für pflegeentlastende Maßnahmen soll entfallen

  • Einsparpotenzial: 720 Millionen € im Jahr 2027, jährlich 840 Millionen € ab 2028

Prüfquotensystem

  • Das quartalsbezogene Prüfquotensystem soll abgeschafft werden

  • Einsparpotenzial: 1,3 Milliarden € im Jahr 2027, anschließend rund 940 Millionen € jährlich

Wiederaufnahmen

  • Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen sollen künftig pauschal zusammengeführt werden

  • Einsparpotenzial: 2,4 Milliarden € im Jahr 2027


Arzneimittelversorgung und Pharmaindustrie

Die Kommission sieht vor allem bei Arzneimitteln hohe Einsparpotenziale.

Herstellerabschläge

  • Der Herstellerabschlag für patentgeschützte Medikamente soll von 7 % auf 14 % steigen

  • Einsparpotenzial: 2,27 Milliarden € im ersten Jahr

  • Patentgeschützte Arzneimittel gelten mit durchschnittlich 8 % jährlichem Ausgabenanstieg als wichtiger Kostentreiber

Selektivverträge

  • Krankenkassen sollen Selektivverträge für therapeutisch vergleichbare Medikamente abschließen können

  • Einsparpotenzial: 200 Millionen € bis 600 Millionen € jährlich zwischen 2028 und 2030

Orphan Drugs

  • Sonderregelungen für Medikamente gegen seltene Erkrankungen sollen eingeschränkt werden

  • Einsparpotenzial: bis zu 45 Millionen € jährlich

Cannabisblüten

  • Medizinische Cannabisblüten sollen nicht mehr erstattungsfähig sein

  • Cannabisextrakte und Fertigarzneimittel sollen weiter bezahlt werden

  • Einsparpotenzial: 130 Millionen € jährlich


Leistungen, die komplett entfallen könnten

Die Kommission empfiehlt die Streichung mehrerer Leistungen ohne ausreichenden Nutzennachweis.

  • Homöopathie: Einsparpotenzial 40 Millionen € jährlich

  • Organspendeberatung: Einsparpotenzial 60 Millionen € jährlich

  • Hautkrebsscreening für symptomfreie Personen außerhalb definierter Risikogruppen

  • Vergütung für die Erstbefüllung der ePA

  • Kurzzeittherapie-Zuschläge in der Psychotherapie


Was Versicherte direkt spüren würden

Versicherte müssten sich auf höhere Eigenbeteiligungen einstellen.

  • Erhöhung der Zuzahlungen um 50 %

  • Mindestzuzahlung für Arzneimittel: von 5 € auf 7,50 €

  • Höchstzuzahlung: von 10 € auf 15 €

  • Mehreinnahmen: rund 1,9 Milliarden € jährlich

Außerdem könnten folgende Änderungen direkt spürbar werden:

  • Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung bestimmter Ehepartner

  • Höhere Steuern auf Tabak, Spirituosen und Softdrinks

  • Eingeschränkter Zugang zu bestimmten Vorsorgeleistungen

  • Eingeschränkter Zugang zu bestimmten Vorsorgeleistungen

  • Mehr verpflichtende Zweitmeinungsverfahren vor Operationen


    --> Die Vorschläge der Finanzkommission würden nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens betreffen. Besonders betroffen wären niedergelassene Fachärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie. Gleichzeitig müssten sich Versicherte auf höhere Eigenbeteiligungen und mögliche Einschränkungen bei bestimmten Leistungen einstellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Debatte um Krankenkassen-Reform: Weniger Kassen, geringere Verwaltungskosten?

Debatte um Krankenkassen-Reform: Weniger Kassen, geringere Verwaltungskosten?

Steigende Ausgaben und drohende Milliardenlücken verschärfen die Diskussion über Fusionen und Einsparpotenziale in der GKV

27.03.2026

Angesichts wachsender Finanzprobleme fordern Ärzte und Politik massive Einsparungen sowie eine deutliche Reduzierung der Krankenkassenzahl, während die Kassen selbst vor überzogenen Erwartungen warnen.

