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Telemedizin im Fokus: Psychotherapie dominiert bei telemedizinischen Leistungen laut Zi-Auswertung
Telemedizin im Fokus: Psychotherapie dominiert bei telemedizinischen Leistungen laut Zi-Auswertung
Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass in der ambulanten Versorgung die Psychotherapie den größten Anteil der telemedizinischen Leistungen ausmacht. Während der Corona-Pandemie wurden Videosprechstunden besonders häufig in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt.
17.07.2023
Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass in der ambulanten Versorgung die Psychotherapie den größten Anteil der telemedizinischen Leistungen ausmacht. Während der Corona-Pandemie wurden Videosprechstunden besonders häufig in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt.
- Laut den veröffentlichten Zahlen des Zeitraums 2017 bis 2021 hat sich der Anteil der Vertragsärzte, die telemedizinische Leistungen erbringen, von 4,5 % im Jahr 2017 auf zuletzt 25 % erhöht. Dieser Anstieg wird hauptsächlich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückgeführt.
- Im Jahr 2020 belief sich das telemedizinisch erwirtschaftete Honorar laut Zi auf 275 Mio. €, wobei der Großteil (84,3 %) auf den psychotherapeutischen Bereich entfiel.
- Im Jahr 2021 überwiesen die Kassenärztlichen Vereinigungen insgesamt rund 350 Mio. € für telemedizinisch erbrachte Leistungen, wobei der Anteil der Psychotherapie bei 86,3 % lag.
- Die telemedizinisch versorgten Patienten waren zu 39 % in Großstädten ansässig, hatten durchschnittlich ein Alter von 42 Jahren und waren überwiegend weiblich (63 %), wie das Zi in Bezug auf die Soziodemografie der telemedizinisch-affinen Klientel resümiert.
- Videosprechstunden und andere telemedizinische Leistungen machen insgesamt jedoch einen geringen Anteil am ambulanten Gesamthonorar aus. Im Jahr 2021 wurden lediglich 0,8 % des Honorars für Videosprechstunden aufgewendet. Dennoch erhielten zuletzt 1,9 % der gesetzlich Krankenversicherten (knapp 1,4 Mio. Personen) Leistungen per Videosprechstunde oder in anderer Form des Fernkontakts, während es im Jahr 2017 nur 0,2 % oder rund 164.000 Personen waren.
- Die Anzahl der abgerechneten Videosprechstunden ist im ersten Halbjahr 2022 vorläufigen Daten zufolge wieder leicht zurückgegangen.
- Die Auswertung basierte auf 795 telemedizinisch geeigneten EBM-Positionen, darunter Videosprechstunden, Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, Überwachung von Defibrillatoren oder CRT-Geräten sowie telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen. Telefonische Beratungen wurden jedoch nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Cyberkriminelle im Visier: Bundeskriminalamt warnt vor Angriffen auf Arztpraxen
Cyberkriminelle im Visier: Bundeskriminalamt warnt vor Angriffen auf Arztpraxen
BKA-Präsident Holger Münch warnt vor zunehmenden Cyberangriffen auf Hochschulen und Arztpraxen in Deutschland. Diese Angriffe können massive Auswirkungen haben und verursachen teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Das BKA betont die Bedeutung von Präventivmaßnahmen und gibt Tipps für den Schutz vor Cyberkriminalität.
14.07.2023
BKA-Präsident Holger Münch warnt vor zunehmenden Cyberangriffen auf Hochschulen und Arztpraxen in Deutschland. Diese Angriffe können massive Auswirkungen haben und verursachen teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Das BKA betont die Bedeutung von Präventivmaßnahmen und gibt Tipps für den Schutz vor Cyberkriminalität.
- Laut BKA-Präsident Holger Münch nehmen Cyberkriminelle vermehrt Hochschulen und Arztpraxen ins Visier, da die technischen Hürden vergleichsweise niedrig sind und die Angriffe in der Folge lukrativ sind.
- Die Bedrohung durch Cybercrime steigt kontinuierlich an und verursacht erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Insbesondere öffentliche Verwaltungen, Hochschulen und Arztpraxen sind zunehmend von solchen Angriffen betroffen. Diese können zu wochenlangen Arbeitsbehinderungen führen.
