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Eigenanteile in der Pflege könnten massiv steigen – Lauterbach fordert Reform
Eigenanteile in der Pflege könnten massiv steigen – Lauterbach fordert Reform
Ohne umfassende Änderungen in der Pflegefinanzierung könnten die Eigenanteile auf bis zu 4.000 € pro Monat ansteigen, so der Bundesgesundheitsminister.
19.08.2024
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnt vor einem deutlichen Anstieg der Eigenanteile in der Pflege, wenn die Finanzierung nicht grundlegend überarbeitet wird. In einem Interview mit der Funke Mediengruppe äußerte er die Befürchtung, dass die Eigenanteile in ein paar Jahren auf 4.000 € pro Monat ansteigen könnten, falls keine Reform erfolgt.
- Aktuell liegen die Eigenanteile für Pflege je nach Bundesland zwischen 2.600 € und 3.300 € pro Monat.
- Lauterbach betonte, dass viele ältere Menschen bereits jetzt Angst haben, ins Pflegeheim zu müssen, weil die Kosten für sie kaum tragbar sind.
- Er nannte die Situation „unwürdig" und wies darauf hin, dass die Pflege auf dem jetzigen Niveau nicht beibehalten werden kann, ohne zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen. Nach der Sommerpause will Lauterbach entsprechende Vorschläge präsentieren.
- Auch der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, äußerte sich kritisch zur aktuellen Situation. Seit 2017 seien die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner im Durchschnitt um 65 % gestiegen. Lanz forderte die Bundesländer daher auf, ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten der Pflegeheime nachzukommen, was eine Entlastung von durchschnittlich 485 € pro Monat für die Heimbewohner bedeuten würde.
- Der Arbeitgeberverband Pflege unterstreicht die Dringlichkeit einer Reform und verweist auf eine Prognose des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), wonach bis 2027 etwa 36.000 Pflegefachkräfte fehlen werden.
- Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands, sieht Handlungsbedarf, um mit weniger Fachpersonal mehr Pflegebedürftige zu versorgen. Ohne Reformen würden immer mehr Pflegebedürftige unversorgt bleiben.
- Greiner betonte, dass ein Systemwechsel notwendig sei, um Pflegepersonal von Bürokratie zu entlasten und den Personaleinsatz effizienter zu gestalten. Statt sich auf Formulare und Quoten zu konzentrieren, müsse die Pflegequalität am Wohl der Pflegebedürftigen gemessen werden.
- Der demografische Wandel könne nicht „wegreguliert" werden. Greiner hob hervor, dass die Pflegeversorgung der älteren Bevölkerung durch das Engagement des Pflegepersonals und die Verantwortung der Pflegeunternehmen gesichert werden müsse.
- Die Prognose des IW vom 9. August zeigt, dass in Deutschland bis 2027 etwa 728.000 Fachkräfte fehlen werden, vor allem im Verkauf, der Kinderbetreuung, der Sozialarbeit und der Pflege.
Krankenhausreform startet ab Januar 2027
Krankenhausreform startet ab Januar 2027
Bundesregierung legt neuen Zeitplan fest: Rechtsverordnung bis März 2025, Finanzierung ab 2026 – Fachkrankenhäuser profitieren von erweiterten Kooperationsmöglichkeiten.
16.08.2024
Die geplante Reform des Krankenhaussystems soll laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage eines Bundestagsabgeordneten ab Januar 2027 in Kraft treten. Das Gesundheitsministerium erklärt, dass die Reform derzeit in parlamentarischen Beratungen behandelt wird.
- Die Rechtsverordnung zur Reform soll bis spätestens 31. März 2025 erlassen werden.
- Bis dahin gelten die 60 Leistungsgruppen und Qualitätsvorgaben, die bereits in der Krankenhausreform von Nordrhein-Westfalen definiert wurden.
- Zusätzlich werden fünf weitere Leistungsgruppen auf Bundesebene eingeführt: Infektiologie, Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie Notfallmedizin.
- Fachkrankenhäuser erhalten mehr Flexibilität und können bestimmte Leistungen in Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern und in Verbünden erbringen, anstatt diese selbst vorhalten zu müssen. Diese Erweiterung soll die Effizienz der stationären Versorgung steigern.
- Die Eckpunkte der Krankenhausreform wurden bereits im Juli 2023 vorgestellt und der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundestag diskutiert. Ziel von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist es, das Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode zu verabschieden.
- Die Finanzierung der Reform soll im Jahr 2026 beginnen und über einen Zeitraum von zehn Jahren laufen.
- Es besteht die Möglichkeit, dass Teile des Gesetzes im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag landen könnten, bevor eine endgültige Einigung erzielt wird.
