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Ärztestatistik 2024: Nachwuchs reicht nicht für stabile Versorgung
Ärztestatistik 2024: Nachwuchs reicht nicht für stabile Versorgung
Trotz eines leichten Wachstums bei der Zahl der Ärzte bleibt die Entwicklung der ärztlichen Versorgung hinter dem Bedarf zurück. Besonders der demografische Wandel und die Ruhestandswelle verschärfen die Lage.
20.06.2025
Trotz eines leichten Wachstums bei der Zahl der Ärzte bleibt die Entwicklung der ärztlichen Versorgung hinter dem Bedarf zurück. Besonders der demografische Wandel und die Ruhestandswelle verschärfen die Lage.
Zahlen zur Gesamtentwicklung:
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Die Gesamtzahl der in Deutschland gemeldeten Ärzte stieg 2024 um 2,1 % auf rund 581.000.
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Davon waren etwa 437.000 tatsächlich berufstätig - ein Zuwachs von 2,0 % im Vergleich zum Vorjahr.
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Das Niveau von +2,5 % Wachstum aus dem Jahr 2019 wurde nicht wieder erreicht. Auch ein Nachholeffekt nach den pandemiebedingten Schwächejahren bleibt aus.
Entwicklung nach Tätigkeitsformen:
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Die Zahl der niedergelassenen Ärzte sank 2024 um 1,5 % auf 106.623. Seit 2019 entspricht das einem Rückgang von 8,3 %.
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Die Zahl der angestellten Ärzte im ambulanten Bereich wuchs um 7,1 % auf 64.341 - das sind +47,6 % im 5-Jahresvergleich.
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Insgesamt waren zum Jahresende 2024 170.964 Ärzte ambulant tätig, ein Anstieg von +1,6 % gegenüber 2023 (+6,9 % seit 2019).
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Bei Behörden und Körperschaften wuchs die Arztzahl um 1,7 %, insgesamt um +17,5 % seit 2019 - vor allem durch Neueinstellungen in Gesundheitsämtern.
Altersstruktur und Ruhestand:
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23 % der berufstätigen Ärzte sind älter als 60 Jahre, mehr als 9 % sogar älter als 65 - diese bleiben teils über das Rentenalter hinaus im Dienst.
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Besonders viele Ärzte über 65 arbeiten in:
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Psychosomatischer Medizin & Psychotherapie: 40 %
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Allgemeinmedizin: 20 %
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In den kommenden Jahren werden etwa 10.000 Ärzte pro Jahrgang aus der Altersgruppe 60-65 in Rente gehen.
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Dagegen umfasst die Altersgruppe 35-39 jährlich nur etwa 12.200 Ärzte - stark gestützt durch Zuwanderung.
Rolle der internationalen Fachkräfte:
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2024 wurden 5.383 neue ausländische Ärzte erstmalig registriert.
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Ohne Zuwanderung würde die Ärzteschaft jährlich um ca. 2.000 Personen schrumpfen.
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Die Zahl der berufstätigen Ärzte ohne deutschen Pass erreichte 2024 ein Allzeithoch von 68.102 (+6,8 % zu 2023).
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Mehr als 15 % der Ärzte haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.
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Haupt-Herkunftsländer:
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Syrien: 7.042
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Rumänien: 4.682
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Türkei: 3.169
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Russland: 3.110
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Österreich: 3.036
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Griechenland: 2.991
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Abwanderung nimmt zu:
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2.197 Ärzte verließen Deutschland im Jahr 2024, davon 1.279 Deutsche.
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Zielländer:
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Schweiz: 675
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Österreich: 331
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Sonstige EU-Staaten: 550
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Ausbildung und Facharztentwicklung:
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2024 wurden 15.378 Facharztanerkennungen erteilt - ein Zuwachs von +3,4 % zum Vorjahr (+11,6 % seit 2019).
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Besonders deutlich stieg die Zahl der neuen Fachärzte für Allgemeinmedizin: 2.140 Anerkennungen, +5,4 % gegenüber 2023 (+26,3 % seit 2019).
--> Das moderate Wachstum der Ärzteschaft kann den bevorstehenden Ruhestand vieler erfahrener Mediziner nicht ausgleichen. Ohne qualifizierte Zuwanderung wäre der Personalmangel deutlich gravierender. Zugleich nimmt die Abwanderung deutscher Ärzte ins Ausland zu - bei stabil bleibender Ausbildungskapazität.
PKV-Standardtarif: Beiträge steigen ab Juli 2025 um 25 Prozent
PKV-Standardtarif: Beiträge steigen ab Juli 2025 um 25 Prozent
Zum 1. Juli 2025 erwartet viele privat Krankenversicherte im Standardtarif eine kräftige Beitragsanhebung.
13.06.2025
Zum 1. Juli 2025 erwartet viele privat Krankenversicherte im Standardtarif eine kräftige Beitragsanhebung. Laut Süddeutscher Zeitung steigen die monatlichen Prämien von derzeit 400 € auf etwa 500 €, was einem Plus von 25 % entspricht.
Hintergrund und Details:
- Der Standardtarif wurde 1994 eingeführt und ist bei allen privaten Krankenversicherern einheitlich geregelt.
- Ziel ist der Schutz älterer Versicherter vor finanzieller Überforderung.
- Beitragserhöhungen sind jedoch erlaubt - zuletzt erfolgte im Vorjahr eine Erhöhung um 9,3 %.
Zugang zum Standardtarif ist streng geregelt:
- Mindestalter: 65 Jahre, alternativ 55 Jahre bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € jährlich (2025).
- Versicherte müssen:
- seit mindestens 10 Jahren privat vollversichert sein,
- ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben.
Alternative für Nicht-Berechtigte:
- Wer die Bedingungen nicht erfüllt, kann nur in den Basistarif wechseln.
- Dieser ist meist teurer als der Standardtarif - und auch dort steigen die Beiträge ebenfalls zum 1. Juli 2025.
Bereits zum Jahresbeginn 2025 gab es spürbare Erhöhungen:
- Zum 1. Januar stiegen die Beiträge für rund 2/3 der Privatversicherten.
- Gleichzeitig erhöhten fast alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge.
- Im Durchschnitt verteuerten sich die PKV-Beiträge um 12 % zu Jahresbeginn.
Privatversicherte im Standardtarif müssen sich auf einen massiven Beitragsanstieg im Sommer 2025 einstellen. Wer keinen Zugang zu diesem Tarif hat, zahlt im Basistarif meist noch mehr - bei ebenfalls steigender Belastung.
GKV-Arzneimittelausgaben steigen im 1. Quartal 2025 um 4,6 Prozent – starke Zuwächse bei modernen Therapien
GKV-Arzneimittelausgaben steigen im 1. Quartal 2025 um 4,6 Prozent - starke Zuwächse bei modernen Therapien
Im Zeitraum Januar bis März 2025 verzeichnete die gesetzliche Krankenversicherung Arzneimittelausgaben in Höhe von 14,6 Mrd. Euro. Damit lagen die Ausgaben 4,6 % höher als im Vorjahreszeitraum. Der Statistikdienstleister IQVIA berichtet dies in seinem aktuellen Quartalsbericht.
11.06.2025
Im Zeitraum Januar bis März 2025 verzeichnete die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Arzneimittelausgaben in Höhe von 14,6 Mrd. €. Damit lagen die Ausgaben 4,6 % höher als im Vorjahreszeitraum. Der Statistikdienstleister IQVIA berichtet dies in seinem aktuellen Quartalsbericht.
Kerndaten aus dem GKV-Markt:
- Die Rabattvertrags-Einsparungen sind in der genannten Summe noch nicht berücksichtigt.
- Im 1. Quartal wurden 189,4 Mio. Arzneimittelpackungen über die GKV finanziert - ein leichtes Plus von 0,4 % im Vergleich zum Vorjahr.
Besonders starke Umsatzsteigerungen zeigten folgende Arzneimittelgruppen:
- GLP-1-Agonisten / Antidiabetika: +67,6 % - größter Zuwachs unter den Top-10-Gruppen.
- SGLT2-Hemmer / Antidiabetika: +17,0 %.
- Zytostatische Hormonantagonisten: +15,6 %.
- Proteinkinasehemmer und weitere onkologische bzw. immunmodulierende Wirkstoffe: +13,1 %.
Entwicklung im gesamten Pharmamarkt (Apotheke + Klinik):
- Umsatzanstieg: +7,0 %.
- Absatzwachstum: +0,4 %.
Apothekenmarkt im 1. Quartal 2025:
- Umsatzwachstum: +6,4 %.
- Insgesamt wurden 443,9 Mio. Packungen abgegeben - ein Plus von 1,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal.
- Der Gesamtwert der abgegebenen Medikamente lag bei 14,2 Mrd. €, einschließlich Privatrezepte und rezeptfreier Präparate.
Die Arzneimittelausgaben steigen in nahezu allen Marktsegmenten, insbesondere durch moderne Antidiabetika und onkologische Therapien. Auch im Apothekenmarkt zeigt sich ein deutliches Wachstum sowohl im Umsatz als auch in der Packungsanzahl - ein Trend, der die finanzielle Belastung im Gesundheitswesen weiter erhöht.
Hausärztliche Leistungen ab Q4/2025: Diese GOPs sind künftig voll extrabudgetär
Hausärztliche Leistungen ab Q4/2025: Diese GOPs sind künftig voll extrabudgetär
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat konkretisiert, welche hausärztlichen Leistungen künftig vollständig extrabudgetär vergütet werden - ein zentraler Bestandteil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG).
10.06.2025
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat konkretisiert, welche hausärztlichen Leistungen künftig vollständig extrabudgetär vergütet werden - ein zentraler Bestandteil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Die Uneinigkeit zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen machte ein Schiedsverfahren nötig, dessen Ergebnisse inzwischen veröffentlicht wurden.
Was wird entbudgetiert?
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Ab dem 4. Quartal 2025 werden alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 (hausärztlicher Bereich) vollständig vergütet.
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Auch Hausbesuche gemäß den GOP-Nummern 01410-01413 sowie 01415 (inkl. GOP mit Suffix) zählen dazu, ausgenommen sind dabei Besuche durch Kinder- und Jugendmediziner.
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Voraussetzung: Diese Leistungen müssen im jeweiligen KV-Bezirk im Jahr 2023 zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gehört haben.
Bereits extrabudgetäre Leistungen bleiben außen vor
Folgende GOPs, die schon extrabudgetär abgerechnet wurden, sind nicht Teil der neuen Entbudgetierung:
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03008, 03011-03015 (Terminvermittlungszuschläge)
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03222 (Medikationsplan)
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03325, 03326 (Telemonitoring)
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03355 (Echtzeit-Glukosemessung)
Diese Positionen werden nicht auf den hausärztlichen MGV-Anteil angerechnet, der als Grundlage zur Budgetierung 2023 diente.
Vergütung: Keine Begrenzung mehr
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Die entbudgetierten Leistungen werden ohne Obergrenze zum jeweils geltenden regionalen Euro-Gebührenordnungspreis abgerechnet.
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Sollte der errechnete MGV-Anteil für Hausärzte nicht ausreichen, müssen die Kassen die Differenz nachzahlen.
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Überzahlungen aus früheren Quartalen werden gegengerechnet.
Nicht einbezogen in die Entbudgetierung:
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Leistungen aus der Psychosomatik: GOP 35100 und 35110
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Ultraschalluntersuchungen, obwohl diese vom Hausärzteverband ebenfalls als typische hausärztliche Leistungen gefordert wurden
Wie diese Positionen künftig budgetiert werden, ist noch nicht entschieden.
Vorhaltepauschale: Einigung weiter offen
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Die neue hausärztliche Vorhaltepauschale, ebenfalls Teil des GVSG, soll die GOP 03040 ersetzen.
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Noch herrscht keine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband über deren endgültige Ausgestaltung.
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Es besteht Konsens über eine sogenannte Konvergenzphase, die einen stufenweisen Übergang für Hausarztpraxen ermöglichen soll.
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Geplant ist eine Staffelung der neuen Pauschale nach Strukturmerkmalen wie:
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Besuchstätigkeit (z. B. Haus- oder Pflegeheimbesuche)
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Öffnungszeiten, die sich am Versorgungsbedarf orientieren
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Mindestanzahl an betreuten Patienten
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Nutzung digitaler TI-Anwendungen (Telematikinfrastruktur)
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Dramatischer Rückgang: Jede 5. Apotheke seit 2008 verschwunden
Dramatischer Rückgang: Jede 5. Apotheke seit 2008 verschwunden
Die Apothekenlandschaft in Deutschland hat in den vergangenen 15 Jahren einen erheblichen Rückgang erlebt. 2008 existierten bundesweit noch rund 21.300 Apotheken - heute sind es laut aktuellen Angaben nur noch 16.908. Das entspricht einem Rückgang von etwa 4.500 Apotheken bzw. 21 %.
06.06.2025
Die Apothekenlandschaft in Deutschland hat in den vergangenen 15 Jahren einen erheblichen Rückgang erlebt. 2008 existierten bundesweit noch rund 21.300 Apotheken - heute sind es laut aktuellen Angaben nur noch 16.908. Das entspricht einem Rückgang von etwa 4.500 Apotheken bzw. 21 %.
Die Ursachen für diese Entwicklung liegen vor allem in zunehmender Bürokratie, Lieferengpässen und wirtschaftlichem Druck. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) schlägt Alarm und fordert die Bundesregierung auf, zugesagte Reformen aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.
Die wichtigsten Forderungen im Überblick:
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Höhere Vergütung pro Rezept:
Seit 2013 erhalten Apotheken 8,35 € pro abgegebenem Kassenrezept.
