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Explosionsartiger Anstieg der Pflegebedürftigen: Lauterbach warnt vor akuter Krise

Explosionsartiger Anstieg der Pflegebedürftigen: Lauterbach warnt vor akuter Krise

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen überraschend starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gemeldet.

28.05.2024

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen überraschend starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gemeldet. Diese Entwicklung stelle ein akutes Problem für die Pflegeversicherung dar. Lauterbach betont, dass das aktuelle Beitragssystem das Leistungsniveau der Pflege nicht aufrechterhalten kann und eine umfassende Finanzreform in der Pflege notwendig ist, jedoch wahrscheinlich erst in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden kann.

 

Hier die wichtigsten Aussagen im Überblick:

  • Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen um über 360.000 Personen, anstatt der erwarteten 50.000.
  • Der unerwartet starke Anstieg stelle die Pflegeversicherung vor erhebliche Herausforderungen.
  • Der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach beschriebene "Sandwich-Effekt" zeige, dass sowohl die ältere Generation als auch die ersten Babyboomer gleichzeitig auf Pflege angewiesen seien, was zu einem explosionsartigen Anstieg der Pflegebedürftigen führe.
  • Das derzeitige Beitragssystem könne das notwendige Leistungsniveau nicht aufrechterhalten, was eine umfassende Finanzreform erforderlich mache. Diese Reform werde jedoch voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden können.

GVSG verabschiedet: Was das neue Gesetz für Patienten und Ärzte bedeutet

GVSG verabschiedet: Was das neue Gesetz für Patienten und Ärzte bedeutet

Das Bundeskabinett hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet, das umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der hausärztlichen, ambulanten und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland vorsieht.

24.05.2024

Das Bundeskabinett hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet, das umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der hausärztlichen, ambulanten und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland vorsieht. Die Reformen zielen u. a. darauf ab, die Attraktivität des Hausarztberufs zu steigern, die Bürokratie zu verringern und die kommunale medizinische Versorgung zu stärken. Ein geplanter Bonus für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung wurde gestrichen.


Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:


Steigerung der Attraktivität des Hausarztberufs:

  • Aufhebung der bisherigen Budgetvorgaben und Quartalspauschalen: Praxisbudgets werden abgeschafft, sodass jede erbrachte Leistung vollständig vergütet wird, was die finanzielle Attraktivität für Hausärzte erhöht.
  • Einführung von Jahrespauschalen für Patienten, die den Quartalsbezug ersetzen.
  • Bereitstellung von Vorhaltepauschalen für Hausarztpraxen zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung.
  • Abschaffung der Arzneimittelregresse: Hausärzte werden von Regressansprüchen für verordnete Arzneimittel entlastet, was die Bürokratie verringert und die Planungssicherheit erhöht.

 

Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung:

  • Einführung einer separaten Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen.
  • Schaffung zusätzlicher Versorgungsaufträge für besonders vulnerable Patientengruppen, um den Zugang zur Therapie zu erleichtern.

 

Stärkung der Pflegeprofession:

  • Berufsorganisationen der Pflegeberufe erhalten Antrags- und Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), was ihre Position und Einflussnahme in der Gesundheitsversorgung stärkt.

 

Erleichterung der Gründung kommunaler MVZ:

  • Kommunen wird die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtert, um die lokale medizinische Versorgung zu verbessern und die Arztdichte in unterversorgten Gebieten zu erhöhen.

 

Geplantes Verbot investorengetriebener MVZ:

  • Ein Verbot investorengetriebener MVZ soll im weiteren parlamentarischen Verfahren diskutiert werden, ebenso wie die Wiedereinführung von Gesundheitskiosken und das Verbot der Homöopathie als Kassenleistung.

 

Streichung des HZV-Bonus:

  • Der geplante 30-Euro-Bonus für Patienten, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, wurde gestrichen, nachdem er auf Widerstand gestoßen war.

 

Beschleunigung der Hilfsmittelbewilligungen:

  • Schnellere Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel, um schwerkranken und behinderten Patienten einen besseren Zugang zu den notwendigen medizinischen Hilfsmitteln zu ermöglichen.

 

Erhöhung der Transparenz und Servicequalität der GKV:

  • Einführung eines digitalen Informations- und Vergleichsangebots für die gesetzliche Krankenversicherung, um die Beratungsqualität zu verbessern und den Wettbewerb unter den Kassen zu fördern.


