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Apotheken in Not: Fünf dringende Maßnahmen für die Rettung der Apotheken

Apotheken in Not: Fünf dringende Maßnahmen für die Rettung der Apotheken

Freie Apothekerschaft fordert schnelles Handeln von der neuen Regierung

17.03.2025

Am 13. März starteten die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Im Vorfeld hat die Freie Apothekerschaft (FA) bereits ihre Forderungen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung und zur wirtschaftlichen Stärkung der Apotheken vorgelegt. Die Organisation sieht akuten Handlungsbedarf, da Apotheken zunehmend mit steigenden Betriebskosten, wachsender Bürokratie und unzureichenden Vergütungen kämpfen.

  • Laut der ersten Vorsitzenden der Freien Apothekerschaft, Daniela Hänel, ist die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken bedrohlich. 
  • 2024 mussten rund 500 Apotheken dauerhaft schließen. 
  • Um diesem anhaltenden Apothekensterben entgegenzuwirken, fordert die FA ein sofortiges Maßnahmenpaket zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung.

 

Die 5 Kernforderungen der Freien Apothekerschaft:

 

1. Soforthilfe: Pro rezeptpflichtiger Packung soll eine pauschale Unterstützung von 1,20 € eingeführt werden, um den steigenden Betriebskosten entgegenzuwirken und die Arbeitsplätze in Apotheken zu sichern. Diese Maßnahme solle so lange gelten, bis eine angemessene Anpassung des Apothekenhonorars (Fixum) an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erfolgt. Die FA verweist auf ihre laufende Honorar-Klage, mit der eine grundlegende Anpassung gefordert wird.

 

2. Wiedereinführung des Skontos: Durch eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) soll das Rabattverbot auf rezeptpflichtige Medikamente aufgehoben werden. Dadurch sollen Apotheken wirtschaftlich entlastet werden.

 

3. Stopp von Null-Retaxationen durch Krankenkassen, wenn Apotheken ordnungsgemäß ihre Patienten versorgt/beliefert haben. Die bisherige Regelung, nach der Krankenversicherungen Vergütungen vollständig zurückfordern können, stelle eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Eine Anpassung der Regelungen in § 129 Abs. 1 Satz 4 d) SGB V sei notwendig.

 

4. Hürden abbauen: Reduzierung der Bürokratie durch den Abbau überflüssiger Genehmigungsverfahren und Vorschriften, z. B. für Tierarzneimittel, die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen. Zudem fordert die FA eine Erhöhung von Servicepauschalen und eine verbesserte Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen.

 

5. Apotheken als zentrale Bezugsquelle für wichtige Arzneimittel sichern: Der Exklusivvertrieb für verschreibungspflichtige Medikamente und Cannabis solle Vor-Ort-Apotheken vorbehalten bleiben. Zugleich müsse der Versandhandel für rezeptpflichtige Arzneimittel wie bereits für Tierarzneimittel untersagt werden. 

 

Die Freie Apothekerschaft richtet mit diesen Forderungen einen eindringlichen Appell an die neue Bundesregierung, zeitnah zu handeln und Maßnahmen gegen das Apothekensterben auf den Weg zu bringen.

Lauterbachs Regierungskommission aufgelöst: Neue Finanzierungsmodelle und Planungsstrukturen für Krankenhäuser gefordert

Lauterbachs Regierungskommission aufgelöst: Neue Finanzierungsmodelle und Planungsstrukturen für Krankenhäuser gefordert

Die Kommission, die wesentliche Vorarbeiten für die Krankenhausreform geleistet hat, beendet mit den Stellungnahmen 13 und 14 offiziell ihre Tätigkeit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lobt die Arbeit des Gremiums als vorbildliches Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik. Kritiker aus der Krankenhausbranche standen der Kommission jedoch häufig skeptisch gegenüber.

11.03.2025

Die „Regierungskommission für eine moderne Krankenhausversorgung" stellt ihre Arbeit ein und legt zwei abschließende Stellungnahmen vor. Darin fordert sie eine langfristige Finanzierung der stationären Versorgung durch Bund und Länder sowie eine stärkere Integration der ambulanten und stationären Planung. 

  • Die Kommission, die wesentliche Vorarbeiten für die Krankenhausreform geleistet hat, beendet mit den Stellungnahmen 13 und 14 offiziell ihre Tätigkeit.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lobt die Arbeit des Gremiums als vorbildliches Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik.
  • Kritiker aus der Krankenhausbranche standen der Kommission jedoch häufig skeptisch gegenüber.

