Unfallversicherung: Steigende Gebühren und neue Leistungen ab Juli - Mehr Honorar für D-Arztpraxen
Die ab Juli wirksame Erhöhung der Gebühren um 4,22 % und die Einführung neuer Leistungen wie Schmerztherapie und telemedizinische Beratungen sollen die Qualität der gesetzlichen Unfallversicherung verbessern und den Versicherten eine umfassendere medizinische Versorgung bieten.
08.07.2024
Ab Juli erhöhen sich die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,22 %, und es werden neue Leistungen eingeführt, darunter spezielle Schmerztherapieangebote.
Zum Hintergrund: Das System zur medizinischen Versorgung und Wiederherstellung von Unfallversicherten nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten ist von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getrennt. Bundesweit sind über 4.200 niedergelassene Ärzte und Klinikärzte als sogenannte Durchgangsärzte (D-Ärzte) tätig. Diese D-Ärzte müssen spezielle Anforderungen an Qualifikation und Ausstattung erfüllen. Vertragsärzte sind zwar verpflichtet, die Erstversorgung bei einem Arbeits- oder Wegeunfall zu übernehmen, müssen den Patienten jedoch anschließend an einen D-Arzt überweisen. Die D-Ärzte sind für die Einleitung und Koordination der Behandlung sowie für die spezialisierte Heilbehandlung verantwortlich, während Vertragsärzte bei leichteren Verletzungen auf Anweisung des D-Arztes die allgemeine Weiterbehandlung durchführen können. Das D-Arztverfahren bietet den teilnehmenden Medizinern eine zusätzliche Einkommensquelle.
Erhöhung der Gebühren:
- Ab dem 1. Juli steigen die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,22 %.
- Diese Erhöhung basiert auf der Veränderungsrate der Grundlohnsumme und wird jährlich bis 2027 angepasst.
- Die Anpassung betrifft alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, die nach der UV-GOÄ abgerechnet werden.
Einführung neuer Leistungen:
Schmerztherapie:
- Ab Juli können D-Ärzte auch schmerzmedizinische Leistungen erbringen.
- Ein neues Kapitel P mit fünf neuen Gebührennummern wurde in die UV-GOÄ aufgenommen.
- Die neuen Leistungen umfassen Erstanamnese (Nr. 6000), Folgebehandlung (Nr. 6001), Besprechung und Koordination mit anderen Therapeuten (Nr. 6002), Erstbericht (Nr. 6003) und Folgebericht (Nr. 6004).
- Vor der Behandlung muss eine Genehmigung durch den Unfallversicherungsträger erfolgen, die für ein Jahr gültig ist.
- Ärzte müssen sich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) registrieren lassen und die Qualitätsanforderungen erfüllen.
Telefonische Reha-Gespräche:
- Neue Abrechnungsnummer 15 für telefonische Reha-Gespräche zwischen Ärzten und Unfallversicherungsträgern.
- Vergütung beträgt 15 € pro Gespräch, maximal dreimal pro Behandlungsfall (drei Monate nach der ersten Inanspruchnahme).
Digitale Radiografie:
- Der Zuschlag für digitale Radiografie (Nr. 5298) entfällt, da solche Geräte mittlerweile Standard sind.
- Die Vergütung wurde zu 25 % in die Grundbeträge der allgemeinen und besonderen Heilbehandlung integriert.
Telemedizinische Beratungsleistungen:
Berufskrankheiten und Hautarztverfahren:
- Neue Nummern 10b und 10c für telemedizinische Beratungen bei Berufskrankheiten und im Hautarztverfahren.
- Diese Leistungen sind nicht an die Einschränkungen bestehender Nummern gebunden und erfordern keine vorherige Kostenzusage oder spezielle Dokumentation.
Weitere Anpassungen:
- Die Leistungsbeschreibung für Fraktursonographie (Nr. 411 und 411a) wurde an den aktuellen medizinischen Stand angepasst.
- Neue Abrechnungsregelungen ermöglichen die Nutzung von Videosprechstunden, um schnelle Arztkontakte bei Hautkrankheiten zu gewährleisten.
Die umfassenden Änderungen und die Einführung neuer Leistungen sollen die Effizienz und Qualität der gesundheitlichen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verbessern.