Apotheken-Reform blockiert: Bundesforschungsministerium legt Veto gegen neue Regelungen ein
Apotheken-Reform blockiert: Bundesforschungsministerium legt Veto gegen neue Regelungen ein
Streit um Apotheken-Reform: Das Apotheken-Reformgesetz von Karl Lauterbach steht unter Druck - Das Bundesforschungsministerium legt ein Veto ein, und auch die FDP zeigt sich ablehnend.
15.08.2024
Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebracht werden soll, steht vor erheblichen Hürden. Ein Leitungsvorbehalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verzögert aktuell den Fortschritt der Reform. Besonders die geplante Änderung, die es ermöglichen würde, Apotheken ohne die ständige Anwesenheit eines approbierten Apothekers zu betreiben, sorgt derzeit für Widerstand.
- Das BMBF hat offiziell einen Leitungsvorbehalt gegen das Vorhaben eingelegt, der insbesondere die Einführung von § 3a der Apothekenbetriebsordnung betrifft: Geplant ist, dass pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und Pharmazieingenieure Apotheken in Abwesenheit eines Apothekers leiten können, sofern dieser per Telepharmazie verfügbar ist. Eine Anwesenheit der Inhabers wäre nur noch für mindestens acht Stunden pro Woche vorgeschrieben.
- Laut BMBF wird derzeit geprüft, ob Apotheker weiterhin die persönliche Verantwortung in den Filialapotheken tragen sollten. Eine Entscheidung steht noch aus, und ein Kabinettsbeschluss am 21. August ist unsicher.
- Widerstand kommt indes nicht nur von der Apothekerschaft, die um das Fremd- und Mehrbesitzverbot fürchtet, sondern auch vom Bundesjustizministerium (BMJ), das noch an einer Rechtsprüfung arbeitet. Auch verfassungsrechtliche Bedenken wurden von Udo di Fabio, einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter, vorgebracht.
- Finanzminister Christian Lindner (FDP) äußerte ebenfalls Ablehnung gegenüber der "Apotheke light". Die FDP unterstützt in dieser Frage die Position der Apothekerschaft.
- Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in letzter Instanz entscheiden.
Beitragserhöhungen: Sozialabgaben sollen 2025 deutlich ansteigen
Beitragserhöhungen: Sozialabgaben sollen 2025 deutlich ansteigen
Im Wahljahr 2025 werden die Sozialbeiträge voraussichtlich um 1 Prozentpunkt auf 42,5 % des Bruttolohns steigen, mit weiteren Erhöhungen in den kommenden Jahren.
13.08.2024
Im Wahljahr 2025 werden die Sozialbeiträge voraussichtlich um 1 Prozentpunkt auf 42,5 % des Bruttolohns steigen, mit weiteren Erhöhungen in den kommenden Jahren.
- Im kommenden Jahr wird voraussichtlich eine erneute Erhöhung der Sozialbeiträge auf die Arbeitnehmer zukommen: Laut einem aktuellen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der sich auf Einschätzungen von Sozialversicherungsträgern und der Regierung stützt, könnten die Beiträge im Jahr 2025 um 1 Prozentpunkt auf insgesamt 42,5 % des Bruttolohns steigen. Bis zum Jahr 2028 wird sogar eine Erhöhung auf 44 % erwartet.
- Die Hauptgründe für diese Anstiege sind geplante Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
- Der GKV-Spitzenverband rechnet für 2025 mit einem Defizit von 3,5 bis 7 Mrd. €, das durch eine Anhebung des Zusatzbeitrags ausgeglichen werden soll. Der Zusatzbeitrag liegt derzeit bei durchschnittlich 1,6 %.
- Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt aktuell 14,6 % des Einkommens und wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Die neuen Prognosen deuten auf eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um bis zu 0,8 Prozentpunkte hin.
- In der Pflegeversicherung wird ein Defizit von etwa 2,5 Mrd. € erwartet. Um dieses auszugleichen, müsste der Pflegebeitrag von derzeit 4 % auf 4,2 % im Jahr 2025 steigen.
GKV: Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen weiter an
GKV: Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen weiter an
Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat viele Krankenkassen dazu gezwungen, ihren Zusatzbeitrag unterjährig zu erhöhen, nachdem einige bereits zum Jahreswechsel diesen Schritt unternommen hatten.
06.08.2024
Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat viele Krankenkassen dazu gezwungen, ihren Zusatzbeitrag unterjährig zu erhöhen, nachdem einige bereits zum Jahreswechsel diesen Schritt unternommen hatten.
Wichtige Fakten und Zahlen:
- Der allgemeine Beitragssatz zur GKV liegt bei 14,6 %.
- Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte für 2024 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 % angesetzt. Jede Krankenkasse legt jedoch den genauen Beitragssatz basierend auf ihrem Haushalt und der entsprechenden Prüfung durch den Verwaltungsrat individuell fest.
- In den ersten drei Monaten 2024 verzeichneten die Krankenkassen ein Defizit von 776 Mio. €.
