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Apothekenzahl sinkt weiter: Weniger als 16.500 Apotheken in Deutschland
PKV-Verband verteidigt duales Krankenversicherungssystem
Der PKV-Verband reagiert auf kritische Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zum Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Verbandsdirektor Florian Reuther betont die Bedeutung des dualen Systems für Finanzierung, Wettbewerb und langfristige Stabilität des deutschen Gesundheitswesens.
23.09.2026
Der PKV-Verband sieht im Nebeneinander von GKV und PKV einen wichtigen Finanzierungs- und Wettbewerbsfaktor und warnt davor, durch eine stärkere Vereinheitlichung der Systeme die langfristige Belastung der Sozialversicherung zu erhöhen.
PKV-Verband stellt sich hinter das duale System
Auslöser der Stellungnahme sind aktuelle Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zum Nebeneinander von GKV und PKV. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther verweist darauf, dass die CDU in ihrem Grundsatzprogramm weiterhin das duale Krankenversicherungssystem als Grundlage einer guten Versorgung bezeichnet.
Aus Sicht des PKV-Verbands sprechen insbesondere folgende Punkte für den Erhalt des bestehenden Systems:
- GKV und PKV stehen miteinander im Wettbewerb.
- Die PKV finanziert ihre Leistungen nach dem Prinzip der Kapitaldeckung.
- Privatversicherte tragen nach Angaben des Verbands jährlich rund 15,5 Mrd. € zusätzlich zum Gesundheitswesen bei.
- Nach Darstellung des Verbands kommt dieser zusätzliche Finanzierungsbeitrag der medizinischen Versorgung insgesamt zugute – unabhängig davon, ob Patienten gesetzlich oder privat versichert sind.
Kapitaldeckung als Argument angesichts des demografischen Wandels
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Versicherungssystemen liegt in der Finanzierung. Die GKV arbeitet grundsätzlich nach dem Umlageverfahren, während die PKV Alterungsrückstellungen für die künftigen Gesundheitskosten ihrer Versicherten bildet.
Der PKV-Verband sieht darin einen Vorteil angesichts der alternden Bevölkerung. Nach Verbandsangaben hatte die PKV Ende 2025 insgesamt 355 Mrd. € an Alterungsrückstellungen aufgebaut.
Reuther argumentiert, dass eine Abschaffung oder Einschränkung des dualen Systems dazu führen würde, dass das umlagefinanzierte Modell auf einen größeren Teil der Bevölkerung ausgeweitet werden müsste. Die dadurch entstehenden Belastungen würden nach dieser Argumentation langfristig insbesondere jüngere Generationen über höhere Beiträge treffen.
15,5 Mrd. € zusätzlicher Finanzierungsbeitrag
Der PKV-Verband verweist besonders auf den sogenannten Mehrumsatz durch Privatversicherte. Nach Verbandsangaben fließen jährlich rund 15,5 Mrd. € zusätzlich in das deutsche Gesundheitswesen.
Davon entfällt ein erheblicher Anteil auf die ambulante Versorgung:
- Mehr als 8,5 Mrd. € kommen nach Angaben des Verbands jährlich dem ambulanten Bereich zugute.
- Bundesweit entspricht dies laut PKV-Berechnungen durchschnittlich mehr als 82.000 € pro Arztpraxis und Jahr.
Der Verband argumentiert, dass diese zusätzlichen Einnahmen beispielsweise Investitionen in Personal, Ausstattung und medizinische Leistungen ermöglichen können. Besonders relevant sei der Effekt nach eigenen Angaben auch für Arztpraxen in ländlichen Regionen.
Streitpunkt Wartezeiten in der GKV
Auch die Wartezeiten gesetzlich Versicherter auf Arzttermine greift Reuther in seiner Stellungnahme auf.
Seine Position: Die bestehenden Wartezeitenprobleme seien nicht durch das Nebeneinander von GKV und PKV verursacht, sondern müssten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst werden. Eine Abschaffung oder Einschränkung des dualen Systems würde dieses Problem aus Sicht des PKV-Verbands daher nicht beseitigen.
Wettbewerb zwischen GKV und PKV
Der PKV-Verband stellt den Wettbewerb zwischen beiden Versicherungssystemen als einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens dar. Nach seiner Argumentation profitieren davon nicht nur privat Versicherte.
Der Verband verweist dabei insbesondere auf:
- zusätzliche Einnahmen durch die Behandlung von Privatversicherten
- Investitionsmöglichkeiten für Arztpraxen und Krankenhäuser
- den Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Versicherungsmodellen
- die kapitalgedeckte Vorsorge der PKV
- die gemeinsame Versorgungsstruktur, die grundsätzlich von GKV- und PKV-Versicherten genutzt wird.
PKV bietet Zusammenarbeit bei Reformen an
Trotz der deutlichen Kritik an einer möglichen Einschränkung des dualen Systems signalisiert der PKV-Verband Gesprächsbereitschaft. Die Private Krankenversicherung wolle ihre langjährige Erfahrung in die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems einbringen.
Reuther fordert die Politik daher auf, die bestehenden Strukturprobleme gezielt zu reformieren, anstatt GKV und PKV stärker zu vereinheitlichen. Seine Argumentation ist dabei ausdrücklich die Position des PKV-Verbands und nicht eine unabhängige Bewertung der Reformoptionen.