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschärft sich aktuell zunehmend und löst eine intensive Debatte über Strukturreformen und Einsparpotenziale aus.

Finanzielle Entwicklung der Krankenkassen

  • 2025: Überschuss von rund 3,5 Mrd. € bei 93 Krankenkassen

  • Überschuss dient primär zum Auffüllen gesetzlicher Rücklagen

  • Seit 2024: Ausgaben steigen deutlich schneller als Einnahmen

  • Prognose:

    • ab 2027 jährliche Finanzierungslücken im zweistelligen Milliardenbereich

  • Einschätzung von Nina Warken: Entwicklung zunehmend kritisch

Forderungen der Hausärzte

  • Massive Reduzierung der Verwaltungskosten gefordert

  • Ziel: mittelfristig Halbierung der Verwaltungsausgaben

  • Kritik an ineffizienten Strukturen:

    • Verhältnis: 1 Hausarzt zu 2,5 Verwaltungsmitarbeitern

    • Verwaltung sei zu aufgebläht

    • Einsparungen sollen zuerst bei Kassen selbst erfolgen, nicht bei Versorgung

  • Offenheit für strukturelle Reformen inklusive Reduzierung der Kassenanzahl

Politische Vorschläge zur Konsolidierung

  • Forderung nach Fusionen und stärkerer Zusammenarbeit zwischen Kassen

  • Klaus Holetschek schlägt konkret vor:

    • Reduktion auf 20-30 Krankenkassen

  • Ziel:

    • Abbau von Doppelstrukturen (IT, Verwaltung, Organisation)

    • effizientere Nutzung von Beitragsgeldern

Unterstützung durch Sozialverbände

  • Kritik am System mit über 90 Kassen

  • Argumente:

    • unnötige Parallelstrukturen verursachen hohe Kosten

    • Einsparpotenzial in Milliardenhöhe

    • Mittel sollten stärker in die Patientenversorgung fließen

Position der Krankenkassen

  • Skepsis gegenüber Einsparpotenzial durch Fusionen

  • BKK Dachverband:

    • spricht von „Fusionsmärchen"

    • bezweifelt signifikante Kosteneffekte

Weitere Entwicklungen

  • Einsetzung einer Finanzkommission durch das Bundesgesundheitsministerium

  • Ziel:

    • Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze

  • Erste Vorschläge sollen noch im März vorgelegt werden

Einordnung

  • System steht unter erheblichem finanziellen Druck trotz aktueller Überschüsse

  • Diskussion dreht sich um Effizienz, Strukturreformen und Priorisierung der Mittelverwendung

  • Zentrale Frage:

    • Einsparungen durch weniger Kassen vs. strukturelle Reformen im Gesamtsystem

Psychotherapie-Honorare sinken um 4,5 % ab April

Psychotherapie-Honorare sinken um 4,5 % ab April

Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Kürzung der Vergütung - KBV kritisiert Entscheidung als massiven Nachteil für Psychotherapeuten und Patienten

13.03.2026

Ab 01.04.2026 werden psychotherapeutische Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab um 4,5 % reduziert - eine Entscheidung, die laut KBV erhebliche Folgen für die Versorgung psychisch kranker Patienten haben könnte.

 

Die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 01.04.2026 deutlich reduziert. Der Beschluss wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, nachdem sich die Verhandlungspartner zuvor nicht einigen konnten.

 

Betroffen sind nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen, die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden.

 

Die Entscheidung stieß auf scharfe Kritik der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Deren Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen bezeichnete die Maßnahme als „fatale Entscheidung", die letztlich vor allem Patienten mit psychischen Erkrankungen belaste.

 

 

Kürzung betrifft nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen

Die Vergütungsreduzierung betrifft den EBM-Abschnitt 35.2.1 und damit einen Großteil der psychotherapeutischen Behandlungen.

Zu den betroffenen Leistungen gehören unter anderem:

  • genehmigungspflichtige Psychotherapien
    antragsgebundene Therapieformen
    Psychotherapeutische Sprechstunden
    Akutbehandlungen
  • weitere reguläre psychotherapeutische Leistungen

Die Vergütung dieser Leistungen wird ab April um 4,5 % abgesenkt.

