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- Krankenhausreform: Lauterbach plant weitere Bund-Länder-Runde im Januar 1. Dezember 2023Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt eine erneute Zusammenkunft zur Krankenhausreform an und betont die Notwendigkeit von Strukturveränderungen im Gesundheitssystem.
- E-Rezept wird ab Januar 2024 verbindlicher Standard: Ärzte müssen sich auf die Digitalisierung vorbereiten 29. November 2023Digitale Verordnungen ab 2024: Praxen müssen technische und organisatorische Herausforderungen bewältigen.
- Finanzbilanz der GKV nach 3 Quartalen: Defizit von 730 Millionen Euro 23. November 2023AOK im Rückgang, Ersatzkassen im Minus, IKK mit positivem Ergebnis Handlungsbedarf für Strukturreformen: Die vorläufigen Zahlen zeigen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung nach drei Quartalen ein Defizit von rund 730 Millionen Euro verzeichnet eine klare Notwendigkeit für effektive Strukturreformen zur Verbesserung des Systems.
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Wegweisende Reform in der Pflegeausbildung: Hochschulische Pflegeausbildung
Wegweisende Reform in der Pflegeausbildung: Hochschulische Pflegeausbildung
Der Bundestag hat ein wegweisendes Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung verabschiedet.
24.10.2023
Der Bundestag hat ein wegweisendes Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung verabschiedet. Diese Reform bringt umfassende Veränderungen in der Pflegeausbildung mit sich, darunter finanzielle Unterstützung für Studierende, erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse und erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung der Heilkunde. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, sondern auch die Qualität der Pflegeversorgung in Deutschland nachhaltig verbessern.
Hochschulische Pflegeausbildung: Hier die wichtigsten Punkte des vom Bundestag verabschiedeten wegweisenden Gesetzes
- Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (PflStudStG) genehmigt.
- Studierende in der Pflege erhalten während ihres gesamten Studiums eine Vergütung.
- Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht.
- Ziel: Attraktive Bedingungen schaffen, um mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen.
- Die bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau" und „Pflegefachmann" werden durch die geschlechtsneutrale Bezeichnung „Pflegefachperson" ersetzt.
- Die akademisierten Pflegekräfte erhalten erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung der Heilkunde.
- Pflegestudenten dürfen in bestimmten Bereichen ohne ärztliche Anweisung tätig werden.
- Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil werden für 2024 und 2025 von zehn auf 15 erhöht.
- Apotheker können Medikamente auf der Engpassliste austauschen, ohne eine Wirtschaftlichkeitsprüfung fürchten zu müssen.
Stimmung unter Zahnärzten weiter gesunken
Stimmung unter Zahnärzten weiter gesunken
Ergebnisse des Stimmungsbarometers der Stiftung Gesundheit zeigen besorgniserregende Entwicklungen und pessimistische Ausblicke für die kommenden Monate
20.10.2023
Die Ergebnisse des Stimmungsbarometers der Stiftung Gesundheit zeigen im Bereich der Zahnmediziner besorgniserregende Entwicklungen und pessimistische Ausblicke für die kommenden Monate.
- Im dritten Quartal 2023 hat sich die wirtschaftliche Stimmung unter den Ärzten und Zahnärzten weiter verschlechtert, wie das aktuelle Stimmungsbarometer der Stiftung Gesundheit zeigt.
- Besonders stark betroffen sind die Zahnärzte, deren Stimmung um alarmierende -14,7 % gesunken ist.
- Dieser Wert ist der schlechteste im Vergleich zu Fachärzten, Hausärzten und psychologischen Psychotherapeuten.
- Die Hauptgründe für diese Verschlechterung sind politische Entscheidungen, die sich negativ auf die Praxis auswirken, sowie finanzielle Probleme.
- Besonders besorgniserregend ist, dass 70,6 % der Zahnärzte pessimistische wirtschaftliche Erwartungen für die nächsten sechs Monate haben. Dies ist der niedrigste Wert im Vergleich zu anderen Gruppen.
- Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Personalmangel zwingt Apotheken zu verkürzten Öffnungszeiten
Personalmangel zwingt Apotheken zu verkürzten Öffnungszeiten
Mehrere Bundesländer betroffen: Apotheken passen ihre Öffnungszeiten aufgrund von Personalmangel an.