PKV-Verband verteidigt duales Krankenversicherungssystem
PKV-Verband verteidigt duales Krankenversicherungssystem
Der PKV-Verband reagiert auf kritische Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zum Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Verbandsdirektor Florian Reuther betont die Bedeutung des dualen Systems für Finanzierung, Wettbewerb und langfristige Stabilität des deutschen Gesundheitswesens.
23.09.2026
Der PKV-Verband sieht im Nebeneinander von GKV und PKV einen wichtigen Finanzierungs- und Wettbewerbsfaktor und warnt davor, durch eine stärkere Vereinheitlichung der Systeme die langfristige Belastung der Sozialversicherung zu erhöhen.
PKV-Verband stellt sich hinter das duale System
Auslöser der Stellungnahme sind aktuelle Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zum Nebeneinander von GKV und PKV. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther verweist darauf, dass die CDU in ihrem Grundsatzprogramm weiterhin das duale Krankenversicherungssystem als Grundlage einer guten Versorgung bezeichnet.
Aus Sicht des PKV-Verbands sprechen insbesondere folgende Punkte für den Erhalt des bestehenden Systems:
- GKV und PKV stehen miteinander im Wettbewerb.
- Die PKV finanziert ihre Leistungen nach dem Prinzip der Kapitaldeckung.
- Privatversicherte tragen nach Angaben des Verbands jährlich rund 15,5 Mrd. € zusätzlich zum Gesundheitswesen bei.
- Nach Darstellung des Verbands kommt dieser zusätzliche Finanzierungsbeitrag der medizinischen Versorgung insgesamt zugute – unabhängig davon, ob Patienten gesetzlich oder privat versichert sind.
Kapitaldeckung als Argument angesichts des demografischen Wandels
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Versicherungssystemen liegt in der Finanzierung. Die GKV arbeitet grundsätzlich nach dem Umlageverfahren, während die PKV Alterungsrückstellungen für die künftigen Gesundheitskosten ihrer Versicherten bildet.
Der PKV-Verband sieht darin einen Vorteil angesichts der alternden Bevölkerung. Nach Verbandsangaben hatte die PKV Ende 2025 insgesamt 355 Mrd. € an Alterungsrückstellungen aufgebaut.
Reuther argumentiert, dass eine Abschaffung oder Einschränkung des dualen Systems dazu führen würde, dass das umlagefinanzierte Modell auf einen größeren Teil der Bevölkerung ausgeweitet werden müsste. Die dadurch entstehenden Belastungen würden nach dieser Argumentation langfristig insbesondere jüngere Generationen über höhere Beiträge treffen.
15,5 Mrd. € zusätzlicher Finanzierungsbeitrag
Der PKV-Verband verweist besonders auf den sogenannten Mehrumsatz durch Privatversicherte. Nach Verbandsangaben fließen jährlich rund 15,5 Mrd. € zusätzlich in das deutsche Gesundheitswesen.
Davon entfällt ein erheblicher Anteil auf die ambulante Versorgung:
- Mehr als 8,5 Mrd. € kommen nach Angaben des Verbands jährlich dem ambulanten Bereich zugute.
- Bundesweit entspricht dies laut PKV-Berechnungen durchschnittlich mehr als 82.000 € pro Arztpraxis und Jahr.
Der Verband argumentiert, dass diese zusätzlichen Einnahmen beispielsweise Investitionen in Personal, Ausstattung und medizinische Leistungen ermöglichen können. Besonders relevant sei der Effekt nach eigenen Angaben auch für Arztpraxen in ländlichen Regionen.
Streitpunkt Wartezeiten in der GKV
Auch die Wartezeiten gesetzlich Versicherter auf Arzttermine greift Reuther in seiner Stellungnahme auf.
Seine Position: Die bestehenden Wartezeitenprobleme seien nicht durch das Nebeneinander von GKV und PKV verursacht, sondern müssten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst werden. Eine Abschaffung oder Einschränkung des dualen Systems würde dieses Problem aus Sicht des PKV-Verbands daher nicht beseitigen.
Wettbewerb zwischen GKV und PKV
Der PKV-Verband stellt den Wettbewerb zwischen beiden Versicherungssystemen als einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens dar. Nach seiner Argumentation profitieren davon nicht nur privat Versicherte.
Der Verband verweist dabei insbesondere auf:
- zusätzliche Einnahmen durch die Behandlung von Privatversicherten
- Investitionsmöglichkeiten für Arztpraxen und Krankenhäuser
- den Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Versicherungsmodellen
- die kapitalgedeckte Vorsorge der PKV
- die gemeinsame Versorgungsstruktur, die grundsätzlich von GKV- und PKV-Versicherten genutzt wird.
PKV bietet Zusammenarbeit bei Reformen an
Trotz der deutlichen Kritik an einer möglichen Einschränkung des dualen Systems signalisiert der PKV-Verband Gesprächsbereitschaft. Die Private Krankenversicherung wolle ihre langjährige Erfahrung in die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems einbringen.
