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Beratungskostenzuschuss: Neues Förderprogramm für Praxisinhaber

Hygienezuschlag für Haus- und Fachärzte ab 01.01.2022

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im Sommer dieses Jahres den finanziellen Ausgleich für die allgemeinen Hygienekosten in Arztpraxen auf 98 Mio. € beziffert; aktuell wurde die Verteilung dieses Mehrbedarfs für Hygieneaufwendungen festgelegt.

25.11.2021

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte im Sommer dieses Jahres den finanziellen Ausgleich für die allgemeinen Hygienekosten in Arztpraxen auf 98 Mio. € beziffert; aktuell wurde die Verteilung dieses Mehrbedarfs für Hygieneaufwendungen festgelegt. Damit sollen die gestiegenen Kosten u. a. für die Verwendung diverser Hygiene-Produkte, Hygieneberatungen oder Fortbildungen aufgefangen werden. Hintergrund ist, dass der Anstieg der Hygienekosten laut KBV bis dato weder im EBM noch im Orientierungswert ausreichend erfasst sei.

  • Der Beschluss des EBA wurde laut KBV gegen die Stimmen der Krankenkassen gefasst.
  • Nach Angaben der KBV ergibt sich aus dem Beschluss für Praxen ein Zuschlag von 2 Punkten, der ab 01.01.2022 zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt wird.
  • Damit beträgt der Aufschlag rund 22,5 Ct. pro Fall.
  • Der Zuschlag auf die allgemeinen Hygienekosten ist fachübergreifend gleich hoch; ausgenommen sind Fälle, die als reiner Videokontakt stattfinden.

G-BA beginnt Vorbereitungen für telefonische Krankschreibung

G-BA beginnt Vorbereitungen für telefonische Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt aktuell den Auftrag des Gesetzgebers um, welcher Ärzten die telefonische Krankschreibung nach einer telefonischen Anamnese ermöglichen soll.

25.08.2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt aktuell den Auftrag des Gesetzgebers um, welcher Ärzten die telefonische Krankschreibung nach einer telefonischen Anamnese ermöglichen soll.

  • Der G-BA hat ein Beratungsverfahren eingeleitet, um die neue AU-Richtlinie umzusetzen.
  • Hintergrund ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das die Einführung der telefonischen Krankschreibung für Erkrankungen ohne schwere Symptome und bei bereits bekannten Patienten verlangt.
  • Die Umsetzungsfrist läuft bis Ende Januar 2024.
  • Trotz seiner Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebung betonte Professor Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, dass der Auftrag fristgerecht erfüllt werde.

MFA-Fachkräftemangel: Gehalt und Wertschätzung als entscheidende Faktoren

MFA-Fachkräftemangel: Gehalt und Wertschätzung als entscheidende Faktoren

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin nimmt regelmäßig ihre Mitglieder, zu denen niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten in Berlin gehören, in Befragungen zu diversen Themen unter die Lupe und präsentiert die daraus resultierenden Erkenntnisse der Öffentlichkeit. Auch der derzeitige MFA-Fachkräftemangel ist hier Thema:

24.08.2023

Die ambulante Versorgung steht aufgrund gesellschaftlicher Trends und politischer Entscheidungen vor fortlaufenden Herausforderungen. Doch wie manifestieren sich diese Einflüsse im Praxisalltag? Welche Potenziale und Gefahren ergeben sich aktuell für die ambulante Gesundheitsversorgung? Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin nimmt regelmäßig ihre Mitglieder, zu denen niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten in Berlin gehören, in Befragungen zu diversen Themen unter die Lupe und präsentiert die daraus resultierenden Erkenntnisse der Öffentlichkeit. Auch der derzeitige MFA-Fachkräftemangel ist hier Thema:

