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Corona: Laut Wirtschaftsweisen eine der schwersten Rezessionen der Nachkriegsgeschichte

Corona: Laut Wirtschaftsweisen eine der schwersten Rezessionen der Nachkriegsgeschichte

Laut der aktuellen Einschätzung der Wirtschaftsweisen wird das reale Bruttoinlandsprodukt 2020 voraussichtlich um 5,1 % sinken. Damit hat Corona Deutschland in eine der schwersten Rezessionen der Nachkriegsgeschichte gestürzt.

17.11.2020

Laut der aktuellen Einschätzung der Wirtschaftsweisen wird das reale Bruttoinlandsprodukt 2020 voraussichtlich um 5,1 % sinken. Damit hat Corona Deutschland in eine der schwersten Rezessionen der Nachkriegsgeschichte gestürzt.

  • Der prognostizierte Rückgang wird auch 2021 mit einem möglichen Zuwachs von 3,7 % nicht kompensiert werden können.
  • Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erläutert, dass Corona auch Defizite im Bereich der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens und des Bildungswesens gezeigt habe.
  • Hierzu stellen die Wirtschaftsweisen fest: „Im Gesundheitswesen könnte ein rascher Ausbau der Digitalisierung in den kommunalen Gesundheitsämtern genutzt werden, um Meldewege effizienter zu gestalten und somit eine schnellere Informationsübermittlung zu ermöglichen, die bei der Bekämpfung der Pandemie erhebliche Vorteile verspricht. Der zielgerichtete Einsatz digitaler Technologien könnte dazu beitragen, im weiteren Verlauf der Pandemie Anstiege der Infektionszahlen einzudämmen."
  • Nach Ansicht der Wirtschaftsexperten sei bereits heute in Wirtschaftsbereichen wie Pflege, Medizin, Informations- und Kommunikationstechnik ein Fachkräftemangel spürbar. Daher dürften die Herausforderungen des demografischen Wandels auch während der Corona-Pandemie nicht aus den Augen verloren werden.

Corona-Auswirkungen auf Apotheken

Corona-Auswirkungen auf Apotheken

V. a. im März, kurz nachdem massive Einschränkungen für die Bürger verkündet wurden, hatten sowohl bei den stationären Apotheken als auch im Onlineversand Hamsterkäufe verunsicherter Verbraucher zu hohen Umsatzsteigerungen geführt. Daraufhin ist die Nachfrage bei den Vor-Ort-Apothekern allerdings deutlich eingebrochen, während sie im Versandhandel angestiegen ist.

13.11.2020

V. a. im März, kurz nachdem massive Einschränkungen für die Bürger verkündet wurden, hatten sowohl bei den stationären Apotheken als auch im Onlineversand Hamsterkäufe verunsicherter Verbraucher zu hohen Umsatzsteigerungen geführt.
Daraufhin ist die Nachfrage bei den Vor-Ort-Apothekern allerdings deutlich eingebrochen, während sie im Versandhandel angestiegen ist.

 

  • Vor allem sog. Center-Apotheken bekamen während des Lockdowns den Kundenrückgang (fehlende Laufkundschaft des Einkaufscenters) und damit entsprechende Einbußen deutlich zu spüren.
  • Online-Apotheken hingegen profitieren von Lockdown-Einschränkungen in der Bevölkerung: In der Corona-Krise hat der ohnehin wachsende Versandhandel mit Medikamenten noch einmal deutlich zugelegt.
  • Laut des Frankfurter Beratungsunternehmens Iqvia ist der Anteil der Versandapotheken am nicht rezeptpflichtigen Apothekenmarkt in den vergangenen Monaten um mindestens 2 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt der OTC-Anteil des Versandhandels aktuell bei rund 18 %.
  • Laut der Septemberumfrage 2020 des Apotheken Geschäftsklima Index erwarten die Apotheker alles in allem eine positive Geschäftsentwicklung.
  • Insgesamt konnte sich der Apotheken Geschäftsklima Index, der sich aus der Einschätzung von Geschäftslage und Geschäftserwartung berechnet, inzwischen weiter erholen: Mit einem Plus von 10,0 rangiert er derzeit bei 4,0 Punkten und damit (erstmals seit dem Beginn der Erhebungen im Juni 2020) im positiven Bereich.
  • 30 % der befragten Apothekeninhaber sind derzeit zuversichtlich und schätzen ihre aktuelle Situation als gut ein. 32 % stufen die Nachfrage nach Apothekenleistungen als negativ ein.
  • Als größtes Problem der Vor-Ort-Apotheker stellt sich mit 78 % nach wie vor die verstärkte Abwanderung in den Versandhandel (78 %) dar.
  • Zur künftigen Entwicklung: 43 % der Inhaber gehen für die nahe Zukunft von einer unveränderten Geschäftslage aus. 28 % erwarten sogar eine Verbesserung. Im Umkehrschluss gehen 71 % nicht davon aus, dass sich ihre Geschäftslage in den nächsten 3 Monaten verschlechtern wird.

Nationales Gesundheitsportal: Top Position im Google-Ranking

Nationales Gesundheitsportal: Top Position im Google-Ranking

Im September ist das Nationale Gesundheitsportal an den Start gegangen. Eine aktuelle Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Suchmaschinenanbieter Google soll nun dafür sorgen, dass die evidenzbasierten Gesundheitsinformationen bei der Internetrecherche schneller gefunden werden.

12.11.2020

Im September ist das Nationale Gesundheitsportal an den Start gegangen. Eine aktuelle Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Suchmaschinenanbieter Google soll nun dafür sorgen, dass die evidenzbasierten Gesundheitsinformationen bei der Internetrecherche schneller gefunden werden.

  • Künftig erscheinen bei einer medizinischen Stichwortsuche in Google die Antworten des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de in einem prominent hervorgehobenen Info-Kasten.
  • Diese Info-Kästen ("Knowledge Panels") stehen laut Gesundheitsminister Jens Spahn bereits für mehr als 160 Krankheiten zur Verfügung.
  • Bei Klick auf einen Link innerhalb der Knowledge Panels gelangen Nutzer direkt zum jeweiligen Artikel im Nationalen Gesundheitsportal.
  • Laut Google ist das Interesse an Gesundheitsthemen im Laufe der letzten Jahre konstant gestiegen, allein in den vergangenen 2 Jahren um 19 %. Im gleichen Zeitraum konnte bspw. der Suchbegriff „Symptom" einen Anstieg von 84 % verzeichnen.
  • Zum Hintergrund: Den Grundstein für das Nationale Gesundheitsportal hat der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, gelegt, der 2017 eine Allianz für Gesundheitskompetenz ins Leben gerufen hatte. Partner der Initiative sind u. a. das Institut für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das Robert Koch-Institut (RKI) und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ).
  • Ziel: Verlässliche, verständliche, aktuelle und evidenzbasierte Informationen zu Gesundheitsthemen übersichtlich darzubieten.

GPVG: Versorgungsverbesserungsgesetz gibt Spielraum beim Zusatzbeitrag

GPVG: Versorgungsverbesserungsgesetz gibt Spielraum beim Zusatzbeitrag

Krankenkassen, bei denen absehbar ist, dass ihre Rücklagen erst im Laufe des Jahres unter die Mindestreserve fallen, können ihre Zusatzbeiträge schon ab 01.01.2021 erhöhen.

11.11.2020

Bei der kürzlichen Festlegung des durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrags für das kommende Jahr auf 1,3 % musste die von der Koalition verabredete Sozialgarantie eingehalten werden. Gemäß dieser Garantie dürfen alle Sozialbeiträge für 2021 zusammengerechnet 40 % nicht übersteigen.

  • Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG, Versorgungsverbesserungsgesetz) wird außerdem festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur dann ihren Zusatzbeitrag erhöhen können, wenn ihre Rücklagen 4/5 einer durchschnittlichen Monatsausgabe unterschreiten.
  • Neu ist:
    • Krankenkassen, bei denen absehbar ist, dass ihre Rücklagen erst im Laufe des Jahres unter die o. g. Mindestreserve fallen, können ihre Zusatzbeiträge schon ab 01.01.2021 erhöhen.
    • Zudem können Kassen mit weniger als 50.000 Mitgliedern einen über das erlaubte Maß höheren Zusatzbeitrag ansetzen, damit sie unterjährige Schwankungen aus einer höheren Reserve als eigentlich vorgesehen ausgleichen zu können.
  • Hintergrund:
    • Nach den bisherigen Regelungen hätte die eine oder andere Krankenkasse zu Jahresbeginn aus "formalen" Gründen ihren Zusatzbeitrag nicht erhöhen dürfen.
    • Dies hätte möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen führen können, da Versicherte von vermeintlich teuren zu vermeintlich günstigeren Kassen abwandern würden.

GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021 beträgt 1,3 %

GKV: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2021 beträgt 1,3 %

Mit dieser Entscheidung ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Schätzerkreises gefolgt.

04.11.2020

Aktuell hat die Bundesregierung den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2021 auf 1,3 % festgesetzt.

  • Dies sind 0,2 Prozentpunkte mehr im Vergleich zu diesem Jahr.
  • Mit dieser Entscheidung ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Schätzerkreises gefolgt.
  • Zum Hintergrund: Der nun festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist lediglich eine kalkulatorische Rechengröße. Den tatsächlichen Zusatzbeitragssatz legen die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen in den kommenden Wochen fest

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen

Das VOASG enthält neben einem sozialrechtlichen Verbot, Zugaben im Rezeptgeschäft zu gewähren, auch die Einführung eines Botendiensthonorars ab 2021 sowie einen Anspruch GKV-Versicherter auf „pharmazeutische Dienstleistungen".

02.11.2020

Am 29.10.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beschlossen.

Hier wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Für GKV-Versicherte gilt künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx), egal ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke erwerben. D. h., Versandapotheken dürfen GKV-Versicherten keine Rabatte mehr auf Rx gewähren. Damit will Spahn für fairen Wettbewerb zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken sorgen.
  • Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sollen neue "pharmazeutische Dienstleistungen" (wie z. B. intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie) vereinbaren, um die Versorgung der Patienten zu verbessern. Für diesen Zweck werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Mio. € netto zur Verfügung gestellt. Konkret ist im Gesetz inhaltlich nicht mehr bestimmt, als dass diese Dienstleistungen der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Compliance oder der Prävention dienen sollen. Daher müssen DAV und GKV-Spitzenverband einen Katalog bzgl. der genauen Dienstleistungen aufsetzen.
  • Einführung eines Botendiensthonorars: Apotheken dürfen dauerhaft bei der Abgabe von Rx an GKV-Versicherte via Botendienst einen zusätzlichen Betrag von 2,50 € zzgl. MwSt. je Lieferort und Tag zu abrechnen.
    • Zum Hintergrund: Zunächst war das Botendiensthonorar aufgrund der Corona-Krise mit 5,- € je Rx-Auslieferung bis Ende 09/2020 befristet möglich.
    • Ziel: Vor allem in Regionen mit geringer Apothekendichte soll die Versorgung (der zunehmend älter werdenden Kundschaft) mit Rx sichergestellt werden.
  • Arzneimittel-Abgabeautomaten werden unter strenger Reglementierung (nur in Apothekenräumen und nur zum Auswurf vorbestellter Präparate nach bereits erfolgter Beratung) erstmals zugelassen.
  • Auch EU-Versandapotheken, die nach Deutschland liefern, müssen produktspezifische Temperaturanforderungen einhalten und dies durch mitgeführte Temperaturkontrollen belegen können.
    • Zum Hintergrund: Diese Anforderung galt bisher nur für inländische Versandapotheken.

Weiterer Fortgang:
  • Der Bundesrat muss noch zustimmen.
  • Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie hier.