- Die Cyberkriminellen verschlüsseln nicht nur die angegriffenen Systeme, sondern greifen auch auf sensible Daten zu. Die Aufklärung solcher Straftaten gestaltet sich schwierig, da die Täter in der Regel im Ausland agieren.
- Um sich vor Cyberangriffen zu schützen, sollten Betreiber von Arztpraxen entsprechende Präventivmaßnahmen ergreifen.
- Empfohlen wird, alle Mitarbeiter mit den Grundlagen des Sicherheitsbewusstseins vertraut zu machen und nicht nur Administratoren, sondern auch Ärzte und alle technologiebezogenen Mitarbeiter zu sensibilisieren.
- Es ist wichtig, alle Geräte zu schützen, die Zugang zum Unternehmensnetzwerk und Internet haben.
- Die regelmäßige Aktualisierung von Geräten und die Installation von Sicherheitslösungen für einen effektiven E-Mail-Schutz sind ebenfalls wichtige Schritte.
- Darüber hinaus wird empfohlen, einen MDR-Service (Managed Detection and Response) in Anspruch zu nehmen, der eine Fernüberwachung der Infrastruktur ermöglicht, um gezielte Angriffe und Netzwerkinfiltrationen zu erkennen.
- Es kann nur geraten werden, die Bedrohung durch Cyberkriminalität ernst zu nehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit sensibler Daten in Arztpraxen zu gewährleisten.
Sommerhitze in Praxisräumen: Tipps zur Kühlung und Arbeitssicherheit
Sommerhitze in Praxisräumen: Tipps zur Kühlung und Arbeitssicherheit
Die Einhaltung von Maßnahmen zur Raumtemperatur und zum Schutz vor Hitze in Praxisräumen ist gemäß Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erforderlich. Hier finden Sie nützliche Tipps, um Ihre Praxisräume kühl zu halten und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
14.07.2023
Die Einhaltung von Maßnahmen zur Raumtemperatur und zum Schutz vor Hitze in Praxisräumen ist gemäß Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erforderlich.
Hier finden Sie nützliche Tipps, um Ihre Praxisräume kühl zu halten und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten:
- Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, kann es auch in Praxisräumen schnell zu unangenehmer Hitze kommen. Gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sollte die Raumtemperatur in Praxen idealerweise zwischen 21 und 26 Grad Celsius liegen.
- Steigt die Temperatur über 30 Grad, sind Maßnahmen zur Abhilfe erforderlich.
- Die ASR A3.5 gibt klare Vorgaben für den Sonnenschutz und die Raumtemperatur. Um übermäßige Sonneneinstrahlung zu vermeiden, sollten Fenster, Oberlichter und Glaswände, die der Tageslichtversorgung dienen, so gestaltet sein, dass eine übermäßige Erwärmung vermieden wird.
- Wenn die Sonneneinstrahlung durch diese Bauteile die Raumtemperatur über 26 Grad Celsius ansteigen lässt, sollten geeignete Sonnenschutzsysteme installiert werden. Direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz sollte vermieden werden. Vordächer, Balkone, feste Lamellen oder Bepflanzungen können effektiven Sonnenschutz bieten.
- Weitere Tipps: Effektive Steuerung des Sonnenschutzes, Steuerung der Lüftungseinrichtungen, Reduzierung der inneren thermischen Lasten, Lüftung in den frühen Morgenstunden, Nutzung von Gleitzeitregelungen, Lockerung der Bekleidungsregelungen, Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen und Nutzung von Ventilatoren.
- Wird die Raumtemperatur 35 Grad überschritten, ist der Raum ohne technische Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung nicht als Arbeitsraum geeignet.
- Um in der Sommerhitze angemessen zu reagieren und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, sollten Arbeitsbereiche vor direkter Sonneneinstrahlung und zusätzlichen Wärmequellen geschützt werden.
- Es ist wichtig, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, Pausen an kühlen Orten einzulegen, Mahlzeiten in kleineren Portionen einzunehmen, Handgelenke, Unterarme, Gesicht und Nacken mit Wasser zu kühlen, intensive Behandlungen und Aktivitäten in kühlere Tageszeiten zu verlegen und auf Anzeichen von Hitzeerschöpfung bei sich selbst und Kollegen zu achten.
- Bei Unwohlsein oder ungewöhnlichen Symptomen sollte dies gemeldet werden, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
- Es ist wichtig, die Arbeitsschutzrichtlinien einzuhalten, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter und Patienten zu gewährleisten und die Auswirkungen der Sommerhitze zu minimieren.
Neue TI-Pauschale ab 237,79 € im Monat
Neue TI-Pauschale ab 237,79 € im Monat
Das Bundesgesundheitsministerium legt die Kosten für die Nutzung der Telematikinfrastruktur fest - Die volle Pauschale gibt es allerdings nur bei Nutzung aller Anwendungen.
10.07.2023
Ab sofort gibt es eine neue Pauschale für die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI). Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kosten für die Erstausstattung und den Betrieb der TI berechnet.
- Die monatliche TI-Pauschale richtet sich nach der Größe der Praxis und beträgt zwischen 237,79 € und 323,90 €. Allerdings gibt es die volle Pauschale nur, wenn alle Anwendungen der TI genutzt werden.
- Das Ministerium hat die Kosten für die Erstausstattung der Praxen je nach Größe berechnet: Kleine Praxen mit bis zu 3 Ärzten zahlen 6.366,50 €, mittlere Praxen mit 4 - 6 Ärzten zahlen 8.369 € und große Praxen mit mehr als 6 Ärzten zahlen 10.371,50 €.
- Zusätzlich werden die Betriebskosten über 5 Jahre berücksichtigt: Kleine Praxen zahlen 7.900 € und große Praxen zahlen 9.062,50 €.
- Diese Kosten wurden auf eine monatliche Pauschale umgerechnet.
- Die TI-Pauschale wird nur gewährt, wenn die Praxis über einen TI-Anschluss verfügt und alle erforderlichen Komponenten wie Konnektor, VPN-Zugangsdienst, Kartenleser, eHBA und SMC-B (Praxiskarte) vorhanden sind. Auch der TI-Messenger und mobile Kartenterminals sind von der Pauschale abgedeckt.
- Die volle Pauschale wird nur gezahlt, wenn alle Anwendungen der TI, wie Notfalldatenmanagement, E-Medikationsplan, ePA, KIM, eAU, E-Arztbrief und ab Januar 2024 auch E-Rezept, in der Praxis genutzt werden. Beim Fehlen einer Anwendung wird die Pauschale um die Hälfte gekürzt, bei 2 fehlenden Anwendungen gibt es gar kein Geld mehr.
- Es bleibt abzuwarten, ob die erhofften Marktmechanismen durch diese Regelung tatsächlich greifen und zu einem Qualitäts- oder Preiswettbewerb führen.
Ambulantisierung in Gefahr – Befürchtungen einer Nullnummer bei sektorengleicher Vergütung
Ambulantisierung in Gefahr - Befürchtungen einer Nullnummer bei sektorengleicher Vergütung
KBV, SpiFa und BDC warnen vor einer möglichen Alibiveranstaltung und werfen der Politik Mutlosigkeit vor.
10.07.2023
Die sektorengleiche Vergütung von Operationen könnte für den ambulanten Bereich zur Nullnummer werden, warnen die KBV, SpiFa und der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC).
- Das Bundesgesundheitsministerium plant offenbar, nur eine kleine Anzahl von Eingriffen auf ihre Eignung für die ambulante Versorgung zu überprüfen. Dies wird von den Verbänden als Alibiveranstaltung kritisiert.
- Zum Hintergrund: Ursprünglich sollten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV gemeinsam die Ausgestaltung der sektorengleichen Vergütung festlegen. Da jedoch keine Einigung erzielt wurde, liegt nun die Verantwortung beim Bundesgesundheitsministerium.
- Die Verbände bedauern, dass der erhoffte echte Wettbewerb zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht stattfinden wird und die Politik die bestehenden Verhältnisse zementieren möchte. Dabei ist bekannt, dass in Deutschland im internationalen Vergleich zu viele Eingriffe noch ausschließlich stationär durchgeführt werden, was zu höheren Kosten führt.
- Die fehlende Einigung über die Hybrid-DRG und die Verzögerung seitens des Bundesgesundheitsministeriums werden von den Verbänden kritisiert. Die Förderung der Ambulantisierung, die sogar im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, droht nun zu scheitern. Die geplante Überprüfung einiger Eingriffe auf ihre ambulante Durchführbarkeit wird als Alibiveranstaltung betrachtet, die den Vereinbarungen der Regierungskoalition widerspricht.
- Die Verbände fordern eine konsequente Umsetzung der Ambulantisierung und betonen, dass ein echter Wettbewerb nur mit gleichen Zugangsvoraussetzungen und gleicher Vergütung möglich ist. Sie warnen vor einer Schwächung der ambulanten Versorgung und drängen das Bundesgesundheitsministerium, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Andernfalls müsse davon ausgegangen werden, dass kein Interesse an der Förderung der ambulanten Versorgung bestehe.
Aktuelle Zi-Umfrage zu MVZ zeigt große Herausforderungen bei der Mitarbeitergewinnung
Aktuelle Zi-Umfrage zu MVZ zeigt große Herausforderungen bei der Mitarbeitergewinnung
Personalengpässe in MVZ: Zi-Umfrage gibt Einblicke in die Herausforderungen der medizinischen Versorgung
07.07.2023
Laut einer aktuellen Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) stehen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland vor großen Herausforderungen bei der Suche nach qualifiziertem ärztlichen und nichtärztlichen Personal.
- Die Umfrage basiert auf den Angaben von 288 MVZ, die zwischen Mitte Januar und Ende Mai 2022 an der Online-Befragung teilgenommen haben. Krankenhausgetragene MVZ machten 38 % der teilnehmenden Einrichtungen aus, während vertragsarztgetragene MVZ 34 % ausmachten.
- Das Ziel des Zi-MVZ-Panels ist es, eine verlässliche Datengrundlage und Transparenz zu organisatorischen, versorgungsrelevanten und wirtschaftlichen Aspekten für MVZ in Deutschland zu schaffen. Die Umfrage wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesverband MVZ e.V. (BMVZ) unterstützt.
- Obwohl derzeit 42 % der Praxen und MVZ Ausbildungen anbieten, ist die Bewerbungslage problematisch: In fast der Hälfte der Einrichtungen waren weniger als die Hälfte der Bewerbungen je Ausbildungsstelle formal geeignet. Zudem hatten rund ein Drittel der Praxen und MVZ in den Jahren 2017 bis 2021 Ausbildungsabbrüche zu verzeichnen.
- Die Verfügbarkeit von nichtärztlichem Personal wurde von 76 % der befragten MVZ im Jahr 2022 als schlecht bis sehr schlecht eingeschätzt. In städtischen MVZ lag dieser Wert bei 88 %, während es bei MVZ in ländlichen Regionen zwei Drittel waren.
- Die Verfügbarkeit von ärztlichem Personal wurde von 80 % der MVZ als schlecht bis sehr schlecht bewertet, ohne signifikante regionale Unterschiede.
- In Bezug auf die wirtschaftliche Gesamtsituation bewerteten etwa die Hälfte der MVZ die Einnahmenhöhe im Jahr 2021 als gut. Krankenhausgetragene MVZ waren dabei pessimistischer als vertragsarztgetragene MVZ.
- Hinsichtlich der Investitionen zeigten sich vermehrte Ausgaben für IT, Telematik und Hygiene bei über 80 % der MVZ.
- Der Überschuss je Gesellschafter lag bei vertragsarztgetragenen MVZ im Median bei etwa 200.000 €.
- Die Personalkostenquote lag bei vertragsarztgetragenen MVZ im Durchschnitt bei 31 % und bei krankenhausgetragenen MVZ bei 40 %.
- Die Umfrage befasste sich auch mit dem Abschluss von Verträgen zu besonderen Versorgungsformen. Dabei nahmen 31 % der MVZ im Jahr 2021 an keinen solchen Verträgen teil. Strukturierte Behandlungsprogramme gemäß § 137 f SGB V wurden von 22 % der MVZ abgeschlossen, im Vergleich zu 44 % im Jahr 2019. Verträge zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wurden von 12 % der MVZ abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier.