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Bundeshaushalt 2026: Gesundheitsetat steigt auf 20,09 Mrd. Euro

Bundeshaushalt 2026: Gesundheitsetat steigt auf 20,09 Mrd. Euro

Der geplante Bundeshaushalt für 2026 sieht deutlich höhere Ausgaben für den Gesundheitsbereich vor. Insgesamt sollen 20,09 Mrd. Euro bereitgestellt werden - das sind 789 Mio. Euro mehr als 2025.

27.08.2025

Der geplante Bundeshaushalt für 2026 sieht deutlich höhere Ausgaben für den Gesundheitsbereich vor. Insgesamt sollen 20,09 Mrd. € bereitgestellt werden - das sind 789 Mio. € mehr als 2025.

  • Gesamtvolumen & Kernausgaben:

    • Gesamtetat Gesundheit: 20,09 Mrd. € (2025: 19,3 Mrd. €)

    • Hauptposten: Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds unverändert bei 14,5 Mrd. € (seit 2017 fixiert)

    • Zusätzlich: Darlehen an den Gesundheitsfonds von 2,3 Mrd. €

    • Damit entfallen insgesamt 16,8 Mrd. € auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Pflegeversorgung:

    • Mittel werden um +1 Mrd. € aufgestockt

    • Geplante Ausgaben 2026: 1,58 Mrd. €

    • Davon 1,5 Mrd. € als Darlehen an den Ausgleichsfonds der Sozialen Pflegeversicherung

    • Experten und Krankenkassen betonen: Diese Summen reichen nicht aus, um künftige Beitragserhöhungen in GKV oder Pflege zu verhindern

  • Cybersicherheit:

    • Zuschüsse steigen von bisher 2 Mio. € (2025) auf 189 Mio. € (2026)

    • Ziel: Stärkung der IT-Sicherheit in Einrichtungen des Gesundheitswesens

  • Internationale Beiträge:

    • Zahlungen an internationale Organisationen, u. a. WHO: 39,3 Mio. € (2025: 36,3 Mio. €)

  • Prävention & Gesundheitsverbände:

    • Geplante Ausgaben 2026: 721 Mio. €

    • Einsparung gegenüber 2025: -238 Mio. € (2025: 959 Mio. €)

  • Impfstoffbeschaffung & spezielle Projekte:

    • Zuschüsse für zentrale Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen sinken von 427 Mio. € (2025) auf 59 Mio. € (2026)

    • Modellprojekte zur Versorgung von Kindern & Jugendlichen mit Long-COVID bleiben stabil bei 15 Mio. €

  • Öffentlicher Gesundheitsdienst & Aufklärung:

    • Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst: 52 Mio. €

    • Mittel für gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung: 24,4 Mio. €

  • Forschung:

    • Forschungsvorhaben & -einrichtungen: 163 Mio. €

    • Im Vergleich: 2025 standen noch 173 Mio. € zur Verfügung (Reduzierung um 10 Mio. €)

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Fazit:
Der Etat 2026 für Gesundheit steigt zwar auf über 20 Mrd. €, doch die Schwerpunktsetzung zeigt deutliche Verschiebungen: massive Aufstockung bei Pflege und Cybersicherheit, starke Kürzungen bei Prävention und Impfstoffbeschaffung. Fachleute bezweifeln, dass die vorgesehenen Darlehen an GKV und Pflege ausreichen, um die absehbaren Kostensteigerungen ohne Beitragserhöhungen abzufedern.

129 Krankenhäuser auf dem Land erhalten 79 Mio. Euro Förderung

129 Krankenhäuser auf dem Land erhalten 79 Mio. Euro Förderung

Im Jahr 2026 erhalten 129 Krankenhäuser in ländlichen Regionen zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 79 Mio. Euro, um die stationäre Versorgung sicherzustellen.

21.08.2025

  • Im Jahr 2026 erhalten 129 Krankenhäuser in ländlichen Regionen zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 79 Mio. €, um die stationäre Versorgung sicherzustellen.

  • Das sind 18,8 Mio. € mehr als im laufenden Jahr.

  • Die Mittel stammen aus den Töpfen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).

  • Die Liste der förderfähigen, bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wurde fristgerecht zwischen GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) abgestimmt.

 

Förderhöhe und Verteilung:

  • Basisförderung für Krankenhäuser mit 1-2 notwendigen Fachabteilungen: 500.000 €

  • Jede weitere Fachabteilung: zusätzlicher Zuschlag von 250.000 €

  • Gesetzlich vorgesehen: 500.000-1.000.000 € pro Krankenhaus

  • Verteilung 2026:

    • 91 Häuser: 500.000 €

    • 18 Häuser: 750.000 €

    • 20 Häuser: 1.000.000 €

 

Neue Standorte und Qualitätsaspekte:

  • Vier neue Kinder- und Jugendmedizin-Standorte sowie ein weiterer Grundversorger wurden aufgenommen.

  • Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis betont:

    • Die Förderung unterstützt die wohnortnahe Versorgung auf dem Land.