Reuther fordert die Politik daher auf, die bestehenden Strukturprobleme gezielt zu reformieren, anstatt GKV und PKV stärker zu vereinheitlichen. Seine Argumentation ist dabei ausdrücklich die Position des PKV-Verbands und nicht eine unabhängige Bewertung der Reformoptionen.
Internationale Fachkräfte werden zur Stütze der medizinischen Versorgung
Internationale Fachkräfte werden zur Stütze der medizinischen Versorgung
In Pflege, Assistenzberufen und mehreren ärztlichen Fachrichtungen ist der Anteil ausländischer Beschäftigter zwischen 2015 und 2025 deutlich gestiegen.
18.09.2026
Ausländische Beschäftigte übernehmen eine immer wichtigere Rolle bei der personellen Sicherung des deutschen Gesundheitswesens:
In Engpassberufen hat sich ihre Zahl innerhalb von 10 Jahren mehr als verdoppelt, in der Pflege und in mehreren medizinischen Fachrichtungen liegen die Zuwächse besonders hoch.
Gesundheitswesen wird stärker durch internationale Beschäftigte getragen
Deutschland ist bei der gesundheitlichen Versorgung zunehmend auf Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit angewiesen. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung in Berufen, in denen bereits heute ein erheblicher Personalengpass besteht.
Nach einer Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum 2015 bis 2025 ist der Anteil ausländischer Beschäftigter in zahlreichen Gesundheitsberufen deutlich gewachsen.
Im Juni 2025 waren insgesamt rund 8,83 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in sogenannten Engpassberufen tätig. Davon hatten knapp 1,29 Mio. Beschäftigte eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Damit ergibt sich folgendes Bild:
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Anteil ausländischer Beschäftigter 2015: 7,6 %
-
Anteil ausländischer Beschäftigter 2025: 14,6 %
-
Zahl ausländischer Beschäftigter 2015: rund 609.000
-
Zahl ausländischer Beschäftigter 2025: knapp 1,29 Mio.
-
Entwicklung innerhalb von 10 Jahren: mehr als Verdoppelung
Der Anstieg betrifft insbesondere Pflegeberufe, medizinische Assistenzberufe sowie mehrere fachärztliche Tätigkeitsfelder.
Pflege verzeichnet besonders starken Zuwachs
Die größte Gruppe innerhalb der untersuchten Gesundheitsberufe bilden die Pflegeberufe. Dazu gehören unter anderem:
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Gesundheits- und Krankenpflege
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Fachkrankenpflege
-
Fachkinderkrankenpflege
-
Altenpflege
Im Jahr 2025 arbeiteten in diesen Bereichen knapp 1,2 Mio. Beschäftigte. Rund 181.600 von ihnen besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Der Anteil stieg damit auf:
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4,8 % im Jahr 2015
-
15,1 % im Jahr 2025
Auch die absolute Zahl entwickelte sich stark:
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2015: rund 51.300 ausländische Beschäftigte
-
2025: rund 181.600 ausländische Beschäftigte
Damit hat sich die Zahl innerhalb von 10 Jahren mehr als verdreifacht. Die internationale Zuwanderung trägt somit erheblich dazu bei, den Personalbedarf in der Pflege abzudecken.
Zahnmedizinische Assistenz: Anteil mehr als verdoppelt
Auch bei den Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist der Anteil ausländischer Beschäftigter deutlich gestiegen.
Betrachtet wurden Beschäftigte auf Fachkraftniveau. Hier entwickelte sich die Zahl wie folgt:
-
Anteil 2015: 6,5 %
-
Anteil 2025: 16,1 %
-
Zahl 2015: knapp 11.000
-
Zahl 2025: rund 33.300
Damit hat sich die Zahl der ZFA mit ausländischer Staatsangehörigkeit innerhalb des betrachteten Zeitraums etwa verdreifacht.
Für Zahnarztpraxen ist diese Entwicklung besonders relevant, da Zahnmedizinische Fachangestellte zentrale Aufgaben bei Assistenz, Organisation, Hygiene und Patientenbetreuung übernehmen.
Auch Medizinische Fachangestellte zunehmend international
Bei den Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist ebenfalls ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Der Anteil ausländischer Beschäftigter erhöhte sich von 4,0 % im Jahr 2015 auf 7,7 % im Jahr 2025.
In absoluten Zahlen bedeutet das:
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2015: rund 14.400 ausländische MFA
-
2025: rund 32.500 ausländische MFA
Die Zahl hat sich damit mehr als verdoppelt.
Die Entwicklung zeigt, dass internationale Beschäftigte nicht nur in der stationären Pflege, sondern auch in ambulanten Einrichtungen eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Gerade Arztpraxen sind bei der Organisation des Praxisbetriebs häufig auf qualifizierte MFA angewiesen.
Zweistellige Anteile in mehreren ärztlichen Fachrichtungen
Auch bei verschiedenen ärztlichen Engpassberufen ist der Anteil ausländischer Beschäftigter inzwischen zweistellig.
Den höchsten Wert innerhalb der untersuchten Fachrichtungen erreichte 2025 die Innere Medizin:
-
Innere Medizin: 18,4 %
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Psychiatrie und Psychotherapie: 16,7 %
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Chirurgie: 16,6 %
-
Anästhesiologie: 12,7 %
-
Kinder- und Jugendmedizin: 9,7 %
Damit liegt der Anteil ausländischer Beschäftigter in mehreren besonders versorgungsrelevanten Fachrichtungen bei deutlich mehr als 10 %.
