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Primärversorgungszentren: Neuer Standard für flächendeckende Gesundheitsversorgung?

Primärversorgungszentren: Neuer Standard für flächendeckende Gesundheitsversorgung?

Der BKK Dachverband fordert verstärkte Kooperationen und qualifizierte Pflegekräfte in PVZ als Antwort auf Gesundheitsherausforderungen.

28.07.2023

Der BKK Dachverband spricht sich in einem Positionspapier für die Entwicklung von Primärversorgungszentren (PVZ) aus, um die Gesundheitsversorgung flächendeckend zu verbessern.

  • Angesichts von Verschiebungen im Morbiditätsspektrum und einem steigenden Hausarztmangel sollen niedrigschwellige Ansätze die Versorgung der Bevölkerung sichern.
  • Der Verband betont die Bedeutung der Kooperation zwischen unterschiedlichen Gesundheitsberufen unter einem Dach in PVZ.
  • Die akademische Qualifizierung von Pflegefachkräften, die zukünftig heilkundliche Aufgaben ausüben sollen, wird hierbei als unverzichtbar angesehen.
  • Im Vergleich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, das Gesundheitskioske vorsieht, lehnt der BKK Dachverband Parallelstrukturen ab und betont die Wichtigkeit der regionalen Vernetzung basierend auf bevölkerungsbezogenen Versorgungsbedarfen.
  • Der Aufbau der Primärversorgungszentren soll durch Einbindung niedergelassener Fachärzte, Pflegestützpunkte, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und ambulanten Krebsberatungsstellen unterstützt werden.
  • Auch Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, selbst PVZ zu gründen.
  • Bereits in Baden-Württemberg wurden zehn PVZ eröffnet und gefördert.

Das Positionspapier finden Sie hier.

Telemedizin im Fokus: Psychotherapie dominiert bei telemedizinischen Leistungen laut Zi-Auswertung

Telemedizin im Fokus: Psychotherapie dominiert bei telemedizinischen Leistungen laut Zi-Auswertung

Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass in der ambulanten Versorgung die Psychotherapie den größten Anteil der telemedizinischen Leistungen ausmacht. Während der Corona-Pandemie wurden Videosprechstunden besonders häufig in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt.

17.07.2023

Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass in der ambulanten Versorgung die Psychotherapie den größten Anteil der telemedizinischen Leistungen ausmacht. Während der Corona-Pandemie wurden Videosprechstunden besonders häufig in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt.

  • Laut den veröffentlichten Zahlen des Zeitraums 2017 bis 2021 hat sich der Anteil der Vertragsärzte, die telemedizinische Leistungen erbringen, von 4,5 % im Jahr 2017 auf zuletzt 25 % erhöht. Dieser Anstieg wird hauptsächlich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückgeführt.
  • Im Jahr 2020 belief sich das telemedizinisch erwirtschaftete Honorar laut Zi auf 275 Mio. €, wobei der Großteil (84,3 %) auf den psychotherapeutischen Bereich entfiel.
  • Im Jahr 2021 überwiesen die Kassenärztlichen Vereinigungen insgesamt rund 350 Mio. € für telemedizinisch erbrachte Leistungen, wobei der Anteil der Psychotherapie bei 86,3 % lag.
  • Die telemedizinisch versorgten Patienten waren zu 39 % in Großstädten ansässig, hatten durchschnittlich ein Alter von 42 Jahren und waren überwiegend weiblich (63 %), wie das Zi in Bezug auf die Soziodemografie der telemedizinisch-affinen Klientel resümiert.
  • Videosprechstunden und andere telemedizinische Leistungen machen insgesamt jedoch einen geringen Anteil am ambulanten Gesamthonorar aus. Im Jahr 2021 wurden lediglich 0,8 % des Honorars für Videosprechstunden aufgewendet. Dennoch erhielten zuletzt 1,9 % der gesetzlich Krankenversicherten (knapp 1,4 Mio. Personen) Leistungen per Videosprechstunde oder in anderer Form des Fernkontakts, während es im Jahr 2017 nur 0,2 % oder rund 164.000 Personen waren.
  • Die Anzahl der abgerechneten Videosprechstunden ist im ersten Halbjahr 2022 vorläufigen Daten zufolge wieder leicht zurückgegangen.
  • Die Auswertung basierte auf 795 telemedizinisch geeigneten EBM-Positionen, darunter Videosprechstunden, Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, Überwachung von Defibrillatoren oder CRT-Geräten sowie telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen. Telefonische Beratungen wurden jedoch nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Cyberkriminelle im Visier: Bundeskriminalamt warnt vor Angriffen auf Arztpraxen

Cyberkriminelle im Visier: Bundeskriminalamt warnt vor Angriffen auf Arztpraxen

BKA-Präsident Holger Münch warnt vor zunehmenden Cyberangriffen auf Hochschulen und Arztpraxen in Deutschland. Diese Angriffe können massive Auswirkungen haben und verursachen teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Das BKA betont die Bedeutung von Präventivmaßnahmen und gibt Tipps für den Schutz vor Cyberkriminalität.

