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Einigung im Vermittlungsausschuss: Krankenhaustransparenzgesetz und Transformationsfonds beschlossen

Einigung im Vermittlungsausschuss: Krankenhaustransparenzgesetz und Transformationsfonds beschlossen

Bund und Länder einigen sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der Kliniktransparenz und zur Unterstützung von Krankenhäusern.

27.02.2024

Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf die Einführung eines Krankenhaustransparenzgesetzes sowie die Einrichtung eines Transformationsfonds geeinigt, um die Transparenz in Kliniken zu verbessern und finanzielle Unterstützung bereitzustellen.

  • Eine Einigung über das Krankenhaustransparenzgesetz wurde im Vermittlungsausschuss erzielt, wobei auch ein Transformationsfonds für Kliniken beschlossen wurde.
  • Der Transformationsfonds wird ab 2025 für zehn Jahre mit insgesamt 50 Mrd. € ausgestattet sein, wobei Bund und Länder sich die Kosten je zur Hälfte teilen.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuvor die Länder gedrängt, ihre Blockadehaltung aufzugeben, und betonte die Bedeutung des Krankenhaustransparenzgesetzes.
  • Vor der Einigung waren die Positionen der Bundesländer zum Transparenzgesetz unterschiedlich, wobei einige Bedenken bezüglich der Kontrolle über die Krankenhausplanung äußerten.
  • Das Gesetz sieht die Einführung eines staatlichen Online-Atlas zur Behandlungsqualität der Krankenhäuser vor, um Patienten, Angehörige und Ärzte zu informieren. Der Start des Portals ist für den 1. Mai geplant.
  • Zusätzlich beinhaltet das Gesetz Regelungen zur Bereitstellung von zusätzlicher Liquidität für Krankenhäuser, obwohl einige Bedenken bestehen bleiben, ob dies ausreicht, um Insolvenzen zu verhindern.

 

Kommentar:

Was bedeutet das? 5 Mrd. € pro Jahr / 1.893 Kliniken = 2,641 Mio. pro Jahr und Klinik.

Nach den Angaben des Klinikverbundes Hessen, in dem sich die Kliniken mit öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Hessen zusammengeschlossen haben, beträgt das durchschnittliche Defizit pro Klinik rund 10 Mio. € im Jahr 2023.

Deutschland benötigt bis 2040 jährlich 2.500 zusätzliche Ärzte für ambulante Versorgung

Deutschland benötigt bis 2040 jährlich 2.500 zusätzliche Ärzte für ambulante Versorgung

Eine neue Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) verdeutlicht, dass Deutschland bis 2040 jedes Jahr 2.500 zusätzliche Ärzte benötigt, um die ambulante Versorgung aufrechtzuerhalten, wobei dringender Handlungsbedarf besteht, um den Mangel zu beheben.

27.02.2024

Eine neue Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) verdeutlicht, dass Deutschland bis 2040 jedes Jahr 2.500 zusätzliche Ärzte benötigt, um die ambulante Versorgung aufrechtzuerhalten, wobei dringender Handlungsbedarf besteht, um den Mangel zu beheben.

  • Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat festgestellt, dass bis zum Jahr 2040 jährlich etwa 2.500 Ärzte in der ambulanten Versorgung fehlen werden.
  • Eine sofortige Ausbildungsoffensive würde erst nach 15 Jahren eine ausreichende Anzahl an Ärzten liefern können, um den Bedarf zu decken.
  • Ohne eine deutliche Erhöhung der Ausbildungskapazitäten durch die Bundesländer werden im Zeitraum von 2022 bis 2040 jedes Jahr rund 2.500 Ärzte benötigt, um das aktuelle ambulante Angebot aufrechtzuerhalten.
  • Ohne Zuwanderung von Ärzten aus dem Ausland wird der vertragsärztliche Versorgungsgrad bis 2040 voraussichtlich auf 74 % des heutigen Niveaus sinken.
  • Die Ursachen für den Ärztemangel liegen zum Teil in der Vergangenheit, wo zu wenige Studienplätze angeboten wurden, und im bevorstehenden Ausscheiden der geburtenstarken Mediziner-Jahrgänge aus dem Beruf.
  • Das Zi sieht Möglichkeiten zur Kompensation des Ärztemangels in der Entlastung der Ärzte von Verwaltungsaufgaben, der Delegation ärztlicher Tätigkeiten und einer gezielteren Steuerung der Patienten.
  • Es wird empfohlen, die Zuwanderung von medizinischem Personal zu fördern und die Attraktivität der kassenärztlichen Tätigkeit insgesamt zu verbessern, wobei die Budgetierung als hinderlich angesehen wird.
  • Die aktualisierte Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mit dem Titel "Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland (Aktualisierung 2024)" finden Sie hier.

