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Update E-Rezept: BSI hält App für sicher

Update E-Rezept: BSI hält App für sicher

Momentan scheinen die Vorbereitungen für das bundesweite E-Rezept auf Hochtouren zu laufen:

07.07.2021

Ab 01/2022 sind Vertragsärzte verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch zu verordnen. Hier die wichtigsten Punkte zum aktuellen Stand im Überblick:

  • Das E-Rezept kann durch Ärzte elektronisch zur Verfügung gestellt und von Patienten digital eingelöst werden.
  • Alternativ können Ärzte ihren Patienten auch einen sogenannten „Token-Ausdruck" aushändigen. D. h. in der Apotheke besteht auch künftig keine Pflicht, ein elektronisches Rezept vorzuzeigen, es genügt auch dessen signierter Ausdruck.
  • Das derzeitige "rosa Kassenrezept-Formular" wird laut gematik künftig nur noch im Stör-/Notfall im Einsatz sein.
  • Momentan scheinen die Vorbereitungen für das bundesweite E-Rezept auf Hochtouren zu laufen: Inzwischen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der E-Rezept-App die Informationssicherheit attestiert und dem Projekt damit die Freigabe erteilt. Somit kann die gematik die App ab sofort in den App-Stores zur Verfügung stellen.

  • Voraussetzung für das Handling der E-Rezepte:
    • NFC-fähige (Near Field Communication) elektronische Gesundheitskarte (eGK)
    • NFC-fähiges Smartphone ab IOS 14, Android 6
    • Freischaltung der Krankenkasse für das Verfahren
    • Verordnende Praxis und empfangende Apotheke müssen diverse technische Voraussetzungen erfüllen.
  • Neben weiteren Funktionen ist auch die Verwaltung der Rezepte über die App und die Verschiebung der Rezepte in die elektronische Patientenakte (ePA) möglich.
  • Kürzlich konnte ein regionaler Simulations-Testlauf in Berlin-Brandenburg an den Start gehen. Die simulierten Testszenarien haben laut gematik zum Ziel „das Zusammenspiel der verschiedenen Systeme unter realen Bedingungen zu untersuchen und zu erproben".

Reinbek: Radiologische Allianz investiert 18 Mio. € in Neubau

Reinbek: Radiologische Allianz investiert 18 Mio. € in Neubau

Aktuell haben die Klinik "St. Adolf Stift" und die angrenzende Radiologische Allianz aus niedergelassenen Ärzten eine Vereinbarung zur Errichtung einer neuen Strahlentherapie in Reinbek unterzeichnet.

05.07.2021

Aktuell haben die Klinik "St. Adolf Stift" und die angrenzende Radiologische Allianz aus niedergelassenen Ärzten eine Vereinbarung zur Errichtung einer neuen Strahlentherapie in Reinbek unterzeichnet. Bisher müssen Reinbeker Patienten für strahlentherapeutische Leistungen nach Hamburg oder Lübeck fahren.

  • Die Radiologische Allianz ist ein Zusammenschluss von 15 niedergelassenen Ärzten (15 Standorte in und um Hamburg).
  • Der Allianz wurde in Erbpacht ein klinikeigenes Grundstück überlassen, auf dem der geplante Neubau entstehen soll. Investiert werden durch die Radiologische Allianz in Summe 18 Mio. €.
  • Konkret soll der Neubau über 3 Stockwerke verfügen, um neben ambulanter Radiologie, auch nuklearmedizinische Behandlungen, Diagnostik und Strahlentherapie anbieten zu können. Darüber hinaus wird ein histologisches Labor eingeplant.
  • Das Leistungsspektrum soll dabei in Abstimmung mit den Klinikärzten und niedergelassenen Onkologen abgedeckt werden.

Fahrplan Digitalisierung im Gesundheitswese

Fahrplan Digitalisierung im Gesundheitswesen

Hier die nächsten Schritte als Zeitplan kurz zusammengefasst:

02.07.2021

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann als vielversprechendes Projekt zur Verbesserung der Versorgung der Bürger betrachtet werden.

 

Hier die nächsten Schritte als Zeitplan kurz zusammengefasst:

  • 01.07.2021
    • Der ePA-Anschluss (elektronische Patientenakte) für Praxen wird verpflichtend.
  • 01.01.2022
    • E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend in der Regelversorgung, digitale Signatur mit elektronischem Heilberufsausweis
    • ePA 2.0
  • 01.07.2022
    • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung): digitale Weiterleitung an den Arbeitgeber durch die Krankenkasse
  • 01.01.2023
    • E-Rezept für BtM (Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen), DiGA ("Gesundheits-Apps") und T-Rezepte (für besondere Arzneimittel)
    • ePA 3.0

Kryokonservierung: GKV-Leistung ab 1.7. für junge Krebspatienten

Kryokonservierung: GKV-Leistung ab 1.7. für junge Krebspatienten

Ärzte können ab 01.07.2021 die Kryokonservierung von Spermien oder Eizellen und die damit zusammenhängenden Leistungen bei jungen Krebspatienten direkt mit der GKV abrechnen.

23.06.2021

Ärzte können ab 01.07.2021 die Kryokonservierung von Spermien oder Eizellen und die damit zusammenhängenden Leistungen bei jungen Krebspatienten direkt mit der GKV abrechnen. Anträge bei der Krankenkasse oder eine private Finanzierung sind somit künftig nicht mehr nötig.

  • Hintergrund: Vor ca. 2 Jahren wurde das Vorhaben im Terminservicegesetz bereits festgeschrieben. 02/2021 war nach nochmaliger Überarbeitung die Richtlinie des GBA in Kraft getreten. Nun hat der Bewertungsausschuss schließlich auch entsprechende Abrechnungsziffern für die Ärzte geschaffen.
  • Die Neuerung betriff junge Krebspatienten, bei denen das Risiko besteht, dass die Behandlung ihrer Krankheit zur Zeugungsunfähigkeit führt. Die Möglichkeit der vorsorglichen Kryokonservierung von Samen-, Eizellen oder Keimzellgewebe als eigenständige Leistung stand GKV-Versicherten bislang nicht als Kassenleistung zur Verfügung. Nach Angaben der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs erkranken in Deutschland jährlich rund 16.500 Menschen im Alter von 18 - 39 Jahren an Krebs.
  • Wichtig: Lassen Ärzte ab 1.7. einen privaten Behandlungsvertrag unterschreiben, ohne auf die mögliche Kassenfinanzierung hinzuweisen, könnten sie in Haftung genommen werden, so die Stiftung.
  • Laut der Stiftung sei die Konservierung von Eierstockgewebe für Mädchen vor der Pubertät nicht Gegenstand der neuen Regelung und werde erst in diesem Herbst vom GBA beraten. Weiter wird kritisiert, dass die Kryokonservierung von Eierstockgewebe für Mädchen auch nach der Pubertät (solange sie unter 18 Jahren sind) nicht unter die neue Kassenleistung fällt. Das Bundessozialgericht hatte mit seinem Urteil (Az.: B1 KR 10/09 R) bereits schon vor 10 Jahren eine grundsätzliche Finanzierungspflicht der Kassen anerkannt. Daher wäre laut Stiftung eine rasche Klarstellung nötig.

Verdachtsfälle auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen auf Rekordniveau

Verdachtsfälle auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen auf Rekordniveau

2020 wurden bei der Kaufmännischen Krankenkasse 768 Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug gemeldet, das sind 61 % mehr als noch im Vorjahr.

22.06.2021

2020 wurden bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) 768 Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug gemeldet, das sind 61 % mehr als noch im Vorjahr.

  • 75 % der Hinweise betreffen den Bereich der Pflegeleistungen: Von den 768 Verdachtsfällen entfallen 391 auf Pflegedienste, 194 auf Pflegeheime.
  • Auf Krankengymnasten/Physiotherapeuten entfallen 64 Fälle.
  • Allein in 2020 ist der Kranken- und Pflegeversicherung der KKH durch bewusste Falschabrechnungen ein Schaden von 500.000 € entstanden.
  • Ausgehend von der Schadenssumme liegen die Apotheker auf Platz 1 mit rund 160.320 €, gefolgt von der ambulanten Pflege mit 128.120 € und Sanitätshäusern mit 101.230 €.
  • Die Krankenkasse erstattete in insgesamt 23 Fällen Strafanzeige.

Corona-Spätfolgen: Ärzte können ab 1.7. Heilmittel ohne Regressangst verordnen

Corona-Spätfolgen: Ärzte können ab 1.7. Heilmittel ohne Regressangst verordnen

Informationen zur Indikation Long- oder Post-COVID ab 1. Juli, die für Physio- und Ergotherapie angewendet werden kann:

21.06.2021

Laut KBV wurden die Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung angepasst, so dass Ärzte bei Langzeitfolgen einer Corona-Infektion (Long-COVID) Physio- oder Ergotherapieleistungen verordnen können, ohne ihr Heilmittelbudget zu belasten.

  • Demnach müssen Ärzte nicht die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkatalog des GBA aufgeführt ist, berücksichtigen, sondern können die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen kalkulieren.
  • V. a. Ergotherapeuten haben es zunehmend mit Patienten zu tun, die unter Spätfolgen einer COVID-19-Infektion leiden. Der Berufsverband DVE geht von einem steigenden Behandlungsbedarf bspw. wegen anhaltender neurologischer Probleme, Bewegungs- und Gleichgewichtsstörungen aus.

 

Weitere Informationen zur Indikation Long- oder Post-COVID ab 01.07.2021, die für Physio- und Ergotherapie angewendet werden kann:

  • Physiotherapie
    • AT - Störungen der Atmung, mögliche Maßnahmen sind laut Heilmittelkatalog Krankengymnastik und Inhalation.
    • Wirbelsäulenerkrankungen, hier kann die Teilnahme an einer Krankengymnastik-Gruppe oder eine manuelle Therapie verordnet werden.
  • Ergotherapie
    • SB1 - Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen): Ärzte können eine motorisch-funktionelle Behandlung verordnen.
    • PS2 - Neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen: Hier listet der Katalog psychisch-funktionelle Behandlungen auf.
    • PS3 - Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen: Mögliche Maßnahmen sind psychisch-funktionelle Behandlung sowie Hirnleistungstraining.