Die ABDA fordert eine Erhöhung auf mindestens 9,50 €, in ländlichen Regionen sogar auf 11 €. -
Kostenausgleich für gestiegene Betriebsausgaben:
Die Preise für Personal, Energie und Miete sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Die derzeitige Vergütung deckt diese laufenden Mehrkosten nicht ausreichend. -
Bessere Honorierung bei Lieferengpässen:
Für die Beschaffung nicht verfügbarer Medikamente erhalten Apotheken aktuell lediglich 0,50 € zusätzlich. Angesichts des wachsenden Zeitaufwands fordert die ABDA eine deutlich höhere Pauschale. -
Weniger Bürokratie, mehr Handlungsspielraum:
Apothekenteams verbringen viel Zeit mit organisatorischem Mehraufwand durch Lieferprobleme. Gefordert wird eine Entlastung, z. B. durch mehr Entscheidungsfreiheit bei der Abgabe von Alternativpräparaten. -
Nachwuchsmangel gefährdet die Versorgung:
Immer mehr Pharmazieabsolventen zieht es in die Industrie. Das erschwert die Nachbesetzung von Apothekenleitungen, vor allem im ländlichen Raum.
Trotz des Rückgangs an Apotheken ist die flächendeckende Versorgung derzeit noch gewährleistet - vor allem für ältere Menschen wäre ein weiterer Rückgang jedoch problematisch. ABDA-Präsident Thomas Preis warnt, dass ohne politische Gegenmaßnahmen die wohnortnahe Versorgung langfristig nicht mehr gesichert sei.
Zi-Studie: Hausärzte durch Primärarztsystem weniger belastet als gedacht
Zi-Studie: Hausärzte durch Primärarztsystem weniger belastet als gedacht
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat aktuelle Daten veröffentlicht, die zeigen: Bei einer gut durchdachten Umsetzung eines verbindlichen Primärarztsystems würde sich die Mehrbelastung für Hausarztpraxen deutlich geringer darstellen als zunächst angenommen.
30.05.2025
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat aktuelle Daten veröffentlicht, die zeigen: Bei einer gut durchdachten Umsetzung eines verbindlichen Primärarztsystems würde sich die Mehrbelastung für Hausarztpraxen deutlich geringer darstellen als zunächst angenommen.
Kernaussagen der Analyse:
- Im besten Fall würden Hausärzte pro Tag nur 2 zusätzliche Patientenkontakte haben.
- Hochgerechnet wären das etwa 380 zusätzliche Behandlungsfälle pro Jahr und Praxis - deutlich weniger als das rechnerische Maximum von 2.000 Fällen jährlich.
- Grundlage der Berechnung: 111,8 Mio. Behandlungsfälle aus dem Jahr 2023 bei 50,6 Mio. erwachsenen GKV-Versicherten, bei denen keine Überweisung dokumentiert war.
Stufen der Belastung je nach Annahme:
- Ursprünglich wurde eine Spanne von 217 bis 1.944 Zusatzkontakten pro Jahr genannt.
- Bei Annahme, dass ein Hausarztbesuch bereits im selben Quartal stattfand, reduziert sich diese Zahl auf ca. 600 pro Jahr.
- Wenn zusätzlich angenommen wird, dass Überweisungen auch im Vorquartal ausgestellt worden sein könnten, sinkt die Zahl weiter auf 169.
- Zuzüglich 214 Fällen von Patienten, die ausschließlich Fachärzte aufsuchen, ergibt sich das rechnerische Minimum von ca. 380 zusätzlichen Kontakten jährlich.
Ausschlaggebend: Gesetzliche Ausgestaltung
- Die Höhe der tatsächlichen Zusatzbelastung hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung des Systems ab.
- Wird ein starres Quartalsprinzip beibehalten, ist die Belastung höher.
- Wenn Überweisungen auch über das Quartal hinaus gültig sind und Fachärzte auf Basis einer Erstüberweisung weitere Fachkollegen einbeziehen dürfen, sinkt der Aufwand spürbar.
Bereits heute „Primärarzt-konformes" Verhalten:
- Rund 21 Mio. gesetzlich Versicherte folgen bereits jetzt einem primärärztlichen Behandlungspfad, obwohl dieser rechtlich nicht verpflichtend ist.
- Für diese Patienten würde sich durch ein verbindliches System kaum etwas ändern.
Kommentar Zi-Vorstand:
Dr. Dominik von Stillfried, Vorstand des Zi, betont:
- Die Politik müsse die gesetzliche Regelung so gestalten, dass Hausarztpraxen nicht übermäßig belastet werden.
- Eine dauerhafte Bindung an eine Hausarztpraxis und flexiblere Überweisungsregeln könnten die Versorgung effizienter machen und den Aufwand begrenzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.