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GKV-Finanzen 2024: Steigende Ausgaben und Milliarden-Defizit

GKV-Finanzen 2024: Steigende Ausgaben und Milliarden-Defizit

Die 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben in den ersten 9 Monaten des Jahres 2024 ein Defizit von 3,7 Mrd. Euro verzeichnet. Ein detaillierter Blick auf die finanzielle Situation zeigt folgende Ergebnisse:

10.12.2024

Die 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben in den ersten 9 Monaten des Jahres 2024 ein Defizit von 3,7 Mrd. € verzeichnet.

Ein detaillierter Blick auf die finanzielle Situation zeigt aktuell folgende Ergebnisse:

 

Finanzreserven und Zusatzbeiträge

  • Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende des 3. Quartals 4,7 Mrd. €, was 0,17 Monatsausgaben entspricht.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve liegt bei 0,2 Monatsausgaben.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen stieg von 1,70 % zu Jahresbeginn auf 1,83 % im November 2024.
  • 34 Krankenkassen erhöhten ihren Zusatzbeitragssatz im Laufe des Jahres.

 

Defizite nach Kassenart

  • Ersatzkassen: 1,3 Mrd. €
  • Ortskrankenkassen: 1 Mrd. €
  • Betriebskrankenkassen: 859 Mio. €
  • Innungskrankenkassen: 409 Mio. €
  • Knappschaft: 52 Mio. €
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse (keine Teilnahme am Risikostrukturausgleich): 8 Mio. €

 

Gesundheitsfonds und Liquiditätsreserve

  • Der Gesundheitsfonds verfügte am 15. Januar 2024 über eine Liquiditätsreserve von 9,4 Mrd. €.
  • Im Zeitraum Januar bis September 2024 verzeichnete der Gesundheitsfonds ein Defizit von 7,7 Mrd. €.
  • Grund: Saisonale Schwankungen bei Einnahmen (z. B. höhere Beitragseinnahmen im 4. Quartal durch Weihnachtsgeld).
  • Zusätzlicher Einfluss: Ausschüttung von 3,1 Mrd. € aus der Liquiditätsreserve zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze.
  • Die Beitragseinnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,6 %, hauptsächlich bedingt durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen.

 

Ausgabenentwicklung

  • Gesamtanstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten: +7,5 % im Vergleich zum Vorjahr.
  • Leistungsausgaben: +7,8 % (stärkerer Anstieg als in den Vorjahren).
  • Verwaltungskosten: +1,0 %.
  • In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben im Zeitraum um 16,7 Mrd. €.

 

Ausblick

  • Vorläufige Finanzergebnisse für 2024 werden Ende Februar 2025 erwartet.
  • Endgültige Finanzergebnisse folgen Mitte Juni 2025.

KBV fordert Neustart: Gesundheitspolitik soll auf den Prüfstand

KBV fordert Neustart: Gesundheitspolitik soll auf den Prüfstand

Die KBV fordert einen grundlegenden Neuanfang in der Gesundheitspolitik, um zentrale Probleme des Gesundheitssystems zu lösen. Im Fokus stehen die Stärkung der Selbstverwaltung, der Ausbau ambulanter Strukturen, eine moderne Digitalisierung sowie eine faire Vergütung medizinischer Leistungen.

09.12.2024

Die KBV fordert einen grundlegenden Neuanfang in der Gesundheitspolitik, um zentrale Probleme des Gesundheitssystems zu lösen. Im Fokus stehen die Stärkung der Selbstverwaltung, der Ausbau ambulanter Strukturen, eine moderne Digitalisierung sowie eine faire Vergütung medizinischer Leistungen.

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bei ihrer Vertreterversammlung in Berlin sechs Kernforderungen an die kommende Bundesregierung formuliert. Diese Forderungen wurden einstimmig angenommen und zielen auf einen grundlegenden Wandel in der Gesundheitspolitik ab. Die bisherigen Maßnahmen der Ampelkoalition bewertet die KBV als unzureichend.

Im Folgenden die wesentlichen Punkte im Überblick:

 

Pakt für Selbstverwaltung:

  • Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip.
  • Gesetzgeberische und politische Eingriffe in die Selbstverwaltung sollen vermieden werden.

 

Analyse der GKV-Finanzen:

  • Umfassende Untersuchung der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Legislaturperiode.
  • Forderung nach Abbau sachfremder Ausgaben und Streichung versicherungsfremder Leistungen.

 

Förderung ambulanter Strukturen:

  • Bekenntnis zum Prinzip „ambulant vor stationär".
  • Unterstützung freiberuflich-selbstständiger Strukturen.
  • Förderung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sowie Umsetzung der Reform der Approbationsordnung.

 

Digitalisierung und KI:

  • Ausbau einer patientenzentrierten, nutzbringenden digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens.
  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbesserung der Versorgung.

 

Bürokratieabbau:

  • Einführung eines Bürokratieentlastungsgesetzes für die ambulante Versorgung.
  • Verschlankung administrativer Prozesse.
  • Entwicklung eines einheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens, um Patienten effizient in die passende Versorgungsebene zu lenken.

 

Entbudgetierung der Vergütung:

  • Vollständige Vergütung aller ausreichenden, zweckmäßigen und notwendigen medizinischen Leistungen.
  • Einführung dieser Maßnahme innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung.

 

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen kritisierte, dass bisherige Gesetze der Ampelregierung wesentliche Probleme im Gesundheitswesen nicht gelöst hätten. Zu den wenigen Maßnahmen zählen laut KBV die Krankenhausreform, die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Teillegalisierung von Cannabis. Insgesamt fordert die KBV eine „verlässliche" Gesundheitspolitik ohne Misstrauenskultur gegenüber ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten. Ein Neustart sei dringend notwendig, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen.

Hartmannbund und Virchowbund fordern Reformen für das Gesundheitssystem

Hartmannbund und Virchowbund fordern Reformen für das Gesundheitssystem

In Reaktion auf Herausforderungen im Gesundheitssystem haben sowohl der Hartmannbund als auch der Virchowbund konkrete Reformvorschläge formuliert. Beide Verbände plädieren für Maßnahmen zur Patientensteuerung und eine Anpassung der Gesundheitsausgaben, wobei sie unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung verfolgen.

13.11.2024

In Reaktion auf Herausforderungen im Gesundheitssystem haben sowohl der Hartmannbund als auch der Virchowbund konkrete Reformvorschläge formuliert. Beide Verbände plädieren für Maßnahmen zur Patientensteuerung und eine Anpassung der Gesundheitsausgaben, wobei sie unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung verfolgen.

 

Forderungen des Hartmannbunds:

  • Einführung eines Primärarztsystems:
    • Patienten sollen primär über bestimmte Ärzte geleitet werden, um die Nutzung der Ressourcen besser zu koordinieren.
    • Ziel ist es, eine effiziente Grund- und fachärztliche Versorgung zu sichern, notfalls durch finanzielle Anreize.
  • Effizienzsteigerung und Patientenschutz:
    • Verbandsvorsitzender Dr. Klaus Reinhardt kritisierte die „Selbstbedienungsmentalität" im Gesundheitswesen und betonte die Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Einsatzes der Ressourcen.
    • Schutz vor Überlastung für Ärzte und Sicherheit für Patienten sollen ebenfalls durch das Primärarztsystem verbessert werden.
  • Politische Forderungen:
    • Mit Blick auf mögliche Neuwahlen erstellte der Hartmannbund eine Liste mit Forderungen an die nächste Bundesregierung, die den Gesundheitsbereich stärken sollen.

 

Vorschläge des Virchowbunds:

  • Kostenpflichtige freie Arztwahl:
    • Wer ohne Koordination durch einen Facharzt oder Hausarzt direkt Fachärzte aufsuchen möchte, soll künftig höhere Eigenbeteiligungen zahlen.
    • Diese Steuerung soll Patienten mehr Eigenverantwortung und Transparenz über Behandlungskosten vermitteln.
  • „Facharzt für Betreuung und Koordination":
    • Ein Facharzt soll zukünftig die Rolle eines Koordinators übernehmen, in der Regel der Hausarzt. In besonderen Fällen kann diese Funktion jedoch ein anderer grundversorgender Facharzt übernehmen.
  • „White Deal" für Priorisierung von Gesundheitsausgaben:
    • Der Virchowbund fordert eine verstärkte finanzielle Förderung des Gesundheitswesens und verweist auf die volkswirtschaftliche Bedeutung des Sektors, in dem 10-mal so viele Beschäftigte arbeiten wie in der Automobilindustrie.
    • Die Prioritäten für Staatsausgaben sollen entsprechend dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert des Gesundheitssektors angepasst werden, um spürbare Versorgungsengpässe zu vermeiden.
  • Grundsatzpapier des Virchowbunds: Das PDF zum Download finden Sie hier.

Lauterbach kündigt Anhebung der Pflegebeiträge um 0,2 % für 2025 an

Lauterbach kündigt Anhebung der Pflegebeiträge um 0,2 % für 2025 an

Pflegeversicherung in finanzieller Schieflage: Regierung plant kurzfristige Stabilisierung durch Beitragserhöhung, langfristige Lösungen jedoch ausstehend.

13.11.2024

Um die finanzielle Lage der Pflegekassen kurzfristig zu stabilisieren, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte ab 2025 angekündigt; langfristige Reformen sollen jedoch erst in der nächsten Legislaturperiode folgen.

 

Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt für 2025 eine Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte an. Diese Maßnahme soll die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren.

 

Eckpunkte der Ankündigung:

  • Start der Beitragserhöhung:
    • Rentner: ab 1. Juli 2025
    • Alle übrigen Versicherten: ab 1. Januar 2025
  • Erwartete Zustimmung: Lauterbach rechnet mit keiner Gegenwehr im Bundestag und erwartet die Zustimmung des Bundesrats.

 

Kritik vom GKV-Spitzenverband:

  • Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer kritisiert, dass die Erhöhung zwar kurzfristig hilft, aber das langfristige Finanzproblem der Pflegekassen nicht löst.
  • Belastung der Beitragszahler: Die Regierung greife erneut auf die Mittel der Beitragszahler zurück, während der Bundeshaushalt entlastet werde.

 

Finanzielle Lage der Pflegekassen:

  • Aktueller Beitragssatz: 3,4 % (4 % für Kinderlose)
  • Erwartetes Defizit für 2025: 1,8 bis 3,5 Mrd. €, im Extremfall bis zu 5,8 Mrd. €
  • Kassenvertreter forderten eine stärkere Erhöhung des Beitragssatzes (0,25 bis 0,3 Prozentpunkte).

 

Hintergrund zur Reform:

  • Ampel-Koalition: Lauterbach verweist auf die Bemühungen der Koalition, große Pflegegesetze zu beschließen, wie die Dynamisierung der Pflegeleistungen.
  • Verschobene Reformen: Die geplante große Pflegereform konnte nicht umgesetzt werden und soll in der nächsten Legislaturperiode ein zentrales Projekt werden.
  • Gesetzliche Änderungen: 16 gesundheitspolitische Gesetze wurden bereits verabschiedet, darunter Regelungen zur Krankenhausreform, die am 1. Januar 2025 starten soll.

 

Krankenhausreform:

  • Lauterbach sieht die Krankenhausreform als notwendigen Schritt, um den Kliniken Sicherheit zu geben.
  • Bundesrat: Der Bundesrat wird am 22. November über die Reform beraten. Ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird, ist laut Experten ungewiss.

AOK-Positionspapier: Mehr Eigenverantwortung und Kompetenzen für Therapieberufe

AOK-Positionspapier: Mehr Eigenverantwortung und Kompetenzen für Therapieberufe

Der AOK-Bundesverband fordert eine Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung durch mehr Autonomie und Verantwortung der Therapieberufe.

12.11.2024

Der AOK-Bundesverband fordert eine Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung durch mehr Autonomie und Verantwortung der Therapieberufe. Die wichtigsten Punkte aus dem Positionspapier:

  • Zielsetzung: Der Verband betont, dass es nicht nur um höhere Vergütungen für Therapeuten gehen könne. Die Ausgaben für die Heilmittelversorgung haben sich seit 2015 von 6 auf 12 Mrd. € verdoppelt - eine weitere Erhöhung der Ausgaben ohne Mehrwert wird abgelehnt.
  • Fokus auf Qualität und Effizienz: Die Reformen sollen verstärkt auf Qualität, Nachhaltigkeit und Effizienz der Heilmittelversorgung abzielen.
  • Reform der Berufsgesetze:
  • Die Berufsgesetze für Ergotherapeuten und Logopäden sind seit Jahrzehnten unverändert (von 1976 und 1980).
  • Für Physiotherapeuten wurde ein neues Berufsgesetz vorbereitet, das das alte von 1994 ersetzen soll.
  • Eine Integration von Zertifikatsleistungen in die Ausbildung wird gefordert, um teure Nachqualifikationen zu reduzieren.
  • Teilakademisierung der Ausbildung:
  • Die AOK spricht sich für eine Kombination aus fachschulischer Ausbildung und Teilakademisierung aus, um die Therapeutenausbildung auf internationales Niveau zu bringen.
  • Durch akademische Strukturen sollen Forschung und Lehre gestärkt werden.
  • Schulgeldfreiheit: Für eine attraktivere Ausbildung sollte das Schulgeld abgeschafft und über Steuermittel finanziert werden.
  • Mehr Autonomie für Therapeuten:
  • Therapeuten sollen künftig schrittweise mehr Entscheidungsfreiheit bei der Behandlung erhalten.
  • Die kürzlich eingeführte Blankoverordnung in der Ergotherapie und Physiotherapie, bei der Ärzte die Verordnung „blanko" ausstellen, sieht die AOK als richtigen Schritt.
  • Ein uneingeschränkter Direktzugang zu Therapeuten wird aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsstandards abgelehnt.
  • Wirtschaftliche Verantwortung:
  • Mit erweiterten Kompetenzen soll eine „vollumfängliche" wirtschaftliche Verantwortung der Therapeuten einhergehen. Diese Verantwortung soll gesetzlich im SGB V verankert werden.
  • Heilmittelversorgungszentren:
  • Die Integration der Therapeuten in Primärversorgungs- und spezialisierte Heilmittelversorgungszentren (z. B. für neurologische oder geriatrische Krankheitsbilder) wird angestrebt.
  • Hintergrunddaten:
  • Die Zahl der von der AOK abgerechneten Heilmittelpraxen stieg von 66.000 in 2015 auf 71.000 in 2024.
  • Die Patientenzahl in diesen Praxen erhöhte sich von 4,9 auf 5,1 Mio.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Deloitte-Studie: Dramatische Entwicklung der GKV-Finanzen

Deloitte-Studie: Dramatische Entwicklung der GKV-Finanzen

ie Münchner Unternehmensberatung Deloitte hat sagt eine dramatische Unterdeckung der GKV-Finanzierung voraus: Bis 2050 wird eine Unterdeckung zwischen 380 und 590 Milliarden Euro prognostiziert, die Beitragssätze zwischen 25 und 30 Prozent erfordern würden oder bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen. Die wichtigsten Inhalte:

31.10.2024

Die Münchner Unternehmensberatung Deloitte hat sagt eine dramatische Unterdeckung der GKV-Finanzierung voraus: Bis 2050 wird eine Unterdeckung zwischen 380 und 590 Milliarden Euro prognostiziert, die Beitragssätze zwischen 25 und 30 Prozent erfordern würden oder bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen. Die wichtigsten Inhalte:

Langfristige Unterdeckung:

  • Bis 2050 droht ein Defizit von 380 bis 590 Milliarden Euro.
  • Beitragssätze könnten auf 25-30 % steigen, alternativ wären bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen nötig.

Kurzfristige Belastungen:

  • 2025: Defizit von 46 Milliarden Euro erwartet.
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt voraussichtlich auf 2,5 % (aktuell 1,7 %).

Hauptgründe für finanzielle Engpässe:

  • Klinikreform und Förderzuschläge belasten Budgets.
  • Entbudgetierung der Hausärzte und Lockerungen der Arzneimittelpreisregulierung.
  • Bevölkerungsentwicklung: Eintritt der Babyboomer ins Rentenalter und Zunahme hochaltriger Menschen.
  • Medizinischer Fortschritt: Kostenintensive Therapien (z. B. Zell- und Gentherapien).

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen:

  • Lohnzuwächse schwächen sich ab, Einnahmen stagnieren.
  • Fachkräftemangel und geopolitische Risiken beeinflussen Einnahmen negativ.

Langfristiger Trend:

  • Einnahmen wachsen nur um ca. 3 % pro Jahr, Ausgaben dagegen um 4,5-5,2 % pro Jahr.

Empfehlungen von Deloitte für Reformen:

  • Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen und Erweiterung beitragspflichtiger Einkünfte.
  • Kosten dämpfen durch Reformdruck auf alle Akteure des Gesundheitssystems (Arbeitgeber, Versicherte, Leistungserbringer, Hersteller).
  • Beitragserhöhungen und Steuerzuschüsse derzeit schwer umsetzbar, daher dringender Reformbedarf.

Die Studie finden Sie hier.