    • Qualitätskriterien bleiben wichtig, jedoch müssen geförderte Standorte künftig nicht mehr nachweisen, dass sie an der Notfallversorgung teilnehmen.

    • Dies bedeutet mehr Geld aus Beitragsgeldern ohne verpflichtenden Qualitätsnachweis - eine kritische Anmerkung im Sinne der Versicherten und Arbeitgeber.

 

Voraussetzungen für den Zuschlag:

  • Krankenhäuser müssen Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 136c Abs. 3 S. 2 SGB V erfüllen.

  • Berücksichtigt werden folgende Krankenhausarten:

    • Standorte mit je einer Abteilung für Innere Medizin und Chirurgie + Basisnotfallversorgung

    • Krankenhäuser mit geburtshilflicher Fachabteilung

    • Einrichtungen mit Kinder- und Jugendmedizin

  • Die Zuschläge werden auch ausgezahlt, wenn das Krankenhaus kein Defizit aufweist.

  • Nach KHVVG entfällt die Pflicht, die Notfallversorgung nachzuweisen, für die betreffenden Fachabteilungen.

Orientierungswert 2026: Erste Verhandlungsrunde zwischen KBV und Krankenkassen ohne Fortschritt

Orientierungswert 2026: Erste Verhandlungsrunde zwischen KBV und Krankenkassen ohne Fortschritt

Die erste Gesprächsrunde zur Anpassung des Orientierungswertes ab 01.01.2026 zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband blieb am Dienstag (19.08.2025) erwartungsgemäß ohne Ergebnis.

20.08.2025

Die erste Gesprächsrunde zur Anpassung des Orientierungswertes (OW) ab 1.1.2026 zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband blieb am Dienstag (19.08.2025) erwartungsgemäß ohne Ergebnis.

Laut KBV-Chef Dr. Andreas Gassen liegen die Vorstellungen der beiden Seiten „noch weit auseinander".

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorsitzender, betonte:

Krankenkassen argumentierten regelmäßig, dass nur Kostenentwicklungen der Vorjahre für den OW herangezogen werden könnten.

Gerade das sei aktuell entscheidend: Die Gehälter von Oberärzten in Kliniken stiegen im Vorjahr um über 6 % - dieser Anstieg müsse auch in der Anpassung des OW berücksichtigt werden.

 

 

Kritik der KBV:

  • Das bisherige Angebot der Krankenkassen sei „völlig unzureichend".
  • Steigende Kosten der Praxen und die angespannte wirtschaftliche Lage würden darin nicht berücksichtigt.
  • Hauptprobleme seien:
    • gestiegene Personalkosten im nichtärztlichen Bereich,
    • fehlender Inflationsausgleich, der seit Jahren hinterherhinke.

 

Hintergrund:

  • Die KBV fordert eine spürbare Aufstockung der Finanzmittel für die ambulante Versorgung.
  • Argument: Rund 95 % aller Behandlungsfälle werden in Praxen versorgt, die dafür nur etwa 16 % der gesamten GKV-Ausgaben erhalten.

 

Verfahren:

  • Anders als klassische Tarifverhandlungen ist das Vorgehen bei OW-Anpassungen gesetzlich geregelt.
  • Maßgeblich sind u. a. Entwicklungen bei ärztlichem Einkommen, Personalkosten, Energie, Miete und Investitionen.

 

Nächste Schritte:

Nach mehreren Vorbereitungstreffen auf Arbeitsebene werden die Gespräche kommende Woche im Bewertungsausschuss fortgesetzt.

Fast jeder Zweite unzufrieden mit dem Gesundheitssystem – Unzufriedenheit seit 2021 fast verfünffacht

Fast jeder Zweite unzufrieden mit dem Gesundheitssystem - Unzufriedenheit seit 2021 fast verfünffacht

Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) wächst der Unmut in der Bevölkerung über das deutsche Gesundheitssystem deutlich:

13.08.2025

Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) wächst der Unmut in der Bevölkerung über das deutsche Gesundheitssystem deutlich:

  • Im Juli gaben 47 % der Befragten an, weniger zufrieden oder unzufrieden zu sein.
  • 40 % sind zufrieden, nur 12 % vollkommen oder sehr zufrieden.
  • Im Januar lag der Anteil der Unzufriedenen noch bei 30 %.
  • Seit 2021 hat sich die Unzufriedenheit nahezu verfünffacht.

 

Ursachen laut TK:

  • Gefühl, für steigende Beiträge keinen angemessenen Gegenwert zu erhalten.
  • Lange Wartezeiten auf Arzttermine als Hauptkritikpunkt.

 

Reaktionen:

  • Deutsche Stiftung Patientenschutz spricht vom „steilsten Vertrauensabstieg in der Gesundheitspolitik" innerhalb weniger Monate.
  • Kritik an der Bundesregierung (Schwarz-Rot), wichtige soziale Themen in Kommissionen abzuschieben.
  • Hinweis: Im Bundeshaushalt 2026 sind keine zusätzlichen Mittel für Gesundheit oder Pflege vorgesehen.

 

Finanzlage & Forderungen:

  • TK fordert Sofortprogramm, um Beitragserhöhungen 2026 ohne Leistungskürzungen zu verhindern.
  • Einsparpotenzial u. a. bei Arzneimittelkosten.
  • Ziel: Zeitgewinn für umfassende Strukturreformen.
  • Prognose der Krankenkassen: Für 2026 wird mit einem Defizit von bis zu 8 Mrd. € gerechnet.

Virchowbund fordert + 7 Prozent Honorarsteigerung für Praxen

Virchowbund fordert + 7 Prozent Honorarsteigerung für Praxen

Kosten steigen deutlich schneller als Einnahmen - Verband warnt vor Gefährdung der ambulanten Versorgung

12.08.2025

Vor den anstehenden Finanzverhandlungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten verlangt der Virchowbund (Verband der niedergelassenen Ärzte) eine Honorarerhöhung von mindestens + 7 % für die ambulante Versorgung.

 

Hintergrund und Forderungen:

  • Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Praxisaufwendungen zuletzt um 5,79 %, während die Einnahmen nur um 1 % zunahmen.
  • Steigerungen bei Personalkosten:
    • + 6 % für Medizinische Fachangestellte
    • + 6 % bei Oberarztgehältern, die als Referenz für den kalkulatorischen Arztlohn dienen
    • Weitere Tarifsteigerungen bereits beschlossen
  • Inflation: 2,2 % (2024) und 5,9 % (2023)

 

Position des Virchowbundes:

  • Praxen gehören zur kritischen Infrastruktur und benötigen eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung.
  • Ohne ausreichende Mittel droht bis 2040 eine deutliche Verschlechterung der medizinischen Versorgung.
  • Etwa 100.000 Haus- und Facharztpraxen behandeln den Großteil aller Fälle, erhalten jedoch nur einen Bruchteil der Finanzmittel im Vergleich zum stationären Bereich.
  • Einsparungen im ambulanten Bereich seien der falsche Weg.

 

Der Verband warnt: Ohne sofortige finanzielle Anpassungen könnte die ambulante Versorgung in den kommenden Jahren massiv unter Druck geraten.

Ab 2026: Mehrere vertragsärztliche Leistungen nicht mehr extrabudgetär vergütet

Ab 2026: Mehrere vertragsärztliche Leistungen nicht mehr extrabudgetär vergütet

Bewertungsausschuss empfiehlt Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung - rund 17 Mio. Euro betroffen

07.08.2025

Ab dem 1. Januar 2026 werden zahlreiche bislang extrabudgetär vergütete Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt - betroffen sind unter anderem Laboruntersuchungen, Glukosemessungen und probatorische Sitzungen mit einem Gesamtvolumen von zuletzt 17,3 Mio. €.

  • Der Bewertungsausschuss hat empfohlen, mehrere bisher extrabudgetär vergütete Leistungen ab dem 1. Januar 2026 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. 
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) setzen diese Empfehlungen regional um.

 

Hintergrund und Gründe:

  • Die Empfehlung basiert auf einer stabilen oder rückläufigen Inanspruchnahme der betroffenen Leistungen.
  • Der finanzielle Bedarf sank von 33,8 Mio. € im Jahr 2023 auf 17,3 Mio. € im Jahr 2024.
  • Das entspricht einem Rückgang von 16,5 Mio. €.
  • Grundlage ist ein Verfahren aus 2014, das eine extrabudgetäre Vergütung neuer Leistungen zunächst für 2 Jahre vorsieht - danach erfolgt die Integration in die MGV, wenn keine steigende Fallzahl vorliegt.
  • Die Überführung findet immer zum Jahresbeginn statt, also ab 1. Januar eines Abrechnungsjahres.

 

Betroffene Leistungsbereiche und GOPs:
Interstitielle Glukosemessung:

  • GOP 13360 → MGV
  • GOP 04590 → Kinderarzt-MGV (voll vergütet nach regionalem Euro-Gebührenmaßstab)
  • GOP 03355 → Hausarzt-MGV (ebenfalls voll vergütet)

Probatorische Sitzungen im Krankenhaus:

  • GOP 01410K, 01413K → Hausarzt-MGV

Orale Hyposensibilisierung mit Palforzia (gegen Erdnussallergie):

  • GOP 30133, 30134 → MGV

Untersuchung auf SARS-CoV-2:

  • GOP 32779, 32816 → MGV

Serologische und genetische Labordiagnostik:

  • Antikörper-Nachweis gegen Adeno-assoziierte Viren: GOP 32674 → MGV
  • Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis: GOP 01833 → MGV
  • Genotypisierung des CYP2D6-Metabolisierungsstatus: GOP 32865 → MGV


Fazit: Ab 2026 fließen zahlreiche vertragsärztliche Leistungen mit rückläufigem Leistungsbedarf in die MGV ein. Die extrabudgetäre Vergütung entfällt damit in vielen Fällen, die Finanzierung erfolgt künftig über das reguläre Vergütungssystem der KVen - abhängig von regionalen Gebührenordnungen.