  • Die Berliner Arztpraxen, darunter 1.066 Teilnehmer aus verschiedenen Fachgruppen, stehen vor einem zunehmenden MFA-Fachkräftemangel.
  • Etwa 69 % der befragten Praxen beschäftigen Medizinische Fachangestellte (MFA), von denen die Mehrheit bereits seit mindestens fünf Jahren in der Praxis tätig ist. Obwohl die meisten Praxen in Berlin keinen Tarifvertrag haben, legen sie dennoch Wert auf angemessene Bezahlung. Rund 32 % der Praxen zahlen angelehnt an Tarif, und sogar die Hälfte geht über tarifliche Vorgaben hinaus.
  • Die Umfrage zeigt, dass das Gehalt eine entscheidende Rolle für MFA spielt. Etwa 79 % der Praxisinhaber werden mit Forderungen nach höherem Gehalt konfrontiert, und etwa 50 % berichten von Wünschen nach Bonuszahlungen.
  • Die befragten Praxisinhaber gaben an, dass neben dem Gehalt auch andere Faktoren für MFA wichtig sind, darunter mehr Wertschätzung von Politik und Patienten, Respekt, weniger Stress und mehr Personal. Einige MFA sind jedoch zufrieden und haben keine weiteren Wünsche.
  • Der MFA-Fachkräftemangel hat Auswirkungen auf das ambulante Gesundheitssystem. Wenn MFA eine Praxis verlassen, wechseln viele von ihnen den Beruf (42 %) oder den Versorgungsbereich (34 %).
  • Knapp über die Hälfte der Befragten beschäftigt fachfremdes Personal, um administrative Aufgaben wie Empfang und Terminvergabe zu bewältigen.
  • Die Suche nach neuen MFA gestaltet sich schwierig. Über die Hälfte der Befragten suchen aktuell nach MFA, wobei etwa 56 % zwischen mehreren Monaten und einem halben Jahr suchen. Etwa 9 % geben an, länger als ein Jahr nach passendem Personal zu suchen.
  • Die Gründe für den MFA-Fachkräftemangel sind vielfältig. Die meisten Befragten sehen eine unattraktive Bezahlung (ca. 64 %) und geringe politische Wertschätzung (ca. 60 %) als Hauptursachen. Weitere Gründe sind zu viele administrative Tätigkeiten (48 %) und hohe psychische Belastung (49 %). Überraschend ist, dass etwa 66 % der Befragten auch die hohe Anspruchsanhaltung und das teils respektlose Verhalten der Patienten als Faktoren sehen.
  • Um den MFA-Fachkräftemangel zu bekämpfen, schlagen die Befragten verschiedene Lösungsansätze vor. Dazu gehören eine bessere Finanzierung des ambulanten Systems, um höhere Gehälter zahlen zu können, eine bessere Bildung und Schulbildung für Auszubildende und junge MFA, Image- und Werbekampagnen zur Steigerung der Attraktivität des Berufs, verbesserte Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und Digitalisierung, sowie erleichterte Zugangsbedingungen für ausländische Fachkräfte und mehr Wertschätzung für den Beruf von Seiten der Politik und Gesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Telematikinfrastruktur: Neue Sanktionen für Vertragsärzte geplant

Telematikinfrastruktur: Neue Sanktionen für Vertragsärzte geplant

Die monatlichen Pauschalen für den Anschluss und Betrieb der TI ab dem 1. Juli stehen fest. Die Neuregelung orientiert sich an den bisherigen Finanzierungsvereinbarungen und erstattet die Kosten für Anschluss und Betrieb der TI.

24.08.2023

Die monatlichen Pauschalen für den Anschluss und Betrieb der TI ab dem 1. Juli stehen fest. Die Neuregelung orientiert sich an den bisherigen Finanzierungsvereinbarungen und erstattet die Kosten für Anschluss und Betrieb der TI.

  • Die Kosten wurden auf Grundlage von angenommenen Erstattungs- und Betriebskosten für fünf Jahre berechnet und je nach Praxisgröße gestaffelt.
  • Praxen mit bis zu drei Ärzten erhalten bspw. 14.266,50 € aufgeteilt auf 60 Monate, was einer monatlichen Erstattung von 237,78 € entspricht.
  • Vertragsärzte, die bereits zwischen Januar 2021 und Juni 2023 angeschlossen wurden, erhalten für die ersten 30 Monate ab Juli 131,67 € monatlich, danach 237,78 €.
  • Für Praxen mit drei bis sechs Ärzten und mehr als sechs Ärzten sind die Beträge höher.
  • Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur sind in allen Fällen Sanktionen vorgesehen. Bereits bei einer fehlenden Anwendung werden die monatlichen Zahlungen um die Hälfte reduziert. Wenn mindestens zwei Anwendungen fehlen oder keine Verbindung zur TI besteht, wird keine Pauschale ausgezahlt. Zu diesen Anwendungen gehören das Notfalldatenmanagement, die elektronische Patientenakte und ab dem 1. Januar 2024 auch das elektronische Rezept. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Bedenken geäußert. Dr. med. Sibylle Steiner, ein Mitglied des KBV-Vorstands, kritisierte das Fehlen von Übergangsfristen. Sie bezeichnete die geplanten Maßnahmen als "Sanktionen durch die Hintertür" aufgrund der übermäßig hohen Kürzungen der Pauschalen bei fehlenden Anwendungen. Außerdem betonte sie, dass Vertragsärzte weiterhin in Vorleistung treten müssten und auf eine Kostenerstattung innerhalb von fünf Jahren hoffen.

Radiologen kritisieren Image als Bestverdiener – Positionspapier warnt vor wachsendem Kostendruck

Radiologen kritisieren Image als Bestverdiener – Positionspapier warnt vor wachsendem Kostendruck

Das genossenschaftlich organisierte Radiologienetz Deutschland betont in einem Positionspapier, dass Radiologen trotz hoher Umsätze im Mittelfeld beim Einkommen liegen. Der steigende Kostendruck begünstigt den Verkauf von Praxen an investoren-getragene MVZ.

17.08.2023

Das Radiologienetz Deutschland, das rund 100 von insgesamt 900 Radiologie-Praxen im Land repräsentiert, hat aktuell ein Positionspapier veröffentlicht, das die wirtschaftliche Lage der Radiologen in Deutschland beleuchtet. Das Netz betont, dass obwohl Radiologenpraxen hohe Umsätze erzielen, die tatsächlichen Einkommen, nach Berücksichtigung von Anschaffungs- und Betriebskosten, eher im Mittelfeld liegen. Das gängige Image der Radiologen als "Bestverdiener" entspreche somit nicht der Realität.

  • Das Positionspapier zielt darauf ab, Politiker auf die Herausforderungen der Radiologen aufmerksam zu machen, insbesondere auf den wachsenden Kostendruck. Die Umrechnung der Einnahmen auf Basis pro Arzt statt pro Praxis würde zeigen, dass die Radiologen in puncto Einkommen nur im Mittelfeld angesiedelt sind.
  • Die Umsetzung der EBM-Reform 2020 in regionale Honorarverteilungsverträge habe in vielen Regionen zu Einbußen bei den Honoraren geführt. Beispielsweise werde eine MRT-Untersuchung in Niedersachsen nur noch mit knapp 70 € vergütet, was nicht mehr kostendeckend sei und durch Privateinnahmen quersubventioniert werden müsse.
  • Ein weiteres Problem sei der Verlust von radiologischen Untersuchungen an selbstzuweisende Ärzte, insbesondere in lukrativen Privatleistungen wie Orthopädie oder Kardiologie.
  • Hohe Energie- und Personalkosten sowie die Budgetierung des Honorars könnten zu einer Ausdünnung der radiologischen Versorgung führen.
  • Das Positionspapier weist auch auf den steigenden Verkauf von Praxen an Private Equity-finanzierte MVZ-Betreiber hin, die mittlerweile etwa 25 - 30 % des Versorgungsangebots in der Radiologie ausmachen.
  • Die Forderungen des Radiologienetzes umfassen verschiedene Bereiche, darunter das Ende der Abwertung technischer Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte, die Kompensation von Einkommensverlusten bei Einführung einer Bürgerversicherung und die Entbudgetierung innovativer radiologischer Diagnostik.
  • Das Netz warnt auch vor drohenden Krankenhausschließungen und betont die Notwendigkeit von Rechtssicherheit für teleradiologische Leistungen.
  • Das Positionspapier finden Sie hier.

Cannabis-Gesetz passiert das Kabinett

Cannabis-Gesetz passiert das Kabinett

Das Kabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf des "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen, nachdem längere Diskussionen und Kontroversen stattgefunden haben. Dieses Gesetz reguliert den privaten Cannabis-Konsum bei Erwachsenen und zielt darauf ab, auch Kinder und Jugendliche zu schützen. Geplante Aufklärungskampagnen sollen sich an Jugendliche und junge Erwachsene richten.

18.08.2023

p style="text-align: justify;">Das Kabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf des "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen, nachdem längere Diskussionen und Kontroversen stattgefunden haben. Dieses Gesetz reguliert den privaten Cannabis-Konsum bei Erwachsenen und zielt darauf ab, auch Kinder und Jugendliche zu schützen. Geplante Aufklärungskampagnen sollen sich an Jugendliche und junge Erwachsene richten.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont, dass das Cannabisgesetz eine Wende in der gescheiterten Cannabisdrogenpolitik markiert.
  • Ziel sei es, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität einzudämmen, den Handel mit gestreckten oder giftigen Substanzen zu reduzieren und die Zahl der Konsumenten zu verringern. Dennoch warnt der Minister, dass Cannabis-Konsum trotz der Legalisierung gefährlich bleibe.
  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte seine Zuversicht, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen werde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion äußert hingegen Kritik.
  • Die Details des Gesetzes wurden innerhalb der Ampelkoalition intensiv diskutiert und mehrfach geändert. Vereinbart wurde, dass Erwachsene bis zu 3 Cannabis-Pflanzen für den Eigengebrauch anbauen dürfen. Gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau ist ebenfalls erlaubt. Erwachsene dürfen bis zu 25 g Cannabis straffrei besitzen.
  • Zusätzlich plant die Regierung ein Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. Der Konsum ist innerhalb von 200 Metern Abstand zu Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen oder Sportstätten untersagt.
  • Das Gesetz betrifft auch Anbauvereinigungen, die nicht gewerblich agieren und Genehmigungen benötigen. Sie können Cannabis für Mitglieder anbauen und weitergeben: maximal 25 g pro Tag bzw. 50 g pro Monat.
  • Mitgliedschaft in diesen "Clubs" ist ausschließlich Erwachsenen gestattet, mit einer Obergrenze von 500 Personen pro Verein. Altersüberprüfungen und Warnhinweise zur Weitergabe an Dritte sind verpflichtend. Das Gesetz begrenzt die Weitergabe an 18- bis 21-Jährige auf 30 g pro Monat mit maximal 10 % THC.
  • Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Intensivierung der Präventionsmaßnahmen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Anbauvereinigungen sind verpflichtet, ihre Mitglieder zu informieren, was über Präventionsbeauftragte und Kooperationen mit Suchtberatungsstellen erfolgen soll.