Gerade in Bereichen wie Innerer Medizin, Chirurgie, Anästhesiologie und Psychiatrie kann die internationale Personalgewinnung daher einen wichtigen Beitrag leisten, um bestehende Engpässe abzufedern.
Auch Zahnärzte und Kieferorthopäden mit höherem Auslandsanteil
Bei Zahnärzten und Kieferorthopäden stieg der Anteil ausländischer Beschäftigter ebenfalls spürbar.
Die Entwicklung:
-
Anteil 2015: 7,7 %
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Anteil 2025: 13,2 %
-
Zahl 2015: rund 1.300
-
Zahl 2025: knapp 3.800
Die Zahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat sich damit innerhalb von 10 Jahren nahezu verdreifacht.
Ausländische Staatsangehörigkeit ist nicht gleich Einwanderungsgeschichte
Bei der Interpretation der Zahlen ist eine wichtige Einschränkung zu beachten: Die Statistik unterscheidet ausschließlich nach der Staatsangehörigkeit.
Nicht gesondert erfasst werden Beschäftigte,
-
die eine Einwanderungsgeschichte haben,
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inzwischen aber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
-
oder deren internationale Biografie in der Statistik nicht mehr sichtbar ist.
Der tatsächliche Beitrag von Menschen mit internationaler Herkunft zum deutschen Gesundheitswesen dürfte daher noch größer sein als in den ausgewiesenen Zahlen.
Grundlage der Auswertung
Die Untersuchung konzentriert sich auf Berufe, die in der Engpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit eine Bewertung von mindestens 2,0 erhielten.
Um die Entwicklung über den gesamten Zeitraum vergleichbar zu machen, wurde diese Definition rückwirkend auch auf die Jahre 2015 bis 2024 angewendet.
Die Auswertung umfasst somit nicht sämtliche Gesundheitsberufe, sondern gezielt jene Tätigkeiten, bei denen ein besonderer Personalbedarf beziehungsweise ein Engpass festgestellt wurde.
--> Internationale Beschäftigte werden für die Versorgung unverzichtbarer
Die Zahlen machen deutlich, dass ausländische Beschäftigte in vielen Bereichen des Gesundheitswesens inzwischen eine tragende Rolle einnehmen.
Besonders stark ist der Zuwachs in:
-
Pflegeberufen
-
Zahnmedizinischer Assistenz
-
Medizinischer Assistenz
-
Innerer Medizin
-
Psychiatrie und Psychotherapie
-
Chirurgie
-
Anästhesiologie
-
Zahnmedizin und Kieferorthopädie
Mit einem Anstieg von 7,6 % auf 14,6 % innerhalb von 10 Jahren hat sich der Anteil ausländischer Beschäftigter in den untersuchten Engpassberufen nahezu verdoppelt. In der Pflege liegt er bereits bei 15,1 %, bei Zahnmedizinischen Fachangestellten sogar bei 16,1 %.
Damit leisten Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen wesentlichen Beitrag dazu, die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland trotz zunehmender Personalengpässe aufrechtzuerhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/075/2107546.pdf
Einkommensteuerreform 2027: Mehr Entlastung für Arbeitnehmer und Familien
Einkommensteuerreform 2027: Mehr Entlastung für Arbeitnehmer und Familien
Mehr Kindergeld, höhere Pauschalen, weniger Handwerkerbonus: Das ändert sich 2027 bei der Einkommensteuer
04.09.2026
Die geplante Einkommensteuerreform 2027 soll Arbeitnehmer und Familien an mehreren Stellen finanziell entlasten, bringt aber auch Mehrbelastungen mit sich – insbesondere durch einen geringeren Steuerbonus für Handwerkerleistungen und eine höhere Pauschsteuer bei Minijobs.
Reform nimmt konkrete Formen an
Die geplante Einkommensteuerreform für 2027 wird zunehmend konkreter. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18. August 2026 einen offiziellen Referentenentwurf vorgelegt. Die vorgesehenen Änderungen betreffen unter anderem den Einkommensteuertarif, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, das Kindergeld sowie die steuerliche Behandlung bestimmter Zuschläge.
Gleichzeitig gibt es Bereiche, in denen Steuervergünstigungen zurückgenommen werden sollen. Gegenüber einer früheren Arbeitsfassung wurde der Entwurf allerdings an einigen Stellen entschärft. Mehrere ursprünglich geplante Verschärfungen finden sich im aktuellen Referentenentwurf nicht mehr.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1.430 €
Eine der unmittelbarsten Entlastungen betrifft Arbeitnehmer. Wer beruflich bedingte Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen hat, kann diese grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen.
Werden jedoch keine oder nur geringe Werbungskosten nachgewiesen, greift automatisch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dieser soll ab 2027 von 1.230 € auf 1.430 € steigen.
Davon profitieren insbesondere Arbeitnehmer, deren tatsächliche Werbungskosten unterhalb von 1.430 € liegen:
- Der höhere Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt.
