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Schweizer Ärzte beklagen Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem

Schweizer Ärzte beklagen Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem

In der Schweizer Gesundheitsversorgung nehmen Missstände zu, die sowohl Patienten als auch das System selbst belasten.

03.06.2024

In der Schweizer Gesundheitsversorgung nehmen Missstände zu, die sowohl Patienten als auch das System selbst belasten. Schweizer Ärzte berichten, dass Zusatzhonorare für schnellere Behandlungen sowie unnötige medizinische Untersuchungen zur Regel geworden sind. Der Artikel, veröffentlicht von der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) am Sonntag, basiert auf den Aussagen mehrerer Mediziner, die anonym bleiben wollen, um auf die „griechischen Zustände" in der Schweizer Gesundheitsversorgung hinzuweisen.

 

Hier die wichtigsten Kritikpunkte im Überblick:

  • Patienten müssen oft zusätzliche Gebühren zahlen, um zeitnah behandelt zu werden. Diese Praxis ist besonders in privaten Einrichtungen verbreitet.
  • Viele Ärzte führen teure und oft unnötige Untersuchungen durch, was die Gesundheitskosten in die Höhe treibt.
  • Es gibt keine systematische Erfassung und Kontrolle der Überversorgung, obwohl diese erhebliches Sparpotenzial bietet.
  • Patienten fordern vermehrt sofortige Untersuchungen und Behandlungen, was zu einem Anstieg unnötiger medizinischer Maßnahmen führt.
  • Hausärzte überweisen Patienten häufig an Fachärzte, um kein Risiko einzugehen, was zu Doppeluntersuchungen und unnötigen Kosten führt.

 

Die Mediziner fordern eine Reform des Systems, um die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Kosten zu senken. Darüber hinaus weisen sie auf die Notwendigkeit hin, eine Überversorgung zu vermeiden und die medizinische Praxis auf wirksame und notwendige Behandlungen zu konzentrieren.

 

Den vollständigen Bericht der NZZ am Sonntag finden Sie hier.

Geplantes Verbot von investorenbetriebenen MVZ

Geplantes Verbot von investorenbetriebenen MVZ

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant weiterhin, investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu verbieten, um die Kommerzialisierung in der medizinischen Versorgung zu begrenzen.

30.05.2024

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant weiterhin, investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu verbieten, um die Kommerzialisierung in der medizinischen Versorgung zu begrenzen. Dieser Schritt stößt beim Bundesverband der MVZ (BMVZ) auf Widerstand, der die Debatte als ideologiegetrieben bezeichnet.

 

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bekräftigt am 22.05.2024 seinen Plan, investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu verbieten. Wörtlich soll er gesagt haben: „zum Schluss werden die verboten werden".
  • Ziele seien die Unterbindung der Kommerzialisierung der Praxen sowie die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung.
  • Ärztekammern und KVen unterstellen, das investorenbetriebene MVZ „Rosinenpickerei" betreiben würden.
  • Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands MVZ (BMVZ), Dr. Peter Velling, kritisiert die ideologisch getriebene Debatte und fordert stattdessen mehr Transparenz.

MEDI und ze:roPraxen übernehmen Klinik als MVZ-Anker

MEDI und ze:roPraxen übernehmen Klinik als MVZ-Anker

MEDI Baden-Württemberg und ze:roPraxen haben gemeinsam eine psychiatrische Klinik in Bad Säckingen übernommen, um ihre Möglichkeiten zur Gründung und zum Betrieb medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu erweitern.

29.05.2024

MEDI Baden-Württemberg und ze:roPraxen haben gemeinsam eine Tagesklinik übernommen, um ihre Möglichkeiten zur Gründung und zum Betrieb medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu erweitern. Diese Maßnahme soll die ambulante Versorgung sichern und Ärzten vielfältige berufliche Perspektiven bieten. Die Kooperation ermögliche außerdem, von den Gründungsvorteilen klinikgestützter MVZ zu profitieren und wirtschaftliche sowie organisatorische Herausforderungen besser zu bewältigen.

 

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:


Kooperation und Zielsetzung

  • MEDI Baden-Württemberg und ze:roPraxen haben eine psychiatrische Tagesklinik in Bad Säckingen übernommen. Dadurch sollen die Möglichkeiten zur Gründung und zum Ausbau von MVZ erweitert werden.
  • Die Klinikträgerschaft soll dem ärztlichen Nachwuchs vielfältige ambulante Berufsausübungen ermöglichen.

 

Wettbewerb und rechtliche Herausforderungen

  • Die Klinikübernahme soll vertragsärztlichen Verbünden mehr Wettbewerbsfähigkeit gegenüber „industriellen Anbietern" und großen Klinikunternehmen verschaffen.
  • Die zunehmenden gesetzlichen Anforderungen und die Kapitalintensität der MVZ-Gründungen stellen große Hürden dar, die durch die Kooperation überwunden werden sollen.

 

Hintergrund

  • MEDI Baden-Württemberg e. V. wurde 1999 gegründet und vertritt rund 5.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Der Verbund setzt sich für politische Interessen, fachübergreifendes Denken, die Weiterentwicklung von Verträgen sowie eine praxistaugliche Digitalisierung ein und strebt den Erhalt einer wohnortnahen Versorgung durch freiberufliche Praxen oder eigene MVZ an. Weitere Informationen finden Sie auf der MEDI-Homepage.
  • ze:roPraxen entstand 2000 und hat sich von einer nephrologischen Praxis zu einem Netzwerk von über 30 MVZ und Dialysezentren entwickelt, welches jährlich rund 200.000 Patienten versorgt. Weitere Informationen finden Sie auf der ze:roPraxen-Homepage.
  • Beide Verbände wollen eine moderne Interpretation der niedergelassenen wohnortnahen Praxis schaffen, die wirtschaftlich tragfähig ist und durch größere Strukturen arbeitet. 

Explosionsartiger Anstieg der Pflegebedürftigen: Lauterbach warnt vor akuter Krise

Explosionsartiger Anstieg der Pflegebedürftigen: Lauterbach warnt vor akuter Krise

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen überraschend starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gemeldet.

28.05.2024

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen überraschend starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gemeldet. Diese Entwicklung stelle ein akutes Problem für die Pflegeversicherung dar. Lauterbach betont, dass das aktuelle Beitragssystem das Leistungsniveau der Pflege nicht aufrechterhalten kann und eine umfassende Finanzreform in der Pflege notwendig ist, jedoch wahrscheinlich erst in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden kann.

 

Hier die wichtigsten Aussagen im Überblick:

  • Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen um über 360.000 Personen, anstatt der erwarteten 50.000.
  • Der unerwartet starke Anstieg stelle die Pflegeversicherung vor erhebliche Herausforderungen.
  • Der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach beschriebene "Sandwich-Effekt" zeige, dass sowohl die ältere Generation als auch die ersten Babyboomer gleichzeitig auf Pflege angewiesen seien, was zu einem explosionsartigen Anstieg der Pflegebedürftigen führe.
  • Das derzeitige Beitragssystem könne das notwendige Leistungsniveau nicht aufrechterhalten, was eine umfassende Finanzreform erforderlich mache. Diese Reform werde jedoch voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden können.

GVSG verabschiedet: Was das neue Gesetz für Patienten und Ärzte bedeutet

GVSG verabschiedet: Was das neue Gesetz für Patienten und Ärzte bedeutet

Das Bundeskabinett hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet, das umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der hausärztlichen, ambulanten und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland vorsieht.

24.05.2024

Das Bundeskabinett hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet, das umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der hausärztlichen, ambulanten und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland vorsieht. Die Reformen zielen u. a. darauf ab, die Attraktivität des Hausarztberufs zu steigern, die Bürokratie zu verringern und die kommunale medizinische Versorgung zu stärken. Ein geplanter Bonus für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung wurde gestrichen.


Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:


Steigerung der Attraktivität des Hausarztberufs:

  • Aufhebung der bisherigen Budgetvorgaben und Quartalspauschalen: Praxisbudgets werden abgeschafft, sodass jede erbrachte Leistung vollständig vergütet wird, was die finanzielle Attraktivität für Hausärzte erhöht.
  • Einführung von Jahrespauschalen für Patienten, die den Quartalsbezug ersetzen.
  • Bereitstellung von Vorhaltepauschalen für Hausarztpraxen zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung.
  • Abschaffung der Arzneimittelregresse: Hausärzte werden von Regressansprüchen für verordnete Arzneimittel entlastet, was die Bürokratie verringert und die Planungssicherheit erhöht.

 

Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung:

  • Einführung einer separaten Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen.
  • Schaffung zusätzlicher Versorgungsaufträge für besonders vulnerable Patientengruppen, um den Zugang zur Therapie zu erleichtern.

 

Stärkung der Pflegeprofession:

  • Berufsorganisationen der Pflegeberufe erhalten Antrags- und Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), was ihre Position und Einflussnahme in der Gesundheitsversorgung stärkt.

 

Erleichterung der Gründung kommunaler MVZ:

  • Kommunen wird die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtert, um die lokale medizinische Versorgung zu verbessern und die Arztdichte in unterversorgten Gebieten zu erhöhen.

 

Geplantes Verbot investorengetriebener MVZ:

  • Ein Verbot investorengetriebener MVZ soll im weiteren parlamentarischen Verfahren diskutiert werden, ebenso wie die Wiedereinführung von Gesundheitskiosken und das Verbot der Homöopathie als Kassenleistung.

 

Streichung des HZV-Bonus:

  • Der geplante 30-Euro-Bonus für Patienten, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, wurde gestrichen, nachdem er auf Widerstand gestoßen war.

 

Beschleunigung der Hilfsmittelbewilligungen:

  • Schnellere Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel, um schwerkranken und behinderten Patienten einen besseren Zugang zu den notwendigen medizinischen Hilfsmitteln zu ermöglichen.

 

Erhöhung der Transparenz und Servicequalität der GKV:

  • Einführung eines digitalen Informations- und Vergleichsangebots für die gesetzliche Krankenversicherung, um die Beratungsqualität zu verbessern und den Wettbewerb unter den Kassen zu fördern.


Weiterer Fortgang: Laut Lauterbach ist dieses Gesetz "eilbedürftig" und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beraten werden.

 

Weitere Details zum Gesetz finden Sie hier.

Sukzessive Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte

Sukzessive Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte

Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte macht Fortschritte. Erste private Krankenversicherungen bieten bereits das E-Rezept an. Im zweiten Halbjahr 2024 soll die Rollout-Phase laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf weitere Versicherungsunternehmen ausgeweitet werden.

22.05.2024

Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte macht Fortschritte. Erste private Krankenversicherungen bieten bereits das E-Rezept an. Im zweiten Halbjahr 2024 soll die Rollout-Phase laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf weitere Versicherungsunternehmen ausgeweitet werden.

  • Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG und andere private Krankenversicherungen haben begonnen, das E-Rezept für ihre Versicherten anzubieten.
  • Arztpraxen und Apotheken erhalten sukzessive die erforderlichen Software-Updates, um die Bearbeitung von E-Rezepten für Privatversicherte zu ermöglichen.
  • Privatversicherte können ihre E-Rezepte entweder über die E-Rezept-App oder mittels eines ausgedruckten E-Rezept-Tokens in den Apotheken einlösen.
  • Zur Kostenerstattung benötigen Privatversicherte einen Kostenbeleg, der digital oder als Ausdruck nach der Einlösung des Rezepts erstellt werden kann.
  • Die digitale Erstellung von Kostenbelegen ist bei den meisten Anbietern erst noch in der Umsetzung. 
  • Papierhafte Kostenbelege können über die meisten Apothekensysteme jedoch bereits ausgedruckt werden.