GVSG verabschiedet: Was das neue Gesetz für Patienten und Ärzte bedeutet
Das Bundeskabinett hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet, das umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der hausärztlichen, ambulanten und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland vorsieht.
24.05.2024
Das Bundeskabinett hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet, das umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der hausärztlichen, ambulanten und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland vorsieht. Die Reformen zielen u. a. darauf ab, die Attraktivität des Hausarztberufs zu steigern, die Bürokratie zu verringern und die kommunale medizinische Versorgung zu stärken. Ein geplanter Bonus für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung wurde gestrichen.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Steigerung der Attraktivität des Hausarztberufs:
- Aufhebung der bisherigen Budgetvorgaben und Quartalspauschalen: Praxisbudgets werden abgeschafft, sodass jede erbrachte Leistung vollständig vergütet wird, was die finanzielle Attraktivität für Hausärzte erhöht.
- Einführung von Jahrespauschalen für Patienten, die den Quartalsbezug ersetzen.
- Bereitstellung von Vorhaltepauschalen für Hausarztpraxen zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung.
- Abschaffung der Arzneimittelregresse: Hausärzte werden von Regressansprüchen für verordnete Arzneimittel entlastet, was die Bürokratie verringert und die Planungssicherheit erhöht.
Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung:
- Einführung einer separaten Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen.
- Schaffung zusätzlicher Versorgungsaufträge für besonders vulnerable Patientengruppen, um den Zugang zur Therapie zu erleichtern.
Stärkung der Pflegeprofession:
- Berufsorganisationen der Pflegeberufe erhalten Antrags- und Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), was ihre Position und Einflussnahme in der Gesundheitsversorgung stärkt.
Erleichterung der Gründung kommunaler MVZ:
- Kommunen wird die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtert, um die lokale medizinische Versorgung zu verbessern und die Arztdichte in unterversorgten Gebieten zu erhöhen.
Geplantes Verbot investorengetriebener MVZ:
- Ein Verbot investorengetriebener MVZ soll im weiteren parlamentarischen Verfahren diskutiert werden, ebenso wie die Wiedereinführung von Gesundheitskiosken und das Verbot der Homöopathie als Kassenleistung.
Streichung des HZV-Bonus:
- Der geplante 30-Euro-Bonus für Patienten, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, wurde gestrichen, nachdem er auf Widerstand gestoßen war.
Beschleunigung der Hilfsmittelbewilligungen:
- Schnellere Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel, um schwerkranken und behinderten Patienten einen besseren Zugang zu den notwendigen medizinischen Hilfsmitteln zu ermöglichen.
Erhöhung der Transparenz und Servicequalität der GKV:
- Einführung eines digitalen Informations- und Vergleichsangebots für die gesetzliche Krankenversicherung, um die Beratungsqualität zu verbessern und den Wettbewerb unter den Kassen zu fördern.
Weitere Details zum Gesetz finden Sie hier.