- Einzelne Ausgaben müssen bis zu dieser Grenze nicht nachgewiesen werden.
- Die steuerliche Entlastung beträgt bei einem Steuersatz von 35 % maximal 70 € gegenüber dem bisherigen Pauschbetrag.
- Wer bereits Werbungskosten von mehr als 1.430 € geltend macht, hat durch die Anhebung keinen zusätzlichen Vorteil, da ohnehin die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Mehr Kindergeld ab 2027
Auch Familien sollen mehr Unterstützung erhalten. Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2027 von 259 € auf 267 € pro Kind und Monat steigen.
Für 2028 ist eine weitere Anhebung auf 272 € monatlich vorgesehen.
Bei 2 Kindern bedeutet die Erhöhung auf 267 € bereits:
- 8 € mehr pro Kind und Monat
- 16 € mehr pro Monat bei 2 Kindern
- 192 € zusätzliches Kindergeld pro Jahr bei 2 Kindern
Neben dem Kindergeld sollen auch die steuerlichen Kinderfreibeträge angehoben werden. Welche Variante für die jeweilige Familie günstiger ist, wird weiterhin automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft.
Grundfreibetrag wird weiter angehoben
Auch beim Grundfreibetrag sind höhere Werte vorgesehen. Bis zu dieser Grenze bleibt das zu versteuernde Einkommen grundsätzlich steuerfrei.
Geplant sind:
- 2026: 12.348 €
- 2027: 12.564 €
- 2028: 12.900 €
Damit soll insbesondere der steuerliche Zugriff auf niedrige und mittlere Einkommen reduziert werden.
Neue Grenzen beim Einkommensteuertarif
Neben dem Grundfreibetrag soll sich auch der Einkommensteuertarif verändern. Der Spitzensteuersatz von 42 % soll 2027 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 € greifen.
Für sehr hohe Einkommen ist gleichzeitig eine zusätzliche Belastung vorgesehen:
- 42 % ab 70.601 €
- 45 % ab 250.000 €
- 47 % ab 280.000 €
Damit würde für Einkommen oberhalb von 280.000 € ein zusätzlicher Steuersatz eingeführt.
Wie stark sich die Reform im Einzelfall auswirkt, hängt allerdings nicht allein vom Einkommen ab. Auch Familienstand, Kinder, Werbungskosten und weitere steuerliche Faktoren spielen eine Rolle.
Sonntagszuschläge: höhere Grenze für Steuerfreiheit
Interessant kann die Reform auch für Arbeitnehmer mit Sonn- und Feiertagsarbeit werden. Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Dabei wird allerdings nicht der gesamte tatsächliche Stundenlohn zugrunde gelegt, sondern eine gesetzliche Grenze für den Grundlohn.
Diese Grenze soll für Sonn- und Feiertagszuschläge von derzeit 50 € auf 75 € je Stunde steigen.
Ein Beispiel:
- Stundenlohn: 60 €
- Sonntagszuschlag: 50 %
- Zuschlag: 30 € pro Stunde
- Nach bisheriger Regelung können wegen der 50-€-Grenze nur 25 € des Zuschlags steuerfrei berücksichtigt werden.
- Nach der geplanten Neuregelung könnten die kompletten 30 € steuerfrei bleiben, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Nachtarbeitszuschläge soll die bisherige Grenze von 50 € dagegen bestehen bleiben.
Sozialversicherung: nicht dieselbe Grenze
Bei der Sozialversicherung ist die geplante Änderung differenzierter zu betrachten. Die höhere Grenze soll nur für bestimmte tarifvertraglich geregelte Sonn- und Feiertagszuschläge gelten.
Für viele Arbeitnehmer bleibt deshalb sozialversicherungsrechtlich weiterhin die Grenze von 25 € Grundlohn pro Stunde relevant.
Handwerkerbonus wird gekürzt
Nicht überall bringt die Reform eine Entlastung. Für private Haushalte soll der Steuerbonus für Handwerkerleistungen reduziert werden.
Bislang können 20 % der begünstigten Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Der maximale Steuerbonus liegt bei 1.200 € pro Jahr.
Künftig sollen nur noch 15 % der entsprechenden Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll der maximale Abzugsbetrag auf 900 € sinken.
Wer den bisherigen Höchstbetrag von 6.000 € begünstigten Handwerkerkosten vollständig ausschöpft, erhält damit künftig maximal 900 € statt 1.200 € Steuerermäßigung.
Das entspricht einer möglichen Mehrbelastung von bis zu 300 € pro Jahr.
Minijobs: Pauschsteuer steigt deutlich
Teurer wird die Reform auch für Arbeitgeber mit geringfügig Beschäftigten. Die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs soll von derzeit 2 % auf 5 % steigen.
Die Erhöhung trifft grundsätzlich den Arbeitgeber. Der Nettolohn des Minijobbers muss deshalb nicht automatisch sinken.
Allerdings bestehen weiterhin verschiedene Möglichkeiten:
- Der Arbeitgeber kann die Pauschsteuer selbst übernehmen.
- Er kann die Steuer auf den Minijobber abwälzen.
- Alternativ kann eine reguläre Besteuerung über die Lohnabrechnung erfolgen.