 

Investitionsfinanzierung und Anreize für Länder:

  • Die Kommission sieht eine Finanzierungslücke bei den Investitionskosten für Krankenhäuser.
  • Derzeit übernehmen die Länder nur etwa 50 % der notwendigen Investitionen, um den Bestand der Kliniken zu sichern.
  • Eine empfohlene Investitionsquote von 7-9 % der Krankenhauserlöse sei notwendig.
  • Vorgeschlagenes Anreizsystem:
    • Länder sollen bis zu 5 % der Krankenhauserlöse übernehmen.
    • Bestandsinvestitionen sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden.

 

Diskussion um monistische Finanzierung:

  • Die Kommission zeigt sich offen für eine monistische Finanzierung der Krankenhausversorgung.
  • Eine vollständige Umstellung auf eine Finanzierung ausschließlich über Krankenkassen wäre jedoch nur umsetzbar, wenn:
    • die Kassen an anderer Stelle finanziell entlastet werden.
    • sie Mitsprache bei der Krankenhausplanung erhalten.

 

Ambulant-stationäre Planung und Primärarztsystem:

  • Die 14. Stellungnahme fordert eine stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Planung.
  • Vorschlag: Einrichtung gemeinsamer regionaler Planungsgremien.
  • Ein Primärarztsystem könnte die Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bevölkerung stärken.


Mit der Auflösung der Kommission endet eine entscheidende Phase der Krankenhausreform. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen langfristig eine stabile Finanzierung sichern und eine bessere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf die Empfehlungen reagiert.

GKV-Arzneimittelausgaben 2024: Anstieg um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €

GKV-Arzneimittelausgaben 2024: Anstieg um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €

Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel stiegen 2024 um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €, während die Zahl der abgegebenen Packungen nur um 1,5 % zunahm. Besonders hohe Umsatzsteigerungen gab es bei bestimmten Medikamentengruppen, während die Einsparungen durch Rabatte und Abschläge um 3 % sanken.

06.03.2025

Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel stiegen 2024 um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €, während die Zahl der abgegebenen Packungen nur um 1,5 % zunahm. Besonders hohe Umsatzsteigerungen gab es bei bestimmten Medikamentengruppen, während die Einsparungen durch Rabatte und Abschläge um 3 % sanken.

  • Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gaben 2024 insgesamt 57,2 Mrd. € für Arzneimittel aus - ein Anstieg um 9,5 % gegenüber 2023.
  • Die Zahl der abgegebenen Packungen stieg nur um 1,5 % auf 747,7 Mio.
  • Die Berechnung von IQVIA berücksichtigt Hersteller- und Apothekenabschläge, jedoch keine Einsparungen aus Rabattverträgen.
  • Einige Krankenkassen meldeten zweistellige Steigerungen der Arzneimittelausgaben.
  • Die GKV beendete das Jahr mit einem Defizit von über 6 Mrd. €.

 

Höchste Umsatzsteigerungen in bestimmten Arzneimittelgruppen:

  • SGLT-2-Hemmer (Diabetes): +31 %
  • Cytostatische Hormonantagonisten: +24 %
  • MAB Antineoplastika: +12 %
  • Interleukin-Inhibitoren: +15,9 %

 

Einsparungen & Rabatte:

  • Durch Herstellerabschläge und Rabatte aus Erstattungsbeträgen sparten die Kassen 9,67 Mrd. € - ein Rückgang um 3 %.
  • Der Herstellerabschlag für patentgeschützte und patentfreie Arzneimittel ohne Generika-Konkurrenz sank Anfang 2024 von 12 % auf 7 %.
  • Private Krankenversicherungen profitierten von einem Anstieg der Abschläge und Rabatte um 1 % auf 1,37 Mrd. €.

Erreichbarkeit der Hausarztpraxen und Apotheken in Deutschland: Ein Blick auf Stadt und Land

Erreichbarkeit der Hausarztpraxen und Apotheken in Deutschland: Ein Blick auf Stadt und Land

76 % der Bevölkerung erreichen ihren Hausarzt innerhalb von 1.000 Metern, aber deutliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen.

27.02.2025

Laut einer aktuellen Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sind die meisten Menschen in Deutschland gut an hausärztliche Versorgung angebunden, jedoch variiert die Erreichbarkeit stark zwischen städtischen und ländlichen Gebieten.

  • Der durchschnittliche Abstand zur nächsten Hausarztpraxis beträgt bundesweit ca. 945 Meter.
  • Rund 76 % der Bevölkerung können eine Hausarztpraxis in maximal 1.000 Metern erreichen.
  • In Großstädten sind 62 von 80 Städten so gut versorgt, dass 90 % der Menschen fußläufig eine Hausarztpraxis erreichen können.
  • Auf dem Land trifft dies nur auf 99 von etwa 1.740 Landgemeinden zu.