Weiterer Fortgang: Laut Lauterbach ist dieses Gesetz "eilbedürftig" und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beraten werden.

 

Weitere Details zum Gesetz finden Sie hier.

Sukzessive Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte

Sukzessive Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte

Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte macht Fortschritte. Erste private Krankenversicherungen bieten bereits das E-Rezept an. Im zweiten Halbjahr 2024 soll die Rollout-Phase laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf weitere Versicherungsunternehmen ausgeweitet werden.

22.05.2024

Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte macht Fortschritte. Erste private Krankenversicherungen bieten bereits das E-Rezept an. Im zweiten Halbjahr 2024 soll die Rollout-Phase laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf weitere Versicherungsunternehmen ausgeweitet werden.

  • Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG und andere private Krankenversicherungen haben begonnen, das E-Rezept für ihre Versicherten anzubieten.
  • Arztpraxen und Apotheken erhalten sukzessive die erforderlichen Software-Updates, um die Bearbeitung von E-Rezepten für Privatversicherte zu ermöglichen.
  • Privatversicherte können ihre E-Rezepte entweder über die E-Rezept-App oder mittels eines ausgedruckten E-Rezept-Tokens in den Apotheken einlösen.
  • Zur Kostenerstattung benötigen Privatversicherte einen Kostenbeleg, der digital oder als Ausdruck nach der Einlösung des Rezepts erstellt werden kann.
  • Die digitale Erstellung von Kostenbelegen ist bei den meisten Anbietern erst noch in der Umsetzung. 
  • Papierhafte Kostenbelege können über die meisten Apothekensysteme jedoch bereits ausgedruckt werden.

Erfolgreiche Einführung neuer Apothekenleistungen: Eine Strategie für die Zukunft

Erfolgreiche Einführung neuer Apothekenleistungen: Eine Strategie für die Zukunft

Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Apotheken gewinnt angesichts aktueller Herausforderungen, wie der Einführung des E-Rezepts, immer mehr an Bedeutung.

15.05.2024

Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Apotheken gewinnt angesichts aktueller Herausforderungen, wie der Einführung des E-Rezepts, immer mehr an Bedeutung.

Analyse und Vorbereitung zur Einführung neuer Dienstleistungen in Apotheken

  • Identifizierung neuer Leistungen
  • Abstimmung mit der Unternehmensphilosophie
  • Bewertung des Nutzens für die Apotheke und Zielgruppen
  • Einschätzung finanzieller und personeller Aufwände
  • Bestimmung der benötigten Kompetenzen im Team

 

Projektplanung

  • Klarer Beschreibungsrahmen für das Angebot, Rollenverteilung und Zeitrahmen
  • Festlegung von Arbeitsabläufen und Qualifikationsanforderungen
  • Ressourcenplanung inklusive Kosten und Schulungen
  • Einbindung der Mitarbeiter

 

Ressourcenmanagement

  • Wirtschaftliche Bewertung unter Kosten-Nutzen-Aspekten
  • Optimierung von Arbeitsabläufen und Ressourcennutzung
  • Berücksichtigung aller Kosten, inklusive Arbeitskräfte und Materialien
  • Einbeziehung nicht-monetärer Vorteile der neuen Dienstleistung

 

Fazit

  • Kontinuierliche Weiterentwicklung als Schlüssel zum Erfolg: In einer sich wandelnden Apothekenlandschaft ist es entscheidend, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Kundenbedürfnisse zu erfüllen.
  • Herausforderungen wie die Einführung des E-Rezepts als Chance begreifen: Trotz der vielfältigen Herausforderungen, insbesondere der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts im gesamten Bundesgebiet, können Apotheken diese als Chance sehen, um sich zu differenzieren und neue Wege der Kundenbetreuung zu beschreiten.
  • Positionierung durch innovative Angebote wie Impfungen und pharmazeutische Dienstleistungen: Die Möglichkeit, innovative Dienstleistungen wie Impfungen anzubieten oder pharmazeutische Beratungsdienste zu erweitern, ermöglicht es Apotheken, sich als wichtige Anlaufstelle für Gesundheitsversorgung zu etablieren und sich von Mitbewerbern abzuheben.

