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G-BA: Beschluss zur Wiedereinführung der Tele-AU am 04.08.2022 erwartet

G-BA: Beschluss zur Wiedereinführung der Tele-AU am 04.08.2022 erwartet

Dass die telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in die Praxen zurückkommen werden, war absehbar: Bereits in der nächsten Sitzung will der G-BA einen entsprechenden Beschluss fassen.

22.07.2022

Dass die telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in die Praxen zurückkommen werden, war absehbar: Bereits in der nächsten Sitzung (04.08.2022) will der G-BA einen entsprechenden Beschluss fassen.

  • Demnach sollen Ärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Erkältungsbeschwerden ihrer Patienten wieder nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen dürfen, so eine aktuelle Diskussion in der letzten Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
    • Zum Hintergrund: Zu Beginn der Corona-Pandemie war eine Sonderregelung in Kraft getreten, die die Tele-AU in den Praxen in der Regelversorgung ermöglichte. Die Regelung galt bis Ende 05/2022. Die erneute Möglichkeit wurde u. a. von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Deutschen Hausärzteverband gefordert.
  • Aufgrund der hohen Corona-Inzidenz ist geplant, am 4. August einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zu fassen. In diesem Zuge soll auch gleich beschlossen werden, ab und bis wann die Tele-AU wieder möglich sein soll.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßt das Vorhaben.

Ambulantes Operieren: Zusätzliche 60 Mio. € zur Förderung bestimmter ambulanter Eingriffe bereitgestellt

Ambulantes Operieren: Zusätzliche 60 Mio. € zur Förderung bestimmter ambulanter Eingriffe bereitgestellt

Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet.

20.07.2022

Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet. 

 

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Um bestimmte Eingriffe zukünftig ambulant erbringen zu können, wird zum 01.01.2023 ein zusätzliches Finanzvolumen in Höhe von 60 Mio. € (ein Plus von ca. 30 % für ausgewählte Leistungen) zur Verfügung gestellt.
  • Es bestehe zudem ein Bedarf in einem nächsten Schritt die gestiegenen Hygieneanforderungen in die Vergütung aufzunehmen, so der KVB-Chef Andreas Gassen.
  • Parallel dazu laufen auch Beratungen zwischen der GKV, KBV und der DKG zur Anpassung des AOP-Katalogs, wodurch eine möglichst umfassende Ambulantisierung erreicht werden soll.
  • Das IGES Institut legte ein Gutachten vor, das 2.500 medizinische Leistungen auswies, die grundsätzlich Ambulantisierungspotenzial besitzen und in den AOP-Katalog aufgenommen werden sollen. Auf dieser Grundlage soll der Katalog erweitert werden.
  • Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) begrüßte im Großen und Ganzen die Einigung, sieht allerdings noch Klärungsbedarf bei einigen Details, wie bspw. dem gewünschten Facharztstatus, der zur Leistungserbringung nötig sein soll.
  • Hinsichtlich des weiteren Vorgehens sei es laut Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC) Jörg-A. Rüggeberg, „in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren".

Gesundheitsausgaben: Jeder sechste Euro steuert der Staat bei

Gesundheitsausgaben: Jeder sechste Euro steuert der Staat bei

Der Anteil an staatlichen Zuschüssen bei den Gesundheitsausgaben erreichte 2020 einen Höchststand. Bedingt durch die Corona-Pandemie schießt der Staat jeden sechsten Euro bei den Gesundheitsausgaben zu.

14.07.2022

Der Anteil an staatlichen Zuschüssen bei den Gesundheitsausgaben erreichte 2020 einen Höchststand. Bedingt durch die Corona-Pandemie schießt der Staat inzwischen jeden sechsten Euro bei den Gesundheitsausgaben zu.

  • Die Corona-Pandemie beeinflusst die Struktur der Gesundheitsausgaben im Jahr 2020 stark.
  • Der staatliche Zuschuss stieg 2020 von 51,6 Mrd. € auf 67,9 Mrd. € an. Dies entspricht einem Zuwachs um 31,5 %.
  • Der Anteil der Staatstransfers nahm um 3 Prozentpunkte auf 15,7 % der laufenden Gesundheitsausgaben zu. Dies ist der stärkste Anstieg seit dem Erhebungsjahr 1992.
  • Ursache für den Anstieg waren u. a. 9,9 Mrd. € für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Aufwendungen für den Ankauf von Schutzmasken.

Stellenanzeigen: Originelle Ansprachen sind auch für Ärzte erlaubt

Stellenanzeigen: Originelle Ansprachen sind auch für Ärzte erlaubt

In Stellenanzeigen sind Formulierungen wie "coole Typen" zulässig, solange keine Diskriminierung stattfindet.