19.10.2023
Infolge des weitverbreiteten Personalmangels in Apotheken in verschiedenen Regionen Deutschlands stehen kürzere Öffnungszeiten bevor. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat aktuell bekannt gegeben, dass Apotheken in sechs Bundesländern, darunter Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein, ihre Mindestöffnungszeiten reduzieren können. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf den Mangel an Fachkräften, der besonders in ländlichen Gebieten gravierend ist. Details zu den veränderten Öffnungszeiten und den betroffenen Regionen finden Sie hier zusammengefasst:
- Apotheken in mehreren Regionen Deutschlands könnten kürzere Öffnungszeiten haben.
- Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bestätigte hierzu aktuell einen Bericht der Apotheken Umschau.
- Betroffene Bundesländer: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Nordrhein und Westfalen-Lippe.
- Neuregelungen ermöglichen Apotheken kürzere Öffnungszeiten, Entscheidung liegt bei den Apothekenleitern.
- Personalmangel, besonders in ländlichen Gebieten, führt zu verkürzten Öffnungszeiten.
- ABDA-Sprecherin betont: Eine Apotheke mit verkürzten Öffnungszeiten ist besser als gar keine, vor allem auf dem Land.
- Mindestöffnungszeiten variieren je nach Kammerbezirk.
- Beispiel: Im Bezirk Nordrhein müssen Apotheken an vier Tagen pro Woche mindestens sechs Stunden zwischen 8 und 20 Uhr geöffnet sein, an einem weiteren Tag drei Stunden lang.
- Kunden sollten sich bei ihrer Apotheke nach den genauen Öffnungszeiten erkundigen, so die Empfehlung des Bundesverbands.
Krankenhausreform: BMG plant Gesetzgebung trotz Insolvenzwelle
Krankenhausreform: BMG plant Gesetzgebung trotz Insolvenzwelle
Trotz einer Welle von Krankenhausinsolvenzen plant das Bundesgesundheitsministerium entschlossen die Gesetzgebung für eine umfassende Krankenhausreform. In den letzten drei Monaten haben Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte erarbeitet und eine Arbeitsgruppe intensiv darüber beraten. Währenddessen haben einige Krankenhäuser mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen. Trotz dieser Herausforderungen stehen die Pläne für eine Modernisierung des Krankenhaussystems in Deutschland fest.
18.10.2023
Trotz einer Welle von Krankenhausinsolvenzen plant das Bundesgesundheitsministerium entschlossen die Gesetzgebung für eine umfassende Krankenhausreform. In den letzten drei Monaten haben Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte erarbeitet und eine Arbeitsgruppe intensiv darüber beraten. Währenddessen haben einige Krankenhäuser mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen. Trotz dieser Herausforderungen stehen die Pläne für eine Modernisierung des Krankenhaussystems in Deutschland fest.
- Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwägt Gesetzgebungsprozess für Krankenhausreform im laufenden Jahr.
- Eckpunkte für Reform von Bund und Ländern vereinbart, Arbeitsgruppe tagte 24 Mal in den letzten drei Monaten.
- Kein "Vorschaltgesetz" und keine Rettungsfinanzierung geplant, um insolventen Krankenhäusern zu helfen.
- Während Pandemie erhielten Krankenhäuser 21,5 Mrd. € Hilfen, zusätzliche 6 Mrd. € für gestiegene Energiekosten.
- Krankenhausausgaben im ersten Halbjahr 2023 um 7 % gestiegen, Mehreinnahmen von 6,2 Mrd. €.
- Reformziele: Überwindung des Hamsterradeffekts durch Vorhaltebudgets, internationale Behandlungsqualität, Entbürokratisierung.
- Leistungsgruppen orientieren sich an Nordrhein-Westfalen, 60 plus 5 Gruppen bundesweit vereinbart.
- Diskussionen über Ausnahmen bei Leistungsgruppen, Klärung durch Medizinischen Dienst.
Schwierigkeiten für Ärztehaus-Entwickler: IWG Holding AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an
Schwierigkeiten für Ärztehaus-Entwickler: IWG Holding AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an
Gestiegene Bauzinsen und Kosten belasten den Spezialisten für Fachärztezentren - bereits in Betrieb befindliche Ärztezentren sind nicht betroffen.
12.10.2023
Die IWG Holding AG, ein führender Entwickler von Ärztehäusern, hat aktuell Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften IWG Medical Real Estate AG und IWG Versorgungskonzepte GmbH. Die finanziellen Probleme des Unternehmens sind auf die Immobilienkrise zurückzuführen, die durch gestiegene Bauzinsen und Baukosten entstanden ist. Trotz dieser Herausforderungen plant IWG eine umfassende Restrukturierung, um langfristige finanzielle Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Bereits bestehende Ärztezentren sind von der Insolvenz nicht betroffen.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Der Ärztehaus-Entwickler IWG Holding AG, spezialisiert auf Fachärztezentren, hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet.
- Auch Tochtergesellschaften IWG Medical Real Estate AG und IWG Versorgungskonzepte GmbH sind betroffen.
- Bereits in Betrieb befindliche Ärztezentren sind nicht von der Insolvenz betroffen, wie ein Sprecher bestätigte.
- Die Immobilienkrise aufgrund gestiegener Bauzinsen und Baukosten hat zu finanziellen Problemen geführt.
- IWG plant einen umfassenden Restrukturierungsplan für langfristige finanzielle Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit.
- Der Insolvenzverwalter Markus Plathner unterstützt die Gesellschaft bei der Sanierung.
- Zum Hintergrund: Ärztehäuser sind wichtig für die Krankenversorgung, aber die Immobilienkrise erschwert derzeit Investitionen in neue Projekte. IWG hat bisher 20 Ärztezentren in Deutschland umgesetzt und ist seit 20 Jahren im Gesundheitswesen tätig.
Bundesrechnungshof warnt vor Aufhebung der Budgetierung bei Hausärzten
Bundesrechnungshof warnt vor Aufhebung der Budgetierung bei Hausärzten
Aktueller Bericht betont fehlende Überzeugungskraft der Entbudgetierung und fordert strenge Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsnachweise für extrabudgetäre Vergütung.
11.10.2023
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich gegen die Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Leistungen, insbesondere bei Hausärzten, ausgesprochen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht hervor, der die Ergebnisse einer Analyse zur "Extrabudgetären Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen in der ambulanten Versorgung" präsentiert.
Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse:
- Der BRH betont, dass es keine überzeugenden Beweise dafür gibt, dass die Entbudgetierung der Hausärzte die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Versicherten entscheidend verbessern würde.
- Die Prüfer kritisieren vielmehr, dass durch die Aufhebung des medizinisch notwendigen Behandlungsbedarfs im hausärztlichen Bereich wichtige Steuerungsinstrumente wegfallen würden.
- Der BRH schlägt vor, die Entbudgetierung nur in Regionen mit erheblichen Versorgungsproblemen umzusetzen und den Erfolg der Maßnahme kontinuierlich zu überprüfen. Andernfalls wäre es aus finanzieller Sicht nicht gerechtfertigt, bewährte Instrumente zur Ausgabensteuerung abzuschaffen.
- Zusätzlich dazu wird empfohlen, alle bestehenden Vergütungsregeln des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) aufzuheben. Laut dem Bericht führte das TSVG im Jahr 2019 verschiedene Fallgruppen ein, darunter die Terminservicestelle-Terminfälle (TSS-Terminfall) und die Hausarzt-zu-Facharzt-Vermittlung. Bis Ende 2022 zahlten die Krankenkassen jährlich 11,8 Milliarden Euro für diese Vergütungskonstellationen.
- Die Kritik des BRH richtet sich insbesondere gegen gestiegene Fallzahlen und zu hohe gesetzlich festgelegte Mindesthöhen für extrabudgetäre Zuschläge bei Facharztterminen. Dies störe die gesetzlichen Pauschalen sowie das Einheitliche Bewertungsmaßstab-Gefüge und führe zu Fehlanreizen in der Versorgung.
- Der BRH bemängelt auch das Fehlen belastbarer Nachweise für die Wirksamkeit extrabudgetärer Vergütung bei offenen Sprechstunden. Die Anreize hätten nicht zu verkürzten Wartezeiten für gesetzlich Versicherte geführt.
- Zusammenfassend stellt der BRH fest, dass die extrabudgetäre Vergütung von Leistungen deutlich überdacht werden muss. Der BRH betont, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der Regelfall für die vertragsärztliche Vergütung sein sollte. Der Anteil der extrabudgetären Vergütung sollte drastisch reduziert werden und nur dann erfolgen, wenn nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung signifikant verbessert werden.