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GKV-Arzneimittelausgaben 2024: Anstieg um 9,5 % auf 57,2 Mrd.
GKV-Arzneimittelausgaben 2024: Anstieg um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €
Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel stiegen 2024 um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €, während die Zahl der abgegebenen Packungen nur um 1,5 % zunahm. Besonders hohe Umsatzsteigerungen gab es bei bestimmten Medikamentengruppen, während die Einsparungen durch Rabatte und Abschläge um 3 % sanken.
06.03.2025
Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel stiegen 2024 um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €, während die Zahl der abgegebenen Packungen nur um 1,5 % zunahm. Besonders hohe Umsatzsteigerungen gab es bei bestimmten Medikamentengruppen, während die Einsparungen durch Rabatte und Abschläge um 3 % sanken.
- Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gaben 2024 insgesamt 57,2 Mrd. € für Arzneimittel aus - ein Anstieg um 9,5 % gegenüber 2023.
- Die Zahl der abgegebenen Packungen stieg nur um 1,5 % auf 747,7 Mio.
- Die Berechnung von IQVIA berücksichtigt Hersteller- und Apothekenabschläge, jedoch keine Einsparungen aus Rabattverträgen.
- Einige Krankenkassen meldeten zweistellige Steigerungen der Arzneimittelausgaben.
- Die GKV beendete das Jahr mit einem Defizit von über 6 Mrd. €.
Höchste Umsatzsteigerungen in bestimmten Arzneimittelgruppen:
- SGLT-2-Hemmer (Diabetes): +31 %
- Cytostatische Hormonantagonisten: +24 %
- MAB Antineoplastika: +12 %
- Interleukin-Inhibitoren: +15,9 %
Einsparungen & Rabatte:
- Durch Herstellerabschläge und Rabatte aus Erstattungsbeträgen sparten die Kassen 9,67 Mrd. € - ein Rückgang um 3 %.
- Der Herstellerabschlag für patentgeschützte und patentfreie Arzneimittel ohne Generika-Konkurrenz sank Anfang 2024 von 12 % auf 7 %.
- Private Krankenversicherungen profitierten von einem Anstieg der Abschläge und Rabatte um 1 % auf 1,37 Mrd. €.
Erreichbarkeit der Hausarztpraxen und Apotheken in Deutschland: Ein Blick auf Stadt und Land
Erreichbarkeit der Hausarztpraxen und Apotheken in Deutschland: Ein Blick auf Stadt und Land
76 % der Bevölkerung erreichen ihren Hausarzt innerhalb von 1.000 Metern, aber deutliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen.
27.02.2025
Laut einer aktuellen Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sind die meisten Menschen in Deutschland gut an hausärztliche Versorgung angebunden, jedoch variiert die Erreichbarkeit stark zwischen städtischen und ländlichen Gebieten.
- Der durchschnittliche Abstand zur nächsten Hausarztpraxis beträgt bundesweit ca. 945 Meter.
- Rund 76 % der Bevölkerung können eine Hausarztpraxis in maximal 1.000 Metern erreichen.
- In Großstädten sind 62 von 80 Städten so gut versorgt, dass 90 % der Menschen fußläufig eine Hausarztpraxis erreichen können.
- Auf dem Land trifft dies nur auf 99 von etwa 1.740 Landgemeinden zu.
Die Erreichbarkeit von Apotheken stellt sich hingegen schwieriger dar:
- Die durchschnittliche Distanz zur nächsten Apotheke liegt bei etwa 1.300 Metern.
- 67 % der Bevölkerung erreichen eine Apotheke in einem Kilometer.
- Nur 39 von rund 1.740 Landgemeinden sowie 32 von 80 Großstädten bieten eine fußläufige Erreichbarkeit für mehr als 90 % der Menschen.
Für die Auswertungen wurden Rasterdaten aus dem Zensus 2022 sowie ein Entfernungsmodell verwendet. Die Daten geben jedoch keine Auskunft darüber, ob die Hausarztpraxen tatsächlich verfügbar sind, also noch Patienten aufnehmen können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
GKV in der Finanzkrise: Defizit von über 6 Milliarden Euro
GKV in der Finanzkrise: Defizit von über 6 Milliarden Euro
Krankenkassen warnen vor dramatischen Folgen und fordern schnelle Maßnahmen.
20.02.2025
Die finanzielle Lage der GKV spitzt sich dramatisch zu - ohne schnelle politische Gegenmaßnahmen drohen Insolvenzen einzelner Kassen und weitere Beitragserhöhungen für Versicherte.
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verzeichnete für 2024 ein Defizit von über 6 Mrd. €. Das liegt deutlich über den bisherigen Erwartungen der Krankenkassen. Die Verluste setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Ersatzkassen (u. a. TK, Barmer, DAK): -2,5 Mrd. €
- AOK: -1,5 Mrd. €
- Betriebskrankenkassen: -1,4 Mrd. €
- Innungskrankenkassen: -662 Mio. €
- DAK-Chef Andreas Storm warnt vor dramatischen Folgen:
- Die Finanzlage der Kassen habe sich „von schlecht zu katastrophal" entwickelt.