Die Erreichbarkeit von Apotheken stellt sich hingegen schwieriger dar:

  • Die durchschnittliche Distanz zur nächsten Apotheke liegt bei etwa 1.300 Metern.
  • 67 % der Bevölkerung erreichen eine Apotheke in einem Kilometer.
  • Nur 39 von rund 1.740 Landgemeinden sowie 32 von 80 Großstädten bieten eine fußläufige Erreichbarkeit für mehr als 90 % der Menschen.

Für die Auswertungen wurden Rasterdaten aus dem Zensus 2022 sowie ein Entfernungsmodell verwendet. Die Daten geben jedoch keine Auskunft darüber, ob die Hausarztpraxen tatsächlich verfügbar sind, also noch Patienten aufnehmen können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

GKV in der Finanzkrise: Defizit von über 6 Milliarden Euro

GKV in der Finanzkrise: Defizit von über 6 Milliarden Euro

Krankenkassen warnen vor dramatischen Folgen und fordern schnelle Maßnahmen.

20.02.2025

Die finanzielle Lage der GKV spitzt sich dramatisch zu - ohne schnelle politische Gegenmaßnahmen drohen Insolvenzen einzelner Kassen und weitere Beitragserhöhungen für Versicherte.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verzeichnete für 2024 ein Defizit von über 6 Mrd. €. Das liegt deutlich über den bisherigen Erwartungen der Krankenkassen. Die Verluste setzen sich folgendermaßen zusammen:
    • Ersatzkassen (u. a. TK, Barmer, DAK): -2,5 Mrd. €
    • AOK: -1,5 Mrd. €
    • Betriebskrankenkassen: -1,4 Mrd. €
    • Innungskrankenkassen: -662 Mio. €
  • DAK-Chef Andreas Storm warnt vor dramatischen Folgen:
    • Die Finanzlage der Kassen habe sich „von schlecht zu katastrophal" entwickelt.
    • Die wenigen verbleibenden Reserven der GKV seien fast aufgebraucht.
    • Einige Kassen könnten ohne Gegenmaßnahmen an den Rand der Insolvenz geraten.
    • Er fordert ein sofortiges Stabilisierungspaket von der neuen Bundesregierung.
  • Hauptgründe für das hohe Defizit sind steigende Ausgaben für:
    • Klinikbehandlungen
    • Arzneimittel
    • Heilmittel
  • Das Defizit übertrifft sogar die pessimistischen Schätzungen des GKV-Spitzenverbands vom Dezember, der von -5,5 Mrd. € ausging. Bereits damals lagen die Prognosen schlechter als die Erwartungen des Schätzerkreises im Herbst.
  • Folge: Zum Jahresbeginn erhöhten die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge auf ein Rekordniveau.

ePA-Rollout erneut verschoben: Neuer Termin frühestens im zweiten Quartal 2025

ePA-Rollout erneut verschoben: Neuer Termin frühestens im zweiten Quartal 2025

Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte wird verschoben: Statt Mitte Februar soll der Rollout nun frühestens im zweiten Quartal 2025 erfolgen. Grund sind Sicherheitsbedenken und notwendige Anpassungen. Die Einführung des elektronischen Medikationsplans verzögert sich voraussichtlich bis März 2026.

11.02.2025

Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) sollte ursprünglich Mitte Februar 2025 starten, wurde jedoch nun offiziell verschoben.

  • Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte den Gematik-Gesellschaftern mit, dass der früheste neue Termin Anfang des zweiten Quartals 2025 sein wird. Diese Verzögerung kommt wenig überraschend, da bereits in den vergangenen Wochen Zweifel laut wurden, ob der ursprüngliche Zeitplan eingehalten werden kann. Hauptgründe sind unter anderem bestehende Sicherheitsbedenken.
  • Laut BMG sind für die bundesweite Einführung zwei zentrale Kriterien entscheidend: Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren, und die Sicherheitsstandards müssen weiter erhöht werden. Hierzu erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  • Im weiteren Zeitplan sind zusätzliche Anpassungen vorgesehen:
    • Juli 2025: Das „Zwischen-Release ePA 3.0.5" soll die Stabilität und Optimierung des Systems verbessern. Zudem wird der TI-Messenger integriert, um die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patienten zu erleichtern.
    • März 2026: Mit dem „Major Release ePA 3.1.2" soll die vollständige Umsetzung des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) erfolgen, inklusive des elektronischen Medikationsplans (eMP).
  • Für Apotheker bedeutet dies, dass die Einführung relevanter Anwendungen weiter verzögert wird. Ob der neue Zeitplan eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten - schließlich wurden in diesem Großprojekt bisher kaum Meilensteine fristgerecht erreicht.