Ärztetag fordert: Mehr Steuerung und Koordination in der Patientenversorgung

Ärztetag fordert: Mehr Steuerung und Koordination in der Patientenversorgung

Deutscher Ärztetag in Mainz beschließt Maßnahmen zur Steuerung und Koordination der Patientenversorgung

14.05.2024

Der 128. Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass Hausarztpraxen künftig eine zentrale Rolle als erste Anlaufstelle für Patienten einnehmen sollen, um die Versorgung effektiver zu steuern und zu koordinieren.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick zu den Forderungen des Ärztetags zur Steuerung der Patientenversorgung

  • Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetages in Mainz unterstützen mit großer Mehrheit einen Antrag des BÄK-Vorstands für mehr Steuerung und Koordination in der Versorgung.
  • Diese Maßnahme soll den steigenden Versorgungsbedarf und die unstrukturierte Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen angehen.

 

Gründe für eine stärkere Steuerung:

  • Delegierte betonen die Notwendigkeit angesichts einer ungefilterten Inanspruchnahme ohne Sinn und Verstand.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung des Systems dringend erforderlich ist.

 

Empfohlene Systemänderungen:

  • Patienten sollen künftig eine Arztpraxis als ersten Anlaufpunkt wählen, i. d. R. soll dies eine Hausarztpraxis sein.
  • Diese Praxis soll für alle gesundheitlichen Anliegen der Patienten zuständig sein und die Koordination der Weiterbehandlung bei Fachärzten übernehmen.

 

Weitere Aspekte des Antrags:

  • Der unmittelbare Zugang zur gynäkologischen und augenärztlichen Versorgung bleibt unberührt.
  • Chronisch kranke Patienten mit intensivem fachärztlichen Bedarf sollen weiterhin von den behandelnden Fachärzten koordiniert werden.

 

Empfohlene Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung:

  • Entbudgetierung der primärärztlich erbrachten und auf Überweisung erfolgten Leistungen.
  • Einführung eines Schulfachs Gesundheit zur Förderung der Gesundheitskompetenz.
  • Förderung der interprofessionellen Versorgung und additive Finanzierung des nicht-ärztlichen Personals.
  • Nutzung digitaler Lösungen zur Organisation an den Schnittstellen und zur Vermeidung von Reibungsverlusten zwischen den Sektoren.

 

Forderung nach Eigeninitiative der Ärzteschaft:

  • Dr. Tilman Kaethner aus Niedersachsen warnt davor, auf weitere Schritte durch Politik oder Krankenkassen zu warten und fordert die Ärzteschaft auf, selbst aktiv zu werden.

Leicht gestiegene Arztausgaben für GKV-Versicherte im Jahr 2023

Leicht gestiegene Arztausgaben für GKV-Versicherte im Jahr 2023

2024 wird die GKV erstmals die 300-Milliarden-Euro-Marke der Ausgaben knacken - so der GKV-Spitzenverband.

13.05.2024

2024 wird die GKV erstmals die 300-Milliarden-Euro-Marke der Ausgaben knacken - so der GKV-Spitzenverband.

  • Der Bundesgesundheitsminister traf sich kürzlich zu einem Gespräch mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie Leistungserbringern im Gesundheitswesen, um über die Ausgabenentwicklung zu debattieren.
  • Es wird erwartet, dass die Kassen in diesem Jahr erstmals über 300 Millionen Euro ausgeben werden. Dabei könne man Begehrlichkeiten der Leistungserbringer ohne Anhebung des Beitragssatzes nicht beachten.
  • Der GKV-Schätzerkreis prognostizierte im November 2023 einen Kostenzuwachs von 5,8 % für das aktuelle Jahr. Es wird erwartet, dass die Kassen in diesem Jahr erstmals über 300 Millionen Euro ausgeben werden.
  • Insgesamt sind die stationären Kosten am stärksten gestiegen. Laut GKV-Spitzenverband betragen die Kosten für stationäre Behandlungen 93,56 Milliarden Euro, was einen Zuwachs von 6,2 % ausmacht.
  • Einzig die Pro-Kopf-Ausgaben für ärztliche Behandlungen seien mit + 0,9 % nahezu konstant geblieben.
  • Der GKV-Schätzerkreis geht davon aus, dass die Gesamtausgaben für das Jahr 2023 um 4,5 % gestiegen sind.