Die reguläre Lohnbesteuerung kann insbesondere dann interessant sein, wenn beim Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse ohnehin keine Lohnsteuer anfällt.
Zusätzliche Belastungen entstehen bei Minijobs auch durch höhere pauschale Sozialversicherungsabgaben. Für die Krankenversicherung sind entsprechende Änderungen bereits beschlossen, für die Pflegeversicherung sind weitere Anpassungen vorgesehen.
Für Unternehmen mit mehreren geringfügig Beschäftigten können sich die verschiedenen Erhöhungen dadurch spürbar auf die Personalkosten auswirken.
Zwei geplante Verschärfungen fallen weg
Der aktuelle Referentenentwurf ist an einigen Stellen weniger streng als eine frühere Arbeitsfassung.
Nicht mehr enthalten sind insbesondere 2 ursprünglich vorgesehene Streichungen:
- Der Freibetrag von 45.000 € für bestimmte Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben sollte zunächst abgeschafft werden.
- Auch der Rabattfreibetrag von 1.080 € pro Jahr für verbilligte oder unentgeltliche Waren und Dienstleistungen des eigenen Arbeitgebers sollte zunächst entfallen.
Beide Änderungen wurden aus dem aktuellen Referentenentwurf gestrichen. Nach derzeitiger Planung bleibt es in diesen Punkten somit bei der bisherigen Rechtslage.
Inkrafttreten ist für 2027 geplant
Der überwiegende Teil der Änderungen soll zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Weitere Anpassungen, insbesondere beim Grundfreibetrag, bei den Kinderfreibeträgen und beim Kindergeld, sind für 2028 vorgesehen.
Wichtig ist allerdings: Die Reform ist noch nicht beschlossen. Der Referentenentwurf muss zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich daher sowohl einzelne Beträge als auch konkrete Regelungen noch verändern.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Entlastungen:
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € → 1.430 €
- Kindergeld 2027: 259 € → 267 € je Kind/Monat
- Kindergeld 2028: geplant 272 € je Kind/Monat
- Grundfreibetrag 2027: 12.564 €
- Grundfreibetrag 2028: 12.900 €
- Beginn des 42-%-Steuersatzes: ab 70.601 €
- Grundlohn-Grenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge: 50 € → 75 € je Stunde
Mehrbelastungen:
- Handwerkerbonus: 20 % → 15 %
- Maximaler Handwerkerbonus: 1.200 € → 900 €
- Minijob-Pauschsteuer: 2 % → 5 %
- Neuer Steuersatz für sehr hohe Einkommen: 47 % ab 280.000 €
Nicht weiterverfolgt:
- Streichung des 45.000-€-Freibetrags bei bestimmten Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben
- Streichung des 1.080-€-Rabattfreibetrags für Arbeitgeberleistungen
Damit enthält die Einkommensteuerreform 2027 sowohl spürbare Entlastungen als auch einzelne Einschnitte. Besonders Arbeitnehmer mit niedrigeren und mittleren Einkommen sowie Familien können von höheren Pauschalen, Freibeträgen und Kindergeld profitieren. Gleichzeitig werden bestimmte Steuervergünstigungen zurückgenommen und Minijobs für Arbeitgeber teurer.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.
Spargesetz: ePA-Vergütung bleibt bis Ende 2026 bestehen
Spargesetz: ePA-Vergütung bleibt bis Ende 2026 bestehen
Der Erweiterte Bewertungsausschuss verschiebt mehrere im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes geplante EBM-Streichungen auf den 1. Januar 2027. Damit können Praxen die ePA-Befüllung und bestimmte Terminvermittlungszuschläge noch bis Jahresende abrechnen.
02.09.2026
Für Ärzte und Psychotherapeuten gibt es bei mehreren EBM-Leistungen eine Übergangsfrist:
Die Vergütung für die Befüllung und Aktualisierung der ePA sowie bestimmte Zuschläge für vermittelte Termine entfallen erst zum 1. Januar 2027.
ePA bleibt bis Jahresende abrechenbar
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen zahlreiche Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gestrichen werden. Wann die jeweiligen Vergütungen tatsächlich entfallen, war bei einigen Leistungen zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft umstritten.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat nun eine Übergangsregelung beschlossen:
- Die Erstbefüllung der ePA kann noch bis 31. Dezember 2026 vergütet werden.
- Auch die Aktualisierung der ePA bleibt bis Jahresende abrechenbar.
- Die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) werden erst zum 1. Januar 2027 aus dem EBM entfernt.
- Damit erhalten Ärzte und Psychotherapeuten noch mehrere Monate Zeit, die entsprechenden Leistungen abzurechnen.
Betroffen sind insbesondere die GOP 01648 für die Erstbefüllung sowie 01647 und 01431 für die Aktualisierung der elektronischen Patientenakte.
Streit zwischen KBV und GKV-Spitzenverband
Der Beschluss geht auf unterschiedliche Vorstellungen von KBV und GKV-Spitzenverband zurück.
Der GKV-Spitzenverband hatte gefordert, die Vergütung für die ePA-Befüllung bereits zum 1. Oktober 2026 zu beenden. Auch bei den Terminvermittlungszuschlägen wollte die Kassenseite eine frühere Streichung erreichen.
