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Lauterbach kündigt Anhebung der Pflegebeiträge um 0,2 % für 2025 an
Lauterbach kündigt Anhebung der Pflegebeiträge um 0,2 % für 2025 an
Pflegeversicherung in finanzieller Schieflage: Regierung plant kurzfristige Stabilisierung durch Beitragserhöhung, langfristige Lösungen jedoch ausstehend.
13.11.2024
Um die finanzielle Lage der Pflegekassen kurzfristig zu stabilisieren, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte ab 2025 angekündigt; langfristige Reformen sollen jedoch erst in der nächsten Legislaturperiode folgen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt für 2025 eine Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte an. Diese Maßnahme soll die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren.
Eckpunkte der Ankündigung:
- Start der Beitragserhöhung:
- Rentner: ab 1. Juli 2025
- Alle übrigen Versicherten: ab 1. Januar 2025
- Erwartete Zustimmung: Lauterbach rechnet mit keiner Gegenwehr im Bundestag und erwartet die Zustimmung des Bundesrats.
Kritik vom GKV-Spitzenverband:
- Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer kritisiert, dass die Erhöhung zwar kurzfristig hilft, aber das langfristige Finanzproblem der Pflegekassen nicht löst.
- Belastung der Beitragszahler: Die Regierung greife erneut auf die Mittel der Beitragszahler zurück, während der Bundeshaushalt entlastet werde.
Finanzielle Lage der Pflegekassen:
- Aktueller Beitragssatz: 3,4 % (4 % für Kinderlose)
- Erwartetes Defizit für 2025: 1,8 bis 3,5 Mrd. €, im Extremfall bis zu 5,8 Mrd. €
- Kassenvertreter forderten eine stärkere Erhöhung des Beitragssatzes (0,25 bis 0,3 Prozentpunkte).
Hintergrund zur Reform:
- Ampel-Koalition: Lauterbach verweist auf die Bemühungen der Koalition, große Pflegegesetze zu beschließen, wie die Dynamisierung der Pflegeleistungen.
- Verschobene Reformen: Die geplante große Pflegereform konnte nicht umgesetzt werden und soll in der nächsten Legislaturperiode ein zentrales Projekt werden.
- Gesetzliche Änderungen: 16 gesundheitspolitische Gesetze wurden bereits verabschiedet, darunter Regelungen zur Krankenhausreform, die am 1. Januar 2025 starten soll.
Krankenhausreform:
- Lauterbach sieht die Krankenhausreform als notwendigen Schritt, um den Kliniken Sicherheit zu geben.
- Bundesrat: Der Bundesrat wird am 22. November über die Reform beraten. Ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird, ist laut Experten ungewiss.
AOK-Positionspapier: Mehr Eigenverantwortung und Kompetenzen für Therapieberufe
AOK-Positionspapier: Mehr Eigenverantwortung und Kompetenzen für Therapieberufe
Der AOK-Bundesverband fordert eine Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung durch mehr Autonomie und Verantwortung der Therapieberufe.
12.11.2024
Der AOK-Bundesverband fordert eine Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung durch mehr Autonomie und Verantwortung der Therapieberufe. Die wichtigsten Punkte aus dem Positionspapier:
- Zielsetzung: Der Verband betont, dass es nicht nur um höhere Vergütungen für Therapeuten gehen könne. Die Ausgaben für die Heilmittelversorgung haben sich seit 2015 von 6 auf 12 Mrd. € verdoppelt - eine weitere Erhöhung der Ausgaben ohne Mehrwert wird abgelehnt.
- Fokus auf Qualität und Effizienz: Die Reformen sollen verstärkt auf Qualität, Nachhaltigkeit und Effizienz der Heilmittelversorgung abzielen.
- Reform der Berufsgesetze:
- Die Berufsgesetze für Ergotherapeuten und Logopäden sind seit Jahrzehnten unverändert (von 1976 und 1980).
