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Vorschläge der Innungskrankenkassen zur Bewältigung des GKV-Defizits

Vorschläge der Innungskrankenkassen zur Bewältigung des GKV-Defizits

Um dem GKV-Defizit entgegenzuwirken, fordern die Innungskrankenkassen eine breitere Einnahmebasis in der GKV.

26.08.2022

Um dem GKV-Defizit entgegenzuwirken, fordern die Innungskrankenkassen eine breitere Einnahmebasis in der GKV.

 

Folgende Einnahmequellen könnten nach Ansicht der Innungskrankenkassen (IKK) der GKV bspw. zufließen:

  • Steuereinnahmen auf gesundheitsschädliche Genussmittel:
    • Die GKV sollte an Steuereinnahmen auf gesundheitsschädliche Genussmittel wie Tabak oder Alkohol beteiligt werden. Vorgeschlagen wird bspw. eine 50%-ige Beteiligung der GKV, um Mehreinnahmen zu generieren. Ziel dieser Steuern sei Gesundheitsrisiken und daraus resultierende Kosten einzudämmen.
  • Einführung einer Zuckersteuer:
    • An der Einführung einer Zuckersteuer sollte auch die GKV beteiligt werden. Aktuell ist im Koalitionsvertrag hinsichtlich der Etablierung einer Zuckersteuer nichts enthalten.
  • Absenkung der Umsatzsteuer auf Medikamente
    • Durch eine Senkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 % könnte die GKV ca. 6 Mrd. € einsparen. Vorbild könnten hier die restlichen EU-Länder sein: Ein niedrigerer Umsatzsteuersatz auf Arzneimittel ist fast in jedem EU-Land an der Tagesordnung.

Wann kommt die neue GOÄ? PKV: Kein konkreter Zeitplan!

Wann kommt die neue GOÄ? PKV: Kein konkreter Zeitplan!

Die bestehende GOÄ ist seit 1982 nicht grundlegend aktualisiert worden.

25.08.2022

Inhaltlich scheint sich die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei den Preisbestimmungen schon einige Zeit "auf der Zielgeraden" zu befinden. Doch was das konkret im Zeitablauf heißt, ist nicht bekannt.

  • In der Vergangenheit wurde häufiger mitgeteilt, dass die Ausarbeitung der Novellierung "in Kürze" fertiggestellt sein wird.
  • Bereits im Frühjahr (nach Ostern) hätte der finale Entwurf an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gehen sollen.
  • Aktuell hatten BÄK und PKV-Verband jedoch mitgeteilt, dass die Preisverhandlungen immer noch nicht beendet seien. Erst wenn die finale Fassung von Seiten der Ärzteschaft und der PKV vorliegt, soll das Ganze im Bundesgesundheitsministerium geprüft werden.
  • Ein konkreter Termin, wann der GOÄ-Entwurf an das BMG gehen soll, kann seitens der PKV derzeit nicht bekannt gegeben werden. Daher ist fraglich, wann definitiv mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.
  • Zum Hintergrund: Die neue GOÄ soll u. a. die sprechende Medizin bzgl. der Abrechnung berücksichtigen. Die bestehende GOÄ ist seit 1982 nicht grundlegend aktualisiert worden.

Rückschlag für das E-Rezept? KV Schleswig-Holstein steigt noch vor dem Start aus der Einführungsphase aus!

Rückschlag für das E-Rezept? KV Schleswig-Holstein steigt noch vor dem Start aus der Einführungsphase aus!

Zurück zum Papier? In Sachen E-Rezept bleibt es weiterhin bei einem turbulenten Auf und Ab: Nachdem die gesetzlichen Krankenkassen den Apotheken kürzlich zugesichert hatten, bei etwaigen technisch fehlerhaften E-Rezepten die Kosten für die verordneten/abgerechneten Arzneimittel trotzdem zu übernehmen, bis es im Fachdienst der gematik zu einer entsprechenden Lösung kommt, steigt nun die KV Schleswig-Holstein aus dem Rollout aus.

23.08.2022

Zurück zum Papier? In Sachen E-Rezept bleibt es weiterhin bei einem turbulenten Auf und Ab: Nachdem die gesetzlichen Krankenkassen den Apotheken kürzlich zugesichert hatten, bei etwaigen technisch fehlerhaften E-Rezepten die Kosten für die verordneten/abgerechneten Arzneimittel trotzdem zu übernehmen, bis es im Fachdienst der gematik zu einer entsprechenden Lösung kommt, steigt nun die KV Schleswig-Holstein aus dem Rollout aus.

  • Begründung der KV für diesen Schritt: datenschutzrechtliche Hürden, die eine Umsetzung des E-Rezeptes in den Praxen so nicht zulassen.
  • Zum Hintergrund: Die KV Schleswig-Holstein war neben der KV Westfalen-Lippe eine von zwei KVen, die den stufenweise Rollout ab 01.09.2022 begehen wollte. Nun hat die KV Schleswig-Holstein jedoch den Landesdatenschutzes eingeschaltet. Dieser kam wiederum zu dem Schluss, dass vom Praxisverwaltungssystem erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen seien. Denn die auf dem Markt frei erhältlichen E-Rezept-Apps erlauben jeder Person, die im Besitz eines solchen QR-Codes ist, persönliche Verordnungsdaten einzusehen. 
  • Folge: Für Missbrauch in dieser Hinsicht müssten die verordnenden Ärzte unter Umständen haften. Die KV will nicht zulassen, dass Ärzten hierdurch ein Haftungsrisiko entsteht.
  • Fraglich ist, warum das Problem nicht in der Testphase der gematik erkannt wurde. 
  • Zum Vergleich: Die formale Arzthaftung endet beim "analogen Vorgehen" mit der Übergabe des Rezeptes an den Patienten - egal, was mit dem Rezept letzten Endes passiert bzw. in welche Hände es gerät.
  • Bis sich bei der Problemstellung eine alltagstaugliche Lösung abzeichnet, hält sich die KV-Region erst einmal beim E-Rezept-Rollout zurück.

