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Längere Wartezeiten für Kassenpatienten: Umfrage des GKV-Spitzenverbands zeigt besorgniserregende Entwicklung

Längere Wartezeiten für Kassenpatienten: Umfrage des GKV-Spitzenverbands zeigt besorgniserregende Entwicklung

Umfrage des GKV-Spitzenverbands zeigt längere Wartezeiten auf Facharzttermine und fordert faire Behandlung aller Versicherten.

06.02.2025

Laut einer aktuellen Umfrage des GKV-Spitzenverbands müssen gesetzlich Versicherte zunehmend länger auf Arzttermine warten, wobei besonders Facharzttermine betroffen sind. Die Umfrage deckt die Verschlechterung der Wartezeiten im Vergleich zu vor fünf Jahren auf und führt die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten als Hauptursache an. Der GKV-Spitzenverband fordert Maßnahmen zur Beseitigung dieser Diskriminierung.

 

Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:

 

Laut der Umfrage im Auftrag des GKV-Spitzenverbands haben Kassenpatienten heutzutage längere Wartezeiten auf Arzttermine als noch vor fünf Jahren. Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung, die im Frühjahr 2024 durchgeführt und kürzlich veröffentlicht wurde, zeigen Folgendes:

  • 25 % der Patienten müssen mehr als 30 Tage auf einen Facharzttermin warten.
  • 50 % der Befragten können innerhalb von 10 Tagen einen Termin bei einem Facharzt erhalten.
  • Im Vergleich dazu empfinden Patienten die Wartezeiten bei Hausärzten als weniger problematisch:
    • 52 % finden die Wartezeiten bei ihrem Hausarzt „genau ihren Wünschen entsprechend".
    • 36 % beurteilen sie als „noch akzeptabel".
    • 12 % sind unzufrieden.
  • Bei Hausarztpraxen warten 50 % der Patienten einen Tag auf einen Termin, während 25 % länger als drei Tage warten.
  • 43 % der Befragten geben an, dass sich die Wartezeiten in den letzten fünf Jahren verschlechtert haben.

Der GKV-Spitzenverband sieht als Ursache für die längeren Wartezeiten die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis fordert eine Änderung dieser Praxis und setzt sich dafür ein, dass bei der Terminvergabe nicht mehr nach der Versicherungsart gefragt wird. Dies soll sicherstellen, dass alle Patienten einen Arzttermin erhalten, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert die Lage und fordert, dass die Kluft zwischen gesetzlich und privat Versicherten verringert wird, da seine Mitglieder zunehmend berichten, dass es immer schwieriger wird, Termine zu erhalten.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Neuer Grouper für Krankenhausreform: 12.000 Seiten zur Zuordnung von Leistungsgruppen

Neuer Grouper für Krankenhausreform: 12.000 Seiten zur Zuordnung von Leistungsgruppen

Software soll stationäre Fälle in 65 Leistungsgruppen einteilen; Kliniken erhalten erste Planungssicherheit

05.02.2025

Mit dem neuen Grouper, einem zentralen Element der Krankenhausreform, wird die Zuordnung stationärer Fälle zu 65 Leistungsgruppen festgelegt. Kliniken können damit bereits ihre künftigen Leistungen planen, während weitere Rechtsverordnungen zur Umsetzung der Reform vorbereitet werden. Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  • Kliniken nutzen bereits jetzt sogenannte Grouper-Software, um stationäre Fälle nach dem DRG-System abzurechnen.
  • Der neue Grouper für die Krankenhausreform wurde inzwischen fertiggestellt und umfasst 12.000 Seiten mit Informationen zur Einordnung stationärer Behandlungen in 65 Leistungsgruppen.
  • Jede erbrachte Behandlung kann einer Leistungsgruppe zugeordnet werden.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete das Handbuch des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) als "unbürokratisches System", da Künstliche Intelligenz (KI) bei der Auswertung helfen könne.
  • Das Handbuch soll auf der InEK-Webseite veröffentlicht werden. Ursprünglich war die Fertigstellung für September 2024 geplant.

 

Funktionsweise des Groupers:

  • Die Zuordnung der Fälle hängt unter anderem davon ab, auf welcher Station der Patient hauptsächlich behandelt wurde.
  • Ziel der Reform ist eine verstärkte Spezialisierung der Krankenhäuser.
  • Verschiedene Softwareunternehmen arbeiten an der Implementierung der Programmieranleitung des Groupers.
  • Nach der Zertifizierung durch das InEK können Kliniken die Software nutzen und ihr Leistungsangebot strategisch ausrichten.

 

Vorbereitung der Krankenhäuser auf die Reform:

  • Krankenhäuser können analysieren, welche erbrachten Fälle zu welchen Leistungsgruppen gehören.
  • Bereits vor der offiziellen Einführung 2027 können sie ihre Spezialisierung planen.
  • Kliniken erhalten frühzeitig Einblick, welche Fachärzte fehlen, um bestimmte Leistungsgruppen abzudecken.

 

Probleme bei der Umsetzung:

  • Die Zuordnung für 5 der insgesamt 65 Leistungsgruppen ist noch nicht vollständig geklärt.
  • Insbesondere die Notfallmedizin basiert weiterhin auf den bestehenden Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
  • Auch in der Geriatrie sind noch Anpassungen nötig.
  • Laut Lauterbach sei dies jedoch unkritisch, da die Abrechnung nach dem neuen System erst 2027 beginnt.

 

Hintergrund der Krankenhausreform:

  • Erstmals werden bundesweit einheitliche Leistungsgruppen eingeführt.
  • Neben Vorgaben zur Personalausstattung sind auch Anforderungen an die technische Infrastruktur enthalten.
  • Nur Kliniken, die diese Standards erfüllen, dürfen entsprechende Leistungen anbieten.
  • Die Bundesländer legen im Rahmen der Krankenhausplanung fest, welche Kliniken welche Leistungsgruppen erhalten.

 

Weitere Schritte zur Reform:

  • Bis Ende März soll die erste Rechtsverordnung zur weiteren Definition der Leistungsgruppen ausgearbeitet werden.
  • Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds wird derzeit bearbeitet und soll am 14. Februar im Bundesrat beschlossen werden.
  • Die dritte geplante Rechtsverordnung zu Mindestvorhaltezahlen befindet sich noch in der methodischen Entwicklung.

 

Meinungen zur Reform:

  • Heyo Kroemer (Charité-Vorstandsvorsitzender) und Volkmar Falk (Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie) betonen die Notwendigkeit der Reform.
  • Laut Falk sorgt der Grouper für mehr Transparenz und ist besonders für das Krankenhauscontrolling wichtig.
  • Die Charité will sich für alle 65 Leistungsgruppen bewerben, mit Ausnahme der Darmtransplantationen.
  • Die Reform bietet Unikliniken und Maximalversorgern neue Kooperationsmöglichkeiten zur besseren Versorgung.
  • Ziel sei es, dass Kooperationspartner mehr Routinefälle übernehmen, während sich die Charité auf komplexe Erkrankungen konzentriert.
  • Aktuell sind ca. 33 % der behandelten Fälle an der Charité reguläre Versorgungsfälle, die nicht zwingend in einer Uniklinik behandelt werden müssten.
  • Trotz der Fokussierung auf komplexe Fälle bleibt die Vielfalt der Krankheitsbilder wichtig für die medizinische Aus- und Weiterbildung, was durch Kooperationen langfristig gewährleistet werden kann.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Zi-Trendreport: Ambulante Behandlungszahlen steigen, Videosprechstunden boomen

Zi-Trendreport: Ambulante Behandlungszahlen steigen, Videosprechstunden boomen

Mehr Patienten in Praxen, deutlicher Zuwachs bei Videosprechstunden und Früherkennungsuntersuchungen

29.01.2025

Die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland verzeichnet weiterhin steigende Fallzahlen - besonders in bestimmten Fachbereichen und bei digitalen Angeboten wie Videosprechstunden. Neue Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigen, wie sich die Behandlungszahlen im 1. Halbjahr 2024 entwickelt haben.

  • Im 1. Halbjahr 2024 wurden in der ambulanten Versorgung 292,6 Mio. Behandlungsfälle gezählt - ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
  • Die vertragsärztliche Versorgung verzeichnete insgesamt ein Plus von 1,9 Mio. Fällen, was einem Wachstum von 0,6 % entspricht.
  • Hausärztlicher Bereich: +0,5 %, Fachärzte: +0,7 %.

 

Besonders starke Zuwächse in einzelnen Fachbereichen:

  • Neurologie: +6,8 %.
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie: +6,8 %.
  • Kinder- und Jugendmedizin: +2 %.
  • Psychotherapie: +4,3 %.

 

Digitalisierung nimmt Fahrt auf:

  • 1,3 Mio. Videosprechstunden im 1. Halbjahr 2024 - ein Anstieg um 24 %.
    • 47,4 % hausärztlicher Bereich, 15,7 % fachärztlich, 36,8 % psychotherapeutisch.
  • Telefonische Beratungen stiegen um 8,6 % auf 4,2 Mio. Kontakte.

 

Unterschiedliche Entwicklung bei Früherkennungsuntersuchungen:

  • Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern: -4,9 % auf 2,4 Mio. Fälle.
  • Hautkrebsscreening: +6,3 % auf 4,1 Mio. Fälle.
  • Allgemeine Gesundheitsuntersuchung: +14,4 %.
  • Früherkennungskoloskopien: +4,8 %.

 

Ambulante Operationen weiter auf Wachstumskurs:

  • Insgesamt 2,5 Mio. ambulante Eingriffe im 1. Halbjahr 2024 - ein Anstieg um 2,4 %.

 

Zi-Vorstandsvorsitzender Dominik von Stillfried betonte, dass jährlich rund 600 Mio. Behandlungsfälle die Bedeutung der ambulanten Versorgung unterstreichen. Für eine stabile medizinische Versorgung der mehr als 75 Mio. gesetzlich Versicherten sei es essenziell, den Praxen ausreichende Mittel bereitzustellen, um Personal zu halten und auszubilden.

 

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Wegfall des Honorardeckels: Entbudgetierung der Hausärzte beschlossen

Wegfall des Honorardeckels: Entbudgetierung der Hausärzte beschlossen

Die Ampel-Parteien haben sich in der Schlussphase der Legislaturperiode auf die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung geeinigt. Dieses zentrale Vorhaben des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) soll noch vor den Neuwahlen umgesetzt werden.

21.01.2025

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben sich in der Schlussphase der Legislaturperiode auf die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung geeinigt. Dieses zentrale Vorhaben des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) soll noch vor den Neuwahlen umgesetzt werden.

 

Geplante Umsetzung

  • Zeitrahmen:
    • Gesundheitsausschuss: 29. Januar 2025
    • Verabschiedung im Bundestag: 31. Januar 2025
  • Voraussetzung: Überarbeitung des GVSG durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemäß der Einigung.

 

Inhaltliche Änderungen des GVSG

  • Entbudgetierung der Hausärzte: Abschaffung der Honorardeckel für eine stabilere und gerechtere Vergütung.
  • Chronikerpauschale: Umwandlung in eine Versorgungspauschale, die quartalsweise oder halbjährlich gezahlt wird.
  • „Pille danach": Aufhebung der Altersgrenze von 21 Jahren bei sexualisierter Gewalt.
  • Heilmittelverfahren: Beschleunigte Bewilligung für Patienten mit schweren, komplexen Erkrankungen oder Behinderungen.

 

Reaktionen aus Politik und Verbänden

  • Hausärzteverband: Begrüßt die Maßnahmen als wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Versorgungskrise in Ballungsgebieten und auf dem Land.
  • Fachärzteverbände: Fordern die Ausweitung der Entbudgetierung auf Fachärzte, da viele Diagnosen interdisziplinär gestellt werden.
  • Krankenkassen:
    • Der vdek schätzt Mehrkosten von 500 Mio. € jährlich und kritisiert die Maßnahme als „Wahlgeschenk".
    • Die AOK bezeichnet die Entbudgetierung als Teil einer „expansiven Ausgabenpolitik" ohne Berücksichtigung der Beitragszahler.

 

Finanzielle Auswirkungen

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Mehrkosten von mehreren hundert Millionen € jährlich.
  • Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung: Gesamtkosten für die Entbudgetierung von Haus- und Fachärzten: 3 Mrd. €.

 

Kritische Stimmen und Herausforderungen

  • Ersatzkassen: Forderung nach gezieltem Einsatz von Beitragsgeldern in unterversorgten ländlichen Regionen.
  • Hausärzteverband: Verteidigt die Kosten als überschaubar im Vergleich zu anderen Gesundheitsausgaben, z. B. im stationären Bereich.

 

Politische Einordnung

  • Die Einigung wird von der SPD als „starkes Zeichen" demokratischer Zusammenarbeit trotz Differenzen gewertet.
  • FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sieht die Entbudgetierung als „schönen Abschluss" ihrer politischen Laufbahn.

 

Die Entbudgetierung wird als ein wichtiger Schritt angesehen, um Hausarztpraxen attraktiver zu machen und die Versorgung langfristig zu sichern.

Finanzierung der Pflegeversicherung: Solider Start, drohende Defizite ab 2026

Finanzierung der Pflegeversicherung: Solider Start, drohende Defizite ab 2026

Regierung rechnet für 2025 mit einem Überschuss von 0,5 Mrd. €, warnt jedoch vor finanziellen Lücken in den Folgejahren und fordert langfristige Reformen.

16.01.2025

Während die Pflegeversicherung 2025 einen Überschuss von 0,5 Mrd. € erzielt, sind ab 2026 Defizite zu erwarten, die ohne strukturelle Reformen die finanzielle Stabilität gefährden könnten.

 

Überschuss in 2025:

  • Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wird laut Bundesregierung für 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von etwa 0,5 Mrd. € rechnen können. 
  • Damit ist die Zahlungsfähigkeit der SPV für dieses Jahr gesichert.

 

Defizite in den Folgejahren:

  • Ab 2026 wird nach aktuellen Finanzprojektionen mit jährlichen Defiziten gerechnet. 
  • Der genaue Umfang der finanziellen Lücken für 2026 und 2027 bleibt jedoch unklar. 
  • Es ist bereits absehbar, dass ab diesem Zeitpunkt strukturelle Reformen erforderlich sein werden, um die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten.

 

Langfristige Perspektive - Bericht des BMG:

  • Der im Juli 2024 verabschiedete Bericht „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung - Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen" ist auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit verfügbar: BMG.
  • Dieser Bericht bietet eine umfassende Analyse der finanziellen Herausforderungen der sozialen Pflegeversicherung bis zum Jahr 2060. Darin werden mögliche Reformansätze beschrieben, die auch ohne Erhöhung der Beitragssätze eine Stabilisierung der SPV ermöglichen könnten.

 

Hintergrund des Berichts:

  • Die Bundesregierung sieht die vorgelegten Szenarien und Stellschrauben als fundierte Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur Sicherung der Pflegeversicherung.
  • Zusammenfassend steht die SPV 2025 zwar finanziell solide da, jedoch sind ab 2026 Reformen unumgänglich, um die langfristige Finanzierung sicherzustellen.

Chaos um die ePA: Sicherheitsprobleme gefährden Einführung

Chaos um die ePA: Sicherheitsprobleme gefährden Einführung

Chaos Computer Club deckt massive Schwachstellen der elektronischen Patientenakte auf; Gesundheitsminister Lauterbach will Start erst bei "voller Sicherheit".

08.01.2025

Die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte wird verschoben, nachdem Sicherheitsmängel offengelegt wurden. Kritiker fordern grundlegende Verbesserungen und eine transparente Entwicklung, um Vertrauen in die digitale Infrastruktur zu schaffen.

 

Elektronische Patientenakte (ePA) im Fokus

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Einführung der ePA verschoben, bis Hackerangriffe „technisch unmöglich" werden. Dies folgt auf erhebliche Kritik an den Sicherheitslücken der ePA, insbesondere nach Enthüllungen des Chaos Computer Clubs (CCC).

 

Bisheriger Zeitplan und Opt-Out-Verfahren

  • Ursprünglich sollte die ePA ab dem 15. Januar 2025 automatisch für alle Versicherten in Deutschland eingerichtet werden.
  • Ab dem 15. Februar wäre die Akte aktiv nutzbar gewesen.
  • Im Opt-Out-Verfahren müssten Versicherte aktiv widersprechen, um keine ePA zu erhalten.
  • Bis Oktober 2024 hatten jedoch nur 1 % der Versicherten bei großen Krankenkassen wie AOK, Techniker, Barmer und DAK Einspruch eingelegt (dpa-Daten).

 

Sicherheitsbedenken und Schwachstellen

  • Der CCC und 13 weitere Organisationen, darunter der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), warnten vor der Einführung der ePA in der aktuellen Form.
  • Auf dem 38. Computer Communication Congress demonstrierte der CCC, wie einfach der Zugriff auf fremde Patientenakten möglich ist.
  • Gebraucht gekaufte Kartenterminals ermöglichten Angriffe auf die Telematikinfrastruktur, über die bis zu 1.500 Akten pro Praxis einsehbar waren.
  • CCC-Experte Martin Tschirsich erklärte: „Wir hatten alles, um auf bis zu 70 Mio. Akten zuzugreifen."

 

Reaktionen und Maßnahmen

  • Das Bundesgesundheitsministerium wies darauf hin, dass die Sicherheitslücken ältere ePA-Versionen betreffen und vor der Einführung für alle behoben werden sollen.
  • Modellregionen in Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sollen wie geplant am 15. Januar starten.
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) arbeiten gemeinsam mit der zuständigen Gematik GmbH an zusätzlichen Schutzmaßnahmen.

 

Niedrige Nutzerzahlen bisher

  • Seit 2021 konnten gesetzlich Versicherte die ePA beantragen.
  • Bis Anfang 2024 nutzte weniger als 1 % der 74 Mio. gesetzlich Versicherten die Akte.

 

Probleme in der Kommunikation

  • Der VZBV kritisierte unzureichende und intransparente Aufklärung der Versicherten durch Krankenkassen.
  • Informationsschreiben von 14 Kassen wurden als lückenhaft in Bezug auf Risiken, Funktionsweise und Sicherheit bewertet.

 

Forderungen der Kritiker

  • Der CCC fordert ein sofortiges Ende der Experimente mit der ePA an „lebenden Bürgern".
  • Die ePA müsse so gestaltet sein, dass sie den individuellen Sicherheitsbedarf der Nutzer berücksichtigt.
  • Der Entwicklungsprozess sollte Vertrauen schaffen, um eine langfristig vertrauenswürdige Infrastruktur aufzubauen.

 

Zukunft der ePA
Trotz der Kritik betont Lauterbach, dass an der Verbesserung der Sicherheitsstandards bereits gearbeitet werde. Ob der geplante Starttermin Mitte Februar eingehalten wird, bleibt ungewiss.