- Für Physiotherapeuten wurde ein neues Berufsgesetz vorbereitet, das das alte von 1994 ersetzen soll.
- Eine Integration von Zertifikatsleistungen in die Ausbildung wird gefordert, um teure Nachqualifikationen zu reduzieren.
- Teilakademisierung der Ausbildung:
- Die AOK spricht sich für eine Kombination aus fachschulischer Ausbildung und Teilakademisierung aus, um die Therapeutenausbildung auf internationales Niveau zu bringen.
- Durch akademische Strukturen sollen Forschung und Lehre gestärkt werden.
- Schulgeldfreiheit: Für eine attraktivere Ausbildung sollte das Schulgeld abgeschafft und über Steuermittel finanziert werden.
- Mehr Autonomie für Therapeuten:
- Therapeuten sollen künftig schrittweise mehr Entscheidungsfreiheit bei der Behandlung erhalten.
- Die kürzlich eingeführte Blankoverordnung in der Ergotherapie und Physiotherapie, bei der Ärzte die Verordnung „blanko" ausstellen, sieht die AOK als richtigen Schritt.
- Ein uneingeschränkter Direktzugang zu Therapeuten wird aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsstandards abgelehnt.
- Wirtschaftliche Verantwortung:
- Mit erweiterten Kompetenzen soll eine „vollumfängliche" wirtschaftliche Verantwortung der Therapeuten einhergehen. Diese Verantwortung soll gesetzlich im SGB V verankert werden.
- Heilmittelversorgungszentren:
- Die Integration der Therapeuten in Primärversorgungs- und spezialisierte Heilmittelversorgungszentren (z. B. für neurologische oder geriatrische Krankheitsbilder) wird angestrebt.
- Hintergrunddaten:
- Die Zahl der von der AOK abgerechneten Heilmittelpraxen stieg von 66.000 in 2015 auf 71.000 in 2024.
- Die Patientenzahl in diesen Praxen erhöhte sich von 4,9 auf 5,1 Mio.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Deloitte-Studie: Dramatische Entwicklung der GKV-Finanzen
Deloitte-Studie: Dramatische Entwicklung der GKV-Finanzen
ie Münchner Unternehmensberatung Deloitte hat sagt eine dramatische Unterdeckung der GKV-Finanzierung voraus: Bis 2050 wird eine Unterdeckung zwischen 380 und 590 Milliarden Euro prognostiziert, die Beitragssätze zwischen 25 und 30 Prozent erfordern würden oder bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen. Die wichtigsten Inhalte:
31.10.2024
Die Münchner Unternehmensberatung Deloitte hat sagt eine dramatische Unterdeckung der GKV-Finanzierung voraus: Bis 2050 wird eine Unterdeckung zwischen 380 und 590 Milliarden Euro prognostiziert, die Beitragssätze zwischen 25 und 30 Prozent erfordern würden oder bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen. Die wichtigsten Inhalte:
Langfristige Unterdeckung:
- Bis 2050 droht ein Defizit von 380 bis 590 Milliarden Euro.
- Beitragssätze könnten auf 25-30 % steigen, alternativ wären bis zu 600 Milliarden Euro jährlich an Bundeszuschüssen nötig.
Kurzfristige Belastungen:
- 2025: Defizit von 46 Milliarden Euro erwartet.
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt voraussichtlich auf 2,5 % (aktuell 1,7 %).
Hauptgründe für finanzielle Engpässe:
- Klinikreform und Förderzuschläge belasten Budgets.
- Entbudgetierung der Hausärzte und Lockerungen der Arzneimittelpreisregulierung.
- Bevölkerungsentwicklung: Eintritt der Babyboomer ins Rentenalter und Zunahme hochaltriger Menschen.
- Medizinischer Fortschritt: Kostenintensive Therapien (z. B. Zell- und Gentherapien).
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen:
- Lohnzuwächse schwächen sich ab, Einnahmen stagnieren.
- Fachkräftemangel und geopolitische Risiken beeinflussen Einnahmen negativ.
Langfristiger Trend:
- Einnahmen wachsen nur um ca. 3 % pro Jahr, Ausgaben dagegen um 4,5-5,2 % pro Jahr.
Empfehlungen von Deloitte für Reformen:
- Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen und Erweiterung beitragspflichtiger Einkünfte.
- Kosten dämpfen durch Reformdruck auf alle Akteure des Gesundheitssystems (Arbeitgeber, Versicherte, Leistungserbringer, Hersteller).
- Beitragserhöhungen und Steuerzuschüsse derzeit schwer umsetzbar, daher dringender Reformbedarf.
Einsatz von Phycisian Assistant (PAs): Modellversuch bei der KVNo
Einsatz von Phycisian Assistants (PA): Modellversuch bei der KVNo
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) plant im nächsten Jahr ein Modellprojekt, um den Einsatz von Physician Assistants (PA) in bis zu 20 Praxen im Rheinland zu erproben.
31.10.2024
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) plant im nächsten Jahr ein Modellprojekt, um den Einsatz von Physician Assistants (PA) in bis zu 20 Praxen im Rheinland zu erproben. Ziel ist es, die Unterstützung der Ärzte durch PA zur Sicherstellung der Patientenversorgung zu testen.
- Die KVNo strebt an, PA stärker in den Praxisalltag zu integrieren.
- Für das Modellprojekt sollen bis zu zehn Hausarzt- und zehn Facharztpraxen über einen Zeitraum von zwölf Monaten gewonnen werden, in denen jeweils ein PA im Praxisteam mitarbeitet.
- Im Rahmen des Modellversuchs soll auch ein Finanzierungsvorschlag für PA entwickelt werden, da das derzeitige Vergütungssystem diese Personalkosten noch nicht abbilde.
- Unter niedergelassenen Ärzten bestehen jedoch Vorbehalte gegenüber dem Einsatz von PA, insbesondere in Bezug auf Haftungsfragen und Delegationsmöglichkeiten.
- Bisher arbeiten Physician Assistants hauptsächlich im stationären Bereich. Mit dem Modellprojekt möchte die KVNo diese Berufsgruppe auch für den ambulanten Sektor gewinnen. Das Projekt wird von der KVNo und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung evaluiert.
- Eine Befragung der KVNo im Frühjahr 2024 ergab, dass 58 Praxen bereits PA beschäftigen.
- Größere Praxen mit über zwei Ärzten, eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen und die Beschäftigung weiterqualifizierter Medizinischer Fachangestellter (MFA) seien förderlich für den Einsatz von PA.
apoBank veröffentlicht neue Existenzgründungsanalyse
apoBank veröffentlicht neue Existenzgründungsanalyse
Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Entscheidung zur Niederlassung bei Ärzten aller Fachrichtungen überwiegend durch die Übernahme einer Einzelpraxis erfolgt. In 51 Prozent der Fälle wurde eine Einzelpraxis übernommen.
30.10.2024
Nach eigenen Angaben hat die apoBank Daten aus 3.325 durch sie in den Jahren 2022 und 2023 begleiteten Existenzgründungen zusammen mit dem Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) ausgewertet, davon 940 hausärztliche und 2.385 fachärztliche. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Entscheidung zur Niederlassung bei Ärzten aller Fachrichtungen überwiegend durch die Übernahme einer Einzelpraxis erfolgt. In 51 Prozent der Fälle wurde eine Einzelpraxis übernommen.
Die weiteren Ergebnisse:
- Investionsvolumina: Die Investitionssummen seien insgesamt nur moderat gestiegen.
- Verteilung: Rund 60 Prozent entscheiden sich für eine Einzelpraxis, während 40 Prozent Kooperationen bevorzugen.
- Berufsausübungsgemeinschaften (BAG): 22 Prozent der Gründer traten in eine BAG ein, oft durch Übernahme eines bestehenden Anteils. Die Preise für diese Eintritte liegen meist höher als für Einzelpraxen.
- Hausarztpraxen: Eine hausärztliche Praxisübernahme kostete durchschnittlich 110.100 Euro, wobei zusätzliche 78.100 Euro für Ausstattung und Modernisierung investiert wurden, was Gesamtinvestitionen von etwa 188.200 Euro ergab. Neugründungen fänden nur in ca. 10 Prozent der Fälle statt und liegen im Schnitt bei 205.800 Euro.
- Gynäkologie und Innere Medizin: Die Übernahme einer Einzelpraxis in der Gynäkologie lag bei 171.500 Euro und in der Inneren Medizin bei 189.200 Euro. Ein BAG-Beitritt war teurer, mit Preisen bis zu 323.800 Euro.
- Psychiatrie und Psychotherapie: Niedrigere Investitionen (62.000 Euro) für Einzelpraxen durch geringere Medizintechnik-Bedürfnisse. Ein BAG-Beitritt war hier jedoch mit 121.200 Euro deutlich teurer.
- Orthopädie: Die Investitionen für die Übernahme einer orthopädischen Einzelpraxis betrugen im Durchschnitt über eine halbe Million Euro (505.300 Euro inkl. Modernisierung). BAG-Übernahmen waren hier mit 472.900 Euro etwas günstiger.
- Teilzeitoptionen: Besonders Psychotherapeuten und Psychiater wählen oft Teilzulassungen (75 Prozent), während nur acht Prozent der Hausärzte diese Möglichkeit nutzen.
- Preisentwicklung: Die Preise für Teilzulassungen sind kaum proportional niedriger. Beispielsweise kostete eine Teilzulassung für Hausärzte in BAG durchschnittlich 107.000 Euro, rund 80 Prozent des Preises einer vollen Zulassung.
Die Pressemitteilung finden Sie hier
Charts zur Pressemitteilung finden Sie hier.
Rechtslage zur Vorkasse: Wann dürfen Ärzte Vorauszahlungen verlangen?
Rechtslage zur Vorkasse: Wann dürfen Ärzte Vorauszahlungen verlangen?
Ärzte, die Patienten bei Privatleistungen schon vor der Behandlung zur Zahlung auffordern, begeben sich möglicherweise auf rechtlich unsicheres Terrain - dieses Vorgehen ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
09.10.2024
Ärzte, die Patienten bei Privatleistungen schon vor der Behandlung zur Zahlung auffordern, begeben sich möglicherweise auf rechtlich unsicheres Terrain - dieses Vorgehen ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
- Dürfen Ärzte von gesetzlich versicherten Patienten Vorkasse verlangen, wenn diese als Selbstzahler behandelt werden wollen? Diese Frage sorgt aktuell in Niedersachsen für Diskussionen. Medienberichten zufolge wurde eine 67-jährige Patientin aus Hannover in einer Kardiologie-Praxis abgewiesen, weil sie die Kosten für eine geplante Behandlung nicht im Voraus in bar begleichen konnte.
- Da sie als Kassenpatientin keinen zeitnahen Termin bekam, meldete sie sich als Selbstzahlerin an. In der Praxis wurde ihr mitgeteilt, dass sie schneller behandelt werden könne, jedoch eine Vorauszahlung von 500 Euro nötig sei. Da sie am Tag des Termins das Geld nicht passend dabei hatte und stattdessen mit Karte zahlen wollte, musste sie die Praxis wieder verlassen.
- Zum Hintergrund: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt fest, dass Ärzte grundsätzlich in Vorleistung gehen. Nach Paragraf 12 GOÄ wird die Zahlung erst bei vollständiger Rechnungsstellung fällig. Die Rechnung muss das Datum der Leistung, die Nummer und Bezeichnung der berechneten Leistung sowie den jeweiligen Betrag und Steigerungssatz enthalten.