- 2023 war ein GKV-weites Defizit von rund 1,89 Mrd. € entstanden.
Erhöhungen der Zusatzbeiträge:
- KKH, mit 1,6 Mio. Versicherten, erhöhte den Zusatzbeitrag zum 1. August auf 3,28 %.
- Knappschaft, mit 1,5 Mio. Versicherten, erhöhte den Zusatzbeitrag um 0,5 Prozentpunkte auf 2,7 %.
- IKK classic, mit mehr als 3 Mio. Versicherten, erhöhte den Zusatzbeitrag um 0,49 Prozentpunkte auf 2,19 %.
- mkk erhöhte den Zusatzbeitrag um 0,7 Prozentpunkte auf 2,5 %.
- Mehrere bundesweit geöffnete Betriebskrankenkassen (BKKen) und die IKK erhöhten bereits zum Juli ihre Zusatzbeiträge auf 2,2 bis 2,55 %.
Kritik und Forderungen:
- Anne-Kathrin Klemm vom BKK Dachverband kritisierte, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber hohe Kosten aufgrund der Untätigkeit von Gesundheitsminister Karl Lauterbach tragen müssen.
- Maßnahmen zur Kostensenkung sollten endlich umgesetzt werden, darunter mehr Digitalisierung, Flexibilisierung beim Personaleinsatz, und eine Reduzierung der Bürokratie.
- Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln auf 7 % könnte den Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte senken.
- Laut BKK Dachverband könnte die Bereitstellung von Finanzmitteln für Bürgergeldbeziehende 9 Mrd. € bzw. 0,5 Beitragssatzpunkte Entlastung bringen.
Ausblick und Prognosen:
- Die Techniker Krankenkasse (TK) erwartet eine Erhöhung der GKV-Beitragssätze auf bis zu 20 % bis zum Ende des Jahrzehnts.
- TK-Vorstand Jens Baas prognostiziert eine durchschnittliche Erhöhung um bis zu 0,6 Prozentpunkte im kommenden Jahr, was einen Beitrag von fast 17 % bedeuten würde.
- Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beobachtet indes eine „dynamische Ausgabenentwicklung in der GKV" und will im Herbst auf Basis der GKV-Schätzerkreisprognose den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Folgejahr festlegen.
- Ziel sollte es dabei sein, die Finanzierung der medizinischen Versorgung nachhaltig und stabil zu gestalten, unter anderem durch stärkere Digitalisierung und den Umbau der Krankenhauskapazitäten.
Elektronische Patientenakte: Umsetzung und Anforderungen für Leistungserbringer
Elektronische Patientenakte: Umsetzung und Anforderungen für Leistungserbringer
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verpflichtend eingeführt.
23.07.2024
Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verpflichtend eingeführt. Im Zugzwang sind nun insbesondere medizinische Leistungserbringer wie Praxen, Kliniken und Apotheken, die die ePA inhaltlich ausstatten müssen. Bevor die ePA landesweit verfügbar ist, soll in Hamburg und Franken eine Testphase von vier Wochen stattfinden. Um den Prozess der Einführung zu erleichtern, bieten sowohl die Gematik als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zahlreiche Informationen und Hilfestellungen an.
Die wichtigsten Punkte zur Einführung der ePA:
- Ab dem 15. Januar 2025 müssen alle Praxen, Kliniken und Apotheken die ePA für alle gesetzlich Versicherten bereitstellen und befüllen können.
- Für Versicherte gilt eine Opt-out-Regelung, das heißt, diese müssen aktiv widersprechen, wenn sie die ePA nicht wollen.
- Eine vierwöchige Testphase beginnt am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Hamburg und Franken. Sofern diese komplikationslos verläuft, ist im Anschluss der bundesweite Roll-out vorgesehen.
- Anfänglich sollen lediglich aktuelle Befunde in die ePA eingegeben werden. Im weiteren Verlauf soll die automatische Integration von digitalen Dokumenten wie E-Rezepten und Medikationsplänen stattfinden.
- Die konkrete Nutzung der ePA hängt stark vom jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) ab. Praxen müssen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und mit einem entsprechenden PVS-Modul ausgestattet sein.
- Praxen, die die ePA nicht unterstützen, müssen mit Kürzungen der Vergütung rechnen. Dies gilt auch für Zahnarztpraxen. (Laut KZBV wird ansonsten die vertragszahnärztliche Vergütung um 1 % gekürzt, bis die Zahnarztpraxis die ePA unterstützt.)
Weitere Informationen:
- Die Gematik bietet auf ihrer Webseite Videos und Fallbeispiele zur ePA an. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Das Bundesgesundheitsministerium hat zusammen mit den Krankenkassen eine Informationskampagne gestartet, um die Bevölkerung umfassend über die ePA zu informieren. Hier gelangen Sie zu der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums.