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Elektronische Patientenakte ab Oktober 2025 Pflicht in Zahnarztpraxen
Elektronische Patientenakte ab Oktober 2025 Pflicht in Zahnarztpraxen
Mit der ab Oktober 2025 verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen Zahnarztpraxen vor der Aufgabe, ihre IT anzupassen, Patientendaten sicher zu verwalten und gleichzeitig eine transparente, digital unterstützte Versorgung sicherzustellen.
24.07.2025
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird ab Oktober 2025 auch für Zahnarztpraxen der Zugriff und die Nutzung verpflichtend.
Start der ePA seit Januar 2025
- Seit dem 15.01.2025 legen bereits alle gesetzlichen Krankenkassen automatisch für ihre Versicherten eine ePA an - sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
- Die ePA enthält wichtige medizinische Informationen, darunter:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Medikationslisten (inklusive Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst)
- Das elektronische Zahnbonusheft
- Ziel ist eine verbesserte Vernetzung, mehr Transparenz und eine optimierte Versorgung.
Pflichten für Zahnarztpraxen ab Oktober 2025
- Zahnarztpraxen müssen ab Oktober 2025 technisch in der Lage sein, die ePA zu nutzen.
- Voraussetzung ist ein zertifiziertes Update des Praxisverwaltungssystems (PVS) mit vollständiger ePA-Funktionalität.
- Wenn ein Patient eine ePA besitzt, sind bestimmte Dokumente verpflichtend in der Akte zu speichern, z. B.:
- Befundberichte, die an Dritte übermittelt werden.
- Freiwillige Einträge sind möglich, etwa ins elektronische Zahnbonusheft - aber nur auf Wunsch des Patienten.
Datenschutz und Steuerung durch Patienten
- Die ePA ist vollständig verschlüsselt und unterliegt der Kontrolle der Versicherten.
- Patienten entscheiden selbst:
- welche Daten gespeichert werden
- wer Zugriff erhält
- welche Dokumente verborgen oder gelöscht werden dürfen
Daten für die Forschung
- Die Daten der ePA fließen - neben den Abrechnungsdaten der Krankenkassen - anonymisiert ins Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ).
- Ziel ist, mit diesen Daten die Versorgungsforschung und medizinische Weiterentwicklung zu unterstützen.
- Wer konkret Zugang zu den Daten im FDZ erhält, wird aktuell noch diskutiert und ist nicht abschließend geregelt.
Ausblick
- Die verpflichtende Einführung der ePA ist ein bedeutender Schritt Richtung digitale Gesundheitsversorgung.
- Für Zahnarztpraxen bedeutet das nicht nur technische, sondern auch organisatorische Umstellungen.
- Gleichzeitig bietet die ePA Potenzial für eine bessere, koordinierte und transparente Patientenversorgung - vorausgesetzt, Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und Patientenaufklärung werden konsequent umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier: KVBZ
Augenheilkunde auf Rädern: Sachsen investiert 1,2 Mio. Euro in mobile Versorgung
Augenheilkunde auf Rädern: Sachsen investiert 1,2 Mio. Euro in mobile Versorgung
Mit dem Modellprojekt MUBE investiert Sachsen 1,2 Mio. € in eine mobile Einheit, die mithilfe von Telemedizin und Vor-Ort-Diagnostik die augenärztliche Grundversorgung in ländlichen Regionen sichert und Wartezeiten verkürzt.
10.07.2025
In Sachsen ist kürzlich das neue Pilotprojekt „Mobile Untersuchungs- und Behandlungseinheit" (MUBE) gestartet. Ziel des Modells ist es, die augenärztliche Grundversorgung in ländlichen Regionen zu verbessern - insbesondere in Südwestsachsen, wo der Ärztemangel in der Augenheilkunde zunehmend spürbar wird.
