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Kryokonservierung: GKV-Leistung ab 1.7. für junge Krebspatienten

Kryokonservierung: GKV-Leistung ab 1.7. für junge Krebspatienten

Ärzte können ab 01.07.2021 die Kryokonservierung von Spermien oder Eizellen und die damit zusammenhängenden Leistungen bei jungen Krebspatienten direkt mit der GKV abrechnen.

23.06.2021

Ärzte können ab 01.07.2021 die Kryokonservierung von Spermien oder Eizellen und die damit zusammenhängenden Leistungen bei jungen Krebspatienten direkt mit der GKV abrechnen. Anträge bei der Krankenkasse oder eine private Finanzierung sind somit künftig nicht mehr nötig.

  • Hintergrund: Vor ca. 2 Jahren wurde das Vorhaben im Terminservicegesetz bereits festgeschrieben. 02/2021 war nach nochmaliger Überarbeitung die Richtlinie des GBA in Kraft getreten. Nun hat der Bewertungsausschuss schließlich auch entsprechende Abrechnungsziffern für die Ärzte geschaffen.
  • Die Neuerung betriff junge Krebspatienten, bei denen das Risiko besteht, dass die Behandlung ihrer Krankheit zur Zeugungsunfähigkeit führt. Die Möglichkeit der vorsorglichen Kryokonservierung von Samen-, Eizellen oder Keimzellgewebe als eigenständige Leistung stand GKV-Versicherten bislang nicht als Kassenleistung zur Verfügung. Nach Angaben der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs erkranken in Deutschland jährlich rund 16.500 Menschen im Alter von 18 - 39 Jahren an Krebs.
  • Wichtig: Lassen Ärzte ab 1.7. einen privaten Behandlungsvertrag unterschreiben, ohne auf die mögliche Kassenfinanzierung hinzuweisen, könnten sie in Haftung genommen werden, so die Stiftung.
  • Laut der Stiftung sei die Konservierung von Eierstockgewebe für Mädchen vor der Pubertät nicht Gegenstand der neuen Regelung und werde erst in diesem Herbst vom GBA beraten. Weiter wird kritisiert, dass die Kryokonservierung von Eierstockgewebe für Mädchen auch nach der Pubertät (solange sie unter 18 Jahren sind) nicht unter die neue Kassenleistung fällt. Das Bundessozialgericht hatte mit seinem Urteil (Az.: B1 KR 10/09 R) bereits schon vor 10 Jahren eine grundsätzliche Finanzierungspflicht der Kassen anerkannt. Daher wäre laut Stiftung eine rasche Klarstellung nötig.

Verdachtsfälle auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen auf Rekordniveau

Verdachtsfälle auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen auf Rekordniveau

2020 wurden bei der Kaufmännischen Krankenkasse 768 Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug gemeldet, das sind 61 % mehr als noch im Vorjahr.

22.06.2021

2020 wurden bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) 768 Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug gemeldet, das sind 61 % mehr als noch im Vorjahr.

  • 75 % der Hinweise betreffen den Bereich der Pflegeleistungen: Von den 768 Verdachtsfällen entfallen 391 auf Pflegedienste, 194 auf Pflegeheime.
  • Auf Krankengymnasten/Physiotherapeuten entfallen 64 Fälle.
  • Allein in 2020 ist der Kranken- und Pflegeversicherung der KKH durch bewusste Falschabrechnungen ein Schaden von 500.000 € entstanden.
  • Ausgehend von der Schadenssumme liegen die Apotheker auf Platz 1 mit rund 160.320 €, gefolgt von der ambulanten Pflege mit 128.120 € und Sanitätshäusern mit 101.230 €.
  • Die Krankenkasse erstattete in insgesamt 23 Fällen Strafanzeige.