Arbeitsbelastung in Deutschland: Studie enthüllt wachsende Überlastung unter Erwerbstätigen

Arbeitsbelastung in Deutschland: Studie enthüllt wachsende Überlastung unter Erwerbstätigen

Eine Untersuchung der Pronova BKK zeigt, dass 61 % der Arbeitnehmer in Deutschland Gefahr laufen, an Burn-out zu erkranken, wobei die Generation Z besonders stark betroffen ist.

20.02.2024

Eine Untersuchung der Pronova BKK zeigt, dass 61 % der Arbeitnehmer in Deutschland Gefahr laufen, an Burn-out zu erkranken, wobei die Generation Z besonders stark betroffen ist.

  • 61% der deutschen Arbeitnehmer sehen sich dem Risiko eines Burn-outs ausgesetzt.
  • Besonders die Generation Z (18- bis 29-Jährige) fühlt sich überfordert, mit 18 % in den letzten zwölf Monaten.
  • Ein Drittel der Arbeitnehmer leidet unter Stress aufgrund von Überstunden und ständigem Termindruck.
  • Die Pronova BKK-Studie "Arbeiten 2023" zeigt, dass 40 % der Befragten ihre Burn-out-Gefährdung als mäßig und 21 % als hoch einschätzen, ein Anstieg um 11 % seit 2018.
  • 62 % haben bereits Arbeitsüberlastung selbst erlebt oder im Kollegium beobachtet.
  • In den letzten zwölf Monaten haben 34 % der Beschäftigten einen Burn-out und 23 % einen Bore-out durchlebt.
  • Die Generation Z ist überdurchschnittlich betroffen, mit 18 % Burn-out-Erfahrung und 17 % starker Unterforderung.
  • 50 % der Arbeitnehmer haben Erfahrungen mit Mobbing gemacht.
  • Hauptursachen für Stress sind Überstunden (34 %), ständiger Termindruck (32 %) und ungleiche Verteilung der Arbeitslast (35 %).
  • Permanente Erreichbarkeit (27 %) und zu viel Bürokratie (26 %) sind ebenfalls Stressfaktoren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Pflegearbeit in Deutschland – Frauen dominieren weiterhin

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Pflegearbeit in Deutschland - Frauen dominieren weiterhin

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Frauen in Deutschland im Vergleich zu Männern einen deutlich höheren Anteil an der häuslichen Altenpflege übernehmen.

19.02.2024

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Frauen in Deutschland im Vergleich zu Männern einen deutlich höheren Anteil an der häuslichen Altenpflege übernehmen. Es besteht demnach Bedarf an Maßnahmen, um die Geschlechterungleichheit zu verringern und mehr Männer für die Pflege zu mobilisieren.