Die KBV lehnte diese Forderungen ab. Da keine Einigung erzielt werden konnte, musste der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden.
Das Ergebnis fällt für die Praxen günstiger aus als von den Krankenkassen gefordert: Die Leistungen bleiben bis zum Jahresende bestehen.
Auch Terminvermittlungszuschläge bleiben zunächst erhalten
Von der Übergangsregelung profitieren ebenfalls Fachärzte bei bestimmten vermittelten Behandlungsterminen.
Die Zuschläge, die ursprünglich mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 eingeführt wurden, können ebenfalls noch bis 31. Dezember 2026 abgerechnet werden.
Zum 1. Januar 2027 fallen dagegen mehrere dieser Vergütungspositionen weg.
Weitere EBM-Leistungen werden gestrichen
Einige Änderungen waren zwischen den Beteiligten nicht strittig und wurden bereits beschlossen. Sie treten ebenfalls zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Betroffen sind unter anderem:
- Zuschläge für Terminservicestellen-Fälle (TSS) bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten
- die Zuschläge für TSS- und Hausarztvermittlungsfälle bei Fachärzten
- die Pauschale für die Vermittlung eines Facharzttermins durch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte
- die Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende
- die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie
- die Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA
Diese GOP entfallen ab 1. Januar 2027
Die beschlossenen Streichungen betreffen konkret folgende Positionen:
- GOP 03010 / 04010: Zuschläge für TSS-Fälle bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten
- GOP 03008 / 04008: Pauschale für die Vermittlung eines Facharzttermins durch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte
- GOP 01648: Erstbefüllung der ePA
- GOP 01647 / 01431: Aktualisierung der ePA
- GOP 01480: Beratung zur Organ- und Gewebespende
- Abschnitt 35.2.3.2 EBM: Zuschläge für Kurzzeittherapien
- außerdem: Zuschläge für TSS- und Hausarztvermittlungsfälle bei Fachärzten
Weitere Einschnitte stehen noch aus
Mit den jetzt beschlossenen Änderungen werden erste Vorgaben des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im EBM umgesetzt. Das Gesetz ist Ende Juli 2026 in Kraft getreten.
Allerdings sind damit noch nicht sämtliche vorgesehenen Änderungen abgeschlossen. Weitere Anpassungen müssen noch im Bewertungsausschuss umgesetzt werden.
Dazu gehört beispielsweise die geplante Abschaffung der Hygienezuschläge im EBM.
--> Für die Praxen bedeutet der aktuelle Beschluss vor allem Planungssicherheit: Die Vergütung für die ePA-Befüllung und -Aktualisierung sowie bestimmte Terminvermittlungszuschläge bleibt noch bis zum 31. Dezember 2026 erhalten. Ab dem 1. Januar 2027 greifen dann die beschlossenen EBM-Streichungen – und weitere Einschnitte sind bereits angekündigt.
Weniger Krankenkassen, weniger Kosten? Linnemann bleibt bei seinem Kurs
Weniger Krankenkassen, weniger Kosten? Linnemann bleibt bei seinem Kurs
Gesundheitsminister Carsten Linnemann hält an seinem Plan fest, die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von aktuell 93 auf 10 bis 20 zu reduzieren. Ob Fusionen tatsächlich Milliarden einsparen können, ist allerdings offen - Experten und der GKV-Spitzenverband sehen dafür bislang keinen belastbaren Nachweis.
27.08.2026
Gesundheitsminister Carsten Linnemann will die Krankenkassenlandschaft deutlich verkleinern und setzt auf größere Kassen mit mindestens 1 Mio. Versicherten.
Der erwartete Effizienzgewinn durch Fusionen ist jedoch umstritten, da weder die Finanzkommission Gesundheit noch Erfahrungen aus Österreich einen eindeutigen Spareffekt belegen.
Linnemann hält an seinem Fusionsplan fest
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin deutlich reduzieren: Bereits im April 2026 hatte er als damaliger CDU-Generalsekretär vorgeschlagen, die Zahl der Kassen von damals 93 auf lediglich 10 bis 20 zu verringern.
Nun bekräftigte Linnemann seine Position erneut. In einem aktuellen Interview erklärte er, dass er von seinem damaligen Vorschlag nicht abrücken werde.
Sein ursprünglicher Ansatz sieht unter anderem vor:
- Reduzierung der Krankenkassen von 93 auf 10 bis 20
- Einführung einer Mindestgröße von 1 Mio. Versicherten je Krankenkasse
- stärkere Konzentration der Kassenlandschaft
- weniger Verwaltungsstrukturen
- effizienterer Wettbewerb
- niedrigere Kosten für die GKV
Aus Linnemanns Sicht könnten größere Krankenkassen dadurch wirtschaftlicher arbeiten und ihre Verwaltung effizienter organisieren.
Finanzielle Einsparungen sind nicht belegt
Ob eine solche Konzentration tatsächlich zu relevanten Einsparungen führt, ist allerdings keineswegs geklärt.
Die Finanzkommission Gesundheit, die die Grundlage für das geplante GKV-Spargesetz erarbeitet hat, hat eine weitgehende Zusammenlegung der Krankenkassen ausdrücklich nicht empfohlen.
Ein zentraler Grund: Die Experten konnten keinen konkreten Spareffekt berechnen, der allein durch eine Verringerung der Kassenzahl entstehen würde.
Auch internationale Erfahrungen sprechen nicht eindeutig für Linnemanns These.
In Österreich wurde die Zahl der Krankenkassen bereits deutlich reduziert. Nennenswerte Einsparungen ließen sich dadurch nach den vorliegenden Erfahrungen jedoch nicht erzielen.
Weniger Kassen bedeuten nicht automatisch weniger Arbeit
Auch der GKV-Spitzenverband widerspricht der Vorstellung, dass Fusionen automatisch zu deutlich geringeren Verwaltungskosten führen.
Das zentrale Argument: Durch einen Zusammenschluss verändert sich die Zahl der Versicherten nicht. Auch der Aufwand für deren Betreuung bleibt grundsätzlich bestehen.
Eine Fusion könnte zwar Verwaltungsstrukturen zusammenführen, gleichzeitig entstehen aber auch Kosten für die organisatorische Integration größerer Einheiten.
Der GKV-Spitzenverband verweist zudem auf die langfristige Entwicklung:
- In den 1990er-Jahren gab es noch weit über 1.000 Krankenkassen.
- Heute sind es nur noch 93 Kassen, die an der Versorgung beteiligt sind.
- Die Zahl der Kassen hat sich damit bereits massiv reduziert.
- Gleichzeitig stehen die verbliebenen Kassen weiterhin im Wettbewerb um Versorgung, Leistungen und Service.
GKV-Spitzenverband warnt vor zu starker Konzentration
Der GKV-Spitzenverband sieht die heutige Struktur grundsätzlich als funktionierenden Wettbewerb. Nach Einschätzung des Verbands haben die Krankenkassen ihre Verwaltung bereits über viele Jahre hinweg verschlankt und weiterentwickelt.
Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt warnt deshalb davor, die Zahl der Kassen zu stark zu reduzieren.
Aus Sicht des Verbands hat der Wettbewerb eine wichtige Funktion:
- Krankenkassen konkurrieren um Versicherte.
- Unterschiede bei Service und Versorgung können einen Anreiz zur Verbesserung schaffen.
- Eine zu starke Konzentration könnte diesen Wettbewerb schwächen.
- Eine geringere Kassenzahl garantiert nicht automatisch niedrigere Verwaltungskosten.
Damit steht der politische Wunsch nach größeren Kassen einem grundsätzlichen ordnungspolitischen Argument gegenüber: Weniger Anbieter können zwar Strukturen vereinfachen, gleichzeitig aber den Wettbewerb einschränken.
Bereits im Frühjahr zurückhaltende Reaktionen
Linnemanns Vorschlag war bereits im Frühjahr auf unterschiedliche Reaktionen gestoßen.
Die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte den Gedanken einer Konsolidierung zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber darauf hingewiesen, dass es schwierig sei, zu beurteilen, ob Fusionen tatsächlich zielführend seien.
Die Finanzkommission Gesundheit sollte deshalb prüfen, welche Auswirkungen eine weitere Konzentration der Kassenlandschaft hätte.
Das Ergebnis fiel letztlich zurückhaltend aus: Einen belastbaren zusätzlichen Spareffekt durch eine bloße Verringerung der Kassenzahl konnte das Expertengremium nicht feststellen.
Streit um den richtigen Weg zur GKV-Finanzierung
Hinter der Diskussion steht ein größeres Problem: Die GKV steht unter erheblichem Kostendruck. Linnemann sieht in einer Verschlankung der Kassenlandschaft einen möglichen Hebel, um Verwaltungs- und Strukturkosten zu senken.
Die Gegenseite argumentiert dagegen, dass die entscheidenden Ausgaben der Krankenkassen nicht allein durch die Zahl der Kassen bestimmt werden. Viel stärker ins Gewicht fallen die tatsächlichen Leistungsausgaben für beispielsweise Krankenhäuser, Arzneimittel, Ärzte und weitere Versorgungsbereiche.
Damit bleibt die entscheidende Frage offen: Bringen 10 bis 20 große Krankenkassen tatsächlich deutlich niedrigere Kosten – oder würde vor allem der Wettbewerb zwischen den Kassen kleiner?
93 Kassen heute, 10 bis 20 künftig?
Linnemann hält jedenfalls an seinem Ziel fest. Sollte sich seine Vorstellung durchsetzen, würde die deutsche Krankenkassenlandschaft vor einer der größten strukturellen Veränderungen seit Jahrzehnten stehen.
Von weit über 1.000 Krankenkassen in den 1990er-Jahren auf heute 93 zeigt bereits, wie stark die Konsolidierung vorangeschritten ist. Linnemanns Ziel von 10 bis 20 Kassen würde diesen Prozess nochmals erheblich beschleunigen.
--> Ob daraus tatsächlich relevante Einsparungen entstehen, bleibt jedoch offen: Während Linnemann auf größere und effizientere Kassen setzt, sehen Experten und der GKV-Spitzenverband bislang keinen nachgewiesenen Spareffekt und warnen zugleich vor einem Verlust an Wettbewerb.