Projektziele und Funktionsweise:
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Zielgruppe: Patienten mit chronischen Augenerkrankungen wie
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Makula-Degeneration
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Katarakt (Grauer Star)
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Glaukom (Grüner Star)
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diabetischer Retinopathie
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Leistungen:
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Vor-Ort-Diagnostik durch speziell geschultes, nichtärztliches Personal
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Datenübermittlung an kooperierende Augenärzte
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Bei Bedarf: Videosprechstunde oder Weiterleitung an die Facharztpraxis
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Vorteile:
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Deutlich kürzere Wege für Patienten
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Reduzierte Wartezeiten
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Entlastung der bestehenden Augenarztpraxen
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Finanzierung:
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Gesamtvolumen: 1,2 Mio. €
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Förderung zu 90 % durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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10 % der Kosten tragen:
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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)
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Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen
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Hintergrund des Projekts:
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In Südwestsachsen verschärft sich der Fachkräftemangel in der Augenheilkunde.
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Ursache: Immer mehr Praxen schließen aus Altersgründen, ohne dass Nachfolger gefunden werden.
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Die MUBE soll die augenärztliche Versorgung sichern und bestehende Strukturen entlasten.
Mit MUBE verbindet Sachsen Mobilität und Telemedizin zu einem innovativen Versorgungsmodell für die Augenheilkunde - ein wichtiger Schritt gegen drohende Versorgungslücken in ländlichen Regionen.
Geplante Mindestlohnerhöhung: Arztpraxen sollten Mitarbeitergehälter rechtzeitig prüfen
Geplante Mindestlohnerhöhung: Arztpraxen sollten Mitarbeitergehälter rechtzeitig prüfen
Ab 2026 gelten neue Mindestlohnsätze, die für viele Arztpraxen kaum Einfluss auf die Gehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben dürften. Anders sieht es möglicherweise bei Reinigungskräften und Minijobbern aus - hier kann Handlungsbedarf entstehen.
10.07.2025
Ab 2026 gelten neue Mindestlohnsätze, die für viele Arztpraxen kaum Einfluss auf die Gehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben dürften. Anders sieht es möglicherweise bei Reinigungskräften und Minijobbern aus - hier kann Handlungsbedarf entstehen.
Geplante Erhöhungen im Überblick:
- Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 01.01.2026 auf 13,90 €/Stunde steigen.
- Ab 01.01.2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 €/Stunde vorgesehen.
- Der aktuelle Mindestlohn (Stand Juli 2025) liegt bei 12,82 €/Stunde brutto.
Auswirkungen auf MFA-Gehälter:
- Der Einstiegstarif für MFA in der Tätigkeitsgruppe I (1. Berufsjahr) liegt ab 01.01.2026 bei 17,60 €/Stunde.
- Damit liegen MFA-Tarifgehälter weiterhin deutlich über dem Mindestlohn.
- Laut der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der MFA (AAA) zahlen die meisten Praxen ohnehin tarifliche oder darüber liegende Gehälter. Ein Nachjustieren der MFA-Gehälter ist somit nicht notwendig.
Relevanz für andere Praxismitarbeiter:
- Praxen sollten die Gehälter von nicht tarifgebundenen Mitarbeitern, wie etwa Reinigungskräften oder sonstigem Hilfspersonal, überprüfen.
- Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind betroffen, da sich deren Verdienstgrenze automatisch an den Mindestlohn anpasst.
Neue Minijob-Grenze:
- Ab 2026 erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobber von bisher 556 € auf 602,33 €/Monat.
- Damit bleibt ein Arbeitsumfang von ca. 43 Stunden im Monat weiterhin möglich, ohne in die Versicherungspflicht (Midijob-Bereich) zu rutschen.
Fazit:
- MFA-Gehälter bleiben i. d. R. von der Mindestlohnerhöhung unberührt.
- Praxen mit Minijobbern oder externen Kräften sollten jedoch jetzt schon ihre Stunden- und Gehaltsmodelle prüfen.
- Eine Anpassung kann auch höhere Sozialabgaben mit sich bringen.
Apothekenreform nach Sommerpause: Gesetzespaket in Arbeit
Apothekenreform nach Sommerpause: Gesetzespaket in Arbeit
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem umfassenden Gesetzespaket zur Reform des Apothekenwesens. Das bestätigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie kündigte an, dass die Ausarbeitung auch während der parlamentarischen Sommerpause fortgeführt werde.
09.07.2025
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem umfassenden Gesetzespaket zur Reform des Apothekenwesens. Das bestätigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie kündigte an, dass die Ausarbeitung auch während der parlamentarischen Sommerpause fortgeführt werde.
Die zentralen Inhalte der geplanten Apothekenreform
- Ziel ist es, ein vollständiges Gesetzespaket zu schnüren, das verschiedene Maßnahmen bündelt.
- Grundlage bilden Punkte aus dem Koalitionsvertrag, ergänzt durch weiterführende Aspekte.
- Stärkung der Vor-Ort-Apotheken steht dabei im Fokus.
- Der Versandhandel mit Arzneimitteln soll erneut bewertet werden:
- Es wird geprüft, inwiefern dieser die wirtschaftliche Lage stationärer Apotheken gefährdet.
- Ein weiteres Ziel: Bürokratieabbau im Apothekenalltag.
Aktueller Stand und Zeitplan
- Die inhaltliche Vorbereitung des Gesetzes erfolgt im engen Dialog mit Apothekern.
- Die Arbeitsphase erstreckt sich über die Sommerpause hinaus.
- Ein erster Gesetzentwurf wird frühestens nach der Parlamentspause erwartet.
- Der Einstieg ins parlamentarische Verfahren folgt anschließend.
Weitere Reformprojekte des Ministeriums
- Parallel plant Warken eine eigenständige Reform des Notfall- und Rettungsdienstes.
- Dazu soll ein separates Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden.
- Der Entwurf soll möglichst zeitnah nach der Sommerpause als Referentenentwurf veröffentlicht werden.
- Eine Anbindung an laufende Gesetzesvorhaben wurde explizit ausgeschlossen, um inhaltlich unabhängig agieren zu können.
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet mit Hochdruck an einer umfassenden Reform des Apothekenwesens. Neben strukturellen Anpassungen sollen Vor-Ort-Apotheken gestärkt, Versandhandel reguliert und bürokratische Hürden gesenkt werden. Nach der Sommerpause wird mit konkreten Gesetzesentwürfen gerechnet.
IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen wird verschärft: Das sind die neuen Vorgaben
IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen wird verschärft: Das sind die neuen Vorgaben
Mehr Schutz vor Ransomware und Datenklau: Arztpraxen müssen bis Oktober 2025 strengere IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
27.06.2025
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran - gleichzeitig nehmen Cyberangriffe auf Arztpraxen deutlich zu. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell verstärkt vor sogenannten Ransomware-Attacken.
Gefahr durch Cyberkriminalität
- Angriffe zielen darauf ab, IT-Systeme von Praxen mit Schadsoftware zu infizieren.
- Die Daten werden verschlüsselt und unzugänglich gemacht.
- Kriminelle fordern anschließend Lösegeld, um die Daten wieder freizugeben.
- Zusätzlich drohen sie, sensible Patientendaten zu veröffentlichen, falls keine Zahlung erfolgt.
Hintergrund der neuen Sicherheitsvorgaben
- Bereits seit 2021 gibt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinien für Arztpraxen.
- Diese Vorgaben sind abhängig von der Praxisgröße.
- Die KBV hat die Richtlinie jetzt überarbeitet und deutlich verschärft.
Neue Pflichten für Praxen bis Oktober 2025
- Nachweis über Maßnahmen zur Sensibilisierung des gesamten Praxisteams - insbesondere zum Umgang mit Bedrohungen wie Spam- oder Phishing-Mails.
- Praxisinhaber müssen sicherstellen, dass externe Dienstleister (z.B. IT-Support) eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben.
- Eine Vorlage dafür stellt die KBV online bereit.
- Verpflichtende regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden.
- Klare Regeln für den Austritt von Beschäftigten, insbesondere:
- Sorgfältiges Passwortmanagement.
- Rückgabe von Schlüsseln, Ausweisen und sonstigen Zugangsmedien.
Mit den neuen IT-Vorgaben will die KBV die Widerstandsfähigkeit der Praxen gegen Cyberattacken deutlich erhöhen. Wer die Vorgaben bis Oktober 2025 nicht umsetzt, riskiert empfindliche Sicherheitslücken und mögliche Bußgelder.
Weitere Informationen finden Sie hier: KBV
Kassen schlagen Alarm: Zusatzbeitrag könnte 2026 Rekordhöhe erreichen
Kassen schlagen Alarm: Zusatzbeitrag könnte 2026 Rekordhöhe erreichen
Steigende Gesundheitskosten treiben die gesetzlichen Kassen an ihre Belastungsgrenze - laut Prognose des GKV-Spitzenverbands könnte der Zusatzbeitrag 2026 erstmals auf 3 % steigen, trotz geplanter Milliardenhilfen vom Bund.
03.07.2025
Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Sollten die Gesundheitsausgaben weiter ungebremst steigen, droht zum Jahreswechsel ein Anstieg der Zusatzbeiträge auf 3 %. Das erklärte der neue Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, gegenüber der FAZ. Auch eine angekündigte Finanzspritze des Bundes könne diesen Anstieg nicht verhindern.
Entwicklung der Zusatzbeiträge:
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Januar 2025: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 % (geplant war ein Anstieg auf 2,5 %, also +0,8 Prozentpunkte).
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Bis Mai 2025: Bereits 8 Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag.
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Zum 1. Juli: Weitere 9 Krankenkassen ziehen nach.
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Trotz Bundeshilfe könnte der Zusatzbeitrag ab 2026 erstmals auf 3 % steigen.
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Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %.
Kostentreiber im System:
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Klinikkosten steigen aktuell um fast 10 %.
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Kosten für Arztpraxen wachsen um 7 %.
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Ausgaben für Medikamente steigen um mehr als 6 %.
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Trotz steigender Einnahmen durch Lohnerhöhungen reichen diese nicht aus, um die dynamisch steigenden Ausgaben zu decken.
Forderungen des GKV-Spitzenverbands:
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Die Ausgaben dürfen nicht schneller steigen als die Einnahmen.
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Für 2025 bedeutet das: maximal +5,1 % Ausgabenwachstum, entsprechend der Beitragseinnahmen.
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GKV-Chef Blatt kritisiert das Prinzip Hoffnung auf Wirtschaftswachstum als „mehr als gewagt".
Finanzlücke für 2026:
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Der Bund plant:
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Jahreszuschuss von 14,5 Mrd. €.
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Zwei neue Darlehen.
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Aufschub der Rückzahlung eines alten Darlehens.
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Laut Gesundheitsministerium reicht das nicht, um Beitragssteigerungen vollständig zu verhindern.
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Blatt nennt die Maßnahmen „politische Augenwischerei".
Debatte um Beitragsbemessungsgrenze:
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CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken lehnt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab.
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Grund: Eine Anhebung würde auch Facharbeiter treffen - diese müssten mehrere Hundert Euro mehr pro Jahr zahlen.
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Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 € pro Monat - bis zu diesem Einkommen werden Beiträge abgeführt, Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Die GKV steht massiv unter Druck. Trotz finanzieller Unterstützung durch den Bund sind steigende Zusatzbeiträge kaum vermeidbar, wenn die Kostenentwicklung nicht gebremst wird. Kliniken, Praxen und Arzneimittel bleiben zentrale Kostentreiber.