- Die wenigen verbleibenden Reserven der GKV seien fast aufgebraucht.
- Einige Kassen könnten ohne Gegenmaßnahmen an den Rand der Insolvenz geraten.
- Er fordert ein sofortiges Stabilisierungspaket von der neuen Bundesregierung.
- Hauptgründe für das hohe Defizit sind steigende Ausgaben für:
- Klinikbehandlungen
- Arzneimittel
- Heilmittel
- Das Defizit übertrifft sogar die pessimistischen Schätzungen des GKV-Spitzenverbands vom Dezember, der von -5,5 Mrd. € ausging. Bereits damals lagen die Prognosen schlechter als die Erwartungen des Schätzerkreises im Herbst.
- Folge: Zum Jahresbeginn erhöhten die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge auf ein Rekordniveau.
ePA-Rollout erneut verschoben: Neuer Termin frühestens im zweiten Quartal 2025
ePA-Rollout erneut verschoben: Neuer Termin frühestens im zweiten Quartal 2025
Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte wird verschoben: Statt Mitte Februar soll der Rollout nun frühestens im zweiten Quartal 2025 erfolgen. Grund sind Sicherheitsbedenken und notwendige Anpassungen. Die Einführung des elektronischen Medikationsplans verzögert sich voraussichtlich bis März 2026.
11.02.2025
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) sollte ursprünglich Mitte Februar 2025 starten, wurde jedoch nun offiziell verschoben.
- Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte den Gematik-Gesellschaftern mit, dass der früheste neue Termin Anfang des zweiten Quartals 2025 sein wird. Diese Verzögerung kommt wenig überraschend, da bereits in den vergangenen Wochen Zweifel laut wurden, ob der ursprüngliche Zeitplan eingehalten werden kann. Hauptgründe sind unter anderem bestehende Sicherheitsbedenken.
- Laut BMG sind für die bundesweite Einführung zwei zentrale Kriterien entscheidend: Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren, und die Sicherheitsstandards müssen weiter erhöht werden. Hierzu erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Im weiteren Zeitplan sind zusätzliche Anpassungen vorgesehen:
- Juli 2025: Das „Zwischen-Release ePA 3.0.5" soll die Stabilität und Optimierung des Systems verbessern. Zudem wird der TI-Messenger integriert, um die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patienten zu erleichtern.
- März 2026: Mit dem „Major Release ePA 3.1.2" soll die vollständige Umsetzung des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) erfolgen, inklusive des elektronischen Medikationsplans (eMP).
- Für Apotheker bedeutet dies, dass die Einführung relevanter Anwendungen weiter verzögert wird. Ob der neue Zeitplan eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten - schließlich wurden in diesem Großprojekt bisher kaum Meilensteine fristgerecht erreicht.
Längere Wartezeiten für Kassenpatienten: Umfrage des GKV-Spitzenverbands zeigt besorgniserregende Entwicklung
Längere Wartezeiten für Kassenpatienten: Umfrage des GKV-Spitzenverbands zeigt besorgniserregende Entwicklung
Umfrage des GKV-Spitzenverbands zeigt längere Wartezeiten auf Facharzttermine und fordert faire Behandlung aller Versicherten.
06.02.2025
Laut einer aktuellen Umfrage des GKV-Spitzenverbands müssen gesetzlich Versicherte zunehmend länger auf Arzttermine warten, wobei besonders Facharzttermine betroffen sind. Die Umfrage deckt die Verschlechterung der Wartezeiten im Vergleich zu vor fünf Jahren auf und führt die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten als Hauptursache an. Der GKV-Spitzenverband fordert Maßnahmen zur Beseitigung dieser Diskriminierung.
Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:
Laut der Umfrage im Auftrag des GKV-Spitzenverbands haben Kassenpatienten heutzutage längere Wartezeiten auf Arzttermine als noch vor fünf Jahren. Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung, die im Frühjahr 2024 durchgeführt und kürzlich veröffentlicht wurde, zeigen Folgendes:
- 25 % der Patienten müssen mehr als 30 Tage auf einen Facharzttermin warten.
- 50 % der Befragten können innerhalb von 10 Tagen einen Termin bei einem Facharzt erhalten.
- Im Vergleich dazu empfinden Patienten die Wartezeiten bei Hausärzten als weniger problematisch:
- 52 % finden die Wartezeiten bei ihrem Hausarzt „genau ihren Wünschen entsprechend".
- 36 % beurteilen sie als „noch akzeptabel".
- 12 % sind unzufrieden.
- Bei Hausarztpraxen warten 50 % der Patienten einen Tag auf einen Termin, während 25 % länger als drei Tage warten.
- 43 % der Befragten geben an, dass sich die Wartezeiten in den letzten fünf Jahren verschlechtert haben.
Der GKV-Spitzenverband sieht als Ursache für die längeren Wartezeiten die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis fordert eine Änderung dieser Praxis und setzt sich dafür ein, dass bei der Terminvergabe nicht mehr nach der Versicherungsart gefragt wird. Dies soll sicherstellen, dass alle Patienten einen Arzttermin erhalten, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert die Lage und fordert, dass die Kluft zwischen gesetzlich und privat Versicherten verringert wird, da seine Mitglieder zunehmend berichten, dass es immer schwieriger wird, Termine zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Neuer Grouper für Krankenhausreform: 12.000 Seiten zur Zuordnung von Leistungsgruppen
Neuer Grouper für Krankenhausreform: 12.000 Seiten zur Zuordnung von Leistungsgruppen
Software soll stationäre Fälle in 65 Leistungsgruppen einteilen; Kliniken erhalten erste Planungssicherheit
05.02.2025
Mit dem neuen Grouper, einem zentralen Element der Krankenhausreform, wird die Zuordnung stationärer Fälle zu 65 Leistungsgruppen festgelegt. Kliniken können damit bereits ihre künftigen Leistungen planen, während weitere Rechtsverordnungen zur Umsetzung der Reform vorbereitet werden. Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:
- Kliniken nutzen bereits jetzt sogenannte Grouper-Software, um stationäre Fälle nach dem DRG-System abzurechnen.
- Der neue Grouper für die Krankenhausreform wurde inzwischen fertiggestellt und umfasst 12.000 Seiten mit Informationen zur Einordnung stationärer Behandlungen in 65 Leistungsgruppen.
- Jede erbrachte Behandlung kann einer Leistungsgruppe zugeordnet werden.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete das Handbuch des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) als "unbürokratisches System", da Künstliche Intelligenz (KI) bei der Auswertung helfen könne.
- Das Handbuch soll auf der InEK-Webseite veröffentlicht werden. Ursprünglich war die Fertigstellung für September 2024 geplant.
Funktionsweise des Groupers:
- Die Zuordnung der Fälle hängt unter anderem davon ab, auf welcher Station der Patient hauptsächlich behandelt wurde.
- Ziel der Reform ist eine verstärkte Spezialisierung der Krankenhäuser.
- Verschiedene Softwareunternehmen arbeiten an der Implementierung der Programmieranleitung des Groupers.
- Nach der Zertifizierung durch das InEK können Kliniken die Software nutzen und ihr Leistungsangebot strategisch ausrichten.
Vorbereitung der Krankenhäuser auf die Reform:
- Krankenhäuser können analysieren, welche erbrachten Fälle zu welchen Leistungsgruppen gehören.
- Bereits vor der offiziellen Einführung 2027 können sie ihre Spezialisierung planen.
- Kliniken erhalten frühzeitig Einblick, welche Fachärzte fehlen, um bestimmte Leistungsgruppen abzudecken.
Probleme bei der Umsetzung:
- Die Zuordnung für 5 der insgesamt 65 Leistungsgruppen ist noch nicht vollständig geklärt.
- Insbesondere die Notfallmedizin basiert weiterhin auf den bestehenden Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
- Auch in der Geriatrie sind noch Anpassungen nötig.
- Laut Lauterbach sei dies jedoch unkritisch, da die Abrechnung nach dem neuen System erst 2027 beginnt.
Hintergrund der Krankenhausreform:
- Erstmals werden bundesweit einheitliche Leistungsgruppen eingeführt.
- Neben Vorgaben zur Personalausstattung sind auch Anforderungen an die technische Infrastruktur enthalten.
- Nur Kliniken, die diese Standards erfüllen, dürfen entsprechende Leistungen anbieten.
- Die Bundesländer legen im Rahmen der Krankenhausplanung fest, welche Kliniken welche Leistungsgruppen erhalten.
Weitere Schritte zur Reform:
- Bis Ende März soll die erste Rechtsverordnung zur weiteren Definition der Leistungsgruppen ausgearbeitet werden.
- Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds wird derzeit bearbeitet und soll am 14. Februar im Bundesrat beschlossen werden.
- Die dritte geplante Rechtsverordnung zu Mindestvorhaltezahlen befindet sich noch in der methodischen Entwicklung.
Meinungen zur Reform:
- Heyo Kroemer (Charité-Vorstandsvorsitzender) und Volkmar Falk (Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie) betonen die Notwendigkeit der Reform.
- Laut Falk sorgt der Grouper für mehr Transparenz und ist besonders für das Krankenhauscontrolling wichtig.
- Die Charité will sich für alle 65 Leistungsgruppen bewerben, mit Ausnahme der Darmtransplantationen.
- Die Reform bietet Unikliniken und Maximalversorgern neue Kooperationsmöglichkeiten zur besseren Versorgung.
- Ziel sei es, dass Kooperationspartner mehr Routinefälle übernehmen, während sich die Charité auf komplexe Erkrankungen konzentriert.
- Aktuell sind ca. 33 % der behandelten Fälle an der Charité reguläre Versorgungsfälle, die nicht zwingend in einer Uniklinik behandelt werden müssten.
- Trotz der Fokussierung auf komplexe Fälle bleibt die Vielfalt der Krankheitsbilder wichtig für die medizinische Aus- und Weiterbildung, was durch Kooperationen langfristig gewährleistet werden kann.
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