- Die Hamburger Medizinrechtlerin Katja Paps von nexus.rechtsanwälte hält Vorauszahlungen von Selbstzahlern, die gesetzlich versichert sind, in den meisten Fällen für unzulässig. „Unsere Position ist hier klar. Die GOÄ sieht keine Regelung für Vorauszahlungen vor. Die Abrechnung der Leistungen muss einen individuellen Bezug zur erbrachten Behandlung haben, was bedeutet, dass die Behandlung vor der Rechnungsstellung erfolgt sein muss." Zum Vergleich verweist sie auf die Gebührenordnungen für Rechtsanwälte und Steuerberater, wo das Recht auf Vorkasse ausdrücklich geregelt ist. „Dass die GOÄ keine solche Regelung enthält, lässt den Schluss zu, dass Vorkasse nicht erlaubt ist", so Paps.
- Eine Ausnahme könnte jedoch gelten, wenn ein Arzt berechtigte Zweifel daran hat, dass der Patient später seine Rechnung bezahlen kann oder will.
- Für Notfälle gilt dies jedoch nicht, da Ärzte verpflichtet sind, Patienten in akuten Fällen zu behandeln.
- Ein weiterer Hinweis zur Vorkasse findet sich im Bundesmantelvertrag: Nach Paragraf 18 Absatz 2 darf ein Arzt nur dann eine Vergütung fordern, wenn der Versicherte ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies schriftlich bestätigt.
- Schutz vor säumigen Patienten:
- Haben Ärzte berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft eines Patienten, dürfen Privatärzte, im Gegensatz zu Vertragsärzten, eine Behandlung ablehnen.
- Ein effektives Forderungsmanagement ist wichtig, viele Praxen lagern dies an externe Dienstleister aus, um das Vertrauensverhältnis zu Patienten zu wahren. Die Auslagerung erleichtert den Verwaltungsaufwand und verbessert oft die Liquidität.
- Falls ein Patient nicht zahlt, folgen meist mehrere Mahnungen, bevor ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen wird.
- Widerspricht der Patient, ist der nächste Schritt die gerichtliche Klage, um die Forderung durchzusetzen.
- Manche Patienten geben gegenüber der Krankenkasse an, nicht ausreichend über die Zahlungsbedingungen aufgeklärt worden zu sein. Diesen Ärger scheuen viele Ärzte. Ein entsprechendes Aufklärungsformular schützt jedoch nicht immer vor Auseinandersetzungen.
- Katja Paps betont, dass ein Verbot von Vorauszahlungen nicht bedeutet, dass eine direkte Zahlung nach der Behandlung unzulässig ist. Direkt nach der Behandlung kann eine Zahlung verlangt werden.
- Vorauszahlungen sind in Fällen zulässig, in denen der Praxis durch die Behandlung Fremdkosten entstehen, etwa Materialkosten. „Zum Beispiel, wenn der Arzt etwas speziell für einen Patienten bestellt", erklärt Paps.
- Dies ist häufig in der ästhetischen Medizin der Fall, wo beispielsweise Operationsräume gebucht oder Anästhesisten angefordert werden. In solchen Fällen ist es üblich, eine Vorauszahlung für die entstehenden Fremdkosten zu verlangen.
- Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen konnte keine Erklärung geben, warum der Kardiologe aus Hannover eine Vorauszahlung verlangte. Ein Sprecher vermutete, dass die Zahlungsmoral von Privatpatienten derzeit nicht besonders gut sei.
- Stefan Tilgner, Geschäftsführer des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), widerspricht: In der Privatmedizin gibt es seiner Erfahrung nach keine Anzeichen für eine schlechte Zahlungsmoral. Die Zahlungseingänge seien stabil. „Im ambulanten Bereich liegt der Zahlungseingang aktuell bei 22 Tagen", so Tilgner. Der Median im Jahr 2024 liegt bei 22,9 Tagen.
- Rund 90 Prozent der Selbstzahler begleichen ihre Rechnungen, bevor eine Mahnung notwendig wird.
- In weniger als einem Prozent der Fälle wird ein Anwalt wegen säumiger Zahlungen eingeschaltet.