Aktuelle Beiträge

News aus der Gesundheitsbranche; Gerichtsurteile; Steuerurteile; Studien. Vergleichsrechner; Karriererechner; Finanzplaner; Bewertungsrechner.

RSS-Feed: medmaxx news medmaxx news

Ältere Beiträge

Geplante Mindestlohnerhöhung: Arztpraxen sollten Mitarbeitergehälter rechtzeitig prüfen

Geplante Mindestlohnerhöhung: Arztpraxen sollten Mitarbeitergehälter rechtzeitig prüfen

Ab 2026 gelten neue Mindestlohnsätze, die für viele Arztpraxen kaum Einfluss auf die Gehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben dürften. Anders sieht es möglicherweise bei Reinigungskräften und Minijobbern aus - hier kann Handlungsbedarf entstehen.

10.07.2025

Ab 2026 gelten neue Mindestlohnsätze, die für viele Arztpraxen kaum Einfluss auf die Gehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben dürften. Anders sieht es möglicherweise bei Reinigungskräften und Minijobbern aus - hier kann Handlungsbedarf entstehen.

 

Geplante Erhöhungen im Überblick:

  • Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 01.01.2026 auf 13,90 €/Stunde steigen.
  • Ab 01.01.2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 €/Stunde vorgesehen.
  • Der aktuelle Mindestlohn (Stand Juli 2025) liegt bei 12,82 €/Stunde brutto.

 

Auswirkungen auf MFA-Gehälter:

  • Der Einstiegstarif für MFA in der Tätigkeitsgruppe I (1. Berufsjahr) liegt ab 01.01.2026 bei 17,60 €/Stunde.
  • Damit liegen MFA-Tarifgehälter weiterhin deutlich über dem Mindestlohn.
  • Laut der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der MFA (AAA) zahlen die meisten Praxen ohnehin tarifliche oder darüber liegende Gehälter. Ein Nachjustieren der MFA-Gehälter ist somit nicht notwendig.

 

Relevanz für andere Praxismitarbeiter:

  • Praxen sollten die Gehälter von nicht tarifgebundenen Mitarbeitern, wie etwa Reinigungskräften oder sonstigem Hilfspersonal, überprüfen.
  • Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind betroffen, da sich deren Verdienstgrenze automatisch an den Mindestlohn anpasst.

 

Neue Minijob-Grenze:

  • Ab 2026 erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobber von bisher 556 € auf 602,33 €/Monat.
  • Damit bleibt ein Arbeitsumfang von ca. 43 Stunden im Monat weiterhin möglich, ohne in die Versicherungspflicht (Midijob-Bereich) zu rutschen.

 

Fazit:

  • MFA-Gehälter bleiben i. d. R. von der Mindestlohnerhöhung unberührt.
  • Praxen mit Minijobbern oder externen Kräften sollten jedoch jetzt schon ihre Stunden- und Gehaltsmodelle prüfen.
  • Eine Anpassung kann auch höhere Sozialabgaben mit sich bringen.

Apothekenreform nach Sommerpause: Gesetzespaket in Arbeit

Apothekenreform nach Sommerpause: Gesetzespaket in Arbeit

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem umfassenden Gesetzespaket zur Reform des Apothekenwesens. Das bestätigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie kündigte an, dass die Ausarbeitung auch während der parlamentarischen Sommerpause fortgeführt werde.

09.07.2025

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem umfassenden Gesetzespaket zur Reform des Apothekenwesens. Das bestätigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie kündigte an, dass die Ausarbeitung auch während der parlamentarischen Sommerpause fortgeführt werde.

 

Die zentralen Inhalte der geplanten Apothekenreform

  • Ziel ist es, ein vollständiges Gesetzespaket zu schnüren, das verschiedene Maßnahmen bündelt.
  • Grundlage bilden Punkte aus dem Koalitionsvertrag, ergänzt durch weiterführende Aspekte.
  • Stärkung der Vor-Ort-Apotheken steht dabei im Fokus.
  • Der Versandhandel mit Arzneimitteln soll erneut bewertet werden:
    • Es wird geprüft, inwiefern dieser die wirtschaftliche Lage stationärer Apotheken gefährdet.
  • Ein weiteres Ziel: Bürokratieabbau im Apothekenalltag.

 

Aktueller Stand und Zeitplan

  • Die inhaltliche Vorbereitung des Gesetzes erfolgt im engen Dialog mit Apothekern.
  • Die Arbeitsphase erstreckt sich über die Sommerpause hinaus.
  • Ein erster Gesetzentwurf wird frühestens nach der Parlamentspause erwartet.
  • Der Einstieg ins parlamentarische Verfahren folgt anschließend.

 

Weitere Reformprojekte des Ministeriums

  • Parallel plant Warken eine eigenständige Reform des Notfall- und Rettungsdienstes.
  • Dazu soll ein separates Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden.
  • Der Entwurf soll möglichst zeitnah nach der Sommerpause als Referentenentwurf veröffentlicht werden.
  • Eine Anbindung an laufende Gesetzesvorhaben wurde explizit ausgeschlossen, um inhaltlich unabhängig agieren zu können.

 


Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet mit Hochdruck an einer umfassenden Reform des Apothekenwesens. Neben strukturellen Anpassungen sollen Vor-Ort-Apotheken gestärkt, Versandhandel reguliert und bürokratische Hürden gesenkt werden. Nach der Sommerpause wird mit konkreten Gesetzesentwürfen gerechnet.

IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen wird verschärft: Das sind die neuen Vorgaben

IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen wird verschärft: Das sind die neuen Vorgaben

Mehr Schutz vor Ransomware und Datenklau: Arztpraxen müssen bis Oktober 2025 strengere IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

27.06.2025

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran - gleichzeitig nehmen Cyberangriffe auf Arztpraxen deutlich zu. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell verstärkt vor sogenannten Ransomware-Attacken.

 

Gefahr durch Cyberkriminalität

  • Angriffe zielen darauf ab, IT-Systeme von Praxen mit Schadsoftware zu infizieren.
  • Die Daten werden verschlüsselt und unzugänglich gemacht.
  • Kriminelle fordern anschließend Lösegeld, um die Daten wieder freizugeben.
  • Zusätzlich drohen sie, sensible Patientendaten zu veröffentlichen, falls keine Zahlung erfolgt.

 

Hintergrund der neuen Sicherheitsvorgaben

  • Bereits seit 2021 gibt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinien für Arztpraxen.
  • Diese Vorgaben sind abhängig von der Praxisgröße.
  • Die KBV hat die Richtlinie jetzt überarbeitet und deutlich verschärft.

 

Neue Pflichten für Praxen bis Oktober 2025

  • Nachweis über Maßnahmen zur Sensibilisierung des gesamten Praxisteams - insbesondere zum Umgang mit Bedrohungen wie Spam- oder Phishing-Mails.
  • Praxisinhaber müssen sicherstellen, dass externe Dienstleister (z.B. IT-Support) eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben.
    • Eine Vorlage dafür stellt die KBV online bereit.
  • Verpflichtende regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden.
  • Klare Regeln für den Austritt von Beschäftigten, insbesondere:
    • Sorgfältiges Passwortmanagement.
    • Rückgabe von Schlüsseln, Ausweisen und sonstigen Zugangsmedien.

 


Mit den neuen IT-Vorgaben will die KBV die Widerstandsfähigkeit der Praxen gegen Cyberattacken deutlich erhöhen. Wer die Vorgaben bis Oktober 2025 nicht umsetzt, riskiert empfindliche Sicherheitslücken und mögliche Bußgelder.

Weitere Informationen finden Sie hier: KBV

Kassen schlagen Alarm: Zusatzbeitrag könnte 2026 Rekordhöhe erreichen

Kassen schlagen Alarm: Zusatzbeitrag könnte 2026 Rekordhöhe erreichen

Steigende Gesundheitskosten treiben die gesetzlichen Kassen an ihre Belastungsgrenze - laut Prognose des GKV-Spitzenverbands könnte der Zusatzbeitrag 2026 erstmals auf 3 % steigen, trotz geplanter Milliardenhilfen vom Bund.

03.07.2025

Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Sollten die Gesundheitsausgaben weiter ungebremst steigen, droht zum Jahreswechsel ein Anstieg der Zusatzbeiträge auf 3 %. Das erklärte der neue Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, gegenüber der FAZ. Auch eine angekündigte Finanzspritze des Bundes könne diesen Anstieg nicht verhindern.


Entwicklung der Zusatzbeiträge:

  • Januar 2025: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 % (geplant war ein Anstieg auf 2,5 %, also +0,8 Prozentpunkte).

  • Bis Mai 2025: Bereits 8 Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag.

  • Zum 1. Juli: Weitere 9 Krankenkassen ziehen nach.

  • Trotz Bundeshilfe könnte der Zusatzbeitrag ab 2026 erstmals auf 3 % steigen.

  • Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %.


Kostentreiber im System:

  • Klinikkosten steigen aktuell um fast 10 %.

  • Kosten für Arztpraxen wachsen um 7 %.

  • Ausgaben für Medikamente steigen um mehr als 6 %.

  • Trotz steigender Einnahmen durch Lohnerhöhungen reichen diese nicht aus, um die dynamisch steigenden Ausgaben zu decken.


Forderungen des GKV-Spitzenverbands:

  • Die Ausgaben dürfen nicht schneller steigen als die Einnahmen.

  • Für 2025 bedeutet das: maximal +5,1 % Ausgabenwachstum, entsprechend der Beitragseinnahmen.

  • GKV-Chef Blatt kritisiert das Prinzip Hoffnung auf Wirtschaftswachstum als „mehr als gewagt".


Finanzlücke für 2026:

  • Der Bund plant:

    • Jahreszuschuss von 14,5 Mrd. €.

    • Zwei neue Darlehen.

    • Aufschub der Rückzahlung eines alten Darlehens.

  • Laut Gesundheitsministerium reicht das nicht, um Beitragssteigerungen vollständig zu verhindern.

  • Blatt nennt die Maßnahmen „politische Augenwischerei".


Debatte um Beitragsbemessungsgrenze:

  • CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken lehnt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab.

  • Grund: Eine Anhebung würde auch Facharbeiter treffen - diese müssten mehrere Hundert Euro mehr pro Jahr zahlen.

  • Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 € pro Monat - bis zu diesem Einkommen werden Beiträge abgeführt, Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.


Die GKV steht massiv unter Druck. Trotz finanzieller Unterstützung durch den Bund sind steigende Zusatzbeiträge kaum vermeidbar, wenn die Kostenentwicklung nicht gebremst wird. Kliniken, Praxen und Arzneimittel bleiben zentrale Kostentreiber.

1. Quartal 2025: GKV-Heilmittelausgaben steigen um 7,7 %

1. Quartal 2025: GKV-Heilmittelausgaben steigen um 7,7 %

Die Ausgaben der GKV für Heilmittel sind im 1. Quartal 2025 um 7,7 % gestiegen und machen inzwischen 4,3 % der Gesamtleistungsausgaben aus; der langfristige Trend zeigt trotz kurzfristiger Schwankungen weiterhin moderates Wachstum.

30.06.2025

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verzeichnen auch zu Beginn des Jahres 2025 einen spürbaren Anstieg ihrer Ausgaben. U. a. die Kosten für Heilmittel bleiben auf Wachstumskurs, wenn auch etwas moderater als die Gesamtausgaben.

 

Entwicklung der Ausgaben im Überblick

  • Gesamte Leistungsausgaben der GKV stiegen im 1. Quartal 2025 um 7,9 %.
  • Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2024 lag der Anstieg bei 8,1 %.
  • Die Ausgaben für Heilmittel erhöhten sich um 7,7 % - damit etwas schwächer als die Gesamtausgaben.
  • Im Gesamtjahr 2024 war der Anstieg bei Heilmitteln noch deutlich höher und lag bei 10,4 %.

 

Langfristige Entwicklung

  • Es ist das erste Mal seit Jahren, dass die Heilmittelausgaben langsamer wachsen als die Gesamtleistungsausgaben.
  • Zuletzt war dieser Effekt nur 2020 im pandemiebedingten Ausnahmejahr sowie in den Jahren 2012 und 2013 zu beobachten.
  • Seitdem wurden Vergütungen immer wieder angepasst, um die Versorgung durch Heilmittelerbringer abzusichern.

 

Heilmittelanteil an den Gesamtausgaben

  • Heilmittel machen aktuell 4,3 % der gesamten GKV-Leistungsausgaben aus.
  • Vor 10 Jahren (bis einschließlich 2014) lag dieser Anteil noch unter 3 %.
  • Der Anstieg ist über die Jahre moderat, aber kontinuierlich erfolgt.

 

Hintergrund und Besonderheiten

  • Quartalszahlen sind nur bedingt aussagekräftig für den Gesamtjahrestrend, da viele Abrechnungen zeitverzögert erfolgen.
  • Preis- und Vergütungsanpassungen wirken oft erst später, teilweise sogar rückwirkend.
  • Auch saisonale Effekte beeinflussen die Zahlen:
    • Im 1. Quartal werden erfahrungsgemäß mehr Heilmittelrezepte ausgestellt.
    • Im 4. Quartal sinkt die Zahl der Verordnungen regelmäßig deutlich.

 

Definition: Heilmittel und Heilmittelausgaben

  • Heilmittel sind medizinische Leistungen, die von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden und der Behandlung von Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen dienen. Sie sollen dazu beitragen, Beschwerden zu lindern, Heilung zu fördern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.
  • Zu den Heilmitteln gehören vor allem:
    • Physiotherapie (z. B. Krankengymnastik, manuelle Therapie)
    • Ergotherapie (Förderung der Selbstständigkeit bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen)
    • Logopädie (Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen)
    • Podologische Therapie (medizinische Fußpflege bei bestimmten Erkrankungen wie Diabetes)
  • Heilmittelausgaben sind alle Kosten, die den gesetzlichen Krankenkassen für diese Heilmittelbehandlungen entstehen. Sie umfassen insbesondere:
    • Vergütung der Therapeuten für die erbrachten Leistungen
    • Sachkosten, die im Rahmen der Heilmitteltherapie anfallen
  • Diese Ausgaben gehören zu den sogenannten ambulanten Versorgungskosten der GKV und sind neben Arzneimitteln, Krankenhauskosten und ärztlichen Leistungen ein relevanter Bestandteil der Gesundheitsausgaben.


-->Heilmittel sind nicht-medikamentöse, therapeutische Leistungen, die ärztlich verordnet werden und von der GKV bezahlt werden. Die Heilmittelausgaben spiegeln die Gesamtkosten dieser Therapien für die gesetzlichen Krankenkassen wider.

 


Trotz eines leichten Rückgangs der Dynamik bleibt der Kostenanstieg bei Heilmitteln hoch. Der langfristige Trend zeigt, dass der Anteil der Heilmittelausgaben an den Gesamtausgaben der GKV stetig wächst - allerdings auf vergleichsweise niedrigem Niveau.

Weitere Informationen finden Sie hier: BMG

Achtung Betrugswelle: Gefälschte apoBank-Briefe im Umlauf – Praxen gezielt betroffen

Die KBV warnt vor einer aktuellen groß angelegten Betrugswelle gegen Arzt- und Psychotherapiepraxen.

Betrüger versenden täuschend echte Briefe im Namen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Ziel ist es, an PINs, Passwörter und TANs der Bankkunden zu gelangen.

 

Info der ApoBank:

Aktuelle Sicherheitshinweise