  • Frauen in Deutschland übernehmen im Vergleich zu Männern einen signifikant höheren Anteil an häuslicher Altenpflege im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
  • Männer, die pflegende Angehörige sind, sind in Deutschland nach wie vor selten anzutreffen.
  • Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verglich 17 europäische Länder und stellte fest, dass Frauen in allen Ländern den größten Teil der häuslichen Pflege übernehmen.
  • Der sogenannte "Gender Care Gap" ist geringer in Ländern mit höheren Ausgaben für das formelle Pflegesystem.
  • Die ungleiche Verteilung der Pflegearbeit ist auch auf den Arbeitsmarkt zurückzuführen, wo Frauen seltener erwerbstätig sind und weniger verdienen, was dazu führt, dass sie häufiger ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aufgeben, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern.
  • Länder wie Luxemburg, Griechenland und Kroatien haben den höchsten Gender Care Gap, während Portugal, die Schweiz und Schweden die geringsten Unterschiede aufweisen.
  • Deutschland liegt im Mittelfeld, wobei Frauen etwas mehr als doppelt so häufig pflegen wie Männer.
  • Länder mit höheren Gesamtausgaben für Langzeitpflege wie Schweden, Belgien und die Schweiz haben einen geringeren Gender Care Gap.
  • Deutschland könnte von Ländern wie Schweden oder der Schweiz lernen, indem es mehr in formelle Pflege investiert, um die Qualität und das Angebot zu verbessern und den Aufwand für informelle Pflege zu reduzieren.
  • Eine mögliche Finanzierung könnte durch höhere Steuern oder Beiträge zur Pflegeversicherung erfolgen, und die Pflegeversicherung könnte zu einer Bürgerversicherung erweitert werden.
  • Es sei wichtig, mehr Männer für die informelle Pflege zu mobilisieren, was eine Verringerung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt zur Folge hätte.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Haushaltsausschuss handelt: Bundesgesundheitsministerium muss mit einem Drittel weniger Etat für 2024 auskommen

Haushaltsausschuss handelt: Bundesgesundheitsministerium muss mit einem Drittel weniger Etat für 2024 auskommen

Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums für das Jahr 2024 wurde um ein Drittel auf 16,71 Milliarden Euro gekürzt, wobei der Haushaltsausschuss zusätzlich Mittel für Impfstoffbeschaffung, Datenprojekte im Gesundheitswesen und die Versorgung von Long-Covid-Patienten bereitstellt.

23.01.2024

Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums für das Jahr 2024 wurde um ein Drittel auf 16,71 Milliarden Euro gekürzt, wobei der Haushaltsausschuss zusätzlich Mittel für Impfstoffbeschaffung, Datenprojekte im Gesundheitswesen und die Versorgung von Long-Covid-Patienten bereitstellt.

  • Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das Jahr 2024 beträgt 16,71 Milliarden Euro, was einem Rückgang von etwa einem Drittel im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
  • Der ursprüngliche Regierungsentwurf sah Ausgaben in Höhe von 16,22 Milliarden Euro vor, während dem BMG im Jahr 2023 noch 24,48 Milliarden Euro zur Verfügung standen.
  • Die "pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben" bleibt bei 14,5 Milliarden Euro, wie in den Vorjahren.
  • Die erwarteten Einnahmen werden auf 104,32 Millionen Euro geschätzt, ähnlich dem Wert von 2023 (104,17 Millionen Euro).
  • Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 330,48 Millionen Euro, im Vergleich zu 165,08 Millionen Euro im Regierungsentwurf und 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2023.
  • Die Globale Minderausgabe, die das Ministerium erwirtschaften muss, wurde vom Haushaltsausschuss von 13 Millionen Euro auf 23,57 Millionen Euro erhöht.
  • Neue Mittel in Höhe von 346,23 Millionen Euro wurden für Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 bereitgestellt.
  • Die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die Corona-Pandemie verursachte Belastungen wurden von 10,5 Millionen Euro auf 140,5 Millionen Euro erhöht.
  • Die Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen wurde von 544,77 Millionen Euro auf 486,12 Millionen Euro gekürzt.
  • Projekte und Maßnahmen zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen erhielten eine Mittelerhöhung von 4,65 Millionen Euro auf 32,79 Millionen Euro.
  • Für Aufträge und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik wurden 14,56 Millionen Euro statt der ursprünglich geplanten 4,63 Millionen Euro bereitgestellt.
  • Die Mittel für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung wurden von 17,53 Millionen Euro auf 22,38 Millionen Euro erhöht.
  • Die Mittel für die Aufklärung über den Drogen- und Suchtmittelverbrauch wurden von 15,21 Millionen Euro auf 19,21 Millionen Euro erhöht.
  • Die Ausgaben für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches wurden von 29,38 Millionen Euro auf 38,77 Millionen Euro erhöht, unter anderem für die Erforschung des assistierten Suizids und des Projekts "Pflegehotel und rehabilitativ orientierte Kurzzeitpflege".
  • Sieben Millionen Euro wurden für Modellmaßnahmen zur Versorgung von an Long Covid erkrankten Kindern und Jugendlichen in den Etat aufgenommen.

Entbudgetierung für Hausärzte: Lauterbachs Maßnahmenpaket für eine gestärkte ambulante Versorgung

Entbudgetierung für Hausärzte: Lauterbachs Maßnahmenpaket für eine gestärkte ambulante Versorgung

Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellt nach einem Krisengipfel ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten Versorgung vor. Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, Einführung von Versorgungspauschalen und eine Reform der Gebührenordnung sind Kernpunkte.

10.01.2024

Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellt nach einem Krisengipfel ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten Versorgung vor. Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, Einführung von Versorgungspauschalen und eine Reform der Gebührenordnung sind Kernpunkte. Gebietsärztliche Verbände äußern Unzufriedenheit, während der Minister auch eine Reduzierung von Arzneiregressen und Entbürokratisierung in Praxen verspricht. Fachärzte zeigen sich unzufrieden über mangelnde Berücksichtigung ihrer Interessen. Pflegeverbände fordern eine Neuaufteilung von Aufgaben zur Entlastung der Praxen.

 

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Gesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten Versorgung nach einem Krisengipfel mit Vertretern verschiedener medizinischer Verbände.
  • Das Paket zielt darauf ab, Hausärzte zu entbudgetieren und sieht die Einführung von zwei neuen Pauschalen vor, um hausärztliche Leistungen besser und berechenbarer zu honorieren.
  • Das Maßnahmenpaket wird in zwei Versorgungsgesetzen umgesetzt, wobei das erste noch in diesem Monat vorgelegt werden soll. 
  • Die Honorarreform soll einen dreistelligen Millionenbetrag für Hausärzte bedeuten, was zu einer Stabilisierung der Finanzen in diesem Bereich führen soll.
  • Gesundheitsminister Lauterbach kündigt einen fast vollständigen Verzicht auf Arzneiregresse an und betont einen verstärkten Vertrauensansatz in der medizinischen Praxis.
  • Die hausärztliche Versorgung steht im Fokus des Ministers, da der Versorgungsdruck in den Praxen zunimmt und aktive Hausärzte im Durchschnitt älter werden, während bereits heute rund 5.000 Hausärzte fehlen.
  • Das geplante Maßnahmenpaket umfasst die Entbudgetierung aller hausärztlichen Leistungen, die Einführung einer jahresbezogenen hausärztlichen Versorgungspauschale, eine Vorhaltepauschale für echte Versorgerpraxen sowie eine Vergütung für qualifizierte Hitzeberatung vulnerabler Menschen.
  • Gesundheitsminister Lauterbach beabsichtigt, die Quartalslogik zu beenden und Praxen zu entlasten, indem Krankschreibungen und Rezepte telefonisch ausgestellt werden können. Regresse sollen ebenfalls reduziert werden.
  • Kritik kommt indes von gebietsärztlichen Verbänden hinsichtlich unzureichender Berücksichtigung der Fachärzte und Bedenken über Versorgungsengpässe und längere Wartezeiten.
  • Die Pflege fordert eine andere Aufgabenverteilung, um Praxen zu entlasten, und betont, dass Pflegekräfte keine Konkurrenz, sondern ein ergänzendes Puzzleteil in der Gesundheitsversorgung sind.