01.09.2022: Flächendeckender Rollout des E-Rezepts

01.09.2022: Flächendeckender Rollout des E-Rezepts

Laut aktueller Auskunft der gematik kann der bundesweite Rollout der elektronischen Verschreibungen zum 01.09.2022 beginnen, da die Testphase am 31.08.2022 abgeschlossen sein wird.

15.08.2022

Laut aktueller Auskunft der gematik kann der bundesweite Rollout der elektronischen Verschreibungen zum 01.09.2022 beginnen, da die Testphase am 31.08.2022 abgeschlossen sein wird.

  • Die geforderten Qualitätskriterien sind mittlerweile erreicht. Praxen und Kliniken können demnach deutschlandweit die elektronischen Rezepte in der Regelversorgung einsetzen.
  • Gleichzeitig werden die Apotheken flächendeckend die digitalen Verschreibungen annehmen und beliefern können.

 

Zum Ablauf

  • Das Rezept wird verschlüsselt in einem zentralen Dienst der Telematikinfrastruktur gespeichert, nachdem alle Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem e-(Zahn-)Arztausweis signiert wurden.
  • Der Zugriff wird über einen sogenannten „(Zugriffs-)Token" gesteuert, der zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird.
  • Generell haben Patienten die Wahl, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder als Papierausdruck erhalten möchten. Beide Varianten sind sowohl in Vor-Ort-Apotheken als auch im Apothekenversandhandel einlösbar.

 

Zum Hintergrund

  • Durch die Einführung des E-Rezepts werden Veränderungen in der Marktsituation der Apotheken in Form einer weiteren Zunahme des Versandhandels erwartet.
  • Versandapotheken erhoffen sich durch die finale und flächendeckende Umsetzung der elektronischen Verschreibungen ihren bisherigen Rx-Marktanteil in den nächsten Jahren weiter zu steigern.
  • Derzeit spielen die verschreibungspflichtigen Arzneimittel bei den Versandapotheken nur eine untergeordnete Rolle.

eAU: Bis 30.11.2022 wieder möglich – aber ohne zusätzliche Vergütung!

eAU: Bis 30.11.2022 wieder möglich - aber ohne zusätzliche Vergütung!

Kürzlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung (eAU) wieder ermöglicht - befristet bis 30.11.2022. Die Regelung ist bereits in Kraft.

12.08.2022

Kürzlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung (eAU) wieder ermöglicht - befristet bis 30.11.2022. Die Regelung ist bereits in Kraft.

  • Demnach können GKV-Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen ("Erkältung") telefonisch wieder bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Darüber hinaus ist eine einmalige Verlängerung der AU telefonisch für weitere 7 Kalendertage möglich. Die Vertragsärzte müssen sich im Rahmen der eAU persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung ein Bild machen. Selbstverständlich handelt es sich auch nicht um eine Pflicht, sondern jeder Arzt darf selbst im individuellen Fall entscheiden, ob er eine telefonische AU für vertretbar hält, oder ob der Patient bspw. persönlich in die Sprechstunde kommen soll.
  • In die Regelversorgung wurde die Leistung jedoch nicht überführt.
  • Für die Zeit nach dem Auslaufen der befristeten Regelung soll es je nach Infektionsgeschehen zu einer Folgelösung kommen.
  • Ein Manko sieht die Vertragsärzteschaft indes in der fehlenden Vergütung: 04/2020 waren entsprechende Zuschläge für die eingehende telefonische Beratung eingeführt worden. Diese Corona-Sonderregel war jedoch nur bis einschließlich 03/22 berechnungsfähig - auch bei der eAU. Nun erhalten die Ärzte kein Zusatz-Honorar, wenn sie eine aAU durchführen.

Mehr Befugnisse für Pflegekräfte bei der häuslichen Pflege

Mehr Befugnisse für Pflegekräfte bei der häuslichen Pflege

Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhalten Pflegekräfte mehr Befugnisse bei der häuslichen Pflege.

03.08.2022

Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhalten Pflegekräfte mehr Befugnisse bei der häuslichen Pflege, so z. B. bei der Entscheidung über die Dauer und Häufigkeit von Wund- oder Stomaversorgung.

  • Zum Hintergrund: Mit der Entscheidung des G-BA wurde ein Auftrag aus dem Gesundheitsvorsorgungs-Weiterentwicklungsgesetz der Großen Koalition aus 2021 umgesetzt.
  • Pflegefachkräfte sollen nun etwa bei der Wund- und der Stomaversorgung selbstständig über die Dauer und Häufigkeit entscheiden können. Dafür benötigen sie eine Blanko-Verordnung.
  • Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen sowie Vorgaben des Arztes bleiben davon aber unberührt.
  • Mit Inkrafttreten des Beschlusses haben Pflegekräfte nun die Möglichkeit von den „quantitativen Orientierungswerten" abzuweichen und im Sinne des Patienten zu variieren.
  • Zukünftig sollen die Pflegedienste in die Genehmigungsverfahren der Kassen eingebunden werden und ein regelmäßiger Austausch zwischen verordnenden Ärzten und den Pflegekräften intensiviert werden.
  • Was die Pflegefachkräfte künftig selbst verantwortlich entscheiden dürfen, wird nun in die „Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie" aufgenommen. Voraussichtlich sollen auch die Festlegung von Positionswechsel und die Dekubitusprophylaxe darunter fallen.