 

 

Hintergrund der Entscheidung

Die Entscheidung fiel, nachdem die Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband gescheitert waren.

Position der Krankenkassen:

  • Forderung nach einer Kürzung der Honorare um 10 %
    Begründung: angeblich zu hohe Einnahmen von Psychotherapeuten

Da keine Einigung erzielt wurde, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium eingeschaltet.

Dieser entschied schließlich:

  • Vergütungskürzung von 4,5 %
  • gleichzeitig Erhöhung bestimmter Strukturzuschläge

 

 

Strukturzuschläge steigen um 14,5 %

Neben der Honorarkürzung wurde eine Anpassung der Strukturzuschläge beschlossen.

Die Zuschläge betreffen insbesondere:

  • Personalkosten in Praxen
    Leistungen der EBM-Abschnitte 35.2.2 und 35.2.3

Die Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung der Zuschläge um 14,5 %
  • rückwirkend gültig ab 01.01.2026

Nach Einschätzung der KBV kompensiert diese Erhöhung jedoch nur einen kleinen Teil der Einnahmenverluste.

 

 

Kritik der KBV an der Berechnung

Die KBV hält die Kürzung für fachlich nicht begründet und kritisiert insbesondere die zugrunde gelegten Berechnungsdaten.

Wesentliche Kritikpunkte:

  • verwendete Datengrundlage weist methodische Mängel auf
    Berechnungsverfahren wurde trotz bekannter Probleme nicht angepasst
    Kostensteigerungen der letzten Jahre wurden nicht ausreichend berücksichtigt

Die Berechnung basiert auf zwei zentralen Datenquellen:

  • Kostenstrukturerhebung des Statistisches Bundesamt aus dem Jahr 2023
  • Abrechnungsdaten der Praxen aus dem Jahr 2024

Diese Kombination führte laut KBV zu einer verzerrten Bewertung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation.

 

 

Vergleich mit anderen Facharztgruppen

Ein zentrales Element der Verhandlungen war ein Vergleich der Einnahmen von Psychotherapeuten mit anderen Facharztgruppen.

Dabei wurden Erträge aus psychotherapeutischen Leistungen mit folgenden Fachrichtungen verglichen:

  • Gynäkologie
    Dermatologie
    Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

Der GKV-Spitzenverband leitete aus diesen Vergleichen ab, dass die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen zu hoch sei.

Die KBV widerspricht dieser Interpretation und kritisiert insbesondere die Auswahl und Nutzung der Stichproben.

 


Orientierungswert-Steigerungen entfallen vollständig

Ein besonders kritischer Punkt aus Sicht der KBV betrifft den sogenannten Orientierungswert.

Dieser bestimmt die jährliche Anpassung der ärztlichen Vergütung.

Durch die neue Berechnungssystematik entfallen für Psychotherapeuten vollständig:

  • Orientierungswert-Steigerung 2025: +3,85 %
  • Orientierungswert-Steigerung 2026: +2,8 %

Damit bleiben Psychotherapeuten laut KBV von den allgemeinen Honorarsteigerungen ausgeschlossen.

 

 

Auftrag zur Überprüfung der Berechnungsmethode

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat zusätzlich beschlossen, die Berechnungsgrundlagen zu überprüfen.

Der Auftrag lautet:

  • Analyse der Datengrundlage
    Überprüfung der Berechnungssystematik
  • Abschluss der Prüfung bis 30.09.2026

Die Ergebnisse könnten künftig zu Anpassungen der Vergütungsmechanismen führen.

 

 

Historischer Hintergrund der Vergütungsprüfung

Die regelmäßige Überprüfung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen geht auf ein Urteil des Bundessozialgericht aus dem Jahr 1999 zurück.

Seitdem erfolgt eine systematische Bewertung der Angemessenheit der Vergütung.

Diese Überprüfung umfasst:

  • genehmigungspflichtige Psychotherapien
    Psychotherapeutische Sprechstunden
    Akutbehandlungen
  • weitere Leistungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung

Die Prüfung wird mittlerweile jährlich durchgeführt.

 

 

Sorge um Auswirkungen auf die Patientenversorgung

Die KBV warnt davor, dass die Kürzungen langfristig Auswirkungen auf die Versorgung haben könnten.

Besonders problematisch sei dies vor dem Hintergrund einer stark steigenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung.

Laut KBV:

  • steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung seit Jahren kontinuierlich
    ambulante Psychotherapie gehört zu den vergleichsweise kostengünstigen Versorgungsformen
    Einsparungen in diesem Bereich könnten die Versorgung psychisch kranker Menschen verschlechtern

Die Entscheidung wird daher innerhalb der Ärzteschaft als erhebliches Risiko für die zukünftige ambulante Versorgung bewertet.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

PKV sorgt für deutlichen Mehrumsatz in Arztpraxen Baden-Württembergs

PKV sorgt für deutlichen Mehrumsatz in Arztpraxen Baden-Württembergs

Studie zeigt: Privatversicherte bringen Praxen im Schnitt rund 84.000 € zusätzlich - besonders stark profitieren Ärzte in ländlichen Regionen.

06.03.2026

Studie zeigt: Privatversicherte bringen Praxen im Schnitt rund 84.000 € zusätzlich - besonders stark profitieren Ärzte in ländlichen Regionen.

 

Arztpraxen in Baden-Württemberg erzielen durch privatversicherte Patienten einen erheblichen wirtschaftlichen Zusatznutzen. Eine Auswertung des Verbands der Privaten Krankenversicherung auf Grundlage der Versorgungsdaten aus 2023 zeigt, dass niedergelassene Ärzte im Land durchschnittlich 83.975 € zusätzlichen Jahresumsatz pro Praxis durch PKV-Patienten generieren.

Insgesamt summiert sich dieser Effekt im ambulanten Bereich der KV-Region Baden-Württemberg auf rund 2,16 Mrd. € pro Jahr. Der sogenannte Mehrumsatz ergibt sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Ausgaben für privatversicherte Patienten und den theoretischen Kosten, die entstehen würden, wenn diese Patienten gesetzlich versichert wären.

 

Mehrere strukturelle Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung erklären diesen finanziellen Effekt:

  • Bei Privatversicherten ist der Leistungsumfang pro Patient häufig größer
    Die Vergütung ärztlicher Leistungen liegt meist über dem Niveau der GKV
    Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bestehen keine mengenbezogenen Budgetbegrenzungen bei der Behandlung von PKV-Patienten
    Leistungen können in vielen Fällen individueller und umfangreicher abgerechnet werden

Die Analyse zeigt außerdem deutliche regionale Unterschiede innerhalb Baden-Württembergs. Besonders Ärzte in strukturschwächeren und ländlichen Regionen profitieren überdurchschnittlich von privatversicherten Patienten.

 

Beispiele aus der Studie:

  • Großraum Stuttgart: durchschnittlicher PKV-Mehrumsatz von 63.575 € pro Praxis und Jahr
    Main-Tauber-Kreis: etwa 96.605 € pro Praxis jährlich
    Neckar-Odenwald-Kreis: sogar 116.796 € zusätzlicher Umsatz pro Praxis

 

Als Ursache für diese Unterschiede nennt der PKV-Verband vor allem die Altersstruktur der Bevölkerung. In ländlichen Regionen liegt das Durchschnittsalter der Versicherten höher, wodurch mehr Behandlungsanlässe entstehen. Zusätzlich wirken sich geringere Kostenstrukturen im ländlichen Raum positiv auf die wirtschaftliche Situation von Praxen aus. Dazu zählen insbesondere niedrigere Ausgaben für:

  • Praxisräume und Mieten
    Personal
    sonstige Betriebskosten

Ein Blick auf die Gesamtfinanzierung der ambulanten Versorgung zeigt ebenfalls die besondere Rolle der privaten Krankenversicherung. Anders als im stationären Bereich ist im PKV-System die ambulante Versorgung der größte Ausgabenposten.

 

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen die wirtschaftliche Bedeutung dieses Systems für Arztpraxen in Baden-Württemberg:

  • 23,8 % Anteil der PKV am gesamten ambulanten Praxisumsatz
    Dem gegenüber steht ein Bevölkerungsanteil der Privatversicherten von lediglich 11,7 %

Damit trägt die PKV etwa doppelt so stark zur Finanzierung der ambulanten Versorgung bei, wie es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht.

Aus Sicht des PKV-Verbands entstehen daraus mehrere Effekte für das Gesundheitssystem:

  • zusätzliche wirtschaftliche Stabilität für niedergelassene Ärzte
    stärkere Anreize für Praxisgründungen und Niederlassungen
    bessere Investitionsmöglichkeiten für Praxen
    Unterstützung der medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum

Die privaten Krankenversicherungen leisten damit einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung der ambulanten Versorgung und tragen dazu bei, die flächendeckende medizinische Infrastruktur langfristig zu sichern.


--> Privatversicherte Patienten sorgen in Baden-Württemberg für durchschnittlich 83.975 € zusätzlichen Jahresumsatz pro Arztpraxis und tragen mit 23,8 % Anteil am ambulanten Gesamtumsatz wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität der ambulanten Versorgung bei.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Regionaldaten im Detail

PKV-Verband Pressemitteilung 02/2026

Apothekenreform auf der Zielgeraden: Anhörungstermin im Bundestag steht fest

Apothekenreform auf der Zielgeraden: Anhörungstermin im Bundestag steht fest

Öffentliche Anhörung am 04.03.2026 - ApoVWG soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden

19.02.2026

Mit Anhörung, parlamentarischen Beratungen und geplanten Kompetenzänderungen rückt die Apothekenreform näher - während zentrale Honoraranpassungen weiterhin außerhalb des Gesetzes geregelt werden sollen.

 

Die Reform der Apothekenversorgung nimmt konkrete Form an. Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll die wirtschaftliche Situation der Vor-Ort-Apotheken stabilisiert und deren Rolle im Gesundheitssystem ausgebaut werden. Nach Kabinettsbeschluss und erster parlamentarischer Beratung ist nun der nächste Schritt terminiert.


Zeitplan und politischer Prozess:

  • Kabinettsbeschluss zum ApoVWG: Mitte 12/2025

  • Erste Lesung im Bundestag: 26.02.2026

  • Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss: 04.03.2026

  • Beteiligte: Sachverständige und Experten mit Stellungnahmen zum Gesetzentwurf

  • Ziel: Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch vor der Sommerpause 2026


Ausgangslage und Reformdruck:

  • wirtschaftliche Situation vieler Vor-Ort-Apotheken angespannt

  • politischer Handlungsdruck zur Stabilisierung der Versorgung

  • Erwartung der Branche: strukturelle Reformen und langfristige Sicherung der Offizin


Inhalte und Zielsetzung des ApoVWG:

  • Stärkung der Rolle der Apotheken im Versorgungssystem

  • geplante Erweiterung von Kompetenzen in der pharmazeutischen Versorgung

  • Anpassung von Aufgabenprofilen mit Blick auf zukünftige Versorgungsanforderungen

  • Fokus auf strukturelle Weiterentwicklung statt unmittelbarer finanzieller Maßnahmen im Gesetz


Honorarfrage weiterhin ausgelagert:

  • Erhöhung des Apothekenhonorars nicht Bestandteil des ApoVWG

  • Umsetzung stattdessen über separate Verordnung geplant

  • politische Zusage zur Honoraranpassung bleibt bestehen, aber nicht Teil des Gesetzestextes


Bedeutung für den weiteren Verlauf:

  • Anhörung gilt als zentraler Schritt im parlamentarischen Verfahren

  • Positionen von Verbänden, Experten und Fachpolitik fließen in weitere Beratungen ein

  • Abschluss vor Sommer 2026 angestrebt, um Planungssicherheit für Apotheken zu schaffen

 

--> Das ApoVWG markiert damit einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung der Apothekenversorgung: strukturelle Reformen sollen die Zukunftsfähigkeit der Offizin sichern, während finanzielle Fragen parallel geregelt werden sollen.