14.07.2023

BKA-Präsident Holger Münch warnt vor zunehmenden Cyberangriffen auf Hochschulen und Arztpraxen in Deutschland. Diese Angriffe können massive Auswirkungen haben und verursachen teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Das BKA betont die Bedeutung von Präventivmaßnahmen und gibt Tipps für den Schutz vor Cyberkriminalität.

  • Laut BKA-Präsident Holger Münch nehmen Cyberkriminelle vermehrt Hochschulen und Arztpraxen ins Visier, da die technischen Hürden vergleichsweise niedrig sind und die Angriffe in der Folge lukrativ sind.
  • Die Bedrohung durch Cybercrime steigt kontinuierlich an und verursacht erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Insbesondere öffentliche Verwaltungen, Hochschulen und Arztpraxen sind zunehmend von solchen Angriffen betroffen. Diese können zu wochenlangen Arbeitsbehinderungen führen.
  • Die Cyberkriminellen verschlüsseln nicht nur die angegriffenen Systeme, sondern greifen auch auf sensible Daten zu. Die Aufklärung solcher Straftaten gestaltet sich schwierig, da die Täter in der Regel im Ausland agieren.
  • Um sich vor Cyberangriffen zu schützen, sollten Betreiber von Arztpraxen entsprechende Präventivmaßnahmen ergreifen.
  • Empfohlen wird, alle Mitarbeiter mit den Grundlagen des Sicherheitsbewusstseins vertraut zu machen und nicht nur Administratoren, sondern auch Ärzte und alle technologiebezogenen Mitarbeiter zu sensibilisieren.
  • Es ist wichtig, alle Geräte zu schützen, die Zugang zum Unternehmensnetzwerk und Internet haben.
  • Die regelmäßige Aktualisierung von Geräten und die Installation von Sicherheitslösungen für einen effektiven E-Mail-Schutz sind ebenfalls wichtige Schritte.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, einen MDR-Service (Managed Detection and Response) in Anspruch zu nehmen, der eine Fernüberwachung der Infrastruktur ermöglicht, um gezielte Angriffe und Netzwerkinfiltrationen zu erkennen.
  • Es kann nur geraten werden, die Bedrohung durch Cyberkriminalität ernst zu nehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit sensibler Daten in Arztpraxen zu gewährleisten.

Sommerhitze in Praxisräumen: Tipps zur Kühlung und Arbeitssicherheit

Sommerhitze in Praxisräumen: Tipps zur Kühlung und Arbeitssicherheit

Die Einhaltung von Maßnahmen zur Raumtemperatur und zum Schutz vor Hitze in Praxisräumen ist gemäß Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erforderlich. Hier finden Sie nützliche Tipps, um Ihre Praxisräume kühl zu halten und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

14.07.2023

Die Einhaltung von Maßnahmen zur Raumtemperatur und zum Schutz vor Hitze in Praxisräumen ist gemäß Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erforderlich.

 

Hier finden Sie nützliche Tipps, um Ihre Praxisräume kühl zu halten und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten:

 

  • Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, kann es auch in Praxisräumen schnell zu unangenehmer Hitze kommen. Gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sollte die Raumtemperatur in Praxen idealerweise zwischen 21 und 26 Grad Celsius liegen.
  • Steigt die Temperatur über 30 Grad, sind Maßnahmen zur Abhilfe erforderlich.
  • Die ASR A3.5 gibt klare Vorgaben für den Sonnenschutz und die Raumtemperatur. Um übermäßige Sonneneinstrahlung zu vermeiden, sollten Fenster, Oberlichter und Glaswände, die der Tageslichtversorgung dienen, so gestaltet sein, dass eine übermäßige Erwärmung vermieden wird.
  • Wenn die Sonneneinstrahlung durch diese Bauteile die Raumtemperatur über 26 Grad Celsius ansteigen lässt, sollten geeignete Sonnenschutzsysteme installiert werden. Direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz sollte vermieden werden. Vordächer, Balkone, feste Lamellen oder Bepflanzungen können effektiven Sonnenschutz bieten.
  • Weitere Tipps: Effektive Steuerung des Sonnenschutzes, Steuerung der Lüftungseinrichtungen, Reduzierung der inneren thermischen Lasten, Lüftung in den frühen Morgenstunden, Nutzung von Gleitzeitregelungen, Lockerung der Bekleidungsregelungen, Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen und Nutzung von Ventilatoren.
  • Wird die Raumtemperatur 35 Grad überschritten, ist der Raum ohne technische Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung nicht als Arbeitsraum geeignet.
  • Um in der Sommerhitze angemessen zu reagieren und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, sollten Arbeitsbereiche vor direkter Sonneneinstrahlung und zusätzlichen Wärmequellen geschützt werden.
  • Es ist wichtig, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, Pausen an kühlen Orten einzulegen, Mahlzeiten in kleineren Portionen einzunehmen, Handgelenke, Unterarme, Gesicht und Nacken mit Wasser zu kühlen, intensive Behandlungen und Aktivitäten in kühlere Tageszeiten zu verlegen und auf Anzeichen von Hitzeerschöpfung bei sich selbst und Kollegen zu achten.
  • Bei Unwohlsein oder ungewöhnlichen Symptomen sollte dies gemeldet werden, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
  • Es ist wichtig, die Arbeitsschutzrichtlinien einzuhalten, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter und Patienten zu gewährleisten und die Auswirkungen der Sommerhitze zu minimieren.

Neue TI-Pauschale ab 237,79 € im Monat

Neue TI-Pauschale ab 237,79 € im Monat

Das Bundesgesundheitsministerium legt die Kosten für die Nutzung der Telematikinfrastruktur fest - Die volle Pauschale gibt es allerdings nur bei Nutzung aller Anwendungen.

10.07.2023

Ab sofort gibt es eine neue Pauschale für die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI). Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kosten für die Erstausstattung und den Betrieb der TI berechnet.

  • Die monatliche TI-Pauschale richtet sich nach der Größe der Praxis und beträgt zwischen 237,79 € und 323,90 €. Allerdings gibt es die volle Pauschale nur, wenn alle Anwendungen der TI genutzt werden.
  • Das Ministerium hat die Kosten für die Erstausstattung der Praxen je nach Größe berechnet: Kleine Praxen mit bis zu 3 Ärzten zahlen 6.366,50 €, mittlere Praxen mit 4 - 6 Ärzten zahlen 8.369 € und große Praxen mit mehr als 6 Ärzten zahlen 10.371,50 €.
  • Zusätzlich werden die Betriebskosten über 5 Jahre berücksichtigt: Kleine Praxen zahlen 7.900 € und große Praxen zahlen 9.062,50 €.
  • Diese Kosten wurden auf eine monatliche Pauschale umgerechnet.
  • Die TI-Pauschale wird nur gewährt, wenn die Praxis über einen TI-Anschluss verfügt und alle erforderlichen Komponenten wie Konnektor, VPN-Zugangsdienst, Kartenleser, eHBA und SMC-B (Praxiskarte) vorhanden sind. Auch der TI-Messenger und mobile Kartenterminals sind von der Pauschale abgedeckt.
  • Die volle Pauschale wird nur gezahlt, wenn alle Anwendungen der TI, wie Notfalldatenmanagement, E-Medikationsplan, ePA, KIM, eAU, E-Arztbrief und ab Januar 2024 auch E-Rezept, in der Praxis genutzt werden. Beim Fehlen einer Anwendung wird die Pauschale um die Hälfte gekürzt, bei 2 fehlenden Anwendungen gibt es gar kein Geld mehr.
  • Es bleibt abzuwarten, ob die erhofften Marktmechanismen durch diese Regelung tatsächlich greifen und zu einem Qualitäts- oder Preiswettbewerb führen. 

Ambulantisierung in Gefahr – Befürchtungen einer Nullnummer bei sektorengleicher Vergütung

Ambulantisierung in Gefahr - Befürchtungen einer Nullnummer bei sektorengleicher Vergütung

KBV, SpiFa und BDC warnen vor einer möglichen Alibiveranstaltung und werfen der Politik Mutlosigkeit vor.

10.07.2023

Die sektorengleiche Vergütung von Operationen könnte für den ambulanten Bereich zur Nullnummer werden, warnen die KBV, SpiFa und der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC).

  • Das Bundesgesundheitsministerium plant offenbar, nur eine kleine Anzahl von Eingriffen auf ihre Eignung für die ambulante Versorgung zu überprüfen. Dies wird von den Verbänden als Alibiveranstaltung kritisiert.
  • Zum Hintergrund: Ursprünglich sollten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV gemeinsam die Ausgestaltung der sektorengleichen Vergütung festlegen. Da jedoch keine Einigung erzielt wurde, liegt nun die Verantwortung beim Bundesgesundheitsministerium.
  • Die Verbände bedauern, dass der erhoffte echte Wettbewerb zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht stattfinden wird und die Politik die bestehenden Verhältnisse zementieren möchte. Dabei ist bekannt, dass in Deutschland im internationalen Vergleich zu viele Eingriffe noch ausschließlich stationär durchgeführt werden, was zu höheren Kosten führt.
  • Die fehlende Einigung über die Hybrid-DRG und die Verzögerung seitens des Bundesgesundheitsministeriums werden von den Verbänden kritisiert. Die Förderung der Ambulantisierung, die sogar im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, droht nun zu scheitern. Die geplante Überprüfung einiger Eingriffe auf ihre ambulante Durchführbarkeit wird als Alibiveranstaltung betrachtet, die den Vereinbarungen der Regierungskoalition widerspricht.
  • Die Verbände fordern eine konsequente Umsetzung der Ambulantisierung und betonen, dass ein echter Wettbewerb nur mit gleichen Zugangsvoraussetzungen und gleicher Vergütung möglich ist. Sie warnen vor einer Schwächung der ambulanten Versorgung und drängen das Bundesgesundheitsministerium, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Andernfalls müsse davon ausgegangen werden, dass kein Interesse an der Förderung der ambulanten Versorgung bestehe.