AOK-Positionspapier: Mehr Eigenverantwortung und Kompetenzen für Therapieberufe

Der AOK-Bundesverband fordert eine Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung durch mehr Autonomie und Verantwortung der Therapieberufe.

12.11.2024

Der AOK-Bundesverband fordert eine Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung durch mehr Autonomie und Verantwortung der Therapieberufe. Die wichtigsten Punkte aus dem Positionspapier:

  • Zielsetzung: Der Verband betont, dass es nicht nur um höhere Vergütungen für Therapeuten gehen könne. Die Ausgaben für die Heilmittelversorgung haben sich seit 2015 von 6 auf 12 Mrd. € verdoppelt - eine weitere Erhöhung der Ausgaben ohne Mehrwert wird abgelehnt.
  • Fokus auf Qualität und Effizienz: Die Reformen sollen verstärkt auf Qualität, Nachhaltigkeit und Effizienz der Heilmittelversorgung abzielen.
  • Reform der Berufsgesetze:
  • Die Berufsgesetze für Ergotherapeuten und Logopäden sind seit Jahrzehnten unverändert (von 1976 und 1980).
  • Für Physiotherapeuten wurde ein neues Berufsgesetz vorbereitet, das das alte von 1994 ersetzen soll.
  • Eine Integration von Zertifikatsleistungen in die Ausbildung wird gefordert, um teure Nachqualifikationen zu reduzieren.
  • Teilakademisierung der Ausbildung:
  • Die AOK spricht sich für eine Kombination aus fachschulischer Ausbildung und Teilakademisierung aus, um die Therapeutenausbildung auf internationales Niveau zu bringen.
  • Durch akademische Strukturen sollen Forschung und Lehre gestärkt werden.
  • Schulgeldfreiheit: Für eine attraktivere Ausbildung sollte das Schulgeld abgeschafft und über Steuermittel finanziert werden.
  • Mehr Autonomie für Therapeuten:
  • Therapeuten sollen künftig schrittweise mehr Entscheidungsfreiheit bei der Behandlung erhalten.
  • Die kürzlich eingeführte Blankoverordnung in der Ergotherapie und Physiotherapie, bei der Ärzte die Verordnung „blanko" ausstellen, sieht die AOK als richtigen Schritt.
  • Ein uneingeschränkter Direktzugang zu Therapeuten wird aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsstandards abgelehnt.
  • Wirtschaftliche Verantwortung:
  • Mit erweiterten Kompetenzen soll eine „vollumfängliche" wirtschaftliche Verantwortung der Therapeuten einhergehen. Diese Verantwortung soll gesetzlich im SGB V verankert werden.
  • Heilmittelversorgungszentren:
  • Die Integration der Therapeuten in Primärversorgungs- und spezialisierte Heilmittelversorgungszentren (z. B. für neurologische oder geriatrische Krankheitsbilder) wird angestrebt.
  • Hintergrunddaten:
  • Die Zahl der von der AOK abgerechneten Heilmittelpraxen stieg von 66.000 in 2015 auf 71.000 in 2024.
  • Die Patientenzahl in diesen Praxen erhöhte sich von 4,9 auf 5,1 Mio.

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