Corona-Spätfolgen: Ärzte können ab 1.7. Heilmittel ohne Regressangst verordnen

Corona-Spätfolgen: Ärzte können ab 1.7. Heilmittel ohne Regressangst verordnen

Informationen zur Indikation Long- oder Post-COVID ab 1. Juli, die für Physio- und Ergotherapie angewendet werden kann:

21.06.2021

Laut KBV wurden die Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung angepasst, so dass Ärzte bei Langzeitfolgen einer Corona-Infektion (Long-COVID) Physio- oder Ergotherapieleistungen verordnen können, ohne ihr Heilmittelbudget zu belasten.

  • Demnach müssen Ärzte nicht die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkatalog des GBA aufgeführt ist, berücksichtigen, sondern können die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen kalkulieren.
  • V. a. Ergotherapeuten haben es zunehmend mit Patienten zu tun, die unter Spätfolgen einer COVID-19-Infektion leiden. Der Berufsverband DVE geht von einem steigenden Behandlungsbedarf bspw. wegen anhaltender neurologischer Probleme, Bewegungs- und Gleichgewichtsstörungen aus.

 

Weitere Informationen zur Indikation Long- oder Post-COVID ab 01.07.2021, die für Physio- und Ergotherapie angewendet werden kann:

  • Physiotherapie
    • AT - Störungen der Atmung, mögliche Maßnahmen sind laut Heilmittelkatalog Krankengymnastik und Inhalation.
    • Wirbelsäulenerkrankungen, hier kann die Teilnahme an einer Krankengymnastik-Gruppe oder eine manuelle Therapie verordnet werden.
  • Ergotherapie
    • SB1 - Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen): Ärzte können eine motorisch-funktionelle Behandlung verordnen.
    • PS2 - Neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen: Hier listet der Katalog psychisch-funktionelle Behandlungen auf.
    • PS3 - Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen: Mögliche Maßnahmen sind psychisch-funktionelle Behandlung sowie Hirnleistungstraining.

Robert Bosch Stiftung schlägt Umbau der hausärztlichen Versorgung vor

Robert Bosch Stiftung schlägt Umbau der hausärztlichen Versorgung vor

Laut der Robert Bosch Stiftung ist die derzeitige Hausarztversorgung nicht zukunftsfähig. Daher sei ein weitreichender Umbau der hausärztlichen Versorgung in Deutschland nötig, bei dem Zentren die hausärztlichen Einzelpraxen ablösen sollen.

15.06.2021

Laut der Robert Bosch Stiftung ist die derzeitige Hausarztversorgung nicht zukunftsfähig. Daher sei ein weitreichender Umbau der hausärztlichen Versorgung in Deutschland nötig, bei dem Zentren die hausärztlichen Einzelpraxen ablösen sollen.

  • 2035 könnten bundesweit bis zu 11.000 Hausärzte fehlen, da es nicht ausreichend gelingt, ausscheidende Hausärzte durch junge Nachfolger zu ersetzen, so eine Studie des IGES-Instituts im Auftrag der Stiftung.
  • Nach Ansicht der Stiftung ist die bisherige Struktur der hausärztlichen Versorgung nicht zukunftsträchtig: 54 % der Allgemeinärzte praktizieren noch in Einzelpraxen nur mit MFA.
  • Das vorgeschlagene Alternativmodell, Patientenorientierte Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung (PORT), versucht die Stiftung bereits seit 2017 zu etablieren und unterstützt entsprechende Projekte an bundesweit bisher 13 Standorten, um eine stark interprofessionell geprägte Primärversorgung entstehen zu lassen.
  • PORT-Konzept
    • Das Leistungsspektrum der PORT-Zentren soll neben der bisherigen hausärztlichen Versorgung weitere Komponenten anbieten.
    • Die Zentren sollen vor ihrer Zulassung ein Konzept präsentieren, das Auskunft über die spezifischen Versorgungsbedarfe im Einzugsgebiet gibt.
    • Zu ihren Aufgaben soll das Care- und Case-Management gehören, abgestimmt auch mit externen Kooperationspartnern
    • Als Teil der Primärversorgung wird zudem die Zusammenarbeit mit öffentlichen Akteuren der Gesundheitspflege genannt, etwa in der Primär- und Sekundärprävention.
  • Laut der Stiftung wäre es geboten, rund 10 % der Hausarztsitze in PORT-Zentren einzubringen. Das entspräche rund 5.400 Sitzen, die auf bundesweit etwa 1.000 Zentren zu verteilen wären.
  • In jedem PORT-Standort sollten im Schnitt 5 Hausärzte, jeweils 2 akademisch qualifizierte Pflegekräfte sowie weitere MFA tätig sein.
  • Gelinge es, bis 2035 jeden 5. jungen Hausarzt, der neu in die ambulante Versorgung einsteigt, für die Mitarbeit in einem PORT-Zentrum zu gewinnen, würde dies ausreichen, „um einen flächendeckenden Zugang zu den Primärversorgungszentren zu etablieren", so die Stiftung.

BMG: Rechtsgutachten „Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu MVZ“

BMG: Rechtsgutachten "Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu MVZ"

Einer der Schwerpunkte der Untersuchung ist die Frage, ob die Regelungen für MVZ ausreichen, um die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen vor sachfremden Einflüssen nichtärztlicher Inhaber zu schützen.

11.06.2021

2004 hat der Gesetzgeber mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) einen neuen Typus von Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung eingeführt. Zwischenzeitlich hatten sich die gesetzlichen Regelungen zu MVZ mehrmals geändert.

  • Ein aktuelles Gutachten von zwei Juristen und einer Gesundheitsökonomin im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hinterfragt den derzeitigen regulatorische Rahmen für MVZ.
  • Ein Schwerpunkt des Gutachtens ist bspw. die Frage, ob die Regelungen für MVZ ausreichen, um die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen vor sachfremden Einflüssen nichtärztlicher Inhaber zu schützen. Hierbei kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Schutzniveau grundsätzlich angemessen ist. Zugleich zeigt das Gutachten weitergehende Regelungsvorschläge zur Stärkung der ärztlichen Unabhängigkeit auf, die im Bereich der Binnenorganisation ansetzen.
  • Ein weiterer Aspekt des Gutachtens ist die Stärkung des Zentrumscharakters der MVZ: Hier wird vorgeschlagen, die Mindestgröße für MVZ im Umfang von 3 vollen Versorgungsaufträgen gesetzlich vorzuschreiben. Aktuell ist nur 1 voller Versorgungsauftrag nötig.
  • Bzgl. der Einbringung von Zulassungen in ein MVZ durch Ärzte, die dann im MVZ als Angestellte arbeiten, wird vorgeschlagen, die Mindesttätigkeitsdauer von aktuell mindestens 3 Jahren auf 1 Jahr zu reduzieren.
  • Das Gutachten dürfte als Grundlage in der weiteren MVZ-Debatte dienen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

ABDA-Umfrage zeigt: Bundesbürger wissen nur wenig über E-Rezept

ABDA-Umfrage zeigt: Bundesbürger wissen nur wenig über E-Rezept

Eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts KANTAR im Auftrag der ABDA unter 1.000 Bundesbürgern zeigt, dass die Deutschen noch sehr wenig über den digitalen Nachfolger des Papierrezepts wissen.

09.06.2021

Eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts KANTAR im Auftrag der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) unter 1.000 Bundesbürgern zeigt, dass wenige Monate vor der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) im Januar 2022 die Deutschen noch sehr wenig über den digitalen Nachfolger des Papierrezepts wissen:

  • 63 % der Erwachsenen haben noch gar nichts vom E-Rezept gehört.
  • 95 % wissen nicht, wann es eingeführt wird.
  • 3/4 der Deutschen möchten ihre Medikamente auch weiterhin gerne persönlich in der Apotheke vor Ort beziehen.
  • 9 % können sich vorstellen, ein E-Rezept an ihre Apotheke zu schicken und deren Botendienst für die Belieferung in Anspruch zu nehmen.
  • 69 % sehen die Papiereinsparung als wichtigsten Vorteil des E-Rezepts.
  • 36 % der Umfrageteilnehmer geben auf die Frage, „wozu sie das Internet in Bezug auf Ihre Gesundheit nutzen" an, heute schon Arzneimittel und Gesundheitsprodukte online zu bestellen.