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Aktuelles Unterstützungspaket der Ampel-Koalition

Aktuelles Unterstützungspaket der Ampel-Koalition

Mit dem 3. Entlastungspaket in Höhe von über 65 Mrd. € sollen die Bundesbürger angesichts steigender Preise unterstützt werden. Aktuell wurden die Ergebnisse der Verhandlungen im Koalitionsausschuss bekannt. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

05.09.2022

Mit dem 3. Entlastungspaket in Höhe von über 65 Mrd. € sollen die Bundesbürger angesichts steigender Preise unterstützt werden. Aktuell wurden die Ergebnisse der Verhandlungen im Koalitionsausschuss bekannt.

 

Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

 

  • Bundesweites Nahverkehrsticket
    • Als Nachfolger des 9-€-Tickets soll ein neues bundesweit gültiges Nahverkehrsticket geschaffen werden - innerhalb einer Preisspanne zwischen 49 - 69 € pro Monat.

 

  • Energiepauschale für Rentner und Studierende
    • Rentner erhalten zum 01.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 €.
    • Studierende und Auszubildende erhalten einmalig 200 €.

  • Strompreis
    • Für einen definierten Strom-Basisverbrauch soll ein vergünstigter Preis gelten.
    • Für einen zusätzlichen Verbrauch darüber hinaus wäre der Preis nicht begrenzt.

  • Regelsätze für Bedürftige 
    • Die Regelsätze sollen mit der geplanten Einführung des Bürgergelds Anfang 2023 für Bedürftige auf rund 500 € erhöht werden.
    • Zum Vergleich: Heute erhalten Alleinstehende in der Grundsicherung 449 € monatlich.

  • Kindergeld
    • Anfang 2023 soll das Kindergeld um 18 € monatlich für das erste und zweite Kind steigen - so der ursprüngliche Plan. Nach Kritik steuerte die Ampel-Koalition nun auch noch für das dritte Kind nach. Demnach gibt es für das erste, zweite und dritte Kind ab Januar 2023 je 237 € monatlich.

  • Doppelbesteuerung der Renten
    • Steuerzahler können ab dem 01.01.2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen, womit eine Doppelbesteuerung der Rente vermieden werden soll.

  • Kalte Progression
    • Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression"), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst - sobald im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen.

  • Unterstützung bei höheren Gehaltszahlungen
    • Zahlen Unternehmen ihren Beschäftigten mehr Lohn, so soll von dem Plus auch beim Arbeitnehmer am Ende etwas ankommen. Daher ist der Bund bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Betriebe an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 € von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien und hierdurch zu einer weiteren Entlastung beizutragen.

Gesundheitspersonal: Leichter Anstieg der Beschäftigten 2020

Gesundheitspersonal: Leichter Anstieg der Beschäftigten 2020

Laut aktuellen Angaben der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2020 in Deutschland 5.837.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen.

02.09.2022

Laut aktuellen Angaben der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2020 in Deutschland 5.837.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen.

  • Mit 1.230.200 arbeiten die meisten davon in Nordrhein-Westfalen.
  • In Hessen ist 2020 die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um 1,4 % gestiegen im Vergleich zum Vorjahr. Dabei wurde mit einer insgesamten Anzahl von 455.400 Menschen sogar ein Höchststand erreicht. Die Mehrheit der Angestellten im Gesundheitswesen waren in Hessen Frauen mit 71,8 %.
  • In Bayern waren 2020 rund 940.000 Menschen im Gesundheitswesen tätig - ca. 1,6 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Beschäftigten ist jedoch vor der Corona-Pandemie stärker gestiegen. Von 2015 - 2019 hatte das jahresdurchschnittliche Wachstum bei 2,2 % gelegen. Der Frauenanteil im bayerischen Gesundheitswesen betrug 2020 75,8 %.
  • Weitere Informationen und Details zu den einzelnen Bundesländern etc. finden Sie hier.

apoBank: Leicht steigender Jahresüberschuss erwartet

apoBank: Leicht steigender Jahresüberschuss erwartet

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat aktuell ihren Halbjahresfinanzbericht 2022 veröffentlicht. Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:

31.08.2022

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat aktuell ihren Halbjahresfinanzbericht 2022 veröffentlicht.

 

 

Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Im Berichtszeitraum (1. Januar bis 30. Juni 2022) konnte die apoBank einen Jahresüberschuss von 32,8 Mio. € erzielen, im Vorjahreszeitraum waren es noch 37 Mio. €.
  • Das operative Ergebnis konnte auf 106,8 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 103 Mio. €) gesteigert werden.
  • Die apoBank hatte sich im 1. Halbjahr 2022 verstärkt auf ihre Kernkompetenzen - wie Existenzgründungsfinanzierungen - konzentriert.
  • So konnten die Finanzierungen für Existenzgründungen im Berichtszeitraum auf 8,3 Mrd. € gesteigert werden - zum Vergleich 2021: 7,6 Mrd. €.
  • Immobilienkredite: Anstieg des Darlehensvolumens auf 18,5 Mrd. € (2021: 18,1 Mrd. €).
  • Die wirtschaftliche Lage der Heilberufler wird von der Bank trotz Corona-Einflüssen als stabil bezeichnet.
  • Für das 2. Halbjahr macht sich die apoBank auf ein weiterhin anspruchsvolles Geschäftsfeld gefasst. Im Kundengeschäft werde sich die Bank auf Finanzierungen, hauptsächtlich im Rahmen von Existenzgründungen, die Vermögensanlageberatung sowie auf das Vorsorgegeschäft konzentrieren und erwartet schließlich zum Jahresende einen leicht steigenden Jahresüberschuss bei einem ebenfalls höheren operativen Ergebnis. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorschläge der Innungskrankenkassen zur Bewältigung des GKV-Defizits

Vorschläge der Innungskrankenkassen zur Bewältigung des GKV-Defizits

Um dem GKV-Defizit entgegenzuwirken, fordern die Innungskrankenkassen eine breitere Einnahmebasis in der GKV.

26.08.2022

Um dem GKV-Defizit entgegenzuwirken, fordern die Innungskrankenkassen eine breitere Einnahmebasis in der GKV.

 

Folgende Einnahmequellen könnten nach Ansicht der Innungskrankenkassen (IKK) der GKV bspw. zufließen:

  • Steuereinnahmen auf gesundheitsschädliche Genussmittel:
    • Die GKV sollte an Steuereinnahmen auf gesundheitsschädliche Genussmittel wie Tabak oder Alkohol beteiligt werden. Vorgeschlagen wird bspw. eine 50%-ige Beteiligung der GKV, um Mehreinnahmen zu generieren. Ziel dieser Steuern sei Gesundheitsrisiken und daraus resultierende Kosten einzudämmen.
  • Einführung einer Zuckersteuer:
    • An der Einführung einer Zuckersteuer sollte auch die GKV beteiligt werden. Aktuell ist im Koalitionsvertrag hinsichtlich der Etablierung einer Zuckersteuer nichts enthalten.
  • Absenkung der Umsatzsteuer auf Medikamente
    • Durch eine Senkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 % könnte die GKV ca. 6 Mrd. € einsparen. Vorbild könnten hier die restlichen EU-Länder sein: Ein niedrigerer Umsatzsteuersatz auf Arzneimittel ist fast in jedem EU-Land an der Tagesordnung.

Wann kommt die neue GOÄ? PKV: Kein konkreter Zeitplan!

Wann kommt die neue GOÄ? PKV: Kein konkreter Zeitplan!

Die bestehende GOÄ ist seit 1982 nicht grundlegend aktualisiert worden.

25.08.2022

Inhaltlich scheint sich die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei den Preisbestimmungen schon einige Zeit "auf der Zielgeraden" zu befinden. Doch was das konkret im Zeitablauf heißt, ist nicht bekannt.

  • In der Vergangenheit wurde häufiger mitgeteilt, dass die Ausarbeitung der Novellierung "in Kürze" fertiggestellt sein wird.
  • Bereits im Frühjahr (nach Ostern) hätte der finale Entwurf an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gehen sollen.
  • Aktuell hatten BÄK und PKV-Verband jedoch mitgeteilt, dass die Preisverhandlungen immer noch nicht beendet seien. Erst wenn die finale Fassung von Seiten der Ärzteschaft und der PKV vorliegt, soll das Ganze im Bundesgesundheitsministerium geprüft werden.
  • Ein konkreter Termin, wann der GOÄ-Entwurf an das BMG gehen soll, kann seitens der PKV derzeit nicht bekannt gegeben werden. Daher ist fraglich, wann definitiv mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.
  • Zum Hintergrund: Die neue GOÄ soll u. a. die sprechende Medizin bzgl. der Abrechnung berücksichtigen. Die bestehende GOÄ ist seit 1982 nicht grundlegend aktualisiert worden.

Rückschlag für das E-Rezept? KV Schleswig-Holstein steigt noch vor dem Start aus der Einführungsphase aus!

Rückschlag für das E-Rezept? KV Schleswig-Holstein steigt noch vor dem Start aus der Einführungsphase aus!

Zurück zum Papier? In Sachen E-Rezept bleibt es weiterhin bei einem turbulenten Auf und Ab: Nachdem die gesetzlichen Krankenkassen den Apotheken kürzlich zugesichert hatten, bei etwaigen technisch fehlerhaften E-Rezepten die Kosten für die verordneten/abgerechneten Arzneimittel trotzdem zu übernehmen, bis es im Fachdienst der gematik zu einer entsprechenden Lösung kommt, steigt nun die KV Schleswig-Holstein aus dem Rollout aus.

23.08.2022

Zurück zum Papier? In Sachen E-Rezept bleibt es weiterhin bei einem turbulenten Auf und Ab: Nachdem die gesetzlichen Krankenkassen den Apotheken kürzlich zugesichert hatten, bei etwaigen technisch fehlerhaften E-Rezepten die Kosten für die verordneten/abgerechneten Arzneimittel trotzdem zu übernehmen, bis es im Fachdienst der gematik zu einer entsprechenden Lösung kommt, steigt nun die KV Schleswig-Holstein aus dem Rollout aus.

  • Begründung der KV für diesen Schritt: datenschutzrechtliche Hürden, die eine Umsetzung des E-Rezeptes in den Praxen so nicht zulassen.
  • Zum Hintergrund: Die KV Schleswig-Holstein war neben der KV Westfalen-Lippe eine von zwei KVen, die den stufenweise Rollout ab 01.09.2022 begehen wollte. Nun hat die KV Schleswig-Holstein jedoch den Landesdatenschutzes eingeschaltet. Dieser kam wiederum zu dem Schluss, dass vom Praxisverwaltungssystem erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen seien. Denn die auf dem Markt frei erhältlichen E-Rezept-Apps erlauben jeder Person, die im Besitz eines solchen QR-Codes ist, persönliche Verordnungsdaten einzusehen. 
  • Folge: Für Missbrauch in dieser Hinsicht müssten die verordnenden Ärzte unter Umständen haften. Die KV will nicht zulassen, dass Ärzten hierdurch ein Haftungsrisiko entsteht.
  • Fraglich ist, warum das Problem nicht in der Testphase der gematik erkannt wurde. 
  • Zum Vergleich: Die formale Arzthaftung endet beim "analogen Vorgehen" mit der Übergabe des Rezeptes an den Patienten - egal, was mit dem Rezept letzten Endes passiert bzw. in welche Hände es gerät.
  • Bis sich bei der Problemstellung eine alltagstaugliche Lösung abzeichnet, hält sich die KV-Region erst einmal beim E-Rezept-Rollout zurück.