27.06.2022

In Stellenanzeigen sind Formulierungen wie "coole Typen" zulässig, solange keine Diskriminierung stattfindet.

  • Auch Ärzte wählen heutzutage originelle Stellenanzeigen um Praxispersonal zu gewinnen.
  • Das Arbeitsgericht (ArbG.) Koblenz hat entschieden, dass auch Ärzte in ihren Stellenanzeigen nach "coolen Typen" suchen dürfen. "Cool" ist laut dem ArbG. unabhängig vom Alter und ist demanch keine diskriminierende Formulierung.
  • Auch der Begriff "Typ" sei geschlechtsunspezifisch und schließt demzufolge keine Personengruppe aus.
  • Inzwischen gibt es eine ausgefeilte Rechtssprechung über zulässige beziehungsweise unzulässige Formulierungen. Nicht erlaubt ist beispielsweise, wenn Arbeitgeber nach "jungen" Bewerberinnen und Bewerbern suchen oder ein Geschlecht bei der Suche ausgeschlossen wird.
  • Beschreibt der Arzt seine Praxis in der Stellenanzeige als "jung", kann dies ebenfalls ein Indiz für Diskriminierung sein. Ältere potenzielle Kandidaten könnten dabei vor einer Bewerbung abschrecken. Der Begriff "dynamsich" ist hingegen erlaubt.

Gesundheitsministerkonferenz: Initiative gegen Investoren-MVZ

Gesundheitsministerkonferenz: Initiative gegen Investoren-MVZ

Die Gesundheitsministerkonferenz möchte Initiative im Bundesrat gegen investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren auch in der Zahnmedizin starten.

24.06.2022

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) möchte Initiative im Bundesrat gegen investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auch in der Zahnmedizin starten.


  • Gesundheitsministerinnen und -minister sehen Handlungsbedarf bei den fortschreitenden Investorentätigkeiten im Bereich der MVZ.
  • Sie plädieren für die Einschränkung von privaten Investoren bei der Gründung und dem Betrieb von MVZ.
  • Fremdinvestoren mit ausschließlichem Kapitalinteresse sollen ausgeschlossen werden. Hierfür müsste das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geeignete Regelungen im Bereich des Beruferechts treffen.
  • Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßen den Beschluss.
  • Die KZBV sieht eine große Gefahr für die Patientenversorgung durch die steigende Zahl an versorgungsfremden Großinvestoren und Hedgefonds bei der zahnärztlichen Versorgung.
  • Nun liegt es am Bundesgesundheitsministerium schnell aktiv zu werden. Ansonsten könnte eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nachhaltig beschädigt werden.
  • Ebenfalls sollte diese Thematik im Bereich der ärztlichen Versorgung geregelt werden.
  • Das BMG sollte auch prüfen, ob neben der Begrenzung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren auch weitere gesetzliche Erforderlichkeiten in das Sozialgesetzbuch (§ 95 Abs. 1b SGB V) eingeführt werden sollten.
  • Ziel sollte die Begrenzung von monopolartiger Strukturen, sowie die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung - auch durch MVZ - sein.

E-Rezept: Umsetzung im Apothekenalltag

E-Rezept: Umsetzung im Apothekenalltag

Die elektronische Verordnung von Arzneimitteln soll vorangebracht werden. Doch wie erfolgt die konkrete Umsetzung in Apotheken?

20.06.2022

Überblick über den Ablauf zum Umgang mit dem E-Rezept in Apotheken

  • Das elektronisch signierte Rezept meldet der Arzt mithilfe seines Praxisverwaltungssystems (PVS) an den zentralen Rezeptspeicher. Bei diesem Vorgang produziert das PVS den sog. E-Rezept-Token. Der Token ersetzt eine Art Schlüsselkarte, um an das eigentliche E-Rezept zu gelangen. Auf diesem Token sind die Daten des Patienten, sowie die des verordneten Arztes gespeichert. Ebenfalls enthält der Token die Medikamentenverordnung inklusive Dosierung.
  • Der Arzt kann zwischen vier verschiedenen Verordnungsmöglichkeiten auf dem E-Rezept wählen:
    • Fertigarzneimittel-Verordnung
    • Wirkstoffverordnung
    • Freitext-Verordnung
    • Rezeptur
  • Die Apotheke erhält den Token entweder persönlich über den Kunden, durch Zusendung des Barcodes oder durch Zuweisung des Rezeptes mittels einer App.
  • Der Token ermöglicht der Apotheke das E-Rezept abzurufen, zu bearbeiten und anschließend abzurechnen. Damit die Apotheke dies tun kann, müssen folgende technischen Voraussetzungen vorliegen: